“Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”

Heute fand ein Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion zmit dem Titel „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt” im Bundestag statt. Hintergrund der Debatte war die Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums und hier vor allem die Diskussion um ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber, damit die Unterhaltungsindustrie besser Tauschbörsennutzer bekämpfen kann. Ich hab etwas mitgeschrieben. Am Anfang gab es einleitende Worte von Grietje Bettin (Medienpolitische Sprecherin der Grünen) und Jerzy Montag (Rechtspolitischer Sprecher), warum man dieses Fachgespräch angesetzt hat. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (Zwei Jahre nach EU-Beschluss) ist letztes Jahr abgelaufen, Deutschland ist schon säumig. Aber ein paar andere Länder auch noch. Jerzy Montag meinte, dass man darüber streiten kann, ob es Geistiges Eigentum überhaupt gibt und wenn man sich darauf einigt, dass es das gibt, könnte man auch darüber streiten ob es Sinn macht, es zu verteidigen. Die Debatte sei akademisch so interessant wie unfruchtbar. Geistiges Eigentum wäre im Grundgesetz unter §14 garantiert. „Artikel 14 definiert nicht nur Eigentum als schützenswert, sondern auch eine soziale Verpflichtung gegenüebr der Gemeinschaft. Die Verortung im Grundgesetz eröffne eine breite Debatte über Existenz, Grenzen und Pflichten des Geistigen Eigentums. Bei der Richtlinie gäbe es nur einen hoch spannenden Punkt in der Debatte:

Hier mal die schnelle Mitschrift des einen Punktes:

„wenn jemand ihren laptop vernichtet, zerstört oder klaut und sie haben ein interesse entweder diesen laptop wieder zu bekommen oder schadensersatz für den verlust. dann sagt die rechtsordnung, natürlich, du hast jeden anspruch gegen den übertäter. entweder zurück gibt oder geld zahlen, nur eine vorraussetzung musst du selber mitbringen: du musst wissen, wer das ist.wenn du nicht weisst, wer das ist, ist das recht am ende. man kann seine rechte nicht durchstezen. wenn es jetzt einen dritten gibt, der weiss, wer der übeltäter ist, der es gesehen hat oder bei guter absicht den täter eintritt verschafft hat und der geschädigte wendet sich an den, bitte helf mir, ich will das laptop wieder kriegen, kannst du mir sagen wer das ist, ist man auf guten willen angewiesen. wenn der das sagt, haben sie viel gewonnen und sie können wen verklagen. wenn der sagt, das behalte ich für mich, dann ist man am ende.“

Warum könne man den Dritten nicht zwingen, den Namen bekannt zu geben, um dem Geschädigten zu helfen? Bisher kenne die deutsche Rechtsprechung keinen Auskunftsanspruch. In den Jahrzehnten (-hunderten) deutscher Rechtsprechung gab es bisher kein Problem damit. Und nun verpflichte die Richtlinie den Gesetzgeber erstmalig dazu, unter bestimmten Bedingungen bei Verletzungen des Rechtes des Geistigen Eigentums, das auch Dritte (Provider), „die etwas wissen, was der Geschädigte nicht weiss, dass die das rauskriegen müssten.“ Das Bundesjustizministerium (BMJ) habe bei der Umsetzung im Gesetzenwurf einen Vorschlag gemacht, wie das umzusetzen sei. Montag erwähnte, dass er von seiner Seite bekenne, wie ein „Blinder von der Farbe zu reden“ und sich dafür interessiert, welche phänomen internationale Tauschbörsen sind.

