Spannendes Interview bei Tagesschau.de mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda. Dieser war Präsident, als 1983 das Gericht das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ prägte.
Teil 1 des Interviews: „Den Überwachungsstaat wollen wir nicht“.
Benda: Das ist ganz ein klassischer Konflikt. Dabei geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit: Steht der Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Beeinträchtigung der Rechte des Bürgers? Nun hat das Gericht dafür Kriterien entwickelt. Erstens: Ist der Eingriff überhaupt erforderlich? Hier müsste die Bundesregierung nachweisen, dass ohne die Speicherung der Verbindungsdaten die Sicherheit der Bürger nicht zu gewährleisten ist. Zweitens: Ist der Eingriff auch geeignet, die Sicherheit zu verbessern? Wir haben vor einiger Zeit die Situation mit der Rasterfahndung gehabt: Auch das war verfassungsrechtlich umstritten. Am Ende hat sich herausgestellt, dass die erwarteten Erfolge nicht eingetreten sind.
Teil 2 des Interviews: „Sicherheit zu garantieren wird immer schwieriger“.
tagesschau.de: Aber einem völlig unauffälligen potenziellen Straftäter könnten wir auch mit Vorratsdatenspeicherung kaum auf die Spur kommen. Die Kritiker meinen, stattdessen werde jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt.
Benda: Ein vollkommen richtiges Gegenargument. Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht. Aber wir wollen, dass der Staat seine Sicherheitsaufgaben angemessen erfüllt. Zwischen diesen beiden Polen ist der Mittelweg zu suchen – eine Entscheidung, die in einem Polizeistaat sicherlich leichter fiele. Andererseits haben die vorliegenden Modelle von Staaten, die man als Polizeistaaten bezeichnen kann, es auch nicht besser geschafft als die freiheitlichen Demokratien, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten – manchmal sogar im Gegenteil.
Der Bundesrat hat heute eine weitere Verschärfung des Gesetzes gefordert.
Die auf Vorrat gespeicherten Daten sollen auch an Private herausgegeben werden dürfen, nicht nur an Strafverfolger. Zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Näheres bei Heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90874
Geld regiert eben die Welt, traurig aber wahr
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Die Aktion zur Frage der Alltagskriminalität der Bevölkerung.
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