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Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler

Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. Unter anderem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zitiert,…

  • Ralf Bendrath

Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. Unter anderem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 zitiert, in dem es heißt:

„Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis“.

Hier ist die Pressemitteilung dazu.

Wenn Köhler das Gesetz unterzeichnen sollte, bleibt als letzte Hoffnung das Verfassungsgericht. Hier sehen die Chancen allerdings nach Ansicht fast aller Experten sehr gut aus. Für eine mögliche Klage sind inzwischen weit mehr als 20.000 Vollmachten eingetroffen.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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6 Kommentare zu „Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler“


  1. […] netzpolitik.org – Vorletzte Hoffnung: Horst Köhler: Der AK Vorrat hat einen offenen Brief an den Bundespräsidenten geschrieben und ihn gebeten, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterzeichnen. Der Text ist wirklich lesenswert, weil er auf knappen 9 Seiten nochmal in aller Deutlichkeit zeigt, warum das Vorhaben offensichtlich verfassungswidrig ist. […]


  2. Hallo,
    hier hab ich noch ein paar Info’s fuer Statistiker.
    20734 Vollmachten sind per 21.11.2007 eingegangen:
    > http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
    68520 Bürger sympathisieren mit der Verfassungsbeschwerde:
    > http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Liste.pdf
    Verfassungsbeschwerde Formular hier:
    http://www.vorratsdatenspeicherung.de
    Gruss vom
    Zipf


  3. Claudia

    ,

    Darf der Bundespräsident Gesetze inhaltlich bewerten und deshalb nicht unterzeichnen? Meines Erachtens ist das ein Recht, dass sich der letzte Bundespräsident herausgenommen hat. Bzw. auch er hat unterschrieben und gleichzeitig verfassungsmäßige Bedenken geäußert. Soweit ich weiss, darf der BP eigentlich nur prüfen, ob das Gesetz formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Siehe hierzu Art. 82 Abs. 1 GG.

    Da sich darum ein langer Streit in der Rechtswissenschaft rankt, ist eigentlich davon auszugehen, dass der BP unterschreibt und empfiehlt, das Gesetz vom BVerfG prüfen zu lassen.


  4. Nein @claudia … das war der BPräsi hier. Da hat dann das BVerfG eine recht weite, materielle Prüfungskompetenz zugesprochen … finde nur leider gerade das Urteil nicht!


  5. Claudia

    ,

    Weisst du wann das war? Meine Kenntnisse sind tatsächlich schon wieder 4 Jahre alt. Falls du das Urteil noch findest, würde ich mich freuen.

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