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  • : BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“
    Die neue BND-Zentrale in Berlin lädt zum Besuch. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/thornet/14837869483/sizes/o/">thornet_ (Flickr)</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>]
    BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird heute 60 Jahre alt. Eine Reform des Auslandsgeheimdienstes hat das Bundeskanzleramt jedoch unlängst auf Eis gelegt, wie die Welt am Sonntag berichtete.

    Das stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Unverständnis. Christian Flisek (SPD) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die BND-Reform ist überfällig. Ein weiteres Spiel auf Zeit ist angesichts der eklatanten Missstände innerhalb des Bundesnachrichtendienstes nicht zu akzeptieren. Bestimmte Kreise innerhalb der Union versuchen offenbar den laufenden Reformprozess aufzuhalten.“ Flisek ist überzeugt davon, dass die gemeinsam mit der CDU angekündigte Reform dennoch umgesetzt wird. Als Vertreter der Regierungskoalition sieht er die Verantwortung für die Verzögerung allein bei der CDU. Es sei bedauerlich, wenn die Reform „zum Zankapfel innerhalb der Union“ werde.

    Finanzminister Schäuble hat offenbar interveniert

    Laut Informationen der Welt am Sonntag hat vor allem Finanzminister Schäuble gegenüber Angela Merkel Kritik an der BND-Reform geäußert. Aus Schäubles Ministerium hieß es auf unsere Nachfrage nur lapidar, dass man zu regierungsinternen Abstimmungen keine Auskunft gebe.

    Auch in der Opposition herrscht Unverständnis darüber, dass die BND-Reform verzögert wird. Konstantin von Notz (Grüne) sagt:

    Dieses Vorgehen von CDU/CSU und SPD ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes unverantwortlich. Dass die Reform ausgerechnet auf Druck des Finanzministers beerdigt wurde, ist bezeichnend. Ein Übergehen zur Tagesordnung, wie offensichtlich derzeit von einigen gewünscht, darf es nicht geben.

    Die BND-Reform soll nach den Abhöraffären der vergangenen Monate die Arbeit des BND auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Unter anderem soll dem Dienst verboten werden, andere EU-Staaten auszuspionieren. Gleichzeitig ist eine bessere parlamentarische Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Dabei ist noch unklar, welches Gremium den BND kontrollieren soll.

    Offiziell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, er sollte noch im Sommer 2016 beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Bei der bislang geplanten Reform soll es sich um die größten Änderungen beim BND seit 20 Jahren handeln. In Bürgerrechtskreisen gibt es allerdings die Sorge, dass die BND-Reform vor allem dafür genutzt werde, illegale Praktiken des Geheimdienstes zu legalisieren.

    Über sachdienliche Hinweise, insbesondere zur aktuellen Fassung der BND-Reform, freuen wir uns. Wie immer über die üblichen Kanäle.

    1. April 2016 3
  • : Vier von fünf Antworten geschwärzt: US-Behörden unter Obama immer intransparenter
    Vier von fünf Antworten geschwärzt: US-Behörden unter Obama immer intransparenter

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    Je länger die Amtszeit von US-Präsident Barack Obama dauert, desto intransparenter werden seine Behörden. Das ist das Fazit, das die Associated Press im Zusammenhang mit einer neuen Statistik zu Anträgen nach dem Freedom of Information Act (FOIA) zieht. Danach lehnten US-Bundesbehörden im vergangenen Jahr 77 Prozent der Anträge nach dem amerikanischen Informationsfreiheitsgesetz ab oder schwärzten Teile der Antworten.

    Bei insgesamt 769.903 Anfragen bedeutet dies fast 600.000 Schwärzungen und Ablehnungen. Zu Beginn von Obamas Amtszeit 2008 lag die Ablehnungsquote noch bei 65 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland gab es im vergangenen Jahr weniger als 10.000 Anfragen. Die Ablehnungsquote schwankt hier jedes Jahr deutlich, liegt aber im Schnitt etwa bei einem Drittel.

    Immer mehr Informationen „nicht vorhanden“

    Laut der Associated Press sind außerdem die Fälle der Anträge, bei denen angefragte Informationen angeblich nicht vorhanden waren, um ein Drittel auf fast 130.000 gestiegen. Die Erklärung für den Anstieg liefert die Nachrichtenagentur durch das Zitat eines Washingtoner Rechtsanwalts gleich mit: „They do really crappy searches“.

    Die Statistik verwundert nicht angesichts des Vorgehens von Obama gegenüber Journalisten und Whistleblowern, das als deutlich aggressiver als bei seinem Vorgänge George W. Bush eingeschätzt wird. Im Kontext von Obamas blumigem Memorandum zu „Transparency und Open Government“, das er an seinem ersten Amtstag 2008 unterzeichnete sowie der „Open Government Directive“ von 2009 erscheint sie trotzdem absurd.

    Neues Online-Archiv der NSA

    Die National Security Agency hat unterdessen einen Online-„Cyber Vault“ eingerichtet. In dem Archiv stellt die NSA Original-Dokumente zu „Cyber“-Security zur Verfügung, die Online-Aktivitäten der USA und anderer Staaten dokumentieren sollen.

    Für Journalisten ging gestern außerdem der „FOIA Mapper“ online, ein Online-Archiv, das die Suche nach offizielen Dokumenten von Regierungsstellen und Ansprechpartnern für Anfragen vereinfachen soll.

    31. März 2016 7
  • : Frank-Walter Steinmeier vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
    Frank-Walter Steinmeier vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss

    Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen. Schon vor Sitzungsbeginn stellte Steinmeier vor den Kameras in Aussicht, was in seinem rund einstündigen Eingangsstatement zur Sprache kommen sollte. Das komplette Protokoll zur Sitzung führte Anna Biselli. Was wusste Steinmeier in welcher Position – seine Aussagen zusammengefasst:

    Steinmeier und die Dienste

    Bereits seit 1998 war Steinmeier in unterschiedlichen Positionen mit der Kontrolle der Dienste befasst oder hatte als Bundesminister des Auswärtigen mit Aspekten zu tun, die der Untersuchungsausschuss derzeit beleuchtet. Relevant ist dabei die Zeit ab Jahresbeginn 2001. Steinmeier verwies in seinem Eingangsstatement immer wieder auf die Sicherheitslage nach den Anschlägen in New York am 11. September 2001. Die Forderung an die deutsche Politik sei damals gewesen, die Erkenntnisse der Nachrichtendienste zusammenzuführen, um solchen Bedrohungen künftig besser begegnen zu können.

    1998 ‑1999
    Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste

    1999 – 2005
    Auch Chef des Bundeskanzleramtes

    November 2005 – Oktober 2009
    Bundesminister des Auswärtigen

    (Quelle: Homepage Frank-Walter Steinmeier)

    Memorandum of Agreement (MoA)

    In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschuss. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen. Mehrere Anhänge zum Vertragstext regeln Einzelheiten. Das Vertragswerk ist als STRENG GEHEIM eingestuft und darf daher auch in öffentlicher Sitzung inhaltlich nicht besprochen werden. Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz werden abgewiesen.

    Steinmeier stellte das MoA als bindend dar und hob hervor, was die Kernvereinbarungen vorsehen:

    1. Volle Kontrolle durch BND, keine unabhängige US-Operation auf deutschem Boden.
    2. Transparenz untereinander. Jeder der Partner durfte Einsicht in Erfassung anderen Partners haben.
    3. Völlige Beachtung deutschen Rechts, auch G‑10.

    Nach Steinmeiers Darstellungen sei der immer wieder thematisierte Ringtausch von Informationen zwischen den Diensten ausgeschlossen und das MoA bis heute bindend sowie von jeder Bundesregierung bestätigt. Steinmeier meint, er habe MoA für richtig befunden und tue es auch heute noch. Konkrete Erinnerungen an die Vertragsverhandlungen habe er nicht, die Annexe seien in den späteren Jahren verhandelt worden und alle deutschen Vorgaben seien akzeptiert worden.

    Operation Eikonal, Transit-Vertrag und der Telekom-Freibrief

    Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig.
    Auch die Berichterstattung um den sogenannten Freibrief sei skandalisierend gewesen. Die Telekom hatte die Zusicherung vom Kanzleramt gefordert, dass die im Rahmen des Transit-Vertrags zwischen Telekom und BND am DE-CIX durchgeführte Ausleitung des Internetverkehrs durch Überwachungstechnik des BND legal sei.

    Steinmeierrinnerung

    Den Freibrief habe sich Steinmeier mittlerweile angesehen, jedoch könne er sich nicht mehr daran erinnern, dass der Brief eine Rolle rund um den Transitvertrag gespielt habe oder er den Brief bereits zu seiner Zeit im Kanzleramt zu Gesicht bekommen habe. Steinmeier hatte auch keine Erklärung dafür, warum im Freibrief keine konkrete Rechtsvorschrift benannt wurde, auf deren Grundlage die Freigabe des Kanzleramtes erfolgte.

    Ebenso konnte Steinmeier kein Hintergehen der G10-Kommission erkennen. Schließlich habe es sich um Daten aus der Ausland-Ausland-Kommunikation gehandelt. Für Steinmeier war das Vorgehen durch das BND-Gesetz gedeckt. Auch die Telekom hätte nicht darüber informiert werden müssen, so Steinmeier, das die Daten aus dem Eikonalabgriff auch von der NSA verwendet werden würden.

    Selektoren, Spionage und NoSpy

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    EADS und Eurocopter sind die wohl prominentesten Beispiele für die Überwachung von Inlandskommunikation unter den Selektoren. Steinmeier begründet diese Treffer mit der technischen Umstellung von leitungsvermittelter Kommunikation hin zu paketvermittelter Kommunikation. Bei so einer Innovation könnten Fehler auftreten, die selbstverständlich zu beseitigen sind. Ihm seien in seiner Amtszeit jedoch keine Vorfälle rund um EADS / Eurocopter mitgeteilt worden. Diese seien auch klar rechtswidrig. Aber insgesamt sei es nicht unüblich Fehler zu beseitigen, dies aber nicht unbedingt zu dokumentieren:

    SteinmeierSChriftlichkeit

    Sollte es Verstöße gegen das MoA gegeben haben, so seien die rechtswidrig, aber während seiner Amtszeit nicht an Steinmeier weitergemeldet worden. Auch habe er keine Anzeichen dafür gehabt, das befreundete Staaten überwacht worden wären oder je ein Dossier des BND über befreundete Staaten erhalten.

    Steinmeier verwehrte sich auch gegenüber der Darstellung, er habe die Verhandlungen zu einem NoSpy-Abkommen beendet. Diese seien ohnehin im Sande verlaufen. Der im gleichen Zeitraum angestrebte Cyberdialog sei weder Ersatz, noch Konkurrent von Vereinbarungen, sondern ein Mittel der Aussenpolitik gewesen.

    Zur Operation Glotaic der CIA, bei der in Hilden in Kooperation mit MCI WorldCom offenbar Telefongespräche direkt und ohne vorherige Überprüfung durch den BND weitergeleitet wurden sagte Steinmeier, er könne sich ernsthaft nicht erinnern. Eine solche Kooperation sei kein Thema gewesen und hätte auffallen müssen, weil es ja im MoA um die Kooperation zwischen BND und NSA gegangen wäre. Über solche Kooperationen hätten aber die Geheimdienstkontrolleure im Kanzleramt informiert werden müssen, so Steinmeier.

    Zum Auslöser der Änderungen im DOCPER-Verfahren – der Autorisierung des Einsatzes von Contractors des US-Militärs in Deutschland – konnte Steinmeier ebenfalls keine Angaben machen. Das Verfahren sei aber mittlerweile auf eine breitere Basis gestellt, weil mehrere Ministerien nun prüfen würden. Der Verdacht steht im Raum, dass NSA-Mitarbeiter unter dem Deckmantel von Contractor-Vereinbarungen die Überwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführten.

    (Fast) Ganz vergessen: Ramstein und Geheimer Krieg

    Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsauschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.

    SteinmeierDrohneneinsatz

    Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, das es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart. Damals sei aber noch nicht über den Drohneneinsatz diskutiert worden, für den es bis heute auch keine Belege gebe. Generell habe Deutschland die Einrichtung von AFRIKOM begrüßt, da die Amerikaner sich um Afrika kümmern wollten.

    Steinmeier: Wenn ich sie richtig verstehe, stützen sie sich nur auf Aussage dieses Drohnenpiloten. Kann das nicht bewerten, vor allem technisch nicht. Finde es richtig, das auch das AA sich darum bemüht, Klarheit zu schaffen, welche Funktion Ramstein hat. Sie wissen das ja aus Befragung von Mitarbeitern meines Hauses.

    Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Aussenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.

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    Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln. Es gebe allerdings noch keine abschließende Antwort auf die Frage nach der Bedeutung Ramsteins für den US-Drohnenkrieg. In wie weit die US-Aktivitäten im AFRIKOM in Stuttgart als Kommandieren von Drohneneinsätzen angesehen werden können versuchte Hans-Christian Stöbele während seiner kurzen Vertretungszeit als Ausschussvorsitzender herauszuarbeiten:

    (unkorrigierte Version des Liveprotokolls)
    Ströbele: Bevor der nächste drankommt: Am 15. Januar 2007 fand Besprechung zu AFRICOM statt. Da vorgekommen, dass man Probleme sah, wegen Angriffe auf Somalia. Am 7. und 9. Januar fanden tatsächlich US-Angriffe in Somalia mit bis zu 40 Toten statt. Offenbar bezog sich das darauf. War das für sie nicht Anlass, doch an dem zu zweifeln, was ihnen gesagt worden ist zur Funktion von AFRICOM?

    Steinmeier: Nein. Bin nicht mal sicher, ob ich zum ersten Mal auf diesen Vermerk aufmerksam gemacht wurde. Unabhängig von Ereignissen war ich und bleibe ich der Überzeugung, dass Ansiedelung von AFRICOM in D richtig war.

    Ströbele: Dass AFRICOM für Kommando für Afrika steht und das in D angesiedelt ist, angesichts dessen, was durch US-Streitkräfte in Afrika durchgeführt wurde, hatten sie keine Bedenken?

    Steinmeier: Nur weil da Kommando steht, heißt das ja nicht, dass wir die Ansiedelung der Einrichtung abzulehnen haben.

    Ströbele: Aber ihnen auch schon vorgehalten: Afrikanische Staaten sollen Ansiedelung von AFRICOM abgelehnt haben, weil sie sonst vorgeworfen bekommen, dass sie US-Kriegsführung in Afrika stützen. Solche Vorwürfe haben sie nicht bekommen?

    Steinmeier: USA ist NATO-Partner. NATO-Partner Ansiedelung zu verbieten, das bedarf starker Gründe.

    Ströbele: Auch wenn von da Militäraktionen geleitet etc. werden?

    Steinmeier: Was soll ich dazu sagen? Wir sitzen hier nicht über USA zu Gericht. Haben auch eigene Operation außerhalb unseres Landes. Ist kein grund, USA Ansiedelung in Deutschland zu versagen.

    Ströbele: Auch nicht, wenn ich D geplant und kommandiert wird.

    Steinmeier: Was wollen sie anderes, als die Aussage des US-Präsidenten?

    Ströbele: Obama gabs damals noch nicht.

    Steinmeier: Damals hat aber noch niemand gesagt, dass Drohnensteuerung von deutschem Boden passiert.

    Ströbele: Doch, AFRICOM, kommandiert.

    Steinmeier: Aber Einheiten liegen ja nicht in Stuttgart selbst, die militärischen Steuerungseinheiten

    Auch über die Rolle der Hauptstelle für Befragungswesen, die vom BND geführt wurde und dem Kanzleramt unterstand konnte Steinmeier wenig Aussagen machen:

    (unkorrigierte Version des Liveprotokolls)
    Steinmeier: Einrichtung, die unter Dach des BND betrieben worden ist und in den 50er Jahren begonnen hat, Heimkehrer zu befragen über Gefangenenlager im Osten. Wissen wurde genutzt, um Wissen über Sowjetunion zu vervollständigen. HBW auch in 90ern weiter betrieben worden zu Befragungen von Menschen, die sich da entweder freiwillig gemeldet haben oder…

    Weißt nicht, ob HBW mittlerweile geschlossen wurde.

    Hahn: Keiner der Befragten wusste, dass HBW Nachorganisation des BND. Flüchtlinge hat man nach Telefonnummern, Personen, Straßen, etc. gefragt. Auch US-Befrager haben – teilweise allein – Flüchtlinge befragt. Zu Daten, die für Drohnenkrieg genutzt werden konnten.

    Steinmeier: Kann ich nicht bestätigen, weil KA. Wenn USA alleine befragt, dann entspricht das nicht der Vorstellung von Kooperation.

    Fazit

    In seiner Rolle als Kanzleramtsminister und Geheimdienstkontrolleur verließ sich Steinmeier offenbar überwiegend darauf, was im Vertragswerk als Idealfall festgeschrieben wurde und war für mögliche Meldungen von Verstößen nicht erreichbar, nicht informiert oder nicht mehr zuständig. Aufzuklären habe das nun der Untersuchungsausschuss, meint Steinmeier. Da wundert es kaum, das auch nach der 91. Sitzung kein gesteigertes Interesse auf Seiten der Bundesregierung an der Aufklärung vorhanden ist. Mehr als die Hälfte der Legislaturperiode ist ja bereits ausgestanden – die verbleibenden Monate sind so sicher auch in den Griff zu bekommen:

    Hahn: Man könnte doch Nutzung von Ramstein im Drohnenkrieg untersagen, warum macht man das nicht?

    Steinmeier: Weil wir derzeit noch im Gespräch sind.

    18. März 2016 23
  • : Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen
    A coalition of grassroots groups from across the political spectrum joined forces to fly an airship over the NSA’s data center in Bluffdale, Utah on Friday, June 27, 2014, to protest the government’s illegal mass surveillance program. Photo by Greenpeace.
    Studie zu NSA-Überwachung im Ausland: Viele Fragen noch immer offen

    nsa-seal-eagleIm dritten Jahr nach den Snowden-Enthüllungen bleiben nicht nur im NSA-Untersuchungsausschuss viele Fragen offen – auch in den USA fehlen der öffentlichen Debatte noch grundlegende Informationen zur NSA-Überwachungmaschinerie. Der Berater des UN-Sonderberichterstatters zur Meinungsfreiheit, Amos Toh, sowie die Wissenschaftlerinnen Faiza Patel und Elizabeth Goitein vom Liberty and National Security Program des Brennan Center for Justice veröffentlichten am Mittwoch eine Studie über die NSA-Überwachung im Ausland: Overseas Surveillance in an Interconnected World (pdf). Darin umreißen sie die in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse – aber auch, was noch immer im Unklaren liegt.

    In den USA habe es kaum eine öffentliche oder im Kongress stattfindende Debatte über die Überwachungsmaßnahmen der NSA im Ausland gegeben, stellen die Wissenschaftler_innen fest. Bei der Überwachung im Ausland beruft sich die NSA auf Ronald Reagans Executive Order 12333 von 1981 – eine „black box“, wie die Autor_innen schreiben. So sei etwa nicht klar, wie der Auslandsgeheimdienst den Präsidialerlass interpretiert und Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt. Die NSA überraschte schließlich schon mit ihrer „geheimen Interpretation“ des Paragraphen 215 des Patriot Act, durch die ein massenhaftes Data-Mining gerechtfertigt wurde. Die Öffentlichkeit verdiene zu wissen, so die Autor_innen der Studie, wie Behörden ihre Aufgaben und Verpflichtungen rechtlich auslegen.

    Unklar sei zudem weiterhin, ob derzeit eine angemessene Aufsicht über die Arbeit der Geheimdienste stattfinde und wie, wenn überhaupt, Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen im Ausland vor US-Gerichten verwendet werden. Die Wissenschaftler_innen fragen sich weiter, ob nicht nur Gesetze, sondern auch bestimmte Worte durch die NSA spezifisch interpretiert werden: „Is the term ‚collection‘ interpreted differently from the terms ‚interception‘, ‚gathering‘, and ‚acquisition‘?“

    Letztendlich sei auch die Frage offen, wo die Überwachungsmaßnahmen enden. Wie sieht etwa eine „gezielte“ Suche der NSA aus?

    Does the agency use vague search terms like „ISIS“ or „nuclear“ when combing through communications, thereby grabbing up data from millions of innocent people simply discussing the news?

    Während die Autor_innen anerkennen, dass es vertrauliche und geheim zu haltende Informationen gibt, fordern sie doch eine Aufklärung, die es dem Kongress und der US-amerikanischen Öffentlichkeit erlaubt, den Umfang der NSA-Überwachungsmaßnahmen und ihre rechtlichen Parameter nachzuvollziehen:

    The need for transparency is particularly urgent given that EO 12333 operations constitute the largest and — as our analysis suggests — potentially most intrusive of the nation’s surveillance activities. The fact that they are conducted abroad rather than at home makes little difference in an age where data and information flows are unconstrained by geography, and where the constitutional rights of Americans are just as easily compromised by operations in London as those in Los Angeles.

    18. März 2016 4
  • : Tracking durch Drittanbieter auf einer Million Webseiten
    Geldmaschine: 78 Prozent der Seiten leiten Informationen an Google weiter. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> by keso/<a href="https://www.flickr.com/photos/keso/161608649/in/photolist-fhhC2-aBE2z-magZR-j6Sae-f5Xrf-4rVGpG-9NDoH-Fqqsi-6zbCcg-fi5dK-aBE1H-6zbC2K-eK3CD-a8iD8-5CVntu-5CVnL1-5CR5ui-eP7rU-jauWX-v9zD8-eP7sg-mDLU6-v9zCy-mDNXn-mDLS4-yZ6tq-FqpKo-FqtFP-Cmnhu-mDLRt-FqpLw-6zfFPE-mDM1v-mDMA9-mDLjA-mDM29-mDLHK-mDSiA-mDM8P-mDRn1-mDSxQ-FqrXh-cgNgE-Fqqv4-mDLkg-mDRkt-mDLj2-FqrpR-mDMpS-fLSwM">flickr</a>
    Tracking durch Drittanbieter auf einer Million Webseiten

    Tim Libert hat auf dem 46. Netzpolitischen Abend seine Forschung zu Drittanbieter-Trackern auf einer Million Webseiten vorgestellt. Er hat untersucht, welche Drittanbieter-Dienste über HTTP-Anfragen („Third-Party HTTP Requests“) angefragt werden. Aus diesen Anfragen lassen sich neben der besuchten Adresse auch die IP-Adresse des Nutzers sowie System- und Browserinformationen gewinnen. Mit den Daten können die Drittanbieter die Nutzer analysieren oder sogar eindeutig identifizieren. Die Informationen sind für Werbetreibende, Geheimdienste und Kriminelle von Interesse. All das stelle eine Gefahr für unsere Privatsphäre dar, kritisiert Libert.

    Vorgehen und erste Ergebnisse

    Für die Analyse hat Libert die Python-Anwendung webXray geschrieben, das auf dem GUI-losen Browser PhantomJS aufbaut. Hiermit lassen sich auch selbst automatisiert Tracker auf Webseiten nachweisen (Anleitung). Libert hat bei der Untersuchung der Top-1-Million-Alexa-Seiten alle Anfragen an Server von Dritten in einer Datenbank gesammelt. Über Whois-Anfragen und „detektivische Arbeit“ hat er auch die Unternehmen hinter diesen Servern abgefragt und in der Datenbank aus über 35 Millionen Anfragen (600 MB, hier) ergänzt (wissenschaftliche Ausarbeitungen hier).

    Google sei auf 78 Prozent der Seiten vertreten, Facebook (32 Prozent), Akamai (23 Prozent) und Twitter (18 Prozent) liegen abgeschlagen dahinter. Er sei nun noch auf der Suche nach Interessierten, die seine Ergebnisse visualisieren können und scherzt, dass die Kosten der Untersuchung selbst bisher gering waren:

    The companies who are tracking you have a billion dollar to track you – I have 7.50 euro to track them.

    Der PhD Candidate an der UPENN und Fellow am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft nennt die Google-Cookies, die viele der Top-1-Million-Alexa-Seiten hinterlassen (wollen), auch „Google/NSA Cookies“ und verweist auf die besondere Partnerschaft dahinter. Zudem merkt Libert kritisch an, dass vor allem Nachrichten-Seiten viele Informationen an Dritte herausgeben:

    Access to information is surveilled at about five times the normal websites.

    Beim Netzpolitischen Abend wünscht sich Libert eine staatliche Regulierung im Bereich Tracking. Technische Lösungen auf Nutzerseite seien nur temporär. Solange da jedoch nichts kommt und solange die Seitenbetreiber die Drittanbieter nicht aussperren, können wir zur Selbsthilfe nur VPN, Adblocker sowie NoScript empfehlen. Auch gibt es Cliqz, einen script-zähmenden Browser aus München.

    Drittanbieter bei Gesundheitsthemen und auf chinesischen Webseiten

    Libert hat weiterhin herausgefunden, dass 91 Prozent von den untersuchten 80.000 Gesundheitsseiten Informationen an Dritte ausleiten. Unter diesen Informationen sei bei 70 Prozent der Seiten auch die gesuchte Krankheit, die meist im Klartext in der URL enthalten und damit für Dritte sichtbar ist.

    Auch sei er an der Frage interessiert, ob sich staatliche Akteure auf den Top-500 Webseiten in China tummeln. Jedoch finden sich nur auf vier Prozent der Seiten Anfragen, die direkt auf die chinesische Regierung zurückgeführt werden können. Allerdings bestehen dort durchaus staatliche Verträge mit Dienstleistern wie dem „Public-Opinion“-Unternehmen „Webterren“, dessen Tracker auf vielen Seiten lauern. Eigentlich sei es wie im Westen: Hauptsächlich leiten auch die chinesischen Webseiten Informationen an kommerzielle Drittanbieter weiter. Darunter sind dort vor allem Unternehmen wie Alibaba, Baidu, Tencent und Google – Analytics ist in China absichtlich nicht blockiert und unverschlüsselt, welch ein Glück. Es könnte durchaus sein, dass sich die chinesische Regierung Zugriff auf deren Datensammlungen verschafft. Ein solches Verfahren erinnert Libert an die NSA/Google Cookies – für weitere Details hoffe er auf einen „Snowden from China“.

    Hier ist die Aufzeichnung des Vortrags vom Netzpolitischen Abend – „Web Scale Analysis of Third-Party Tracking with webXray: Techniques and Findings“.

    [Update 18:00 Uhr: Wegen Hinweisen auf einen Tracker von doubleclick haben wir den Urheber, das eingebettete YouTube-Video, von unserer Seite entfernt. Doubleclick hat sich wohl auch nicht durch den „privacy-enhanced mode“ von YouTube beirren lassen.]

    8. März 2016 14
  • : 3sat-Doku: Alpen als Herberge internationaler Daten
    3sat-Doku: Alpen als Herberge internationaler Daten

    Ein Bunker wird Datenlager. Während die NSA durch rigide Maßnahmen den verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten in den USA immer mehr zu einem Problem werden lässt, etabliert sich die Schweiz als Zufluchtsort. Nicht nur Unternehmer wie der PGP-Erfinder Phil Zimmermann finden ihren Weg in die Schweiz, sondern auch immer mehr Daten.

    3sat nano berichtet über das Datengeschäft in den Schweizer Alpen:

    Der Erfolg der Schweiz liegt besonders an ihren sehr strengen Datenschutzgesetzten. Diese gewährleisten richterlichen Schutz: Es bedarf bei Verdacht auf eine strafbare Handlung einer richterliche Bewilligung, um Datenzugriff zu erhalten. Und da für Daten das Recht des Landes gilt in dem sich ihr Server befindet, wird die Gesetzgebung der Schweiz zum Standortvorteil.

