Zurzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes in einer sogenannten Stillhaltefrist, während der die EU-Kommission die Gelegenheit hat, diesen zu Prüfen und gegebenenfalls Widersprüche anzumelden. Die Digitale Gesellschaft fordert zusammen mit dem Förderverein Freie Netze und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen die EU-Kommission in einem Brief auf, den Gesetzesentwurf zu stoppen, da er gegen EU-Recht verstoße (Zum Blogeintrag der Digitalen Gesellschaft).
Im Wesentlichen sehen die Nichtregierungsorganisationen drei Verstöße gegen geltendes und geplantes Unionsrecht:
- Einen Verstoß gegen die E-Commerce-Richtlinie. In Artikel 12 definiert diese klar, wann Access-Provider nicht verantwortlich sind, während der Gesetzesentwurf von „zumutbaren Maßnahmen“ spricht, die getroffen werden müssen
- Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, die die unternehmerische Freheit schützt
- Widerspruch zu geplanten Telecom Single Market-Verordnung, die Drahtlosnetzwerkanbeiter, die nicht oder nur untergeordnet gewerblich freies WLAN anbieten, nicht als Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation sieht
Sollte die Kommission die Kritik der Verfasser teilen, kann sie das verlautbaren und Änderungen an dem Entwurf verlangen. Dadurch wird die Stillhaltefrist weiter verlängert und die Bundesregierung muss erklären, was sie beabsichtigt zu tun, um ihre Maßnahmen hinsichtlich der Stellungnahme der Kommission zu erläutern.
Auch anderer Institutionen und Personen positionieren sich gegen den Regierungsentwurf zur Störerhaftung. So kritisierte Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen den Entwurf als zu kompliziert und Versperrung des freien Zugangs zum Netz. Deutliche Kritik Prof. Dr. Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.
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