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  • : Online Censorship: Was in Sozialen Medien zensiert wird
    Online Censorship: Was in Sozialen Medien zensiert wird

    Gestern wurde die Webseite OnlineCensorship.org gelauncht, deren Ziel es ist, Social Media Unternehmen zu mehr Transparenz und Rechenschaft bezüglich ihrer Lösch-Entscheidungen zu bewegen. Auf der Seite, die von der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Visualizing Impact initiiert wurde, können Nutzer_innen gesperrte oder gelöschte Inhalte melden und Angaben zur Begründung des Social Media Unternehmens machen – sie bleiben dabei anonym.

    Bisher umfasst das Melde-Tool die Plattformen Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Instagram und Youtube und ist nur auf Englisch verfügbar, es soll jedoch zeitnah auch in andere Sprachen übersetzt werden.

    [Social Media Unternehmen] sind große Fans von Daten – also sammeln wir Berichte ihrer Nutzer, um deutlich zu machen welche Inhalte entfernt werden, warum Unternehmen bestimmte Lösch-Entscheidungen treffen, und wie Lösch-Entscheidungen Nutzergruppen auf der ganzen Welt beeinflussen.

    Beim Sammeln dieser Meldungen geht es uns nicht nur um Trends. Wir suchen nach dem Kontext und wollen verstehen wie das Entfernen von Inhalten das Leben der Nutzer beeinträchtigt. Oftmals sind die Gruppen, die von Online-Zensur am meisten betroffen sind, auch die marginalisiertesten – bei denjenigen Menschen, die zensiert werden, handelt es sich also um die, die am wenigsten gehört werden. Unser Ziel ist es, diese Stimmen zu verstärken und ihnen zu helfen, sich für eine Veränderung einzusetzen.

    In einem kurzen Podcast spricht Dan Misener über die Initiative und geht auf weitergehende Fragen ein, die durch das Projekt untersucht werden sollen: etwa, wie sich der Umgang mit Hate Speech in Europa und in den USA unterscheidet. Die große Problematik bleibe jedoch, wie Soziale Medien entscheiden, was akzeptabel ist und was nicht.

    Wenn so viel von unserer Kommunikation durch große Technologieunternehmen und Plattformen vermittelt wird, sind wir es uns wirklich schuldig, sehr aufmerksam darauf zu achten was wir sagen dürfen, und was wir nicht sagen dürfen.

    19. November 2015 4
  • : Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung sollte ihre Präsenzen in Sozialen Medien kritischer reflektieren
    Wenn der Regierungsvogel zwitschert...
    Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung sollte ihre Präsenzen in Sozialen Medien kritischer reflektieren

    Längst haben die Bundesregierung und viele Ministerien erkannt, dass in Twitter, Facebook und Co. eine große Chance steckt, eine Vielzahl an BürgerInnen zu erreichen. Der Umgangston ist dabei oft locker. Smileys, Scherze, teilweises Duzen und „!?!“-Anhäufungen finden sich auf den Kanälen. Doch wo ist die Grenze zwischen bürgernaher Information und Übernahme von Aufgaben der Presse? Die scheint manchesmal zu verschwimmen und es wird deutlich, dass man noch keine einheitlichen Regeln gefunden hat, wie mit den Sozialen Medien umzugehen ist. Das wird auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des netzpolitischen Sprechers der Grünen, Konstantin von Notz, ersichtlich (unten im aus dem PDF befreiten Volltext).

    196.350 Euro für eine Social-Media-Strategie

    Im Juni 2015 berichtete der Tagesspiegel: „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“. In der aktuellen Antwort erfahren wir, es seien sogar 196.350 Euro gewesen, die für den Entwurf der Social-Media-Strategie ausgegeben wurden. Derzeit arbeiten acht MitarbeiterInnen im Bundespresseamt an der Betreuung der Regierungskanäle auf YouTube, Facebook, Flickr, Instagram, allein Regierungssprecher Steffen Seibert kümmert sich auf weitestgehend eigene Faust um seinen Twitter-Auftritt. Er hat auch mit Abstand die meisten Follower, derzeit rund 432.000.

    In den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen erfolgt die Betreuung der Social-Media-Accounts hauptsächlich nebenbei durch MitarbeiterInnen, die darüber hinaus noch mit anderen Aufgaben betraut sind.

    Erscheinen offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung oder ihrer Ministerien, geht diesen meist ein ausführlicher Abstimmungsprozess voraus, bis der genaue Wortlaut veröffentlicht wird, bei den Social-Media-Kanälen veröffentlicht „die Social-Media-Redaktion […] Posts in eigener redaktioneller Verantwortung“. Dadurch wird eine schnellere Reaktion auf Fragen der BürgerInnen möglich, aber gleichzeitig tauchen einige Probleme auf.

    Genaue Kriterien für Löschung undurchsichtig

    Es existiert ein „Vier-Augen-Prinzip“ und eine Netiquette für Facebook, manches bleibt aber im Unklaren. Unerwünscht und zur Löschung vorbehalten sind „Beleidigungen, Verleumdungen und persönliche Provokationen […] üble Nachrede, Schmähungen von Personen oder Organisationen oder vulgäre Beiträge“. „Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier keinen Platz,“ heißt es in der Netiquette. Die Beurteilung nehmen die MitarbeiterInnen des Bundespresseamtes selbst vor, Statistiken oder Historien gelöschter Beiträge gibt es nicht, auch nicht darüber, welche davon an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

    Fraglich ist die Lösch-Policy besonders in Bezug auf andere Sprachen: Englischsprachige Kommentare werden aufgrund der „weltweiten Verbreitung“ der Sprache akzeptiert. Anderssprachige Kommentare werden entfernt, auch wenn die Netiquette dazu keinen Hinweis gibt.

    Werbung, Berichterstattung, Information?

    1977 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, wo die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung liegt:

    Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt. […] Tritt der informative Gehalt einer Druckschrift oder Anzeige eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür sein, daß die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist.

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Rundfunk und Internetauftritten, die oftmals Nachrichtencharakter besitzen und mit Videoberichterstattung ergänzt sind? Die Bundesregierung antwortet nur knapp:

    Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    […]

    Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Fazit: Eine Chance, aber bitte kritisch hinterfragen!

    Die Präsenzen der Regierung in den Sozialen Medien sind zweifelsohne eine große Chance dafür, mit BürgerInnen in Kontakt zu treten und dabei auch eine eher politikferne Öffentlichkeit zu erreichen. Es bedarf jedoch einer kritischeren Auseinandersetzung mit den eigenen Auftritten, um zu vermeiden, dass aus den Internetrepräsentationen „Regierungsfunk“ wird.

    Der Fragesteller Konstantin von Notz resümiert:

    Insgesamt wird deutlich: Die Bundesregierung ist äußerst umtriebig in den sozialen Netzwerken. Rechtliche Bedenken hat sie dabei offensichtlich nicht. Dabei stellen sich verfassungsrechtlich tiefgehende Fragen bezüglich dieses Engagements. Denn einen Regierungssender, Staatsfernsehen oder das bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse der Exekutive darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben. Offensichtlich hat sich die Bundesregierung mit diesen Fragen bislang nicht ausreichend beschäftigt. Niemand will ihr verbieten, sich auch in den sozialen Netzwerken mit Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen, im Gegenteil. Gleichzeitig muss sie sich zwingend an verfassungsrechtliche Vorgaben halten. Denn diese Vorgaben sind nicht zuletzt das Resultat negativer Erfahrungen aus unserer Geschichte.

    Um das Thema weiterzuverfolgen, haben wir erst einmal die Social-Media-Strategie per Informationsfreiheitsanfrage angefordert. Wir sind gespannt.

    Volltext auf dem PDF befreit

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN

    Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen

    BT-Drucksache: 18/06464

    Vorbemerkung der Bundesregierung:

    Die Bundesregierung nutzt erfolgreich Social-Media-Angebote auf Facebook, YouTube, Flickr, Instagram und Twitter als zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Sie kommt so ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele nach. Diese Angebote sind bürgernah und dialogorientiert. Sie ermöglichen einen unmittelbaren Einblick in das Regierungshandeln und sorgen damit für mehr Transparenz.

    Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) betreibt Social-Media-Accounts im Namen der gesamten Bundesregierung, die durch eine Social-Media-Redaktion im BPA betreut werden. Die Bundesministerien stellen darüber hinaus im eigenen Namen Informationen im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit über Social-Media-Accounts bereit. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher, soweit nicht ausdrücklich andere Behörden genannt sind, auf die Nutzung von Social Media im Namen der Bundesregierung durch das BPA.

    Frage 1:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundespresseamtes insgesamt?

    Antwort:
    In der Social-Media-Redaktion im BPA arbeiten acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Frage 2:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Social Media Teams der einzelnen Bundesministerien (bitte nach Ministerien aufschlüsseln), und wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bundesministerien in das Bundespresseamt abgeordnet?

    Antwort:
    Die angefragten Mitarbeiterzahlen in „Social Media Teams“ der einzelnen Bundesministerien sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen, wobei diese Aufgabe häufig nur in Zeitanteilen neben sonstigen Aufgaben erledigt wird. Es wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das BPA abgeordnet.

    Frage 3:

    Wurde das Social Media Team des Bundespresseamtes gänzlich neu gegründet, oder wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Arbeitseinheiten zusammengezogen (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“)?

