Urheberrecht

  • : Lawrence Lessig: Die Geschichte von Creative Commons (1)
    Lawrence Lessig: Die Geschichte von Creative Commons (1)

    Lawrence Lessig beschreibt im Creative Commons Weblog die Geschichte und Motive von CC. Gestartet wird mit dem ersten Teil: CC: Aims and Lessons
    .

    Like the Free Software Movement, we believed this device would help open a space for creativity freed of much of the burden of copyright law. But unlike the Free Software Movement, our aim was not to eliminate „proprietary culture“ as at least some in the Free Software Movement would like to eliminate proprietary software. Instead, we believed that by building a buttress of free culture (meaning culture that can be used freely at least for some important purposes), we could resist the trends that push the other way. Most importantly, the trend fueled by the race to „digital rights management“ (DRM) technologies.

    What’s wrong with DRM? And what about „fair use“? Great questions. Tune in next week for the start of an answer.

    13. Oktober 2005
  • : Grusel-Kabinett auf der Buchmesse
    Grusel-Kabinett auf der Buchmesse

    Unter dem Titel „Alles nur geklaut? Hörbuch und Piraterie“ und mit dem Motto „Eine gebrannte CD zum Geburtstag“ diskutiert auf der Frankfurter Buchmesse ein wahres Grusel-Kabinett auf Einladung der „AG Piraterie im Börsenverein des Deutschen Buchhandels“:

    Die Veranstaltung am Focus Forum Hörbuch wird Barbara Dietz von der Verlagsgruppe Lübbe moderieren. Als Gäste auf dem Podium werden erwartet: Christian Sommer von Warner Bros. als Repräsentant des Bundesverbands Audiovisuelle Medien, Dr. Thorsten Braun vom Bundesverband der phonographischen Wirtschaft, Jochen Tielke als Sprecher der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. und Björn Frommer aus der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.

    Termin: Samstag, 22. Oktober, 10.00 – 11.00 Uhr
    Veranstaltungsort: Focus Forum Hörbuch, Halle 4.1 B 139

    Wer sich informieren will, wie sich Verbraucherrechte am effektivsten einschränken lassen, ist bei der Diskussion sicher gut aufgehoben.

    11. Oktober 2005
  • : Suprnova heisst jetzt Newnova
    Suprnova heisst jetzt Newnova

    Wie das Filesharing-Magazin Slyck berichtet, wurde der Code der ehemals sehr beliebten und dann durch die Filmindustrie geschlossenen Internetseite Sprnova.org auf eine neue Webseite gesetzt: NewNova.org. Dort finden sich wohl wieder neue Downloads. Allerdings dürfte zu rechnen sein, dass evtl. die IP-Adressen der Nutzer getrackt werden.

    10. Oktober 2005
  • : Meistens sollte das Buch aufklappbar sein
    Meistens sollte das Buch aufklappbar sein

    Was einem bei e‑books in Form von DRM ganz selbstverständlich mitverkauft werden soll, wird deutlich, wenn man das auf klassische Bücher zurücküberträgt, wie Mathias Schindler es in Nutzungsbestimmungen eines Buches getan hat:

    3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
    4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
    5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
    6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
    7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
    8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.

    [via ix]

    Da warten wir doch lieber auf diesen chinesischen E‑Book-Reader auf Linuxbasis und ohne DRM.
    [via BoingBoing]

    5. Oktober 2005 4
  • : BBC: Internet Media Player schliesst aus
    BBC: Internet Media Player schliesst aus

    Über den „Internet Media Player“ (IMP) der BBC hatte ich schon im Mai berichtet. Heute ist die offizielle Testphase mit einigen Tausend Teilnehmern gestartet. Und ich bin nicht mehr davon überzeugt, dass dieses Projekt eine gute und innovative Sache ist. Der Grund? Es wird Digital Rights Management eingesetzt, welches nur mit dem Internet Explorer und dem Windows Media Player läuft. Tolle Innovation – Nutzer von anderer Software werden ausgeschlossen. Ob das im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders ist, dessen Aufgabe es sein sollte, einen Zugang zu schaffen? Screenshots finden sich übrigens hier.

