Schon mehrmals haben wir berichtet, dass Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz daran arbeiten, soziale Medien in Echtzeit auszuforschen. Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat beim Innenministerium nochmal nachgefragt, welche Verfahren und Programme dazu verwendet werden sollen. Jetzt ist die Antwort eingetroffen, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Open Source Intelligence
Und das wollen die deutschen Streitkräfte tun:
Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) wertet die Lage im Informationsumfeld (InfoU) aus, um allgemeine Meinungs- und Stimmungslagen in den Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr im Ausland zu erhalten. Hierzu werden im Rahmen eines Concept Development & Experimentation (CD&E)-Vorhabens zur Analyse des InfoU offene, frei-zugängliche Quellen – sog. Open Sources – im Internet betrachtet, wozu soziale Medien gehören.
Als Analysetools sollen die beiden frei verkäuflichen Software-Pakete Textrapic vom Institut für grafische Wissensorganisation, einem Startup der Universität Rostock, sowie Brandwatch der gleichnamigen „Social Media Monitoring“ Firma aus England, eingesetzt werden. Es lohnt sich, durch die Webseiten der beiden Unternehmen zu klicken: Buzzword-Bingo vom Feinsten.
Tendenzen, Trends und Auffälligkeiten
Der Bundesnachrichtendienst will etwas ähnliches tun:
Auf der Grundlage zuvor erkannter Muster sollen in durchlaufenden Streaming-Daten von „Social Media“-Plattformen mithilfe statistischer Verfahren Tendenzen, Trends und Auffälligkeiten erkannt werden. Diese sind nicht auf einzelne Personen bezogen, sondern sollen grundsätzliche Aussagen zur Dynamik von Informationsströmen und einer allgemeinen Lageentwicklung ermöglichen.
Datenschutz-Probleme sehen die beteiligten Behörden nicht. Dabei beruft man sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung:
Es liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten.
Nur steht aber im nächsten Absatz des Urteils auch:
Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann allerdings gegeben sein, wenn Informationen, die durch die Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt. Hierfür bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.
Öffentlich ist nicht gleich öffentlich
Ja, auf Facebook oder anderen sozialen Medien veröffentlichte Daten sind öffentlich. Mit der Zusammentragung, Speicherung, Verbindung mit anderen Daten und Auswertung entsteht aber ein neuer Datensatz, der dem ursprünglichen Zweck der Veröffentlichung nicht mehr entspricht. Eine freiwilige Religionsangabe im eigenen Profil ist etwas anderes als eine Datenbank der Religionszugehörigkeit einer ganzen Bevölkerung. Im März letzten Jahres haben wir berichtet, dass sich aus Facebook Likes Attribute wie Religion, Sexualität und Drogengebrauch vorhersagen lassen:
We show that easily accessible digital records of behavior, Facebook Likes, can be used to automatically and accurately predict a range of highly sensitive personal attributes including: sexual orientation, ethnicity, religious and political views, personality traits, intelligence, happiness, use of addictive substances, parental separation, age, and gender.
Öffentlich ist also im Zeitalter von Big Data nicht gleich öffentlich. Kai Biermann hat gerade die Macht von Algorithmen und Big Data eindrucksvoll beschrieben.
Profiling und Datenschutzverordnung
Das hat auch das EU-Parlament das EU-Parlament erkannt, so findet sich im Entwurf zur Datenschutz-Verordnung ein „Recht des Betroffenen, keiner Maßnahme unterworfen zu werden, die auf Profiling basiert“. Der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht gegenüber netzpolitik.org:
Wenn es nach dem Parlament geht, ist das Erstellen von Profilen an besondere Anforderungen geknüpft (Artikel 20), so dass in jedem Fall ein zu rechtfertigender Eingriff in die Datenschutzrechte des Betroffenen vorliegt – selbst wenn die einzelnen Informationen selber zuvor veröffentlicht wurden.
Für das deutsche Recht ist das noch nicht so einfach. Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, gegenüber netzpolitik.org:
Die Antwort ist angesichts der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht einfach. Das bloße ungezielte Auswerten öffentlich zugänglicher Informationen dürfte keinen Eingriffscharakter haben. Anders sieht es aus, wenn die so erlangten Informationen (nachträglich) personalisiert werden (können). Die Speicherung der Daten auf Vorrat wäre deshalb datenschutz- und verfassungsrechtlich anders zu beurteilen als eine laufende, nicht gezielt personenbezogene Erhebung.
