Der Siemens- und Biometrie-Lobbyist und Teilzeitabgeordnete Otto Schily muss ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten (22.000 Euro) an die Bundestagsverwaltung zahlen, wie der Bundestag in einer Pressemitteilung verkündet: Präsidium verhängt Ordnungsgeld gegen Schily.
Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen. In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily damit seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt. Er hat so gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Verhaltensregeln in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.
Auf Wunsch kann Schily eine Ratenzahlung vereinbaren.