UrheberrechtEin teures Badewannenfoto

Ein längst vergessenes Facebook-Posting mit Badewannen-Fotomotiv kostete einen Handwerker aus Berlin mehrere Tausend Euro. Nach mehreren Instanzen vor Gericht steht fest: Er muss dem Fotograf Schadensersatz zahlen. Dabei wollte er nur auf eine Spendenaktion hinweisen, sagt Christian Remus.

Badewanne in Geldmuster in schwarz-weißem Badezimmer
Nicht nur analoge Badewannen können viel Geld kosten. CC-BY-SA 3.0 Badezimmer: Gürkan Sengün

Christian Remus ist Installateurmeister, er kümmert sich in seinem kleinen Berliner Unternehmen um Gas- und Wasserinstallationen. Für seine Firma betreibt er auch eine Facebook-Seite. Dort hat er ab und an Bilder von Rohrbrüchen gepostet, von frisch installierten Bädern oder auch mal andere Dinge mit Bezug zu seinem Handwerk, Nachrichtenartikel zum Beispiel. Ende 2015 war es das Bild einer Badewanne, das ihn später etwa 10.000 Euro kosten wird.

„Ich war auf der Suche nach Badewannen“, erzählt Remus. „Da habe ich gegoogelt und bin auf ein Bild gestoßen.“ Dahinter verbarg sich ein Spendenkalender – mit Akt- und Badewannenfotografien. Es sollte auf die Wasserknappheit in Afrika aufmerksam machen, die Fotos stammen von einem Fotokünstler. Remus fand die Idee mit dem Kalender gut. „Ich habe eins von den Motiven mit meinem Facebook-Account gepostet und das Projekt verlinkt, wo man den Kalender kaufen konnte“, sagt er.

Post vom Anwalt

Sechs Jahre später, er hat den Facebook-Post längst vergessen, bekommt er Post von einem Anwalt.

In dem Brief befindet sich eine Abmahnung. Remus soll eine Unterlassungserklärung abgeben. „Als ich den Brief öffnete, habe ich mir fast in die Hosen gemacht“, sagt er. „Ich hatte ja keine Ahnung.“ An das Foto hatte er schon lange nicht mehr gedacht. Den Post habe er sofort gelöscht und die Unterlassungserklärung unterschrieben, berichtet Remus weiter. Eine Geldforderung stand in dem ersten Schreiben nicht. Er hoffte, dass sich die Sache damit erledigt hätte.

Doch es dauerte nicht lange und Remus hatte erneut Post. Er sei vertragsbrüchig geworden, habe gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und soll nun 2.500 Euro für die Verletzung der Unterlassungserklärung zahlen. Er fragte sich: Wie kann das sein, wo er den Post doch gelöscht hatte? Das Problem: Auf seiner Facebook-Seite war es nicht mehr zu finden, doch als Vorschau in den Google-Suchergebnissen tauchte das Bild weiterhin auf.

Später kam noch eine Forderung über 3.258 Euro Schadensersatz dazu, bemessen nach einer angenommenen Gebühr. Sie wäre nach Ansicht der gegnerischen Anwälte jährlich angefallen, hätte Remus eine Lizenz erworben, um das Bild gewerblich zu nutzen. Dazu noch die Anwaltskosten. Insgesamt stand die Summe nun schon bei 7.500 Euro.

Mühsame Detektivarbeit

„Ich habe das Gefühl, die haben mich einfach ins offene Messer laufen lassen. Mir war das gar nicht bewusst, dass so etwas noch woanders gespeichert ist.“ Doch Remus setzt sich sofort hin und versucht, das Bild aus den Suchergebnissen zu bekommen. Bis das klappt, dauert es ein paar Tage, doch da gibt es schon das nächste Problem.

„Weiter unten tauchte das Bild dann erneut auf, denn irgendein Branchendienst hatte die Inhalte auf meiner Facebook-Seite eins zu eins kopiert. Das Profil da habe ich aber selbst nie angelegt.“ Also recherchiert er wieder, versucht die Verantwortlichen der Seite zu finden und anzuschreiben, damit auch dort das Bild verschwindet.

Den Betrag findet der Installateurmeister jedoch zu hoch und holt sich rechtlichen Beistand. Er sah seinen Post gerade nicht als Werbung für sich selbst, sondern vielmehr für das Spendenprojekt. Dass dem Künstler ein so hoher Schaden entstanden sein könne, fand er nicht nachvollziehbar. Doch der Künstler reichte Klage bei der Zivilkammer des Landgerichts Köln ein.