    8. März 2016 4
  • : NSA soll Rohdaten an FBI und CIA weitergeben dürfen
    Auch die CIA soll ungefilterte Daten der NSA-Überwachung bekommen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode">CC BY-SA 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/121483302@N02/14127655320/">Global Panorama</a>
    NSA soll Rohdaten an FBI und CIA weitergeben dürfen

    Die New York Times berichtet über Pläne der US-Regierung, die der NSA die Weitergabe ungefilterter Daten aus ihrer Überwachung an andere US-Behörden und Geheimdienste erlauben soll. Dabei geht es vor allem um die Daten aus der Telefon- und Email-Überwachung.

    Bisher gab die NSA Überwachungsdaten nur an US-Behörden weiter, wenn diese die Informationen ausdrücklich angefragt haben und führte in den meisten Fällen vorher eine sogenannte „minimization“ durch. Im Zuge der „minimization“ werden etwa in den Daten auftauchende US-Amerikaner anonymisiert, zumindest, wenn diese für die Ermittlungen der anfragenden Behörde nicht relevant erscheinen. Mit der geplanten Neuregelung sollen US-Behörden nun Zugang zu den ungefilterten Daten der NSA bekommen.

    US-Amerikaner tauchen offenbar öfter mal „versehentlich“ in der Überwachung der NSA auf. Die Kritik an den Plänen zur Weitergabe basiert vor allem auf dem Schutz unschuldiger US-Amerikaner. Bürgerrechtsaktivisten forderten die Bekanntgabe des Umfangs, in dem auch US-Amerikaner in der Überwachung auftauchen. Mit den Plänen der Regierung wird der Schutz von US-Bürgern nun weiter aufgeweicht.

    Die Pläne der Regierung würden bei ihrer Einführung nur in Teilen veröffentlicht, um die nationale Sicherheit nicht zu gefährden. Damit bliebe unklar, ob es in den neuen Plänen Einschränkungen gebe, wie die Behörden die Informationen über US-Amerikaner nutzen – und ob sie die Daten auch gezielt nach ihnen durchsuchen dürften.

    Die Pläne zur Neuregelung der Weitergabe von Daten aus der NSA-Überwachung stammen noch aus der Bush-Regierung und wurden 2009 von der Regierung unter Obama weiter ausgearbeitet.

    Die Massenüberwachung der NSA wird zum einen vom Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und zum anderen von einer Anordnung namens „Executive Order 12333″ geregelt. FISA regelt dabei nur die Überwachung von Internet- und Telefonkabeln auf US-amerikanischem Boden. Der größere Teil der NSA-Überwachung, etwa die Überwachung von Satellitenkommunikation und Internet- und Telefonkabeln im Ausland, wird somit von der „Executive Order 12333“ reguliert. Ars Technica schreibt, Daten aus der FISA-Überwachung dürfe die NSA bereits an viele Behörden ungefiltert weitergeben, mit der neuen Regelung solle das nun auch mit den restlichen Überwachungsdaten der NSA möglich sein.

    Die Regierung kann die geplante Neuregelung ohne Zustimmung des Kongresses oder eines Richters einführen, da es dabei nicht um FISA-Überwachung geht.

    29. Februar 2016 3
  • : Wikileaks leakt NSA-Highlights: Merkel, Ban Ki-moon, Berlusconi und Netanyahu abgehört
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> by UN Photo/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">flickr</a>
    Wikileaks leakt NSA-Highlights: Merkel, Ban Ki-moon, Berlusconi und Netanyahu abgehört

    Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ – Schon gar nicht, wenn es um das Handy der Kanzlerin geht, da wurde die massenüberwachte Bevölkerung im Jahr der Snowden-Enthüllungen hellwach. Doch nicht nur damals genügte dem Generalbundesanwalt die „Abschrift“ eines NSA-Dokuments nicht für eine Klage. Nun hat Wikileaks fünf neue Gesprächsprotokolle und 13 Selektoren veröffentlicht: Neben Angela Merkel hat die NSA auch UN-Generalsekretär Ban Ki-moon belauscht.

    Today, 23 February 2016 at 00:00 GMT, WikiLeaks publishes highly classified documents showing that the NSA bugged meetings between UN Secretary General Ban Ki-Moon’s and German Chancellor Angela Merkel, between Israel prime minister Netanyahu and Italian prime minister Berlusconi, between key EU and Japanese trade ministers discussing their secret trade red-lines at WTO negotiations, as well as details of a private meeting between then French president Nicolas Sarkozy, Merkel and Berlusconi.

    The documents also reveal the content of the meetings from Ban Ki Moon’s strategising with Merkel over climate change, to Netanyahu’s begging Berlusconi to help him deal with Obama, to Sarkozy telling Berlusconi that the Italian banking system would soon „pop like a cork“.

    Some documents are classified TOP-SECRET / COMINT-GAMMA and are the most highly classified documents ever published by a media organization.

    Demnach hat die NSA nicht nur ein Gespräch zwischen Merkel und Ban aus 2008 abgehört. Auch der ehemalige deutsche Chefunterhändler für die G8-Gipfel, Bernd Pfaffenbach, die Premierminister Benjamin Netanyahu und Silvio Berlusconi sowie europäische und japanische Diplomaten sind unter den Glücklichen.

    Die fünf heute Nacht geleakten Gesprächsnotizen stammen aus dem „Top Secret Global SIGINT Highlights: Executive Edition“, aus dem Wikileaks bereits in der Vergangenheit Dokumente veröffentlicht hat. Unter den „Top Secret“-Dokumenten sind auch zwei, die den Geheimhaltungszusatz „Gamma“ tragen. Wikileaks hat außerdem 13 dazugehörige Telefon-Selektoren freigegeben. Diese wurden zwischen 2002 und 2003 in die Überwachungsdatenbank der NSA aufgenommen.

    NSA hat Interesse an Klimaverhandlungen

    Weder Merkel noch die Vereinten Nationen dürften über die Enthüllung erfreut sein, auch wenn der Inhalt wenig spektakulär ist: Bei dem 2008 abgehörten Merkel-Gespräch hat UN-Generalsekretär Ban die Kanzlerin auf die wichtige Rolle der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels hingewiesen. Die EU könne auf dem bevorstehenden EU-Gipfel ein positives Signal für die UN-Klimakonferenzen in Posen (COP 14) und Kopenhagen (COP 15) senden, betonte Ban. (Was die industriefreundliche deutsche Regierung nicht daran gehindert hat, die Ziele im EU-Klimapaket zu verwässern.)

    Außerdem hat die NSA die G8-Gipfel beobachtet: Eine Gesprächsnotiz beschreibt Vorbereitungen zwischen japanischen Diplomaten und dem deutschen G8-Chefunterhändler, Bernd Pfaffenbach, zu langfristigen Klimavereinbarungen. Dabei haben die Diplomaten die Bereitschaft der USA diskutiert, über die Klima-Vereinbarungen von Heiligendamm hinauszugehen – selbst wenn es keine weiteren Zugeständnisse der Schwellenländer geben sollte.

    Weitere Ziele der NSA

    Besonders brisant ist eine Gesprächsnotiz aus 2010, laut der Isreals Premier Natanyahu seinen italienischen Kollegen Silvio Berlusconi um Hilfe gebeten hat: Ein umstrittenes Siedlungsprojekt sei schon länger geplant gewesen – nur das „ärmliche politische Händchen“ eines Regierungsmitarbeiters habe die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten gestört. Berlusconi habe daraufhin versprochen, sich für eine Verbesserung dieser Beziehungen einzusetzen.

    Ein weiteres abgehörtes Gespräch eines Berlusconi-Beraters offenbart: Merkel und Sarkozy haben den italienischen Premierminister 2011 nachdrücklich aufgefordert, das „Schuldenproblem“ Italiens „ernsthaft“ anzugehen. Außerdem habe der damalige Ratspräsident Herman Van Rompuy Spanien als Vorbild für Italiens Weg aus der Krise vorgeschlagen. Auch die Welthandelsorganisation (WTO) stand (oder steht) unter Beobachtung der NSA: Deutsche und japanische Diplomaten haben sich vor der Doha-Runde 2006 mit möglichen Strategien gegenüber den US-Verhandlern auseinandergesetzt, was aus einer Gesprächsnotiz hervorgeht.

    Es ist unwahrscheinlich, dass der Generalbundesanwalt nun Ermittlungen gegen netzpolitik.org,Wikileaksdie Freunde aus den USA aufnimmt: Zum Schutz der geheimen Quelle(n) liegen die Dokumente nur in abgeschriebener Form vor, was die US-Überwachung wohl wieder nicht „gerichtsfest“ beweisen dürfte. Tja, dann zeigen die Enthüllungen nur noch eines: Das Abhören von Telekommunikation hat für die NSA auch sprachliche Tücken: Beim persönlichen Berater Merkels, „Bernd Pfaffenbach“, hat die NSA (oder Wikileaks?) „Bernd Pfaffenback“ notiert.

    23. Februar 2016 13
  • : NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Antrag zur Erweiterung des Untersuchungsauftrages
    Europasaal vor der Sitzung
    NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Antrag zur Erweiterung des Untersuchungsauftrages

    „Nicht Untersuchungsgegenstand!“ – Das ist eine der häufigsten Äußerungen im NSA-Untersuchungsausschuss von Zeugen und vor allem Philipp Wolff vom Bundeskanzleramt, wenn die Rede auf vom BND und der Regierung verantwortete Missstände fällt. Das behindert und verzögert die Arbeit des Ausschusses. Deshalb haben Grüne und Linke heute einen gemeinsamen Antrag vorgestellt, um den Untersuchungsgegenstand zu erweitern und den zeitraubenden Diskussionen, was zum Unterschungsgegenstand gehört und was nicht, ein Ende zu setzen.

    Neue Erkenntnisse, neue Fragen

    Als der Ausschuss im März 2014 eingesetzt wurde, konnte noch niemand ahnen, wie weit der BND selbst im Sumpf der unrechtmäßigen Spionage steckte. Viele Fragen ergaben sich erst mit der scheibchenweise geleisteten Aufklärung aus dem Ausschuss und Presseveröffentlichungen. In der Begründung des Antrags heißt es:

    Die Beantwortung der in dem Ergänzungsantrag gestellten Fragen ist offensichtlich nötig, um ein umfassenderes und realistischeres Bild von dem aufzuklärenden Missstand zu vermitteln.

    Im Laufe des Ausschusses ist allen voran die Selektoren-Affäre ein Beispiel dafür, wie der BND der NSA half, deutsche und europäische Ziele auszuspionieren.

    Dazu wurde bekannt, dass der BND auch von sich aus Regierungen und Institutionen befreundeter Staaten abhörte. Wie es heißt, am Auftragsprofil der Bundesregierung vorbei. Die will von alledem am liebsten nichts gewusst haben.

    Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Ausschuss, sagte in der Pressekonferenz, der Antrag sei ein logischer weiterer Schritt des NSA-Untersuchungsausschusses vor dem Hintergrund der Dinge der letzten zweieinhalb Jahre. Im Wahlkampf im August 2013 habe das Credo der Bundesregierung gelautet: „Snowden, merkwürdiger Typ“, „Wir haben damit nichts zu tun“ und „Wir verhandeln ein No-Spy-Abkommen“. Das alles hat sich mittlerweile als falsch herausgestellt. Dass die Opposition jetzt den Erweiterungsantrag stellt, funktioniert laut von Notz nach der „Erst-Recht-Theorie“.

    Auslegung des Untersuchungsgegenstands behindert die Ausschussarbeit

    Zu den BND-eigenen Erfassungen darf bisher im Ausschuss nicht gefragt werden. Der Untersuchungsauftrag bezieht sich bisher nur auf die Spionage von Geheimdiensten der Five Eyes in Deutschland und die Beteiligung des BND sowie das Wissen deutscher Einrichtungen darüber. Doch BND-eigene Aktivitäten und solche in Zusammenhang mit den Five Eyes sind nicht leicht voneinander zu trennen. So haben Zeugen im Ausschuss ausgesagt, dass der BND teilweise Selektoren der NSA für die eigene Erfassung übernommen hat, auch wenn sie zuvor gegenüber der NSA abgelehnt wurden. Untersuchungsgegenstand oder nicht? Fragt man die Bundesregierung und den BND, fällt die Antwort klar aus: Nein. Für die Abgeordneten aber ist solches Wissen unerlässlich, um Zusammenhänge begreifen zu können.

    Auftragserweiterung

    Der Auftrag soll daher folgendermaßen erweitert werden:

    • Selektoren, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen: Wie weit hat der BND Selektoren, Telekommunikationsmerkmale und Suchbegriffe gesteuert, die gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen? Welche BND- und Five-Eyes-Selektoren gegen deutsche und europäische Bürger, Regierungen, Institutionen, Firmen, NGOs oder gegen Institutionen und Firmen aus NATO und EFTA wurden bis zum Zeitpunkt der Erweiterung des Untersuchungsauftrages genutzt?
       

      An wen wurden die selektierten Daten übermittelt, wer wusste davon und wer hat das kontrolliert? Wie verlief die BND-interne Selektorenprüfung, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

      Wo wurden die Selektoren und Ergebnisse gespeichert, wurde nach G‑10-relevanten Fällen und Selektoren des BND und ausländischer Geheimdienste getrennt?

    • Erfassung von Routineverkehren: Wo hat der BND noch, außer bei Eikonal und Glotaic, Routineverkehre erfasst, verarbeitet, ausgeleitet? Wurden diese Daten mit den Geheimdiensten der Five-Eyes-Staaten geteilt? Wie ist das rechtlich zu beurteilen, und wurde eine solche Beurteilung überhaupt vorgenommen?
       
    • Einbindung ins weltweite Spionagenetz: Ist der BND Teil des „Global Reach“-Ansatzes der NSA, durch Zusammenarbeit von Geheimdiensten eine weltweite Überwachung zu ermöglichen? Inwiefern hat der BND Daten zugeliefert, den Abgriff von Daten unterstützt und ermöglicht? Waren dabei Dritte, ob staatlich oder privat, beteiligt? Gibt oder gab es einen Nachfolger von Eikonal, wurden daraus Daten an Five-Eyes-Staaten übermittelt?

      War der BND Teil von RAMPART‑A, bei dem Geheimdienste außerhalb der USA der NSA Zugriff auf Kabel im jeweiligen Land bereitstellen und US-Equipment einsetzen?

    • Informationspflichten: Was wusste wer wann? Und vor allem: Hat die Bundesregierung im umfassenden und zutreffenden Maß Öffentlichkeit, Parlament und Kontrollgremien informiert oder wurden Informationen vorenthalten?

    Erfolgsaussichten

    Wie realistisch ist es, dass der Antrag angenommen wird? Laut Untersuchungsausschussgesetz hat eine Minderheit das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wie das bei einer Änderung aussieht, ist nicht eindeutig festgelegt. Doch die Opposition argumentiert in der Antragsbegründung, dass die Zustimmung von Union und SPD rechtlich gar nicht nötig sei:

    Da es sich bei dem parlamentarischen Untersuchungsrecht um ein Minderheitenrecht handelt, muss auch die Minderheit mit entsprechendem Quorum ohne Einholung der Zustimmung der Mehrheit des Untersuchungsausschusses zusätzliche Fragen in den Beschluss aufnehmen dürfen, auch und gerade wenn es um Fragen geht, die der Mehrheit unangenehm sein könnten.

    In der Pressekonferenz erklärt Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kurz die Besonderheiten des Prozederes, da der ursprüngliche Untersuchungsausschuss durch alle Fraktionen beschlossen wurde:

    Die Koalition hat in den Beratungssitzungen signalisiert, dass sie mit der Behandlung von BND-Selektoren nicht einverstanden ist […] Ob die Minderheit den Untersuchungsauftrag erweitern kann, ist eine spannende Frage. Wir sind der Meinung, dass ja. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist immer ein Recht der Opposition. Deshalb wird es möglich sein, auch die Erweiterung ohne Stimmen der Koalition zu beschließen.

    Dennoch scheint die Koalition zu blockieren und auf Zeit zu spielen. Den Punkt in dieser Woche auf die Tagesordnung zu setzen, sei gescheitert. Er wurde nun für die nächste Sitzung platziert, und es wird eine Debatte in weiteren Gremien darüber geben. Diese „formalen Spielereien“ werfen „ein schlechtes Licht auf die Große Koalition“, meint Renner. Notfalls werde man eine Geschäftsordnungsdebatte führen.

    Hans-Christian Ströbele von den Grünen bringt einen interessanten Gedanken ins Spiel. Vielleicht entschließt sich die Koalition, die Erweiterung gar nicht zu blockieren, denn wenn es einen neuen Untersuchungsausschuss geben sollte,…

    […] dann ist die Frage, wer wird Vorsitzender? Da gibt es interessante Gedankenspiele. Irgendwann ist auch die Opposition dran. Das könnte dazu führen, dass sie doch dem Erweiterungsantrag zustimmen.

    Knappe Ressourcen

    Den Einsetzungsantrag hat die Opposition vorsorglich gleich mit an den Antrag angehängt. Ressourcen- und personalschonender wäre eine Erweiterung des Auftrags aber allemal.

    Und selbst mit einer Erweiterung wird es knapp, denn der Zeitplan ist schon mit den bisherigen Themen mehr als ausgefüllt. Was soll also werden, wenn der Untersuchungsauftrag noch breiter gefasst wird? Konstantin von Notz findet, das sei eine Sache der Priorisierung, es gehe im Erweiterungsantrag um ganz wesentliche Kernpunkte des Untersuchungsausschusses. Martina Renner wirft in den Raum, dass auch Sondersitzungstermine denkbar wären, um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen.

    Warum nicht einfach die Arbeit dem Parlamentarischen Kontrollgremium überlassen?

    Ein Argument der Koalition ist, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sich bereits mit den BND-Selektoren beschäftigt und dazu auch einen Bericht anfertigen wird. Damit bräuchte man die Erweiterung gar nicht, es kümmert sich ja bereits jemand um das Thema. Für die Oppositionsabgeordneten ist das aber nicht zufriedenstellend. André Hahn von den Linken, der in beiden Gremien Mitglied ist, findet, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die Arbeit eines Untersuchungsausschusses nicht ersetzen könne. So habe man im Parlamentarischen Kontrollgremium keine Möglichkeiten, Zeugen unter Wahrheitspflicht zu vernehmen und auch nicht öffentlich über Details zu sprechen.

    Es durften bereits Obleute des Untersuchungsausschusses an Sitzungen des PKGr teilnehmen. Aber sie durften weder Notizen machen noch ihre Erkenntnisse in ihre Fragen im Untersuchungsausschuss einbeziehen. Der Bericht, den das PKGr anfertigen wird, wird voraussichtlich als geheim oder streng geheim eingestuft sein – wieder wäre es unmöglich, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Die Arbeit des Ausschusses kann also keineswegs durch die Behandlung im PKGr ersetzt werden.

    Martina Renner kommentiert:

    Ich bin nicht hier [im PKGr], damit ich als Person etwas erfahre, sondern damit wir unsere Kontrollrechte als Abgeordnete gegenüber der Regierung durchsetzen […] Das schmeichelt, aber dafür sind wir nicht hier. Deshalb ist dieses Verfahren hier nicht der Weg.

    Auch wenn die Situation zwischen Opposition und Koalition im Ausschuss schwierig ist und der Aufklärung immer wieder Steine in den Weg gelegt werden – Konstantin von Notz ist optimistisch:

    Unser Erweiterungsantrag ist eigentlich auch etwas sehr Erfreuliches. Er ist die Dokumentation, dass der Untersuchungsausschuss sehr viel herausgefunden hat.

    Der Erkenntnisgewinn habe es ermöglicht, so präzise nachzufassen. Und er schließt die Pressekonferenz mit den Worten:

    Das ist auch ein gutes Zeichen für ein funktionierendes Parlament und einen funktionierenden Untersuchungsausschuss.

    „Und eine funktionierende Opposition!“, wirft André Hahn hinterher.

    Egal, wie der Antrag ausgehen wird: Wir werden den Ausschuss – oder die Ausschüsse – weiter begleiten.

    18. Februar 2016 3
  • : Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Klagen zu NSA-Selektorenliste entscheiden
    Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren.
    Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über Klagen zu NSA-Selektorenliste entscheiden

    Laut Zeit Online will das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Klagen zur Herausgabe der NSA-Selektorenlisten entscheiden. Geklagt hatte zum einen die Opposition. Die Bundesregierung weigert sich, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektorenliste vorzulegen, mittels derer der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsdaten durchsucht und an die NSA weitergeleitet hat.

    Zum anderen hatte auch die G‑10-Kommission auf Herausgabe der Liste geklagt. Die G‑10-Kommission ist für die Aufsicht und Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen zuständig. Ohne umfassende Einsicht, welche Überwachung stattfindet, lässt sich diese Aufgabe kaum wahrnehmen.

    Die NSA-Selektoren sind längst nicht mehr die einzigen, die in das Interesse des NSA-Untersuchungsausschusses und der Kontrollgremien gerückt sind. Es hat sich herausgestellt, dass der BND auch im großen Stil mit eigenen Selektoren befreundete Ziele ausgespäht hat. Die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses sowie die einige Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums konnten einen Blick auf die Liste der BND-Selektoren werfen.

    Da die BND-eigene Spionage nicht im Untersuchungsauftrag des Ausschusses steht, dürfen zu den BND-eigenen Selektoren jedoch keine Fragen gestellt werden. Dafür ist nun eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages nötig. Linke und Grüne wollen heute in einer Pressekonferenz einen diesbezüglichen Antrag vorstellen.

    18. Februar 2016 3
  • : Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das?
    Beim Verfassungsschutz in Berlin-Treptow ist XKeyscore schon seit 2013 installiert, nur so zum Test - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz#/media/File:Verfassungsschutz_berlin.jpg">Wo st 01</a>
    Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das?

    Wir wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die NSA-Spionagesoftware XKeyscore besitzt. Wofür genau, das wissen wir nicht. Denn das BfV hat keine Berechtigung dafür, Massenüberwachung durchzuführen. Doch genau dafür ist XKeyscore da – es macht Daten aus Massenüberwachung durchsuchbar, seien es E‑Mails, Telefonate, Metadaten oder sonstige Kommunikationsprodukte.

    Die Antwort der Bundesregierung (Volltext aus dem PDF befreit unten) auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag bringt keinen Aufschluss darüber. Schon gar nicht für die Öffentlichkeit, denn große Teile der Antwort sind als GEHEIM eingestuft.

    Testbetrieb seit 2013

    Laut Bundesregierung läuft XKeyscore seit Ende September 2013 im Testbetrieb. Dieser Testbetrieb dauere weiterhin an. Was Testbetrieb bedeutet, ist unklar. Zu Beginn sei es um die generelle Funktionsfähigkeit von XKeyscore gegangen, derzeit prüfe man immer noch „verschiedenartige Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss“, sowie Anforderungen an die G10-Auswertung. Darüber, ob XKeyscore nach den Tests weiter eingesetzt werden soll, sei noch nicht entschieden.

    Die für die Tests verwandten Daten seien Daten, die „zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden“. Für die Erhebung selbst nutze man XKeyscore nicht. Ob die Ergebnisse, die XKeyscore bezüglich der Testdaten liefert, genutzt werden, erfährt man nicht.

    Perseus, Poseidon und ein Meer voller Daten

    Die Erhebung selbst geschieht durch Perseus. Perseus kann eine Vielzahl von Kommunikationsarten erfassen: Sprache, Telefax, SMS, E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere. Mit der Auswertung tut es sich jedoch schwer. Passend, dass XKeyscore vom BfV Poseidon genannt wird. Der nämlich rettete in Überlieferungen der griechischen Mythologie Perseus vor dem Ertrinken – hier wohl vor dem Ertrinken im Meer massenhafter Überwachungsdaten.

    Unterstützung vom BND

    Der Auslandsgeheimdienst BND benutzt XKeyscore bereits seit längerem, unter anderem in Bad Aibling. Und er half ebenfalls dem BfV, XKeyscore einzuführen. Von Mai 2013 bis April 2015 saß ein Verbindungsbeamter des BND im BfV, um Mitarbeiter zu schulen.

    Dieser Verbindungsbeamte, A. Sch., war auch bereits im NSA-Untersuchungsausschuss geladen. Wegen besonderen Identitätsschutzes wurde er jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

    Weitere Testorte von XKeyscore waren Schöningen, wo die Software nach Angaben des ehemaligen Leiters „so gut wie gar nicht“ mehr eingesetzt wird. In Gablingen, einer weiteren Abhöranlage, waren auch Tests vorgesehen. Die Verweigerungshaltung des Leiters Alois Nöbauer im NSA-Untersuchungsausschuss verhinderte jedoch, dass aussagekräftige Details öffentlich wurden. Zuerst wollte er sich nicht einmal daran erinnern, was XKeyscore genau ist. Im späteren Verlauf gestand er ein, dass ein Test geplant war, aber man wohl „Glück gehabt“ habe, dass es nie in Betrieb ging.

    Nichts aus den Snowden-Enthüllungen gelernt

    Mit „Glück gehabt“ meinte er wohl, dass man damit einer Diskussion entging, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen zu XKeyscore aufkam. Dabei kam nämlich heraus, dass sich BND und BfV die Software mit Daten erkaufen. Im August 2015 veröffentlichten Kai Biermann und Yassin Musharabash zusätzlich auf Zeit Online den zugehörigen Vertrag, darin heißt es:

    The BfV will: To the maximum extent possible share all data relevant to NSA’s mission.

    In der Antwort der Bundesregierung klingt das anders. Man gebe Daten nur weiter, wenn die Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des G10-Gesetzes erfüllt seien. Das Problem: Kontrolliert werden diese Voraussetzungen durch das BfV allein, das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) war von Beginn an nur unzureichend informiert worden. So bemängelte PKGr-Mitglied Hans-Christian Ströbele, dass er wieder erst aus der Presse „von einem neuen Vertrag BfV/NSA und unerlaubter Weitergabe deutscher Daten“ erfahren habe.

    Dass die Tests weiterlaufen zeigt, dass man nichts aus Snowden gelernt hat, so auch Fragestellerin Martina Renner:

    Das BfV tut so, also hätte es die Enthüllungen von Edward Snowden nie gegeben und verschleiert wie gewohnt. Es ist absolut unglaubwürdig, dass eine reduzierte Form der NSA-Software XKeyscore jahrelang nur getestet wird. Hier stellen sich sofort neue Fragen: Mit welchen Daten wird getestet? Was passiert mit den Ergebnissen? Was bedeutet überhaupt ‚Test’?

    Es mutet dreist an, dass die Regierung ihr Bedauern darüber äußert, dass „die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt“ sei. Dass so viel an die Öffentlichkeit gelangt, könne Nachteile für „die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten“ bedeuten. Reflexion über das eigene Handeln und die Verfassungsmäßigkeit desselben findet hier nicht statt.

    Wie geht es weiter?

    Die Antworten lassen viele Fragen offen und viele Antworten im Geheimen. Umso spannender, dass der NSA-Untersuchungsausschuss sich in dieser Woche dem Thema widmen wird. Zu Gast ist unter anderem Doreen Delmdahl vom BfV, die Leiterin der „Arbeitsgruppe XKeyscore“. Renner kündigt an:

    Wir werden nächste Woche mit den Vernehmungen von Zeugen aus dem BfV zu diesem Thema beginnen und genau diese Fragen stellen. Dann wird sich zeigen, wie weit die Arroganz des Geheimdienstes gegenüber dem Parlament trägt.

