Was einem bei e‑books in Form von DRM ganz selbstverständlich mitverkauft werden soll, wird deutlich, wenn man das auf klassische Bücher zurücküberträgt, wie Mathias Schindler es in Nutzungsbestimmungen eines Buches getan hat:
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.
[via ix]
Da warten wir doch lieber auf diesen chinesischen E‑Book-Reader auf Linuxbasis und ohne DRM.
[via BoingBoing]
Ergänzungen
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4 Kommentare zu „Meistens sollte das Buch aufklappbar sein“
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und nicht zu vergessen:
9. du erwirbst nicht das Buch selbst, sondern lediglich die Erlaubnis das Buch zu lesen.
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Öffnen verboten
lib_brockhaus.dll
Originally uploaded by Me vs Gutenberg.
Der nächste Brockhaus kommt digital. Interessante Ideen zum Digital Rights Management hat Mathias Schindler in seinem Weblog unter Nutzungsbestimmungen eines Buches geposted…
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[…] Mathias Schindler hat das Prinzip der DRM-Nutzungslizenzen auf klassische Bücher übertragen . 3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen. 4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später. 5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein. 6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf. 7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern. 8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden. […]
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[…] Men denne kineser se da meget interessant ud. Uden DRM – og selvfølgelig Linux baseret… (Via Netzpolitik […]
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