Clemens Rasch von der Promedia GmbH vertrat die Linie der Rechteinhaber. Er sei „Überzeugungstäter, da Jurist und Musiker“ und begleitet praktisch Prozesse für die Musikindustrie. Er zeigte erstmal eine Präsentation. Punkt 1 waren Massnahmen gegen p2p-Piraterie von Musik in Deutschland. Nachdem Aufklärungskampagnen (Copy kills Musik, etc.) wenig bewirkt hätten, habe sich die Musikwirtschaft 2004 dazu entschlossen, Urheberrechtsverletzungn auch im p2p-Bereich aktiv zu verfolgen. Die erste Strategie waren Klagen gegen zentrale Punkte, um diejenigen, die dahinter stehen, anzugehen (Napster, Kazaa, WinMX).Man habe „bestimmt 20 Internetplattformen bekämpft, wo verantwortliche zur rechenschaft gezogen wurden“. Allerdings komme man damit immer zu spät. Man laufe hinterher, und die Leute wandern zur nächsten Plattform…

Jetzt habe man eine 3-Säulen Strategie: Information/Aufklärung (schooltour, promusic.org, digital file check, etc), Abschreckung und Schadensersatzforderungen. Dabei würden die Schadensersatzzahlungen in die Bereiche Information/Aufklärung und die finanzierung musikalischer Ausbildung fliessen. Dann kam, was kommen müsste. Die bösen Tauschbörsen würden ja nicht nur digitale Inhalte aller Art distributieren, sondern auch „Inhalte, mit denen ich persönlich nichts zu tun haben möchte“: Und Buzz-Word-Bingo mit Aufzählung von Pornographie, Kinderpornographie, rechtsradikalem Propagandamaterial, indizierte Inhalte (Filme, Games) und ganz erschreckend sogar Kinderpornographie getarnt als Musikernamen oder Pokemon. Das seien Tarnnamem für Päderasten (O-Ton).

Es folgte eine technologisch veralterte Aufzählung von Tauschbörsentechnologien und nicht mehr am Markt befindlichen Systemen. Wahrscheinlich wurde die Präsentation seit Jahren nicht mehr erneuert. Gleichzeitig erklärte er langatmig, wie Tauschbörsen funktionieren und wie man früher die Programme dafür installierte mit zahlreichen Screenshots. Das tat eigentlich nichts zur Sache und wurde immer langweiliger. Die Upload-Verzeichnis führen dazu, „dass sich da im Internet ein riesiger Datenspeicher ansammelt. Dabei seien P2P-Systeme für „für eine legale Nutzung nur schwer nutzbar, weil Sie als legaler Anbieter eine Gewährleistung für die Käufer geben müssen“. „Das ist mit p2p nicht gewährleistet“ und so eigne sich die Technologie schlecht für legale Vertriebssysteme. (Da dachte ich mir nur: Häh?)

Die nächste Folie beschrieb, wie sich Tauschbörsen finanzieren würden. Im Internetboom gab es wohl VC-Geld für alles, wo Internet drauf stand. Danns eien die meisten grösstenteils werbefinanziert, teilweise auch mit kostenpflichtigen Zugang (Explozit wurde Rapidshare). Geworben würde „meist für Sex und SMS. Es kamen verschiedene Screenshots, die ich noch nie gesehen hatte. Auf allen Bittorrent-Seiten finde man grosse Sex-Galerien. Konnte ich nicht wirklich nachvollziehen.

Dann kam er zu Ermittlungsperspektive. Bei Promedia funktioniere die Suche genauso, wie Nutzer sich verhalten. Studenten suchen da als getrante Filesharer in Netzwerken rum. „Es gibt auch Methoden, wie man das automatisiert“. Man könne sich teilweise Upload-Ordner anzeigen lassen, ansonsten nach Einzeltracks suchen. „Wir haben welche gefunden, die haben 90000 dateien online gestellt.“ Wenn der Upload-Ordner nicht freigegeben wäre, sähe man nur eine einzelne Datei.

Dann kam er zu den berühmten Parametern für den „wirtschaftlichen Schaden“: Das seien die „Anzahl der angebotenen Musikaufnahmen und die Anzahl der Downloads“. Die Ermittlung der IP-Adressen mache man über Netstat. Zur Beweissicherung würde man mit Paketfiltern den Verkehr mitschneiden und mit einem Screenshot werden Beweise gesammelt. Man wolle auch nur dieAuskunft: „Wer war unter der IP Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt“. Im aktuellen Gesetzesentwurf gäb es das Problem des Richtervorbehalt. Das mache die sache umständlich. Es gäbe eine „Divergenz zwischen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und Datenschutz“: „Was nützt der Auskunftsanspruch, wenn der Datenschutz diese Auskunft nicht erlaubt?“ Dann müsste man weiter wie bisher den Weg eines Strafverfahren gehen und dann erst Zivilverfahren. Man würde lieber das mildere Mittel des Zivilverfahren gehen.

