Netzsperren
-
: Neuer Anti-Terrorismus Gesetzentwurf in Frankreich weitet Netzsperren aus
Bernard Cazeneuve, französischer Innenminister (CC BY 2.0) : Neuer Anti-Terrorismus Gesetzentwurf in Frankreich weitet Netzsperren aus In Frankreich soll im September ein neues Anti-Terrorismus Gesetz verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss der französischen Assemblée Nationale hat den Gesetzentwurf letzten Dienstag (22.07.) beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, terroristische Webseiten, die z.B. Bombenbaupläne beinhalten, sperren zu können. Außerdem soll schon die „Verteidigung“ und „Verherrlichung“ terroristischer Taten mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Zahlreiche Organisationen haben die vorgesehenen Maßnahmen als anti-demokratisch bezeichnet und scharf kritisiert.
Als Vorbild für den französischen Gesetzentwurf werden explizit deutsche und britische Gesetze genannt. Artikel 10 des Entwurfs erlaubt etwa, dass bei einer Online-Durchsuchung auch nicht-lokal gespeicherte Daten (z.B. in der Cloud) einbezogen werden können. Die gleiche Möglichkeit sieht hierzulande der deutsche Paragraf 110 Abs. 3 StPO vor.
Mehr Netzsperren
Der Entwurf weicht außerdem den Richtervorbehalt weiter auf. Netzsperren sind in Frankreich im Fall von Kinderpornografie bereits seit 2011 erlaubt. Jetzt sollen auch Websites, die Terrorismus verherrlichen oder dazu aufrufen, gesperrt werden können. Wer die Aufsicht über diese Sperrliste haben soll bleibt unklar, eine richterliche Genehmigung scheint jedenfalls nicht zwingend vorgesehen.
Online-Durchsuchung ausgeweitet
Zusätzlich sollen Fahnder der Kriminalpolizei bei heimlichen Online-Durchsuchungen bald auch audiovisuelles Material und Bilder mit untersuchen dürfen. Damit wird auch der Schutz von Journalisten und journalistischen Quellen untergraben, wie Reporter ohne Grenzen (fr) kritisiert. Sie fügen hinzu: Das Verteidigen von Terrorismus zu bestrafen heißt schon eine Meinung und nicht erst eine Handlung zu kriminalisieren.
Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net kritisiert den Gesetzentwurf deutlich:
„Wir können nicht zulassen, dass wir Schritt für Schritt in ein System gedrängt werden, in dem alle verdächtig sind, Schuld anstatt Unschuld vorausgesetzt wird und eine „Gesinnungspolizei“ die richterliche Kontrolle umgehen kann. Zensur durch die Regierung und Angriffe auf die Kommunikations- und Informationsfreiheit können nicht mit solch einer krassen Ausnutzung von Ängsten gerechtfertigt werden.“
Unter der Regierung Sarkozy hatte die sozialistische Opposition die Einführung von Netzsperren zum Wohle der inneren Sicherheit noch kritisiert. Jetzt will der französische Innenminister Bernard Cazeneuve den Entwurf in einem Schnellverfahren durchs Parlament peitschen. Auch hier scheint ihn wohl seine britische Amtskollegin inspiriert zu haben, die letzte Woche per „Notfallgesetz“ die für unverhältnismäßig erklärte Vorratsdatenspeicherung wieder einführte. Im September soll der Entwurf ins Plenum, die Regierungsmehrheit von Premierminister Manuel Valls, sowie Präsident François Hollande, sollen das Gesetzesvorhaben aber unterstützen.
-
: Netz-Sperren in Österreich: Oberster Gerichtshof bestätigt kino.to Sperre (Update)
Sitz des Obersten Gerichtshofs: Justizpalast, Wien. : Netz-Sperren in Österreich: Oberster Gerichtshof bestätigt kino.to Sperre (Update) Barbara Wimmer berichtet auf futurezone.at:
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum Portal kino.to zu Recht erlassen wurde.
Über die Hintergründe hatten wir im März berichtet.
Update: Jetzt gibt es auch eine Pressemitteilung des Gerichtshofs:
Aufgrund dieser Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichthof nun eine entsprechende Anordnung des Oberlandesgerichts Wien. Access-Providern kann demnach untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden. Das gilt aber nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde. Bestimmte technische Maßnahmen kann das Gericht nicht anordnen; die Auswahl obliegt dem Provider.
-
: Netz-Sperren in Italien: Unter fast 7.000 gesperrten Seiten jetzt auch mega.co.nz und mail.ru
: Netz-Sperren in Italien: Unter fast 7.000 gesperrten Seiten jetzt auch mega.co.nz und mail.ru In Italien werden fast 7.000 Webseiten zensiert. Seit letzter Woche sind auch der Sharehoster Mega und der E‑Mail-Dienst Mail.Ru darunter. Diese beiden betroffenen Seiten wollen sich jetzt wehren.
-
: BPjM-Leak: Leaker und Hoster entfernen Liste in Deutschland indizierter Webseiten – vorerst
: BPjM-Leak: Leaker und Hoster entfernen Liste in Deutschland indizierter Webseiten – vorerst Der Freehoster Neocities und die anonyme Hackerin der Liste in Deutschland indizierter Webseiten haben sich entschieden, die URLs vorerst von der Seite zu nehmen. Die Kommission für Jugendmedienschutz hatte nicht nur uns mit Strafanzeige gedroht, sondern auch Neocities kontaktiert. Der Freehoster will sich jetzt juristischen Beistand holen.
