Der komplette Text des umstrittenen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA), das bis heute komplett geheim verhandelt wird, ist nun geleakt. Jedenfalls die Version von Januar, was zwei Verhandlungsrunden her ist.
Michael Geist seziert anhand des Leaks ein kleines Detail des Dezember-Textes, in dem es um die Durchsuchung von Reisenden auf urheberrechtsgeschützte Werke geht (auch bekannt als „three iPods and you’re out“).
Den Rest der 56 Seiten Verhandlungstext (pdf) müssen wir wieder selber lesen und verdauen.
Das Europaparlament hatte vor kurzem der EU-Kommission ein Ultimatum bis zum 12. April gesetzt, die aktuellen und relevanten Dokumente herauszurücken – dazu gehört auch das Verhandlungsmandat der Kommission. Mal sehen, ob es nun bald die aktuellen Dokumente gibt. Die Anhörung der Kommission am Montag hat nicht gerade den Eindruck voller Transparenz hinterlassen.
Bitte ordentlich lesen und nicht bei jedem Wort die große Verschwörungskeule auspacken:
Zum Beispiel hat Boingboing aus Geists Analyse dieses total irreführenden Artikel gemacht:
http://www.boingboing.net/2010/03/23/secret-acta-fights-o.html
Die Anhörung am Montag war göttlich
http://bit.ly/b6yTxW
Schade eigentlich, dass diese ganzen englischen Dokumente als nicht-Muttersprachler oder mit fehlendem Vokabular nur schwer verständlich sind. Ich verstehe nicht, um was es bei Michael Geist geht.
Noch ein Mirror auf dem Internet Archive:
http://coblitz.codeen.org/ia331216.us.archive.org/2/items/anti-counterfeitingTradeAgreementactaleakedDocument/201001_acta.pdf
Mirror auf Archive.org
http://coblitz.codeen.org/ia331216.us.archive.org/2/items/anti-counterfeitingTradeAgreementactaleakedDocument/201001_acta.pdf
Also der Zoll soll MP3-Player auf illegale Musikkopien untersuchen? Kann mir mal jemand erklären, wie das technisch funktionieren soll? Wie unterscheidet man eine von der CD-Sammlung selbsterstellte MP3 von einer illegal aus dem Netz gezogenen?
@bender (9): solange du keine personalisierten kaufverträge für deine CDs vorlegen kannst, von dehnen du behauptest das du sie legal erworben hast, handelt es sich auf deinen MP3-player um illegale kopien. eine lizenz für einen tonträger gilt immer nur für den staat in dem du sie erworben hast, bei einem grenzübertritt ist diese nichtig, kann aber mittels ausgleichsmaut aufrechterhalten werden. ;-)