Die Rechtsauffassung von Militär und Geheimdiensten gehört also nochmal auf den Prüfstand.
Blick in die digitale Glaskugel
Der Fragesteller Andrej Hunko selbst kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Durch die Analyse von Teilnehmern einer öffentlichen Kommunikation über Twitter oder Facebook können Rückschlüsse auf deren soziale Kontakte gezogen werden. Wird etwa bei Twitter zudem die Geolokalisierung nicht ausgeschaltet, ist der Aufenthaltsort von Personen oder Gruppen bekannt. Diese Daten für Polizei und Militär permanent nutzbar zu machen geht zu weit.
Der Plan ist, Unzufriedenheit, ergo Unruhen im Vorfeld aufzuspüren und Prognosen darüber zu erlauben. Ich habe nichts dagegen, wenn eine Sozialbehörde darüber ermitteln möchte welche sozialen Probleme auftauchen könnten und welche Hilfen die Bevölkerung zu deren Vermeidung benötigen würde. Wir reden hier aber von Anwendungen der Polizei, der Geheimdienste und des Militärs. Der zivil-militärische Blick in die digitale Glaskugel soll helfen, Flüchtlinge abzuwehren oder Kriege zu führen. Das ist nicht akzeptabel.
Hier die Antwort von Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, aus dem PDF befreit:
Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie (F&T) beabsichtigt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Zeitraum von 2014 bis 2016 ein F&T-Vorhaben „Wissenserschließung aus offenen Quellen (WeroQ)“ durchzuführen. Mit der Umsetzung dieses F&T-Vorhabens wurde noch nicht begonnen, da der Auftrag in Form eines Zuwendungsbescheides durch das BAAINBw an das Fraunhofer-Institut noch aussteht.
Mit diesem F&T-Vorhaben sollen zunächst jene Technologien identifiziert werden, die sich für Möglichkeiten zur IT-gestützten Nachrichtengewinnung aus offenen Quellen eignen. Dabei soll auch untersucht werden, welche Technologien für die Bundeswehr nutzbar sind. Erst nach Abschluss dieser wehrtechnischen Studie wird sich feststellen lassen, ob für IT-gestützte Nachrichtengewinnung auch die Textmining-Technologien genutzt werden können. Daher ist zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich, welche Techniken bzw. OSINT-Verfahren konkret zur Anwendung kommen könnte.
Die Bundeswehr hat mit dem F&T-Vorhaben „WeroQ“ kein Erkenntnisinteresse zur Auswertung von sozialen Medien mit speziellen Ansprüchen an die Privatsphäre.
In Bezug auf die Auswertung Sozialer Medien und die Nutzung von TEXTRAPIC und BRANDWATCH durch die Bundeswehr ist zu berücksichtigen, dass das veränderte Kommunikationsverhalten und Interesse aller Altersgruppen an der Nutzung sozialer Medien eine belastbare Erfassung von Meinungs- und Stimmungslagen der Bevölkerung in den Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr ermöglicht. Die – in Leserbriefen vergleichbaren – öffentlich zugänglichen Meinungsäußerungen [1] lassen in der Summe Rückschlüsse auf allgemeine Stimmungslagen zu. Der einzelne Nutzer ist im Rahmen dieser Betrachtung für die Bundeswehr nicht von Interesse.
([1] Öffentliche Meinungsäußerungen in diesem Sinne unterliegen keinen Ansprüchen der Nutzer an die Privatsphäre.)
Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) wertet die Lage im Informationsumfeld (InfoU) aus, um allgemeine Meinungs- und Stimmungslagen in den Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr im Ausland zu erhalten. Hierzu werden im Rahmen eines Concept Development & Experimentation (CD&E)-Vorhabens zur Analyse des InfoU offene, frei-zugängliche Quellen – sog. Open Sources – im Internet betrachtet, wozu soziale Medien gehören. Eine Analyse des Informationsumfeldes außerhalb des Einsatz- und Interessengebietes der Bundeswehr im Ausland, etwa in Deutschland, ist weisungsgemäß ausgeschlossen und findet nicht statt.
Im Rahmen eines Projektes zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten des ZOpKomBw werden marktverfügbare Analysetools für soziale Medien in nahezu Echtzeit zum Feststellen der Wirksamkeit der eigenen Operationsführung verwendet. Es handelt sich dabei um die für jedermann am Markt verfügbare und käufliche Software TEXTRAPIC und BRANDWATCH‚ beides Anwendungen aus der zivilen Wirtschaft.