Berichterstattung oder nicht?

Anwältin Beata Hubrig vertritt Remus, sie schätzt seinen Post als Berichterstattung ein. Damit würde eine spezielle Regelung des Urheberrechtsgesetzes gelten. Sie gestattet die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in bestimmtem Umfang, wenn es um Tagesereignisse geht. Der Kläger habe sich selbst mit anderer Berichterstattung von Medien über seinen Kalender geschmückt, auch die nutzten entsprechende Bilder. „Der viel zu teure Post hat den selben Inhalt, nur kürzer“, schreibt Hubrig.

Remus „nutzte das Foto nicht, um seine Webseite damit zu schmücken oder seinen Account damit zu verzieren. Er unterstützte die Verbreitung des Spendenkalenders, damit mehr Menschen von diesem erfahren. Er kommunizierte schlicht über das Spendenprojekt – wie viele andere Medien auch.“ Das Landgericht Köln schätzte die Lage anders ein und verurteilte Remus schließlich im Februar 2023 zu einer Schadensersatzzahlung von 3.258 Euro.

Er habe das Bild als Werbemaßnahme benutzt und könne sich nicht auf eine Berichterstattung berufen, auch wenn er die Seite zum Kalender verlinkt hat. Er sei Handwerker und kein Medienschaffender, der entsprechende Paragraf 50 des Gesetzes gelte für ihn nicht. Auch die Schadensbemessung sei angemessen. Das Landgericht hatte dafür mögliche Lizenzgebühren für eine gewerbliche Nutzung für den langen Zeitraum von sechs Jahren zugrunde gelegt. So lange war der Post online.

Gescheiterte Berufung

Remus ging in Berufung, doch die wies das Oberlandesgericht Köln schnell zurück. Das „künstlerisch wertvolle Foto ist geeignet, den Inhalt seiner Business-Facebookseite aufzuwerten“. Die Richter:innen gehen von „Aufmerksamkeits-Werbung für sein Handwerk und seine Dienstleistungen“ aus. Auch die Schadensersatzkosten aus den angenommenen Lizenzkosten halten sie für angemessen.

Anwältin Hubrig ist sauer, dass das Gericht so „pauschal urteilt“, wie sie findet. „Sich lediglich auf eingereichte Rechnungen des Künstlers für Auftragsarbeiten zu verlassen und losgelöst vom Sachverhalt einen pauschalen Schaden zu schätzen, ist an Faulheit, meiner Ansicht nach, nicht zu übertreffen“, schreibt Hubrig. Laut OLG war das Landgericht nicht verpflichtet, den Schaden exakt zu berechnen, da die Lizenzanalogie im Gesetz vorgesehen sei.

Ihrer Erfahrung nach gebe es in vielen Fällen von Urheberrechtsstreitigkeiten ähnliche Probleme. „Es findet weder eine Entwicklung in der Rechtsprechung statt, also eine Konkretisierung der Urheberrechts-Schranke für den Bereich Berichterstattung, noch wird überhaupt wahr genommen, dass hier Grundrechte miteinander kollidieren.“

Ein eigener Badewannen-Kalender

Remus macht das zu schaffen.

„Jetzt soll ich dem Kläger knapp 8.000 Euro für ein Foto auf Facebook zahlen, nochmal fast 2.000 Euro für seinen Anwalt und Gerichtskosten kommen auch noch dazu“, sagt Remus. Das ist viel Geld für den Installateurmeister, daher habe er nun seine Altersvorsorge aufgelöst. Und einen eigenen Kalender für das Jahr 2024 entworfen, mit Badewannen, die ihm in seiner eigenen Arbeit begegnet sind.

Hoffnung auf Erfolg vor Gericht haben er und Hubrig nicht mehr: Eine Verfassungsbeschwerde, die sie nach der gescheiterten Berufung eingereicht hatten, wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Wer einen Abdruck des Badewannenkalenders von Christian Remus haben und ihn damit finanziell unterstützen will, kann sich bei ihm per Mail melden. Weitere Informationen zum Fall präsentierte Beata Hubrig auf der diesjährigen re:publica in einem Talk.

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20 Ergänzungen

  1. Tja, Photokuenstler ist auch so ein Berufsstand, der sich mal ueber ausbleibende Unterstuetzung wundern wird, wenn „KI“ ihn groesstenteils ueberfluessig macht.

  2. Keine Strafmilderung seitens des Gerichts, dass der Angeklagte nachweislich dafür gesorgt hat, das Bild aus den Suchergebnissen runterzunehmen?