    Antwort:
    Die Social-Media-Redaktion wurde mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Arbeitseinheiten im BPA neu gebildet.

    Frage 4:
    Sind diese Stellen ausschließlich im Bundespresseamt angesiedelt, und gibt es darüber hinaus weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise im Bundeskanzleramt?

    Antwort:
    Es handelt sich ausschließlich um Stellen im BPA.

    Frage 5:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team der Bundes-
    regierung

    a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

    b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

    c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

    d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

    e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher
    Steffen Seibert,

    f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft?

    Antwort:

    Die Social-Media-Redaktion betreut gemeinsam die unter a), b), c), d) und f) aufgeführten Social-Media-Angebote.

    Der unter e) aufgeführte Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“.

    Frage 6:
    Nach welchen Kriterien der beruflichen Qualifikation wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Social Media Teams des Bundespresseamts ausgewählt, und in welchem Angestelltenverhältnis sind sie beschäftigt?

    Antwort:
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion wurden aufgrund ihrer fachlichen Eignung (Social-Media-Kompetenz, redaktionelle Erfahrung, Erfahrung in der politischen Kommunikation) ausgewählt.
    In der Social-Media-Redaktion arbeiten ausschließlich Beamte sowie unbefristet angestellte Tarifbeschäftigte.

    Frage 7:
    Wird der Twitter-Account von Regierungssprecher Steffen Seibert ausschließlich von ihm selbst betreut? Falls nein, wie viele Personen betreuen den Account zusätzlich, und auf welche Weise werden die von ihnen geposteten Beiträge kenntlich gemacht?

    Antwort:
    Der Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er dabei von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“. Eigene Tweets der Chefs vom Dienst werden mit dem Zusatz „(BPA)“ gekennzeichnet.

    Fragen 8 und 9:
    Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung insgesamt?

    Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen?

    Antwort:
    Der Gesamtetat der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit beläuft sich im Jahr 2015 auf 57,606 Millionen Euro (Summe der Sollansätze für Öffentlichkeitsarbeit – Funktionskennziffer 13 – in den jeweiligen Einzelplänen). Auch die Ausgaben für Social-Media-Angebote werden daraus geleistet.

    Das Budget des BPA für Öffentlichkeitsarbeit ist im Einzelplan 04 – Kapitel 0403 bei Titel 542 01 – Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 stehen dort Mittel in Höhe von 16,74 Millionen Euro zur Verfügung.

    Frage 10:
    Wurde im Vorfeld der Einrichtung des Social-Media-Teams des Bundespresseamtes eine Social-Media-Strategie entworfen? Wenn ja, durch wen, und zu welchen exakten Kosten (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“ und eine entsprechende Anfrage auf www.fragdenstaat.de/)?

    Antwort:
    Im Vorfeld der Einrichtung der Social-Media-Redaktion im BPA wurde durch die European Web Video Academy GmbH eine Social-Media-Strategie entworfen. Die Vergütung betrug 196.350 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

    Fragen 11 und 12:
    Welche Kosten sind bislang für die Erstellung und Betreuung der Social Media Kanäle der Bundesregierung insgesamt angefallen?

    Welche Kosten sind bislang

    a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

    b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

    c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

    d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

    e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher Steffen Seibert,

    f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft angefallen?

    Antwort:
    Für die Einrichtung und Betreuung der Social-Media-Kanäle der Bundesregierung sind folgende Kosten angefallen:

    Für den Flickr-Account der Bundesregierung fällt ein jährliches Nutzungsentgelt von derzeit 24,95 US-Dollar an. Insgesamt wurden für diesen Account Mittel in Höhe von 124,75 US-Dollar aufgewendet. Die Erstellung der anderen Accounts des BPA war kostenfrei. Für die Betreuung der Accounts wurde kein neues Personal eingestellt. Dementsprechend entstehen keine gesonderten Personalkosten.

    Abgesehen von der Einrichtung und Betreuung sind Kosten für die Schulung und Beratung der Social-Media-Redaktion angefallen.

    Frage 13:
    Gibt es eine bestimmte Zielgruppe, an die sich die Social Media Aktivitäten der Bundesregierung insbesondere richtet, beispielsweise Kinder oder Jugendliche oder junge Erwachsene einer bestimmten Altersklasse?

    Antwort:
    Das Angebot des BPA richtet sich vor allem an die politisch interessierte Öffentlichkeit, die in den sozialen Netzwerken aktiv ist.

    Fragen 14 und 15:
    Wird die Social Media Strategie der Bundesregierung regelmäßig aktualisiert? Falls ja, in welchen Intervallen, und durch wen?

    Welche internen Kriterien gibt es darüber, welche Angebote der sozialen Medien durch die Bundesregierung bedient werden und welche nicht? Gibt es hierzu eine regelmäßige Evaluation, und wenn nein, warum nicht?

    Antwort:
    Das BPA überprüft fortlaufend, welche Social-Media-Strategien und ‑Angebote geeignet sind, um die politisch interessierte Öffentlichkeit zu erreichen und setzt die gewonnenen Erkenntnisse um.

    Frage 16:
    Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Frage verfassungsrechtlich umstritten ist, ob das Internet (zumindest bezüglich bestimmter Kriterien wie der Regelmäßigkeit des Angebots, den Adressatenkreis etc.) als Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) einzuordnen ist, und wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Konflikt ihrer Online-Aktivität mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, beispielsweise bei nachrichtlich gehaltenen Beiträgen des Regierungssprechers über die Reisen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel?

    Antwort:
    Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    Frage 17 und 18:
    Hat die Bundesregierung bezüglich ihrer unterschiedlichen Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken juristisch prüfen lassen, ob das Betreiben entsprechender Angebote verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Exekutive, vor allem vor dem Hintergrund regelmäßiger inhaltlicher Bewertungen eigener politischer Handlungen entspricht? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung? Falls nein, warum nicht?

    Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Schwelle einer zu staatsnahen Berichterstattung auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung nicht überschritten wird, vor allem hinsichtlich der regelmäßigen inhaltlichen Bewertungen eigener politischer Handlungen?
    Findet eine diesbezügliche, regelmäßige Evaluierung statt? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Frage 19:
    Wie viele Posts werden im Namen der Bundesregierung durchschnittlich monatlich gepostet (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

    Antwort:
    Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

    Frage 20:
    Wie hat sich die Zahl der „Follower“ der Bundesregierung seit Start der einzelnen Kanäle entwickelt (bitte Angaben zu Nutzerzahlen bei Start und heute, aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

    Antwort:

    Angebot Follower / Abonnenten beim Start Follower / Abonnenten Stand 23.10.2015
    Facebook-Account der Bundesregierung 0 160.000
    YouTube-Account der Bundesregierung 0 13.760
    Flickr-Account der Bundesregierung 0 348
    Instagram-Account der Bundeskanzlerin 0 84.100
    Twitter-Account des Regierungssprechers 0 424.000

    Frage 21:
    Welche Einnahmen hat die Bundesregierung durch ihre Präsenz in den Sozialen Netzwerken beim Start bisher generiert, und was geschieht mit diesen Einnahmen?

    Antwort:
    Durch die Präsenz in den sozialen Netzwerken hat das BPA weder Einnahmen erzielt, noch ist dies beabsichtigt.

    Fragen 22 und 23:
    Welche Bundesministerien betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Social Media Accounts (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und einzelnen Social Media Kanälen)?

    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bundesministerien und in den nachgeordneten Behörden für die Sozialen Medien zuständig?

    Antwort:
    Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen.

    Frage 24:
    Erfolgen im Vorfeld eines Postings im Namen der Bundesregierung Abstimmungen zwischen verschiedenen Ministerien? Falls ja, wie sieht das Prozedere konkret aus?

    Antwort:
    Nein, die Social-Media-Redaktion veröffentlicht Posts in eigener redaktioneller Verantwortung.

    Frage 25:
    Inwieweit fließen Ergebnisse von Meinungsumfragen in die Arbeit des Social Media Teams des Bundespresseamtes ein?

    Antwort:
    Ergebnisse von Meinungsumfragen des BPA fließen in die Arbeit der Social-Media-Redaktion nicht ein.

    Frage 26:
    Kommt es vor, dass Inhalte von anderen Personen als den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespresseamtes erstellt und im Namen der Bundesregierung gepostet werden? Falls ja, von wem?

    Antwort:
    Die redaktionellen Inhalte in den sozialen Netzwerken – also Posts auf Facebook, Tweets auf Twitter, Videos auf YouTube, Fotos auf Instagram und Fotoalben auf Flickr – werden nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BPA im Namen der Bundesregierung veröffentlicht.

    Frage 27:
    Ist es Mitarbeitern des Social Media Teams erlaubt, eigenständig Postings im Namen der Bundesregierung zu tätigen oder gilt beispielsweise ein „Vier-Augen-Prinzip“?

    Antwort:
    In der Social-Media-Redaktion gilt für Posts ein „Vier-Augen-Prinzip“.

    Frage 28:
    Nach welchen Kriterien werden die Social Media Kanäle, insbesondere der Facebook-Auftritt der Bundesregierung, moderiert?