-
: Interview mit Bundesprüfstelle: Angebot, Kinderpornografie zu löschen statt sperren „können wir nicht nachkommen“
Logo der FSM zum BPjM-Modul. : Interview mit Bundesprüfstelle: Angebot, Kinderpornografie zu löschen statt sperren „können wir nicht nachkommen“ Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien lehnt das Angebot der anonymen Hackerin ab, Webseiten mit strafbarer Kinderpornografie zu löschen statt zu sperren. Das erklärt die Behörde im Interview mit netzpolitik.org. Einzelne Fälle von Overblocking will man nicht kommentieren, aber die Vorwürfe überprüfen.
Am Dienstag haben wir berichtet, dass die geheime Liste in Deutschland indizierter Webseiten veröffentlicht wurde. Am Mittwoch erklärten wir, warum wir den Link zur Originalseite entfernt haben. Gestern haben wir ein Interview mit dem oder der anonymen Hacker/in veröffentlicht.
Jetzt haben wir auch eine Antwort der zuständigen Stelle, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Obwohl wir bereits am Dienstag Mittag vor der Veröffentlichung unseres ersten Beitrags angefragt hatten, erhielten wir erst gestern eine Antwort. Weitere Rückfragen wurden heute beantwortet. Hier die Korrespondenz als Interview:
netzpolitik.org: Unter BPjM-Leak gibt jemand an, das „BPJM-Modul“ reverse-engineered zu haben. Laut dieser Aussage konnte er oder sie über 99 % der URLs errechnen und veröffentlichen. Können sie bestätigen, dass es sich um ihre Liste handelt?
BPjM: Zu diesem Vorgang verweisen wir zunächst auf unsere aktuelle Stellungnahme, die auf www.bundespruefstelle.de eingesehen werden kann.
Klarstellend merken wir an, dass nach eigener Beschreibung der/des o.g. keine Rückrechnung der zur Gewährleistung der Nichtöffentlichkeit verschlüsselten (gehashten) Daten erfolgte, sondern versucht wurde, eine Rekonstruktion der im BPjM-Modul enthaltenen indizierten Telemedienangebote vorzunehmen.
Unverkennbar enthält diese Auflistung auch jugendschutzrelevante URLs, die nach Indizierung durch die BPJM in das BPJM-Modul eingespeist wurden und Erziehenden bei Anwendung entsprechender Filterprogramme den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten ermöglichen sollen.
Zur Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Daten wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) im Interesse des Jugendmedienschutzes allerdings keine Aussage treffen.
netzpolitik.org: Das verstehe ich nicht. Wie wird denn die Jugend geschützt, indem die Anzahl der indizierten URLs nicht bekannt ist?
BPjM: Bei den im Modul enthaltenen URLs handelt es sich um Angebote, die trotz ergangener Indizierungsentscheidung weiterhin im Netz frei abrufbar sind. Um dem Jugendschutz dennoch an Orten, an denen Minderjährige Zugriff auf das Internet haben, nachzukommen, kann das BPjM-Modul im Rahmen des jeweils eingesetzten Filterprogramms den Abruf jugendgefährdender Inhalte verhindern. Ob es sich bei den über das Modul geblockten Seiten um 3.000 Angebote oder um 3.100 Angebote handelt, ist für diejenigen, die das Modul nutzen wollen, nicht relevant; sie möchten einfach alles ausblocken können, was seitens der BPjM bereits als jugendgefährdend eingestuft wurde. Die jeweiligen zusätzlichen Filtersysteme, in die das Modul eingebunden ist, filtern weitere Inhalte aus, z.B. pornographische Angebote etc. Die Menge der bislang indizierten Onlineangebote ist jederzeit über die BPjM-Website (Statistik) einsehbar. Die BPjM kann und will aber nicht bestätigen, ob die Inhalte der veröffentlichten Leak-Liste tatsächlich hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität den gegenwärtigen Indizierungs-/Moduldaten entsprechen.
netzpolitik.org: Was sagen sie zu den Bemerkungen im Abschnitt „Analysis of the list entries“ der Seite „BPjM-Leak“? Warum sind fast die Hälfte aller Einträge nicht mehr erreichbar, aber trotzdem in der Liste?
BPjM: Selbstverständlich wird die BPjM die in diesem Zusammenhang erhobenen Anmerkungen zu mutmaßlichen Modulbestandsfehlern analysieren. Ausdrücklich ist jedoch schon jetzt festzustellen, dass eine Indizierung von Telemedien sowie deren Streichung nach einem rechtsstaatlichen, im Jugendschutzgesetz geregelten Verfahren – unter Beteiligung des davon betroffenen Telemedienanbieters, wie schon oben erläutert, – erfolgt. Somit sind ausschließlich solche Angebote im BPJM-Modul enthalten, für die der Gesetzgeber die Bereitstellung in Filterprogrammen bestimmt.
Weitere Informationen zum Indizierungsverfahren und zum BPjM-Modul unter: www.bundespruefstelle.de
netzpolitik.org: Wie wird der Prozess „zu mutmaßlichen Modulbestandsfehlern“ aussehen?
