Ok, die FDP spricht sich also für „Quick Freeze“ aus. Und zwar anstelle der Vorratsdatenspeicherung! Klingt ja erstmal gut. Aber ist es das auch wirklich? Was ist „Quick Freeze“ überhaupt? Nun, rein grundsätzlich ist damit ein Verfahren gemeint, bei dem Verkehrsdaten eingefroren werden. Zum Beispiel für die Strafverfolgung.
Ein einfaches Beispiel: Man beobachtet im Internet eine Straftat. Zum Beispiel eines dieser gräßlichen Chatverbrechen, von denen man in letzter Zeit soviel hört. Natürlich ruft man sofort nach Beate Krafft-Schöning der Polizei, die selbstverständlich alles stehen und liegen lässt, um technisch bestens ausgerüstet mit den Ermittlungen zu beginnen (Als mitdenkende Staatsbürger haben wir uns natürlich das Kennzeichen die IP-Adresse des Böslings gemerkt …).
Keine 2 Minuten nach unserem Hinweis – die Hose ist noch unten – telefoniert Kommissar Kwick bereits mit dem Provider des Schurken und erbittet einen „Quick Freeze“. Der Provider möge doch bitte die entsprechenden Verkehrsdaten einfrieren, Kommissar Kwick wolle sich derweil beim nächsten Ermittlungsrichter um die nötige Unterschrift bemühen. Ohne die bekommt er nämlich keinen Zugriff auf die Daten (Richtervorbehalt).
Ok, stop! Selbst wenn wir tatsächlich die IP-Adresse des mutmaßlichen Schurken hätten, bleibt obiges Beispiel maximal realitätsfern – Und zeigt auch gleich die beiden grundlegenden Probleme des Verfahrens:
a) Zum einen müssten auch bei Flatratekunden entsprechende Daten gespeichert werden, die überhaupt eine Zuordnung einer IP zu einem Kunden ermöglichen. Das ist nicht bei jedem Provider üblich (Mobilfunk noch aussen vor):
Problematisch ist auch, dass nach dem Stopp der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Löschung der Daten bei den Providern keine Regelung über die Dauer der Speicherung existiert. So speichern einige Provider sieben Tage, andere drei, viele aber auch gar nicht. (Quelle: Wikipedia, Quickfreeze)
b) Zum andern funktioniert obiger Trick natürlich nur, solange der Schurke während des „Quick Freeze“ noch online ist.
Ersteres könnte man fordern, zweiteres wird regelmäßig nicht der Fall sein (Beispiel: Kreditkartenabrechnung, Monate alte Foren-/Gästebuchbeiträge …)
Mit anderen Worten: Verkehrsdaten müssten für einen Zeitraum X zwischengespeichert werden, damit Kommissar Kwick überhaupt eine Chance hat. Wie lange? Darüber schweigt sich die FDP aus. Im nun vorgelegten 18-seitigen Konzeptpapier „Eckpunkte zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung im Internet“ (PDF) der Bundestagsfraktion ist lediglich von einer kurzfristigen Speicherung die Rede.
Das ist, so gut die Idee zunächst auch klingt, nicht realistisch und dürfte meilenweit an der Ermittlungswirklichkeit deutscher Behörden vorbeigehen. Wir reden de facto also über eine „Vorratsdateispeicherung light“. Oder eben nicht so light, je nach Ausgestaltung. In der Praxis dürften wir am Ende nämlich regelmäßig über Zeiträume länger als 4 Wochen reden. Vom Aufwand für die Provider ganz zu schweigen. Siehe auch:
# 28.09.2010: Vorratsdatenspeicherung: Streit über „Quick Freeze“ von TK-Daten (Stefan Krempel, Heise Online)
# 10.11.2010: FDP: Quick Freeze als „verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung“ (Stefan Krempel, Heise Online)
Ansonsten hat die FDP aber auch ein paar gute Ideen:
# Unterlassung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Nunja, ob das BKA und der Koalitionspartner wirklich auf den „Bundes-Trojaner“ verzichten werden?
