Vor etwas mehr als einer Woche orakelte ich über die Rückkehr der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Das war nicht schwer gewesen, nahezu jeder wahllos herausgegriffene Satz des BKA-Chefs Zierke reichte für diese Prophezeiung aus.
Und langsam regt sich was in der Riege der Unbelehrbaren: Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie weiß der Gewerkschaft der Polizei die Mär von der erheblichen Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung einzutrichtern:
Das ist keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern bittere Wahrheit.
Wir wissen: Wenn Menschen unaufgefordert von sich behaupten, etwas zu sein, oder nicht zu sein, dann trifft meist das Gegenteil zu. Und: Wenn es so wäre, warum müsste er es dann den Polizisten erklären?
Direkt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die VDS wurde befürchtet, dass die Urteilsbegründung als Leitlinie für einen neuen Versuch genutzt werden würde. Genau das zu tun, fordert Schlie von der Bundesjustizministerin. (Wir erinnern uns an ihre Meinung dazu, und ihre Beteiligung an der Verfassungsklage.)
Zeitgleich meldet sich die bayerische Justizministerin Beate Merk in der FAZ und tut genau das, was von ihr zu erwarten war: Ziemlich unbeholfen springt sie auf den lauten Zug mit dem Namen „Tatort Internet“ auf, der seit Wochen unkontrolliert und ungebremst ohne Schienen den Mutterboden der Demokratie zerfurcht.
Die FAZ illustriert den Gastbeitrag zwar mit einem höchst-humoristischen Artikelbild, macht sich aber dennoch des Abdruckens schuldig. Merk verliert sich in der höchstgradig blödsinnigen juristischen Konstruktion, Cybergrooming sei deswegen eine Grauzone, weil die juristische Bedeutung des Arbeitsspeichers eines Computers nicht geklärt sei. (Als wenn deshalb jemals eine Person freigesprochen worden wäre!) Leider ist der Erguss dermaßen wirr und unverständlich geschrieben, dass die Gefahr, dass Leser unter dem Eindruck „hohe Frau, weise Frau“ auch noch überzeugt werden könnten, nicht von der Hand zu weisen ist. Um dies zu verhindern hat Thomas Stadler sich die Aufgabe aufgebürdet, mal kompetent dazu Stellung zu nehmen.
Ansonsten hätten wir dann noch Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, der abseits von jedem Realitätsbezug bemängelt, dass die Täter(!) nach einer sexuellen Kindsausbeutung ohne Vorratsdatenspeicherung später häufig nicht zu identifizieren seien. Wenn er das wirklich ernst meint, dann sagt das viel über die Daten aus, die er wohl gerne alle vorratsdatenspeichern würde.
Nach all den Kindern brauchte man natürlich auch noch ein bisschen Terror: Den liefert Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei, und nimmt die dubiosen Pakete aus dem Jemen als Anlass, für die VDS zu werben. Einen Anwendungsfall, und sei er noch zu konstruiert, kann wohl selbst er nicht liefern. Und so verplappert er sich auch gleich: Die Polizei brauche
moderne Methoden, um Terroristen frühzeitig zu identifizieren
Frühzeitig? Mit der Vorratsdatenspeicherung?
Ehe wir uns versehen, fangen wir also wieder von vorne an. Und zwar bei Null.