Dann kam der Wetterfrosch als Referent, der seinen Weg über die Grüne Jugend und dem Chaos Computer Club zu der Veranstaltung fand, aber auch als Vertreter einer ganzen Generation ihr Verständnis von Medienkultur darlegte. Er erklärte ausgiebig, wie junge Menschen heute das Internet nutzen, dass die Musikindustrie es verschlafen habe, zeitgemässe Angebote zu schaffen und dass das Urheberrecht für Nutzer mehr Probleme bereiten als lösen würden. Einige wichtige Punkte waren, dass man technisch heutzutage die eigene IP verschleiern könnte und damit unschuldige Menschen ins Raster der Musikindustrie fallen würden. Seine Folien hat er als PDF online gestellt und unter CC-BY sowie Public Domain lizensiert, so dass selbst bei einer kommerziellen Nutzung nicht mal sein Name genannt werden muss.

Seine Vorschläge an die Musikindustrie fasst Stefan Krempl auf dem heise newsticker wiefolgt zusammen:

Matthias Mehldau vom Chaos Computer Club (CCC) empfahl der Musikindustrie, lieber endlich ernsthaft neue Geschäftsmodelle auszuprobieren, als ein „erhebliches Überwachungspotenzial für eine echte Kontrolle von Filesharing“ aufzubauen. „Wieso macht ihr das mit der Musikflatrate nicht mal?“, fragte der Hacker. Ansonsten sollten die Labels Filesharer gemäß dem Potato-Modell mitverdienen lassen am Verkauf von Songs, die sie Freunden empfehlen. Interessant sei auch, Knöpfe für freiwillige Spenden einzurichten oder Songs in schlechterer Qualität zur Werbung kostenfrei anzubieten. Selbst ein kollektiver „Freikauf der Erstveröffentlichung“ eines Werks könne funktionieren, wenn den Nutzern genügend Anreize geboten würden. Hoffnungen der Industrie auf Kopierschutz und Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verwies Mehldau dagegen ins Reich der Märchen.

Anschliessend sprach Christian Solmeke. Er ist Anwalt und seine Kanzlei vertrete über 200 Tauschbörsennutzer gegend ie Rechteinhaber, zumeist Jugendliche und Kinder. Aber zuerst verteilte er Kugelschreiber von „Raubkopierer sind Verbrecher“. Die Lösung präsentierte er zum Schluss. Die Rechteinhaber könnten über Umweg sehr wohl erfahren, wer sich hinter einer IP verstecke. Mittels eines Strafverfahren könne man Provider fragen lassen, wer schuldig ist. Das Strafverfahren würde so gt wie immer fallen gelassen werden. Die meisten Personen würden davon nichts mitbekommen. Es diene auch nur dazu, die Daten für das zivilrechtliche Verfahren zu ermitteln. Er sprach von 200.000 Filesharen, die gerade in Deutschland Probleme haben. Darunter auch Opfer der Massenabmahnungen von Logistep, die einen Spielehersteller vertreten und alleien 60000 Abmahnungen verschickt haben sollen. Das Gesetz habe sehr viel Auswirkungen auf Provider. (Wir haben da vor Jahren, als es beschlossen wurde, von Hilfspolizisten gesprochen).

Die Musikindustrie habe es „perfekt geschafft, die deutschen Staatsanwälte zu institutionalisieren“. Es gebe eine enge Kooperation mit Staatsanwaltschaften und seien „super Schnittstellen geschaffen worden“. Er brachte das Beispiel, dass man mal Politiker aus dem Reichstag holen sollte, umd ie Schulklassen davor zu befragen, wer davon Tauschbörsen nutzt. Er habe das am Eingang gemacht und 90% der Schüler würden Tauschbörsen nutzen. Er zeigte ein Bild von Silbermond inklusive von Fans auf dem Konzert. Das seien die Opfer der Musikindustrie, die „typischen Täter“. Zu 90% seien es Jugendliche und Kinder.

