
Bislang zeigte sich die Bundesregierung in der Aufklärung der digitalen Spionage von NSA und GCHQ in Deutschland wenig schwungvoll. Zwar existiert ein entsprechender „Beobachtungsvorgang“ der Bundesanwaltschaft, dieser soll aber zahnlos bleiben: Wie zur mutmasslichen Steuerung von US-Drohnen über Anlagen in Deutschland wollte die frühere Bundesjustizministerin keine Anweisung an den Generalbundesanwalt Harald Range richten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Es gebe keinen hinreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat. Ob ihr Nachfolger die Praxis beibehält, ist offen. So kann kein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, um etwa Edward Snowden als Zeugen in Moskau zu vernehmen.
Bislang galt der Sprech, die Bundesregierung nehme die Spionagevorwürfe „sehr ernst“. Man sei dazu „in Gesprächen“ mit der US-Regierung, habe aber „teilweise erkennen können, dass etliche Vorwürfe, die von Herrn Snowden in den Raum gestellt wurden, nicht mit Substanz anzureichern sind“. Gleichfalls wurde betont, es handele sich höchstens um Einzelfälle:
Die Aktivitäten der Nachrichtendienste der verbündeten Staaten unterlagen bislang keiner systematischen, sondern ausschließlich einer anlassbezogenen Beobachtung bzw. Bearbeitung in begründeten Einzelfällen. Wenn sich Anhaltspunkte für eine Spionagetätigkeit befreundeter Staaten ergeben, gehen die Verfassungsschutzbehörden diesen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nach.
Zu den wenigen Nachforschungen gehörten etwa Überflüge von diplomatischen Einrichtungen der USA und Großbritanniens mit Helikoptern, um verdächtige Aufbauten auf Dächern zu finden die zur Spionage geeignet wären. US-amerikanische Militäreinrichtungen, die im Rahmen des sogenannten Nato-Truppenstatuts beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg angesiedelt sind, waren aber von den Kontrollen aus der Luft ausgenommen. Im Gegenteil hieß es stets, die Bundesregierung würde sich auf Zusagen der US-Regierung verlassen, sich an deutsches Recht und Gesetz zu halten.
Nun meldet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte, deutsche Behörden hätten das Recht, militärische Liegenschaften der USA zu inspizieren. Hierzu sei maßgeblich, dass dies „zur Wahrnehmung der deutschen Belange“ für „erforderlich“ gehalten wird. Dazu antwortete demnach das Auswärtige Amt:
Die Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts durch amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland gehört zur Wahrnehmung deutscher Belange.
Ein Zusatzprotokoll zu Artikel 53 des Nato-Truppenstatuts könnte demnach zur rechtlichen Begründung herangezogen werden. Dort heißt es, dass „in Eilfällen und bei Gefahr im Verzug“ ausländische Truppen „auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung gewähren“ müssten. Eine Begleitung deutscher Kontrolleure durch amerikanische Behördenvertreter sei laut der Mitteldeutschen Zeitung zwar möglich, aber nicht zwingend.
Also könnte die Bundesregierung sofort nachsehen, inwiefern der Dagger-Komplex in Darmstadt oder ein vermutlich neues Abhörzentrum in Wiesbaden zur digitalen Spionage dient. Sollte es tatsächlich zu einem Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen, wäre diese Art der Informationsbeschaffung unausweichlich. Ob die Abgeordneten aber selbst das Recht haben, die Anlagen zu inspizieren, erklärt das Auswärtige Amt nicht.
Wie notwendig und dringend der Untersuchungsausschuss ist, zeigt die Antwort auf eine andere Kleine Anfrage vom Dezember – denn munter werden weiter Daten mit der NSA getauscht:
Die in der Frage angesprochene Presseberichterstattung hat keinen Anlass gegeben, die sich im Gesetzesrahmen vollziehende Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten einzustellen. Die Zusammenarbeit dient insbesondere auch dem Schutz Deutscher vor terroristischen Anschlägen und trägt dazu wesentlich bei.
Update: Die Antwort ist nun auch online verfügbar. Den wichtigsten Absatz hat die Mitteldeutsche Zeitung aber verschwiegen, wohl wegen des sonst abflachenden Erregungskorridors:
Bei jedem Zutritt sind die Erfordernisse der militärischen Sicherheit zu berücksichtigen, insbesondere die Unverletzlichkeit von Räumen und von Schriftstücken, die der Geheimhaltung unterliegen.