    Antwort:
    Ziel der Redaktion ist es, in den sozialen Netzwerken einen konstruktiven und sachlichen Dialog zu führen. Grundlage der Moderation ist die Netiquette, für Facebook ist diese hier abrufbar: https://www.facebook.com/Bundesregierung/app_1569895639915365

    Frage 29:
    Wer hat die „Netiquette“ auf der Facebook-Seite der Bundesregierung verfasst?

    Antwort:
    Die Netiquette wurde vom BPA verfasst.

    Frage 30:
    Wer nimmt nach welchen Kriterien die Bewertung vor, ob es sich bei auf den Seiten der Bundesregierung geposteten Inhalten um

    a) „gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge“,

    b) „Beleidigungen oder solche Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Rechte Dritter oder Urheberrechte verletzen“,

    c) „Spam und Werbung“
    handelt, und durch wen werden diese Inhalte ggf. gelöscht?

    Antwort:
    Die Bewertung nimmt das BPA anhand der in der Netiquette festgelegten Grundsätze vor.

    Frage 31:
    Wer nimmt vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung das Recht vorbehält, „Äußerungen und Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, zu löschen“, diese Prüfung und ggf. anschließende Löschungen vor? Gibt es hierfür ein standardisiertes Prozedere? Falls ja, wie sieht dieses aus?

    Antwort:
    Die Prüfung und gegebenenfalls Löschung erfolgt durch das BPA entsprechend der
    Netiquette. Das Prozedere folgt den Richtlinien des jeweiligen sozialen Netzwerks.

    Frage 32:
    Werden Inhalte, bei denen nach Prüfung angenommen wird, dass sie Straftatbestände erfüllen, vor Löschung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet? Falls ja, wie häufig kam dies bis heute vor, und in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Ja, entsprechende Statistiken werden jedoch nicht geführt.
    Für die Einleitung von Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Über die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren liegen im BPA keine Erkenntnisse vor.

    Frage 33:
    Wie viele Kommentare wurde bislang aus welchem Grund gelöscht (bitte Aufschlüsselung)‚ und findet eine Evaluierung bezüglich gelöschter Inhalte statt?

    Antwort:
    Entsprechende Statistiken werden im BPA nicht erhoben.

    Frage 34:
    Gibt es eine Instanz, die Beschwerden gegen vorgenommene Löschungen überprüft? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Die meisten sozialen Netzwerke sehen dazu jeweils eigene Überprüfungsverfahren vor. Darüber hinaus können Beschwerden jederzeit an das BPA gerichtet werden.

    Frage 35:
    Wie begründet die Bundesregierung, dass nach Information des Fragestellers englische Kommentare durch die Moderatoren zugelassen, Kommentare in anderen Sprachen jedoch gelöscht werden?

    Antwort:
    Das Social-Media-Angebot der Bundesregierung ist deutschsprachig. Englische Kommentare, die der Netiquette entsprechen, werden nicht gelöscht. Ausschlaggebend dafür ist die weltweite Verbreitung der englischen Sprache.

    Fragen 36 und 37:
    Nach welchen Kriterien werden die Inhalte und Kommentare anderer Nutzerinnen und Nutzer durch das Social Media Team des Bundespresseamts „geliked“, geteilt oder „retweetet“?

    Nach welchen Kriterien folgen, abonnieren bzw. liken die einzelnen Mitglieder des Social Media Teams des Bundespresseamts anderen Angeboten?

    Antwort:
    Das BPA nutzt die in der Frage angesprochenen Funktionen der sozialen Netzwerke im Zuge einer medienadäquaten Öffentlichkeitsarbeit.

    Frage 38:
    Bei wem liegt das Urheberrecht der auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung geposteten Inhalte?

    Antwort:
    Das Urheberrecht liegt bei den Nutzern selbst, soweit es sich um eigene Werke handelt. Die Betreiber der sozialen Netzwerke lassen sich für die geposteten Beiträge Nutzungsrechte einräumen.

    Frage 39:
    Gab oder gibt es auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, die auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung verbreiteten Inhalte unter freie Lizenzen zu stellen? Falls ja, welche Überlegungen führten letztendlich dazu, dass dies nicht getan wird? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Für die vom BPA verantworteten Auftritte der Bundesregierung in den sozialen Medien werden solche Überlegungen derzeit nicht angestellt. Das Urheberrecht sieht zahlreiche Regelungen für eine freie Nutzung vor.

    Frage 40:
    Inwieweit hält die Bundesregierung den Datenschutz in den Sozialen Netzwerken, in denen entsprechende Angebote durch sie vorgehalten werden, für ausreichend und sieht die Bundesregierung nicht einen Widerspruch im Betreiben eigener Accounts vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit mehrere Bundesminister mit Hinweis auf einen mangelnden Datenschutz wiederholt in Offenen Briefen an die Betreiber gewendet und die Beachtung grundlegender Datenschutzstandards und ein sehr viel rigoroseres Entfernen klar strafbarer Inhalte angemahnt haben, ohne dass dies bislang zu tatsächlichen Konsequenzen geführt hätte?

    Antwort:
    Die Bundesregierung nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Die Nutzung eines Facebook-Accounts bedeutet nicht, dass sich die Bundesregierung mit allen Einzelheiten der Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden erklärt.

    Anlage 1 zu Fragen 2, 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN – Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen – (BT-Drucksache: 18/06464)

    Ressort Social Media Kanäle (Accounts) Frage 22 Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Social Media Stichtag 22.10.2015 (Frage 2, 1. Teil und Frage 23)
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Facebook BMWi_Bund, Twitter BMWi_Bund, YouTube, Storify, Soundcloud, Google+, Facebook Unternehmergeist in die Schulen, Facebook Best of Ausbildung (nicht mehr genutzt) 10 Personen (1,15 Stellen)
    Nachgeordneter Bereich BMWi
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 3 (0,7 Stellen)
    Bundesnetzagentur 5 (1 Stelle)
    BGR 1 (Nur Upload von Video)
    Bundeskartellamt Keine Aktivitäten
    Physikalisch-Technische Bundesanstalt Keine Aktivitäten
    Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung Keine Aktivitäten
    Auswärtiges Amt
    Aufgrund der weltweit zunehmenden Bedeutung Sozialer Medien sowie als Teil der immer wichtiger werdenden „Digital Diplomacy“ baut das Auswärtige Amt die Social-Media-Präsenz im Rahmen der Auslandskommunikation aus. Derzeit sind neben dem Auswärtigen Amt insgesamt 117 Auslandsvertretungen in den Sozialen Medien präsent. Insgesamt werden vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen derzeit 111 Facebook-Auftritte, 66 Twitter-Accounts sowie 16 YouTube-Kanäle betrieben. Hinzu kommen 17 weitere Social-Media-Kanäle, die vom Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen auf kleineren (Vine, Storify) oder regional bedeutsamen Plattformen (z.B. Botschaft Washington: Buzzfeed, Botschaft Moskau: VK-net) gepflegt werden.
    Eine aktuelle Übersicht über die Social-Media-Kanäle des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen ist auf der Webseite des Auswärtigen Amts abrufbar unter: http://www.auswaertiges-amt.de/wir-im-web-zwei-null
    Nachgeordneter Bereich AA
    Auslandsvertretungen
    An den 117 deutschen Auslandsvertretungen, die in den Sozialen Medien präsent sind, sowie dem Deutschen Archäologischen Institut sind im Schnitt jeweils ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressereferate in die Pflege der Social-Media-Accounts eingebunden. Diese sind zu einem großen Teil auch für die Pflege der mehrsprachigen Webseiten der Auslandsvertretungen sowie häufig schwerpunktmäßig für andere Aufgaben innerhab des Pressereferats zuständig.
    Im Schnitt ein bis zwei MA je Auslandsvertretung und im Deutschen Archäologischen Institut
    Bundesministerium des Innern
    Es handelt sich ganz überwiegend um Mischarbeitsplätze (die bezifferten Mitarbeiter/innen nehmen die Social-Media-Aufgabe/n neben anderen Aufgaben wahr).
    YouTube, weitere in Planung 3
    Nachgeordneter Bereich BMI
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2
    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 5
    Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden (BDBOS) 0
    Beschaffungsamt (BeschA) 0
    Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 0
    Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) 5
    Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) 0
    Bundeskriminalamt (BKA) 1
    Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) 1
    Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
    Bundespolizei (BPol) 17
    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2
    Bundesverwaltungsamt (BVA) 2
    Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) 0
    Statistisches Bundesamt (StBA) 3
    Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 6
    Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    BMJV hat für die Betreuung der Social Media Angebote des Ministeriums kein eigenes Social Media Team. Die Aufgaben werden innerhalb des Referats „Öffentlichkeitsarbeit; Internet“ von insgesamt zwei Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen wahrgenommen, die überwiegend mit anderen Aufgaben des Referats befasst und im Bereich Social Media nur mit Zeitanteilen tätig sind.
    Facebook, Twitter, YouTube 2 (mit Zeitanteilen: Referatsleitung ca. 10 %, Sachbearbeitung ca. 25 %).
    Nachgeordneter Bereich BMJV Fehlanzeige
    Bundesministerium der Finanzen
    Im BMF gibt es keine „Social Media Teams“. Im BMF erledigen
    Referenten/ Redakteure in der ÖA entsprechende Aufgaben
    nebenbei.
    Twitter, YouTube Twitter Im BMF betreuen die Referenten/Redakteure in der ÖA die Social Media-Kanäle nebenbei mit – es gibt weder eine eigene Einheit noch speziell dafür geschaffene Stellen.
    Nachgeordneter Bereich BMF Fehlanzeige
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Facebook, Twitter, YouTube 1
    Nachgeordneter Bereich BMAS
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 0,5
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
    Twitter, YouTube Eine Beschäftigte anteilig (ein ausgewiesenes Social-Media-Team gibt es im BMEL nicht
    Nachgeordneter Bereich BMEL
    Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Person (anteilig mit 40% der Arbeitszeit)
    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Person (anteilig mit 50% der Arbeitszeit)
    Max-Rubner-Institut (MRI) Als anteilige Aufgabe bei der Pressesprecherin angesiedelt
    Bundesministerium der Verteidigung
    Keine Kanäle
    Nachgeordneter Bereich BMVg
    Bundeswehr:
    Redaktion der Bundeswehr: Facebook, YouTube, Instagram, Flickr, Twitter
    6 Mitarbeiter auf DP, bis zu zehn auf Basis Abordnung, Kommandierung, Reservedienstleistung oder Praktikum für Sonderprojekte wie
    • 60 Jahre Bundeswehr
    • Tag der Bundeswehr
    Bundeswehr:
    Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BA PersBW): Facebook
    2 Mitarbeiter
    Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
    Twitter, YouTube, Instagram 1 MA (50$ VZÄ) in enger Abstimmung mit dem RL ÖA
    Nachgeordneter Bereich BMFSFJ
    Im BMFSFJ und den nachgeordneten Behörden sind insgesamt sieben Personen neben anderen Aufgabengebieten mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit mit Aufgaben im Zusammenhang mit Social Media befasst. 6 MA
    Bundesministerium für Gesundheit
    Facebook, Twitter, YouTube Im BMG betreut eine Person, die im Internetreferat angesiedelt ist und auch andere Tätigkeiten wahrnimmt, federführend die Social Media Kanäle; mit entsprechender Vertretung für die Abwesenheitszeiten.
    Nachgeordneter Bereich BMG
    Von den fünf nachgeordneten Behörden des BMG betreibt das RKI einen Twitter-Account und die BZgA sowohl einen Twitter‑, wie auch einen Facebook- und YouTube-Account In beiden Behörden gibt es keine Personen, die ausschließlich für die Sozialen Medien zuständig sind. Die Betreuung wird in einem Fall von Beschäftigten in der Pressestelle wahrgenommen, bei der anderen Behörde erfolgt sie kampagnenbezogen durch die Beschäftigten, die auch die Kampagnenarbeit leisten.
    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Twitter, Flickr, YouTube, Periscope 0,2 hD
    Nachgeordneter Bereich BMVI
    Deutscher Wetterdienst
    Twitter, Facebook, YouTube, Flickr, Instagram, Google+
    Im Deutschen Wetterdienst (DWD) gibt es kein spezielles Social Media Team und keinen gesonderten Dienstposten. Die Betreuung der Accounts erfolgt neben den originären Aufgaben durch das Referat „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, dem die wissenschaftlichen Experten des DWD bei Bedarf zuarbeiten.
    0,2 hD, 0,1 mD
    Der Aufwand für alle Social Media Aktivitäten ist in jedem Fall niedriger als 1,0 Dienstposten (s.o.).
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
    Twitter, YouTube, Instagram 1
    Nachgeordneter Bereich BMBU
    UBA 1
    BfN 2 (insgesamt: ca. 21% VZ)
    BBR 1
    BfS 2
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Twitter, weitere Social Media-Accounts, die im Rahmen der BMBF-Öffentlichkeitsarbeit für verschiedene vom BMBF geförderte Projekte, Programme und Initiativen betrieben werden. So hat zum Beispiel das Wissenschaftsjahr Accounts bei Facebook, Twitter, YouTube, Flickr und Instagram Der Twitter-Account des BMBF wird von 5 MA der Pressestelle neben ihren weiteren Aufgaben betreut.
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    Facebook, Twitter, YouTube, Google+ Zwei Personen arbeiten im Social-Media-Team des BMZ. Mit ihrer Arbeit füllen sie 1,5 Stellen aus. Denn beide Personen sind außerdem mit Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und der Internetredaktion betraut.

