Die Neuregelung der WLAN-Störerhaftung nähert sich offenbar der letzten Phase. Eine frisch überarbeitete Fassung des Telemediengesetzes wurde gestern von der Bundesregierung zur Notifizierung an die EU geschickt. Nun beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist, während der die technische Vorschrift vom nationalen Parlament nicht verabschiedet werden darf. Sollte die EU nichts Beanstandenswertes finden, kommt das Gesetz in den Bundestag.
Mit Ausnahme der nun aufgehobenen Trennung zwischen privaten und kommerziellen Anbietern hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: WLANs müssen verschlüsselt werden, und Nutzer müssen sich registrieren beziehungsweise dem Betreiber gegenüber ihre Identität preisgeben. Somit bleiben bestimmte technische und rechtliche Rahmenbedingungen unklar – insbesondere die Konsequenzen der geplanten Vorratsdatenspeicherung auf den Gesetzesentwurf.