Seit 2013 haben Bürgerrechtler:innen auf das Urteil gewartet, jetzt hat Karlsruhe entschieden: Der Gesetzgeber muss klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen darf und wie die Daten dann genutzt werden dürfen. Die Kläger:innen werten das Urteil als Erfolg, hätten sich aber mehr gewünscht.