# Eine für die Staaten verbindliche Vereinbarung, was unter dem Begriff „Kinderpornografische Inhalte“ verstanden wird und dass die Herstellung, Verbreitung oder das Zugänglichmachen dieser Inhalte unter Strafe gestellt wird. Zwar gibt es einen internationalen Konsens, dass die Verbreitung solcher Inhalte grundsätzlich strafbar ist. Allerdings gibt es große Unterschiede etwa bei den einschlägigen Altersgrenzen der dargestellten Personen.
Gute Idee, dürfte unterhalb eines Schutzalters von 18 Jahren aber nicht zu realisieren sein. Von Grenzbereichen wie virtueller Kinder- oder Jugendanscheinspornographie nicht zu reden.
# Jeder Staat erlaubt den Polizeibehörden aller Vertragsländer ausdrücklich, formlose Hinweise an seine inländischen Hosting-Provider zu verschicken, wenn auf deren Servern kinderpornografische Inhalte zu finden sind. Zugleich werden Polizeibehörden verpflichtet, kinderpornografische Inhalte unverzüglich an die Hosting-Provider zu melden.
Das Gegenargument ist aus der laufenden Debatte bekannt: Das FBI fände es nicht sonderlich witzig, wenn man ihm von aussen in laufende Ermittlung hineinpfuscht. Kurz: Keine direkte Unterrichtung, der Dienstweg ist bitteschön einzuhalten.
Laß sie doch gegen die Wand laufen und ein unnützes Gesetz erlassen (wenn sie dafür die Vorratsdatenspeicherung zurücknehmen). Da diese Gesetze ohnehin bloß Theater sind, sind danach alle Seiten zufrieden. Die DAUs und CSU-Betonköpfe können sich wieder im Internet sicher fühlen, und den Leuten, die sich auskennen und denen das Internet wichtig ist schadets auch nicht…
@Autolykos: So einfach ist es ja nicht. Nicht, dass ich der FDP unlautere Motive unterstelle, aber mit dem Ansatz ist nun einmal wenig zu gewinnen. Und das mit einem Thema, dass die netzpolitische Debatte der nächsten Monaten bestimmen wird (in den anderen Fraktionen werden derzeit ähnliche Paper vorbereitet).
Damit stellt sich leider die Frage, was die Fraktion mit dem Papier erreichen will. Einige Punkte sind einfach zu deutlich als Verhandlungsmasse im Koalitionspoker ausgewiesen (Ich würde mich gerne irren).
D.h. ich haue ich lieber einmal zu oft mit der flachen Hand auf den Schlamm, bevor nachher alle große Augen machen.
„Das Gegenargument ist aus der laufenden Debatte bekannt: Das FBI fände es nicht sonderlich witzig, wenn man ihm von aussen in laufende Ermittlung hineinpfuscht.“
äh, also über 190 in Interpol engagierte Polizeien werden vom FBI und deren (Honey-Pot?-) Strategie darin behindert diesen WIEDERLICHEN Content so schnell wie möglich aus dem Netz zu bekommen?
Und deshalb brauchen wir EU weit Sperren?
Verhältnismässig?
@FB Eieiei: So in etwa. Das US-Behörden würden halt gerne selber entscheiden, wann und wie ein Provider angesprochen wird. Es könnte ja sein, dass er sonst seinen „Kunden“ vorwarnt oder Beweise vernichtet. Oder, dass die netten Kollegen aus Old Europe aus Versehen einen Honeypot löschen lassen …
Das Argument als solches ist aus ermittlungstaktischer Sicher ja auch nicht vollkommen unsinnig.
Mein Konzeptpapier enthält folgendes:
1. Unfähige Leute aus dem BKA
2. Fähige Leute rein
3. Ordentliche PC´s für die Mitarbeiter
4. ???
5. Profit
Ich bin positiv von der FDP-Grundrichtung überrascht.