    5. Oktober 2005
  • : „Freude schöner Götterfunken“ bald online? Europäisches Kulturerbe soll digitalisiert werden
    „Freude schöner Götterfunken“ bald online? Europäisches Kulturerbe soll digitalisiert werden

    Die Europäische Kommission will Schriftwerke, Bilder und Tonaufzeichnungen als Ausdrucksformen des europäischen Kulturguts digitalisieren und somit allen EU-Bürgern zugänglich machen. Das gigantische Projekt unter dem Titel „i2010: Digital Libraries“ will sämtliche „physischen“ Werke für die Nachwelt konservieren. Wie die ungefähr 2,5 Millionen Schriftbände, Bücher und Magazine und die Millionen Filmmaterial für die Nachwelt digitalisiert werden, soll in einem Vorschlag für eine Empfehlung im Juni nächsten Jahres vorgelegt werden. Für diesen Vorschlag nun hofft die EU-Kommission auf die Unterstützung ihrer Bürger: Bis zum 20. Januar 2006 sind Interessierte aufgerufen, Fragen zur Art der geplanten Digitalisierung zu beantworten: Wie man zum Beispiel private Investoren, neue Business-Modelle und die öffentlich-private Zusammenarbeit für die Umsetzung fördern könnte.

    Nur: Das Urheberrecht ist nach Ansicht der EU-Kommission ein gewichtiger Faktor. Auch hier will die EU-Kommission von den Bürgern wissen, mit welchen „legislativen, technischen oder organisatorischen Mitteln“ man urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen könnte und gleichzeitig dennoch die „legitimen Interessen des Autors respektieren“, so der Fragebogen. Die Auswertung der Antworten sollen auch für die geplante Überprüfung der Urheberrechtsvorschriften der EU 2006 herangezogen werden.

    Die Unibibliothek bei Yahoo!

    Auf internationaler Ebene gibt es von der eben gegründeten Open Content Alliance (OCA) bereits ähnliche Bestrebungen: Die setzt sich zusammen aus Organisationen wie dem Internet Archive, Bildungseinrichtungen wie der Universität Kalifornien, den Prelinger Archives oder Firmen wie Adobe und Yahoo! und will wie die EU-Kommission Printmedien und Multimedia-Content digitalisieren. Um sich nicht am Urheberrecht die Finger zu verbrennen, sollen jedoch nur Public Domain-Inhalte gescannt werden und solche, die explizit vom Autor freigegeben wurden. Die Suchmaschine Google hatte sich just gerade mit ihrem vergleichbaren Projekt, der Print Library in die Nesseln gesetzt und war letzte Woche von der Autorenvereinigung verklagt worden.

    Schließlich scheuen sich zu guter Letzt die Verlage, Werke zum freien Download zuzulassen: Der Internetshop Amazon bietet seit Ende Juli die Volltext-Suchfunktion „Search Inside“ an, mit der Bücher in Auszügen eingesehen werden können. Bislang waren jedoch nicht viele Verlage bereit, ihre Veröffentlichungen dafür herzugeben.

    4. Oktober 2005
  • : USA: Die RIAA wird zurück verklagt
    USA: Die RIAA wird zurück verklagt

    Spannend dürfte dieser Prozess werden: In den USA hat eine 41-jährige behinderte und alleinerziehende Mutter einer achtjährigen Tochter, eine Gegen-Klage gegen die RIAA erhoben, die sie wegen Filesharing angeklagt hatte. Ihr wird vorgeworfen, über Kazaa Gangsta-Rap heruntergeladen zu haben, teilsweise morgen um 4:24h. Die Argumentation ihrer Anwälte findet sich in deren Weblog wieder. In sehr vielen Punkten wird der RIAA ein Verstoss gegen geltende Gesetze vorgeworfen. Dazu gehören „Einbruch in die Privatsphäre“, elektronischer Einbruch, Computerspionage, fahrlässige Falschangaben, der Aufbau von Klagewellen als Geschäftskonzept, was das ganze wiederum unter den juristischen Begriff der „Gewerbsmässigkeit“ fallen lässt und einiges mehr.

    20. Entering a person’s personal computer without their authorization to snoop around, steal information, or remove files is a violation of the common law prohibition against trespass to chattels.

    21. The record company plaintiffs employed MediaSentry as their agent to break into Ms. Andersen’s personal computer (and those of tens of thousands of other people) to secretly spy on and steal information or remove files. MediaSentry did not have Ms. Andersen’s permission to inspect, copy, or remove private computer files. If MediaSentry accessed her private computer, it did so illegally and secretly. In fact, Ms. Andersen was unaware that the trespass occurred until well after she was anonymously sued.

