Jugendschutz.net, ein privatrechtliches Unternehmen, das auf Grundlage von §18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) den für Rundfunk- und Internetregulierung zuständigen Landesmedienanstalten zuarbeitet, hat heute in Mainz seinen Jahresbericht für das Jahr 2009 (10MB, PDF) veröffentlicht.
In der Pressemitteilung geht es inbesondere um Suizidforen und Selbstverstümmelung („Ritzen“), thematisiert werden aber auch „Boy- und Girl-Lover“-Foren als Webbereiter für kinderpornographische Inhalte, die Verbreitung indizierter HipHop-Videos (ja, ernsthaft!) und der Erfolg von Internet-Beschwerdestellen:
Drei Viertel der Verstöße schnell beseitigt
jugendschutz.net geht erfolgreich gegen unzulässige Angebote vor. In drei von vier deutschen Fällen konnten Verstöße schnell beseitigt werden. Sind Anbieter unkooperativ, wird die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeschaltet, die Bußgelder verhängen kann. Bei ausländischen Angeboten setzt jugendschutz.net auf die Kooperation mit Plattform-Betreibern und die internationalen Netzwerke gegen Kinderpornografie (INHOPE) oder Hass im Netz (INACH).
Wer sich nun fragt, warum Jugendschutz.net nur in drei von vier „deutschen Fällen“ erfolgreich war, sollte bedenken, dass nicht nur Fälle beanstandet werden, bei denen die Rechtslage eindeutig ist. Im Ausland, wo die Rechtslage regelmäßig nicht den deutschen Jugendschutzvorschriften entspricht, dürfte die „Erfolgsquote“ demnach noch schlechter sein.
Seite 15: Die Beanstandungen zeigen schnelle Erfolge: In drei von vier deutschen Fälle erreicht jugendschutz.net, dass auf diese Weise Verstöße umgehend geändert oder gelöscht werden. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei der Verherrlichung von Magersucht (95 %).
Spannend wird dieser Punkt inbesondere mit der Forderung, Anbieter sollten verstärkt auf technische Möglichkeiten „zur automatischen Erkennung unzulässiger Beiträge“ zurückgreifen, um Inhalte zu löschen (Seite 11).