Mit Beginn des Jahres 2025 werden viele Kunstwerke, Schriften und Musik gemeinfrei und gehören dann zur Public Domain. Mit dabei sind dieses Jahr Frida Kahlo, Irving Berlin, Agatha Christie oder George Gershwin.
Das Finanzministerium stört sich an einer satirischen Webseite, die eine „Bildungsinitiative“ von Finanz- und Bildungsministerium als einseitiges und parteiisches Projekt der FDP einordnet, welches Menschen zum Investieren am Finanzmarkt anregen soll. Lindners Ministerium droht nun mit rechtlichen Schritten.
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Fotografen abgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass eines seiner Fotos vom gemeinnützigen Verein LAION zum Training sogenannter Künstlicher Intelligenz angeboten wird. Als Forschungseinrichtung sei LAION dies erlaubt. Dabei verschenkt der Verein seine Daten auch an kommerzielle KI-Unternehmen.
Damian, 17 Jahre, legt sich mit Internetanbietern und Unterhaltungsindustrie an. Er hat die geheime Liste der Websites veröffentlicht, die nach Absprache von Unternehmen und Verbänden in Deutschland gesperrt werden.
Videospielhersteller löschen öfter Spiele aus ihren Bibliotheken und von ihren Servern, wenn diese in die Jahre kommen. Bei Gamer*innen stößt das zunehmend auf Kritik. Sie fordern mit einer internationalen Initiative einen gesetzlichen Rahmen, der das Kulturgut Computerspiel schützt.
Die EU empfiehlt öffentlichen Stellen die Verwendung der international akzeptierten Creative-Commons-Lizenzen. Trotzdem lehnen einige deutsche Behörden diese Lizenzen bis heute ab. Ein neues Gutachten hat die typischen Vorbehalte analysiert und stellt fest: In der Praxis spielen sie allesamt keine Rolle.
Auf Telegram werden wiederholt illegale Inhalte geteilt, weshalb sich verschiedene Staaten bereits um eine Regulierung des Dienstes bemüht haben. Nun wurde in Spanien eine Sperrung des Messengers diskutiert – in diesem Fall ging es um den Schutz von Urheberrechten.
Am 1. Januar war Public Domain Day und damit wurden wieder zahlreiche Kunstwerke gemeinfrei nutzbar. An den übrigen 364 Tagen im Jahr sollten Museen mehr dafür tun, dass Kulturerbe für uns alle frei und digital zugänglich wird. Welche Rahmenbedingungen es dafür braucht, beschreibt Dominik Scholl.
Das umstrittene Video des Zentrums für politische Schönheit verstößt nicht gegen die Regeln von Youtube. Unter Verweis auf diese hatte die Bundesregierung versucht das Video aus dem Netz zu bekommen – und ist gescheitert.
Wer Vorschriften des Staates lesen wollte, musste für die Dokumente bislang oft bei einem privaten Verlag zahlen. Die Transparenzinitiative FragDenStaat ändert das nun – und veröffentlicht sie zum freien Download.
Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
Der Streit um das Deepfake-Video des Zentrums für Politische Schönheit geht weiter. Die Aktionskunstgruppe wehrt sich nun juristisch gegen die Sperrung des Videos auf Instagram und YouTube – und setzt die Bundesregierung mit einer Abmahnung unter Druck.
Die Bundesregierung hat das Deepfake-Video vom Zentrum für Politische Schönheit jetzt auch auf YouTube löschen lassen. Sie beruft sich dabei auf das dafür eigentlich nicht vorgesehene Urheberrecht. Die Künstler sprechen von Zensur und kündigen rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung an.
Ein längst vergessenes Facebook-Posting mit Badewannen-Fotomotiv kostete einen Handwerker aus Berlin mehrere Tausend Euro. Nach mehreren Instanzen vor Gericht steht fest: Er muss dem Fotograf Schadensersatz zahlen. Dabei wollte er nur auf eine Spendenaktion hinweisen, sagt Christian Remus.
Die Content-Industrie geht in letzter Zeit vermehrt gegen grundlegende Infrastrukturen und Dienste des Internets vor, um das Urheberrecht durchzusetzen. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat es nun Cloudflare getroffen. Das Unternehmen wird für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter in Haftung genommen.
Ein Spotify aus KI-generierten Büchern: Mit diesem falschen Startup haben Aktionskünstler:innen Verlage und Medien auf der Frankfurter Buchmesse an der Nase herumgeführt. Mit der Aktion wollen sie vor der Macht großer Unternehmen warnen.
Bis heute ist rechtlich ungeklärt, ob das Zwei-Sekunden-Sample eines Musikstücks als Nachahmung gilt oder nicht. Nun könnte das von der Band Kraftwerk losgetretene Endlosverfahren endlich sicherstellen, dass sich solche Schnipsel legal verwenden lassen.
Das Start-up HeyGen bietet an, Videos in andere Sprachen zu übersetzen – samt synchroner Lippenbewegungen. Für Influencer*innen könnte das neue Reichweite bedeuten, Synchronsprecher*innen fürchten dagegen um ihre Jobs.
Mehrere Städte klagen über horrende GEMA-Rechnungen für die Beschallung von Weihnachtsmärkten. Auch Vereins- und Stadtteilfeste könnten betroffen sein. Nun schaltet sich der Deutsche Städtetag ein und will mit der Verwertungsgesellschaft verhandeln.
Nach Klagen von Buchverlagen nehmen nun auch Musiklabels das Internet Archive ins Visier. Der Vorwurf: massenhafter Verstoß gegen das Urheberrecht. Die millionenschweren Forderungen könnten dem gemeinnützigen Projekt beträchtlich schaden.