    13. November 2015
  • : Betont lässiger Auftritt der Polizei auf Twitter häufig rechtswidrig
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt
    Betont lässiger Auftritt der Polizei auf Twitter häufig rechtswidrig

    Unter dem Titel „Offen, transparent, verfassungswidrig“ hat sich die ZEIT heute nochmal der Präsenz der Polizei auf Twitter gewidmet. Immer mehr lokale Polizeibehörden nutzen den Informationsdienst für Kurzmitteilungen bei Demonstrationen.

    Den Anfang machte die Polizei Berlin – ausgerechnet bei einer Demonstration gegen Polizeirepression. Es folgte die Frankfurter Polizei mit dem Einsatz bei Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank und schließlich die bayerische sowie die Bundespolizei zu Demonstrationen rund um den G7-Gipfel.

    Bei allen Twitter-Aktivitäten fällt zunächst der unangenehm, betont lässige Stil auf. Mitunter kommen die Tweets dabei als plumpes Anbiedern rüber.

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    Die Polizei wendet sich mit Aufforderungen auch direkt an die Teilnehmenden der Demonstrationen („Bitte unterlassen Sie das Anlegen von Vermummung in der Versammlung“).

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    Ebenfalls springt ins Auge, dass viele Tweets jede höfliche Anrede vermissen lassen („WAS SOLL DAS?!“ , „Lasst das!“).

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    Der Einsatz bei der EZB-Eröffnung war bereits von John F. Nebel bei metronaut ausführlich besprochen worden. Auch der Artikel von ZEIT hat sich vieler dort gesammelter Zitate bedient und den Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt hierzu befragt. Sein Urteil: „Das ist rechtswidrig.“ Laut Hanschmann fehlt der Polizei eine Ermächtigungsgrundlage, die Nutzung sozialer Medien ist in keinem Polizeigesetz von Bund und Ländern geregelt.

    Häufig werden etwa unverpixelte Fotos der DemonstrantInnen verbreitet, was einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
    https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578231048221405184/photo/1

    Wenn komplexe Sachverhalte eiligst in 140 Zeichen gequetscht werden, dürfte auch das Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit verletzt sein. Tatsächlich mussten sowohl bei den EZB-Protesten als auch beim G7-Gipfel Falschmeldungen korrigiert werden. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Tweets aber längst über die Nachrichtenticker der Agenturen und wurden dort nur selten richtiggestellt.

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    Viele Tweets können sogar als Meinung über Protestformen verstanden werden, was die Neutralitätspflicht der Behörden verletzt.

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    https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578135077256847360/photo/1
    Ein viel größeres Problem tut sich aber auf, wenn das Twittern von der Teilnahme an einer Demonstration abschreckt. Bei der EZB-Eröffnung hatte die Frankfurter Polizei am Morgen begangene Straftaten mit dem Hashtag #18M versehen, der zuvor vom linken Vorbereitungsbündnis Blockupy verwendet wurde.

    https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/578072263209000960/photo/1

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    Ob das Verteilen von Krähenfüssen aber wirklich dem Blockupy-Spektrum zugeordnet werden konnte, dürfte in der kurzen Zeit zwischen Tat und Tweet kaum zu ermitteln gewesen sein. Sofern Personen daraufhin entschieden, der Versammlung fernzubleiben, wurde deren Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Solch wertende Äußerungen zu Versammlungen seien laut dem Rechtswissenschaftler Hanschmann eigentlich „schlicht verboten“.

    6. Juli 2015 14
  • : Soziale Netzwerke bekommen eine immer zentralere Rolle für den Vertrieb von Nachrichten
    CC BY-SA 2.0 via flickr by Ron Mader
    Soziale Netzwerke bekommen eine immer zentralere Rolle für den Vertrieb von Nachrichten

    Das Reuters Institute for the study of Journalism veröffentlichte diesen Montag den Digital News Report 2015. Dazu wurden 24.000 Menschen in zwölf Ländern zur Nutzung digitaler Medien befragt. Hier findet ihr die ganze Studie.

    Der wohl zentralste Punkt der Studie ist, dass das Smartphone als Informationsquelle dient. Deutschland hängt im internationalen Vergleich hinterher, da hierzulande 34 % aller Befragten ihr Mobiltelefon als Informationsquelle für Nachrichten nutzen, was übrigens nur 2 % mehr sind als im letzten Jahr, sind es in den USA 44 % und in Dänemark sogar 57 %. Im Durchschnitt aller an der Studie teilnehmenden Nationen sagen 25 %, dass das Smartphone ihr bevorzugtes Medium für den Konsum für Nachrichten ist.

    Allerdings hat das Smartphone einen Einfluss darauf, wie viele Quellen genutzt werden. Durchschnittlich nutzen alle Befragten nur 1,52 Quellen auf ihren Smartphones. Jedoch haben 70 % aller Smartphone-User Nachrichten-Apps auf ihren Handys installiert, jedoch nutzen diese nur rund ein Drittel. Klassische Fernsehnachrichten bleiben jedoch mit Abstand die populärste Nachrichtenquelle, jedoch nicht in den USA und Dänemark, wo Online-Nachrichten den althergebrachten Nachrichten den ersten Rang streitig machen. Deutschland, Frankreich und Japan haben die größte Verbundenheit mit traditionellen Medien und reagieren tendenziell langsamer auf digitale Trends.

