Bundesregierung hält „verdeckte Führung“ von JournalistInnen mit geheimdienstlichen „Beschaffungsaufträgen“ für denkbar

NSA files decoded: Edward Snowden's surveillance revelations explained | World news | theguardian.com 2013-11-01 18-31-13Mehrere Abgeordnete hatten im November und Dezember parlamentarische Anfragen gestellt, um die Spionageaktivitäten von NSA und GCHQ auszuleuchten und die Aktivitäten der Bundesregierung zu überprüfen. Heraus kam etwa, wie die NSA EU-Passagierdaten nutzt oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit dem US-Militär gegen „Cyberangriffe“ trainiert. Nun sind auch weitere Antworten auf Fragen von Jan Korte und Hans-Christian Ströbele beantwortet und ins Informationssystem des Bundestages eingestellt (1, 2).

Dementiert wird mehrfach, dass die deutschen Behörden untätig seien. Dennoch gibt es einen weiteren Freifahrtschein für Dienste aus den USA und Großbritannien: Die „von der Bundesregierung eingeleitete Sachverhaltsaufklärung“ habe ergeben, dass der „jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht“. Man sei allerdings noch nicht fertig:

Die Dokumente werden entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten analysiert. Da die bislang veröffentlichten Informationen lediglich Bruchstücke des Sachverhalts wiedergeben, hält die Bundesregierung weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.

Einschränkend wird jedoch erklärt, dass die Spionageabwehr nur bei einem „begründeten Verdacht illegaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit“ tätig wird. Dies gelte „auch gegenüber den Diensten der USA und Großbritanniens“. Allerdings würden diese „einen Großteil ihres Informationsbedarfs“ aus offenen Quellen abdecken. Derartige „Hintergrundinformationen“ könnten ihnen „helfen, konspirativ beschaffte Informationen einzuordnen und zu bewerten“. Korte hatte gefragt, inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung etwa das Nachrichtenmagazin Spiegel Ziel von Spähmaßnahmen sein könnte. Nun wird in den Raum gestellt, dass „Medienvertreter“ selbst für ausländische Dienste tätig sein könnten:

Gerade Journalisten und sonstige Medienvertreter können hierbei interessante Zielpersonen sein. Auch eine verdeckte Führung solcher Kontaktpersonen mit gezielten Beschaffungsaufträgen ist denkbar.

Inlandsgeheimdienst will vorbeugen

Jedoch habe die Auseinandersetzung um die Snowden-Leaks positive Effekte, auch wenn sich die Vorwürfe gegen NSA und GCHQ nicht bestätigten: Denn das „Bewusstsein für die Anwendung von IT-Sicherheitsmaßnahmen“ habe sich „teilweise verbessert“. Daher gelte es, möglichen unrechtmäßigen Maßnahmen „effektiv vorzubeugen“.

Zu entsprechenden Maßnahmen gehören Schulungen durch den Inlandsgeheimdienst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt hierzu Vorträge bei Behörden und „Multiplikatoren“ sowie in „anlassbezogenen Einzelgesprächen“ regelmäßig vor Gefahren, „die sich aus der Tätigkeit fremder Nachrichtendienste ergeben“. Das BfV hat eine Sonderauswertung „Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste mit Bezug zu Deutschland“ eingerichtet und Luftaufnahmen von mehreren „Liegenschaften der USA in Deutschland“ angefertigt, „um deren Dachaufbauten dokumentieren zu können“. Gemeint sind jene Anlagen, die vermutlich zur Spionage genutzt werden.

Erstmals findet sich in den Antworten der Bundesregierung aber eine Drohgebärde, nämlich hinsichtlich des Abhörens der Kanzlerin. Denn dann hätten die USA gelogen:

Sofern die Hinweise auf eine mögliche Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin durch die NSA verifiziert werden können, würde dies auf die Aussagen der NSA aus den zurückliegenden Wochen ein neues Licht werfen. Verantwortliche der NSA hatten Vertretern der Bundesregierung und der deutschen Nachrichtendienste mündlich wie schriftlich versichert, dass die NSA nichts unternehme, um deutsche Interessen zu schädigen und sich an alle Abkommen halte, die mit der Bundesregierung – vertreten durch deutsche Nachrichtendienste – geschlossen wurden.

