#0zapftis: Auch Polizei Rheinland-Pfalz arbeitet mit Staatstrojaner

Staatstrojaner
Staatstrojaner vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: Ralf. Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA 2.0.


Staatstrojaner
Nach anderen Ländern gibt auch Rheinland-Pfalz zu, bereits in einem Fall den Einsatz eines Staatstrojaners „technisch vorbereitet“ zu haben. Der Stellungnahme des Innenministeriums vom 10. Oktober nach sei bislang jedoch keine heimliche Online-Durchsuchung oder Quellen-TKÜ damit vorgenommen worden. Eine „Ausleitung“ von Daten habe nicht stattgefunden. Es sei eine Software „zum Einsatz“ gekommen, die nicht aus Rheinland-Pfalz stamme:

Die Polizei Rheinland-Pfalz hat bislang in einem einzigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 aufgrund eines richterlichen Beschlusses technische Vorbereitungen zur Durchführung einer Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) getroffen. Hierbei kam Software zum Einsatz, die von einer Polizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz im Wege der Amtshilfe zur Verfügung gestellt wurde; diese Software hat den Vorgaben des richterlichen Beschlusses entsprochen. Zu einer Ausleitung von Daten kam es dabei nicht. Die Landespolizei selbst hat bisher weder eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ noch eine Online-Durchsuchung durchgeführt.

Für mich liest sich das „kam zum Einsatz“ und der Verweis, dass bislang keine Daten „ausgeleitet“ worden seien dabei bisher so, dass der Trojaner wohl nicht nur auf den konkreten Fall angepasst wurde, sondern auch bereits auf den betroffenen Rechner eingeschleust wurde, dann jedoch keine weiteren Daten ausspioniert oder Kommunikationsvorgänge mehr abgehört wurden. Zu den Gründen, warum die Überwachung hier offenbar abgebrochen wurde oder abbrach, schweigt sich das Ministerium bislang aus.

Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass beim LKA ein eigenes „TKÜ-Kompetenzzentrum“ eingerichtet wurde, das im Falle eines Trojaner-Einsatzes eine dem jeweiligen richterlichen Beschluss entsprechende Software konfigurieren soll (und vermutlich auch von dort aus einsetzen soll). In Rheinland-Pfalz hatten SPD, CDU und FDP erst in diesem Jahr die heimliche Online-Durchsuchung im Rahmen eines großen Überwachungspaketes im  Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eingeführt.

(Bild: CC BY-NC-SA 2.0 by @leralle, thx)

11 Ergänzungen

  1. Übrigens, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist zurück und gab dem DLF ein Interview:

    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1576102/

    Und wir haben im Gesetz […] das, was das Verfassungsgericht uns vorgeschlagen hat, auch umgesetzt

    Ein Spaßvogel, oder? Seit wann unterbreitet das Bundesverfassungsgerichten Vorschläge? Das Wesen eines Vorschlags ist, dass man ihn annehmen kann, aber nicht muss. Diese CSU – lupenreine Demokraten!

    1. Eventuell bezieht sich der Begriff des „Vorschlags“ hier nur auf den Teil des Urteils, in dem das BVerfG Überwachungsmethoden skizziert, die es als verfassungskonform ansehen würde (eben genau die Quellen-TKÜ, wenn auch ohne Screenshots).

    2. Das ist schon richtig so. Das BVerfG unterbreitet Vorschläge für die Gesetzgebung. Es ist nicht die Gesetzgebung.

  2. Die Frage ist doch auch, wie kommt der Bundestrojaner auf die Kisten? Es gab doch mal vor einiger Zeit den DE-Cleaner als „Antibot“-Tool, welcher vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. herausgegeben wurde und in Verbindung mit dem BSI steht. Ein Schelm wer Böses denkt.

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