„Gute Idee, dürfte unterhalb eines Schutzalters von 18 Jahren aber nicht zu realisieren sein.“
Ich sehe hier durchaus noch Chancen, sich auf eine Kinder-Definition, die keine Jugendlichen mitumfasst, zu beschränken:
Und zwar, indem man einen kritischen Standpunkt gegenüber des zugrundeliegenden (erst durch den EU Rahmenbeschluss ins dt. Strafrecht gelangte) Strafverbots der Jugendpornographie überhaupt einnimmt.
Dazu nochmal die Bewertung von Dr. Liesching in seinem Kommentar zu dieser Novelle:
„Der hohe Strafrahmen für Tathandlungen nach § 184c StGB ist angesichts der erheblichen tatbestandlichen Ausweitung auch auf Darstellungen sexueller Handlungen, die keinen Missbrauch von Minderjährigen nach §§ 176 ff., 182 StGB zum Gegenstand haben, meines Erachtens kriminalpolitisch nur schwer zu rechtfertigen.“
Aus http://technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=258&bpid=9
Die vielfältigen Argumente gegen das Jugendpornographie-Strafverbot sind zB im Beck-Blog im Detail diskutiert worden ( etwa http://blog.beck.de/2008/11/06/jugendpornographieverbot-seit-05november-in-kraft ), was den Gesetzgeber aber natürlich nicht von der Novelle abgehalten hat.
„Das Gegenargument ist aus der laufenden Debatte bekannt:“
Dann weißt Du ja mehr als ich… Magst Du es mir erklären (gerne am Fr oder Sa auf dem Kongress)? Ich erkläre Dir im Gegenzug dann auch sehr gerne den in der letzten Woche von Thomas Stadler und heute von mir vertretenen Diskussionsansatz.
Also das klingt ziemlich entgegengesetzt zu dem hier bisher geforderten. Hier http://www.netzpolitik.org/2010/die-spd-und-die-vds-warten-auf-die-neue-offenheit/ wirkt es noch sehr so, als würdest Du ein Quick Freeze für eine gute Idee halten. Also was jetzt?
@Dominik Boecker: Ich bin leider nicht auf dem Kongress (zu arm, zu weit, …). Das Argument stammt direkt vom BKA (und ist, wenn ich mich richtig erinnere in UANM-Anhörung mehrfach gefallen. Hier z.B.: 101025_Anhoerung_Ziercke_cut.mov).
@kleiner: Ich habe tatsächlich mal geschrieben, dass ich Quick Freeze für eine gute Idee halte. Allerdings nicht im verlinkten Beitrag oder zugehörigen Kommentaren (dort schreibe ich eher, warum es nicht funktioniert).
Das Problem ist: Für die meisten Dinge, die das BKA derzeit auf dem Zettel hat, funktioniert das Verfahren nicht. Vor allem aber scheint Quick Freeze politisch nicht gewollt.
Mein Tipp: Es wird auf eine „VDS lite“ mit Speicherfrist zwischen 4 und 12 Wochen hinauslaufen. Ich würde jetzt auch gerne eine Wette anbieten, aber das verbietet mir meine Religion. Siehe erste Klammer ,)
Jörg-Olaf: Dem tipp schließ ich mich an. Wobei ich mich da noch Mal in die Privatsphäre-Aspekte von IPv6 einarbeiten müsste.
@JOS (4): Es ist aber schon bemerkenswert, dass die „Ermittlungstaktik“ des FBI (ist deren „Ansatz“ besser oder schlechter oder einfach nur anders als der der Europäer?) dazu führt, dass die restliche Welt die überwiegende Zahl (in den USA gehosted) der Kindesmissbrauch zeigenden Dateien nicht zeitnah gelöscht bekommt und es deshalb nötig zu sein scheint, dass Internetsperren etabliert werden.
D.h. 1 Staat (USA) diktiert dem Rest der Welt, wie polizeiliches Vorgehen zu bewerkstelligen ist.