TEXTRAPIC ist ein Algorithmus des Instituts für grafische Wissensorganisation (GRAWIS) an der Universität Rostock. Dieser bereitet Textinformationen inhaltlich auf und stellt diese grafisch dar; er wurde für wissenschaftliche Zwecke zur Bewältigung großer, d.h. komplexer Textmengen entwickelt.
BRANDWATCH ist eine browserbasierte Softwarelösung der BRANDWATCH GmbH, der deutschen Niederlassung einer britischen Firma. Das Produkt ermöglicht die Auswertung von Onlinemedien im Rahmen des Marketings ziviler Unternehmen. Diese nutzen solche Tools u.a. für die Wirkungskontrolle ihrer Aktivitäten. BRANDWATCH hat vertraglich die Nutzung ausschließlich frei verfügbarer Daten garantiert. Vertragsgemäß werden keine persönlichen Daten gespeichert.
TEXTRAPIC und BRANDWATCH sind Analysetools aus der zivilen Nutzung, deren Funktionalitäten keinerlei weiteren militärischen Spezifizierungen unterliegen. Die Vorgaben und Richtlinien der Bundeswehr zur Nutzung Sozialer Medien werden uneingeschränkt eingehalten. Eine Einflussnahme auf oder Kommunikation mit Nutzern der sozialen Netzwerke ist technisch ausgeschlossen.
Für den Bundesnachrichtendienst steht im Vordergrund der Betrachtung bei der „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“, nicht die einzelne Information. Vielmehr sollen Untersuchungen über die Dynamik der Informationsströme zu auftragsrelevanten Erkenntnissen führen. Auf der Grundlage zuvor erkannter Muster sollen in durchlaufenden Streaming-Daten von „Social Media“-Plattformen mithilfe statistischer Verfahren Tendenzen, Trends und Auffälligkeiten erkannt werden. Diese sind nicht auf einzelne Personen bezogen, sondern sollen grundsätzliche Aussagen zur Dynamik von Informationsströmen und einer allgemeinen Lageentwicklung ermöglichen. Zielvorstellung ist, dem gesetzlichen Auftrag des BND entsprechend, Entwicklungen im Ausland – und nicht in Deutschland – zu verfolgen und insbesondere krisenhafte Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu.
Die Betreiber selbst bieten derartige Daten (teilweise auch gegen Gebühr) über eine eigens dafür gedachte Programmierschnittstelle (Application Programming Interface – API) zur Nutzungen. Es liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten (vgl. Urteil BVerfG vom 27. Februar 2008, Az. 1 BvR 370/07: 1 BvR 595/07). Es findet daher kein Eingriff in das Grundrecht nach Art. 10 GG statt.
Grundsätzlich können alle „Social Media“-Plattformen entsprechende Informationspartikel beinhalten. Aufgrund der vergleichsweise hohen Relevanz zur Erkennung von krisenhaften Entwicklungen wird derzeit die automatisierte Nutzbarmachung der „Streaming-Dateien“ für ausgewählte Plattformen prototypisch untersucht.
Weder der Bundesnachrichtendienst noch Behörden des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums des Innern nutzen die Anwendungen BRANDWATCH und TEXTRAPIC.
Nuja, Google, Bing, Yahoo, Baidu, Yandex usw indexieren das ja auch alles. Selbst das Internet Archive hat nen öffentliches Archiv u.a von Daten aus sozialen Netzwerken.
Denke alles was über Twitter veröffentlicht wird ist gewissermaßen „OpenData“, das Internet vergisst nicht. Übrigens, auch so mancher Netzaktivist speichert z.B. politische Twitterfeeds usw falls da mal was gelöscht wird usw.
Denke man muss da nen Unterschied machen ob das jetzt Private Chatgespräche sind die geschützt werden müssen oder öffentlichte Inhalte wie Blobposts, Twitter usw.
Ich will wenigstens abstimmen dürfen, ob der Staat, an den ich Steuern zahle, etwas, was ich in Internet schreibe, aufheben soll, um es eventuell mal gegen mich einsetzen zu können.
Und es ist ein Unterschied, ob google, twitter oder facebook diese Infos haben. Sie können mich weder anklagen noch verhaften und haben keinerlei Gewalt über mich. Der Staat dagegen hat diese und kann diese, wie in der dt. Geschichte schon oft gesehen, hemmunglos anwenden.
