US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen

Das US-Bundesgericht für den District of Columbia – den Sitz der US-Regierung – hat am Montag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorläufig entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefon-Verbindungsdaten durch die NSA gegen die US-Verfassung verstoßen dürfte. Der einst von Präsident George W. Bush nominierte Bundesrichter Richard J. Leon verurteilt das „Bulk Collection Program“ des Geheimdienstes in sehr deutlichen Worten: Er könne sich keine wahllosere und willkürlichere Verletzung der Privatsphäre vorstellen als die systematische Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten mittels „High Tech“, um sie später ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen und zu analysieren, schreibt der Richter in seinem 68-seitigen Beschluss in der Sache Klayman v. Obama – via netzpolitik, OCR-erkannt.

(Datei im Original vom US-Gerichts-Server, derzeit ziemlich wackelig)

Daher verurteilte Judge Leon die US-Regierung, einstweilen keine weiteren Telefon-Verbindungsdaten über die beiden Kläger zu erheben und bereits gespeicherte Daten zu löschen – das Ende des auf Section 215 des Patriot Acts gestützten Daten-Sammel-Programms, jedenfalls soweit es die Kläger angeht.

Wie die New York Times meldet, veröffentlichte der Journalist Glenn Greenwald, der von Edward Snowden dessen NSA-Dokumente bekommen hat, eine Stellungnahme Snowdens zur Entscheidung des US-Gerichts:

„Ich habe in der Überzeugung gehandelt, dass die Massen-Überwachungsprogramme der NSA einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden und dass es das amerikanische Volk verdient hat, dass öffentliche Gerichte über diese Fragen entscheiden. Heute wurde festgestellt, dass ein geheimes Programm, das von einem geheimen Gericht genehmigt wurde, die Rechte der Amerikaner verletzt – nachdem es ans Tageslicht kam. Es ist das erste von vielen.“

Die Entscheidung des US-Bundesgerichts ist noch nicht dessen letztes Wort in der Sache. Es handelt sich nur um eine vorläufige Entscheidung, bei der es darum ging, wie der Rechtsstreit später vermutlich ausgehen wird und ob die Kläger währenddessen wesentliche Nachteile in Kauf nehmen müssen. Außerdem setzte der Richter seine eigene einstweilige Anordnung sogleich vorläufig außer Vollzug, um der US-Regierung Gelegenheit zur Anfechtung zu geben. Allerdings lässt Judge Leon kaum einen Zweifel daran, wie er die Sache letztlich entscheiden wird: Er kauft der Regierung nicht ab, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zur Terrorismus-Abwehr von Bedeutung ist – die Regierung habe schließlich keinen einzigen Fall nennen können, wo es auf diese Daten angekommen sei. Außerdem verurteilt er die Vorratsdatenspeicherung durch die NSA in seinem Beschluss als „Orwell-artig“ und verweist darauf, dass der Hauptautor der US-Verfassung, James Madison, wohl schockiert wäre, erführe er vom Ausmaß der Datenspeicherung.

Das historische Argument dürfte vor allem konservative amerikanische Juristen beeindrucken, die besonders gern mit den Vorstellungen der „Founders“ argumentieren, etwa den schillernden Associate Justice des U.S. Supreme Court, Antonin Scalia. Was die Bewertung der NSA-Maßnahmen angeht ist die politische Landschaft in den USA in der Tat komplexer als man es sich oft vorstellt: Aus deutscher Perspektive erscheinen die Republikaner zwar als extrem konservativ. Zugleich aber gibt es auf der amerikanischen Rechten auch freiheitlich-liberale Politiker, die sich mit liberalen Demokraten schnell einig darüber werden, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger besser vor staatlichen Übergriffen geschützt werden sollten. Auch der erste Kläger im heutigen Fall, Larry Klayman, ist ein konservativer Bürgerrechtler. Die Aufarbeitung des NSA-Skandals wird noch manchen Testfall bieten, welchen Einfluss diese parteiübergreifende Strömung letztlich haben wird.

Aus deutscher Sicht ist schließlich ein Aspekt der Begründung des Gerichts besonders bemerkenswert: die Bedeutung, die das Gericht Verbindungs- bzw. Metadaten für die Privatsphäre zumisst. Solche Daten genießen in den USA seit einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahr 1979 (Smith v. Maryland) eigentlich keinen (Daten-) Schutz. Das Gericht argumentierte damals, jeder wisse ja, dass die Telefonfirmen Verbindungsdaten speichern, also gebe es auch keine berechtigte Erwartung, dass diese Daten nicht von Behörden abgefragt werden. Judge Leon lässt diese Einschätzung aus heutiger Sicht nicht mehr gelten, denn Verbindungsdaten von Telefonen hätten eine völlig andere Bedeutung als vor 34 Jahren:

„Datensätze, die einst nur ein paar verstreute Mosaiksteinchen über eine Person geliefert hätten, ergeben heute ein vollständiges Bild – ein lebendiges, sich ständig aktualisierendes Abbild des Lebens der Person.“

Ein Satz, den man der kommenden Großen Koalition ins Stammbuch schreiben möchte.

3 Ergänzungen

  1. In Deutschland wäre das Gerichtsverfahren in 30 Sekunden gegen eine Auflage von 19,95 Euro eingestellt worden.

  2. Das ist alles sehr schön, betrifft aber leider nicht uns. Es geht nur um das Sammeln der Daten von Amerikanern. Hier wird es 1:1 weiter gehen, und die NSA wird weiterhin jeden einzelnen von uns als potenziellen Terroristen behandeln.

  3. US Gerichte behaupten, dass Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Demnächst behaupten die auch noch, dass das Töten von unschuldigen Zivilisten mittel Drohnen, ohne Anklage, Prozess und Verteidigung illegal ist? LOL

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.