BPjM: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft darüber geben, wie die Analyse der mutmaßlichen Modulbestandsfehler gestaltet sein wird.
netzpolitik.org: Warum ist ein einzelnes Konsolen-Spiel auf Amazon auf dem Index? (Im Gegensatz zu allen oder gar keinen?)
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Warum ist das komplette „eBay der Musik“ discogs.com/sell/list auf dem Index?
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Warum ist bible.org auf dem Index?
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Die KJM hatte uns am Dienstag angerufen und mit Strafanzeige wegen angeblicher „Zugänglichmachung von Kinderpornografie“ gedroht, wenn wir den Link auf die Originalseite nicht rausnehmen. Was halten sie von diesem Verfahren? Vertreten sie ebenso diese Rechtsauffassung der KJM? Handelte die KJM in ihrem Namen oder mit ihrer Bewilligung?
BPjM: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als Aufsicht über den Jugendschutz im Internet gerade die Aufgabe, gegen mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorzugehen. Dies geschieht unabhängig von der Tätigkeit der BPjM und bedarf deshalb auch nicht ihrer Zustimmung.
netzpolitik.org: Der oder die anonyme Hackerin hat uns gesagt:
Wenn ich von URLs auf der Liste erfahren würde, die solches Material enthalten, würde ich sowohl eine Abuse-Mail an sowohl den Domain-Kontakt als auch den Hoster schreiben und den Missbrauch melden. Die zuständigen Behörden des Landes, in dem die Website gehostet wird, über die URL zu informieren, wäre auch eine gute Idee. Dann würde ich erwarten, dass die Website innerhalb weniger Stunden vom Netz genommen wird. Wenn ich weiß, dass eine Domain Material über Kindesmissbrauch enthält, würde ich die URL mit ihrem MD5-Hash ersetzen.
Können sie uns die konkreten URLs nennen, hinter denen sich strafbares Material nach § 184b StGB befindet? Dann sorgen wir gemeinsam mit dem/der Hacker/in dafür, dass das aus dem Netz verschwindet.
BPjM: Ihrer Bitte, Ihnen diejenigen URLs zu benennen, die aufgrund von Inhalten nach § 184b StGB indiziert wurden, kann die BPjM nicht nachkommen. Unabhängig davon, dass die Strafandrohung für Inhalte nach § 184c StGB (jugendpornographische Schriften) jener für Inhalte nach § 184b StGB entspricht, also auch der Abruf von jugendpornographischen Inhalten eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann, ist keine Berechtigung ersichtlich, nach der die BPjM Außenstehenden Fundstellen benennen dürfte, unter denen sich kinder- oder jugendpornographische Inhalte finden lassen. Darüber hinaus wurde die veröffentlichte Liste der URLs möglicherweise bereits (mehrfach) kopiert. Wenn nun genau die nach § 184b StGB und § 184c StGB relevanten URLs aus der ersten Auflistung entfernt würden, wäre die Rekonstruktion eines sich dann gezielt auf Kinder- und Jugendpornographie fokussierenden Listenauszugs jedermann und auf einfachste Weise möglich. Daran kann und darf sich die Bundesprüfstelle nicht beteiligen.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.
-
: Die Internetversteher im Taka-Tuka-Land: „Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist“
: Die Internetversteher im Taka-Tuka-Land: „Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist“
Dieser Gastbeitrag ist von Joachim Bellé, Aktivist im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur).An Pippi Langstrumpf muss ich immer denken, wenn jemand mit großer Stärke, ungeachtet der Physik und Logik naive Gedanken durchzieht und sich die Welt ohne Rücksicht auf Andere so macht, wie sie einem gefällt. Selbst Kinder verstehen Pippis Welt und können sich, wohl wissend, dass alles nur Phantasie ist, totlachen. Erwachsene verlieren offenbar diese Fähigkeit. Mit verbissenem Ernst und der Macht der Gesetze längst vergangener Zeiten biegen sie sich die Welt, wie sie nicht sein sollte.
Was ist geschehen? Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) stellt Strafanzeige gegen die Hacker, die ihre indizierte Liste zum Internet veröffentlicht haben. Sie droht, ungeachtet der Pressefreiheit, der mit 500.000 Euro Bußgeld, wer in Artikeln zum Thema auf eine Seiten verlinkt, die (keine) Links zu indizierten Inhalten führt. Natürlich, da stehen auf der verlinkten Webseite Adressen im Klartext. Die sind aber nicht anklickbar. Die stehen nicht da, um sich Porn reinzuziehen. Die stehen da, um einen Missstand aufzuzeigen.
Verboten
Ohne Zweifel ist es verboten, die Liste der jugendgefährdenden Medien abzudrucken oder zu veröffentlichen. Wie absolut ein Gebot oder Verbot ist, das zeigt uns aber die BPjM selbst. Denn obwohl eine Zensur nicht statt findet, zensiert die Prüfstelle Medien. Das ist ihre Aufgabe. Es dürfte klar sein, das ist ein Widerspruch, der nur gerechtfertigt ist, wenn man die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Manchmal ist eben die Missachtung von Verboten zum Wohle Aller absolut geboten.
Die Frage nach dem Warum
Ist das hier bei dem Leak der Indexliste der Fall? Warum taten sie das? Ich kann das nicht sagen. Doch ich kann sagen, warum ich das getan hätte.