@11:
Nein. Ein Staat (die USA) löst seine Probleme so, wie er es für richtig hält. Und der Rest der Welt meint, sich da einmischen zu müssen. Ich hab‘ zwar sonst nicht viel Sympathie für die USA in ihrer selbsternannten Rolle als Retter der Menschheit ™, aber hier haben sie IMHO ausnahmsweise mal nichts verkehrt gemacht.
@Autolykos (12): „Nein. Ein Staat (die USA) löst seine Probleme so, wie er es für richtig hält.“
Sobald Dateien im Internet verfügbar sind ist das eine globale Problematik und nicht mehr „das Problem eines Staates“, oder?
Das Konzeptpapier der FDP hat nicht den Anspruch fertig ausgearbeitet zu sein, und schon gar nicht „Quick Freeze“ neu zu erfinden.
Es geht bei diesem Papier in erster Linie um eine Verbesserung der Verhandlungsposition der FDP gegenüber der Union, weil es auf Dauer schwer werden wird, die Unionswünsche immer mit einem schlichten Njet zu beantworten.
Mit diesem Papier rückt man die Hardliner in die Defensive, weil diese nun darlegen müssen, warum sie das FDP-Konzept ablehnen (was recht amüsant werden dürfte, angesichts der z.T. peinlichen Ausführungen in diesem Themengebiet)
In der FDP würde es kaum jemanden jucken, wenn man beim Thema VDS nicht weiter kommt und diese einfach abgeschafft bleibt. Nur wird das wohl auf Dauer nicht mit der Union zu machen sein. Deshalb stellt die FDP der Union ein eigenes Konzept entgegen.
Wenn einem etwas an Bürgerrechten liegt (also dem was hinten rauskommt), dann sollte man die Position der FDP unterstützen, statt sie madig zu reden…. außer man verfolgt andere Ziele..
@Kai König: Ich hoffe ja sehr, dass es sich bei obigem Kommentar um eine private Meinung und nicht etwa um ein offizielles Statement der JuLis/der FDP handelt.
Das ist, wie oben dargelegt, leider nicht sonderlich schwer. Natürlich könnte man nun mit der festgestellten Verfassungswidrigkeit der VDS argumentieren. Dabei sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass das BVerfG die VDS eben nicht pauschal als verfassungswidrig bewertet hat (leider), sondern das sie unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei. (Wikipedia, Vorratsdatenspeicherung)
Nun wissen wir beide und mit uns auch alle, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, dass das keine Option ist. Die VDS kommt zurück, Frage ist allenfalls mit welchen Speicherfristen und ggf. noch in welchen Bereichen.
Soso. Du/die Julis/die FDP (mir ist gerade unklar, für wen du sprichst) verbitten sich also jegliche Kritik an ihrem Entwurf? Wer nicht vorbehaltlos für euch und das Papier ist, muss gegen euch sein? Eine wahrhaft liberale Position ,)
Tja, tut mir leid. Ich werde mir erlauben auch weiterhbin problematische Aspekte anzusprechen, völlig unabhängig aus welchem Lager sie kommen.
Die Beispiele, warum QuickFreeze angeblich nicht funktioniert, halte ich für abwegig, weil auch das QuickFreeze im Bereich der Gefahrenabwehr selbstverständlich nur „bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden“ sollte.
@Ein Mensch:
Ja, das ist der Nachteil an der Realität. Man sollte besser mit fiktiven Beispielen arbeiten, die wirken glaubhafter ,)
Das ist eine schöne Position (Nein, ernsthaft!). Sie wird allerdings nicht zu halten sein.
Lieber Jörg-Olaf,
selbstverständlich vertrete ich hier ausschließlich meine private Meinung, die von offiziellen liberalen Standpunkten (noch;)) auch öfters mal abweicht. Ich poste normalerweise auch unter einem Nick. Nur wenns um die FDP geht mach ich das unter meinem Namen (Transparenz und so).