    Hätten Sie an die Konsequenzen nachgedacht! Bild ist überall nun im Internet sichtbar! Mimimi der arme Fotograf!

  3. Und da wundert sich die Kunstwelt, dass viele Leute lieber auf KI Bilder zurückgreifen, anstatt sich diesen Lizenz-Wirrwarr anzutun.

    Dieser Fall erinnert mich an die mahnenden Worte unserer Lehrer vor 10 Jahren: „Bloß keine Fotos auf Facebook hochladen oder auf die Timeline bringen, die euch nicht gehören“.
    Zu der Zeit liefen die Abmahnanwälte auf Hochtouren und haben alles abgemahnt, was nicht bei drei auf den Bäumen war.
    Auch die Strafe finde ich überzogen.

  4. Meiner Meinung nach hätten auch Google und der Branchendienst direkt zur Verantwortung gezogen werden müssen. Diese haben ja offensichtlich ohne das Wissen von Herrn Remus seine Daten kopiert. Da muss der Datenschutz ausgebessert werden.

    Ich hoffe doch auch sehr, dass ich in meinen Vorträgen Screenshots von Internetseiten zeigen darf. Das machte ich bisher immer um mal zu zeigen, „was man so im Internet zu Thema xy findet“. Jedoch lese ich aus dem Beitrag heraus, dass ich als nicht-medienschaffende Person dies wohl eigentlich auch nicht darf. Und ich Frage mich auch, wo da die Grenze ist.

    1. Für Justiz und Verwaltung ist das einfach: „Medienschaffende“ gehören einer etablierten, Justiz und Verwaltung bekannten, Berufsvereinigung Medienschaffender an.

    2. @rmam: Google und der Branchendienst sind da raus. Schon mal in die Nutzungsbedingungen von Facebook geschaut? Darin überlässt der Facebook-User sämtliche Nutzungsrechte, inclusive Weitergabe an andere Medien, an seinen geposteten Bildern an Facebook. Auch wenn es nicht die eigenen Bilder sind.

  5. Mal zusammengefasst:
    Der Handwerksmeister hat ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf Facebook gepostet. Soweit, so schlecht. Nach ein paar Jahren bekommt er (kostenlose!) Post vom Anwalt des Fotografen, worin er aufgefordert wird diese rechtswidrige Nutzung des Bildes zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der er rechtsverbindlich(!) erklärt die weitere Nutzung des Bildes in Zukunft zu unterlassen. In dieser Unterlassungserklärung unterschreibt er ausserdem, im Falle des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 2.500EUR zu zahlen.

    Das war ein freundlicher Hinweis. Der Fotograf hätte dem Handwerksmeister auch sofort kostenpflichtig für die unerlaubte Nutzung des Bildes abmahnen können.

    Die Summe von 2.500EUR zu der er sich mit seiner Unterschrift verpflichtete, war dem Handwerksmeister offensichtlich nicht hoch genug um mal 15min zu googeln, oder besser seinen Anwalt zu fragen, was es überhaupt bedeutet wenn er diese Unterlassungserklärung unterschreibt? Dann wäre er zumindest auf die Idee gekommen eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Vertragsstrafe) abzugeben und hätte sich weiteren Kosten gespart.

    Nicht besonders smart der Meister. Der Mann hat sich die Kosten durch sein mehrfach unüberlegtes Handeln selbst zuzuschreiben.

    1. Ach ja, noch was aus dem Artikel:
      „Später kam noch eine Forderung über 3.258 Euro Schadensersatz dazu, bemessen nach einer angenommenen Gebühr.“

      Das liest sich so, als hätten sich der Fotograf und seine Anwälte eine Gebühr aus den Fingern gesaugt. Die „angenommene Gebühr“ bemisst sich aus der jährlichen Liste „Bildhonorare“ der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing“: https://fotografr.de/1522/die-mfm-liste-bildhonorare-ist-online-abrufbar

      1. Eine schlichte Übernahme der geforderten Gebühr, während die Ausfallhonorare (Schadensersatz) der Medizin (absagen) nicht mal die vollen Zeitkosten decken dürfen weil nan die Zeit da spontan noch anders nutzen könnte? Achja, in dem Fall ist der geschlossene Ausfallvertrag vollendens nichtig.

        Wo gibt es hier die realistische Nachschätzing des Ausfalles? Beim Urheberrecht aber auch beim Markenrecht einfach die Schätzung des Gewerbes zu übernehmen, das klagt ist jawohl lächerlich.