    Denn: Sollte das BfV tatsächlich länger als drei Jahre brauchen, um festzustellen, ob eine Software gesetzeskonform einsetzbar ist, dann ist entweder im BfV was faul oder es ist Zeit, das Projekt als undurchführbar einzustellen.

    Ich kann mir im Übrigen beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass die NSA keine Gegenleistung für das Tool XKeyscore erwartet. Es widerspräche allen bisherigen Erkenntnissen.


    Volltext aus dem PDF befreit

    Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

    Die Tests des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der Software xKeyscore

    BT-Drucksache 18/7326

    Vorbemerkung der Fragesteller:

    Im August 2013 ließ die Bundesregierung, nachdem das Programm bzw. die Software xKeyscore durch die Snowden-Dokumente an die Öffentlichkeit geraten war, in der Antwort auf eine Kleine Anfrage dazu verlauten, dass „Gemäß den geltenden Regelungen des Artikel 10-Gesetzes (…) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen der Kommunikationsüberwachung nur Individualüberwachungsmaßnahmen durch(führt). Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur die Telekommunikation einzelner bestimmter Kennungen (wie bspw. Rufnummern) überwacht werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person, der diese Kennungen zugeordnet werden kann, in Verdacht steht, eine schwere Straftat (sogenannte Katalogstraftat) zu planen, zu begehen oder begangen zu haben. Die aus einer solchen Individualüberwachungsmaßnahme gewonnenen Kommunikationsdaten, werden zur weiteren Verdachtsaufklärung technisch aufbereitet, analysiert und ausgewertet. Zur verbesserten Aufbereitung, Analyse und Auswertung dieser aus einer Individualüberwachungsmaßnahme nach Artikel 10-Gesetz gewonnenen Daten testet das BfV gegenwärtig eine Variante der Software xKeyscore.“ (BT Drs. 17/14560). Über den Erhalt von xKeyscores hat das BfV der Bundesregierung am 22, Juli 2013 berichtet, über „erste Sondierungen“ wurde die Bundesregierung schon Anfang 2012, ein Jahr vorher also, unterrichtet. Seit dem 19. Juni 2013 „steht die Software zu Testzwecken zur Verfügung“ (ebda.). Inzwischen wurden zwar weitere Einzelheiten bekannt, die allerdings den genauen Umgang, die Funktion und die, auch rechtliche, Bedeutung der Software in der Anwendung des BfV nicht klarer machten.

    Der Spiegel definiert das Programm folgendermaßen: „XKEYSCORE – Software, mit der Analysten Spähmöglichkeiten ausleuchten können, bevor das Ziel formal festgelegt wurde. Kann alle Kommunikationsinhalte abgreifen („full take“) und „sehr schnell“ Usernamen und Passwörter ausspionieren. xKeyscore kann alle Suchen automatisch nach drei Stunden wiederholen, was dem Analysten Spionage „nahezu in Echtzeit“ ermögliche“ (Spiegel-Online vom 18. Juni 2014). Diese Funktionsbeschreibung erklärt die oben zitierte gewundene Darstellung der Bundesregierung, wirft mehr als rechtliche Fragen an den realen Einsatz des Programms beim BfV auf und klärt nicht das besondere Interesse der US-amerikanischen NSA und des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Übernahme von xKeyscore durch das BfV.

    Denn genau ein solches besonderes und dringendes Interesse wird aus Veröffentlichungen wie Zeit-Online vom 26.August 2015 deutlich, in denen von regelrechten Deals zwischen NSA und BND einerseits mit Vertretern bis zur obersten Ebene des BfV die Rede ist und zwar gemäß dem Motto „Software gegen Daten“. Im April 2013 sollen diese Verhandlungen mit einer Übereinkunft zwischen den drei beteiligten Diensten zur Überlassung des Programms an das BfV abgeschlossen worden sein. Damit ist aber der Stand der Verwendung des Programms durch das BfV keineswegs geklärt, denn am 29. Oktober 2015 antwortet die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Renner/Fraktion DIE LINKE. offensichtlich mit dem Textbaustein der eingangs zitierten Antwort vom August 2013: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz testet gegenwärtig eine Variante der Software XKeyscore, um ihren Mehrwert für einen möglichen späteren generellen und dauerhaften Einsatz bewerten zu können“ (BtDrs.18/06521).

    Seit zweieinhalb Jahren testet das BfV also eine Software, über deren Verwendung nach langen Verhandlungen eine Übereinkunft getroffen wurde ohne dass die Bundesregierung den „Mehrwert“ derselben nennen kann oder will und bisher auch über die konkreten Gründe für eine derart lange Testphase schweigt.

    Vorbemerkung:
    Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1, 2, 7, 15, 16, 18, 19 und 20 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Dies gilt auch für die finanziellen Ressourcen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Aufgabenerfüllung gern. § 10 a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nach einem geheimen Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt werden.

    Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und nachrichtendienstlichen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienstbehörden gezogen werden. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen zu den Fragen 1, 2, 7, 18, 19 und 20 als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Venivaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft.

    1. Welche Variante von xKeyscore wurde seit 2013 durch welche Abteilung des BfV getestet und von welchem Ausgangsprogramm – z.B. des BND oder der NSA – ist die dem BfV zur Verfügung stehende Softwareversion eine Variante und worin unterscheidet sie sich genau von der Ausgangsversion?

    Es wird in Abteilung 3 des BfV eine Version der Software xKeyscore (XKS) getestet. Diese Softwareversion hat das BfV vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten. Die Software wird im BfV im Rahmen der Testaktivitäten zur Analyse von Kommunikationsdaten venrvendet, welche vom BfV zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden. Zur Erhebung von Daten wird die im BfV getestete Version nicht genutzt.

    Hinsichtlich der Funktionsweise wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.

    2. Wann genau haben die Tests im BfV begonnen und welche Modifikationen wurden im Laufe der Jahre an der dem BfV zur Verfügung stehenden Variante von xKeyscore durch wen (BfV, NSA oder BND) vorgenommen?

    Die Software wurde dem BfV Mitte des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt. Seither laufen Tests. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 69 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17l14560 vom 14. August 2013 verwiesen.

    3. War ursprünglich eine solange Testphase vorgesehen? Wenn nein, welche Probleme haben die lange Dauer erzwungen?

    In einer sog. Proof of Concept-Testphase über sechs Monate vom 30. September 2013 bis 1. April 2014 sollte zunächst grob geprüft werden, welche Funktionalitäten die Software XKS besitzt und ob sich die bereitgestellte Software auf der vorgesehenen Hardware installieren lässt. Weitere zeitliche Vorgaben für den Testbetrieb wurden nicht gemacht.

    Aufgrund verschiedenartiger Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss, sowie der Anforderungen an die G10-Auswertung dauert der Testbetrieb weiterhin an.

    4. Gab es unterschiedliche, abgrenzbare oder definierbare Testphasen und wenn ja, welche Ziele wurden in den jeweiligen Phasen konkret verfolgt und mit welchen Ergebnissen wurden diese jeweils abgeschlossen?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Es gab verschiedene Tests, die sich mit der eigentlichen Funktionsfähigkeit der Software, der allgemeinen Nutzung für die Auswertung/Analyse von G10-Kommunikationsdaten und auch dem Testen der Auswertung der verschiedenartigen im Rahmen von G10-Maßnahmen erlangten Daten befassten. Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsarchitektur gelegt, um dieses Programm ggf. innerhalb des BfV im Rahmen eines Netzes gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) zu venNenden. Entsprechende Sicherheitserfordernisse für den dauerhaften Betrieb in Netzen bedürfen eines intensiven Prüfverfahrens, das noch immer andauert.

    5. Wann und durch welche Testergebnisse unterstützt wurde von wem über die grundsätzliche Verwendbarkeit von xKeyscore durch das BfV entschieden?

    Über eine endgültige Verwendung im BfV wurde wegen noch andauernder Tests noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 73 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.

    6. Welche technischen Entwicklungen im oder für das BfV wurden/werden durch die Übernahme von xKeyscore hinfällig, worin genau besteht der „Mehrwert“ von dem die Bundesregierung in den zitierten Antworten spricht und welche Rolle spielt das BfV-eigene neue System Perseus?

    Bei Perseus handelt es sich um die aktuelle TKÜ-Anlage des BfV, welche G1O-Kommunikation erfasst und decodiert.

    XKS wird im Rahmen der G10-Auswertung zur Analyse von bereits erhobenen G10-Daten eingesetzt und ergänzt somit das dem BfV zur Verfügung stehende Instrumentarium zur Auswertung von nach G10 erhobenen Daten. Hierin besteht auch der Mehrwert. Konkrete technische Entwicklungen wurden durch die Bereitstellung nicht hinfällig.

    7. Was wird derzeit mit welchen Daten und welchen Ergebnissen genau getestet, worin unterscheiden sich diese von denen im Jahr 2014 und worin unterscheidet sich die aktuelle Testphase von einem Regelbetrieb?

    Bezüglich der Testbestandteile und Testdaten wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.

    8. Worin besteht das besondere Interesse der NSA an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?

    Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 wird verwiesen.

    9. Worin besteht das besondere Interesse des BND an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?

    Der BND hat kein eigenes besonderes Interesse am Einsatz von XKS durch das BfV.

    10. Welche technischen, juristischen und politischen Probleme stehen der Übernahme in den Regelbetrieb im Weg?

    Auf die verschiedenartigen technischen Sicherheitserfordernisse wurde bereits in den Antworten zu Frage 3 und 4 hingewiesen. Eine Netzintegration der Anwendung kann erst nach intensivem Prüfverfahren in Betracht gezogen werden.

    Der gegenwärtig laufende Testbetrieb soll die Frage eines diesbezüglichen Bedarfs bzw. der technischen Möglichkeiten klären.

    11. Welche personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Veränderungen/Entwicklungen im BfV sind seit Beginn der Tests von xKeyscore notwendig geworden, welche davon sind umgesetzt?

    Für den Test der Software wurde dem BfV zeitweise ein BND-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der BfV-Personal an der Software schulen sollte. Das testende Personal muss über IT-Kenntnisse verfügen, die teilweise über allgemeine IT-Anwendungen hinausgehen. Für die Mitarbeiter wurde eine AG gegründet. Darüber hinaus waren für den Testbetrieb keine besonderen, personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Änderungen erforderlich.

    12. Aus welchen Gründen, mit welchem Status und welchen genauen Aufgaben arbeitet ein Verbindungsmann des BND in welcher Abteilung des BfV, wurde seine Stelle im BND neu besetzt und gehörte er zu den militärischen Mitarbeitern des BND?

    Vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2015 war ein ziviler Mitarbeiter der Abteilung Technische Aufklärung des BND zur Abt.3 des BfV zum Betrieb und zur Anwendungsunterstützung von XKS abgeordnet. Seine Stelle im BND wurde nicht neu besetzt.

    13. Welche Rolle haben die Veröffentlichungen über die NSA und das Programm xKeyscore für die interne Arbeit gespielt und welche Auswirkungen hatte die teilweise ja sehr scharfe öffentliche Kritik auf die interne und die Öffentlichkeitsarbeit?

    Bei BfV und BND gingen die Veröffentlichungen über die NSA (National Security Agency) und das Programm XKS mit einer deutlich erhöhten Arbeitsbelastung einher. Die Medienberichterstattung hat vor Augen geführt, dass die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt ist. Die Veröffentlichung von mutmaßlichen NSA-Dokumenten durch Edward Snowden hat zu einem Anstieg an Presseanfragen geführt.

    Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Bekanntwerden von Arbeitsmethoden der internationalen Zusammenarbeit schadet, weil Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland sondern auch im Ausland zugänglich gemacht werden. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ergeben.

    14. Von wem ging die allererste Überlegung, das erste Angebot bzw. die erste Nachfrage aus, das xKeyscore für das BfV zu verwenden?

    Im Rahmen der kontinuierlichen internationalen Zusammenarbeit wurde dem BfV die Software XKS vorgestellt.

    15. Welche haushalterischen Folgen hat die Übernahme von xKeyscores durch das BfV seit Beginn der Tests entfaltet (Bitte nach Jahr, Personal und sonstige Kosten aufführen)?

    16. In welchen Titeln wurden im Jahr 2013 Kosten und/oder Projekte aufgeführt, die mit der Übernahme und den Tests von xKeyscore verbunden waren (bitte mit Titel und Höhe aufführen)?

    Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:

    Die Ausgaben des BfV sind in einem geheimen Wirtschaftsplan gemäß § 10a BHO veranschlagt. Diesbezügliche Anfragen werden grundsätzlich nur gegenüber den hierfür zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags, dem Vertrauensgremium (gemäß § 10 a BHO) sowie dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Nachrichtendienste des Bundes beantwortet.

    17. Inwieweit ist die Überlassung von xKeyscore an das BfV im Laufe der Verhandlungen und Tests an die Bedingung der Weitergabe von Daten an BND und NSA geknüpft, wie es die veröffentlichten Teile der „Terms of reference“ vom April 2013 (Zeit-Online vom 26.08.2015) nahelegen?

    Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das BfV erfolgt nur auf der Grundlage des § 19 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG), wenn die dort geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern es sich bei den Daten um Erkenntnisse aus G10-Maßnahmen bzw. um Erkenntnisse aus besonderen Auskunftsverlangen gemäß § 8a BVerfSchG handelt, müssen zusätzlich die Erfordernisse des § 4 G10 vorliegen.

    Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.

    18. Inwiefern eröffnet die Verwendung von xKeyscore durch das BfV weitergehende Möglichkeiten der Datenweitergabe an BND und NSA als bisher und welche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind dafür nötig bzw. werden nötig werden?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Eine weitergehende Datenweitergabe erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.

    19. Wann und durch wen wurden das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses (VG) und die G10-Kommission über den Einsatz und die mit xKeyscore verbundenen Tests und Entwicklungen informiert?

    Das BfV hat das PKGr und die G10-Kommission vor Beginn der Tests von XKS unterrichtet. Seitdem wurden die genannten Gremien anlassbezogen weiter über den Stand informiert. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.

    20. Welche anderen Mitgliedstaaten (MS) der EU testen seit wann xKeyscore bzw. setzen das Programm seit wann im Regelbetrieb ein?

    Es wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.

    16. Februar 2016 13
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Schlechtes Gewissen? „Kann schon sein.“
    Europasaal vor der Sitzung
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Schlechtes Gewissen? „Kann schon sein.“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Geladen sind diesmal D.B., Unterabteilungsleiter T2 im BND (zum vierten Mal) und Dr. Dirk Brengelmann, aktuell Deutscher Botschafter in Brasilien. H.K., der bereits drei Mal zum Gast im Ausschuss war, ist wegen Krankheit verhindert. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Bevor Brengelmann zum Botschafter in Brasilien wurde hatte er diverse Ämter inne. Er war Botschaftsrat in Washington, Vize-Bürochef des Nato-Generalsekretärs, Referatsleiter für Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Auswärtigen Amt, Beigeordneter Nato-Generalsekretär und zuletzt Sonderbeauftragter für Cyber-Außenpolitik. Er soll Auskunft über die Rolle des Luftwaffenstützpunktes Ramstein und AFRICOM im Drohnenkrieg geben können.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, an denen jeder teilnehmen kann. Hier steht, wie man sich anmeldet.

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Abkürzungen: Im Anschluss an die Sitzungen ergänzen wir die verwendeten Abkürzungen um Erklärungen. Während des Live-Bloggens schaffen wir das leider nicht, daher gibt es ein Abkürzungsverzeichnis zum Nachschauen.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Copyright: Die Zeichungen der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, kontaktiert bitte Stella Schiffczyk.

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Einleitung: Vorsitzender (12:02)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Zeuge 1: Dr. Dirk Brengelmann, Auswärtiges Amt

    Dirk Brengelmann, Botschafter in Brasilia, 60 Jahre, Botschaft Brasilia.

    Brengelmann: Hinweis: In Vita in letzten Jahren viel Sicherheitspolitik, vor Brasilien ein Jahr lang Cyberbeauftrager. Im August 2013 diesen Posten übernommen zu Hochphase öffentlicher Debatte.

    Fragerunde 1: Vorsitzender (12:09)

    Sensburg: Werdegang? Fachliche Expertise?

    Brengelmann: Karriere größtenteils im multilateralen Bereich, Sicherheitspolitik mit EU. Im transatlantischen Geschäft in Washingtopn 1997 bis 2003, stellvertretender Kabinettschef NATO, Kanzlerammt 2003 bis 2006. Gesandter an deutscher NATO-Vertretung. Ab 2013 Beauftragter Cyber-Außenpolitik, seit anderthalb Jahren Botschafter in Brasilien.

    Sensburg: Ausbildung?

    Brengelmann: Diplom-Volkswirt, Kaufmann, vor Diplomatenlaufbahn vier Jahre bei Bank gearbeitet.

    Sensburg: Ab 2007. AFRICOM. Am 5. Januar 2007 wurden Pläne für AFRICOM vorgestellt. An diesem Gespräch beteiligt?

    Brengelmann: Hatte eigenes Gespräch mit Gesandtem König (?). Er war auch im BMVg. Hat die Absicht vorgestellt, AFRICOM zu gründen. Sollte nach Afrika gehen. Funktionen von AFRICOM waren schon da. EUCOM war vorher für die Fragen zuständig. Mit einer Ausnahme.

    Im Startup-Bereich würde man von Ausgründung reden. Funktionen in eigene Einheit übertragen. War angedacht als Provisorium. Haben das auch so begutachtet.

    Sensburg: Ausgründung kam woher?

    Brengelmann: War amerikanischer Vorschlag.

    Sensburg: Nein, ich meine geographisch.

    Brengelmann: Auch Stuttgart, wie EUCOM. Gab nur ein paar Verstärkungen dazu, aber sonst alle Personen schon da in den Positionen. Ausnahme: Glaube, ein oder zwei Länder von CENTCOM wurden AFRICOM zugeschlagen.

    Sensburg: Wollte man Afrika anders in den Blick nehmen?

    Brengelmann: Afrika hat größeren Stellenwert in sicherheitspolitischer Betrachtung für USA gewonnen. Kein Addon von EUCOM mehr.

    Sensburg: Wer war noch Gesprächspartner?

    Brengelmann: Im BMVg parlamentarischer Staatssekretär, im AA sicherheitspolitischer Direktor Ullrich (?).

    Sensburg: Mehr nicht?

    Brengelmann: Soweit ich weiß nein.

    Sensburg: Mehr Mitteilung oder Dialog?

    Brengelmann: War mit Bitte verbunden, dass wir das positiv kommentieren.

    Sensburg: Wie wurden die neuen Aufgaben beschrieben?

    Brengelmann: Im Grunde: „Wir machen das Gleiche weiter.“ Keine anderen Aufgaben. Politische Analyse in Washington: Afrika braucht eigenen Stellenwert.

    Sensburg: Allen war klar, was bisher in Stuttgart gemacht wurde?

    Brengelmann: KA, ob das allen im Detail klar war. Aber im Grunde genommen ja.

    Sensburg: BMVg müsste das klar gewesen sein. Ihnen auch. Was war mit dem Kollegen aus dem AA?

    Brengelmann: Der war sehr im Thema drin.

    Sensburg: Also musste man nicht alles erklären.

    Brengelmann: Ja.

    Sensburg: Weitere Gesprächspartner, denen man das erklären hätte müssen?

    Brengelmann: Nein.

    Sensburg: Wie lange waren die Gespräche?

    Brengelmann: Termin von halber Stunde. Bei sicherheitspolitischem Beauftragten war ich nicht dabei, aber denke halbe bis eine Stunde.

    Sensburg: Vorher schonmal mit Stuttgart beschäftigt?

    Brengelmann: War nie da, aber wusste von seiner Bedeutung.

    Sensburg: Also war das alles mehr oder weniger eine Umstrukturierung.

    Ströbele: Ah ja!

    Sensburg: 2007 hat US-Luftwaffe Angriff auf Dorf in Somalia gefolgen, gab Tote. Am 9. Januar gab es weiteren Angriff mit toten Zivilisten. Wurde am 10. Januar fortgesetzt. War das Thema?

    Brengelmann: In dem Moment war das nicht präsent. Aber bei Schreiben der Vorlage haben wir gesagt, dass dieser Punkt in der Öffentlichkeit zu Kritik geführt hat.

    Sensburg: Beim Treffen nicht angesprochen?

    Brengelmann: Wann war das Treffen?

    Sensburg: Am 15. Januar. Eine handvoll Tage später.

    Brengelmann: Nein, kann mich nicht erinnern. Aber in schriftlicher Vorlage mit aufgenommen.

    Sensburg: 15. Januar: In der Vorlage war der Vorschlag, dass Bush in seiner Rede zu Lage der Nation AFRICOM ohne Spezifizierung des Standorts nennt. Warum? Wegen Luftangriffen?

    Brengelmann: Das war ein Punkt. Mir war noch ein anderer wichtig: AFRICOM in Stuttgart sollte eigentlich Provisorium sein. Wir wollten den Standort nicht besonders hervorheben.

    Sensburg: Welche Rolle spielte EUCOM bei Luftangriffen?

    Brengelmann: KA.

    Sensburg: Sie haben in die Vorlage geschrieben, dass man das nicht erwähnt…

    Brengelmann: Wir haben gesagt, dass in Zukunft Somalia – die waren vorher bei CENTCOM – dass Somalia dazu kam, war der Punkt, warum wir das besonders erwähnt haben.

    Sensburg: Anfang Januar gab es die Luftschläge. Dann kam das Schreiben, dass Bush Gründung AFRICOM ohne Standort benennen soll. Weiß aber in AA nicht, welche Rolle EUCOM gespielt hat…

    Brengelmann: In dem Moment gab es Überlegungen der USA, das so zu machen. Damals war noch CENTCOM zuständig.

    Sensburg: Wie lief die Erstellung der Leitungsvorlage vom 15. Januar? Waren sie selbst damit beschäftigt?

    Brengelmann: War jemand aus Referat, habe unterschrieben.

    Sensburg: Ist die zurückgekommen?

    Brengelmann: Glaube ja.

    Sensburg: Abgezeichnet oder mit Bemerkungen?

    Brengelmann: Glaube, wir haben sie als gebilligt zurückbekommen. KA, welche Paraphe drunter war.

    Sensburg: AFRICOM ist auf circa 2.000 Mann gewachsen – Zivilisten und Soldaten. Wie war die Wahrnehmung im AA? War das 2007 schon abzusehen?

    Brengelmann: Vielleicht nicht konkret abzusehen. USA haben zum Ausdruck gebracht, dass Afrika größere Bedeutung hat. Aber dass das ein so großer Aufwuchs wird konnte ich nicht sehen.

    Sensburg: War bewusst, was die 2.000 Mann da machen? Strategie, Kommando, noch mehr? Wir haben von Ramstein gehört, dass es eine Relaisstation für Drohnensteuerung war. Galt das auch in Stuttgart?

    Brengelmann: Ramstein war soweit ich mich erinnere als Relaisstation EUCOM und AFRICOM zugeordnet. Commands hatten Steuerung. Bei schwerwiegenden Operationen war Command an Weisungen aus der Hauptstadt gebunden.

    Sensburg: Stuttgart war nie Relaisstation, das war immer in Ramstein. Richtig?

    Brengelmann: Denke ja. Command in beiden Fällen in Stuttgart. Relaisstation war Ramstein.

    Sensburg: Ramstein sowohl für „Alteuropa“, Afrika als auch Arabischen Raum zuständig?

    Brengelmann: Ja.

    Sensburg: Begriff Relaisstation. Erklären.

    Brengelmann: Begriff als solchen ein paar Mal gehört. Kann ich nicht im Detail aufblättern.

    Sensburg: Grob: Flugverkehr, Steuerung von Drohnen?

    Brengelmann: Hat mit Funkverkehr zu tun. Airbase, Transport- und Logistikhub. Viele Facetten, war große Einheit.

    Sensburg: Könnte es sein, dass Drohnen, die vor allem in Somalia fliegen, über ein Relais in Stuttgart gesteuert werden?

    Brengelmann: KA.

    Sensburg: Aus Ramstein?

    Brengelmann: KA. Bin nicht in dem Thema drin.

    Sensburg: Ist ihnen die Relaisstation Ramstein auch mal in anderen Funktionen begegnet?

    Brengelmann: Ramstein als Standort ist mir ständig begegnet, aber ich war nie da.

    Sensburg: Sonderbeauftragter für Cyberpolitik des AA. Was macht man da?

    Brengelmann: Begann Job im August 2013. Zwei Monate nach Snowden. Waren im AA nicht die, die Dialog mit US-NDs führten. Aber als ich mich fragte, welche Themen ich beackern konnte, war mir klar, dass politischer Kontext damit stark verbunden ist. Erst überlegt, wie man Thema im AA platzieren soll. Im Kontext der verschiedenen Ressorts platzieren und gegenüber den Partnern. Habe innerhalb erster Wochen versucht, Schwerpunktnarrativ zu finden: Privacy – zusammen mit Kollegen in Abteilung VN. Dann Resolution mit Brasilien in VN. Anderes Thema war Datenschutz in EU und Nordamerika. Weiteres Thema war Internet Governance – wie das Internet konfiguriert ist. Im weiteren Verlauf haben wir Konferenz in Sao Paulo organisiert.

    Das waren drei bis vier der wichtigsten Baustellen. Viel im Bereich Entwicklung von Normen und Regeln gemacht. „Group of Governmental Experts“, da haben wir Deutschland eingebracht. Zusammensetzung während dieses Jahres konfiguriert. Daran gearbeitet, vertrauensbildende Regeln in OSZE bilden. Versuchten, Cyber-Außenpolitik zu definieren und mussten politischen Kontext mit berücksichtigen. Priorität für Themen Privacy und Datenschutz.

    Sensburg: Waren die USA eingebunden?

    Brengelmann: Ja, im September 2013 gab es in Washington eine Konsultation. Ging um neue Entwicklungen bei Internet Governance. Auch politischer Kontext im Sinne „Vertrauen wiederherstellen“.

    Sensburg: War das Ziel der USA?

    Brengelmann: Deutschland war der proaktive Part in der Diskussion.

    Sensburg: Warum?

    Brengelmann: Wir hatten die öffentliche Debatte. Reaktion in Deutschland wurde mit Verwunderung aufgenommen. Mussten klarmachen, dass diese Interessen länger anhalten werden, auch über Bundestagswahl hinaus. Musste erstmal sickern.

    Sensburg: Wie kann man die Gefühlslage der US-Gesprächspartner beschreiben? „So what“? „Mist, aufgefolgen“?

    Brengelmann: Gutes Stück Verwunderung über unsere Pikiertheit.

    Sensburg: In USA gabs ja auch eine Debatte. Ein US-Contractor der NSA hat in großem Umfang Daten veröffentlicht. Das Problem hatten die USA ja erstmal, das war ja kein BND-Mitarbeiter. Das war ok?

    Brengelmann: Nein, die erste Reaktion war Empörung, dass das alles rausgekommen ist. Die USA waren über die Leaks empört. Glaube, es hat ein Nachdenkprozess eigesetzt. Gab interne Debatte. Vitale Debatte im Parlament, auch mit Wirtschaftsunternehmen und NGOs. Unser Ziel war, im Kontakt mit USA Einfluss auf die Debatte zu nehmen. Zum Beispiel mit Vorschlag eines Transatlantic Forums. Wir waren nicht die, die NSA-Dialoge führten. Gab in den USA die Podesta-Kommission – auch da war Debatte nicht nur auf diese Frage konzentriert, sondern auch auf Big Data etc. in Gesamtheit.