    22. According to the record companies, the agent, Settlement Support Center used the stolen private information allegedly removed from her home computer in their attempt to threaten and coerce Ms. Anderson into paying thousands of dollars. .…

    64. The record companies and their agents stood to financially benefit from these deceptive and unlawful acts. Proceeds from these activities are used to fund the operation of the record companies’ continued public threat campaigns.

    2. Oktober 2005
  • : Buch unter CC: Urheberrechtsgesetzgebung in Kanada
    Buch unter CC: Urheberrechtsgesetzgebung in Kanada

    Michael Geist, ein kanadischer Urheberrechtsexperte, hat das Buch „In the Public Interest: The Future of Canadian Copyright Law“ über die Urheberrechtssituation in Kanada veröffentlicht. Darin finden sich 19 Esseys von anderen Experten. Das Buch ist unter einer Creative Commons Lieznz erschienen und kann im Netz gelesen werden.

    In the Public Interest: The Future of Canadian Copyright Law

    From Grokster to Google, copyright has emerged as one of the Internet’s most challenging legal issues. Once limited to a select group of scholars, copyright now captures front page headlines as millions of Canadians consider its impact on education, technology, communication, and culture.

    30. September 2005
  • : EU will mal wieder Geistiges Eigentum stärken
    EU will mal wieder Geistiges Eigentum stärken

    Die EU-Kommission will die EU-Industriepolitik umbauen und kündigt neue Initiativen an. Industriekommissar Günter Verheugen nannte sechs Initiativen, um Europa im internationalen Wettbewerb zu stärken und seine Fähigkeit zum Strukturwandel zu verbessern. Eine davon soll zur Stärkung des „Geistigen Eigentums“ dienen. Damit ist wahrscheinlich die IPRED-Direktive gemeint. Wie die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums dient sie in der Aussenkommunikation natürlich nur der Bekämpfung von kommerzieller Produktpiraterie. Kollateralschäden werden höchstwahrscheinlich wieder bei den Verbraucherrechten, beim Wettbewerb und bei der Entfaltung von Innovation entstehen.

    Mehr Informationen über die IPR Enforcement Directive bieten:

    * foundation for information policy research
    * Free Software Foundation Europe
    * Foundation for a Free Information Infrastructure UK

    30. September 2005
  • : Musicload bewirbt die Privatkopie
    Musicload bewirbt die Privatkopie

    Musicload suggeriert, dass man die online gekauften Songs weiterverschenken kann
    Musicload, der Musik-Downloadshop von T‑Online, überraschte uns heute mit dieser Zeitschriftenanzeige: Sie suggeriert, dass online gekaufte Musik sich als Geschenk eignet. Die Dateien weiterzugeben funktioniert natürlich nicht, dafür sorgt das Digital Rights Management des von Musicload verwendeten WMA-Formats. Warum man darauf verzichten sollte, haben wir ja schon vor zwei Wochen in unserem Test der Downloadportale geschrieben.

    Daher muss man vermuten, dass Musicload mit dieser Anzeige dazu anregen will, die online gekauften Songs auf eine herkömmliche CD zu brennen (was in der Regel 10× möglich ist) und dann zu verschenken. (Und von einer Audio-CD kann man die Musik natürlich beliebig ohne Einschränkungen wieder auslesen). Damit dürfte die Regelung des UrhG, die das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verbietet, hier nicht greifen. Plötzlich ist sie also wieder da, die gerne wegdiskutierte (und bei Kopierschutz faktisch illegale) Privatkopie.

    Es ist nicht ganz klar, ob das im Widerspruch zu Punkt A.V.4.1 der für Musicload gültigen T‑Online-AGB steht:

    Es ist nicht gestattet, die Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben…

    Na, was denn nun?

    Sieht so aus, als läuft das Geschäft dann doch nicht so gut, wenn man dem Kunden jetzt schon durch die Blume mitteilen muss, dass das eigene Geschäftsmodell nicht wasserdicht ist.

    28. September 2005 5
  • : Links zu urheberrechtlich geschützten Werken im eDonkey-Netzwerk illegal
    Links zu urheberrechtlich geschützten Werken im eDonkey-Netzwerk illegal

    Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten von eDonkey-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtswidrig ist. In diesem Fall ist die Motion Picture Association of America (MPAA) mittels Einstweiliger Verfügung gegen das in der Schweiz gehostete Webangebot The-Realworld.de vorgegangen. In dem Fall ging es um Links zu TV-Serien im eDonkey-Netzwerk.