    Die Studie behandelt soziale Netzwerke als eigenständige Nachrichtenquellen, auch wenn sie momentan eher ein Vertriebsweg für Nachrichten darstellen und keine eigenen Nachrichtenformate haben. Dies soll sich jedoch ändern, sowohl Facebook als auch Apple arbeiten an eigenen Plattformen für Nachrichten, mit denen sie vor allem ein jüngeres Publikum erreichen wollen. Generell steigt die Zahl der User, die ihre Nachrichten aus Facebook beziehen, allerdings weniger in Deutschland als in den USA, Dänemark und Frankreich. Länderübergreifend liegt der Durchschnitt bei 41 % der Nutzer, die über Facebook ihre Nachrichten beziehen. Ungewöhnlich scheint es aber, das weder Youtube noch Twitter über 20 % kommen, und 9 % nutzen Whatsapp scheinbar, um Nachrichten zu beziehen.

    Die Online-Suche bleibt in Deutschland die wichtigste Einstiegsstelle für Nachrichten, etwa 45 % benutzen eine Suchmaschine, um zur gewünschten Nachricht zu kommen. Direkt auf einer Nachrichtenseite landen 26 %, ohne den Zwischenschritt einer Suchmaschine, und weitere 20 % gelangen über soziale Netzwerke zur Nachricht. Allerdings sind die kulturellen Unterschiede in dieser Kategorie enorm. So landen beispielsweise 52 % aller britischen Bürger, 54 % der Dänen und sogar 63 % der Finnen direkt auf einer Newspage.

    Das Vertrauen gegenüber der Berichterstattung ist sehr unterschiedlich. In Deutschland stimmen 60 % der Befragten der Aussage zu: „Ich glaube, ich kann den meisten Nachrichten in der Regel vertrauen.“ Bei der Glaubwürdigkeit erreichen die USA, Italien und Spanien Werte unter 40 %. Den absoluten Topwert erreicht Finnland mit 68 %.

    Nach wie vor lässt sich jedoch keine Änderung erkennen, wenn es um die Etablierung von Bezahlmodellen geht. Die Umsätze steigen durchschnittlich zwar an, dies allerdings nur aufgrund der eben auch steigenden Anzahl von Usern im allgemeinen. Es bereite immer noch Probleme, aus Gewohnheitslesern zahlende Kunden zu machen. In Deutschland bezahlen 7 % der Befragten für Online-Nachrichten, zum Vergleich in Finnland sind es doppelt so viele.

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    Ein weiteres großes Problem der Finanzierung sind die sinkenden Werbeeinnahmen. Die Anzahl der User, die Ad-Blocker verwenden, um sich von Werbung abzuschirmen, steigt stetig an. Die User empfinden die Werbung als störend. Auch alternative Formen der Werbung wie etwa „sponsored content“ oder „native advertising“ kommen ebenfalls nicht an, da die Nutzer sich enttäuscht und irregeführt fühlen.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass gerade soziale Netzwerke wie Facebook und Co. eine immer größere Rolle für den Vertrieb von Nachrichten spielen. Der Markt hat aber enorm damit zu kämpfen hat, zahlende Kunden zu gewinnen und somit funktionierende Geschäftsmodelle zu etablieren.

    22. Juni 2015 3
  • : #rp15: Jahresrückblick Social-Media-Recht
    #rp15: Jahresrückblick Social-Media-Recht

    Auf der vergangenen re:publica haben Thorsten Feldmann und Henning Krieg wieder den jährlichen „Jahresrückblick Social-Media-Recht“ gemacht. Dieser ist immer unterhaltsam auch für Nicht-Juristen hilfreich, um zu wissen, was man alles rechtliches beim bloggen und posten wissen muss.

    Juristische Regeln – und Verbote – für das Publizieren im Netz. Wie schon in den Jahren zuvor, werden die beiden Rechtsanwälte Henning Krieg und Thorsten Feldmann auf der #rp15 im Rahmen ihres „Saisonrückblick Social-Media-Recht“ die wesentlichen juristischen Entwicklungen des vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Publikum erörtern. Leuchtturmthemen werden in diesem Jahr vermutlich Jan Böhmermann, Schleichwerbung, bloßstellende Fotografien und vielleicht auch wieder das Bullshit-Bingo sein.

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    10. Juni 2015 1
  • Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene: Kommission prüft neue Richtlinie – und Ausweitung auf Social Media
    EU-Kommissare Avramopoulos und Vella auf der Kommissions-Sitzung am 21. Januar.
    Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene Kommission prüft neue Richtlinie – und Ausweitung auf Social Media

    Der europäische Innenkommissar Avramopoulos will eine „breit angelegte Konsultation“ starten, ob es einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung geben soll. Das geht aus dem Protokoll der letzten Kommissionssitzung hervor. Die Kommission diskutiert sogar die Ausweitung einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Social Media.

    30. Januar 2015 26
  • : Junge StudentInnen werden stärker von Facebook beeinflusst als ältere. [Studie]
    Junge StudentInnen werden stärker von Facebook beeinflusst als ältere. [Studie]

    In einer neuen Studie – erschienen im „Journal of Applied Developmental Psychology“ – erforschte Reynol Junco den Zusammenhang zwischen Studienleistungen am College und der Aktivität auf Facebook. In früheren Studien bestätigte sich für Junco bereits, dass die Nutzung von Social Media einen Einfluss auf die Psyche und damit auch auf akademische Ergebnisse hat.

    Most notably, there is a relationship between Facebook use and academic performance and Facebook use and student engagement. When looking at time spent on the site, there is a negative relationship between Facebook use and outcome variables; however, when we parse out different ways of using Facebook, then the relationships become more complex.

     […]

    Here are a few highlights of my findings:

    • Seniors spent less time on Facebook than students at other class ranks
    • Seniors also spent less time multitasking with Facebook than students at other class ranks
    • Regular time spent on Facebook (not multitasking) was negatively related to actual GPA for freshmen but not for students at other class ranks
    • Time spent on Facebook multitasking was negatively related to actual GPA for students at all class ranks except for seniors

    Dass StudentInnen im ersten Studienjahr mehr Zeit mit Facebook verbringen, begründet Junco damit, dass sie über dieses Medium nicht nur Kontakt zu alten FreundInnen halten, sondern es auch für die Knüpfung neuer Bekanntschaften wichtig ist. Bei ihnen wirkt sich dies auf die Studienleistungen aus, während es bei ältere StudendInnen keine direkte Verbindung zwischen der Aktivität und den Leistungen gab. Junco betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Forschungen auf diesem Gebiet. Denn generell gilt Multitasking – in diesem Fall das kurzzeitige Abrufen von Facebook während des Lernens oder Arbeitens für die Uni – als negativ für die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit.

    Die vollständige Studie kann hier eingesehen werden.

    27. Januar 2015 1
  • : Pew Research: Soziale Medien tragen nicht zu Meinungsvielfalt bei
    Pew Research: Soziale Medien tragen nicht zu Meinungsvielfalt bei

    Der amerikanische „Pew Research“-ThinkTank hat untersucht, ob die Verbreitung von Sozialen Medien dazu beigetragen hat, dass es mehr Meinungsvielfalt gibt und auch diejenigen mit einer Minderheitsansicht besser zu Wort kommen können als zuvor. Anhand einer beispielhaften Umfrage über die Meinung zur Snowden-Affäre fanden sie jedoch das Gegenteil heraus:

    Menschen waren zwar in 86% der Fälle bereit, von Angesicht zu Angesicht über die Snowden-Enthüllungen zu diskutieren, jedoch nur 42% taten dies über Facebook und Twitter. Es gab nur wenige, die persönlich nicht bereit waren und dafür im Internet über ihre Meinung redeten. Die Bereitschaft zur Meinungsäußerung stieg auch mit dem Glauben an, auf Menschen ähnlicher Ansichten zu treffen.

    PI-2014-25-socialDebates-06

    Den ganzen Bericht kann man sich hier herunterladen.

    27. August 2014
  • : Wissenserschließung aus offenen Quellen: Wie Bundeswehr und BND die Überwachung sozialer Netzwerke rechtfertigen
    Jetzt auch bei der Bundeswehr: Das "Command Center”-Produkt der Firma Brandwatch.
    Wissenserschließung aus offenen Quellen: Wie Bundeswehr und BND die Überwachung sozialer Netzwerke rechtfertigen

    Das Innenministerium ist der Auffassung, dass die Echtzeitüberwachung sozialer Netzwerke durch Militär und Geheimdienste datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das geht aus einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Linkspartei hervor. Datenschützer sehen das anders: Eine Speicherung und Verarbeitung offener Quellen ist ein neuer Verwendungszweck, der eine neue Rechtsgrundlage braucht.

    25. Juli 2014 18
  • : Das Experiment
    Das Experiment

    Hier veröffentlichen wir einen Gastbeitrag von Friedemann Karig über das sogenannte „Facebook-Experiment“ und seine Konsequenzen. Wir hatten auch schon hier darüber berichtet.

    Die schlechte Nachricht: Facebook hat 689003 User für einen Menschenversuch missbraucht.

