Hannelore Kraft

  • : Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf
    Auseinandersetzung um rechtliche Grundlagen zum freien WLAN stehen im Raum
    Digitale Gesellschaft und weitere Organisationen rufen EU-Kommission zum Stop der Störerhaftung auf

    Zurzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes in einer sogenannten Stillhaltefrist, während der die EU-Kommission die Gelegenheit hat, diesen zu Prüfen und gegebenenfalls Widersprüche anzumelden. Die Digitale Gesellschaft fordert zusammen mit dem Förderverein Freie Netze und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen die EU-Kommission in einem Brief auf, den Gesetzesentwurf zu stoppen, da er gegen EU-Recht verstoße (Zum Blogeintrag der Digitalen Gesellschaft).

    Im Wesentlichen sehen die Nichtregierungsorganisationen drei Verstöße gegen geltendes und geplantes Unionsrecht:

    • Einen Verstoß gegen die E‑Commerce-Richtlinie. In Artikel 12 definiert diese klar, wann Access-Provider nicht verantwortlich sind, während der Gesetzesentwurf von „zumutbaren Maßnahmen“ spricht, die getroffen werden müssen
    • Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, die die unternehmerische Freheit schützt
    • Widerspruch zu geplanten Telecom Single Market-Verordnung, die Drahtlosnetzwerkanbeiter, die nicht oder nur untergeordnet gewerblich freies WLAN anbieten, nicht als Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation sieht

    Sollte die Kommission die Kritik der Verfasser teilen, kann sie das verlautbaren und Änderungen an dem Entwurf verlangen. Dadurch wird die Stillhaltefrist weiter verlängert und die Bundesregierung muss erklären, was sie beabsichtigt zu tun, um ihre Maßnahmen hinsichtlich der Stellungnahme der Kommission zu erläutern.

    Auch anderer Institutionen und Personen positionieren sich gegen den Regierungsentwurf zur Störerhaftung. So kritisierte Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen den Entwurf als zu kompliziert und Versperrung des freien Zugangs zum Netz. Deutliche Kritik Prof. Dr. Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.

    6. Juli 2015
  • : Medienforum NRW: Hannelore Kraft gegen Störerhaftung, Depublikation und für Netzneutralität
    Medienforum NRW: Hannelore Kraft gegen Störerhaftung, Depublikation und für Netzneutralität

    Die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat heute das Medienforum 2015 in Köln eröffnet. In ihrer Rede ging es auch um einige netzpolitische Fragestellungen.

    Im Gegensatz zur Bundesregierung kritisiert Kraft die geplante Verschlimmbesserung der Störerhaftung durch eine Änderung im Telemediengesetz. Die Landesregierung NRW hatte sich dazu schon dezidiert geäussert.

    Auch der Ausbau der öffentlichen W‑LAN-Netze ist in meinen Augen für die Digitalisierung des Landes wichtig. Dazu muss jedoch die Haftungs­frage geklärt werden. Der Bund ist nun gefordert, hier konstruktivere Ansätze zu entwickeln als bisher. Der vorliegende Änderungsvorschlag ist zu kom­pliziert und versperrt eher den Zugang zum freien Netz. Ich bin aber davon überzeugt, dass es im Bundestag zu einer Verbesserung kommen wird.

    Die absurde Regelung zur Depublizierung von Inhalten in den Mediatheken soll laut Kraft weg. Dem können wir uns nur anschließen:

    Das ist ein dickes Brett,. aber wir bohren auch dieses Brett beharrlich weiter. Das gilt für die 7‑Tage-Regelung genau so, auch das ist ein Dauer-Thema für mich, wie Sie wissen. Die Regel muss weg, weil Online-Angebote keinen Erfolg haben können, wenn die einzelnen Inhalte bereits nach 7 Tagen wieder aus dem Netz genom­men werden müssen. Inzwischen haben alle Länder die Rundfunkkommission beauf­tragt, entsprechende Regelungen vorzulegen. Voraussetzung für ein Ende der 7‑Tage-Regelung ist natürlich auch eine an­gemessene und faire Beteiligung aller Urheberin­nen und Urheber sowie der Produ­zentin­nen und Produzenten an der Verwertung. Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten zusammenfinden. Diesen Dialog hat Nord­rhein-Westfalen ange­stoßen.

    Auch in der Netzneutralitätsfrage hat sie sympathische Ansichten und sieht in der Position des EU-Parlaments „eine geeignete Ausgangsbasis“. Das steht diametral zur Bundesregierung, dem EU-Rat und der EU-Kommission.

    Es ist gut, wenn die etablierten, großen „Player“ durch neue Akteure immer wieder herausgefordert werden. Darum dürfen wir es auch auf keinen Fall zulassen, dass wenige große kommerzielle Akteure das Netz gleichsam besetzen wollen. Nein, wir müssen weiter für ein diskriminierungsfreies Internet kämpfen. Wie groß diese Aufgabe ist, zeigt der aktuelle Vorstoß von Marc Zuckerberg. Facebook zahlt Menschen in manchen Ländern Asiens oder Afrikas den Anschluss. Aber sie erhalten dann nicht das komplette Netzangebot, sondern ausschließlich Facebook oder die von Facebook ausgewählten Dienste. Man könnte fragen: Ist das nicht besser als nichts? Die Antwort geben die Länder selbst: In Indien haben hunderttausende Menschen per Mail gegen das Vorhaben protestiert. Weil sie selbst ent­scheiden wollen, was sie nutzen. Weil sich unter diesen Umständen auch keine anderen Unter­nehmen oder sonstige Initiativen entwickeln können. Das ist genau das, was auch wir in NRW nicht wollen: dass aus dem freien Internet, zahl­reiche geschlossene, kommer­zialisierte Netze gemacht werden. Ich stimme Ihnen zu, Herr Braun, das darf keine endlose Debatte werden, alle müssen wissen, woran sie sind, Netzbetreiber wie Nutzer. Aber um die Medien- und Meinungsvielfalt zu sichern, ist es unsere gemeinsame Aufgabe, diese schwierige Debatte zu führen. Die vom Europäischen Parla­ment vorgeschlagenen Regeln sind eine geeignete Ausgangsbasis. Es wird aber eine große Heraus­forderung bleiben, Maß­stäbe für Spezial­dienste zu erarbeiten, die nicht auf Kosten der Diskriminierungsfreiheit gehen

    9. Juni 2015 1