Wann und weshalb Merkel ihre Mobiltelefone ausgetauscht hat, soll geheim bleiben. Denn dies ließe „Rückschlüsse auf das Kommunikations-, Abstimmungs- und Entscheidungsverhalten der Bundeskanzlerin“ zu. Gleichwohl heißt es, dass ihr zur dienstlichen Kommunikation „kryptierte Kommunikationsmittel (mobil und festnetzgebunden)“ zur Verfügung stünden – jedoch nur, sofern die „Möglichkeit zur Kryptierung auch beim Kommunikationspartner“ bestehe. Hierfür sind rund 12.000 „Mobiltelefone/Smartphones mit Kryptofunktion (Sprache und/oder Daten)“ beschafft worden. Das Smartphone SecuSUITE auf Basis des Blackberry 10 erlaube demnach die Kommunikation von Inhalten bis zum Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Dies ist allerdings die niedrigste aller Einstufungen.

Weitergabe geheimdienstlicher Daten auch an private Unternehmen möglich

Eine Reihe von Fragen widmeten sich auch der Weitergabe personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten von und an ausländische Geheimdienste. Während das BfV, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst (BND) hierzu jeden Vorgang protokollieren müssen, gilt dies nicht umgekehrt:

Eine Protokollierung von Übermittlungen personenbezogener Daten von ausländischen Nachrichtendiensten an deutsche Nachrichtendienste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Solche Übermittlungen werden allerdings je nach Bedeutung des Einzelfalls dokumentiert.

Personenbezogene Daten dürfen vom BfV, BND und MAD sogar an „nicht-öffentliche ausländische Stellen“ übermittelt werden. Gemeint sind private Unternehmen.

In Deutschland haben die Enthüllungen von Edward Snowden zur Einberufung eines „Runden Tischs ‚Sicherheitstechnik im IT-Bereich'“ geführt. An einer Sitzung im September hatten laut der Bundesregierung „etwa 30 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden“ teilgenommen. Auch der BND ist nicht untätig: Zur „Entwicklung gemeinsamer Standards für die Zusammenarbeit der Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten“ habe der BND bereits einen „Vorschlag zum Verfahren“ verfasst und die „EU-Partnerdienste“ zu einer „ersten Besprechung“ eingeladen.

Politische Konsequenzen möchte die Bundesregierung aber vermeiden. So sollen alle wichtigen transatlantischen Bündnisse und Verträge beibehalten werden. Hierzu gehören das TFTP-Abkommen zur Weitergabe von Finanzdaten ebenso wie „Safe Harbor“ zum Tausch von personenbezogenen Daten. Die Verhandlungen über die „transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) werden weiter unterstützt und seien für Deutschland „von überragender politischer und wirtschaftlicher Bedeutung“. Ein Aussetzen sei „nicht zielführend, um die im Raum stehenden Fragen im Bereich NSA-Abhörvorgänge und damit verbundene Fragen des Datenschutzes zu klären“.

Weiterhin kein Ermittlungsverfahren bei der Bundesanwaltschaft

Auch der Generalbundesanwalt agiert zahnlos: So habe die Bundesanwaltschaft keine britischen oder US-Behörden kontaktiert, um die Vorwürfe gegen NSA und GCHQ aufzuklären oder den „Prüfvorgang“ gegen die beiden Dienste in ein Ermittlungsverfahren zu überführen. Erst dann kann aber ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, um etwa die Vernehmung von Edward Snowden als Zeugen in Moskau zu bewerkstelligen. Weiterhin gebe es aber keinen hinreichenden Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, für die der Generalbundesanwalt zuständig ist. Für „informelle Befragungen möglicher Auskunftspersonen“ sehe der Generalbundesanwalt ebenfalls „keinen Anlass“. Auch die Haltung der Bundesregierung zu einer Aufnahme von Snowden in Deutschland „hat sich nicht geändert“.

