Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Schaffung einer obersten Datenschutzbehörde positiv abgestimmt. Ende Februar ist die entsprechende Regelung in Kraft getreten, welche die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten vom Innenministerium gewährleisten soll.
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor eine Rechtsverletzung durch Deutschland festgestellt und Reformen gefordert. Die jetzige Regelung geht vielen Experten jedoch noch immer nicht weit genug. Der Staatsrechtler Dirk Heckmann merkt an, dass die Bundesregierung versuche sich durch ein alleiniges Vorschlagsrecht für den Posten die politische Einflussnahme auch weiterhin zu sichern:
Die Exekutive sucht sich ihren Kontrolleur aus. […] Der EuGH hat mehrfach geurteilt, dass schon der Anschein der Beeinflussung der Datenschützer mit der EU-Datenschutzrichtlinie nicht vereinbar ist. Selbst die Einsichtnahme in laufende Arbeiten der Kontrollinstanz durch die Regierung scheidet damit aus.
Es bleibt abzuwarten, wie die momentane Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff oder ihr/e Nachfolger/in die gestärkte Position einer obersten Datenschutzbehörde ab 2016 nutzen wird.