So 2009 wollte Ursula von der Leyen Stopp-Schilder im Internet installieren. Wer auf böse Inhalte im Netz zugreifen wollte, der sollte statt der Inhalte ein Stopp-Schild sehen. Damals ging es um Bilder von Kindesmissbrauch. Doch Einige forderten durchaus auch die Webseiten auf der Indexliste der BPjM zu sperren. Wir fanden das alles falsch. Ein Grund dafür war, dass wir die Sperrlisten anderer Länder einsehen konnten. Wir konnten uns davon überzeugen, dass Seiten zu Unrecht gesperrt wurden und das vorgegebene Ziel offenbar nur eine untergeordnete Rolle spielte. Diese Listen hatten immer eine sehr mangelhafte Qualität. Wenn politische Parteien gesperrt wurden, dann muss man von Missbrauch und undemokratischem Verhalten sprechen.
Ursula von der Leyen konnte sich nicht durchsetzen. Das hat dazu geführt, dass heute 97% der den Behörden bekannten Seiten mit Missbrauchsbildern von den Hostern selbst vom Netz genommen werden. 97% Erfolg durch Löschen stehen gegen 0% Entfernung der Bilder durch Sperren. Löschen statt Sperren ist Realität geworden, auch weil Listen indizierter Seiten veröffentlicht wurden.
Diese Geschichte lässt mich an den 1934 im KZ in Oranienburg gestorbenen Erich Mühsam denken. Der dichtete und starb im vollem Bewusstsein um die Konsequenzen: „Brich das Gesetz“.
Leak?
Man kann die Frage stellen, ob es sich bei dem Leak überhaupt um die Veröffentlichung der indizierten Liste handelt. Zunächst einmal haben die Hacker klar eine Liste von nicht besonders tollen Webseiten veröffentlicht. Es ist zwar technisch etwas komplizierter, doch diese Liste kann sich jeder selbst erstellen. Man braucht dazu eine beliebige Liste von Webseiten aus dem Netz und eine FritzBox. Listen mit Millionen von URLs findet man zum Beispiel bei Alexa. Bei der FritzBox stellt man den Jugendschutzfilter ein und dann wirft man die Liste dagegen. Überall, wo die FritzBox den Zugang verweigert steht die Seite auf dem Index. Sie sollten auf keinen Fall in einem Forum im Internet nachfragen, warum die FritzBox eine Seite www.bösexxx.de sperrt. Sie veröffentlichen damit einen Teil der indizierten Liste der BPjM. Sie dürfen sich auch nicht überzeugen, ob diese URL wirklich böse ist. Denn einige Einträge auf der Liste beinhalten Webadressen, deren bloßes Ansehen laut BPjM Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Vermutlich bekommen sie auch Beulenpest davon. Vermutlich ist es besser ganz auf das Netz zu verzichten um ganz sicher zu sein. So muss man jedenfalls die Aussage der BPjM interpretieren.
Wobei sich gleich die Frage stellt, woher die Behörden denn wissen wollen, welche Seite ich denn gerade aufgerufen habe. Entweder möchte uns die BPjM Angst machen oder die Zusammenarbeit der NSA mit den deutschen Geheimdiensten ist noch fataler, als sowieso gedacht. In diesem Kontext ist die Aussage der BPjM schon recht zweifelhaft. Wer mit dem „Lauschern an der Wand“, Angst und Drohungen argumentiert, dem soll ich vertrauen, dass er Grundrechte interpretieren und einschränken darf?
Ja, gegen Missbrauch und menschenunwürdige Inhalte im Netz muss vorgegangen werden. Die Sicht der Politik auf das Netz, die geistige Gleichschaltung der Medien, macht das jedoch unmöglich. Internet ist kein Radio und keine Zeitung.
Ist gleich gleich gleich?
Aber war das nun ein Leak der Liste? Das hängt davon ab, ob Gleichheit Identität bedeutet. Ich bin nicht mein Zwilling, obwohl wir gleich aussehen. Die veröffentlichte Liste ist keine Kopie der Liste der BPjM. Die ist nur das Ergebnis einer FritzBox Simulation. Sie ist nicht einmal 100% identisch.
Wer nun meint, das sei spitzfindig, der hat vielleicht Recht. Doch als Internetbürger muss man sehen, dass ich es mit Computern zu tun habe. Da spielt der Unterschied zwischen Gleichheit und Identität eine wesentliche Rolle. Man könnte (zugegeben sehr überheblich) sagen, als „Internetversteher“ ist mir das in Fleisch und Blut übergegangen.
Fakt ist in jedem Fall: es wurde nicht die Liste der BPjM veröffentlicht. Es wurde auch keine Kopie veröffentlicht. Die Hacker können nichts dafür, dass die BPjM auf ein Verfahren setzt, das man Security by Obscurity nennt. Die BPjM macht einen fatalen Fehler, veröffentlicht den Index und sucht nun einen Schuldigen.
Es ist Internet. Das lässt sich nicht so behandeln, wie der Playboy oder die Titanic. Man kann nicht einfach eine Auflage einer Zeitung einfach einkassieren. Man kann sich nicht die Welt nach Belieben und gegen jede Logik so machen, wie sie einem gefällt.