    28. September 2005
  • : James Boyle und der WIPO-„Broadcasting and Webcasting Treaty“
    James Boyle und der WIPO-„Broadcasting and Webcasting Treaty“

    James Boyle thematisiert in einer sehr interessanten Kolumne in der internationalen Financial Times den „Broadcasting and Webcasting Treaty“, welcher aktuell und vor allem in den kommenden zwei Wochen bei der WIPO in Genf diskutiert wird: More rights are wrong for webcasters

    Eventually, a new treaty will be produced. A new round of “harmonisation” will begin – upwards, always upwards. An unnecessary set of rights will have been created and created without evidence, perhaps reaching the heart of our new communications technology. And the lobbyists will return to their desks to plan again. Perhaps the growing furore about the webcast right will drive it off the agenda eventually. Yet the larger pattern of making ­decisions without evidence, as a contract among the affected industries, will continue. This is a scandal. But at WIPO, it is business as usual.

    27. September 2005
  • : RIAA verliert gegen Eltern
    RIAA verliert gegen Eltern

    Ein Gericht in den USA hat jetzt entschieden: Eltern haften nicht für ihre filesharenden-Sprösslinge.

    Rechtsanwalt Ray Beckerman erklärte im Digital Music News-Weblog, was dieses Urteil in der Praxis bedeutet: „Die RIAA kann Minderjährige nur verklagen, wenn das Gericht einen Vormund ernennt. Dies ist eine wichtiger Schutz für Kinder, die von der RIAA juristisch belangt werden, und es wird ein großes Problem für die RIAA sein.“

    Unterdessen haben eine Reihe von Verklagten angekündigt, sich vor Gericht gegen die RIAA zu wehren. Dazu gehören ein Ehepaar, dass in seinem Haus Tagesbetreuung für Teenager anbietet und eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern. Das jetzige Urteil könnte dazu führen, dass bald noch mehr betroffene Eltern anwaltliche Hilfe suchen.


    Janko Röttgers hat in der Netzwelt
    die ganze Geschichte.

    19. September 2005
  • : Phonoverband wünscht CDU-Regierung?
    Phonoverband wünscht CDU-Regierung?

    Natürlich wünscht sich nicht die ganze „Musikindustrie“ die CDU, aber Gerd Gephard, der Präsident des Phonoverbandes, scheint die CDU/CSU zu präferieren. Immerhin will die Tauschbörsenbesitzer kriminalisieren und das Recht auf Privatkopie noch weiter beschneiden, bis das Verbraucherrecht ganz weg ist.

    Die Musikwoche berichtet zum Thema „Pop und Politik“ von der Popkomm:

    Weniger desillusioniert gab sich Verbändechef Gerd Gebhardt. Die Politik müsse sich unabhängig von Parteizugehörigkeiten für die Belange der Branche interessieren, so Gebhardt. Aktuell gehe es dabei vor allem um Fragen des Urheberrechtsschutzes. Rot-Grün habe sich in der Vergangenheit immer diskussionsbereit gezeigt. Doch nun sei Handeln gefragt. „Wir brauchen in Zukunft eine stärkere Einschränkung der Privatkopie. Noch fassen wir diese Leute, die massenhaft privat kopieren, zu sehr mit Samthandschuhen an“, findet Gebhardt. Und obwohl er in seiner Position eigentlich zur Neutralität verpflichtet ist, ließ der Verbändechef zwischen den Zeilen eine Präferenz durchblicken: „Möglicherweise spielt da bei einer konservativeren Regierung das ausgeprägtere Wertebewusstsein eine Rolle.“

    [via Nicorola]

    16. September 2005
  • : Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz
    Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz

    Passend zur Popkomm haben wir uns nochmal genauer die ganzen tollen neuen Downloadshops angesehen, welche in den kommenden Tagen in den höchsten Tönen gepriesen werden. Als Verbraucher interessierte uns, welche Datenformate verwendet werden können, welche Informationen angeboten werden und ob wir überhaupt als Konsumenten in Frage kommen. Dies ist vorläufig eine Beta-Version. Im Laufe des Mittwochs und in den kommenden Tagen wird dieser Text noch erweitert.

    Das Ergebnis ist eigentlich ziemlich enttäuschend. Als Apple- und Linux-Nutzer wurden wir beim Microsoft- und Sony-Store schonmal nicht zugelassen. Wir mussten extra ein altes Windows 2000 booten, damit wir via Internet Explorer überhaupt sehen konnten, was sich hinter dieser Seite befindet. Mit allen Sicherheitsrisiken, die dabei auftreten können.