    Sensburg: Transatlantic Forum, bitte mehr dazu sagen. Druck der Wirtschaft hat Administrative veranlasst, intensiver über Umgang mit Daten nachzudenken?

    Brengelmann: Das war sicher ein Teil. Aber Präsident hatte auch selber Untersuchung initiiert. Auch mit Beiträgen von Diensten und PCLB. Institution innerhalb Administration, hat Gutachten abgegeben. Innerhalb Kongress gab es Fraktionen, die keine Einschnitte für Dienste wollten. Andere meinten, das ginge zu weit. Sind mehrere Sachen in Entscheidungsprozess eingesickert.

    Silicon Valley hat sicher wichtige Rolle gespielt, gab auch schriftliche Demarchen, wo Unternehmen klar gemacht haben, dass sie Interesse an mehr Transparenz haben.

    Sensburg: In Rückschau: Ist die Stimmung, sich dem Thema zu widmen, abgekühlt? Damals gab es Aussagen von Google: „Wir wollen darstellen, dass wir nicht der verlängerte Arm der NSA sind.“

    Immer noch so oder Diskussion abgekühlt?

    Brengelmann: Kann ich gerade nicht drüber urteilen.

    Sensburg: Hat Transatlantic Forum irgendeinen Fortschritt erzielt?

    Brengelmann: Im Juli 2014 ein Forum miterlebt, das war mein letzter Akt vor Brasilien. Weiß nur, dass es dann weitergegangen ist.

    Sensburg: Wie kann man Dienste und Spitze der Regierung abgrenzen?

    Brengelmann: KA, ob Frage verstanden. Bei internationalen Organisationen bringt man Landesposition ein und berät auch zwischen Nationen. Mit USA kam Punkt hinzu, dass man immer wieder klar machen musste, dass das Thema Vertrauen ein Thema ist, das nicht so schnell weggehen wird. Haben wir auch angesprochen, aber unter Überschrift „Schutz der Privatspähre“. Das waren unsere Signale.

    Sensburg: Damals wurde oft der Satz benutzt: „Auf deutschem Boden muss deutsches Recht eingehalten werden.“ War das auch Thema für AA?

    Brengelmann: Glaube, dass Transatlantiker bei uns das unterstützt haben.

    Sensburg: Knackpunkt ist, dass wir über ND-Tätigkeiten reden, die in den Ländern nicht erlaubt sind. Wie kriegt man den obigen Satz zusammen, ohne den USA nahezulegen, ihre NDs abzuschaffen? Wohin wollte man die USA bewegen?

    Brengelmann: Was das AA anbelangt, habe ich meine Themen dargestellt. Haben auch „deutsches Recht auf deutschem Boden“ unterstützt. Wie sich Dienste einigen war nie Teil unserer Gespräche.

    Sensburg: Wäre schön gewesen, wenn AA involviert gewesen wäre. Oder wäre das untypisch?

    Brengelmann: Soweit ich weiß wäre das vollkommen untypisch.

    Fragerunde 1: Linke (12:46)

    Renner: Wo hatten sie beruflich Kontakt mit Five Eyes-NDs?

    Brengelmann: Beruflich zu keinem Zeitpunkt.

    Renner: Auch nicht bei AFRICOM, NATO?

    Brengelmann: Nein.

    Renner: Dann zu Vorlage zu AFRICOM in Stuttgart. Beim Vorschlag an Bush, den Standort zu verschweigen, war ihnen zufolge ausschlaggebend, dass das eine vorläufige Entscheidung war.

    Warum wurde der Ansiedlungsort Afrika nicht umgesetzt?

    Brengelmann: KA. Glaube, im Laufe der Zeit des Prozesses hat es sich ergeben, dass man Infrastruktur bei uns geschätzt hat. Im Laufe der Zeit hat der Gedanke, dass das kein Provisorium ist, an Zulauf gewonnen.

    Renner: Ich will aus der Vorlage die letzte Passage vorlesen [MAT A BK 2–11e.pdf, Blatt 10ff, hier Blatt 12]

    5. Deutsche Interessen: Zweifel in Öffentlichkeit könnten dadurch entstehen, dass AFRICOM auch für Somalia zuständig ist. Aktionen in Somalia führten zu Kritik. Daher AFRICOM ohne Standort in der Rede von Bush nennen.

    Da steht eindeutig, dass der Grund für Nichtnennung zivile Tote in Somalia waren.

    Brengelmann: Hatte gesagt, dass es den Punkt auch gibt. Mein persönlicher Punkt war, dass man das Provisorium nicht besonders betont.

    Renner: Waren Partner von AFRICOM bei ihnen?

    Brengelmann: Bei Gespräch mit Gesandten KA, wer sonst dabei war. Habe irgendwann später mal späterem AFRICOM-Leiter gegenüber gestanden.

    Renner: Namen?

    Brengelmann: Glaube Wart.

    Renner: Hat das Thema Drohnen eine Rolle gespielt?

    Brengelmann: Nein.

    Renner: In anderem Kontext?

    Brengelmann: 2006 bis 2008 als Referatsleiter bei der NATO. Hatte Reflex, als sie vorlasen, dass Vorlage Bezug auf erste Drohnenoperationen nimmt. Aber das war was anderes. Sonst habe ich keinen Bezug zu Drohneneinsätzen gehabt.

    Renner: Tätigkeit Cyber-Beauftragter: Es gibt Anhaltspunkte in den Akten, dass sie Gespräche mit großen IT-Unternehmen geführt haben. Welche?

    Brengelmann: Viele Gespräche mit US-Internetfirmen. In Brüssel, Berlin. War bei Konferenz von East-West-Institute im Silicon Valley. Die lebten unter dem Eindruck der Veröffentlichungen, sahen sich als Kollateralschaden.

    Renner: [MAT A BOT [?]] Es gab ein Gespräch mit Google. Hampton sagt, gibt keine Anzeichen, dass NDs Google-Dienste geknackt hätten oder Backdoors da sind.

    In welchem Zusammenhang wurde das Thema Backdoors thematisiert? Wie waren sie technisch vorbereitet?

    Brengelmann: Aus meinem Lebenslauf ist sichtbar, dass die Vorbereitung schwierig war. Bin nicht als Cyber-Außenpolitiker ausgebildet. Sie haben das Gespräch mit Google angesprochen, hatte das Gespräch auch mit anderer Firma. KA, welche das war. In vielen Gesprächen Säuernis von Firmen gehört. War ihr Bemühen, dass sie in Washington mehr Transparenz bekommen.

    Renner: In dem Zusammenhang mal für Fähigkeiten deutscher NDs interessiert? Zu Backdoors?

    Brengelmann: Nein.

    Renner: Wäre das nicht naheliegend gewesen? Nach dem Motto „Wenn das die USA können, können wir das auch“?

    Brengelmann: Nein.

    [Unterbrechung der Sitzung für namentliche Abstimmung bis voraussichtlich 14:05 Uhr (12:56)

    Sitzung geht weiter (14:12)]

    Fragerunde 1: SPD

    Zimmermann: Punkt Cyber-Außenbeauftragter. Wie waren Erwartungen an diese Tätigkeit?

    Brengelmann: Vorbemerkung: Die Idee, den Posten einzurichten, gab es schon länger. Bekam durch Umstände der Situation einen anderen politischen Kontext. Am Anfang damit auseinandergesetzt. Am Anfang relativ kleiner Stab. Matrixorganisation. Ich hatte Zugriff auf andere Arbeitseinheiten. Verschiedene Dinge mit verschiedenen Abteilungen gemacht. Viele Leute hatten mit dem Thema Berührung. Aus Nebeneinander verschiedener Spieler musste man kohärente Politik machen. Am Anfang zwei Leute im Stab, damit sollte ich was Operatives machen.

    Thema Cyber-Außenpolitik in Kontext der Ressortabsprachen mit einbringen. AA war da neuer Player. Teilnahme AA in Sao Paulo war neu. Wollten uns auch im Kontext der anderen Global Players einbringen, viele andere hatten einen solchen Posten schon. USA, Schweden, Holland. Wir waren ein bisschen später dran.

    Haben am Anfang versucht, Themen zu definieren, wo AA Mehrwert bringen kann. Privacy – gab Resolution in New York und Genf. Mit Abteilung VN, EU, Cybersecurity. Völkerrecht des Netzes, Abrüstungsabteilung, Rechtsabteilung. Internet Governance. Freiheit und Sicherheit, Datenschutz, technologische Souveränität. Am Anfang plakative Diskussionen, zum Beispiel zu De-Mail und Schengenrouting. Das waren Punkte, die ich mir rausgesucht habe. Versucht, das in internationale Beratungen mit einzubringen.

    Dann war schnell Thema: Wie können wir Dialog mit USA führen, wie schaffen wir es, Einfluss auf Washington zu nehmen, wie schaffen wir es, transatlantischen Dialog zu institutionalisieren?

    Zimmermann: Internet Governance, Konferenz in Brasilien. Wie haben sich die Verhandlungen mit den USA dargestellt?

    Brengelmann: Zwei Punkte: USA sind zentraler Spieler bei Internet Governance, weil sie ICANN etc. haben. War klar geworden, dass USA wissen, dass sie etwas Leine lassen müssen. War ein Punkt für die Konferenz. Der andere Punkt ist Modellfrage. Multistakeholder? NGOs, Akademia, Regierungen – alle haben eine Stimme und Konsens. Oder multilateral? Regierungen sitzen zusammen. In Sao Paulo war Konsens, dass Multistakeholder sinnvoller ist.

    NetMundial war keine Völkerrechtskonferenz im Sinne bindender Beschlüsse, aber war mir wichtig, dass wir die Sprache in das Schlussdokument von Sao Paulo eingebracht haben. Da wird man viele der Forderungen aus den Resolutionen wiederfinden. War Gegenstand von Verhandlungen in New York und mit den Partnern. Gab Sorgen, aber am Ende hat man sich vertragen.

    Zimmermann: Abschlussdokument in Sao Paulo sollte Zusatzdokument werden, aber wurde dann abgespeckt?

    Brengelmann: Zusatzprotokoll war Stand Juli/August. Resolution war durchzusetzen.

    Notz: Wann war das?

    Zimmermann: Wann war Konferenz?

    Brengelmann: April 2014.

    Notz: Das ist nicht untersuchungsgegenständlich.

    Zimmermann: Was ist da denn so lustig? Mein Gott, da scheinen ja die Nerven schon wieder blank zu liegen.

    No-Spy-Abkommen. Waren nach Snowden-Veröffentlichungen im AA. Welche Prioritäten bei Bemühungen im AA standen im Vordergrund?

    Brengelmann: Habe eigene Agenda schon genannt. Vertrauen und deutsches Recht auf deutschem Boden. Haben Nachfragen gestellt. Waren kein Teil der Verhandlungen zwischen den Diensten und zu No-Spy.

    Fragerunde 1: Grüne (14:24)

    Notz: „Ausspähen unter Freunden…“ – Wie haben sie oder Abteilung da drauf geguckt?

    Brengelmann: Sprach gerade von Vertrauen, da hat man den Satz gelegentlich rezipiert. Waren der Meinung, dass wir da berufen sind, diese Punkte zu machen.

    Notz: Ging es um Privatsphäre auch von Staats- und Regierungschefs? Wessen Privatsphäre?

    Brengelmann: Nicht auf Berufsgruppen fokussiert. Für alle. Nicht „Privacy for Politicians“.

    Notz: War es für sie überraschend, dass Merkelhandy abgehört wurde?

    Brengelmann: Muss ungefähr damals gewesen sein, als ich Amt angetreten habe. Ja, war überraschend.

    Notz: AA wirkt mit am APB, richtig?

    Brengelmann: Was?

    Notz: APB. AA speist Ziele in das APB mit ein.

    Brengelmann: Denke ja.

    Notz: Kriegt AA auch Ergebnisse von BND dazu vorgelegt?

    Brengelmann: Habe gelegentlich Produkte gelesen.

    Notz: Mal aufgefallen, dass die „Abhören unter Freunden, …“-Policy vom BND nicht eingehalten wurde?

    Brengelmann: Nein.

    Notz: Hat von US-Seite mal jemand gesagt „Wir glauben, ihr macht das Gleiche“?

    Brengelmann: Nicht zu mir. Aber wurde zwei, drei Mal gesagt: „Das machen doch alle“. Aber nicht mit Finger in meine Richtung gezeigt.

    Notz: Ist im AA gesagt worden, dass man erstmal klarkriegen muss, was man selbst tut, bevor man verhandeln kann?

    Brengelmann: Mir nicht bekannt. Haben Vorschläge im Rahmen der Ressorts abgestimmt. Konnte jeder intern sehen, was wir bewirken wollten.

    Notz: Hat sie der Umstand, dass BND selbst befreundete Länder etc. abgehört hat, überrascht?

    Brengelmann: Hat mich überrascht.

    Notz: Wie würden sie in Rückschau beurteilen, wie man verhandelt hat und was BND selbst macht.

    Brengelmann: Was wir gemacht haben, war etwas langfristiger angelegt. Resolutionen in VN gehen über lange Jahre. Habe nicht Gefühl, dass das dadurch entwertet worden wäre. Ich würde das selbe wieder machen.

    Notz: Ziele sind vollkommen lauter. Aber Diskrepanz zwischen Rolle, die Bundesregierung nach Snowden eingenommen hat, und dem, was man selbst getan hat. Haben sie bei No-Spy mitdiskutiert?

    Brengelmann: Nein. Wir wussten, dass es verhandelt wird, aber waren nicht beteiligt.

    Notz: AFRICOM, 15. Januar 2007. Gabs da in Hinblick auf extralegale Tötungen durch Drohnen schon Statistiken?

    Brengelmann: Nein.

    Notz: Gab es Diskussionen im Haus über rechtliche Implikationen, wenn aus Stuttgart völkerrechtswidrige Tötungen durchgeführt werden, oder zumindest Stuttgart eine Rolle spielt?

    Brengelmann: Soweit ich mich erinnere – wir sprechen ja von Januar 2007 – nicht. Sie haben einen Satz in der Vorlage, der auf das eine Land hinwies. Müssen den Aspekt damals ja mit aufgenommen haben.

    Fragerunde 1: Union (14:33)

    Marschall: Was bei Amtsantrittsbesuchen in Washington, Paris und Co. besprochen?

    Brengelmann: In USA über gesamte Palette an Themen gesprochen. Viele Gesprächspartner, nicht nur Administration. In Paris war das mehr Vorstellung bei eigenem Counterpart. In London war die Reaktion eher „Warum regt ihr euch so auf?“ Eindruck, dass in Großbritannien die Diskussion weniger entwickelt war als in USA. Dann in Genf. Event im Rahmen Menschenrechtsrat zu Privacy. Thema wurde operativer, parallel gab es Gespräche mit Brasilien. Alles innerhalb kürzester Zeit.

    Marschall: London – „Warum regt ihr euch da so auf?“ Also steht thematisch die Frage der Zusammenarbeit von NDs im Gespräch?

    Brengelmann: Waren atmosphärische Gespräche, im Hintergrund stand das schon. Spielte natürlich bei Besuch in Großbritannien eine Rolle, wie öffentliche Diskussion weitergehen wird.

    Marschall: Also auch tätig, um Bemühungen um No-Spy-Abkommen zu unterstützen?

    Brengelmann: Nein, habe USA gesagt, dass wir gerne ein paar Zusicherungen hätten. War nicht dazu berufen, Fortschritte bei No-Spy zu verhandeln.

    Marschall: Aber AA hat sich damals noch bemüht, No-Spy-Abkommen zu Erfolg zu führen?

    Brengelmann: Wir haben alle Bemühungen unterstützt, den entstandenen Schaden zu kitten. Aber waren nicht bei Verhandlungen involviert.

    Marschall: Offensichtlich Bemühungen des Außenministers bis in erstes Quartal 2014 fortgeführt, No-Spy zu machen.

    Brengelmann: AA hat nicht die Verhandlungen dazu geführt. In Washington waren wir seit September dabei, transatlantischen Dialog einzurichten.

    Marschall: Beziehe mich auf Presse aus Januar/Februar 2014. Da wird auf Steinmeier hingewiesen, der Aussichten auf erfolgreiche No-Spy-Verhandlungen als schlecht einschätzt. Also lief das bis dahin?

    Brengelmann: Das lief ja seit Monaten. Aber gab da ja Schwierigkeit. Alles, was dazu diente, wieder Vertrauen zu bekommen, war uns wichtig. Wir waren für die Verhandlungen, aber nicht Teil der Verhandlungen. Mein Augenmerk war auf Thema Dialog gerichtet.

    Marschall: Sie haben skizziert, dass sie sich selbst Aufgabenstellung entwickelt haben. Richtig?

    Brengelmann: Gab Vorarbeiten, Diskussion stand schon länger im Raum. „Spannungsverhältnis Freiheit und Sicherheit“, „Wirtschaftliche Seite des Internets“. Kam in Posten direkt nach Snowden-Enthüllungen. Musste Überschriften dem Kontext anpassen, war sehr ad hoc.

    Marschall: Koordinierungsstab Cyber-Außenpolitik gabs weiter?

    Brengelmann: Ja. Konnte auch auf andere Abteilungen zurückgreifen.

    Marschall: Welche Informationsbereiche?

    Brengelmann: Zu Thema Privatsphäre mit Kollegen aus VN gearbeitet. Bei Datenschutz mit Kollegen aus Europaabteilung gearbeitet. Musste aus kleinem Stab kohärentes Ganzes machen.

    Marschall: Mit NDs in der Hinsicht keinen Austausch gepflegt?

    Brengelmann: Nein, ist auch nicht Arbeitslage bei uns.

    Marschall: Stelle auch in anderen Ländern existent. Selbst nur ein Jahr in der Position. Warum?

    Brengelmann: Aufgabe war, den Posten zu etablieren. Besondere Situation, nicht Ergebnis einer langen Planung. Bei Suche nach geeigneten Personen Wahl auf mich gefallen.

    Marschall: Im Anschluss nach Brasilien als Botschafter gegangen. Vorhin Resolutionen erwähnt. Zusammenhang?

    Brengelmann: [lacht]

    Marschall: Spielt das bei heutiger Arbeit weiter eine Rolle?

    Brengelmann: Als Botschafter kann ich mich nicht nur um ein Thema kümmern. Bei Regierungskonsultationen regelmäßige Cyberkonsultationen geplant. Aber bei dem, was Herr Notz sagte: Bin ich jetzt außerhalb des Zeitraums?

    [Lachen im Saal.]

    Ich hab nix zu verbergen, aber soll ich darüber reden oder nicht? Jetzt sind wir ja in Brasilien.

    Marschall: Dann wars das von meiner Seite.

    Sensburg: Im AA nicht mit No-Spy befasst. Eher bei BMI oder Bundeskanzleramt angesiedelt?

    Brengelmann: Ja.

    Sensburg: Gar nicht gar nicht damit beschäftigt oder nur zu zehn Prozent?

    Brengelmann: Gar nicht gar nicht.

    Sensburg: Es gibt einen Mailverkehr aus dem Januar 2013 mit Absender Brengelmann zu No-Spy-Abkommen. Das wäre dann so gar nicht gar nicht gar nicht?

    [Lachen.]

    Brengelmann: Ging darum, dass wir Sprache entwickeln sollten für Presseveröffentlichungen. Aber wussten nicht, warum, wenn wir gar nicht damit befasst waren. Sah das nicht als unsere Aufgabe.

    Sensburg: 14. Januar 2014, sie schrieben: „Grundsätzlich d’accord … Aber würden doch damit No-Spy-Abkommen beerdigen, das sollen doch andere machen“?

    Brengelmann: Ja.

    Sensburg: Gut, das wärs erstmal.

    Fragerunde 2: Linke (14:49)

    Sensburg: Zitat vom 6. September 2013 [MAT A BOT 1–2a, Seite 80]: „Gemeinsame Besorgnis nach Enthüllen ist, dass es schwieriger wäre, das Narrativ des Westens von freien Internet gegenüber Russland und Co. aufrecht zu erhalten.“ Das ist ja nicht das Hauptproblem. Sondern dass anlasslose Massenüberwachung und Spionage stattgefunden hat. Wie würden sie die Formulierung einordnen. War das wirklich das größte Problem?

    Brengelmann: Zu Vorgeschichte: Gab Vorschläge zu Verhaltenskodex von China und Russland. Da hatten wir Eindruck, dass das freies Internet gefährden könnte. War wichtige Grundsorge unserer Partner. Mein Punkt war d’accord, aber wir haben aktuelles Problem. Können nicht nur von diesen Sorgen reden, wir haben auch andere Sorgen, die wir ernstgenommen wissen wollen.

    Renner: Gab es auch andere Stimmen, die gesagt haben: Wir müssen nachdenken, was das heißt für die Sicherheit von Kommunikation in Regierungsstellen etc.?

    Brengelmann: Hatten Beratungen innerhalb EU und NATO, wie man interne Kommunikationsnetze schützen kann.

    Renner: Allgemein oder…

    Brengelmann: War ja kein neues Thema. Aber der Gedanke stand im Raum: „Aha, muss man vielleicht noch deutlicher drüber reden.“

    Eine Security Strategy für EU selbst war schon längst am werden.

    Renner: War Teil davon auch, dass man sich innerhalb der EU ausspioniert?

    Brengelmann: KA.

    Fragerunde 2: Grüne (14:54)

    Ströbele: Sie sind auch in die USA gefahren nach Snowden. Ist mal im AA bei Dienstherrn darüber gesprochen worden, wie man sich verhält? Man muss ja eigentlich den USA Vorhaltungen machen. Muss man alles abstreiten oder ging man davon aus, dass das mit Snowden schon stimmt?

    Brengelmann: Bundesregierung hat sich zum Thema „Massenhaft oder nicht?“ geäußert. Mein Punkt war, dass man das in Washington zur Kenntnis nehmen muss, dass das in Deutschland eigeschlagen hat. Hatten Einvernehmen im AA, dass das durchaus Gesamtheit der Kollegen im AA abdeckt. Glaube, ich habe keine Vorlage vorher geschrieben. Aber habe mich mit Kollegen ausgetauscht.

    Ströbele: Es interessiert mich weniger, was sie dachten. Gab es eine Sprachregelung?

    Brengelmann: Hatten zum Beispiel geraume Zeit ein Acht-Punkte-Programm. Hatten also einen Rahmen, um uns zu bewegen. Der war auch für AA Grundlage allen Tuns.

    Ströbele: Wissen sie von Fragenkatalog der Bundesregierung an USA und NSA?

    Brengelmann: Mal davon gehört. Weiß zumindest, dass vom BMI

    Ströbele: BMI?

    Brengelmann: Meinten sie nicht BMI?

    Ströbele: Nein, Bundesregierung.

    Brengelmann: Mir ist nur gesagt worden, dass man nur sehr zögerlich Antwort bekommen hat.

    Ströbele: Oder auch gar nicht. „Sehr zögerlich“ ist sehr zögerlich formuliert.

    Im August 2013 hat man im BND festgestellt, dass es Ausspähversuche deutscher Dienste bei Partnern gegeben hat. Soll Gespräche gegeben haben, dass im Oktober 2013 Pofalla gesagt hat: Lass das mal alles abbauen.

    Wurde ihnen in zweiter Hälfte 2013 gesagt: „Vorsichtig sein, es gibt auch wunde Punkte bei uns. Und wenn wir Rechthaber spielen, werden wir unglaubhaft“?

    Brengelmann: Nein.

    Ströbele: Nichts davon gewusst, was eigene Dienste machen?

    Brengelmann: Nein, nur später aus Presse.

    Ströbele: Hat sie gewundert, dass auch europäische Regierungen dabei sind?

    Brengelmann: Habe was anderes gesagt. Habe gesagt, ich war überrascht.

    Ströbele: Warum waren sie überrascht?

    Brengelmann: Weil ich das so nicht erwartet hatte.

    Ströbele: Auch eine Meinung gehabt, ob das gut oder schlecht ist?

    Brengelmann: Nein.

    Ströbele: Wenn sie sich jetzt damit befassen und bei Botschaften sind, haben sie jetzt ein schlechtes Gewissen, wenn sie dahin fahren?

    Brengelmann: Kann schon sein.

    Ströbele: Muss doch mal im Amt besprochen sein worden, was dem Zeitungswissen zugrunde liegt?

    Berkemeier: Auf welchen Zeitraum bezogen?

    Ströbele: 2013. Frage, innerhalb Bundesregierung ist ja zumindest mit Pofalla darüber gesprochen werden. Vielleicht hat der ja gesagt: „Jetzt mal vorsichtig.“

    Berkemeier: Zeitraum war unklar. Zeitungsberichte kamen ja erst danach.

    Ströbele: Hat Bundesregierung irgendwann mal dem AA gesagt: „Nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.“

    Brengelmann: Zeitpunkt war schon relevant. Habe das erst gelesen, als ich nicht mehr im Amt war.

    Ströbele: Frage ja nicht nach Zeit nach der Veröffentlichung, sondern vorher.

    Brengelmann: Nein, das habe ich schon beantwortet.

    Fragerunde 3: Union

    Sensburg: Waren sie bei Vorbereitung der Reise von Steinmeier 2014 beteiligt?

    Brengelmann: Ja, bin auch mitgefahren.

    Sensburg: Gespräch mit Kerry…

    Brengelmann: Davon darf ich nicht berichten.

    Sensburg: Aber sie waren dabei?

    Brengelmann: Ja, teilweise.

    Sensburg: Ging es da auch um No-Spy?

    Brengelmann: Da wurde verkündet, dass man das jetzt machen wird.

    Sensburg: Wenn bis zu dem Besuch auf verschiedenen Ebenen diskutiert wurde, frage ich mich, wie man auf die Idee kommen kann, dass das alles nur Show war.

    Brengelmann: Ergebnis des Gespräches war, dass wir Vereinbarungen zum Thema des Dialogs da hatten.

    Fragerunde 3: Grüne

    Notz: 2003 bis 2006 im Bundeskanzleramt?

    Brengelmann: Ja.

    Notz: Referatsleiter?

    Brengelmann: Westeuropa.

    Notz: Mit BND zu tun gehabt?

    Brengelmann: Empfänger gelegentlicher Produkte.

    Notz: Meiner Meinung nach Bundeskanzleramt und AA Hauptabnehmer von Produkten des BND.

    Brengelmann: KA.

    Notz: Also Landwirtschaftsministerium kriegt mehr als sie?

    Brengelmann: Das glaube ich kaum.

    Notz: Also muss es nicht so sein, dass im AA jeden Tag hunderte Meldungen ankommen?

    Brengelmann: Nein, nein.

    Notz: Dutzende?

    Brengelmann: Muss ich das jetzt sagen?

    Sensburg: Das kann man doch bei Wikipedia lesen.

    Notz: Aber jetzt haben wir doch den Herrn Brengelmann mal da.

    Brengelmann: Naja, so vielleicht fünf pro Woche.

    Notz: Aber sie sehen ja nicht alle.

    Brengelmann: Ich sehe nur das, was für mich gedacht ist.

    Notz: Das scheint ja ein sensibles Thema zu sein.

    Brengelmann: Nein, kann nicht überblicken, was andere Kollegen so bekommen können.

    Notz: Aber ich verstehe ihre Entrüstung über die Zahl Hunderte nicht.

    Brengelmann: Ich glaube, ich bekomme schon mehr als andere im sicherheitspolitischen Bereich. Also bekommen andere bestimmt nicht so viel.

    Notz: Sie können Rückschlüsse ziehen, das ist gut. Sind da nicht Sachen dabei wie ein E‑Mail-Verkehr einer Politikerin? Wo man sieht, dass vielleicht doch Freunde überwacht werden?