    2. Man KANN das natürlich so einseitig sehen. In einem Punkt stimme ich aber absolut zu: sobald man Post mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung bekommt ist es Zeit, einen Anwalt aufzusuchen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist um sich teure (in dem Moment für einen Laien nicht erkennbare) Folgekosten zu ersparen.

      Ich denke aber auch, dass das ganze Thema „Urheberrecht“ mal komplett umgekrempelt und vereinfacht werden sollte.

    3. Ein Urheberrecht bei dem dem man sich wegen jeder Abmahnung sofort einen Anwalt holen muss um bloß keine Fehler zu machen ist schlicht absurd und gehört grundlegend reformiert

    4. Das sehe ich ganz anders!
      Nach 6 Jahren ist dem Fotografen aufgefallen, daß ihm hier Geld durch eine längst beendete Verlinkung zu einer Spendenkampagne entgangen sein soll? Come on!
      Das ist schlechte Gesetzgebung im Urheberrecht, schlampige oder faule Auslegung durch Gerichte, mangelndes Interesse seitens der Plattformen und ein riesiges Buisiness-Modell für Abmahn-Anwälte.

    5. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung weil Dritte das Bild noch gecached oder gespiegelt hatten kann bei richtiger Argumentation dem Handwerksmeister ja wohl kaum ernsthaft zu Lasten gelegt werden. Insofern auch kein total smarter Kommentar.

  6. Genau dieses Beispiel ist der Grund, warum ich niemals ein Foto oder andere Daten ins Netz stelle, besonders nicht, wenn sie Rückschlüsse auf Persönliches, Persönlichkeiten oder deren Urheberschaften zulassen (können).

    Selbst bei noch so gutem Gewissen oder besten Absichten steht man heute vor dem finanziellen Ruin oder mit einem Bein im Gefängnis. Das gilt selbst für Linkverweise (siehe „Radio Dreyeckland“-Fall).

    Wenn der Künstler nachgedacht hätte, hätte er das als Werbung für sich interpretiert, denn der Handwerker hatte (zumindest habe ich den Text so verstanden) auf die Verkaufsquelle hingewiesen. Demnach muss man das als reine Klagelust und Böswilligkeit verstehen.

    1. es gibt schließlich genügend Anwälte die Im Internet suchen, um solche Fälle für sich azszuschlachten. Vorsicht vor Anwälten. Wie hätte der Handwerksmeister besser reagieren können ? um diese Kosten zu vermeiden ?

    1. Wobei Juristen ja fast wie Rädchen in einem selbstorganisierenden Getriebe sind.
      Abstraktionsebene versemmelt.
      Die Gesetzgebung ist eigentlich inzwischen im schwarzen Bereich angekommen, auf der Bullshitzielscheibe.
      Eingabe Ende.

  7. Was ich nicht verstehe ist, dass ihm die Kopie bei FindGLocal als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ausgelegt wird. Denn auch wenn er das Bild z.b. rechtmäßig für eine Woche linzensiert hätte, wären diese Kopien durch Dritte entstanden.

    1. In der Logik haette er nach Ablauf der Woche natuerlich auch diese Kopie loeschen lassen muessen.

      Diese Logik hat das Ziel, um jeden Preis einen greifbaren „Verantwortlichen“ zahlen zu lassen, das deutsche Recht kennt keinen „fair use“. Wo kaemen wir denn da hin, wenn jeder einfach was machen koennte?

  8. Wenn man nach Hasenkamp Kristian Liebrand googelt erfährt man, dass die Bilder und der Kalender wohl eine Auftragsarbeit für eine Bochumer Installateurfirma waren.

    Schade dass das hier im Artikel nicht gleich erkennbar wird.

    Siehe z.B. https://www.facebook.com/HasenkampGmbH/photos/der-neue-kunst-kalender-wasser-spendet-leben-ist-ab-sofort-erhältlichmit-einem-b/952310848162663/

    Daraus:

    „Mit einem besonderen Kunstprojekt wollen Lisa Pötter und Heinz Hasenkamp, die Bochumer Wellnessprofis der Hasenkamp GmbH, gemeinsam mit Sandra Schade und dem Fotografen Kristian Liebrand auf die Unterversorgung mit sauberem Wasser in Afrika aufmerksam machen und konkrete Hilfe leisten.

    Deshalb haben sich die Projektverantwortlichen entschlossen, einen Kunst-Kalender zu entwerfen.“

    M.E. wird es der Bochumer Installateurfirma nicht gefallen haben, wenn von ihr gesponserte Bilder von anderen Installateurfirmen als Eye Catcher genutzt werden.

    Honi soit qui mal y pense 😉

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