Gestern Abend hat man sich bei Jauch auf RTL mit Tauschbörsen, P2P, Filesharing und den Klagen der Musikindustrie beschäftigt. Dazu geladen waren Clemens Rasch, der im Auftrag der Musikindustrie Abmahnungen verschickt und Christian Solnecke, der schon zahlreiche „Filesharer“ vor Gericht vertreten hat.
Die Standpunkte der Anwälte waren dabei nicht gerade neu, die Art der Präsentation auf „Fernsehniveau“ hingegen schon. In den Beträgen wurde knapp die Problematik erläutert, um dann vor allem unbescholtene Jugendliche und deren eingeschüchterte Eltern zu zeigen. Wahlweise beim Rasenmähen oder bei anderen idyllischen Familientätigkeiten, fern vom bösen Computer. „Es soll wehtun“ war die Forderung von Rasch, „es tut weh“ schien die Antwort von Stern TV und RTL zu sein. Als die Jugendlichen am Ende von Jauch gefragt wurden, welche CD sie zuletzt gekauft hatten, antworte einer der beiden „The Dome 43“(eine Compilation, die man zur entsprechenden Show auf RTL2 erwerben kann).
So mag man bei Stern TV zwar die hohen Forderungen der Musikindustrie und die Abmahnwellen kritisiert haben, vor allem hat man aber dem eigenen Kundenkreis eine deutliche Warnung zukommen lassen. Um sich möglichen Forderungen der Musikindustrie erwehren zu können, wird empfohlen „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ auf der Seite von Stern TV herunterzuladen:
Wenn Sie zu befürchten haben oder nicht ausschließen können, dass in den vergangenen Monaten über Ihren Internetanschluss sei es von Freunden oder von Kindern – illegal Musik getauscht worden ist, dann empfehlen wir die Abgabe der nachfolgenden sechs Unterlassungserklärungen.
Ob dies tatsächlich ohne „Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung [..] und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ möglich ist, bleibt allerdings mehr oder minder dem Zufall überlassen. Der Musikindustrie geht es ja darum ein Zeichen zu setzen. Christian Solnecke meint aber dennoch, dass eine solche Erklärung schützen kann:
Der Vorteil einer präventiven Unterlassungserklärung liegt darin, dass die aktiven Anwälte keine Abmahngebühr mehr verlagen können. Womöglich verlieren sie dann das Interesse an Ihrem Fall – sicher ist das allerdings nicht.
In seinem Schlusswort forderte Rasch, dass „solche Programme“(P2P) dann auch tatsächlich nicht mehr genutzt werden dürfen. Kein Wort von den Möglichkeiten P2P jenseits der Illegaliltät zu nutzen, kein Wort von anderen Strategien der Musikindustrie.
Die Strafe und der Verfahrensausgang hängt nicht zuletzt auch von dem Gericht ab, an dem die einzelnen Fälle ausverhandelt werden. Eine Übersicht über die einzelnen Urteile gibt‚s auf der Seite der Kanzlei von Christian Solnecke.
Folgende Kanzleien in Deutschland verfolgen für die Rechteinhaber Filesharingaktivitäten:
kanzlei rasch (hamburg – musikindustrie)
schutt&waetke (karlsruhe – spiele)
kuw (karlsruhe) porno
waldorf (münchen) hörbücher
kornmeier(frankfurt) 3p- wenige kleinere labels