    Brengelmann: Habe ich vorhin schon gesagt. Hatte das Gefühl nicht.

    Notz: Außenminister 2007/2008 war vorher Chef im Bundeskanzleramt. Hat Dinge in dem Bereich unternommen, zum Beispiel Freibrief verfasst. Haben sie das in Berichterstattung verfolgt?

    Brengelmann: Nein.

    Notz: Sagt ihnen Eikonal was?

    Brengelmann: Was im Europaparlament mal Thema war?

    Notz: Nein, dass BND in Frankfurt am Main an die Glasfaser gegangen ist.

    Brengelmann: Habe ich mal gelesen.

    Notz: Versuche, zu ergründen, wie man bei Personalidentitäten die eigenen Verstrickungen in das Überwachungssystem nicht thematisiert hat. Kommt mir unlogisch vor. Wollte nochmal nachfragen: Das war nie Thema im Haus?

    Brengelmann: Haben ja schon vorhin im Kontext der USA-Reise gefragt. Nein. Veröffentlichungen waren ja schon sehr viel später. Würde das heute noch genauso vertreten, wie ich es damals vertreten habe. Habe nicht das Gefühl, dass mir damals etwas entgangen ist.

    Notz: Ziele sind sicher richtig. Aber die Frage ist: Warum hat man so gar nichts erreicht?

    Der Brief vom 11. Oktober 2013, aus dem Frau Renner zitiert hat, ich glaube der ist von ihnen. Auf Seite 4 steht zu Internet Governance [MAT A AA 1–6j_1.pdf]:

    Bisheriger Narrativ eines Free and Open Internet hat Schaden genommen, wie Rede von Dilma Rousseff gezeigt hat. Kosmetische Änderungen werden entstandenen Glaubwürdigkeitsverlust nur bedingt auffangen. […] Bei Internet Governance Forum sollten wir Risse im westlichen Camp vermeiden. USA sind auf Unterstützung angewiesen, wir erwarten dafür Entgegenkommen im Datenschutz. Dies ist kein Paket, aber reflektiert den inneren Zusammenhang zwischen diesen Punkten.

    Was ist die Gefahr für das freie Internet?

    Brengelmann: Das was ich vorhin gesagt habe, dass das der Horizont bei vielen Partnern war, war so. Habe auch Punkt gemacht: Alles schön und gut, aber ganz so einfach ist es jetzt nicht. Auch wir müssen darauf eingehen. Kurz danach haben wir uns mit Brasilianern zusammengetan.

    Ich würde den letzten Satz heute noch so sagen.

    Notz: Gefahr für freies Internet besteht worin?

    Brengelmann: Sorge unserer Partner, bezogen auf Verhaltenskodex. Werden uns stärker bemühen müssen, damit wir diesen Diskurs nicht verlieren.

    Notz: Was bedroht das freie Internet?

    Brengelmann: Der Diskurs unserer westlichen Partner, dass Bedrohung des freien Internets durch den Verhaltenskodex kommt.

    Notz: Das ist verklausuliert. Eigentlich ist der Gedanke klarer.

    Ströbele: In USA mal Kontakt zu Beraterin US-Präsident gehabt?

    Brengelmann: KA, ob sie dabei war. Kannte sie von früher. Kontakt in ganz anderer Geschichte. Konferenzserie von John Podesta. Hat mich mal gefragt, ob ich bei einer der Konferenzen in Erscheinung treten möchte. Glaube, war terminlich damals nicht möglich.

    Ströbele: Beraterin soll eine der Verhandlungspartner zu No-Spy-Abkommen gewesen sein. Hat sich relativ dezidiert dazu geäußert. Mal mit ihr darüber geredet?

    Brengelmann: Nein.

    Ströbele: Im AA nach Sprachregelung zu Snowdendokumenten gefragt. Gab keine eindeutige Antwort. Im Oktober 2013 kam das Dokument mit der Telefonnummer von Merkel raus. Wurde in Deutschland diskutiert. War für AA schon ein dicker Hund. Hat darüber mal Gespräch im AA stattgefunden? Ob man davon ausgehen muss, dass das stimmt, und was man dazu sagen soll?

    Brengelmann: Kann ich weder bejahen noch verneinen. Wenn, dann war ich nicht beteiligt. Unter Aspekt Privacy bin ich immer auf das Recht von allen eingegangen. Nicht besonders auf Politiker der Diplomaten bezogen. Kann nicht ausschließen, dass es mal ein Gespräch dazu gab, aber ich war nicht dabei.

    Ströbele: Gingen sie davon aus, die Meldung stimmt oder nicht?

    Brengelmann: Ging von gar nichts aus. Macht aber meiner Meinung nach keinen Unterschied für Verhandlungsführung in USA. Wichtig war, dass es Misstrauen gab und man sich bemühen musste, das wieder klarzuziehen. Jeder in dem Bereich, wo er unterwegs ist. Bei dem Thema „Hat eingeschlagen wie eine Bombe“ dann gesagt, wie etwa bei Merkelhandy.

    Ströbele: Mich interessiert, ob sie sagen, dass kann vorkommen…

    Brengelmann: Nein, ich weiß es nicht. Spielt auch keine Rolle. Ich weiß es nicht, bis heute.

    Ströbele: Letzter Punkt. Drohneneinsätze. Vorhin schon danach gefragt worden. Waren mal Gegenstand von Gespräche zwischen Westerwelle und US-Außenminister Kerry, 2013. Richtig?

    Brengelmann: KA.

    Ströbele: Hatten mal erwähnt „Aufgaben und Aktivitäten AFRICOM“. Waren damals Berichte in Panorama und SZ. Dann soll Kerry gesagt haben, dass sie sich streng nach Regeln von Recht und Völkerrecht richten. Ist das mal in Frage gestellt worden, gerade auf Somalia bezogen?

    Brengelmann: War nicht bei Gespräch dabei. War im August davor erst wieder ins AA zurückgekommen zur Cyber-Außenpolitik. Da bin ich blank.

    Ströbele: Aber vorhin selbst gesagt, dass USA ihnen gegenüber gesagt haben, dass sie sich immer an deutsches Recht halten.

    Brengelmann: Das bezog sich auf Snowden-Enthüllungen, sonst nichts. Bei Drohnen kann ich nichts sagen. War nicht dabei, kenne Vorbereitungen nicht, war nicht involviert.

    Fragerunde 4: Union (15:30)

    Sensburg: War ihr erster Untersuchungsausschuss hier?

    Brengelmann: Ja.

    Sensburg: Damals BND-Untersuchungsausschuss hätte ja auch gepasst. Damals im Bundeskanzleramt mit Diensten beschäftigt?

    Brengelmann: Nein.

    Sensburg: Aber Bezeichung ihres Referates war Sicherheits- und Abrüstungspolitik?

    Brengelmann: Nein, bezog sich ausdrücklich nicht auf Dienste.

    [Ende der Vernehmung des Zeugen Brengelmann (15:32)]

    Zeuge 2: D. B., BND, Unterabteilungsleiter T2 (15:46)

    Rechtsbeistand: Johannes Eisenberg

    D.B., Offizier, 55 Jahre, BND Pullach

    Fragerunde 1: Union (15:51)

    Schipanski: 2013, Sie haben Analyse und Kontrolle von Selektorenprofil an Dr.T. weitergegeben, dann H.K. und W.K. informiert, aber nicht weiter nach oben gemeldet. Am 3. Dezember 2015 war H.K. hier, der hat gesagt: „Irgendwann im Herbst 2013 ordneten sie an, Selektoren mit Europabezug und NATO-Bezug in BND-eigener Erfassung zu löschen bzw. zu deaktivieren.“

    Weisung im Herbst 2013 in Zusammenhang mit Prüfung NSA-Selektoren, die im August 2013 beauftragt wurde?

    D.B.: Nein, kein Zusammenhang. Prüfung und Deaktivierung NSA-Selektoren war August 2013. Ende Oktober 2013 hat BND-Präsident angewiesen, dass BND-eigene Selektoren zu Regierungseinrichtungen von Verbündeten zu deaktivieren sind.

    Wolff: Keine Aussagegenehmigung zu BND-eigenen Selektoren. Kann zur Klarstellung zu Prüfung der BND-eigenen Selektoren aussagen, im Gegensatz zu vorangegangenen Sitzungen.

    Schipanski: War eine Weisung des Präsidenten Ende Oktober 2013. Wie kam Präsident zu der Erkenntnis?

    D.B.: Soweit ich weiß, war er im Oktober im Bundeskanzleramt und der Chef des Bundeskanzleramts hat das so angewiesen und er hat das so in Abteilung TA umgesetzt.

    Schipanski: Aber es fand doch Prüfung BND-eigener Selektoren statt? Oder nicht?

    D.B.: Frage nicht verstanden.

    Schipanski: Fand doch Prüfung BND-eigener Selektoren statt?

    D.B.: Erst Weisung, dann Prüfung, dann Deaktivierung der Selektoren.

    Schipanski: Also Prüfung erst Herbst 2013. Anfang November, Ende Oktober. Haben sie nur von oben gesagt bekommen. Nicht selbst zugearbeitet?

    D.B.: Im Vorfeld mündliche Unterrichtungen vom Präsidenten, dass im Einzelfall Partner-Selektoren auftragsgerecht mitgesteuert werden. Aber keine Prüfung oder genaue Analyse.

    Schipanski: Aber bezog sich doch jetzt auf Selektoren von Partnern?

    D.B.: Selektoren von Regierungseinrichtungen von Partnerländern, nicht Selektoren von Partnerdiensten.

    Schipanski: Kein Zusammenhang hergestellt? Erstaunen über Weisung?

    D.B.: Nein, vollkommen unabhängige Dinge. Prüfung und Deaktivierung NSA-Selektoren, keine Meldung nach oben. Ende Oktober 2013 Weisung aus Bundeskanzleramt, BND-eigene Selektoren zu deaktivieren.

    Schipanski: Gut. Dann darf ich nochmal nachhaken mit einigen Mails aus dieser Zeit, die von ihnen in Auftrag gegeben wurden. Betrifft geheime Akte, aber Dokumente sind VS-NfD. Geht um eine Mail vom 12. August, wo Weisung gemacht werden soll, wie mit BND-Selektoren verfahren werden soll. Sollen wir ihnen das mal zeigen? Wundere mich, warum das am 12. August war und sie sagen, das war erst Ende Oktober?

    D.B.: [wird Akte vorgelegt] Bereits vor Snowden-Veröffentlichungen Juni 2013 habe ich im Frühjahr Referatsleiter T2D angesprochen, inwieweit Botschaften und Regierungseinrichtungen bei uns gesteuert und erfasst werden. Im weiteren Verlauf, als man dazu keine Weisungslage gefunden hat, habe ich aufgefordert, eine diesbezügliche Weisung im Entwurf zu erstellen. Wurden Fallunterscheidungen getroffen. Botschaften von Kernländern, Partnerländern, … Ob das erlaubt ist, unter welchen Umständen, Auftragskonformität. Dieser Entwurf wurde in verschiedenen Phasen weiterentwickelt und war im August/September weitgehend fertig.

    Notz: Drei Tage nach dem Bericht von Dr.T.

    D.B.: Habe Frage nicht verstanden.

    Schipanski: Wann kam es zu der Weisung?

    D.B.: Ist so nie in Kraft getreten. Man sieht später noch Fortentwicklung. Im April/Mai 2013 begonnen, war September weitgehend konsolidiert, aber nicht erlassen worden. Ende Oktober wurde Weisung erlassen, die damit nicht fluchtet. Erste Version: „In bestimmten Fällen ist es zulässig, Partnerländer zu steuern, wenn man Information nicht anders bekommt.“ Weisung von Präsidenten: „Auf keinen Fall Steuerung von Partnerländern.“

    Schipanski: Also im Mai begonnen, juristische Einordnung zu analysieren. Dann diese Mail. Vorgang September 2013 beendet, aber Weisung nicht erlassen und schwupps, Ende Oktober kam Weisung von Präsidenten. Warum dann nicht die eigene Weisung hochgehalten?

    D.B.: Weisung war noch nicht fertig. Ist noch an weitere UALs gegangen. Müsste so gewesen sein, dass aufgrund der Arbeitsbelastung im Sommer 2013 Arbeiten doch nicht mehr so vorangingen und das durch aktuelle Ereignisse überholt war.

    Schipanski: Es gibt eine Mail vom 3. September, wo sie schreiben: „Aufgrund von aktuellen Ereignissen müssen wir das noch weiter anpassen.“ Was waren das für Ereignisse?

    D.B.: Mail vom 3. September wurde von Referatsleiter T2D verfassst. Bin kein Adressat und war zu dem Zeitpunkt im Urlaub. Kann ich jetzt auch nicht sagen.

    Schipanski: Kein Zusammenhang zwischen Untersuchungen Dr.T. und der Mail?

    D.B.: J.P., der die Mail verfasst hat, wusste soweit ich weiß nichts von der Deaktivierung von NSA-Selektoren. Wüsste nicht, dass in dem Zusammenhang J.P. informiert wurde und der Zusammenhang hergestellt wurde.

    Schipanski: Vielleicht meinte er ja Snowden und die haben das vom Juni erst im September verarbeitet?

    D.B.: Das ist grundsätzlich möglich, aber das müsste man J.P. fragen.

    Notz: Angeschlossen eine Mail auf Blatt 164: „Sehr geehrte Mitarbeiter, im Rahmen der Diskussionen zur Abhöraffäre sind auch Botschaften von NATO-Staaten angeschaut worden … In diesem Zusammenhang hat UAL T2 angewiesen, sämtliche gesteuerten Botschaften zu löschen.“

    Würden sie ihre Aussagen nochmal überdenken?

    D.B.: Was war die Frage?

    Notz: Da steht explizit drin, dass das als Konsequenz der Abhöraffäre gemacht wurde. Das Konstrukt, das sie hier aufbauen, ist absolut unglaubwürdig. Wie kommt es dazu?

    D.B.: Präsident hat mich angewiesen, ich möge diese Steuerung deaktivieren. Die Weisung habe ich weitergegeben und einer der Referatsleiter informiert sein Referat.

    Notz: Aber das steht am Ende eines monatelangen Diskussionsprozesses.

    D.B.: Hier hat ein Sachgebietsleiter seine eigene Bewertung beschrieben.

    Schipanski: So, ich komme wieder zu unserer Fraktion. Erschließt sich mir nicht, dass wenn sie den ganzen Sommer an einer Weisung arbeiten, dass ihnen dann der Präsident zuvorkommt ohne die Fachabteilung zu fragen. Sehr atypisch.

    D.B.: Zweite Hälfte 2013 war auch für Präsidenten und Bundeskanzleramt von Snowden geprägt. Die haben eigene Gedanken und Schlüsse gefasst. Im Oktober 2013 hat Präsident gefragt, bezüglich Steuerung von Institutionen von Partnern. Fachabteilung hat gesagt, in bestimmten Fällen ist das zulässig und kategorisches Verbot wird dem nicht gerecht. Aber ist dann anders entschieden worden.

    Schipanski: Präsident hat mündlich gefragt?

    D.B.: Ja.

    Schipanski: Ihre Weisung war dann durch Präsidenten-Weisung überholt. Wie ging das mit ihrer Weisung weiter?

    D.B.: War weitgehendst konsolidiert, ging aber soweit ich mich erinnere nicht in einen offziellen Abstimmungsprozess. Ende Oktober in PBDB Gruppenliste gebildet, in die alle TKM-Selektoren von Partnerstaaten-Institutionen geschoben wurde. Damit Steuerung wirksam verhindert.

    Schipanski: Haben gesagt, im September ging das in offiziellen Abstimmungsteil?

    D.B.: Nein, nie, habe ich schon zweimal gesagt. Gab nie offizielle Mitzeichnung. Kollegen in einer Mail nachrichtlich beteiligt soweit ich weiß.

    Schipanski: Argumentation erschließt sich mir nicht ganz. Nochmal: Ist das atypisch, dass Präsident Weisung überschreibt, an der sie den ganzen Sommer gearbeitet haben? Finden sie das normales Verwaltungshandeln?

    D.B.: Sommer 2013 war nicht geprägt durch normales Verwaltungshandeln, wo man Zeit für langwierige Diskussionen hatte. Man musste schnell, auch mündlich, Antworten geben und Entscheidungen treffen. War für diese Zeit nicht atypisch.

    Schipanski: Aber sie beschäftigen sich damit schon seit Mai 2013. Hektik kommt ja erst ab Juni auf. Hätte man doch mit Vorarbeit glänzen können. Wieso ist das denn nicht passiert?

    D.B.: Dadurch, dass Vorarbeiten erfolgt sind, konnte ich Präsidenten informieren, wie Bewertung aus unserer Sicht sei. Hatte Eindruck, dass er sie verstanden hat. KA, ob er sie gegenüber Bundeskanzleramt vertreten hat. Ich hätte meinen Entwurf gut gefunden. Aber „Ober sticht Unter“. Präsident kam dann mit einer Weisung zurück: „So und so müsst ihr das machen.“

    Schipanski: Habe ein Schriftstück, das als GEHEIM eingestuft ist. Geht um Mitteilung von Präsident am 28. Oktober. Da bitte nochmal draufschauen, ob das Dokument von ihrer Abteilung an Präsident ging. Gab es auch schriftliche Korrespondenzen?

    D.B.: Ja, kommt aus unserer Abteilung, von Führungs- und Stützungsreferat des AL.

    Schipanski: Würde dann die These stärken, dass sie einbezogen wurden.

    D.B.: Beschäftigt sich auch mit der Problematik. Hatte ich so nicht auf dem Schirm. KA, für wen das gemacht worden ist. Ist erkennbar: Präsident hat auch schriftlich nachgefragt.

    Fragerunde 1: Linke (16:24)

    Renner: Zwei Fragen: Wie hängen die beiden Weisungen zusammen und hängen die Prüfungen BND- und NSA-Selektoren zusammen?

    Was war Ausgangspunkt der Idee, dass man Weisung braucht?

    D.B.: Hatte mit RL T2D einmal pro Woche Jour Fixe. Eines der Themen im Frühjar 2013 waren Kriterien für eine Botschafts- oder Regierungsinstitutionssteuerung. Ganz allgemein. Alle Staaten dieser Welt.

    Renner: Die Idee hatten sie so vollkommen anlasslos morgens beim Kaffee?

    D.B.: Genaue Ursache KA. Gab aber keinen besonderen Vorfall oder Missstände.

    Renner: Gab zu dem Zeitpunkt schon Regularien, was Abhören solcher Institutionen angeht.

    D.B.: Mir waren keine bekannt, sonst hätte ich ja Weisung nicht vorbereiten müssen.

    Renner: Weshalb Bezug auf Botschaften und Regierungsstellen und nicht NGOs oder so?

    D.B.: Weiß ich nicht mehr.

    Renner: Sind ja Spezifizierungen aus einem größeren Bereich. Müsste sich grundsätzlich fragen, ob man gegen Institutionen im Allgemeinen spionieren darf. Kann mir nicht vorstellen, dass man spontan auf Botschaften kommt. Denke eher, es gab zum Beispiel eine Meldung, wo die Botschaft von Dänemark aufgetaucht ist – nur als Idee. Gab es wirklich keinen Anlass?

    D.B.: Weiß ich nicht mehr. Aber gab kein Ereignis, das der unmittelbaren Abstellung bedurft hätte. Erschien mir nur insgesamt regelungsbedürftig. Das erklärt auch den langen Zeitraum. Gab aus meiner Sicht keinen Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsätze oder Auftragskonformität.

    Renner: Gibt auch ein Schreiben vom 16. Februar 2009 an AL TA. Unterpunkt: Seite 4, Ausländische Einrichtungen. Da geht es auch um Botschaften usw. Kennen sie den Vorgang?

    D.B.: War 2009 nicht in Abteilung und kenne dieses Schreiben nicht. Erst 2015 zu Kenntnis bekommen.

    Renner: Aber man findet ja bei Beginn Akten vor. Da sind schon viele Grundlagen drin, das kannten sie nicht?

    D.B.: Nein, weiß auch nicht, ob das in Akten von UAL T2 drin war. Hat mich niemand drauf hingewiesen und gesagt, das müssen sie beachten, Herr Birke (?!).

    Renner: Sieht das [vorgelegte Dokument] so aus wie der Anhang der Mail?

    D.B.: Aus meiner Sicht sieht das auch so aus. Aber ist Diskussion zwischen den Juristen der Abteilung. Aber zu ausländischen Einrichtungen ist ja nur ein Satz gesagt.

    Renner: Ihnen ist 2013 der Anhang bekannt geworden.

    D.B.: Ist an mich adressiert, kann mich an Vorgang nicht mehr erinnern.

    Renner: Mail erweckt Eindruck, dass es einen konkreten Ausgangspunkt für die Weisung gab? Anso-Skandal?

    D.B.: Hier steht „Seit dem Anso-Skandal gab es Unsicherheiten…“

    Renner: Können sie was dazu sagen?

    D.B.: War ich nicht in der Abteilung.

    Renner: Kennen sie den Begriff?

    D.B.: Ja.

    Renner: Was ist das denn?

    D.B.: Kann ich nicht genau erklären. Bin ja als Zeuge hier und nicht als Spekulant.

    Fragerunde 1: SPD (16:35)

    Flisek: Herr B. – ich sag jetzt trotzdem mal Herr B. – sie kennen ja den Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ Wenn sie das auf die Weisung runterbrechen müssen, wie würden sie das machen?

    D.B.: War nicht meine Aufgabe. Aber ich würde differenzieren, ob man Partner abhört, um Informationen über Partner zu bekommen. Oder ob man zur Krisenaufklärung Informationen von Partnern auftragskonform nutzen darf. Da bin ich zum Entschluss gekommen, dass das auftragskonform sei. Ist anders entschieden worden.

    Flisek: Beispiel Frankreich. Informationen über Partner nicht auftragskonform, geht auf keinen Fall. Wenn man jetzt versuchen würde, Festnetznummer des französischen Außenministeriums zu überwachen. Richtig?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Unterschied, wenn man Nummer der französisichen Botschaft in einem Krisenland steuert?

    D.B.: Ja. Zielobjekt ist ein anderes. Lage im Krisengebiet zu erheben ist Auftrag des BND. Wenn Informationen nicht anders zu beschaffen wären, könnte man zu Schluss kommen, dass das auftragsgerecht ist.

    Flisek: Würde es ausreichen, das mit diesem Raster so anzulegen? Gespräche Pariser Außenministerium ausschließen und Gespräche französische Stellen in Krisenländern ausschließen?

    D.B.: Nein, müsste man differenzierter machen.

    Flisek: Wie?

    D.B.: Schauen, ob man auftragsrelevante Informationen noch anders beschaffen kann. Und nur, wenn nicht, dann geht das. Ist auch die Frage, was man aktiv steuern darf und was, wenn man erfasst, dass eine gesteuerte Person Kontakt mit einer Botschaft hat.

    Flisek: Aber man kann ja nicht jedes Gespräch abwägen.

    D.B.: Muss auch bei gewonnenen Telekommunikationsverkehren einzeln entscheiden, ob Verwertung oder nicht.

    Flisek: Zu Meldeprodukt?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Beispiel französische Vertretung in Pakistan. Man hat Nummer eines Militärattachés. Würde man sämtliche Gespräche überwachen und anschauen und schauen, was zu Meldeprodukt wird?

    D.B.: Geht in ND-Methodik. .

    Flisek: Sie waren schon öfter Gast, wir haben immer noch ein schwarzes Loch. Mai 2015 war Frage virulent, ob die von Dr.T. untersuchten NSA-Selektoren nicht dazu geführt haben, dass man an AL meldet. Haben sie damals nichts zu gesagt. Hat sich an dieser Haltung was geändert?

    D.B.: Nicht richtig, dass ich nichts gesagt habe. Aber das, was ich gesagt habe, erhalte ich aufrecht.

    Flisek: Sagen sie, warum es keine Meldung an AL gegeben hat?

    D.B.: Nein, mache von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

    Flisek: Sind sie aktuell versetzt worden?

    D.B.: Nein.

    Flisek: Also UAL T2?

    D.B.: Nein, aktuell seit Oktober 2014 (?) im Bereich Cyber Defense. Daran hat sich nichts geändert.

    Flisek: Wir spekulieren natürlich über das Schwarze Loch. Alle sagen ja immer über sie, sie sind total lieb und nett und auch an Aufklärung beteiligt. Eine der Fragen ist, ob Schweigen bei NSA-Selektoren was damit zu tun hat, dass zu dem Zeitpunkt BND-Selektoren hochkamen.

    D.B.: [berät mit Eisenberg] Ich habe ausgesagt – wahrheitsgemäß – dass ich Vorgesetzten nicht informiert habe. Weiterhin: Dass ich mit dem Wissen von heute hätte melden müssen. Insofern ist das für mich abschließend.

    Flisek: Dann nochmal anders: Ihr Aussageverweigerungsrecht hat nichts damit zu tun, dass sie sich durch Aussagegenehmigung daran gehindert sahen, irgendwas über die BND-Selektoren zu berichten?

    D.B.: Nein.

    Flisek: Cyber Defense, sind sie da in Deutschland tätig?

    D.B.: Nicht UG.

    Flisek: Manchmal schon. Wenn man zum Beispiel plötzlich in Florida ist.

    D.B.: Dann will ich das mal klarstellen. Mein Dienstort ist weiter Pullach, ich bin ja am Anfang nach meiner ladungsfähigen Anschrift gefragt worden.

    Flisek: Dienstort ist interpretierbar. Das ist schwierig. Ist einer der größten Knackpunkte, den wir hier haben. Meine größte Hoffnung war, dass wir da noch Licht reinbringen können. Wirft schiefes Licht auf Innenorganisation des BND.

    Initiative für die Weisung ging von ihnen aus?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Als unmittelbare Reaktion auf Snowden oder kritische Selektoren in NSA-Liste?

    D.B.: Weder noch. Ursprungsauftrag lag vor Snowden. Ohne konkreten Anlass.

    Flisek: Verstehe nicht, warum dann nicht auf Prioritätsliste ganz oben. Sie sagen im Mai 2013 plötzlich, nachdem das jahrelang gelaufen ist, genau 2013, ausgerechnet im Mai, fangen sie an und machen sich da ohne Anlass Gedanken. Und dann kommt plötzlich Snowden. Bumms. Und es hagelt Parlamentarische Anfragen. Und dann stell ich mir die Frage, wenn ich mir das dann nochmal in den Kontext rücke: Warum dann diese Initiative von ihnen nicht plötzlich auf der Prioritätenliste ganz oben gerutscht ist. Offensichtlich plätschert das so dahin. Ich versetz mich nurmal in die Lage. Ist ja auch hypothetisch, aber da sag ich: Da muss jetzt ganz, ganz schnell was passieren.

    „Wenn da was passiert, das zieht uns den Boden unter den Füßen weg“, hätte ich gesagt. Warum ist das nicht passiert? Und dann verläuft die Weisung im Sand? Warum?

    D.B.: Weil es kein Indiz für eine Fehlsteuerung gab. Mir wurde eben ein Vorgang von 2009 vorgelegt. 2011, als ich UA übernommen habe, lag auch noch nichts vor. Muss Weisungen ja nur mit Vehemenz erteilen, wenn ich sehe, dass etwas schief läuft. Wenn das nicht ist, dann muss ich mich auch nicht beeilen.

    Flisek: In dieser Zeit, wo alle Überstunden gemacht haben, da kam auch ihr Auftrag an Dr.T. – das steht auch gar nicht in irgendweinem Kontext. Die Erläuterung für diesen Auftrag habe ich auch schon gegeben. Metadaten waren schwer zu erklären. Da habe ich Dr.T. beauftragt, der in die stressige Arbeit nicht so einbezogen war.

