Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. Unter anderem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zitiert, in dem es heißt:
„Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis“.
Hier ist die Pressemitteilung dazu.
Wenn Köhler das Gesetz unterzeichnen sollte, bleibt als letzte Hoffnung das Verfassungsgericht. Hier sehen die Chancen allerdings nach Ansicht fast aller Experten sehr gut aus. Für eine mögliche Klage sind inzwischen weit mehr als 20.000 Vollmachten eingetroffen.
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6 Kommentare zu „Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler“
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Hallo,
hier hab ich noch ein paar Info’s fuer Statistiker.
20734 Vollmachten sind per 21.11.2007 eingegangen:
> http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
68520 Bürger sympathisieren mit der Verfassungsbeschwerde:
> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Liste.pdf
Verfassungsbeschwerde Formular hier:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Gruss vom
Zipf
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Darf der Bundespräsident Gesetze inhaltlich bewerten und deshalb nicht unterzeichnen? Meines Erachtens ist das ein Recht, dass sich der letzte Bundespräsident herausgenommen hat. Bzw. auch er hat unterschrieben und gleichzeitig verfassungsmäßige Bedenken geäußert. Soweit ich weiss, darf der BP eigentlich nur prüfen, ob das Gesetz formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Siehe hierzu Art. 82 Abs. 1 GG.
Da sich darum ein langer Streit in der Rechtswissenschaft rankt, ist eigentlich davon auszugehen, dass der BP unterschreibt und empfiehlt, das Gesetz vom BVerfG prüfen zu lassen.
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Nein @claudia … das war der BPräsi hier. Da hat dann das BVerfG eine recht weite, materielle Prüfungskompetenz zugesprochen … finde nur leider gerade das Urteil nicht!
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Weisst du wann das war? Meine Kenntnisse sind tatsächlich schon wieder 4 Jahre alt. Falls du das Urteil noch findest, würde ich mich freuen.
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[…] (Quelle: netzpolitik) […]
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