Was passiere, wenn diese Lieder herunterladen und in die Fänge der Promedia landen? Es komme zu Strafanträgen gegen Unbekannt. Das Verfahren wird dort gestellt, wo der Rechteinhaber sitzt. Dem Gericht wird IP, Zeit und Titel mitgeteilt. Promedia würde zwei Lieder herunterladen und Screenshots machen. Das Problem sei: Das kann zu Umkehr der Beweislast werden. (Täter müsse sich entlasten, dass die eben nicht im Tauschbörsen angeboten worden. – wenn der Upload-Ordner offen ist). Probleme seien oft ein offenes Wlan, mehrere Hausbewohner, eine DSL-Zuordnungsverwirrung oder keine eindeutigen Hashwerte. Von 200 Fällen habe er mindestens 10, die sich überhaupt nicht vorstellen können, „wie sie in die Fänge der Musikindustrie gekommen sind. Die tun mir echt leid“.

In Deutschland würden derzeit fünf Kanzleien für die Rechteinhaber die Filesharingaktivitäten verfolgen:

kanzlei rasch (hamburg – musikindustrie)
schutt&waetke (karlsruhe – spiele)
kuw (karlsruhe) porno
waldorf (münchen) hörbücher
kornmeier(frankfurt) 3p- wenige kleinere labels

Grosses Problem des Richtervorbehaltes: Kaum jemanden juckt dieser!

Die Auskunftserteilung käme nach §113 TKG. 95% der staatsanwaltschaften berufen sich dabei auf Bestandsdaten (Keine Vorratsdaten, wofür man Richtervorbehalt benötige) und verlangen ohne Richter einen direkten Auskunftsanspruch von Providern mit HIlfe der Staatsanwälte. Das Amtsgericht Offenburg verweigere neuerdings den Erlass der 100§ STPO-Beschlüsse. Argument sei, dass zwei Titel ein Bagatellfall seien. Da die meisten Staatsanwaltschaften (fälschlicherweise) direkt nach §113 TKG vorgehen würden, hat die Offenburger Entscheidung kaum praxisrelevanz.

Die auskunft würde nicht kostenlos erteilt. Mindestens 18 euro pro Auskunft für Staatsanwaltschaften würden das kosten. Das alleine führe zu einer Belastung der Staatsanwaltschaften in Deutschland bei einem Volumen von 200.000 strafanzeigen zu 4 Millionen Euro (Nur Auskunftsersuchen) – ohne Arbeitszeit! Diese koste ca. 200 Euro pro Fall extra. Insgesamt könnte man von ca. 45 Millionen Euro Belastung für Staatsanwaltschaften sprechen. Das sei doch ein Argument, was Politiker verstehen würden.

Er erklärte seine Verteidigungsstrategie in Strafverfahren: Normalerweise sind die Täter Kinder und Jugendliche. Wenn Kinder unter 14 sind, empfehlen sie Eltern ein Aussageverweigerungsrecht. Rund 97% der Strafverfahren wwürden eingestellt. Aber den Anzeigeerstattern wird Akteneinsicht gewährt. Die dort gewonnen Informationen führen zu zivilrechtlichem Verfahren.

Kurzzusammenfassung:

* Musikindustrie ermittelt immer gegen den Anschlussinhaber.
* Beweisführung nicht immer eindeutig – IP-Adresse darf eigentlich nicht gespeichert werden.
* Herausgabe der Daten nach §100 STPO nicht nach §113 TKG
* Strafverfahren wird meist eingestellt.
* Daten werden an Anzeigeerstatter herausgegeben.
* es kommt zu Zivilverfahren

Nach Gewährung von Akteneinsicht beginnt das Zivilverfahren:

* Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Anschlussinhaber inklusive Schadensersatz
* Die angesetzten Positionen schwanken je nach abmahnender Kanzlei
* Hauptfragen im Zivilverfahren: Störerhaftung (kann Anschlussinahber in Haftung genommen werden, auch wenn das nicht war?), * Höhe des Streitwerts, Abmahnkosten für eine Vielzahl an Abmahnungen. (kann ich bei 40000 abmahnungen auch so oft selbe Rechtstreitgebühren verlangen?)

