Der BND kann leider keine Auskunft über Selektorenliste geben, weil die der NSA gehört

Der Journalist Richard Gutjahr hatte beim Bundesnachrichtendienst um Auskunft verlangt, ob sein Name in der Liste der NSA-Selektoren ist, die der BND in seine Systeme eingepflegt hatte und von der man in den vergangenen Monaten soviel gehört hat. Der Bundesnachrichtendienst brauchte einige Zeit, um darauf eine Antwort zu finden.

Dabei ist alles so einfach: „Es handelt sich um Material der NSA. Der Bundesnachrichtendienst kann nicht frei über dieses Material verfügen“. Darauf muss man erst mal kommen! Quasi „geistiges Eigentum“ der NSA. Sticht natürlich die legitimen Auskunftsansprüche von Richard Gutjahr.

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8 Ergänzungen

  1. Alles andere wäre ja schliesslich Landfriedensbruch……………… nicht zu lange drüber nachdenken.

  2. Hübsch ist auch der Satz unter der Hervorhebung:

    „da eine Auskunft dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde (§-blabla)“

    Naja, woher die Nachteile nun kommen, ich denke von dieser Anfrage eher nicht :/

    1. Ich nehme an, die USA haben bei Veröffentlichungen auch von Teilen der Liste mit einer Einschränkung der geheimdienstlichen Zusammenarbeit gedroht. Und dieses „Schreckensszenario“ scheint bei der Bundesregierung so eindringlich zu wirken, dass sich sogar die US-Seite über ausbleibende Reaktionen bei Bekanntwerden ihrer Spionageaktivitäten gegen Deutschland wundert. Vermutlich glauben die ihre eigene Propaganda.

      Alternativ sind die „Nachteile“ politischer Natur und das „Wohl des Bundes“ ist mit dem Wohl der herrschenden Unionsparteien zu übersetzen, die unsere Exekutivstrukturen für die materielle Versorgung ihrer Kader benötigen.

  3. Und ich dachte immer, auf deutschem Boden gilt deutsches (Datenschutz)-Recht! Gut, dass wir jetzt klüger sind.

  4. Wie kann sich eigentlich der BND in einer Aussage die sich auf die NSA bezieht auf das Gesetz welches sich auf den Bundesverfassungsschutz bezieht berufen? Ist das nicht was vollkommen anderes? Ich meine das passt halt einfach nicht:
    „Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG)
    § 15 Auskunft an den Betroffenen
    (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
    die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde“
    Das hat doch klar nur mit dem Verfassungsschutz zu tun und nicht dem BND.

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