    Im Zuge einer kürzlich veröffentlichten Studie mit dem schönen Namen “Experimental evidence of massive-scale emotional contagion through social Networks”, die Facebook 2012 gemeinsam mit der Cornell University durchführte.

    Die Forschungsfrage: Was passiert, wenn man das Ausmaß von positiven bzw. negativen Äußerungen in den Timelines und Newsfeeds der User erhöht?

    Das Ergebnis: Wer mehr positives liest, postet mehr positives. Wer mehr negatives liest, postet negativer. Die ahnungslosen Probanden äußerten sich im Schnitt um 3% besser oder schlechter gelaunt. Damit ist bewiesen: Gefühle sind ansteckend. Auch im digitalen Raum.
    Und: die User äußerten sich rein quantitativ mehr, je mehr gefühliges sie gelesen hatten. Was für ein soziales Netzwerk eine wichtige Information ist. Facebook manipulierte also die Gefühle seiner Nutzer um zu lernen, wie und warum diese aktiver werden.

    Die gute Nachricht: Facebook macht genau das jeden Tag. Mit uns allen. Sie veröffentlichen es nur nicht. Aber ist das wirklich eine gute Nachricht? Und dürfen die das überhaupt?

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-12.03.56Facebook im Jahr 1907

    Dürfen die das?

    Facebooks Algorithmus – formerly known as “EdgeRank” (oder wie auch immer sie ihn momentan nennen) – bestimmt, was in welcher Gewichtung in den Newsfeed und die Timeline eingespeist wird und was nicht. Er wird fortlaufend optimiert. Dazu schauen die Nerds bei Facebook, wie in jeder Forschungs- und Entwicklungsabteilung, ziemlich genau hin, wie User auf welche Veränderung reagieren. Man will wissen, was sie annehmen und was nicht, beispielsweise welche Werbung unter welchen Umständen am besten “klickt”. Und das findet man nur heraus, indem man Thesen aufstellt und sie falsifiziert, am lebenden Objekt.

    Eigentlich macht das jede Webseite und jeder Online-Händler. Sie nennen es “A/B‑Testing“: Welche Alternative gefällt den Usern besser im Sinne von “wird mehr geklickt”? Ah, okay, die mit rosa, dann nehmen wir die. Achtung, stark vereinfachender Vergleich: Jeder Bäcker testet A/B, wenn er die Marmeladenfüllung seiner Croissants variiert und seine Kunden nach dem Verputzen der Hörnchen befragt, welches am besten geschmeckt hat.

    Die jetzt veröffentlichte Forschung hat technisch also nichts anderes getan, als Facebook und jeder andere (fleißige) Dienstleister macht, sogar machen muss, um sein Angebot zu optimieren.Every ad based company exists to alter how you perceive the world” schreibt Andrew Ledvina, ein ehemaliger “Data Scientist” bei Facebook. 
    Deswegen hat auch das hinzugezogene Institutional Review Board (IRB), das in den USA jede Forschung am Menschen absegnen muss, das Experiment zugelassen: Facebook führt vergleichbare Untersuchungen sowieso ständig durch, argumentierten die beteiligten Forscher.

    Aber darf Facebook seine User der Wissenschaft überlassen?
    Dieses spezielle Experiment, anders als Facebook-interne Forschung, hat ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse formuliert und entsprechende Ergebnisse veröffentlicht. Es hat nicht primär im Sinne des Produktes geforscht (das auch nicht immer unbedingt im Sinne des Nutzers sein muss), sondern im Sinne einer Forschungsfrage.
    Die Nutzung der User(-Daten) zu Forschungszwecken war angeblich von den Facebook-AGBs abgedeckt. Als User erklärt man sich bereit, dass Daten und Profile für “for internal operations, including troubleshooting, data analysis, testing, research and service improvement” genutzt werden. Dass die AGBs “niemand” im Sinne von “fast niemand” liest, ist unser Problem, nicht das von Facebook. Dass der Zusatz “research” erst nach der Studie in die AGBs kam, schon. Facebook wird dennoch argumentieren, auch dieses Experiment diene letztlich der Verbesserung des Service (“service improvement”), weswegen es legal im Sinne der AGBs sei.
    Für die Zukunft spielt das keine Rolle, denn jeder Anbieter wird einfach wie Facebook das unverfängliche Wort “research” in seine AGBs aufnehmen, um sich abzusichern. Daraus ergibt sich folgende Grafik:

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-11.57.46

     

    Hölle, Hölle, Hölle!

    Kritisch an dieser eigentlich nur logischen Nutzung des Datenschatzes bleibt jedoch die “Manipulation” von Emotionen. Wie schon Wolle Petry klagte: “Das ist Wahnsinn. Du spielst mit meinen Gefühlen.” Was wäre, wenn  jemand der (negativ) manipulierten Personen sich oder anderen etwas angetan hätte? Hölle Hölle Hölle?
    Wir introvertierten Emotionsverweigerer wissen: Gefühle empfinden und Gefühle ausdrücken ist nicht das gleiche. Und die Studie zielte auf einen minimalen Einfluss ab: “…the result was that people produced an average of one fewer emotional word, per thousand words.” Eine Veränderung des emotionalen Ausdrucks im Promillebereich kann schwer als massive Manipulation von Gefühlen gelten.
    Und auch wenn das forschende Fingern an sogenannten “Sentimenten”, also Gefühlszuständen, auf den ersten Blick anrüchig erscheint (und auf den zweiten Blick auch wissenschaftlich mindervalide, aber das ist eine andere Geschichte): Ein Kaufreflex ist ebenso eine Gefühlsregung, ein Verlangen, das die Werbung gezielt reizt. Wo genau verläuft  die Grenze zwischen Manipulation zu Abverkaufszwecken, die oft nicht nur positive Gefühle anspricht, sondern Menschen auch gezielt ein schlechtes Gewissen macht, und der Manipulation zu Gunsten einer kommunikativen Aktivierung?

    Im wissenschaftsethischen Sinne wiegt schwerer, dass die Teilnehmer nicht über die Studie informiert wurden, es also keinen “informed consent” gab, wie er bei Versuchen mit Menschen vorgeschrieben ist. Eine ethische Wissenschaft informiert freiwillige Probanden oder versucht, falls das Studiendesign die Unwissenheit der Probanden vorschreibt, sich über Dritte abzusichern und sie direkt nach dem Versuch zu informieren.
    Und auch wenn Facebook ein von seinen AGBs geschütztes Unternehmen ist, gelten vom moralischen Standpunkt her die Regeln vergleichbarer wissenschaftlicher Unternehmungen. Zumindest für die Forscher. Sie hätten darauf bestehen müssen, dass keine Probanden ohne echte informierte Zustimmung Teil des Experimentes werden. Bis jetzt schweigen die Teile der Scientific Community jedoch, die betroffen sind. Wahrscheinlich, weil der Honigtopf der Big Data sie alle lockt. In Zukunft müssen sie sich die Frage stellen, welche Art von Big-Data-Forschung wissenschaftsethisch vertretbar ist.

    Im Sinne unternehmerischer Fairness hätte Facebook eine einfache Abfrage vorschalten müssen, ob die User einverstanden sind, an solch einer Studie teilzunehmen. Es fänden sich sicher 700000, die sich der Forschung nicht nur durch AGBs legalisiert, sondern durch einen “informed consent” legitimiert zur Verfügung stellen. Und die Ergebnisse dieser Forschung müssten transparent allen zur Verfügung stehen. Was in diesem Fall passierte und paradoxerweise erst zur Empörung führte.

    Aber warum fühlt sich das alles nicht nur falsch, sondern bedrohlich und böse an? Warum erledigt sich das Problem nicht, wenn Facebook das nächste Mal vorher nachfragt? Was passiert als nächstes?

    Bildschirmfoto-2014-07-09-um-11.20.40

    Der Kunde als Experiment

    Subjektiv fühlt sich natürlich der Eingriff in die eigene “Privatsphäre” mies an. Meine Timeline, mein Newsfeed, mein Profil sind für mich privat. In diesem digitalen Abbild meines Soziotopes will ich der Souverän sein. Und normalerweise empfinde ich mich auch als solchen. Auch, weil Facebook mir suggeriert, ich könne per Einstellungen und Abos und Freundschaften und “Verbergen” weitgehend über “mein” Facebook bestimmen.
    Was nicht richtig ist. Facebook bestimmt.
    Es ist ihr Produkt.

    So wie ein mit Marmelade gefülltes Croissant das Produkt eines Bäckers ist. Ich kann darauf verzichten, wenn es mir nicht schmeckt. Aber ich kann es nicht endgültig beeinflussen. Das letzte Wort hat immer der Anbieter. Und die Anbieter suchen emsig nach Möglichkeiten, den Datenschatz zu heben. Sie werden nicht aufhören, die Daten für alles zu gebrauchen, was man zulässt. Und offensichtlich schrecken sie dabei vor nichts zurück.
    Langfristig an Gefühlen rumspielen ist etwas anderes als einen kurzfristigen Kaufreflex zu triggern. 700000 User schlechter gelaunt machen ist etwas anderes, als ihnen Viagra anzudrehen.