Piraten
Betrachtet man die von der BPjM verwendete Technik, so wird es auch für den Laien interessant. Die Liste beinhaltet die Webadressen nicht im Klartext. Statt dessen werden geschickte Prüfsummen veröffentlicht. Die wird vom „Jugendschutzprogramm“ oder von der FritzBox mit der Prüfsumme der Adresse verglichen, die ein Nutzer gerade ansehen will. Sind die Prüfsummen gleich, so wird der Zugang verweigert.
Der Vorteil: Man kann so eine Prüfsumme nicht einfach in den Browser eingeben um zu einer verbotenen Seite zu gelangen. So denkt die BPjM, die Liste sei ausreichend geheim.
Leider stimmt das so schon lange nicht mehr. Das Bittorrent Verfahren zum Tauschen von Dateien im Netz macht genau das Selbe. Ein Torrent ist im Wesentlichem eine solche Prüfsumme. Allerdings wird genau damit der Zugang ermöglicht statt, wie von der BPjM erwünscht, unterbunden. Das identische Verfahren mit umgekehrtem Ergebnis? Vielleicht hätte man vorher ein wenig nachdenken können.
Wenn the PirateBay Urheberrechtsverletzungen begeht, indem es Prüfsummen von Medien veröffentlicht und damit diese Medien zugänglich macht, dann hat die BPjM mit ihrer indizierten Liste von Prüfsummen die verbotenen Inhalte ebenfalls zugänglich gemacht. Nur weil jemand den Hashcode noch nicht lesen kann bedeutet das noch lange nicht, dass niemand ihn lesen kann. Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist. Das haben die Hacker eindrucksvoll bewiesen.
Die Quelle der Liste ist ganz eindeutig die BPjM selbst. Und die hat diese Liste persönlich und ungefragt in der Welt verteilt, grob fahrlässig und ganz ungeachtet der Konsequenzen, in dem Wissen, das bisher keine Sperrliste unveröffentlicht blieb. Daran ist nichts überraschend. Das ist nur logische Konsequenz aus dem Versuch das Netz zu zensieren statt den Menschen den Umgang mit dem Netz beizubringen.
Wie Pippi Langstrumpf machten sie sich die Welt, wie es ihnen gefällt. Die Piraten, die „Hacker“ sind schuldig. Die BPjM macht technisch genau das Selbe und ist unschuldig.
Qualität
Die Qualität der Liste der BPjM ist schnell besprochen. Über die Hälfte der Prüfsummen verweisen auf Seiten, die schon lange nicht mehr existieren. Unter den verbotenen Seiten befinden sich welche, die in Europa gehostet werden. 37 Seiten aus Deutschland wurden indiziert, obwohl das nach den Aussagen der BPjM und der Bundesregierung weder notwendig noch angemessen ist. Viele Seiten verweisen auf legale Dinge, etwa Internet-Shops. Viele Seiten benötigen einen Login und stellen damit eine geschlossene Gruppe dar. In geschlossenen Gruppen darf legal auch harte Pornographie verbreitet werden. Viele Seiten verweisen auf Klickstrecken mit angeblich „aufreizenden Bildern“ und ohne Effektiven Inhalt. Da kann man sich totklicken. Jeder Klick generiert Geld für die Betreiber für Nichts. Wer dadurch nicht geheilt wird auf jeden Mist zu klicken, dem ist nicht mehr zu helfen.
Viele Seiten sind nach US-Recht legal. Nur „Kinderpornographie“ habe ich nicht gefunden. Man sehe mir das nach. Braucht man eine Minute, um eine Seite zu prüfen, so braucht man 50h und keine Sekunde Pause, wenn man alles prüfen möchte. Die Chance, bei einer zufällig ausgewählten Seite auf der Liste auf sogenannte „Kinderpornographie“ zu stoßen, liegt im Promillebereich.
Wer behauptet, diese unverschlüsselte Liste würde den Zugang zu „Kinderpornographie“ ermöglichen, der kann nicht rechnen. Der hält sich eben für Pippi Langstrumpf, sehr süß, aber leider nicht realistisch. Internet ist offenbar Taka-Tuka-Land, ist Neuland. Und, um ein Zitat des Herrn Uhl einmal zu erweitern, nicht nur die USA verhalten sich wie digitale Besatzer.
-
: Interview with BPjM-Leaker: Website Blacklists shouldn’t be done „in an intransparent way by a government“
Screenshot of the website "BPJM-Leak" with a description of the hack and the extracted list of URLs. : Interview with BPjM-Leaker: Website Blacklists shouldn’t be done „in an intransparent way by a government“ An anonymous hacker has reverse-engineered and published the once-secret blacklist of URLs produced by a German federal agency. He or she did this mainly out of technical curiosity – and found that it was really easy to do. The hacker hopes not go get sued for this action – and offers a general critique on secret, state-sponsored internet censorship.
-
BPjM-Leaker im Interview: „Erfahre ich von Kinderpornografie, nehme ich das von der Liste und aus dem Netz“
Screenshot of the website "BPJM-Leak" with a description of the hack and the extracted list of URLs. BPjM-Leaker im Interview: „Erfahre ich von Kinderpornografie, nehme ich das von der Liste und aus dem Netz“ Falls es auf der veröffentlichten Liste indizierter Webseiten wirklich Kinderpornografie geben sollte, würde der Leaker diese URLs entfernen und sich für die Löschung der Inhalte einsetzen. Das sagte der oder die anonyme Hackerin im Interview mit netzpolitik.org.