Es liegt mir fern Kritik zu kritisieren. Ich bin da selbst vorne mit dabei. Allerdings würde ich mir wünschen, dass die „Netzcommunity“ die Positionen der FDP etwas mehr unterstützt. Angesichts der aktuell nicht gerade optimalen Lage der FDP, brauchen die Liberalen Unterstützung auch von ausserhalb des derzeit überschaubaren Unterstützerkreises zur Durchsetzung ihrer Positionen ggü dem grossen Koalitionspartner. Ich weiß dass es schwer fällt sich dem gerade angesagten FDP-Bashing zu entziehen. Aber man sollte mal überlegen, welche Position in der Regierung man damit indirekt fördert.
@Kai König: FDP-Bashing liegt mir wirklich fern. Zumindest, wenn es grundlos ist ,) Oben habe ich ja auch die guten Ideen des Papers gelobt. Die durchzubringen dürfte schon schwer genug werden.
Mir ist auch durchaus klar, dass es gerade in der FDP viele Akteure gibt, die wirklich gute Arbeit leisten, die von der (Netz-)Allgemeinheit kaum wahrgenommen wird (Entsprechende Hinweise wurden mir hier schon mehrfach zum Vorwurf gemacht ,).
Nur: Quick Freeze ist halt leider keine so praktikable Idee (Auch wenn der AK Vorrat das meines Wissens anders sieht).
@JOS:
was wäre denn die Alternative zu Quick Freeze? Keine Speicherung für niemanden? die VDS nach dem Karlsruher Modell? Oder was sich die Eurokraten vielleicht demnächst ausdenken werden?
Ich sehe da keine annehmbare oder durchsetzbare Alternative.
Das Konzept Quick Freeze bietet ja viel Freiraum zur Umsetzung. Den sollten wir nutzen.
In der Vergangenheit hat Markus hier ab und zu äußerst ausgereifte und konsensfähige Umsetzungsvorschläge zu einzelnen Themengebieten gemacht, die m.E. sogar mehr oder weniger unverändert 1:1 hätten in Gesetze umgewandelt werden können.
Insoweit warte ich noch, dass Ihr hier einen zehn-Punkte-Plan zu Quick Freeze postet, den man dann einfach in die entsprechenden Gremien weiterreichen könnte. :-)
Patricks Quicks Freeze Forderung ist ja auch noch nicht so detailliert gewesen, als das man diese Idee noch weiter entwickeln könnte.
@Kai: Nunja, ein erster Ansatz wäre, nicht von „Quick Freeze“ zu sprechen, wenn das Einfrieren von bereits auf Vorrat gespeicherten Daten gemeint ist.
Das weicht den Begriff auf und ist letztendlich nicht mehr als ein Euphemismus für das böse V-Wort.
Ansonsten: Danke für die Blumen, aber ich denke nicht, dass wir die Debatte mit einem eigenen Gesetzentwurf bereichern werden ,)
Wie oft soll ich es noch schreiben?
Es wird eine solche Maßnahme nicht geben.
Das Thema ist durchgenudelt.
Und soweit ich Madame L.Schnarre kenne, wird das auch nicht kommen. Die FDP hat andere Probleme.
Wenn doch, dann bitte ich, wie immer jeden Menschen mit Hirn, die verfluchten Überwachungsfaschisten einfach NICHT MEHR ZU WÄHLEN!
Ist das eigentlich so schwer?
Und was den juristischen Bereich bezüglich der IP-Nummern und deren Beweiskraft vor Gericht betrifft, da kann ich hier Bücher schreiben.
Mal locker und lustig vergessen, was bestimmte Delikte angeht. Aber sowas von lustig.
Und dann möchte ich zum Schluß einigen Leuten gerne einen Rat senden:
Reden ist silber
Schweigen ist gold
Also haltet doch ENDLICH mal die Schnauze, wenn es drauf ankommt. Ich möchte sowieso jedem raten, der sich im Internet bewegt, sich juristisch zu bilden.
Vielen Dank.