    Fragerunde 1: Grüne (16:56)

    Notz: Wo liegt der Grund für ihr Zeugnisverweigerungsrecht?

    D.B.: Das erklärt Herr Eisenberg.

    Eisenberg: § 25 PUAG. Könnte ja Vorwurf gemacht werden, dass er hätte melden müssen. Das hätte ja disziplinarrechtliche Konsequenzen. Das wissen sie auch, das hätte ich ihnen nicht sagen müssen.

    Notz: Da könnten ja mehrere Zeugen von betroffen sein und die ziehen diese Karte nicht. Warum spürt D.B. diese Strafverfolgungsdrohung besonders?

    Eisenberg: Nein, keine Strafverfolgungsdrohung, Disziplinarrecht. Die Frage können sie sich stellen, aber nicht ihm. Sie dürfen ihm das nicht vorhalten.

    Notz: Ich stelle fest, dass sein Arbeitgeber und die anderen, die ausgesagt haben, nichts von der disziplinarischen Drohung spüren. Daher komme ich zu der Frage…

    Renner: Ich ergänze, was Herr Schindler gesagt hat. Er hat hier in öffentlicher Sitzung gesagt, dass es keinen Grund gibt, ein Disziplinarverfahren gegen D.B. einzuleiten. Daher frage ich mich, ob die Frage nicht substanziell vom Tisch ist.

    Eisenberg: Glaube ich ihnen gerne, aber eine solche Aussage ist ja nicht rechtskraftfähig. Möglichkeit des Disziplinarverfahrens endet ja mit einer Verjährung. Wir müssen nicht mit dem Zeugen diskutieren, dass er dieses Recht hat.

    Notz: Nach einem Bericht von der SZ vom 16. Dezember 2015 soll es zu personellen Konsequenzen beim BND gekommen sein. Darunter Pauland, der zu BW zurück soll. Auch ein UAL sei betroffen. Sind sie betroffen?

    D.B.: Nicht Untersuchungszeitraum. Habe schon zu meiner Verwendung ausgesagt. Weiß nicht, was ich noch dazu sagen soll.

    Notz: Will gerne wissen, ob sie nach oben gefallen sind. Aktion goldener Fallschirm.

    Wolff: Nicht UG und Unterstellung.

    Notz: Irgendwer hat diese hochgeheimen Sachen ausgeplaudert aus BND oder Bundeskanzleramt. Würde gern wissen, ob stimmt, was hier gestreut wurde. Dass die strafversetzt wurden. Gehört zu der Art, wie die Regierung Politik macht in dem Ausschuss. Ist aussagekräftig.

    Wolff: Will das formal zurückweisen.

    Notz: Können sie mir sagen, wo die Information herkommt?

    Eisenberg: Nein, auch nichts zum Wahrheitsgehalt.

    Notz: Sie haben oft gesagt, dass sie nicht gemeldet haben. Haben sie auf andere Weise die Untersuchungsergebnisse kommuniziert? Im Türrahmen, am Telefon?

    D.B.: Habe mich dazu schon abschließend geäußert.

    Notz: Nein.

    Eisenberg: Hat er doch schon gesagt. Er will nichts dazu sagen und beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht.

    Notz: Nein, er hat gesagt, ich habe nicht gemeldet. Das ist formalistisch. Heißt aber nicht, ob er die Information nicht weitergegeben hat.

    Eisenberg: Er sagt, er beruft sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.

    Notz: Dann sage ich, dass die Aussage, dass er nicht gemeldet hat, nichts damit zu tun hat, ob er die Information nicht weitergegeben hat. Das würde auch erklären, warum es keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen gab.

    Naja, andere Frage: Wer hat damals mit SUSLAG geredet und worüber?

    D.B.: Habe W.K. ebauftragt, die deutsche Vertreterin SUSLAG über die Selektoren zu informieren und aufzutragen, die nicht weiter einzustellen.

    Notz: Und das ist erfolgt?

    D.B.: Ja, soweit ich weiß.

    Notz: Wie haben USA reagiert?

    D.B.: Nicht von Aussagegenehmigung gedeckt.

    Wolff: Zeuge kann grob Angaben dazu machen.

    Notz: Warum musste SUSLAG überhaupt informiert werden?

    D.B.: Verhindern, dass weiterhin Steuerung erfolgt.

    Notz: Aber hätte man doch einfach auf Filterliste setzen können.

    D.B.: Das ist das eine. Aber wenn man auch verhindert, dass das mit ähnlichen passiert, ist das doch noch besser.

    Notz: Warum musste man bei USA Einfluss auf deren Steuerung nehmen? Kann es sein, dass USA Selektoren selbst steuern?

    D.B.: Nein, das kann gar nicht sein.

    Notz: Dann: Warum musste SUSLAG unbedingt informiert werden? Sind ja ständig Selektoren aufgefallen?

    D.B.: Um ähnliche Steuerungen zu vermeiden. Zum anderen informiert man natürlich, dass Steuerung in Zukunft nicht mehr erwünscht ist.

    Notz: Ging es auch um nicht-lesbare Selektoren?

    D.B.: Man hat das weitergegeben, was als kritisch erkannt wurde und das war lesbar.

    Notz: Nicht-lesbare nicht als kritisch erkannt?

    D.B.: Müsste man näher ausführen.

    Notz: Dann mal los.

    D.B.: Gesamtsystem: Selektorenprüfung und Prüfung ausgehendes Material. Selektoren gerade im IT-Bereich in Equations angeliefert. Zu einem Ziel gibt es mehrere Selektoren: Mailadresse, Telefonnummer, Hashwert. Wenn einer der Selektoren abgelehnt wird, wird gesamte Equation inaktiv gestellt.

    Notz: Aber wir reden von Zeitpunkt ab der Prüfung von Dr.T.

    D.B.: War so seit 2011.

    Notz: Wie konnte Dr.T. dann Tausende nicht-lesbare Selektoren finden?

    D.B.: Dr.T. hat Aufspaltung der Equation bekommen. Wird eines als disapproved gesetzt, kommt kein anderes in System. Innerhalb Erfassungsanlage wird zu erfassten Verkehren IP-Adressen erhoben und dann ausgefiltert.

    Notz: Schon immer?

    D.B.: Schon immer.

    Notz: Und trotzdem hat Dr.T. Zehntausende nicht-legitime Selektoren gefunden?

    D.B.: Nicht legitim oder nicht lesbar?

    Notz: Dr.T. hat ausgesagt, dass Tausende nicht lesbar waren. Aber hat darüber hinaus Zehntausende Begriffe gefunden, die offensichtlich rechtswidrig waren. Liste nicht mehr vorhanden, aber sie haben sie gesehen. Was war das Problem trotz des Filtersystems?

    D.B.: Wurde geprüft im Wesentlichen auf deutsche Grundrechtsträger und das wurde auch so durchgeführt. Die von Dr.T. gefundenen, die europäischen öffentlichen Stellen, wurden vorher nicht geprüft, aber nachträglich als kritisch erkannt und dann deaktiviert.

    Fragerunde 2: Union (17:18)

    Schipanski: In der Mail, aus der Renner zitiert hat, waren sie ja nur im Cc. Dass sie da die Intiative treiben und sagen, wir müssen uns da genau mit beschäftigen, wie kommt das?

    D.B.: Mail betrifft ausländische öffentliche Stellen nur in einem Satz von drei Seiten. Erkenne ursächlichen Zusammenhang nicht.

    Schipanski: Ausgangspunkt Mail vom 17. Mai mit Anhang. Dann Mail mit Weisungsvorbereitung am 17. August. Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit Prüfung von Dr.T., wir sehen immer noch nicht, warum sie im Mai 2013 mit der Weisungsproblematik beginnen.

    D.B.: Habe gesagt, ich wüsste genauen Anlass nicht mehr. Nur deutlich vor ersten Snowden-Veröffentlichungen. Gutachten war nicht Auslöser. Aus meiner Sicht voneinander unabhängige Vorgänge.

    Schipanski: Verschriftlich wurde ihr Vorgang erst am 12. August, vorher nur Jour Fixes?

    D.B.: Zumindest keine Akten, die noch gefunden wurden. Soweit ich weiß, gab es Mails davor, die sind aber jetzt nicht mehr da.

    Schipanski: Uns quält das Warum. Haben Aussage von H.K., der am 3. Bezember sagte: „Manchmal hört D.B. das Gras wachsen.“

    D.B.: Bei Prüfung August 2013 wollte ich zweite Übermittlungsform näher analysieren und habe konkret Kommunikationsdienste und Regionen beauftragt. Dass damals europäische Stellen aufgefallen sind, war zufällig erzieltes Nebenergebnis. Kein ursächlicher Zusammenhang. Nebenprodukt, Zufallsfund.

    Schipanski: Und mit Blick auf BND-Selektoren? Erscheint ein Stück unlogisch. Sie sind ja ganz heiß dran und man wartet nur. Und dann kommt die Weisung vom Präsidenten und nicht von ihnen.

    D.B.: Habe mich den Sommer mit Beantwortung von Anfragen zu Snowden beschäftigt. Gab keinen konkreten Missstand, sonst wäre das viel schneller gegangen.

    Schipanski: Erschließt sich mir noch nicht ganz, aber gibt ja noch -Sitzung.

    Fragerunde 2: Linke (17:25)

    Renner: H.K. hat gesagt, hauptsächlich sie und W.K. waren für Kommunikation zuständig.

    D.B.: Nehme an, er meinte, das war Punkt von besonderer Bedeutung und UAL richtige Ebene, das mit USA zu kommunizieren.

    Renner: H.K. sagt auch, das war normalerweise per Besuch.

    D.B.: Ja, normalerweise persönliches Gespräch.

    Renner: Ohne Protokoll, Vier-Augen-Gespräch?

    D.B.: Kam drauf an. In der Regel Gespräche festgehalten. War zu dem Zeitpunkt nicht in Bad Aibling und NSA nicht in Pullach. Also hat persönliches Gespräch nicht stattgefunden.

    Renner: Wann wurde protokolliert und wann nicht?

    D.B.: Wöchentliches Gespräch mit Verbindungselement wurde in der Regel protokolliert.

    Renner: Verbindungselement klingt nach Star Trek. Was ist das?

    D.B.: Das Element ist…

    Renner: Das ist schon ein Mensch?

    D.B.: Ja, das ist ein Mensch, oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter.

    Renner: Und wer war das? Musste man das Element erst noch in die Steckdose stecken?

    D.B.: Das war damals glaube ich A.M. – aber das Wichtige: Damals gab es kein Gespräch. R.U. hat die Liste übergeben.

    Renner: Habe H.K. gefragt, warum man solche Gespräche nicht protokolliert. Hat gesagt: „Fragen sie D.B.“ Das tue ich jetzt.

    D.B.: Da ich das Gespräch nicht geführt habe, kanns auch kein Protokoll geben.

    Renner: Herr D.B. weiß anscheinend, warum es kein Protokoll gibt.

    D.B.: Offensichtlich ging H.K. davon aus, dass es ein Gespräch gab. Das war eine falsche Annahme.

    Renner: H.K. sagt eindeutig, könnte W.K. oder D.B. gewesen sein. Aber ich solle D.B. fragen, warum es kein Protokoll gegeben hat.

    D.B.: Kann nur sagen, dass H.K. von falscher Annahme ausging. Gab auch kein Gespräch von W.K., nur ein Überbringen von R.U.

    Renner: Werden Jour-Fixe-Gespräche protokolliert?

    D.B.: Welche?

    Renner: Im Allgemeinen?

    D.B.: Meine Gespräche nie.

    Renner: Wer war UAL T2D?

    D.B.: UAL T2 war ich.

    Renner: Weiß ich.

    D.B.: Es gibt nur Referatsleiter T2D.

    Renner: Dann nehm ich den.

    D.B.: Bis 2013 S.G., dann unbesetzt.

    Renner: Und mit dem haben sie die Weisung diskutiert und es gibt nur diese eine Mail.

    D.B.: Meiner Meinung nach müsste es noch Mails geben, aber die wurden scheinbar nicht aufgehoben.

    Renner: Aber die könnten auch bei ihm sein?

    D.B.: Ja. Aber S.G. ist nicht mehr beim BND. Er hat auch ein dienstliches Mailpostfach, da hat man soweit ich weiß nichts gefunden.

    Renner: Wo sind denn die Weisungsentwürfe?

    D.B.: Zum Teil in einer Gittermappe. Vorläuferentwürfe irgendwann in Papierkorb gelandet.

    Wolff: Aber da ist doch eine Mail drin.

    Renner: Ja, aber die Akte ist nicht vollständig, das sehe ich.

    Eine Frage noch. A.M. – das Element. Haben sie A.M. informiert, dass R.U. mit SUSLAG reden sollte?

    D.B.: Über Zuständigkeit kann man streiten.

    Renner: A.M. sonstwie informiert worden?

    D.B.: Kann ich jetzt nicht sagen.

    Fragerunde 2: SPD (17:37)

    Flisek: Weisung von BND-Präsident: Wie?

    D.B.: Mündlich-telefonisch.

    Flisek: Wie geht man damit um?

    D.B.: Man setzt sie um.

    Flisek: Notiert man sich das?

    D.B.: In dem Fall soweit ich mich erinnere nicht.

    Flisek: War die so einfach im Inhalt?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Wer war da noch beteiligt?

    D.B.: Ich glaube, der Herr Karl [Klarname W.K.?]. Ich glaube, da war noch ein Mitarbeiter im Büro, als ich die Weisung empfangen habe.

    Flisek: Das klingt so feierlich. Stand da Schindler im Raum?

    D.B.: Hat angerufen.

    Flisek: War das normal?

    D.B.: Zu Zeit der Snowden-Veröffentlichungen schon.

    Flisek: Wie oft?

    D.B.: Ein bis zwei Mal die Woche.

    Flisek: Wer war noch im Zimmer?

    D.B.: UAL W.K.

    Flisek: Zufällig?

    D.B.: Haben uns zu einem anderen Thema getroffen.

    Flisek: Dann ruft Schindler an. Das haben sie auch nicht auf laut gestellt?

    D.B.: Soweit ich mich erinnere war Telefon auf laut gestellt.

    Flisek: Also W.K. hat das auch gehört?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Was hat Präsident dann gesagt? Zwei bis drei knackige Sätze, detailreich, da kommt noch was?

    D.B.: Genauer Wortlaut KA. Hat uns gesagt, dass aus Bundeskanzleramt Weisung gekommen ist, wir sollen alle Steuerungen bezüglich der Partnerstaaten deaktivieren.

    Flisek: Gesagt, was Partnerstaaten sind?

    D.B.: EU und NATO.

    Flisek: Man hat gesagt „uneingeschränkt“ nicht mehr steuern?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Bezogen auf BND-eigene Selektoren oder auch auf NSA-Selektoren?

    D.B.: Haben das als Steuerung BND-eigener Selektoren verstanden, meines Erachtens nicht genauer ausgeführt.

    Flisek: Aha, nach Snowden etc. gab es mündliche Weisung an UAL, dass keine Selektoren von Partnerstaaten mehr gesteuert werden dürfen und es gab keine Aussage dazu, auf welche Töpfe sich das bezieht und sie haben das so verstanden, dass Bezug auf eigene Selektoren.

    Nicht für erforderlich gehalten, das auf NSA-Selektoren zu beziehen?

    D.B.: Erste Überlegung: Wie machen wir das, auch technisch?

    Flisek: Aber sie wussten doch auch um die NSA-Selektoren? Da hat doch die Hütte gebrannt.

    D.B.: Nein, die waren doch im August schon deaktiviert.

    Flisek: Alle?

    D.B.: Alle.

    Flisek: Wie ist das denn erfolgt, da hat man doch erstmal nach Top-Level-Domains gesucht.

    D.B.: Einzelheiten .

    Flisek: Präsident hat Weisung erteilt, weil er Weisung aus Bundeskanzleramt bekommen hat. Warum hat dann erst im März 2015 die ganze Problematik im Bundeskanzleramt auf dem Tisch gelegen? Im Passau im Landgericht gibts Holzbalken, im Sommer hört man, wie die sich biegen. Ich kriege nichts von dem zusammen, was sie sagen. Nichts. Nicht die Untersuchung von Dr.T., nicht die Weisung, nicht die BND- und NSA-Selektoren, nichts. Was ist das denn? Wissen sie, wenn das so weitergeht, verschwinden wir bald alle in diesem schwarzen Loch.

    Wieso taucht das Ganze dann erst im März 2015 auf?

    D.B.: Diese Frage ist mir schonmal gestellt worden.

    Flisek: Die können sie auch nochmal beantworten.

    D.B.: Gerne. NSA- und BND-Selektoren waren andere Vorgänge. Bisher BND-Selektoren ausgenommen. Warum Aktenvorlage Ablehnungsliste erst im Mai 2015 erfolgt ist? Habe geantwortet, dass mir bis dahin keine Akten vorlagen.

    Flisek: Wir standen im März alle mit offenem Mund hier. Ende Oktober gab es dann Weisung von Bundeskanzleramt über Präsidenten an sie, Partner nicht mehr zu steuern. Die ganze Thematik, die wir hier haben, mit all den Aufwendungen – aufgrund solcher Aussagen auch nervlich -, da stelle ich mir die Frage: Hat der BND-Präsident asugehend von Weisung bis März 2015 Informationen aus TA bekommen, dass es bei BND-Selektoren Probleme gab, gerade in Bezug auf Partnerstaaten?

    D.B.: Nein.

    Flisek: Warum?

    D.B.: Weil keine Probleme bekannt waren. Gewisse Konstellationen wurden von uns als rechtmäßig betrachtet. Bestand kein Anlass, Präsident zu informieren, dass etwas falsch gelaufen sei.

    Flisek: Unterschiedlicher Umgang BND- und NSA-Selektoren. Gab ja diese Löschung.

    D.B.: In beiden Fällen Deaktivierung.

    Flisek: Nichts, was als besonderes Vorkommnis gemeldet hätte werden müssen?

    D.B.: Weisung kam ja aus Bundeskanzleramt, war ja nichts zu melden.

    Im August 2013 haben sich aufgrund dem von mir veranlassten Weiungsentwurf Eckwerte rauskristallisiert. Auch durch zuständiges Referat T2D umgesetzt.

    Flisek: Vor der Weisung BND-Selektoren deaktiviert?

    D.B.: Ja, hatte Weisungsentwurf nicht nur auf Partner begrenzt. Im August 2013 schon Selektoren deaktiviert. Im November 2013 alle Selektoren von Partnerstaaten deaktiviert.

    Flisek: Weisung des Präsidenten hat dazu geführt, dass zusätzlich deaktiviert wurde?

    D.B.: Ja.

    Flisek: Wissen sie, wer im Bundeskanzleramt Weisung an Präsident erteilt hat?

    D.B.: Genau nicht.

    Flisek: Ungenau.

    D.B.: Muss ja ein Höherer gewesen sein.

    Fragerunde 2: Grüne (17:55)

    Ströbele: Woher wusste Schindler überhaupt, dass es Partnerselektoren gab?

    D.B.: Hat mündlich nachgefragt, im Oktober 2013.

    Ströbele: Wann?

    D.B.: Genau KA.

    Ströbele: Also wusste er von den Selektoren, bevor er ins Bundeskanzleramt gegangen ist. Haben sie ihn informiert?

    D.B.: Habe gesagt, Präsident hat nachgefragt, warum es solche Selektoren gab. Haben gesagt, dafür gibt es gute Gründe, Institutionen in Krisenländern zu steuern, wenn Informationen anders nicht zu bekommen waren.

    Ströbele: War das vor dem 24. Oktober? Dem Tag mit dem berühmten Spruch der Kanzlerin?

    D.B.: Genauer Tag KA.

    Ströbele: Deshalb ja diese Stütze. Müssen ja von dem besonderen Vorgang ab davon gewusst haben. Müssen sie sich ja gefragt haben: „Wenn das gar nicht geht, warum geht das dann bei uns?“

    D.B.: Weiß ich nicht.

    Ströbele: Aber sie haben Schindler unterrichtet?

    D.B.: Entweder ich oder W.K.

    Ströbele: Kein Problem mit Schindler in Erinnerung?

    D.B.: Nur den Sachverhalt. Aber ob ich das persönlich überbracht habe oder wer anders, KA.

    Ströbele: Aber das Telefonat vorhin hatten sie doch auch in Erinnerung. Aber nicht die Mitteilung, dass wir Partner abhören?

    D.B.: War ja in anderem Zusammenhang. War ja nicht, dass wir was Schlimmes machen.

    Ströbele: Was hat Schindler dazu gesagt?

    D.B.: Soweit ich mich erinnere fand er das nachvollziehbar und weiter hat er sich nicht geäußert.

    Ströbele: Wenn sie sich daran erinnern müssen sie ja doch bei ihm gewesen sein?

    D.B.: Kann mir ja auch berichtet worden sein.

    Ströbele: Im August hat Dr.T. NSA-Selektoren und BND-Selektoren gefunden.

    D.B.: Nein, keine BND-Selektoren. Unterschiedliche Vorgänge.

    Ströbele: Wann waren BND-Selektoren auf der Bildfläche?

    D.B.: Angefangen Frühjahr 2013, Ende Oktober dann Weisung vom Präsidenten.

    Ströbele: Die sind dann zusammengestellt worden oder in Datei zusammengefasst?

    D.B.: Welche Selektoren?

    Ströbele: Ausgesonderte BND-Selektoren.

    D.B.: In einen speziellen Bereich PBDB verschoben, sodass nicht mehr gesteuert.

    Ströbele: Von BND-Selektoren wurde Schindler berichtet und er wurde auch unterrichtet, wieso die da drin sind und was Rechtsgrundlage ist?

    D.B.: Andersrum. Präsident hat angewiesen, nicht mehr zu steuern. Und dann kam Umsetzung durch TA.

    Ströbele: Ich meine vorher. Er musste doch erstmal wissen, dass welche drin sind. Sonst hätte er Weisung nicht erteilt.

    D.B.: Wurde im Oktober mündlich unterrichtet, was wir warum steuern. Dann gibt es Vorgang in der Akte, da war aber noch nichts deaktiviert, erst nach der Weisung.

    Ströbele: Aber sie haben ja schon vorher deaktiviert?

    D.B.: Ja, August 2013.

    Ströbele: Als Weisung „Raus damit!“ kam, ist ihnen da nicht eingefallen, dass sie ja 40.000 NSA-Selektoren ein paar Monate vorher gefunden und rausgenommen haben?

    D.B.: Nein.

    Ströbele: Musste ihnen doch die Dimension dessen klar werden, was sie seit Anfang August wussten?

    D.B.: Nein.

    Ströbele: Obwohl Bundeskanzleramt sich mit den so schwierigen Selektoren beschäftigt hat?

    D.B.: Kann jetzt nochmal nein sagen.

    Ströbele: Kann es sein, dass Schindler mit dem Wissen über solche Selektoren nach Merkelhandy-Diskussion und nach „Ausspähen unter Freunden“ die Weisung im Bundeskanzleramt eingefangen hat?

    D.B.: KA.

    Ströbele: Nicht später drüber geredet?

    D.B.: Nein.

    [Fünf Minuten Pause (18:08)

    Geht weiter (18:18)]

    Fragerunde 3: Linke

    Renner: Präsidentenweisung. Haben sie ein Vorzimmer?

    D.B.: Als UAL T2 habe ich grundsätzlich Vorzimmerkraft. Wenn ich mich recht erinnere hat sie Ende Juni gekündigt und dann wurde Posten länger nicht nachbesetzt. Im zweiten Halbjahr 2013 gab es keine Telefon-Vorfilterung.

    Renner: Also überrascht durch Anruf Schindlers?

    D.B.: Heute KA mehr.

    Renner: W.K. war nicht da, weil sich Telefonat angekündigt hat?

    D.B.: Wenn ich mich recht erinnere nein.

    Renner: Und dann ruft Schindler einfach mal so an.

    D.B.: Teilweise stellt erst das Vorzimmer des Präsidenten den Kontakt her, bevor Präsident selbst rangeht.

    Renner: In dem Fall auch?

    D.B.: KA.

    Renner: Am selben Tag noch reagiert?

    D.B.: KA, war Nachmittag. Aber in unmittelbarem Zusammenhang.

    Renner: Wen alles über Weisung informiert?

    D.B.: Alle Referatsleiter.

    Renner: Auch Außenstellen?

    D.B.: Die hat W.K. informiert.

    Renner: Ach, wie praktisch. Und das war wirklich Zufall?

    D.B.: Ja. W.K. war auch öfter bei mir, daher nicht sooo großer Zufall.

    Renner: Wissen sie, wann W.K. Außenstellen informiert hat?

    D.B.: Auch unmittelbar. Ist dann in Urlaub gegangen und hatte eine Außenstelle nicht erreicht. Das hab ich dann nachgeholt.

    Renner: Welche war das?

    D.B.: Bad Aibling.

    Renner: Ach. Die hätte man fast vergessen.

    D.B.: Nein, die haben wir nicht vergessen.

    Renner: Haben sie bzw. W.K. den Außenstellenleitern aufgetragen, über die Deaktivierung schriftlich zu berichten?

    D.B.: Soweit ich weiß nein.

    Renner: Überblick bekommen, wann wo vollständig deaktiviert wurde?

    D.B.: Nein, aber habe Meldung bekommen, wann das passiert sei.

    Renner: Wenn in Außenstelle Selektor rausgenommen wird, dann automatisch auch aus PBDB raus?

    D.B.: Rollout in Außenstellen hatte unterschiedlichen Stand. Bei manchen schon da und zentral aus PBDB verfolgbar. Nicht alle Außenstellen waren damals an PBDB angeschlossen.

    Renner: Gab es auch Außenstellen, wo das einige Zeit gedauert hat, bis deaktiviert wurde?

    D.B.: KA.

    Renner: Von Zeugen gehört, dass Sachbearbeiter eigenständig Selektoren entwickeln können und es unterschiedliche Selektoren in den Außenstellen gibt. Richtig?

    D.B.: Ja.

    Renner: Was wurde Außenstellen gesagt, um welche Selektoren es geht?

    D.B.: Ging um Institutionen von Partnerstaaten.

    Renner: Wenn Außenstelle das nicht umsetzt, wird das bemerkt?

    D.B.: Meldungen der Außenstellen gehen im Grundsatz über Zentrale. Da wäre das bemerkt worden.

    Renner: Im Grundsatz. Aber im Spezialfall auch direkt zum Kunden.

    D.B.: Im Ausnahmefall bestimmt.

    Renner: Wäre das dann bemerkt worden?

    D.B.: Geht zumindest auch immer lesend in die Zentrale.

    Renner: Alle Meldungen werden gelesen?

    D.B.: Ja.

    Renner: Bei Equations: Gesagt, dass man unleserliche Teile aussondern konnte, wenn Teil dabei war, den man lesen konnte. Gab es komplett unleserliche Equations?

    D.B.: Soweit ich weiß nicht.

    Renner: Gab es TKMs ohne Equations?

    D.B.: Soweit ich weiß nicht.

    Renner: Im gesamten Zeitraum?

    D.B.: Soweit ich weiß nein.

    Renner: Gilt das auch für BND-Selektoren?

    D.B.: Verstehe ich nicht. Nein, BND steuert keine für ihn nicht-lesbaren Selektoren.

    Renner: Ist man heute angesichts Möglichkeiten von Anonymisierern in der Lage, sämtliche TKMs zu lesen?

    D.B.: Wenn ich aufgrund eines Kriteriums etwas steuere und Resultat bekomme, kann ich auch etwas lesen.

