Ziffer 7 des Pressekodexes besagt: „Verleger und Redakteure … achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“. Dieser gilt derzeit nicht für Onlineerzeugnisse:. Ein schönes Beispiel liefert Tagesspiegel.de: Wer kann das hier von dem hier unterscheiden?
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