Die Süddeutschen Zeitung hat anhand von E‑Mails aus dem BND und dem Kanzleramt rekonstruiert wie die als „Weltraumtheorie“ bekannt gewordene Rechtsauffassung im August 2013 zustande kam, nach welcher per Satellit in Bad Aibling durch den BND erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen sollen. Am Ende nickte Ronald Pofalla entgegen vieler Widerstände die juristische Verrenkung ab.
Der Darstellung nach verstieß die Arbeit in Bad Aibling bereits längere Zeit gegen eine Dienstvorschrift des BNDs. Anlässlich der Snowden-Enthüllungen wollte man im August 2013 für diese illegale Praxis so etwas wie eine rechtliche Basis erfinden. Die Konstruktion: Die Datenerhebung fände „im Ausland“ statt – denn so ein Satellit befindet sich schließlich nicht auf deutschem Boden – das BND-Gesetz würde also folglich nicht gelten.
Der Ursprung dieser Konstruktion scheint ein Gespräch des Präsidenten Schindler mit einem gewissen U.K. vom BND gewesen zu sein. Es folgte in großer Eile ein dazu „passendes“ Rechtsgutachten – aber auf dieses auch Kritik der BND-Datenschutzbeauftagten. Das Bundeskanzleramts, in Persona ein „Herrn Wolff“ sowie die heute im NSA-Untersuchungsausschuss (NSAUA) geladene Referatsleiterin, Christina Polzin, kritisierten diese Konstruktion als „unvertretbar“.
In einem darauf folgendem Treffen zusammen mit BND-Präsident Schindler und BND-Abteilungsleiter Heiß setzte demnach Ronald Pofalla, Chef des Bundeskanzleramts, gegen die Widersprüche aus den eignene Reihen, diese neue, kreative Rechtsauffassung durch.
Pofallas Statements vor und nach dem Beschluss
Dies soll alles am 5. und 6. August 2013 passiert sein. Nach einer ersten Aufarbeitung der Snowden-Enthüllungen im Parlamentarischen Geheimdienste-Kontrollgremium verkündete Pofalla keine zwei Wochen vor jenem Treffen:
Die deutschen Nachrichtendienste arbeiten nach Recht und Gesetz.
Der Datenschutz wird von den deutschen Nachrichtendiensten zu 100% eingehalten.
Und im Weiteren wird er zwar nicht ganz konkret, aber ob der zeitlichen Nähe sollte man sich die Stellungnahme Pofallas an dieser Stelle erneut zu Gemüte führen:
Es gibt eine Interpretation eines bestimmten Paragraphen durch den Präsidenten des BNDs, die er allerdings bei mir in Form einer Dienstanweisung genehmigen lassen muss. Ein solcher Antrag hat mir bis heute nicht vorgelegen.
Insofern gibt es überhaupt keine Veränderung bei der Anwendungspraxis und es gibt vorallem keinen Fall, der dieser Anwendungspraxis zugrunde liegt.
Aber ob des kurze Zeit später mit BND-Präsidenten Schindler stattfindenen Gespräches hätte man sich nicht sorgen müssen, denn:
Es ist behauptet worden der BND-Präsident habe Anlass gegeben zu einem laxerem Umgang mit dem Datenschutz. Und es ist behauptet worden er habe sogar bei Dritten darüber spekuliert die Bundesregierung in dieser Hinsicht zu beeinflussen.
Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes hat mir gegenüber in einer schriftlichen Erklärung erklärt, dass diese Behauptungen falsch sind. Ich habe keinen Anlass an dieser Behauptung und Erklärung des BND-Präsidenten zu zweifeln.
Bemerkenswert ist ferner, dass Pofalla knapp eine Woche nach der Etablierung der Weltraumtheorie vor der Presse erklärte:
Aus aktuellem Anlass möcht ich auch etwas zur Übermittlung von Mobilfunknummern durch den BND an Partnerdienste sagen. [..] Die Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Die Ermittlngspraxis erfolgt seit 2003/2004.
NSA-Untersuchungssausschuss
In seiner Vernehmung im NSAUA wurde Pofalla zum Thema Rechtsauffassung und zu diesbezüglichen Gesprächen mit Schindler nicht viel, aber zumindest diese Aussage entlockt:
Im Sommer 2013 stand Schindler immer unter dem Vorwurf, Datenschutzregeln anders auszulegen. Das hat sich als anders herausgestellt.
Bekannt wurde die Weltraumtheorie am 9. Oktober 2014, in der 16. Sitzung des NSAUA. Dort erklärte die BND-Datenschutzbeauftrage Dr. H. F.:
BND-Präsident [!] hat entschieden, dass es sich bei Datenerhebung in Bad Aibling nicht um Erhebung im Rahmen des BND-Gesetzes handelt. Ausschließlich ausländisch, keine Datenerhebung im Inland. Daher kein BND-Gesetz in Deutschland. In Bad Aibling werden ausländische Satelliten(Afghanistan, Pakistan) abgehört, also Ausland. BND-Gesetz findet da keine Anwendung.
Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Ich habe nur eine Beratungsfunktion. Die Leitung muss mir nicht folgen.
Offenbar verortete sie in dieser Frage die Entscheidungskompetenz auch nicht beim Kanzleramt, sondern direkt bei BND-Präsidenten Schindler.
Anfang 2014 wurde bekannt, das Ronald Pofalla von der Politik in die Wirtschaft wechselt.
