Ab Januar 2016: Neue, „unabhängige“ Datenschutzbehörde

„Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch“ findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. CC-BY-SA 3.0 CDU/CSU-Fraktion

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Schaffung einer obersten Datenschutzbehörde positiv abgestimmt. Ende Februar ist die entsprechende Regelung in Kraft getreten, welche die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten vom Innenministerium gewährleisten soll.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor eine Rechtsverletzung durch Deutschland festgestellt und Reformen gefordert. Die jetzige Regelung geht vielen Experten jedoch noch immer nicht weit genug. Der Staatsrechtler Dirk Heckmann merkt an, dass die Bundesregierung versuche sich durch ein alleiniges Vorschlagsrecht für den Posten die politische Einflussnahme auch weiterhin zu sichern:

Die Exekutive sucht sich ihren Kontrolleur aus. […] Der EuGH hat mehrfach geurteilt, dass schon der Anschein der Beeinflussung der Datenschützer mit der EU-Datenschutzrichtlinie nicht vereinbar ist. Selbst die Einsichtnahme in laufende Arbeiten der Kontrollinstanz durch die Regierung scheidet damit aus.

Es bleibt abzuwarten, wie die momentane Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff oder ihr/e Nachfolger/in die gestärkte Position einer obersten Datenschutzbehörde ab 2016 nutzen wird.

4 Ergänzungen

  1. Man schaue sich an, wie die deutsche BRegierung (BInnenministerium) der österreichischen Regierung beigesprungen ist, um dort die Verwirklichung des EuGH-Urteils von 2009, nach allen Regeln der Kunst zu verhindern.

    Bundesregierungen halten zusammen, wenn es gegen die Grundrechte ihrer Bürger geht!

    Einmalig! … schön wär’s ! Die peinlichen Schriftsätze des deutschen BInnenMin kann man irgendwo auf offiziellen Seiten (ich glaub curia.eu, also EuGH) seit Jahren nachlesen.

    1. Ergänzung: Das entscheidende EuGH-Urteil stammt von 2009 und schreibt vor, dass ein DSB völlig UNABHÄNGIG und WEISUNGSFREI zu sein habe.

      Wir haben 2015 !!

      Angekündigt wird der freie DSB nun für 2016 !!

  2. Sorry, ich stehe in KEINER Beziehung zu einer ähnlich firmierenden Rechtsanwaltskanzlei!

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