-
BPjM-Leak: Warum wir erstmals einen Link aus unserer Berichterstattung entfernen. Oder: Verbreiten wir Kinderpornografie?
Wir so anno 2009 gegen Zensursula: "Löschen statt sperren!" BPjM-Leak: Warum wir erstmals einen Link aus unserer Berichterstattung entfernen. Oder: Verbreiten wir Kinderpornografie? Das erste Mal in unseren fast zehn Jahren an Berichterstattung haben wir einen Link aus einem Beitrag entfernt. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat gedroht, uns wegen der „Zugänglichmachung von Kinderpornografie“ anzuzeigen. Anlass ist unser Bericht über die veröffentlichte Sperrliste indizierter Webseiten der Bundesprüfstelle.
-
Liste indizierter Webseiten geleakt: Bundesprüfstelle bestätigt Netz-Sperren-Kritik wie Overblocking
Liste indizierter Webseiten geleakt: Bundesprüfstelle bestätigt Netz-Sperren-Kritik wie Overblocking Die geheime Liste an in Deutschland indizierten Webseiten sperrt viel mehr, als ihr Auftrag. Das ist jetzt überprüfbar, da eine anonyme Hackerin die Liste an über 3.000 URLs reverse-engineered und veröffentlicht hat. Fast die Hälfte aller der als jugendgefährdend eingestuften Webseiten existiert gar nicht mehr.
-
: Türkei und Twitter: Accountsperren, Gerichtsverfahren, Beleidigungen
: Türkei und Twitter: Accountsperren, Gerichtsverfahren, Beleidigungen Twitter hat in der Türkei die Accounts zweier Nutzer gesperrt. Nach einer Blockade von Twitter im März aufgrund regierungskritischer Tweets und Links zu kompromittierenden YouTube-Videos war der Kurznachrichtendienst seit Anfang April wieder erreichbar. Ein Gerichtsurteil hatte die Blockade für unrechtmäßig erklärt und man einigte sich, einige regierungsfeindliche Tweets zu sperren statt der gesamten Plattform.
Damals bereits kam es zur Sperrung des Accounts @oyyokhirsiza, Twitter verkündete jedoch, sich gegen diese Maßnahme zu wehren. Die Klage Twitters wurde kurz darauf mit der Begründung abgewiesen, sie seien nicht in den Konflikt involviert und der einzig berechtigte Kläger sei der Nutzer des Accounts selbst.
Seit Sonntag sind nun zusätzlich @Bascalan und @Haramzadeler333 nicht mehr aufrufbar, zwei Nutzer mit insgesamt etwa einer Million Followern. Sie hätten Erdogans Persönlichkeitsrechte verletzt, denn während der Diskussion um die angeblichen Telefonmitschnitte von Erdogans Gesprächen auf YouTube hatten sie intensiv an der Verbreitung der Links mitgewirkt, seitdem waren sie aber kaum mehr aktiv. Twitter hat sich dieser Entscheidung gebeugt und behauptet nun selbst, alles gehe mit rechtsstaatlichen Mitteln zu und man handle keinesfalls „auf alleinige Anforderung eines Regierungsvertreters“ und werde auch in Zukunft keine Daten weitergeben.
-
: Obszönitäten aus dem Bundestag: Die kleine „Fuck“-Anfrage (Korrektur: Bundesbehörde ungleich Bundestag)
CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Gwendal Uguen : Obszönitäten aus dem Bundestag: Die kleine „Fuck“-Anfrage (Korrektur: Bundesbehörde ungleich Bundestag) Politiker der Linken haben eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit Inhaltsfilterungssystemen auf Dienstrechnern des Bundes beschäftigt. Die Anfrage entstand in Folge von Ereignissen vom Anfang diesen Jahres. Auf YouTube wurde am 2. Februar ein Video veröffentlicht, dass die us-amerikanischen Außenpolitikerin Victoria Nuland zeigt. Aufgrund von Ärgernissen in Zusammenhang mit der angespannten Lage in der Ukraine sagt sie gegenüber dem US-Botschafter in der Ukraine: ‚Fuck the EU!‘.
Das Video hatte für Aufregung gesorgt. Vielen Mitarbeiter in Bundeseinrichtung war jedoch der Zugriff auf die Berichterstattung verwehrt geblieben, denn die Nachrichten enthielten allesamt das F‑Wort, das offensichtlich geblockt wurde. In der nun veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage bestätigte sich, dass in Bundeseinrichtungen umfassende Filtermaßnahmen in Kraft sind. Doch bevor die Bundesregierung zu einer konkreten Antwort kommt, stellt sie zunächst einmal klar, Filterung geschehe lediglich zum „Schutz der MitarbeiterInnen, der IT-Infrastruktur und des Ansehens der Bundeseinrichtungen.“
-
: Nach EuGH-Urteil: Constantin Film kündigt an, sich vor Gericht für Netzsperren einzusetzen
: Nach EuGH-Urteil: Constantin Film kündigt an, sich vor Gericht für Netzsperren einzusetzen Golem.de weist gerade auf eine Pressemitteilung der Constantin Film AG hin, in der diese ankündigt, den Ball aufzunehmen den der Europäische Gerichtshof (EuGH) ihr hingeworfen hat und sich für mehr Zensurinfrastruktur in Deutschland einzusetzen. Die Filmproduktionsfirma, die für Filme wie Resident Evil 1 bis 5 sowie „Fantastic Four“ und „Fantastic Four: Rise of the Silver Surfer“ bekannt ist, glaubt, dass sie auf diese Weise ihr sogenanntes „geistiges Eigentum“ schützen kann:
Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. […] Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.