Sollte es dabei bleiben, sollte sich jede/r fragen, ob die FDGO angegegriffen wird und der Widerstandsparagraph zum Zuge kommt.
lasst sie doch diese pfeifen vom BND. lassen sich in den eigenen reihen ausspitzeln. ein haufen voller amateure. wenn ich mir den boss von dem sauverein anschau, reicht es mir schon.
Wenn das nicht mindestens 300 Millionen kosten würde, würde ich das auch etwas gelassener sehen. Aber selbst das sind ja wohl erstmal die kleingerechneten Anfangskosten… Und wenn man sich darauf verlassen könnte, dass wirklich nur öffentliche Daten genutzt werden (auf facebook poste ich nur für meine ‚Freunde‘ – Geheimdienste gehören nicht dazu, haha!).
So sollte man schon darauf bestehen, vorher zu erfahren, welche Erkenntnisse man dadurch gewinnen möchte – ohne Bullshit-Bingo. Den Nachfolger des Gangnam-Style-Hits voraussagen? Endlich wissen, ob Hartz-4 Empfänger mehr Katzen- oder Hundevideos lieben? Glaubt man, eine Terrorismusgefährdung errechnen zu können aus Musik- und Literaturgeschmack sowie Gaming-Vorlieben?
Warum interessiert sich die Bundeswehr eigentlich für die Stimmungen im Ausland? Inwieweit dient das dem Verteidigungsauftrag?
Das die Bundeswehr sich für die Stimmung im Ausland interessiert ist ja nicht verkehrt. Ich erinnere daran das noch immer US-Armee und US-Geheimdienste in Deutschland stationiert sind und vom Deutschen Steuerzahler alimentiert werden. Da ist es nur richtig die Stimmung in den USA zu beobachten. Am besten wäre natürlich die US-Armee und die US-Geheimdienste endlich aus Deutschland rauszuwerfen und die Steuergeldverschwendung einzustellen. Dazu müssten aber Merkel und Gauck erstmal ihre Köpfe aus dem Rektalen Darmausgang der USA ziehen.
Bleibt die Frage, wie die Bundeswehr mit der Definition des Begriffs „Informationsumfeld im Ausland“ umgeht …
ein gewehr, das nicht mal geeignet ist, die lehmhütten in afghanistan durchschlagen zu können aber große töne spucken….naja, die ministerin passt ja genau dazu. mit ihrer stoppschild-witzaktion krachend gescheitert, kann man es ja mal hier probieren ob ma was tun kann für das wohlbefinden der christlichen-wähler-seelen.
Es geht natürlich nicht allein um Überwachung, es geht vor allem auch um Beeinflussung.
Auch hier wird man wohl wieder dem amerikanischen Beispiel folgen:
http://www.theguardian.com/world/2014/jul/08/darpa-social-networks-research-twitter-influence-studies
Hallo Herr Meister,
“ die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten. “
Was ist mit damit gemeint? Informationen die man auf Facebook einsehen kann ohne mit der Person befreundet zu sein (also Inf. die wirklich öffentlich sind) oder Informationen die man erst einsehen kann wenn man „befreundet“ ist (also wie private)?
Ich bitte um eine Antwort.
Ich würde mal tippen ersteres, aber ich bin kein Jurist und kann das daher nicht abschließend beurteilen.
Solange es nicht darum geht, dass Informationen über einzelne Personen gesammelt werden, sondern es nur Stimmungsbilder größerer Gruppen oder der Nutzer in bestimmten Regionen geht, sehe ich die Maßnahmen nicht als kritisch an.
Ich empfehle hierzu auch das Posting bei Augen geradeaus.
Die Parteilichkeit und Unseriösität des empfohlenen Postings wird relativ schnell klar: Die „Feldjäger“ sind in den Augen des dortigen Autors nämlich keine „Verfolgungsbehörde“, obwohl sie tatsächlich sehr wohl polizeiliche Eingriffs- und Festnahmebefugnisse zumindest gegenüber Soldaten haben. Auch wird die Rolle des MAD bei der Analyse sozialer Netzwerke vollkommen ausgeblendet.
Und Ihr Kommentar macht klar das Sie von diesem Blog keine Ahnung haben. So als Info am Rande: Dieser Autor war an der Aufdeckung des Leo-Deals mit den Saudies beteiligt und hat auch an der Aufdeckung der Eurohawk-Affaire mitgewirkt.
Aber hey. Hauptsache mal als unseriös darstellen wenn einem die Meinung nicht passt ;-)