Dann gibts erstmalig eine Infromation an die betroffenen „Täter“ in Form eines Abmahnschreiben. Davpr läuft schon Monate lang ein Ermittlungsverfahren. Erst bei zivilrechtlichen Sachen gibt’s das Schreiben und man erfährt davon. Man habe eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und eine Androhung von Streitwert. 10.000 Euro pro Titel, dem würden die Gerichte leider auch folgen. Aber man mache ein versöhnliches Angebot: Man vergisst das bei Pauschale von 3.000 bis 15.000 Euro. Pauschale setze sich zusammen aus Schaden und Kosten der Rechtsanwälte. Es gebe eine skurrile und praxisferne Entscheidung aus Hamburg (Die sind ja bekannt für praxisferne Internetentscheidungen). Eltern müssten alles tun, um ihre Kinder vom Filesharing fernzuhalten. Notfalls müsste man einen externen IT-Dienstleister beuaftragen, damit p2p nicht mehr möglich sei. Mannheim sei realitätsnäher: Wenn Eltern ihren Kinder gesagt hätten, dass diese keine Musik tauschen dürften, wäre das Gericht dort toleranter.

Seinen Mandanten empfehle er taktisches Vorgehen: „Zähneknirschend Unterlassungserklärung abgeben“. Man streitet sich dann im günstigeren Rechtsstreit um Kosten der Unterlassungserklärung. Wird sie zumindest nicht richtig ruinieren gegenüber richtigem Verfahren ohne Unterlassungserklärung.

Es gebe zahlreiche offene Fragen:

*Was ist mit Störerhaftung? (WG, Ehepartner, Eltern – Kinder)
* Wie hoch seien die Rechtsanwaltskosten
* Schadensersatz: wie hoch ist der entstandene Schadensersatz (viel weniger relevant in der Praxis)

Das Drama für die Betroffenen sei der streitwert:

Das Landgericht Köln würde 50 Songs mit jeweils 10.000 Euro berechnen. Für die Bereitstellung von 3 Musikalben hätte man also eine halbe Million Euro Schaden angerichtet für den man haften müsste. (Gerichtsurteil vom 18.juli 2007) Wenn man nach Köln gehen würde, würde man da dasselbe wieder rausbekommen. (Vollkommen Praxisfern – die Richterin dort scheint wohl grosser Fand der Musikindustrie zu sein)

Hamburg habe einen Streitwertkatalog entwickelt: Gestaffelt. 6.000 Euro für 1. Song, 3.000 für 2.-5. Song, 1.500 Euro für 6.-10. Song, 600 Euro für jeden weiteren. Bei derselben Zahl würde man dort nur 50.000 Euro Schaden anrichten. Der Streitwertkatalog folge aus dem Wettbewerbsrecht. Da gäbe es aber ein Korrektiv: Wenn Streitwert zu hoch und untragbare Ergebnisse, wird das minimiert. Dies brauche man dringend auch im Urheberrecht.

Der hohe Streitwert komme durch generalpräventive Erwägungen durch die Gerichte und das sei ein grosses Problem! Der juristische Streit zwischen zwei juristischen Personen dürfe nicht die allgemeinen Probleme der Musikindustrie betreffen. Der Streitberechtigung berücksichtig zudem nicht, dass die Upload-Kapazitäten beschränkt seien (1o.ooo Uploads eines mp3 dauern ca. 1 jahr bei 2h online täglich).

Schaffe der geplant §97a UrhG Abhilfe? Nö. Mehr als 100 Uploadfälle sind nicht mehr Bagatelle. Mögliche Lösung: Staffelung bei Streitwert und unbedingt Deckelung. Und der Streitwert dürfe nicht zur allgemeinen Abschreckung eingesetzt werden.