-
: Türkei: Jetzt ist auch noch YouTube weg
: Türkei: Jetzt ist auch noch YouTube weg Es hatte sich angedeutet: In der Türkei ist YouTube gesperrt worden. Nachdem dort heute ein Leak eines Austauschs von Mitgliedern der Regierung und des Geheimdienstes über die Lage in Syrien veröffentlicht worden war, wurde die Sperre angeordnet. Von Twitter kennen wir die Reihenfolge ja schon: Begonnen wurde mit einer DNS-Sperre, was bedeutet dass dieselben Umgehungstechniken wie bereits bei Twitter angewendet werden können. Aber dabei wird es sicherlich nicht bleiben. Einige Möglichkeiten der Umgehung sind zudem in den letzten Tagen bereits ausgeschaltet worden. Und natürlich findet sich das Material mittlerweile auch auf anderen Seiten im Netz.
Sperren ohne Gerichtsbeschluss wurden vor kurzem durch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erleichtert, die der Regierung das Vorgehen gegen unliebsame Dienste erleichtern.
-
: Gericht sagt: Twitter-Sperre muss weg – Türkei: Uns doch egal, Tor sperren wir auch gleich
: Gericht sagt: Twitter-Sperre muss weg – Türkei: Uns doch egal, Tor sperren wir auch gleich Am letzten Freitag war Twitter in der Türkei auf Anlass der Regierung gesperrt worden, nachdem der Dienst sich geweigert hatte, Inhalte auf Anweisung der Regierung aus dem Netz zu nehmen. Zunächst gab es „nur“ DNS-Sperren, die von der Bevölkerung mit relativ einfachen Mitteln umgangen werden konnten. Die Sperren schienen daher zunächst wirkungslos, der Widerstand war kreativ und es kam zu keinem nennenswerten Rückgang an Tweets.
Merklich wurden die Sperren aber in dem Moment, als die Regierung ihre Taktiken ausweitete: Geblockt wurden nun auch der Google-DNS-Dienst, VPN-Anbieter und der URL-Shortener t.co, IP-Sperren wurden in Kraft gesetzt. Die Anzahl an Tweets fiel von ungefähr 1,2 Millionen am Tag auf circa 600.000 und Erdogan drohte an, weitere Social-Media-Kanäle wie Facebook oder YouTube zu sperren.
-
: EuGH legt Zensur-Grundlagen: Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig
: EuGH legt Zensur-Grundlagen: Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Netzsperren zulässig sein können. Das Urteil bezog sich darauf, dass ein Provider den Zugriff auf Seiten sperren darf und auch dazu verpflichtet werden kann, die urheberrechtsverletzende Inhalte anbieten, da er sonst eine Rechtsverletzung ermöglichen würde. Ausgangspunkt war ein österreichischer Fall, bei dem das Filmunternehmen Constantin geklagt hatte, um einen Provider dazu zu veranlassen, das Streamingportal kino.to zu sperren.
Schon im November war abzusehen, dass das heutige Urteil so kommen würde, denn Pedro Cruz Villalón, der zuständige Generalanwalt des EuGH, hat in seinen Schlussanträgen zum diesem Fall (UPC Telekabel Wien GmbH / Constantin Film Verleih und Wega Filmproduktionsgesellschaft, C‑314/12) befunden, Netzsperren könnten in bestimmten Fällen ein angemessenes Mittel zum Schutz von Urheberrechten seien. Diese Äußerung gilt als Vorab-Urteil, da der Gerichtshof in der Regel der Argumentation des Generalanwalts folgt.
-
: Medienkompetenz, quo vadis? Teil IV: Jugendmedien-Staatsvertrag – Same Shit, Different Try
: Medienkompetenz, quo vadis? Teil IV: Jugendmedien-Staatsvertrag – Same Shit, Different Try
Der letzte Versuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu novellieren – alias „Kindernet“ -, ist gründlich gescheitert. Es gab eine Vielzahl an Kritikpunkten, ein zentraler davon war eine impraktikable geplante Alterskennzeichnung für Internetinhalte, die auch mit einem Inhaltsfilter verbunden gewesen wäre – eine guten Grundlage für spätere Internetzensur im Allgemeinen. 2010 hatte sich der Landtag NRW gegen den Entwurf für eine Neuregelung gestimmt, es gilt also weiterhin die Version aus dem Jahr 2003, mit kleineren Updates aus dem Jahr 2009. Es gab zwar einige Versuche, neue Anläufe zu einer umfangreichen Novellierung zu starten, aber erfolgreich war bisher keiner davon. Jetzt soll ein neuer Versuch starten, unterstützt von einer öffentlichen Onlinekonsultation.Einen Vorentwurf, der durch die Landesbehörden gegangen ist, gibt es schon und er verheißt nichts Gutes. Aus den Fehlern von damals hat man wohl nichts gelernt und sie teilweise noch weiter ausgebaut.