Nach Medienberichten herrscht hierzu aber keine Einigkeit: Denn die Bundesjustizministerin hatte erklärt, die Bundesregierung habe sich nicht auf eine vorsorgliche förmliche Zusage an die USA zur Auslieferung Snowdens im Falle seiner Festnahme einigen können. Derartige Dissonanzen sollen aber geheim bleiben:

Die Meinungsbildung der Bundesregierung, sowohl hinsichtlich der Erörterung im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt.

So liefern der BND, das BfV und der MAD auch weiterhin Daten aus der Überwachung satellitengestützter Internet- und Telekommunikation an Geheimdienste der USA und Großbritanniens – die Medienberichterstattung über die Snowden-Leaks tut dem laut Aussagen der Bundesregierung keinen Abbruch:

Die in der Frage angesprochene Presseberichterstattung hat keinen Anlass gegeben, die sich im Gesetzesrahmen vollziehende Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten einzustellen. Die Zusammenarbeit dient insbesondere auch dem Schutz Deutscher vor terroristischen Anschlägen und trägt dazu wesentlich bei.

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8 Ergänzungen

  1. Na Klasse,
    Was die GroKo[tz] also will ist,
    zurück zum Spitzel- und Denunziantenstaat
    der DDR und anderer Totalitärer Gebilde.

  2. Die DDR war ein Kindergarten im Vergleich zu dem, was hier vor sich geht. Im Amtseid der Kanzlerin wird irgendwas erwähnt von „Volk schützen und Schäden von ihm abwenden“.
    Tja, und solange die USA der Frau Merkel nicht schriftlich geben, dass sie was böses vor haben, ist sich alles in Butter.

    Ich frage mich, ob diese Leute, die da entscheiden überhaupt weisen, was sie tun oder ob sie ganz bewusst die grundgesetzlich garantierte Privatsphäre zerstören wollen, um die Demokratie abzuschaffen und ein totalitäres, weltumspannendes Machtgefüge zu zementieren.

  3. Die Regierung, die gegen Grundgesetz verstösßt ist unlegitim und muss mit misstrauen angesprochen werden. Im Klartext: mit Beibehalt von Steuern als verweigerung der Unterstützung von kriminelle Verein. Aufgrund dessen von derartigen Regierung represierte Individuen gelten als politisch repressive.

  4. Kann jemand vom BfV diese Vorträge (gemeint ist wohl „warnt in Vorträgen“ ) bitte mal auch bei den tollen Integrationsberatungsabteilungen der Arbeitsagenturen halten? Auf mich hören die nämlich nicht so recht, und lesen tun sie wahrscheinlich erst recht nicht alles.

    Zur Erläuterung:
    Ich habe meiner Beraterin und Betreuerin inzwischen selbst schon einen Auszug aus dem GG geschickt – und warte immer noch auf eine Begründung, die Mitarbeiter (m/w) dieser Behörde zur Kontrolle meiner Briefpost ermächtigt.

    Erhalten habe ich dafür inzwischen die persönliche Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung, der ich (da im selben Bundesland lebend wie die Herren Mollath und Gurlitt) sicherheitshalber nicht Folge leistete, auch wenn dies finanzielle Konsequenzen haben könnte. Der Widerspruch, den ich Ende November verfasst habe, wird wohl noch bearbeitet.

    Inzwischen sind meine Bewerbungsunterlagen (persönlich abgegeben/per Post versandt statt digital verschickt, was eventuell schon als Indiz für Paranoia gewertet wird) in 2 Fällen nicht mehr auffindbar. Da es sich Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge bei Nicht-Leihfirmen handelte, hatte ich nochmal hingeschrieben …

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