Barbara Wimmer berichtet auf futurezone.at:
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum Portal kino.to zu Recht erlassen wurde.
Über die Hintergründe hatten wir im März berichtet.
Update: Jetzt gibt es auch eine Pressemitteilung des Gerichtshofs:
Aufgrund dieser Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichthof nun eine entsprechende Anordnung des Oberlandesgerichts Wien. Access-Providern kann demnach untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden. Das gilt aber nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde. Bestimmte technische Maßnahmen kann das Gericht nicht anordnen; die Auswahl obliegt dem Provider.
Sich auf die Futurzone oder auf Fr. Wimmer zu beziehen ist etwas dürftig.
Der OGH hat leider noch keine PM, dafür hat OTS.at eine PM der Anwälte.
danke!
nix gegen euch, aber fuzo und shroombab sind so lala