    Und das ist genau die Lektion, die wir aus diesem ersten öffentlichen Fall eines Big-Data-Missbrauchs lernen sollten: Wir können keine digitale Fairness von profitorientierten Unternehmen erwarten. Inzwischen ist es eine alte digitale Weisheit:
    Wenn etwas umsonst ist, bin ich nicht der Kunde. Sondern das Produkt.
    Oder das Experiment.

    fixingabrain Facebook im Jahr 1964

     

    Heimliche Verführer

    Das Facebook-Experiment lässt die Möglichkeiten dieser Unternehmen, aber auch der Politik und anderer Institutionen, die sich ihrer bedienen, erahnen. Sie machen mir Angst. Und erinnern Sebastian Deterding an eine Schöne Neue Welt: “Manipulations like these show how much power online companies like Facebook have over us, and filtering information by sentiment could keep us in a Huxleyan SNAFU bubble.”

    Dieses “Social Engineering” auf Basis von Big Data macht uns alle zu Versuchskanninchen, um in unsere Köpfe zu schauen und unser Verhalten zu beeinflussen. Ja, das macht die Werbung seit Jahrzehnten. Aber sie hatte niemals die Macht der Big Data. Sie arbeitete mit groben Clustern, Sinus-Milieus, Zielgruppen. Nicht auf der Ebene der Individuen.
    Und sie hatte niemals diese Effizienz: Die Studie wurde von drei Personen durchgeführt, “one member of Facebook’s own Core Data Science team and two university researchers from Cornell and UCSF”. Drei Menschen konnten 700000 andere Menschen studieren. Und das um einiges genauer, als es früher möglich war: “If the 20th century engineers of consent had magnifying glasses and baseball bats, those of the 21st century have acquired telescopes, microscopes and scalpels in the shape of algorithms and analytics,” vergleicht Zeynep Tufekci.

    Genau jetzt, angesichts solcher Beispiele, ist die Zeit sich dagegen zu wehren, dass Akteure wie Facebook ihre Macht ausnutzen. Tufekci warnt: “…these large corporations (and governments and political campaigns) now have new tools and stealth methods to quietly model our personality, our vulnerabilities, identify our networks, and effectively nudge and shape our ideas, desires and dreams.”

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-12.32.41Facebook im Jahr 2024 (und im schwedischen Animationsfilm Metropia, von dessen Filmplakat der Ausschnitt stammt)

    Facebook als Fernbedienung

    Das ist das Problem an solchen Experimenten und an den Systemen, die sie erst ermöglichen: Nicht, dass sie illegal, fantasie- und absichtsvoll böse wären. Das sind sie nicht automatisch, auch wenn sie sich so anfühlen mögen.
    Sondern, dass sie eben nur ein ganz kleiner Schritt von alltäglichen, legitimen Praktiken entfernt sind. Dass sie ein bisschen wie normale Werbung aussehen. Dass sie aufsetzen auf einer längst akzeptierten Realitätskonstruktion durch intransparente Anbieter. Dass sie auf Grund der Größenordnung und Heimlichkeit einerseits so effizient und andererseits so leicht zu verbergen sind. Dass sie unseren Kontrollverlust nicht erfinden, sondern nur ausnutzen.

    Dieses “Social Engineering” ist gefährlich, obwohl oder gerade weil es per se nichts neues oder böses ist. Sondern weil es letztlich unsichtbare Kontrolle ermöglicht. Willensbildung wird weniger öffentlich, weniger bewusst, weniger selbstständig. Big Data, richtig (oder eher falsch) genutzt, wird zur Fernbedienung für unsere Köpfe.

    Nichts im Netz ist objektiv oder neutral. Umso genauer müssen wir hinschauen, wer uns etwas warum für objektiv oder neutral verkaufen will. Und noch wichtiger: Nichts ist umsonst. Umso klarer müssen wir sehen, was es kostet.

    tl;dr: Big Data kann missbraucht werden, wehret den Anfängen.

    10. Juli 2014 3
  • : Papst erkennt an, dass Social Media das Internet menschlicher macht
    Papst erkennt an, dass Social Media das Internet menschlicher macht

    Heute hat der Papst eine Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel veröffentlicht. Der findet zwar erst sechs Wochen nach Ostern statt, aber heute ist Gedenktag von Franz v. Sales, dem Patron der Journalisten. Doch vorher noch zwei Fragen an euch:

    • Wer kannte den Welttag der sozialen Kommunikationsmittel?
    • Und wer wusste, dass dieser 1967 (!) von Papst Paul VI eingeführt wurde (damals noch als Welttag der Massenmedien)?
    24. Januar 2014 9
  • : Suggestion Generation Module: Google will dein Ghostwriter sein
    Suggestion Generation Module: Google will dein Ghostwriter sein

    ThoughtLeadershipGoogle hat ein neues Patent angemeldet, das den wohlklingenden Namen Automated generation of suggestions for personalized reactions in a social network trägt. Idee: Da man sowieso schon fast alles über den Nutzer weiß, kann Google auch direkt als Ghostwriter einspringen. Man schlägt Antworten vor, die am besten die Persönlichkeit des Nutzers widerspiegeln.

    The suggestion generation module includes a plurality of collector modules, a credentials module, a suggestion analyzer module, a user interface module and a decision tree. The plurality of collector modules are coupled to respective systems to collect information accessible by the user and important to the user from other systems such as e‑mail systems, SMS/MMS systems, micro blogging systems, social networks or other systems.

    25. November 2013 12
  • : Vietnam: Blogger-Netzwerk wehrt sich gegen Beschneidung der Meinungsfreiheit
    Vietnam: Blogger-Netzwerk wehrt sich gegen Beschneidung der Meinungsfreiheit

    Es häufen sich nicht nur Berichte von festgenommenen regimekritischen Bloggern in Vietnam, zusätzlich trat im September ein Gesetz in Kraft, dass es Vietnamesinnen und Vietnamesen verbietet Nachrichten auf Blogs oder in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook zu veröffentlichen – erlaubt ist demnach nur noch die Veröffentlichung persönlicher Informationen. Ein weiterer Versuch des Einparteienstaates, Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken.

    Bloggerinnen und Blogger werden in Vietnam häufig nach Artikel 258 des Strafgesetzbuches (pdf, S. 124) verurteilt, wegen “Missbrauch demokratischer Freiheiten gegen das Staatsinteresse”. no258-vdhGegen diesen Artikel protestiert mittlerweile das Network of Vietnamese Bloggers und nimmt u.a. Kontakt zu ausländischen Botschaften auf.

    They highlight that article 258 is a breach of the freedom of expression, and should be repealed. The campaign, one of the most sophisticated human rights campaigns that Vietnam has ever seen, has had wide visibility, both at home and abroad.

    Civil Rights Defenders

    8. Oktober 2013 6
  • : EU-Studie zu „Crowd Behaviour“ auf Demonstrationen warnt vor Anti-ACTA und Occupy
    "Hi, my name is XX. I am working on an EU research project and we are studying events like this. I would like to ask you a couple of questions".
    EU-Studie zu „Crowd Behaviour“ auf Demonstrationen warnt vor Anti-ACTA und Occupy

    Seit ungefähr zehn Jahren führt die Europäische Union Forschungen durch, um sogenannte „polizeiliche Großlagen“ besser in den Griff zu bekommen. Handelte es sich zunächst um grenzüberschreitende Fussballspiele, rückten mehr und mehr auch internationale Demonstrationen ins Visier der Behörden. Hintergrund sind Erfahrungen mit Protesten gegen den EU-Gipfel in Amsterdam 1997 und das Treffen der WTO in Seattle 1999 (der Geburtsstunde des Internetportals Indymedia). Zentrale Wendepunkte für die polizeiliche Reaktion auf Massenproteste in Europa waren jedoch der EU-Gipfel in Göteborg und der G8-Gipfel in Genua, zu denen im Sommer 2001 als „Summer of Resistance“ mobilisiert wurde.

    Das erste (und später in eine zweite Phase verlängerte) EU-Forschungsprogramm trug den Namen EU-SEC. Ziel waren die Entwicklung von Standards für den Austausch von Informationen unter Polizeibehörden und Geheimdiensten und die präventive Ausforschung internationaler Strukturen. Weil aber DemonstrantInnen auf veränderte Polizeistrategien reagieren, antwortete die EU mit einem weiteren Programm namens GODIAC unter Leitung der schwedischen Polizei.

    Als Problem wurde umrissen, dass die Taktik von AktivistInnen bei internationalen Gipfelprotesten „immer weniger vorhersehbar“ sei. Während EU-SEC Handreichungen und Handbücher zur Polizeizusammenarbeit produzierte, widmete sich GODIAC mehr der Disziplin „Crowd Behaviour“ und „Crowd Research“, also dem Kontrollieren oder sogar Vorhersehen von Massenphänomenen. Sowohl EU-SEC als auch GODIAC sind beendet, Ergebnisse bleiben aber unter Verschluss.

    19. August 2013 7
  • : Propaganda 2.0: Tweeten fürs Stipendium in Israel
    Propaganda 2.0: Tweeten fürs Stipendium in Israel

    Ben Lynfield der britischen Zeitung ‚The Independent’ berichtet, dass die israelische Regierung Anfang August eine Initiative startete, bei der israelische Studenten ein Stipendium erhalten, wenn sie im Gegenzug sich dazu verpflichten positive Beiträge auf Twitter und Facebook zu posten. Ins Leben gerufen wurde diese Kampagne durch Daniel Seaman, Deputy Director General for Information (Israeli Ministry of Public Diplomacy and Diaspora Affairs). So bestätigte das Büro des Premierministers, dass das Ziel sei, auch über Social Media Kanäle ein positives Bild von Israel zu zeichnen.

