Prof. Dr. Thomas Hoeren, Jura-Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster und einer der wichtigsten deutschen Internet-Rechtler, fordert in einem furiosen Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung: „Schluss mit der Störerhaltung“!
Der Beitrag gipfelt in der Forderung:
Es bleibt der Diskussion nur zu wünschen, dass endlich Normalität einkehrt und die Tatsache akzeptiert wird, dass es keinen Unterschied zwischen einem kommerziellen Access Provider (wie der Deutschen Telekom) und einem Freifunker gibt, wenn es um die Frage der Einordnung und Haftungsprivilegierungen geht.
Zwar nennt Hoeren den Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e.V. nicht ausdrücklich, den die Fraktionen der Linken und der Grünen in den Bundestag eingebracht haben. In der Sache schließt sich der Experte damit aber der Forderung der NGO und der beiden Oppositionsfraktionen an, die Störerhaftung dadurch abzuschaffen, dass im Telemediengesetz lediglich klargestellt wird, dass auch WLAN-Anbieter schlicht kleine Provider sind und ebenso wie die großen Zugangsanbieter natürlich nicht für den Datenverkehr ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften sollten. Könnte das nun noch jemand den Entscheidungsträgern in der Groko verklickern? Vielleicht sollten sie – wenn sie schon nicht auf die Forderungen der Zivilgesellschaft eingehen mögen – einfach auf jemanden hören, der sich mit diesem Internet auskennt: Prof. Dr. Thomas Hoeren.
Und ist es wirklich so, das die Forderung allein reicht, das das Gesetz wird? Die Grünen sind mit den Linken zusammen gerade an der Regierung.
nein, das dürfte allein nicht reichen, da muss man schon mit den Abgeordneten der Groko reden ;)