Das führe zu:

* Uneinheitliche Rechtsprechung zur Störerhaftung (insbesondere Wltern)
* Der genaue Schaden ist kaum bezifferbar
* Die Betroffenen werden von massiven Schadensersatzfordeunrgen überrollt.

Zum Schluss gab es die Auflösung der Kugelschreiber-Aktion mit der Frage: Sind Raubkopierer Verbrecher? Nö. Laut §12 STGB seien Verbrecher Menschen, mit einem Nindestmass von einem Jahr. 106§ UrHG: würde aber sagen, dass kopieren mindestens mit geldstrafe, nicht aber mit freiheitsstrafe geahndet wird.

Dann kam Frage und Antwort Runde. Herr Rasch von der Musikindustrie sagte das überzeugende Argument, dass ein Auskunftsersuchen viel billiger in der Rechnung sei, wenn man gleich eine Massenabmahnung machen würde. Das seien dann nur Cent-beträge (Voll überzeugend: Machen wir Massenabmahnungen, das spart den Staat Geld!!!) Dann musste mal wieder das Killerargument kommen. Rasch: „ich bin selbst Vater von drei Kindern. Ich möchte nicht, dass meine Kinder Kinderpornographie schauen und gewaltverherrschende Medien.“ Eltern müssten sich drum kümmern, dass sowas verhindert wird. Und man nehme Rücksicht, dass sozial schwache Menschen auch etwas weniger Schadensersatz zahlen müssten.

Dann kam noch Christian Wichard, vom BMJ ins Spiel mit der „unlösbaren Aufgabe, einen Gesetzestext, der kaum lesbar ist, in verständliches deutsch zu übersetzen.“ (Ja, warum schreiben die nicht mal einen Gesetzesentwurf, den auch Bürger ohne Jura-Abschluss lesen können?) Da kam aber nur Jura-Geplänkel. Fand ich langweilig und schwierig zum mittippen.
Jerzy Montag erwähnte noch, dass es sich bei Tauschbörsen um ein „gesellschaftliches Phänomen“ handeln würde. Das müsse „politisch gelöst werden und nicht juristisch. Er schlug noch vor, dass Rehcteinhaber den Providern mitteilen, wer denn Filesharing mache und die Provider dann Warnhinweise per Mail verschicken, anstatt die Daten für ein Verfahren rauszurücken.

Das BMJ dazu: Vorschlag von Drohbriefen habe man versucht, mit Providern undRechteinhaberverbänden zu vesprechen. Nach einigen Beratungsrunden sei dies vor allem am Datenschutzbeauftragten gescheitert. Der sage, dass Provider Verkehrsdaten der Kunden dazu auswerten müssen und dies nicht zulässig sei. Montag erwiedert, dass man dies mit einem Pasus in den AGB ohne Änderung der Gesetze machen könne.

Dann kam noch kurz Rasch wieder zu Wort mit dem Ausspruch zu offenen Wlan Netzen: „Das darf einfach nicht sein.“ (Wo kommen wir denn hin, wenn man Ressourcen mit Nachbarn teilt?) Und es kam noch ein skurilles Bildnis: Wenn das so weiter gehe, hab man nur noch die alten Stars, die 80 oder 90 werden und keine neuen, die nachkommen. (Das gab Gelächter im Publikum) Rasch: „Klar ist das eine Horrorvision“.

Und mehr gibts hier nicht. Wird sicher bald einen Reader geben oder den Mitschnitt. Ich hab heute genug von Jura und mach jetzt mal was ganz anderes.

Update: Bei Heise findet sich jetzt auch ein kleiner Artikel: Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musikindustrie kritisiert.