    Renner: Bei BND-Selektoren gibt es keinen einzigen, der nicht eindeutig zugeordnet werden kann zu Kommunikationsart, Land, etc.

    D.B.: Muss ja meine eigenen Selektoren lesen und verstehen können.

    Renner: Und bei NSA-Selektoren: Da nur das gesteuert, was man 100-prozentig verstehen konnte?

    D.B.: Gab bei Dr.T. nur im Promillebereich Selektoren, die er nicht verstehen konnte.

    Renner: Aber er hat ja nicht alle bekommen.

    D.B.: Wieso?

    Renner: Weil er nur die bekommen hat, die er verstehen konnte.

    D.B.: Das ist ein Missverständnis. Er hat alle damals aktiven und inaktiven IP-Selektoren bekommen.

    Renner: Alle?

    D.B.: Ja.

    Renner: Acht Millionen?

    D.B.: Ja.

    Renner: Er hat gesagt, es gab einen Teil, den er keinem Land zuordnen konnte und welche, wo er nichtmal Typ des Selektors ermitteln konnte.

    D.B.: Ja, letzteres im Promillebereich.

    Renner: Das, was wir in Karlruhe erklagen, das sind ganz unterschiedliche Sachen. Das hat Herr Graulich verstanden?

    D.B.: Dem Herrn Graulich wurde zugearbeitet. Jedesmal wenn er etwas nicht verstanden hat, wurde es ihm erklärt.

    Renner: Verstehen sie IMEIs?

    D.B.: Ja.

    Renner: Wo wird es denn schwierig?

    D.B.: Messenger.

    Renner: Wie hoch war da der Anteil 2013?

    Wolff: .

    Renner: NSA-Selektoren in Equations verbunden, BND-Selektoren auch?

    D.B.: Bei BND-Selektoren sprechen wir nicht von Equations, aber in PBDB waren mehrere Selektoren zu einem Ziel vorhanden.

    Fragerunde 3: Grüne (18:35)

    Ströbele: Wie man mit Partnerländern umgeht, hat nichts mit Snowden zu tun, sagten sie. Habe mir das mal genau angeschaut. Wenn man sich Zahlen anguckt: Vor Snowden gab es eine einzige Mail vom 7. Mai, dann passierte nix. Im ganzen Mai, im ganzen Juni, im ganzen Juli. Und dann zufällig zu dem Zeitpunkt, wo sie sich mit NSA-Selektoren bschäftigt haben, setzen die Überlegungen aus dem Frühjahr wieder ein. Da sind neun Schreiben dazu im August und September. Und danach gibts dann nur noch den Termin im Oktober, wo sie Herr Schindler unterrichtet haben und dann kommt nur noch diese Weisung vom 28. Oktober. Wollen sie sagen, das hatte nichts mit den NSA-Selektoren zu tun? In dieser ganzen Zeit haben sie nichts gemacht und dann plötzlich kümmern sie sich Schlag auf Schlag. Wollen sie das aufrecht erhalten?

    D.B.: Ja, das will ich. Ich weiß, dass auch erhebliche Aktivitäten im Frühjahr gelaufen sind. Sind nicht in Akten dokumentiert. Gehe davon aus, dass die Versionen im Lauf der Zeit gelöscht wurden.

    Ströbele: Das erste Schreiben vom 7. Mai liest sich wie ein Anfangsschreiben mit Vorschlag, das weiter zu klären und rechtlichen Ausführungen aus 2009. Sagen sie immer noch, die Sachen sind zufällig abhanden gekommen? Das Schreiben sieht aus, als würde sie jemand auf eine Unsicherheit hinweisen und um Klärung bitten. Aber das ist es nicht.

    Sehen sie das immer noch so?

    D.B.: Aus meiner Sicht halte ich an meiner Aussage fest, dass das für mich kein Ausgangspunkt war. Referatsleiter T2D sah da keinen Bedarf. Hier schreibt ein Herr F., aus meiner Sicht haben die Vorgänge im Frühjahr stattgefunden, sind aber nicht mehr in den Akten. Da gibt es mehrere Vorläuferexemplare.

    Ströbele: Da ist aber nichts.

    D.B.: Tut mir leid, ich hätte die gerne da drin.

    Ströbele: A.F., wissen sie, wer das ist?

    D.B.: Ja.

    Wolff: Hatten wir hier auch schon als Zeugen.

    Ströbele: Dann können wir ihn ja nochmal holen, dazu haben wir ihn mit Sicherheit nicht befragt.

    Notz: Wann sind denn die Mails gelöscht worden?

    D.B.: KA.

    Notz: Aber es gibt ein Löschmoratorium. Das wäre nicht das erste Mal, dass das passiert. Aber es wäre eine Intensivierung des Enttäuschungsschadens. Was macht die Fachaufsicht, wenn die Behörde dagegen verstößt? Werden die dann befördert?

    Wolff: Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass die während des Löschmoratoriums gelöscht werden. Natürlich kann man E‑Mails löschen.

    Notz: Wir haben hier seitenlange E‑Mails mit belanglosem Kram, aber das hier fehlt, um die hanebüchene Aussage des Zeugen zu decken.

    Wolff: Ja, ich hätte sie doch auch gerne.

    Notz: Na, aber wer ist denn dann der Bösewicht, wenn nicht sie es sind?

    Wolff: Ist nicht so eindeutig, wie es dargestellt ist. Am Anfang des Moratoriums war auch unklar, ob Mails zu BND-Selektoren zu UG gehören.

    Notz: In Akte sind alles Mails, die mit Selektoren verbunden sind, die wir im Bundeskanzleramt sehen durften. Solange die Dinge nicht vollständig sind, wird man nirgendwo hinkommen. Entweder man legt alles vor, aber nicht so eine ausgewürfelte Akte. Die Mail im April ist noch da, aber dann fehlt bis Herbst alles. Wenn sie glauben, dass sie mit so einem Haufen den Sachverhalt abbügeln können, das können sie nicht.

    Dass BND- und NSA-Selektorenprüfung zwei unterschiedliche Sachverhalte sind, das wird hiermit nicht belegt.

    Fragerunde 4: Linke (18:49)

    Renner: Wann ist S.G. aus BND ausgeschieden?

    D.B.: Ende Juni 2013.

    Renner: Überraschend?

    D.B.: War Zeitverwender der BW, der dann wieder zurückgekehrt ist.

    Renner: SUSLAG bekommt auch Daten, oder?

    D.B.: Weiß nicht, worauf sie hinauswollen. Welche Daten soll SUSLAG bekommen?

    Renner: Das ist meine Frage.

    D.B.: Soweit ich weiß gehen Daten über SUSLAG an Organisationen in den USA.

    Renner: Welche Daten gehen über SUSLAG an die USA?

    D.B.: Bin ich falscher Zeuge, kann ich nicht genau sagen.

    Renner: Sie waren schonmal in der Keksdose?

    D.B.: Wo?

    Renner: Keksdose. Blechdose. In dem fensterlosen Gebäude mit dem Stacheldraht.

    D.B.: Ja.

    Renner: Häufig?

    D.B.: Nein, wenige Male.

    Renner: Was wissen sie darüber, welche Daten vom BND in SUSLAG landen?

    D.B.: Grundsätzlich gehen Metadaten und selektierte Inhalte an SUSLAG.

    Renner: Aus welchen Erfassungen?

    D.B.: Aus Satellitenerfassungen.

    Renner: Und?

    D.B.: [dreht sich zu Wolff]

    Renner: Kabel?

    D.B.: Kabel nein.

    Renner: Auch Kabel?

    D.B.: Soweit ich weiß nein.

    Ich würd mich da mal mit dem Herrn Wolff beraten.

    Beratung ergab: Nicht UG, kann aber kurz erwähnt werden.

    Renner: Warum?

    Wolff: Haben schon über verschiedene Erassungsarten diskutiert, können wir danach nochmal kurz darlegen.

    Renner: Metadaten an SUSLAG alle aus Satellit?

    D.B.: Ja.

    Renner: Inhaltsdaten auch Satellit?

    D.B.: Die an die USA ja.

    Renner: Selektoren ausschließlich NSA-Selektoren?

    D.B.: Ja.

    Renner: Daten gehen dorthin aus Pullach?

    D.B.: Wege und Zwischenwege KA.

    Renner: Gibt es auch Weg aus SUSLAG zum BND?

    D.B.: [zögert] Grundsätzlich von US-Seite kommen Selektoren.

    Renner: Außerhalb des Grundsatzes?

    D.B.: Im Rahmen des UG kann ich nicht weiterhelfen.

    Renner: Wir untersuchen Kooperation mit Five Eyes. Ich gehe davon aus, dass in der Blechdose Five Eyes sitzen. Was kommt außer Selektoren von US-Seite?

    D.B.: Kann ich nochmal mit Herr Wolff sprechen?

    Nur .

    Wolff: Habe Zweifel, dass das UG ist, aber können sie sich eigenes Bild machen.

    Renner: Worauf berufen sie sich da?

    Wolff: Sind nicht nur Massendaten.

    Renner: Wie ist es mit Rohnachrichten, die an Außenstellen gehen?

    D.B.: Nicht Five Eyes, nicht UG.

    Renner: Hatten hier Operationen, in denen Daten in anderer Außenstelle als Bad Aibling bearbeitet wurden und an Five Eyes gingen. Wundert mich. Wissen sie das oder vermuten sie das?

    D.B.: Glaube, ich weiß, was sie meinen. Dazu müsste man nur was sagen.

    Renner: Warum?

    D.B.: [geht wieder zu Wolff]

    Wolff: Grundsätzlich schon bekannt.

    Renner: Wie hoch ist Anteil NSA-Selektoren 2013 ohne Deutung?

    D.B.: Telefonie enthielt Deutung und IP nicht.

    Renner: Anteil Telefonie/IP?

    D.B.: Auf TKMs bezogen 50:50.

    Renner: Von wie viel Millionen?

    D.B.: Nur .

    Renner: Waren nicht mal 16 Millionen in der Presse?

    Wolff: Hatten mal Größenordnungen genannt. Genaue Zahlen .

    Renner: Die 8 Millionen IP-Selektoren ohne Deutung: Gab es andere Formen von Begleitschreiben, Erläuterung?

    D.B.: Soweit ich weiß nein.

    Renner: Vor 2013 mal thematisiert worden?

    D.B.: Soweit ich weiß nein.

    Renner: Sind NSA-Selektoren nur in Bad Aibling eingesetzt worden?

    D.B.: Ja.

    Renner: Auch nicht in Auslandsaußenstelle?

    D.B.: .

    Renner: Aber sie haben doch eben „ja“ gesagt, das ist kurios.

    D.B.: Ich habe die Frage so verstanden, als hätten sie nach BND-Außenstellen in Deutschland gefragt.

    Renner: Kennen sie Begriff Rohmaterialaustausch?

    D.B.: Ja.

    Renner: Erläutern.

    D.B.: Nicht UG, nicht Five Eyes.

    Renner: Auch nicht indirekt?

    D.B.: Wie?

    Renner: Zum Beispiel BND gibt Daten an BW, da holen sich Five Eyes die Daten ab.

    D.B.: Nein.

    Renner: Trilateraler Austausch?

    D.B.: Nein.

    Renner: Rohmaterialaustausch findet nicht statt?

    D.B.: Austausch findet nicht statt. Eine Weiterleitung der Daten in Bad Aibling findet statt.

    Renner: Uhrlau hat gesagt, Bad Aibling war unter Führung von USA. War das ein Versprecher?

    D.B.: Keine Ahnung. Ist unter deutscher Leitung, JSA.

    Renner: Wurde aber extra nochmal nachgefragt.

    D.B.: Deutscher Dienststellenleiter. JSA.

    Renner: Hatte wirklich der BND die Mütze auf?

    D.B.: Ja.

    Renner: Schonmal gehört, dass man davon spricht, dass TA ein Eigenleben führt?

    D.B.: Ja.

    Renner: Wie kommt man zu der Einschätzung?

    D.B.: Mir nicht erklärlich.

    Renner: Haben das schon von mehreren gehört.

    D.B.: Dann müssen die das erklären.

    Renner: Auch ihnen gegenüber schonmal geäußert?

    D.B.: In Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen noch nicht.

    Renner: Das, was da an nicht-dokumentierten Vorgängen existiert: Ist das generell im BND so oder eher nur TA?

    D.B.: KA.

    Renner: Kennen sie einen anderen Vorgang wie die Selektoren, wo trotz Relevanz nicht gemeldet wurde?

    D.B.: Nein.

    Renner: Hat der Umstand, dass Dinge nicht protokolliert und nicht gemeldet wurden, dazu geführt, dass andere meinen, TA hätte ein Eigenleben?

    D.B.: KA.

    Renner: Gibt es heute andere Regeln zur Protokollierung?

    D.B.: Mir keine bekannt. Bis auf Weisungen Bundeskanzleramt, was zu speichern, zu dokumentieren, etc. ist.

    Renner: Seit wann gibt es die Anweisungen?

    D.B.: Fortlaufend seit März 2015.

    Renner: Gehört dazu auch die Frage, welche Datenmengen ausgeleitet werden?

    Wolff: Nicht UG.

    Renner: Dann anders: Wie wurde das früher gemacht?

    D.B.: Soweit ich weiß ist Rechtsauffassung, dass Satellitenerfassung nicht protokollierungspflichtig sind.

    Renner: Na, aber es gibt ja auch Metadaten aus Kabeln.

    D.B.: Im Rahmen UG habe ich hierzu keine Aussage zu machen.

    Renner: Aber wir wissen doch, dass Metadaten aus Kabel erfasst wurden.

    D.B.: Soweit ich weiß sind keine Metadaten aus Kabeln an Five Eyes gegangen.

    Renner: Aber wie haben sie die gezählt?

    D.B.: Die mussten nicht gezählt werden.

    Fragerunde 4: Grüne (19:13)

    Notz: Trotzdem gezählt?

    D.B.: Seit 2013 Metadaten aus Satellit.

    Notz: Wieviele Metadaten seit 2003 bis 2013 an Five Eyes weitergeben worden? Wie viele Nullen?

    D.B.: Muss ich mit Herrn Wolff beraten.

    Notz: Dann mal los.

    D.B.: Bezüglich Eikonal keine personenbezogenen Metadaten an US-Seite weitergeleitet worden.

    Notz: Über den Quatsch sind wir seit zwei Jahren hinweg.

    Wolff: Ich sage dem Zeugen nicht, was er sagen soll

    D.B.: Sie sagen mir, ich würde Quatsch erzählen. Aber ich sage hier die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Ich bitte, mit Respekt behandelt zu werden.

    Notz: Aber sie müssen mir hier eine schlüssige Geschichte erzählen.

    Wurden die Strecken und der Abgriff dokumentiert?

    D.B.: Bezüglich Eikonal Metadaten und keine personenbezogenen Daten, daher keine Zählung.

    Satellit keine Dokumentationspflicht laut BND-Gesetz, erst ab Oktober 2013 gezählt.

    Notz: Frau Polzin hat gesagt, dass Ausleitungen und Strecken dokumentiert wurden. Und sie sagen das Gegenteil.

    D.B.: Ich sage, ab Oktober 2013 wurde gezählt.

    Notz: Aber die Strecken. Und die Zeiträume. Und die Kapazitäten.

    D.B.: Weiß nicht, was sie mit Strecken meinen.

    Notz: Die Kabel, an die sie rangegangen sind. Die Stories, die sie der G‑10-Kommission erzählt haben.

    D.B.: Ich habe der G‑10-Kommission nichts erzählt. In Bad Aibling gab es ein Sachgebiet, da werden die Strecken den Mitarbeitern bekannt gewesen sein.

    Notz: In welcher Datei würde man das speichern?

    D.B.: Da ich es nicht weiß, weiß ich auch nicht, in welcher Datei das war.

    Notz: Nicht darüber geredet?

    D.B.: Mit mir nicht.

    Notz: Aussage von Frau Polzin verfolgt?

    D.B.: Ich nicht. Ich habe auf netzpolitik.org die Vernehmung von H.K. verfolgt.

    Wolff: Das hat Frau Polzin so nicht gesagt.

    Notz: Dann holen wir jetzt die Akten und ich lese ihnen das vor.

    62. Sitzung, Protokoll, Seite 155:

    Ich glaube Dokumentationspflicht waren und sind erfüllt durch vorhandene Dokumentation im BND über Kooperationen und das, was in Bad Aibling stattfindet.

    Also gibt es die Dokumentation. Das war die Frage: Machen wir Weltraumtheorie oder folgen wir Dokumentationspflichten? Herr Heiß hat sich dazu entschlossen, uns was von Weltraum zu erzählen.

    D.B.: Kooperation wurde bestimmt protokolliert. Bezüglich Datenweiterleitungen meiner Meinung nach nicht dokumentiert oder protokolliert worden.

    Notz: Geht um Dokumentationspflicht nach Bundesverfassungsschutzgesetz. Denn wenn man Weltraumtheorie nicht folgt, muss man dokumentieren. Sie sagt, dass es Dokumentation gibt. Wir haben diese Dokumentation auch noch nicht. Und ich versuche seit Monaten, herauszufinden, wo die sind. Daher: Werden diese Sachen dokumentiert?

    D.B.: Aus meiner Sicht wurden bis August 2013 Weiterleitungen aus Satellit nicht dokumentiert.

    Notz: Aber aus Kabel?

    D.B.: Waren keine personenbezogenen Daten.

    Wolff: Nur bei personenbezogenen Daten Dokumentationspflicht.

    Notz: Geht darum, ob sie da sind. Dann müssen sie sie uns vorlegen.

    Wolff: Frau Polzin hat gesagt, sie glaubt, dass es Formen der Dokumentation gibt. Gibt mitnichten einen zwingenden Widerspruch.

    Notz: Sie sagt: „Ich glaube, dass die Dokumentationspflichten auch erfüllt waren.“

    Wolff: 2015 war das.

    Notz: So wie der Zeuge eierig antwortet, glaube ich, dass es diese Dokumentation gibt und sie die nicht herausrücken, weil das drinsteht, was sie ausgeleitet haben. Wenn es die Dokumentation gibt, dann brauchen wir diese Akten.

    Sie haben Respekt angemahnt, dann müssen sie mir aber auch sinnvolle Antworten geben.

    D.B.: Ich habe mir beste Mühe gegeben, da müssen sie einen anderen Zeugen fragen. Ich war nicht in Bad Aibling.

    Notz: Dann bitte ich sie, uns jetzt Namen zu nennen. Aber sie müssen uns auch sagen, was sie wissen, wenn sie nicht direkt betraut waren. Wer kann uns Aussage machen?

    D.B.: Ist eher eine Frage an die Bundesregierung.

    Sensburg: Wenn sie das wissen, können sie das auch sagen.

    D.B.: R.U., W.K.

    Fragerunde 5: Union (19:30)

    Sensburg: Wie mit Weltraumtheorie beschäftigt?

    D.B.: Wurde mir im Sommer 2013 mitgeteilt. Von den Juristen.

    Sensburg: Wie genau?

    D.B.: Weiß ich nicht.

    Sensburg: Wie war Kenntnisstand bis August 2013 zu Weltraumtheorie?

    D.B.: Nicht mit Problematik beschäftigt.

    Sensburg: Andere Kollegen, die sie kennen?

    D.B.: Nein.

    Sensburg: Gab es irgendeinen?

    D.B.: Ich kenne keinen.

    Sensburg: Kennen sie jemanden vor August 2013, der das Thema Weltraumtheorie erwähnt hat?

    D.B.: Kenne keinen.

    Sensburg: Kann es sein, dass die Erlasslage vorher anders war und Weltraumtheorie reine Erfindung ist?

    D.B.: KA.

    Sensburg: Hätte die ihnen bekannt sein müssen?

    D.B.: KA, mir ist sie nicht bekannt.

    Sensburg: Lege ihnen jetzt mal Erlass von 1995 vor, der sagt etwas ganz anderes. Da steht, dass § 9 BVerfSchG gilt. Da steht nix von Weltraumtheorie.

    D.B.: Vorgang von 1995 nicht bekannt, bin auch erst seit 2000 im BND.

    Sensburg: Mir erscheint das nachvollziehbar. Mir ist nicht nachvollziehbar, dass es vorher eine Weltraumtheorie gab. Wenn § 9 Anwendung findet, müsste dokumentiert werden. Wenn sie auch erst seit August 2013 von Weltraumtheorie wissen, dann scheint das für mich eine Erfindung aus dem Sommer 2013 gewesen zu sein.

    D.B.: Da kann ich jetzt nichts zu sagen.

    Sensburg: Das reicht mir auch schon.

    Fragerunde 5: Grüne (19:35)

    Ströbele: Wissen sie, wann der Vorgang abgeschlossen war, Selektoren rauszunehmen?

    D.B.: KA.

    Ströbele: Waren das Tage, ein Monat, Jahre?

    D.B.: In meiner UA so, dass binnen weniger Tage zum Teil automatisiert alle entsprechenden TKMs deaktiviert wurden.

    Ströbele: Und für andere Abteilungen?

    D.B.: KA.

    Ströbele: Aber sie haben das weitergeleitet?

    D.B.: Hat W.K. gemacht.

    Ströbele: Also keine Ergebnisse?

    D.B.: Nein.

    Ströbele: Auch nichts später mitgeteilt worden?

    D.B.: Nein. Nicht erinnerlich.

    Fragerunde 6: Union

    Sensburg: Sie sagten Juristen, Leitungsstab haben über Weltraumtheorie informiert?

    D.B.: Soweit ich weiß TAG.

    Sensburg: In welchem Jahr?

    D.B.: Sommer 2015.

    Fragerunde 6: Linke

    Renner: Üblich, dass keine Dokumentationspflicht, ob Weisung erfüllt wird?

    D.B.: Was üblich für BND ist, kann ich nicht sagen. Bei Weisungen ist Vollzug zu melden. In dem Fall nicht der Fall. Der entsprechende Teilbereich wurde in PBDB eingerichtet und Selektoren wurden dahin verschoben. Das war für mich klar und hat gereicht.

    Renner: Wenn das unüblich ist, dass man nicht berichtet und Weisung erfüllt: War das Teil der Weisung, nicht so viel Wind zu machen?

    D.B.: Frage nicht richtig verstanden. Automatische Meldepflicht, wenn ich Weisung nicht erfüllen kann. War hier nicht der Fall.

    Renner: Also Präsident sagt, sämtliche Selektoren mit Partnerbezug rausnehmen. Dann stelle ich mir vor, dass man irgendwann sagt, dass das erledigt ist. Wenn man das nicht rückmeldet, war es ausdrücklicher Wunsch, dass man da nicht so viel in den Akten hat?

    D.B.: Meiner Meinung nach so, dass wir hätten melden müssen, wenn wir die Weisung nicht erfüllt hätten. Sonst hätte der Präsident auch gerügt. Normalerweise wird immer eine Frist erteilt. Das war hier nicht so. War Einzelweisung. War sofort, unmittelbar zu erfüllen. Sonst hätte das Sanktionen nach sich gezogen.

    Renner: Zu dieser Einzelweisung Vermerk angefertigt?

    D.B.: Nein.

    Renner: Das finde ich interessant. Ich hätte da erstmal den Stift rausgeholt, auch um mich selbst abzusichern. Haben sie nicht gemacht?

    D.B.: Nein, habe mit den Referatsleitern gesprochen. Sah keine Notwendigkeit, einen Vermerk zu schreiben. Wurde auch von keinem angezweifelt. Gab keine Diskussion, musste mich nicht absichern. Habe ja bei den Referatsleitern angerufen.

    Renner: Ist das für sie positiv, wenn man sagt, sie hören das Gras wachsen?

    D.B.: Dazu kann ich nichts sagen.

    Renner: Ich hab noch einen Widerspruch. Wenn sie sich so sicher sind, dass alles richtig gelaufen ist – muss man nicht protokollieren etc. – wieso machen sie an der einen Stelle des Nichtmeldens der Prüfung der NSA-Selektoren so eine vollkommen andere Wendung? Man könnte doch mit der selben Selbstsicherheit auch diese Fragen durchstehen. Wir können nicht nachvollziehen, warum an dieser Stelle, einer zentralen Stelle, das Aufklärungsinteresse des NSAUA massiv konterkariert wird. Wir können bis heute nicht glauben, dass so ein wichtiger Vorgang nicht gemeldet wird. Wir würden gerne wissen, wer mit wem damals die Ohren aufs Gras gelegt hat. Wir werden so lange Zeugen befragen, bis wir das wissen. Man hat frühzeitig auch im Bundeskanzleramt gewusst, was Sache ist. Da werden wir auch in -Sitzung dazu weiterfragen.

    Fragerunde 6: Grüne

    Ströbele: Haben Außenstellen unterschiedliche Selektoren?

    D.B.: Ja, waren ja noch nicht alle an PBDB angeschlossen.

    Ströbele: Denkbar, dass manche europäische Regierungsstellen drin hatten?

    D.B.: Denkbar, aber wäre ja aufgefallen, wenn die Meldungen zentral gelesen werden. Meiner Meinung nach liegt kein Regelungsdefizit vor.

    Ströbele: Sie haben jetzt die Weisung und jetzt kommt da doch noch was an unzulässigen Selektoren. Da muss ja nochwas kommen.

    D.B.: Wenn systematischer Verstoß gegen Weisung vorläge, dann wäre das bestimmt bei mir gelandet. Bei Versehen bestimmt auf unterer Ebene geklärt.

    Ströbele: Was ist untere Ebene? Wenn mehrere Fälle auftreten, ist das dann ihre Ebene?

    D.B.: Kommt auf Einzelfall an. Wenn einzelner Selektor mehrere Meldungen generiert, dann nur Einzelfall. Wenn systematisch Fehler auftreten, muss man an obere Ebene melden.

    [Ende der öffentlichen Sitzung (19:50)]

    28. Januar 2016 7
  • : James Bamford über den kommerziellen Spionage- und Überwachungsmarkt
    James Bamford über den kommerziellen Spionage- und Überwachungsmarkt

    James Bamford, Autor und NSA-Chronist, hat für „Foreign Policy“ ein lesenswertes Stück über den kommerziellen Markt für Spionagesoftware und den damit verwobenen „Sicherheitsapparat“ verfasst: The Espionage Economy. Er nennt darin die Unternehmen auch beim Namen, die Hard- und Software an jeden Käufer verticken, der dafür bezahlt, darunter üble Diktatoren, die mit den Werkzeugen die Netze ganzer Staaten abhören.

    Die Werkzeuge dieser Unternehmen ermöglichen es Regierungen erst, ihre und die Bürger anderer Staaten technisch zu überwachen. Bamford kommt daher zu dem naheliegenden Schluss, dass dieser Spionage- und Überwachungsmarkt strikter kontrolliert und reguliert werden sollte:

    Citizens used to have technology on their side. In the age of analog communications, mass surveillance was labor-intensive; there were too many people, too many wires, and too few listeners. Today, however, advanced digital technology is on the side of the oppressor. It is impossible to turn back the clock, but it is not too late to enact strict regulations on spyware.

    Vielleicht würde es aber auch helfen, wenn man der NSA erstmal ihr Budget um – sagen wir – siebzig Prozent kürzt. Ein Markt floriert ja auch deswegen, weil es finanzstarke Teilnehmer gibt.

    Bamford hat wie kaum ein anderer frühzeitig und umfänglich die Aktivitäten der NSA und ihrer kommerziellen Helfer aufgedeckt und im Details beschrieben, was ihm beinahe Ermittlungen aufgrund des „Espionage Act“ einbrachte. Besonders seine Bücher „Body of Secrets“ (deutscher Titel: „NSA. Die Anatomie des mächtigsten Geheimdienstes der Welt“) und „The Shadow Factory: The Ultra-Secret NSA from 9/11 to the Eavesdropping on America“ sollten in keiner Bibliothek von Interessierten fehlen.