Jetzt habe ich nur für Euch meinen Rechner nochmal hochgedroschen:
Ps. Es wird selbstverständlich gegen jeden diesbezüglichen Gesetzesentscheid der CDU/CSU (mithilfe Nutte FDP) geklagt, sollte das Gesetzesvorhaben vom Bundestag und Bundesrat durchgewunken werden.
Ist Ehrensache.
Ich freue mich immer, mit dem Bundesverfassungsgricht in Kontakt zu treten.
Das Bundesverfassungsgericht dazu:
Missbrauch, Beleidigung und Schmähung des Bundsverfassungsgerichtes erkennen wir seit Jahren. Die Unverschämtheit der Politik nimmt mittlerweile überhand.
Drei neue Leute haben sie, die nun unser aller Wohl vertreten sollen. Allesamt unter sechzig Jahren. Ich freue mich.
In diesem Sinne.
@JOS:
korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber ich dachte dass bei Quickfreeze grds. Keinerlei Daten gespeichert werden. sondern erst auf „Zuruf“ der Ermittlungsbehörden die Vorratsdaten schnell eingefroren werden. Ich sehe bei diesem Verfahren nicht wo da irgendwelche Daten auf Vorrat gespeichert werden.
@Kai König: Genau das ist doch das Problem. Schau dir doch bitte nochmal mein Beispiel oben an.
Oder, ganz simpel: „Quick Freeze“ bedeutet klassisch/in der Realität, einem Bankräuber Füßchen zu stellen, wenn er zum Fluchtwagen rennt (Don’t try this at home, kids!).
Das funktioniert bei den meisten Delikten im Netz nur so mittelgut.* D.h. wir (bzw. die Ermittlungsbehörden) brauchen, damit das Verfahren Sinn macht, eben doch eine anlaßlose „Pufferung“ bzw. Vorratsdatenspeicherung.
Womit es kein „Quick Freeze“ mehr, sondern „painting lipstick on a pig“ ist. Peter Schaar schlägt in diesem Zusammenhang nun …
und nennt das „Quick Freeze Plus“.
Da kommen wir der Sache schon näher. Ob es am Ende nun „einige wenige Tage“ werden (damit könnte ich leben), oder doch eher 4 (damit schon weniger), 8 oder 12 Wochen werden, werden wir sehen.
Eine Verfahren, bei dem erst „auf Zuruf“ gespeichert wird, kann beim aktuellen Stand der Diskussion daher kaum mehr als ein Streichergebnis konzipiert sein.
*Eine Ausnahme wäre eine Aktivierung der Pufferung, _nachdem_ eine Straftat registriert wurde, etwa analog zu einer klassichen Fangschaltung, ggf. i.V.m. mit einem eng umrissenen Straftatenkatalog.
Aber, wie gesagt, das scheint mir in der aktuellen Debatte leider keine realistische Option.
@Kai König:
Solange die FDP ihre Vergangenheit nicht aufarbeitet, dies aber z.B. der Linken in großen und markigen Worten vorwirft, werde ich diesen Verein in KEINEM Anliegen unterstützen.
Mal ganz davon abgesehen, dass es wirklich nicht angebracht ist, nur weil die anderen noch schlimmere Vorschläge machen die kaum besseren zu unterstützen. Diese Logik erschließt sich mir schlicht nicht. Eine Datenspeicherung, egal wie kurz halte ich für unnötig, zumal man bei dem momentanen Rechtsgebaren der Exekutive (seihen es Geheimdienste, Verfassungsschützer oder polizei) davon ausgehen muss, dass Daten die wenige Tage irgendwo gespeichert werden mit Sicherheit schnell in irgendwelchen „illegalen“ Serverräumen gespiegelt werden – unbegrenzt. Diese Möglichkeit möchte ich den grauen Herren gar nicht erst geben.
Quelle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1192232/FDP-Unbewaeltigte-Nazi-Vergangenheit#/beitrag/video/1192232/FDP-Unbewaeltigte-Nazi-Vergangenheit