FragDenStaatStaatliche Vorschriften jetzt kostenfrei zugänglich

Wer Vorschriften des Staates lesen wollte, musste für die Dokumente bislang oft bei einem privaten Verlag zahlen. Die Transparenzinitiative FragDenStaat ändert das nun – und veröffentlicht sie zum freien Download.

Blätter in einem Ordner
(Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bernd Leitner

FragDenStaat befreit wieder einmal staatliche Informationen, bei denen sich jeder Mensch fragt, warum diese Informationen nicht schon immer frei zugänglich gewesen sind. Ein solcher Fall ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl), in dem der Staat seit mehr als 70 Jahren etwa Verordnungen, Anordnungen, Rundschreiben oder Bekanntmachungen veröffentlicht. FragDenStaat hat 2.713 Ausgaben des Ministerialblatts ins Netz gestellt.

Das GMBl ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung, Herausgeberin ist das Bundesinnenministerium. Hier veröffentlichen nahezu alle Ministerien so genannte untergesetzliche Regelungen. Doch der Verlag, der das Ministerialblatt veröffentlicht, ist privat. So lässt sich der Konzerns Wolters Kluwer dafür bezahlen, wenn jemand die amtlichen Vorschriften herunterlädt.

Laut FragDenStaat verlangt der Verlag für die Dokumente im Einzelbezug 1,70 Euro pro angefangenen acht Seiten. „Würde man alle offiziellen Ausgaben des GMBl mit zusammen 63.983 Seiten über den Verlag einzeln kaufen, würde es 13.596,60 Euro kosten“, heißt es im Blogbeitrag zum Thema.

Dabei verbietet der Verlag eine weitere Veröffentlichung der aus Steuergeldern entstandenen staatlichen Dokumente. Weil er sich nicht auf das Urheberrecht beziehen kann und die staatlichen Dokumente eigentlich gemeinfrei sind, beruft sich der Verlag auf ein vermeintliches Leistungsschutzrecht an der Datenbank der staatlichen Dokumente. Dafür hat das Innenministerium dem Verlag das „ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung“ eingeräumt.

FragDenStaat ist mit dieser Praxis nicht einverstanden:

Wir glauben: Amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehören an die Öffentlichkeit – nicht in die Hände privater Verlage. Der freie Zugang zu den Dokumenten ist aus unserer Sicht nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig.

Deswegen habe man sich zur Veröffentlichung entschieden. Es ist nicht das erste Mal, dass FragDenStaat den Staat mit einem solchen öffentlichen Stunt zum Handeln zwingt. Auch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland wurden lange Zeit in einem Verlag veröffentlicht. Dann stellte die Transparenzinitiative die Gesetze ungefragt auf der Webseite offenegesetze.de frei zur Verfügung. Am Ende verlegte der Staat die Verkündigungsplattform selbst frei ins Netz. Etwas ähnliches erhoffen sich die Aktivist:innen nun beim Gemeinsamen Ministerialblatt.

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5 Ergänzungen

  1. für mich ist das auch eine Form der Korruption.
    Es wird jemand ohne sachlichen Grund über Jahrzehnte bevorzugt.
    Niemand kann sich das erklären und es wird wann immer möglich „unter dem Deckel“ gehalten.

    Das kann ja kaum Irrtum oder Zufall sein.

  2. Neben dem Ministerialblatt des Bundes sollte die Forderung auch für die MBl der Länder sowie alle in Gesetzen, Vorschriften und Verordnung mitgeltenden Regelwerke gelten, wozu auch die Normen des DIN und die Richtlinien des VDI gehören.

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