Sachsen-Anhalt soll mehr freie WLANs erhalten. Das hat gestern der Landtag von Sachsen-Anhalt einstimmig beschlossen. Ausdrücklich und positiv erwähnt der Antrag Freifunk-Initiativen, die ihren „gesellschaftlichen Beitrag zur Internetgrundversorgung leisten.“ Dieser Beitrag soll nun ausgeweitet werden, indem die Landesregierung die Hürden für die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen senkt.
Ehrenamtliche Aktivitäten beim Ausbau der Infrastruktur „öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (sowie insbesondere in Flüchtlingsunterkünften)“ mögen berücksichtigt werden. Zudem soll die Landesregierung die Bereitstellung von Standorten für digitales bürgerschaftliches Engagement in öffentlichen Gebäuden vereinfachen.
Erfreut über das Ergebnis zeigte sich Michel Vorsprach von Freifunk Magdeburg und hofft, dass sich durch den Entschluss „ein paar Türen auf kommunaler und Landesebene öffnen,“ etwa Landesliegenschaften oder für Freifunk für Flüchtlinge in den Zentralen Aufnahmestellen. „Es ist ein positives politisches Signal an oberster Stelle im Bundesland, welches sich für Freifunk ausspricht,“ teilte er uns per E-Mail mit. Sein Kollege Max Mischorr vom Freifunk Harz ergänzte:
Der Start ist geglückt, das Land öffnet dem Freifunk und dem weiteren digitalen Engagement, Tür und Tor. Dieses Signal ist besonders wichtig für die Arbeit der Freifunkgruppen, wenn es darum geht mit Kommunen und Gemeinden über die Nutzung kommunaler Liegenschaften zu sprechen. Wir danken den Landtagsfraktionen für ihre geschlossene Zustimmung. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit allen interessieren Bürgern und Organisationen im Land.
Neben dem Ausbau von Freifunk soll in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Pilotvorhaben im Bereich freier WLAN-Netzwerke gestartet werden. Erfahrungen, die Berlin mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg mit dem ähnlich gelagerten Projekt „Public-Wifi“ gesammelt hat, sollen dabei einfließen und letztlich zu einer Vorreiterrolle des Landes bei Digitalisierungsprojekten führen.
Die gesetzliche Lage sieht aber eine Haftung bei „nicht sachgerechter Nutzung“ vor und das wäre in diesem Falle der Betreiber!
Was ist nicht Sachgerecht?
Nun z.B., wenn sich ein Anwalt (bzw. ein williger Gehilfe) in das freie W-LAN einklinkt, sich urheberechtlich geschütztes Material herunter läd und dann den Betreiber dieses freien W-LANs … naja, den Rest kann man sich ja denken, nicht?
… und das Land-Sachsen-Anhalt, wird mit den Achsel zucken und den Anwälten Recht geben, wechens die Störerhaftung, ’ne woar!