Fluggastdaten: Bundesregierung bereitet Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor

Auszug aus einem PNR-Datensatz (Bild: Edward Hasbrouck).
Auszug aus einem PNR-Datensatz (Bild: Edward Hasbrouck).

Die Regierung in Mexiko verschärft ihre Drohungen gegenüber europäischen Airlines, diese mit Strafzahlungen zu belegen wenn sie nicht vorab umfangreiche Passagierdaten übermitteln. Dies teilte die Staatssekretärin Bundesinnenministeriums Emily Haber auf Nachfrage mit. Demnach würden die Strafzahlungen ab Anfang des Jahres von allen Fluggesellschaften verlangt, die keine PNR-Daten weitergeben.

Zu den PNR-Datenkategorien gehören ausführliche Kontaktangaben sowie Informationen zum Ticket und zur Reiseroute, das ausstellende Reisebüro, Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, Hotelbuchungen. Nicht alle EU-Regierungen verfügen über Passagierdatenregister. Die Niederlande weigert sich beispielsweise, ein solches System einzurichten. Gleichwohl finanziert die EU-Kommission den Aufbau zahlreicher nationaler PNR-Datenbanken in der gesamten EU. Nun wird behauptet, diese einzelnen Datensammlungen müssten in einem EU-PNR-System „harmonisiert“ werden. Obwohl das EU-Parlament hierzu bereits gegenteilige Beschlüsse fasste wollen die EU-Innenminister die Anschläge in Paris zur Durchsetzung eines EU-Passagierdatenregisters nutzen.

Erneuter Aufschub?

Die mexikanische Regierung übt mit der Androhung von Strafzahlungen indirekt Druck zur Errichtung eines solchen EU-PNR-Systems auf. Abkommen zum Austausch von Passagierdaten existieren bereits mit Australien, Kanada und den USA. Sie sollen einer „Risikobewertung“ von Fluggästen dienen, alle Informationen werden mit heimischen Datensammlungen von Polizeien oder Geheimdiensten abgeglichen.

Eigentlich waren die Strafzahlungen von Mexiko bereits für den 1. Januar angekündigt. Es ist unklar ob dies bereits praktiziert wird. Denn die Antwort des Innenministeriums datiert auf den 22. Dezember. Dort heißt es, die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst seien vom zuständigen Ratsgremium gebeten worden, bei Mexiko „auf einen weiteren zeitlichen Aufschub zu drängen“. Der Rat der Justiz- und Innenminister habe die Kommission außerdem beauftragt, allen anderen Staaten, die von europäischen Fluglinien ebenfalls PNR-Daten fordern, „schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen“. Auch Russland und Japan haben angedroht, Landegenehmigungen zukünftig nur nach Weitergabe von PNR-Daten zu gestatten. Russland will das System sogar auf Busreisen ausdehnen.

Die Bundesregierung ist auch selbst bei der Regierung in Mexiko vorstellig geworden und hat in Gesprächen „auch auf die negativen Folgen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft und den beiderseitigen Tourismus hingewiesen“. Man habe dafür „Verständnis erhalten“. Demnach gebe es die Möglichkeit, dass die Kommission „durch entsprechende Verhandlungen mit Mexiko“ drohende Zwangsmaßnahmen „noch abwenden kann“.

Landeverbote in Großbritannien stehen im Raum

Auch Großbritannien fordert von einigen EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die Vorab-Übermittlung von Passagierdaten. Dabei handelt es sich aber zunächst nur um die sogenannten API-Daten („Advanced Passenger Information“, „erweiterte Passagierdaten“). Gegenüber den PNR-Daten enthalten sie keine Angaben über Angaben zu Mitreisenden, Essensvorlieben oder IP-Adressen. Die britische Regierung hat deshalb sogar Landeverbote für die Lufthansa angedroht.

Um die Personendaten wie verlangt weiterzugeben, müssten aber Gesetze geändert werden. Die „erweiterten Passagierdaten“ enthalten Angaben zu Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer und sind im maschinenlesbaren Teil von Reisedokumenten enthalten. Das elektronische Auslesen dieser Daten ist den Fluggesellschaften aber nicht in vollem Umfang gestattet.

Großbritannien soll sich deshalb gedulden, bis das Gesetz über Personalausweise (PAuswG) an das Passgesetz (PassG) angepasst wird. Dies ist Teil des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und „anderer Rechtsvorschriften“, die sich laut dem BMI bereits in der Ressortabstimmung befinden. So sei es auch der britischen Regierung „erläutert worden“.

5 Ergänzungen

  1. „Gegenüber den PNR-Daten enthalten sie (API-Daten) keine Angaben über Angaben zu Mitreisenden ..“

    Die Angaben über Mitreisende ergeben sich doch aus deren API Daten, oder wie ist das zu verstehen?

  2. Nein, nicht ganz, du meinst wohl die Mitfliegenden.

    Bei den PNR-Daten wird aber auch gespeichert ob du für einen Zwischenstop ein Hotel buchst und wer mit dir in einem etwaigen Doppelzimmer übernachtet.

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