-
: „Löschen statt Sperren“ hilft – Auch dieses Mal bestätigt
: „Löschen statt Sperren“ hilft – Auch dieses Mal bestätigt Heute hat ein Bericht des Justiz- und Verbraucherschutzministerium wieder einmal in einem Bericht bestätigt: Die Löschung von kinderpornographischem Material im Internet funktioniert. Immer noch, genau wie in den vergangenen Jahren auch schon.
Bezugszeitraum des Berichts ist das Jahr 2012, in dem insgesamt 6.209 Hinweise zu kinderpornographischem Material beim Bundeskriminalamt eingegangen seien, 5.463 davon seien Providern zur Löschung übermittelt worden. Etwa drei Viertel der gemeldeten Inhalte sei im Ausland gehostet worden, bei ca. 550 konnte kein Standort ermittelt werden – „wegen der Nutzung des Verschleierungsverfahrens TOR“.
-
: Internet-Zensur in der Türkei: Gesetz unterschrieben, Protest geht weiter
: Internet-Zensur in der Türkei: Gesetz unterschrieben, Protest geht weiter
Der türkische Präsident Abdullah Gül hat gestern ein Gesetz unterschrieben, das der Regierung weitgehende Zensur‑, Kontroll- und Überwachungsrechte im digitalen Raum einräumt. In den Tagen zwischen der Verabschiedung im Parlament und dem Inkrafttreten durch die Unterschrift des Präsidenten kam es im Land zu massiven Straßenprotesten. Gül hatte u.a. via Twitter angekündigt, er unterschreibe das Gesetz, da ihm zugesichert worden sei dass es etwas abgeschwächt werde. -
: Neues Gesetz in der Türkei: „Es ist offensichtlich, dass sie vorhaben, DPI zu verwenden“
: Neues Gesetz in der Türkei: „Es ist offensichtlich, dass sie vorhaben, DPI zu verwenden“
Heute wurde in der Türkei ein Gesetz verabschiedet, das der Regierung weitgehende Sperr- und Überwachungsrechte im Internet einräumt. Wir haben uns mit Vertretern der Alternatif Bilişim Derneği (Alternative Informatics Association) über die Situation unterhalten.Seit 2010 wird die Türkei von Reporter ohne Grenzen auf der Liste der Internetfeinde in der Kategorie „unter Beobachtung“ geführt. Was war passiert?
Die Regierung hatte 2007 das Gesetz #5651 für Internetüberwachung und Netzsperren eingeführt. Über 40.000 Webseiten sind derzeit geblockt. Vor einigen Jahren wurde ein neuer Filtermechanismus eingeführt. Ursprünglich war das Filtern obligatorisch und Internetnutzer mussten sich zwischen den Optionen „Standard“, „Familie“ und „Kinder“ entscheiden. Nach einem Aufschrei in der Bevölkerung und Massendemonstrationen gegen den Filter wurde er optional. Anfang 2014 ließen nur 4–5% der Internetnutzer filtern. Allerdings waren die mehr als 40.000 Websites, die oft auch ohne Gerichtsbeschluss auf der Liste gelandet sind, auch ohne Filter nicht ohne Umwege erreichbar.
Eines unserer Mitglieder, Ahmet Yildirim, zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil sites.google.com, wo seine wissenschaftlichen Studien gehosted sind, geblockt worden war. Der EGMR entschied, dass das Gesetz #5651 den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt:
Noch schlimmer ist das neue Gesetz, das die Einschränkungen von Gesetz #5651 noch verschärft.
Was ändert sich in diesem Bereich durch das neue Gesetz?
Bis vor einigen Monaten wurde durch IP-Sperren geblockt. Dadurch wurde die komplette Seite unzugänglich gemacht, wenn irgendwo Material zu finden war, das der Regierung nicht gefiel. Im Fall von Ahmet Yildirim ging es beispielsweise nicht um das, was er gepostet hatte, sondern um etwas ganz anderes. Jetzt sieht es so aus als hätten sich die technischen Möglichkeiten in letzter Zeit fortentwickelt. Sie können jetzt auch URL-basiert sperren. Das meiste, was zuletzt gesperrt wurde, handelte von Korruption in der Regierung, wovon auf YouTube und Soundcloud berichtet wurde.
Das neue Gesetz sieht vor, dass IP-basiert, URL-basiert oder „durch andere Mittel“ geblockt werden kann. Es ist offensichtlich, dass sie vorhaben, Deep-Packet-Inspection-Systeme zu verwenden, die nicht nur blocken können, sondern auch neue Möglichkeiten zur Überwachung liefern. Das neue Gesetz zwingt alle Provider, Mitglied in einer Gesellschaft zu werden, die dazu da ist die Sperr- und Überwachungsanordnungen der Regierung zu übermitteln und die Durchführung zu kontrollieren. Alle 196 Provider sind erbitterte Gegner des Gesetzes, weil sie DPI-Systeme kaufen und installieren müssen wenn es verabschiedet wird. Das ist auch deswegen schlecht für die Nutzer, weil diese Kosten auf die eh schon hohen Zugangskosten aufgeschlagen werden.