    25. Januar 2016 9
  • : Warum der NSA-Chef Verschlüsselung unterstützt
    Michael S. Rogers, Chef der NSA
    Warum der NSA-Chef Verschlüsselung unterstützt

    Während sich weltweit Chefs von Polizeien und Geheimdiensten gegenseitig mit ihren Rufen nach wahlweise Hintertüren oder einem Komplettverbot von Verschlüsselungsstechnologien überbieten, spricht sich NSA-Direktor Mike Rogers für eben jene verteufelte Technologie aus. Das heißt aber nicht, dass der NSA-Direktor jetzt plötzlich zu den Guten gehört.

    Ein Freund der Verschlüsselung, …

    Wie das amerikanische Online-Magazin The Intercept berichtet, sagte Rogers auf einer Podiumsveranstaltung (Video-Aufzeichung) des Thinktanks Atlantic Council in Washington D.C., dass „Verschlüsselung fundamental für die Zukunft sei“ und jegliche Diskussion darüber Zeitverschwendung sei. Gerade die letzten großen Leaks von persönlichen Daten in den USA hätten die Bedeutung von Verschlüsselung für die Privatsphäre hervorgehoben.

    (…) Rogers stressed that the cybersecurity battles the U.S. is destined to fight call for more widespread use of encryption, not less. “What you saw at OPM, you’re going to see a whole lot more of,” he said, referring to the massive hack of the Office of Personnel Management involving the personal data about 20 million people who have gotten background checks

    Nun ist generell erstmal Skepsis angesagt, wenn der Chef des wahrscheinlich weltweit größten Überwachungsprogramms von Telekommunikation und Internet zum wiederholten Male eine Technologie lobt. Bedeutsam ist Rogers Aussage aber trotzdem, weil sein Kollege vom FBI, James Comey, aktuell massiv gegen Unternehmen lobbyiert, welche Ende-zu-Ende Verschlüsselung zum Schutz ihrer Kunden implementiert haben.

    Schon einer von Rogers Vorgängern im Amt, Michael Hayden, war ein Verfechter von Verschlüsselungssoftware und distanzierte sich gegenüber CNN vom FBI-Direktor: „I disagree with Jim Comey. I actually think end-to-end encryption is good for America.“

    … weil es andere Wege gibt

    Wie aber auch Jenna McLaughlin bei The Intercept richtigerweise schreibt, liegt diese erstmal überraschende Aussage wohl vor allem daran, dass verschlüsselte Inhalte für die NSA kein großes Problem darstellen. Rogers wirbt demnach für die Nutzung von Verschlüsselung, weil sein Dienst noch andere Wege hat, an seine Informationen zu kommen. Durch das Hacken von Computern, Netzwerken, Hard- und Software umgeht oder knackt der Geheimdienst Verschlüsselungen und gelangt direkt an die gewünschten Inhalte.

    Doch es gibt Hoffnung: Alles kann die NSA wohl auch nicht knacken, wie eine Analyse von Snowden-Dokumenten des Spiegels nahelegt. Dort geben eine Reihe von namhaften Autoren eine Übersicht über die bis dato (Dezember 2014) wahrscheinlich (nicht) geknackten Verschlüsselungstechnologien.

    22. Januar 2016 29
  • : Irrtum oder Lüge? Fehler der Bundesregierung bei Beantwortung von Fragen zur NSA-Spionage
    Die NSA spioniert nicht gegen deutsche und europäische Ziele? Leider falsch. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/kalleboo/2240834096">kalleboo</a>
    Irrtum oder Lüge? Fehler der Bundesregierung bei Beantwortung von Fragen zur NSA-Spionage

    In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 14. Januar wies Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung von sechs Parlamentarischen Anfragen Fehler eingeräumt hat. Renner hatte im November zwei Mal nachgefragt, inwieweit Parlamentarische Fragen unter Einbeziehung der Selektoren-Ablehnungslisten revidiert und für falsch erklärt werden müssen. Kurt Graulich hatte diese Listen als Sonderbeauftragter der Bundesregierung eingesehen und ein umstrittenes Gutachten verfasst.

    Die Bundesregierung hatte immer wieder behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse dazu vor, dass US-Geheimdienste deutsche und europäische Ziele ausspionieren. Glaubwürdig waren diese Behauptungen schon lange nicht mehr.

    So wurde mittlerweile eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Juli 2013 widerlegt. Damals – so wie im September 2013 erneut – behauptete die Regierung:

    Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu angeblichen Ausspähungsversuchen US-amerikanischer Dienste gegen deutsche bzw. EU-Institutionen oder diplomatische Vertretungen vor.

    Im Selektorenbericht Graulichs finden sich allein 957 Selektoren, die Mailadressen von EU-Institutionen zuordenbar sind. Dazu kommen 135 Telefonieselektoren. Regierungen und andere staatliche Stellen in der EU sind mit 23.643 Internetselektoren, 206 Telefonieselektoren und 102 im Bericht nicht näher spezifizierten Selektoren vertreten.

    Andere Arten der Spionage sind in diese Aufzählung noch gar nicht einbezogen. So berichtete etwa Spiegel Online im Juni 2013 auf Grundlage von Snowden-Dokumenten, dass die NSA EU-Botschaften verwanzt habe.

    Im August 2013 wurde behauptet, es gebe keine Hinweise, dass in Deutschland Daten ausgespäht würden. In Graulichs Bericht finden sich 4.971 Internet- und 54 Telefonieselektoren, die deutschen natürlichen und juristischen Personen zuzuordnen sind. Auch von Spionageoperationen gegen deutsche Ministerien, Botschaften und sonstige Vertretungen wollte man im September 2013 nichts wissen. Der Grünenabgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte damals anlässlich der Berichterstattung über NSA-Spionage gegen diplomatische Vertretungen in Frankreich, Italien und Griechenland eine Schriftliche Anfrage an die Regierung gerichtet. Damals wurde darauf verwiesen, dass man sowohl beim Bundesamt für Verfassungsschutz als auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Prüfungen vorgenommen habe bzw. vornehme, die zu keinen belastbaren und sicherheitskritischen Erkenntnissen geführt hätten.

    Zwei weitere falsche Antworten auf Anfragen stammen aus dem Dezember 2013. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen sind längst nicht die einzigen Fehlbehauptungen. In Pressestatements hatte man immer wieder beteuert, dass es keine Überwachungsaffäre gebe und im NSA-Ausschuss verteidigte sich schon so mancher Zeuge damit, dass man keinen Anlass gehabt habe, daran zu zweifeln, dass sich die USA auf deutschem Boden an deutsches Recht hielten – allen Medienveröffentlichungen der letzten zweieinhalb Jahre zum Trotz.

    Fraglich ist, inwieweit der Bundesregierung entgegen ihrer Behauptungen bewusst war, wie weit die Spionage der USA reicht und wie sehr der BND tatkräftig dabei mithalf. Laut Medienberichten wusste das Bundeskanzleramt seit 2006 von NSA-Selektoren, die sich gegen europäische Ziele – die Firmen EADS und Eurocopter – richteten und die vom BND 2005 und 2006 entdeckt wurden. Im BND hatte man die Funde damals offensichtlich nicht als Grund gesehen, die Selektoren systematisch nach weiteren Verstößen gegen gemeinsame Vereinbarungen zu untersuchen.

    Es fällt auch auf, dass die Antworten auf Renners Anfrage sehr unkonkret sind. Klaus-Dieter Fritsche, Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, gibt keine vollständigen Antworten. Zwar verweist er auf die Drucksachen der falsch beantworteten Fragen, eine vollständige Aufzählung der Fehler unterbleibt. Es wird exemplarisch verwiesen, alle Antworten sind ähnlich aufgebaut wie diese:

    Vgl. bspw. Teil 3, I.2. a) (S. 130ff) des Abschlussberichtes der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich.

    Martina Renner, die Fragestellerin kritisiert die Ungenauigkeit der Antwort und das Verhalten der Regierung:

    Der Umgang von Geheimdienstkoordinator Fritsche mit meinen Fragen illustriert sehr gut, wie perfide sich die Regierung sich bei diesem Riesen-BND-Skandal aus der Affäre zu ziehen versucht. Mit einer Presseerklärung der Bundesregierung im April wurde uns signalisiert, dass es ein Problem gab, dass dieses Problem erkannt wurde und jetzt gelöst wird. Ganz transparent und selbstkritisch. Wir hören hier förmlich Herrn Schindler zu uns sprechen.

    Wenn die Öffentlichkeit nicht ganz so genau hinschaut, hinter den verschlossenen Türen des Ausschusses, spricht Herr Fritsche zu uns und dann klingt es ganz anders: Hier gibt es kein Problem, und ansonsten ist jede weitere Nachfrage fast schon eine Gefährdung der nationalen Sicherheit.

    Die Bundesregierung hatte selbst, ganz ohne Not, erklärt, dass sie die Antworten auf verschiedene parlamentarische Fragen überprüfen muss. Ihr Geheimdienstkoordinator sagt nun durch die Blume, ich solle mir bitte schön selbst zusammen suchen, was damit gemeint sein könnte. Seine ‚Antworten’ sind eine Unverschämtheit dem Parlament gegenüber, die ich im Übrigen nicht hinnehmen werde. Natürlich muss die Bundesregierung uns mitteilen, wenn sie im Nachhinein feststellt, dass sie uns falsche Informationen gegeben hat. Wir sind hier im Kern des Auftrags des Untersuchungsausschusses: was wusste die Bundesregierung das Agieren des BND, und wenn sie von rechtswidrigen Vorgängen wusste, warum hat sie es
    nicht unterbunden? Wer im Kanzleramt wusste von der Spionage gegen EADS, gegen deutsche Diplomaten und UNICEF? Das ist nicht bequem, aber es muss auf den Tisch.

    22. Januar 2016 16
  • : 32C3 zum Nachschauen: Überwachung, Einstieg und Ausstieg
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode">CC BY-NC 2.0</a> via Flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/spanier/23902593710/">miguel</a>
    32C3 zum Nachschauen: Überwachung, Einstieg und Ausstieg

    Im vierten Teil unserer Reihe der 32C3-Vortragsempfehlungen geht es um Überwachung. Natürlich handelt es sich hier wieder nur um eine kleine Auswahl. In den Vorträgen geht es unter Anderem um Nordkoreas Betriebssystem, wie Mitarbeiter der Überwachungsindustrie zurücküberwacht werden können, wer den Mitarbeitern der Branche beim Ausstieg hilft oder auch wie E‑Mails übertragen werden und wie schlimm es dabei um die Sicherheit bestellt ist.

    Ende Dezember letzten Jahres fand in Hamburg der 32. Chaos Communication Congress statt, von dem wir mehrfach berichtet haben. Bei weit über einhundert gehaltenen Vorträgen zu Technik‑, Politik‑, Kunst- und Gesellschaftsthemen ist es äußerst schwer zu entscheiden, welche sehenswert sind. Daher haben wir in den letzten Tagen einige Vorträge thematisch sortiert vorgestellt.

    Die hier empfohlenen Vorträge sind überwiegend auf Englisch gehalten worden, aber auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung zum Download in der CCC-Mediathek verfügbar.

    Media Coverage and the Public in the Surveillance Society

    Im ersten Vortrag berichten Arne Hintz und Lina Dencik von der Universität Cardiff darüber, wie die Debatte in Großbritannien seit den Snowden-Enthüllungen verläuft. Der Vortrag stützt sich auf eine Studie, in der die Berichterstattung und die gesellschaftliche Diskussion empirisch untersucht wurden. Die umfassende Analyse enthält interessante Ergebnisse darüber, wer, wie, in welchem Ton über die großen Überwachungsthemen diskutierte. Interessant ist aber auch, wie die Zivilbevölkerung die Ereignisse und Debatten aufgenommen hat. Der Großteil der britischen Bevölkerung ist zwar nicht einverstanden mit den Überwachungsmaßnahmen, hat aber bereits weitgehend resigniert. Dazu kommt dann noch der fatale Klassiker aller Aussagen zur Überwachung: „Ich habe nichts zu verbergen.“ So hat der Gebrauch von Verschlüsselungstechnik seitens der Bevölkerung auch kaum zugenommen.

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    Dieser Vortrag ist in der CCC-Mediathek auf Englisch und Deutsch als Stream und Download verfügbar.

    Das nordkoreanische Betriebssystem „Red Star OS“

    Nordkorea hat ein eigenes Betriebssystem basierend auf Linux entwickelt, welches sehr stark dem „Look and Feel“ von Mac OS X ähnelt. Niklaus Schiess und Florian Grunow haben sich die neueste geleakte Version des Betriebssystems einmal genauer angeschaut. Neben Textverarbeitung, Medien-Player und Musik-Software bietet das Betriebssystem überraschenderweise auch AES-Verschlüsselung und einen offenbar intendierten Root-Zugriff. Dieser ermöglicht es jedoch nicht, die vielen Überwachungsprogramme des Betriebssystems zu umgehen. Insgesamt ist das Betriebssystem nämlich eine einzige Überwachungsmaschinerie. Mediendateien werden spätestens beim Öffnen mit einem Wasserzeichen in den Metadaten versehen, so dass ihre Verbreitung genau nachvollzogen werden kann. Auch der vermeintliche Virenscanner dient nur der Überwachung. Er scannt nicht auf tatsächliche Malware sondern auf, vorher von den Herausgebern festgelegte unerwünschte Dateien und Programme und löscht diese anschließend. Der Vortrag behandelt nicht nur die Funktionsweise des Betriebssystems, sondern zeigt auch das Know-How der nordkoreanischen Entwickler.

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    Intelexit – Ausstieg für Spione leicht gemacht

    Intelexit ist eine neue Kampagne des Peng!-Kollektivs, die für den Ausstieg von Mitarbeitern aus der Überwachungsindustrie wirbt. Die Organisation hilft den Aussteigern bei rechtlichen und psychischen Problemen sowie bei dem Aufbau einer neuen Lebensgrundlage. Intelexit bekam in der letzten Zeit einige Aufmerksamkeit durch die öffentlichen Aktionen der Kampagne. Das spektakulärste Beispiel ist dabei wohl eine Aktion, bei der die Organisation Flugblätter mit Hilfe einer Drohne über einer NSA-Außenstelle in Deutschland verteilte. Der Vortrag gehört in die Kategorie der sehr amüsanten Vorträge über sehr ernste Themen. Ernst wurde es spätestens, als die ersten potenziellen Aussteiger auf die Organisation zukamen und klarwurde, dass es durchaus ernsthaften Bedarf an dem Angebot gibt. Nun liegt es in der Verantwortung von Intelexit, die ernstzunehmenden Anfragen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Unter anderem dafür wirbt die Organisation derzeit um finanzielle Unterstützung.

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    One year of securitarian drift in France

    Die Vortragenden weisen schon zu Beginn des Vortrags darauf hin, dass es sehr deprimierend wird, empfehlen aber ruhig zu bleiben und, wenn es schlimm wird, den Sitznachbarn zu umarmen. Es geht um die in Frankreich verabschiedeten vermeintlichen Sicherheitsgesetze. Den Anfang machte die Vorratsdatenspeicherung, Frankreichs erste gesetzliche Reaktion auf den Überwachungsskandal im Zuge der Snowden-Enthüllungen 2013. Seit den Anschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Januar 2015 kam dann eine Reihe weiterer problematischer Gesetze dazu. Der Vortrag zeigt sehr deutlich, wie weit es mit der Einschränkung von Freiheitsrechten gehen kann, wenn die Angst in der Gesellschaft groß genug ist.

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    The State of Email Security in 2015

    In diesem Vortrag geht es nicht um die Verschlüsselung mittels PGP oder S/MIME, sondern um das generelle Verfahren mit dem E‑Mails versendet werden. In dem Vortrag wird erklärt, welche Protokolle und Verschlüsselungen genutzt werden und warum die Anwendung oder Bereitstellung aktueller Protokolle häufig nicht funktioniert und deshalb immer noch viele E‑Mails im Klartext versendet werden. Der Vortrag ist eine interessante Abwechslung in der Berichterstattung über E‑Mail-Verschlüsselung und zeigt einmal mehr, warum Ende-zu-Ende-Verschlüsselung alternativlos ist.

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    Die Überwacher überwachen – Open Source Intelligence (OSINT) for Everyone

    Auch Mitarbeiter der Überwachungsindustrie wechseln mal ihren Arbeitgeber. Viele haben dafür öffentlich zugängliche XING-Profile angelegt, in denen sie ihre Mitarbeit an Überwachungsprogrammen und ihre Fähigkeiten angeben. Werden diese Informationen kombiniert, können teilweise Rückschlüsse über den Sinn und Zweck der Programme gezogen werden. M.C. McGrath hat mit seinen Kollegen von Transparency Toolkit diese Profile gesammelt und in einer Datenbank samt Suchmaschine für alle zugänglich gemacht. Auf dem 32c3 prämierte McGrath ein Update des Datensatzes, die Suchmaschine mit dem ursprünglichen Datensatz gibt es bereits seit Mai 2015. McGrath ermöglicht damit, die Überwacher zurückzuüberwachen.

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    Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Vortrag und szenische Lesung

    Zu unserem Lieblingsausschuss gab es zwei Beiträge auf dem Kongress: einen zusammenfassenden Vortrag von Anna und eine szenische Lesung.

    Der Vortrag ist empfehlenswert für alle, die noch nicht oder nicht mehr im Thema drin sind oder schlicht den Überblick verloren haben, was bei den vielen Namenskürzeln der Zeugen schon mal vorkommen kann. Um am Ball zu bleiben, empfehlen wir unseren Liveblog sowie den Podcast Technische Aufklärung.

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    Die szenische Lesung macht den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss auch für diejenigen erfahrbar, die noch nicht daran teilnehmen konnten. Gelesen wurden die lustigsten, absurdesten und damit oft auch erschreckendsten Dialoge und Momente aus den bisherigen Sitzungen des Ausschusses. Da Zweifel aufkommen könnten: Die Dialoge haben tatsächlich so stattgefunden und wurden lediglich aus unseren Live-Protokollen zur besseren Lesbarkeit für die Lesung aufbereitet.

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    20. Januar 2016
  • : USA: Mailaccount und Telefonanschluss des Geheimdienstdirektors gehackt
    Trotz Lüge im Kongress: US-Geheimdienstdirektor seit 2010
    USA: Mailaccount und Telefonanschluss des Geheimdienstdirektors gehackt

    Nachdem sich im Oktober 2015 eine Gruppe namens „Crackas With Attitude“ offenbar Zugang zum AOL-Mailaccount des CIA-Chefs John Brennan verschafft hatte – WikiLeaks veröffentlichte sogar Emails aus Brennans Account –, traf es nun wohl den US-Geheimdienstdirektor James Clapper. Wie Motherboard berichtet, habe sich ein Mitglied dieser Gruppe, „Cracka“, Zugriff auf mehrere mit Clapper verknüpfte Accounts verschafft, darunter sein privater Telefon- und Internetanschluss, sein privater Mailaccount sowie der seiner Ehefrau. Er habe zudem alle Telefonanrufe für Clappers Privatnummer an die Organisation Free Palestine Movement umgeleitet – als der Motherboard-Redakteur dies überprüfte, landete er tatsächlich bei einem der Gründer von Free Palestine Movement. Dieser gab an, in den vergangenen Stunden mehrere Anrufe für Clapper erhalten zu haben.

    Ein Sprecher aus Clappers Büro bestätigte am Dienstag den Hack, man sei sich „des Falles bewusst und habe ihn den entsprechenden Behörden gemeldet“. Clapper ist für die Aufsicht über die Geheimdienste durch die Regierung verantwortlich und wurde vor allem durch seine Lüge vor dem Kongress über die Aktivitäten der NSA bekannt. Er hatte wenige Monate vor den ersten Snowden-Enthüllungen auf die Frage, ob die NSA „irgendwelche Daten über Millionen oder Hunderte von Millionen von Amerikanern sammelt“, geantwortet: „Nein, Sir… nicht wissentlich“. Im Chat mit einem Motherboard-Autor gab „Cracka“ an, es handle sich bei der Hackergruppe um Jugendliche, die mit der Außenpolitik der USA unzufrieden seien.

    14. Januar 2016 2
  • : Medienberichte: NSA und BND schnorcheln wieder in Bad Aibling Internetverkehr ab
    Medienberichte: NSA und BND schnorcheln wieder in Bad Aibling Internetverkehr ab

    bad aibling (1)Der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA und der Bundesnachrichtendienst (BND) wieder bei der Internetüberwachung, u.a. am Standort Bad Aibling, kooperieren. Die vertraglich festgehaltene Kooperation lief über mehrere Jahre im Geheimen und war nach Kritik an der Selektorenliste im vergangenen Frühjahr gestoppt worden.

    Der BND hatte im Auftrag der NSA mithilfe von Selektoren den mitgeschnittenen Internetverkehr durchsucht und weitergeleitet, ohne dabei die Selektoren genauer zu überprüfen. So waren auch „befreundete“ Staaten, deutsche Staatsbürger*innen, Firmen und Politiker*innen in der nicht-öffentlichen Selektorenliste zu finden. Die Obleute der Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss forderten daraufhin Einsicht in die Liste und haben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt.

    Nach den Informationen des Rechercheverbunds liefern die US-Amerikaner seit einigen Monaten die vom Bundeskanzleramt verlangten Begründungen für jeden einzelnen Selektor, sodass die Kooperation wieder aufgenommen wurde:

    Seit einigen Monaten nun reichen die Amerikaner die geforderten Begründungen für jeden einzelnen Suchbegriff ein. Damit kann die NSA wieder den über die Satellitennetze abgefangenen Internet-Verkehr einsehen. Nach Angaben aus Regierungskreisen halten sich die Amerikaner nun an die geschlossene Vereinbarung. In keinem Fall soll der BND in den vergangenen Monaten eine der gelieferten Begründungen der NSA als nicht stichhaltig abgelehnt haben.

    11. Januar 2016 8
  • : Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" >CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/mbiddulph/3952685687/" >Matt Biddulph</a>
    Geheimer Überwachungskatalog der US-Regierung veröffentlicht

    Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte The Intercept ihnen zugespielte geheime Unterlagen zur Mobilfunküberwachung durch das US-Militär, Geheimdienste und Behörden. Sie enthalten einen Katalog des US-Überwachungsequipments der US-Dienste, das genutzt wird um Personen zu lokalisieren, Gespräche abzuhören und mobile Daten abzugreifen.

    Die Abhörgeräte geben sich dabei als Basisstation aus, was auch über mehrere Kilometer Entfernung funktionieren soll. Einige der Geräte sollen bis zu 10.000 Handys gleichzeitig überwachen, SMS mitlesen und Dokumente, Adresslisten, Notizen und gelöschte Nachrichten abgreifen können. Laut The Intercept habe es über etwa ein Drittel der verzeichneten Geräte bisher keine öffentlich zugänglichen Informationen gegeben. In den Unterlagen finden sich Preis, Funktionen, Hersteller und technische Spezifikationen des Überwachungsequipments – The Intercept hat den Katalog online gestellt und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der jeweiligen Geräte von Anwält_innen kommentieren lassen.

    Der Überwachungskatalog stelle dar, wie für militärische und geheimdienstliche Nutzung entwickelte Geräte zunehmend auch bei lokalen Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz durch die Polizei finde häufig ohne richterliche Kontrolle oder mit zu weit gefassten richterlichen Anordnungen statt und erfasse auch die Daten vieler Unbeteiligter. Zudem werde nicht vollständig offengelegt, wie die Abhörgeräte funktionieren, nicht einmal in Gerichtsverfahren. Nathan Wessler von der American Civil Liberties Union kommentiert:

    It can take decades for the public to learn what our police departments are doing, by which point constitutional violations may be widespread […]. By showing what new surveillance capabilities are coming down the pike, these documents will help lawmakers, judges, and the public know what to look out for as police departments seek ever-more powerful electronic surveillance tools.

    Ein Sprecher des US-Justizministeriums kommentierte die Veröffentlichung lediglich damit, dass solche Geräte nur dann zum Einsatz kommen würden, wenn dies auch rechtlich gedeckt sei. US-Behörden und Geheimdienste äußerten sich nicht zur Enthüllung ihres Abhörkatalogs.

    21. Dezember 2015 2
  • : Parlamentarisches Kontrollgremium prangert nach Einsichtnahme Rechtsverstöße bei Selektoren an
    Haupteingang des BND in Pullach - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en">CC BY-SA 4.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BND-Pullach-bjs150628-02.jpg">Bjs</a>
    Parlamentarisches Kontrollgremium prangert nach Einsichtnahme Rechtsverstöße bei Selektoren an

    Nach der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) äußerten die Mitglieder sich deutlich zu den Rechtsverstößen des BND. Über Jahre seien Ziele in EU- und NATO-Staaten unrechtmäßig ausgespäht worden, sagte der PKGr-Vorsitzende Andre Hahn.

    Das geschah mittels BND-eigener Selektoren, beispielsweise Handynummern, E‑Mail-Adressen oder IP-Adressen von Personen, die Aufklärungsziele des BND sind. Die BND-Selektoren sollen angeblich am geheimen Auftragsprofil der Bundesregierung vorbeigegangen sein, das wurde im Oktober bekannt. Daraufhin sah das PKGr in Pullach einige der BND-Selektoren ein. Zu konkreten Überwachungszielen gehören Medienberichten zu Folge beispielsweise der französische Außenminister, das FBI und Botschaften von EU-Staaten. Also Institutionen der vielzitierten „befreundeten“ Staaten.

    Auch einzelne Deutsche sollen in den Selektoren zu finden gewesen sein, so Hahn weiter. Das PKGr war selbst erst im Oktober durch die Bundesregierung über die problematischen Selektoren informiert worden. Das zeigt, wie die parlamentarische Kontrolle zum Scheitern verurteilt ist, wenn die Mitglieder der Kontrollinstanzen nur lückenhaft und viel zu spät über Missstände informiert werden.

    Regierungssprecher Steffen Seibert äußert sich zu den Erkenntnissen des PKGr mit beeindruckender Realitätsferne. Seiner Meinung nach scheint alles prima gelaufen zu sein:

    Die Bundesregierung begrüßt die Untersuchung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu den vom Bundesnachrichtendienst bei der Strategischen Fernmeldeaufklärung eingesetzten eigenen Selektoren. Das Bundeskanzleramt hatte das Parlamentarische Kontrollgremium eigeninitiativ unterrichtet und die eingesetzte Task Force von ihrer Einsetzung an unterstützt.

    Weiter kündigt er an, man arbeite an einer Reform der Strategischen Fernmeldeaufklärung, die „klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Abteilung für Technische Aufklärung“ schaffen soll. Das stimmt nicht gerade optimistisch, denn es ist zu befürchten, dass die außer Kontrolle geratenen Überwachungsmaßnahmen im Nachgang eher legalisiert statt eingeschränkt und besser beaufsichtigt werden können.

    Es wird auch schwierig sein, den BND zu Transparenz zu verpflichten. Solange die Desinformationstaktik fortgesetzt wird und man nicht weiß, was man kontrollieren soll, ist es für die Kontrolleure unmöglich, die richtigen Fragen zu stellen.

    Seibert schließt mit wohlbekannter Rhetorik ab, die von Mal zu Mal selbstironischer wirkt:

    Schließlich gibt es aber auch im Zusammenhang mit der Frage der eigenen Selektoren keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    16. Dezember 2015 1