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13 Ergänzungen

  1. Digitale Beweise gibts doch hoffentlich immernoch nicht?

    Also wenn jemand mit einem Screenshot oder Log vor Gericht zieht, kann er sich ja sonst was ausgedacht haben, eine Fälschung ist da ja nicht so leicht auszuschließen …

  2. In P2P-Netzwerken werden Hashwerte getauscht. Als Ermittler im Dienste der Industrie kennt man zwar den Hashwert des vermuteten illegalen Uploads, aber ob es sich bei der beobachteten Datei tatsächlich um die vermutete Datei handelt, läßt sich erst sagen, wenn eine zur Identifikation ausreichende Menge von Teilen der Datei vom Ermittler heruntergeladen worden ist. Bis dahin kann es sich nämlich um eine völlig legal getauschte Datei handeln – die nur zufällig den gleichen Hashwert hat wie der vermutete illegale Upload. Die Beschaffung konkreter Beweise für illegales Handeln in P2P-Netzwerken ist für die Industrie also schwierig bis unpraktikabel. Und wenn Richter und Anwälte das Prinzip auch irgendwann verstanden haben, sieht es für die Industrie noch ein Stück weit schlechter aus.

    Aber wenn das neue Urheberrechtsgesetz im Herbst durch den Bundesrat gewinkt wird, ist die Internet-Nutzung in Deutschland eh verboten. Morgen, Kinder, wirds was geben…

  3. Ich wollte einfach mal „Danke“ sagen für diesen Bericht, über den man einen Eindruck kriegt, wie das Thema politisch diskutiert wird. Danke auch an den Wetterfrosch für eine Präsentation, die mir sehr gut gefällt.

    Es gibt vieles, was an dem Thema nervt, besonders bestürzend aber ist, wie auch hier wieder statt sachlich zu disktuieren emotional Stimmung gemacht wird mit dem Pornographie- und Kinderporno-Hammer. Ich könnte wohl gar nicht die Geduld aufbringen, mit solchen Hetzern zu diskutieren. Wenn Kinder z.B. auf Tracker-Seiten massiv Werbung für Pornografische Angebote ausgesetzt sind, liegt das doch gerade an der Abdrängung von Tauschbörsen in halb- und illegale Grauzonen.

  4. Letztendlich scheint es wurscht zu sein, ob die P2P-Jäger direkt per Provider an die Daten kommen oder über den kleinen Umweg Durchwinken beim Staatsanwalt. Eines frage ich mich aber doch: Wer schützt eigentlich vor folgendem Szenario: Ein perverser Stalker ist auf der Suche nach einem Opfer. Er chattet mit einem hübschen Mädl und merkt sich deren IP-Adresse (vielleicht betreibt er die Chat-Seite selbst). Dann geht er zu deren Provider und behauptet, jemand hätte unter dieser IP-Adresse das Urheberrecht z.B. an einem blöden E-Book verletzt. Schwups, hat er die Postanschrift und das hübsche Mädl ein Problem.
    Der Provider wird wohl kaum prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Wie denn auch?
    Wenn schon Jugendschutz als Argument im Spiel ist, dann auch bitte in die andere Richtung.
    LG Wolf

  5. Interessanter Artikel.

    Allerdings würde ich Ihnen empfehlen demnächst etwas mehr auf Ihre Rechtschreibung zu achten. Das macht den Artikel a) seriöser und b) angenehmer zu lesen.

  6. Also ich finds auch Interessant der Artikel aber was ich mich frage ist Wenn das Anbieten schon verboten wird vom gesetz wie kommen dann die Daten überhaupt schon mal ins Netz ich mein jetz unveröffentlichte Sachen bei Kinofilmen ists klar, aber bei Alben die erst auf den Markt kommen? Sollte man da die Betreffenden Personen (Musik Industrie) nicht auch mal ermahnen? und was mich auch etwas stört ist die Sache die auf RTL bei Stern TV erklärt wurde „das würde so ein riesiges Loch in die Musikindustrie reißen dass es keiner mehr kauft“
    Weil eines ist klar vor der Euro-Einführung war sicher kaum ein Filesharer unterwegs das liegt einfach den teuren CD’s und wenn die Künstler nur noch Müll produzieren die keiner mehr kauf zu behaupten die werden nicht verkauft find ich eine dämliche Aussage.

  7. Der Provider wird wohl kaum prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Wie denn auch? Wenn schon Jugendschutz als Argument im Spiel ist, dann auch bitte in die andere Richtung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.