    Strengthen Israeli public diplomacy and make it fit the changes in the means of information consumption.

    15. August 2013 7
  • : Türkischer Kommunikationsminister lobt Facebook für Zusammenarbeit während der Proteste
    Türkischer Kommunikationsminister lobt Facebook für Zusammenarbeit während der Proteste

    Wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı berichtet, sagte der Verkehrs- und Kommunikationsminister Binali Yildrim am Mittwoch, dass die türkische Regierung verschiedene soziale Netzwerke, darunter Facebook und Twitter, in Zusammenhang mit den Protesten kontaktiert hat.

    We did not see a positive attitude [from Twitter] but Facebook has been working in harmony with the Turkish authorities for a long time. […] We don’t have any problem with them.

    Diese Aussage führte zu Spekulationen darüber, ob Facebook den Regierungsbehörden Daten von Demonstrierenden ausgehändigt hat. Facebook dementierte dies noch am selben Tag:

    Facebook has not provided user data to Turkish authorities in response to government requests relating to the protests. More generally, we reject all government data requests from Turkish authorities and push them to formal legal channels unless it appears that there is an immediate threat to life or a child, which has been the case in only a small fraction of the requests we have received. We are concerned about legislative proposals that might purport to require Internet companies to provide user information to Turkish law enforcement authorities more frequently. We will be meeting with representatives of the Turkish government when they visit Silicon Valley this week, and we intend to communicate our strong concerns about these proposals directly at that time.

    Laut Reuters forderte Yildirim am Mittwoch ebenfalls, dass Twitter ein Büro in der Türkei eröffnen soll – es müsse direkte Ansprechpartner geben. Twitter antwortete nicht auf diese Aussage.

    28. Juni 2013 3
  • : Großbritannien: Polizeieinheit überwacht 9000 Aktivisten
    Großbritannien: Polizeieinheit überwacht 9000 Aktivisten

    Eine Polizeieinheit der Londoner Metropolitan Police, die National Domestic Extremism Unit (NDEU), hat fast 9000 politische Aktivistinnen und Aktivisten überwacht. Das fand The Guardian mit einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz heraus. Demnach gibt es Akten über 8931 Personen, die als „domestic extremists“ gelten – laut einem senior officer haben viele von ihnen keinerlei Vorstrafen.

    Die NDEU überwachte die Aktivistinnen und Aktivisten mit einem 17-köpfigen Team, das eine Technik namens „Socmint“ (Social Media Intelligence) anwendete. Damit werden Facebook Profile, Tweets, andere öffentliche Daten und Ortungsdaten gesammelt und analysiert sowie „sentiment analysis tools“, also ‚Gefühlanalysewerkzeuge’ genutzt, um zukünftige Vebrechen vorherzusagen. Mit diesen Strategien sowie verdeckten Ermittlern und Informanten überwacht die Polizeieinheit Aktivistinnen und Aktivisten eines breiten politischen Spektrums, von der rechten Englisch Defense League über Tierschützer bis hin zu Anti-Kriegs-Demonstranten.
    Met-Police-logo

    27. Juni 2013 6
  • : Sammlung Wissenschaftlicher Paper zu Zensur und Kontrolle im Internet (2/5): Zensur und Klarnamenpflicht bei chinesischen Microblogs
    Quelle: <a href="http://www.google.de/imgres?sa=X&biw=1440&bih=813&tbm=isch&tbnid=kUMFlcM0VUoDqM:&imgrefurl=http://www.techinasia.com/microblogs-the-third-favorite-online-news-source-in-china/&docid=Nj66T4hLKmMvWM&imgurl=http://www.techinasia.com/techinasia/wp-content/uploads/2011/02/china-microblogs.jpeg&w=270&h=202&ei=l7jKUeLYDsrb4QTPkYGoAw&zoom=1&iact=hc&vpx=245&vpy=221&dur=1090&hovh=161&hovw=216&tx=80&ty=56&page=1&tbnh=145&tbnw=195&start=0&ndsp=32&ved=1t:429,r:1,s:0,i:85" >Tech In Asia</a>
    Sammlung Wissenschaftlicher Paper zu Zensur und Kontrolle im Internet (2/5): Zensur und Klarnamenpflicht bei chinesischen Microblogs

    Teil 2/5 einer kleinen Sammlung wissenschaftlicher Paper zu „Internet Censorship and Control“, zusammengestellt von Steven Murdoch und Hal Roberts.

    King-wa Fu, Michael Chau (University of Hong Kong) und Philip C.H. Chan (Hong Kong Polytechnic University) thematisieren in ihrem Paper „Assessing Censorship on Microblogs in China: Discriminatory Keyword Analysis and Impact. Evaluation of the ‚Real Name Registration’ Policy“ die Nutzung von Mikroblogs in China sowie den Einfluss verschiedener Zensurmethoden und der Klarnamenpflicht auf chinesische Mikrobloggerinen und ‑blogger.

    Bei anderen Studien bezüglich der Zensurmaßnahmen in China, zum Beispiel der von Gary King, Jennifer Pan, und Margaret Roberts, sehen Fu, Chan und Chau gleich drei Schwierigkeiten, die die Aussagekraft der Studie gefährden. Zum einen das hohe Spamaufkommen, vor allem beim größten chinesischen Mikroblogging-Dienst Sina Weibo, das einerseits den Traffic künstlich erhöht und andererseits häufig zensiert wird. Weiterhin ist es zu kurz gegriffen, nur die zensierten Begriffe zu betrachten – in China werden häufig Inhalte von bestimmten Personen zensiert, von Dissidenten, Journalisten, Akademikern oder Aktivisten. Die drei Wissenschaftler schlagen daher vor zu fragen, wieso einige Aussagen gewisser Personen zensiert werden und andere nicht, und wie diese Zensur beschaffen ist. Der dritte Punkt, den Fu, Chan und Chau anmahnen, ist die Definition chinesischer Begriffe. Anstatt sich nur an festgelegten Begriffslisten zu orientieren, sollten Forscherinnen und Forscher auch Wortspiele, Homophone und umgangssprachliche Schreibweisen berücksichtigen. Sie könnten sonst den Umfang ihrer Ergebnisse limitieren.

    26. Juni 2013
  • : Studie: Politisches Engagement in Social Media
    Studie: Politisches Engagement in Social Media

    Aaron Smith, Wissenschaftler im Internet & American Life Project am Pew-Forschungszentrum in Washington D.C., veröffentlichte am 25. April eine Studie zum „Civic Engagement in the Digital Age“ (PDF). In 2.253 Telefoninterviews versuchte Smith herauszustellen, wie sich die politische Online-Aktivität von US-Amerikanern im Wahlkampf 2012 im Vergleich zum Wahlkampf 2008 verändert hat. Sein Ergebnis: Seiten sozialer Netzwerke haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen als Ort für politisches Engagement, Lernen und Debatten.

    39% der Amerikaner (ab 18 Jahren) waren demnach im Wahlkampf 2012 irgendwie politisch aktiv in Social Media, 2008 hingegen haben nur 33% der Bevölkerung Social Media überhaupt genutzt. Als „irgendwie politisch aktiv“ gilt dabei u.a. das Posten politischer Nachrichten, das Folgen von Politikerinnen und Politikern und der Eintritt in Gruppen, die sich mit politischen oder gesellschaftlichen Themen befassen. Dabei seien für die meisten Nutzer Social Media Kanäle kein seperater Teil ihrer politischen Aktivität, sondern fungierten als Ergänzung. Die überwiegende Auseinandersetzung mit politischen Themen finde dennoch offline statt.

    30. April 2013 1
  • : „Dem kommunikativen Vollrausch folgt ein realpolitischer Kater“
    „Dem kommunikativen Vollrausch folgt ein realpolitischer Kater“

    In einer Studie des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik untersuchten die Soziologinnen Jasmin Siri und Katharina Seßler die Twitter-Accounts von 13 deutschen Politikern und ‚Twitteraktivisten’. Vom 10. September 2012 bis zum 16. November 2012 analysierten sie die Twitternutzung von Peter Altmaier, Sigmar Gabriel, Steffen Seibert, Dorothee Bär, Volker Beck, Steffi Lemke, Bodo Ramelow, Thorsten Schäfer-Gümbel, Christian Soeder, Halina Wawzyniak, Marina Weisband, Julia Schramm und Christopher Lauer. Vier Inszenierungsformen konnten die Soziologinnen ausmachen: Kommunikationen, bei denen die Akteure ausschließlich in ihrer Berufsrolle auftreten („strictly to the role“), die Nutzung von Twitter als Instrument zur „Prozess-transparenz“, die Nutzung, um „sanfte Einblicke in das Leben außerhalb des politischen Alltags zu gewähren („unverfänglich menschlich“) und viertens solche Inszenierungsformen, die tiefe Einblicke ins Privatleben ermöglichen („publicly private“).

    Die Autorinnen raten Politikern, nur zu twittern, wenn sie sich auch wirklich auf die Eigenlogik des Mediums einlassen möchten. Dann sei allerdings auch lockere, parteiübergreifende Kommunikation zwischen politischen Gegnern möglich – eine Besonderheit von Twitter.

    18. April 2013 10