    14. September 2005 26
  • : Trusted Computing Aufklärungsfilm
    Trusted Computing Aufklärungsfilm

    Gegen-Propaganda ist sinnvoll, vor allem, wenn sie schön verpackt ist: Lutz Vogel und Benjamin Stephan haben eine Flash-Animation zum Thema Trusted Computing gemacht, um Bewusstsein für diese neue Technologie zu schaffen, welche Verbraucherrechte massiv einschränken wird. Prädikat: Sehr Sehenswert!

    13. September 2005 5
  • : Kazaa schuldig gesprochen
    Kazaa schuldig gesprochen

    Nach einem langen Prozess hat ein australischen Gericht Kazaa für schuldig gesprochen, das tauschen urheberrechtlich geschützter Werke möglich gemacht zu haben. Jetzt müssen Filter eingebaut werden. Allerdings hat dieses Urteil wahrscheinlich weniger Auswirkungen auf Filesharing-Software wie jetzt überall kommuniziert wird – wer nutzte in den letzten Jahren noch Kazaa? Die Firma hinter Kazaa hat jetzt einige Probleme, aber es gibt ja noch Filesharing-Tools wie eMule und Bittorrent.

    Hier einige Berichterstatung dazu:

    Futurezone: Für Tauschbörsen wird es eng
    Golem: Herbe Schlappe für Kazaa
    de.internet.com: Australisches Gericht: Kazaa verletzt das Urheberrecht
    Netzeitung: Kazaa muss Kopierschutz-Filter einbauen

    5. September 2005
  • : Lessig gibt Public Domain noch 35 Jahre
    Lessig gibt Public Domain noch 35 Jahre

    Wie lange wird es noch gemeinfreie Werke geben (Der englische Begriff dafür ist Public Domain)? Dazu zählen beispielsweise Werke, deren Autoren schon länger als 70 Jahre tot sind (USA 95 Jahre wegen der Mickey Mouse).

    Lawrence Lessig gibt der Public Domain in einem Artikel für Foreign Policy noch 35 Jahre:

    So, for example, the United States has radically increased the reach of copyright regulation. And through the World Intellectual Property Organization, wealthy countries everywhere are pushing to impose even tighter restrictions on the rest of the world. These legal measures will soon be supplemented by extraordinary technologies that will secure to the owners of culture almost perfect control over how “their property” is used. Any balance between public and private will thus be lost. The private domain will swallow the public domain. And the cultivation of culture and creativity will then be dictated by those who claim to own it.

    Schuld ist u.a. der Kampf gegen „Piraterie“.

    Passend dazu ist auch eine fiktive Satire im Blog von Mathias Schindler über „Raubkopierer und Plünderer“ mit einem schönen Plädoyer gegen DRM:

    Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, daß ein Hurricane der Stufe 5 nur ansatzweise soviel Schaden anrichten kann wie langfristig eine wildgewordene Musikindustrie mit einem kaputten Geschäftsmodell. Der Kultur-Sandsturm DRM, der unseren Kindern unsere Werke verschließen wird wie es keine Hieroglyphen besser konnten, lässt sich derzeit noch nicht einmal ansatzweise in einem Schadensgeldbetrag ausdrücken.

    Eine Industrie, die es schafft, daß die Forderung nach der Erschießung von Musiktauschern nicht binnen Sekunden als Satire aufgefasst wird, ist eine Bedrohung für das, was wir Zivilisation nennen.

    2. September 2005
  • : EFF-Sonderseite zu DRM in Musik Online-Shops
    EFF-Sonderseite zu DRM in Musik Online-Shops

    Eine neue Sonderseite der Electronic Frontier Foundation ist A User’s Guide to DRM in Online Music. Die Seite ist echt klasse, für Verbraucher werden die Restriktionen durch das verwendete DRM aufgezeigt und das Marketing entlarvt. Im Gegensatz zu CDs kauft man nicht mehr einen Tonträger, sondern man kauft ein Nutzungsrecht (Welches aber natürlich auch wieder entzogen werden kann). Verbraucherrechte werden damit beschnitten. Solche Seiten sind wichtig, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die „tolle neue DRM-Welt“ keine tollen Neuerungen für die Konsumenten von Musik bringen, sondern Probleme.

    Untersucht werden die Restriktionen von Apple, Microsoft, Real Networks und Napster 2.0. Alternativen ohne DRM gibt es übrigens auch.

    2. September 2005
  • : Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein
    Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

    Sehr sympathisch und notwendig: Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

    Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.

    1. September 2005