Politiker der Linken haben eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit Inhaltsfilterungssystemen auf Dienstrechnern des Bundes beschäftigt. Die Anfrage entstand in Folge von Ereignissen vom Anfang diesen Jahres. Auf YouTube wurde am 2. Februar ein Video veröffentlicht, dass die us-amerikanischen Außenpolitikerin Victoria Nuland zeigt. Aufgrund von Ärgernissen in Zusammenhang mit der angespannten Lage in der Ukraine sagt sie gegenüber dem US-Botschafter in der Ukraine: ‚Fuck the EU!‘.
Das Video hatte für Aufregung gesorgt. Vielen Mitarbeiter in Bundeseinrichtung war jedoch der Zugriff auf die Berichterstattung verwehrt geblieben, denn die Nachrichten enthielten allesamt das F‑Wort, das offensichtlich geblockt wurde. In der nun veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage bestätigte sich, dass in Bundeseinrichtungen umfassende Filtermaßnahmen in Kraft sind. Doch bevor die Bundesregierung zu einer konkreten Antwort kommt, stellt sie zunächst einmal klar, Filterung geschehe lediglich zum „Schutz der MitarbeiterInnen, der IT-Infrastruktur und des Ansehens der Bundeseinrichtungen.“
Als Filtermethoden werden feste Wortlisten, heuristische Methoden und „andere Mechanismen“ eingesetzt, in manchen Bereichen wird aber auch gar keine Filterung angewandt. Es scheint generell eine sehr heterogene Filter- und Sperrpraxis zu bestehen, denn die Bundesregierung behauptete, die Spiegelmeldung treffe lediglich auf das Verteidigungsministerium zu, da dessen Inhalt kategoriebasiert in den Bundeswehrrechenzentren gespeichert werde.
Eine „kategoriebasierte“ Filterung ist hochgradig undurchsichtig. Durch statistische Auswertungen wird geschätzt, ob ein Inhalt in eine gefährliche Kategorie fallen könnte – genannt werden z.B. „Adult/Mature Content“, „Hate“, „Pornography“, „Racism“ und „Violence“. Die genaue Zuordnung bleibt jedoch – genau wie der Algorithmus, der die Bewertung vornimmt – in der Regel Betriebsgeheimnis.
Das wird oftmals damit begründet, dass mit der selben Software auch Schadinhalte wie Viren oder Phishingseiten geblockt werden sollen und diese durch Kenntnis der internen Funktionsweise einen Vorteil erhielten. Aber es ist mehr als kritisch, wenn privatwirtschaftliche Unternehmen einen Einfluss darauf haben, was Mitarbeiter der Bundesbehörden zu sehen bekommen und was nicht. Vor allem wenn niemand in der Lage ist, die proprietären Verfahren zu auditieren.
Demnach beziehen sich auch die öffentlichen Antworten der Bundesregierung auf Stellen des Bundes, in denen lediglich Wortlisten zum Einsatz kommen. Dazu gehören augenscheinlich das Justizministerium, der Bundesfinanzhof und der Bundesbeauftragte für die StaSi-Unterlagen. Die mitveröffentlichten Wortlisten erscheinen, mit Verlaub, mehr als willkürlich.
„Nur“ 15 Begriffe umfasst die Filterliste des Justizministeriums, darunter befinden sich dann neben den erwartungsgemäßen Kandidaten wie „porn“ und „boobs“ falsch geschriebene Begriffe wie „erotick“ und „nake-dgir“ (für: „naked girl“). Und während man sich bei „icq2go“ noch vorstellen kann, dass sich jemand einen langweiligen Nachmittag mit Instantmessaging vertreiben wollte, führt die Googlesuche nach „melonsnet“ zu einer Klickstrecke, die in einem dubiosen Onlineshop endet. Die Vorstellung, dass ein Bundesmitarbeiter danach aktiv sucht, ist nicht besonders plausibel. Im Patentamt wird dafür mit der nicht-öffentlichen Liste indizierter Inhalte der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gearbeitet. Andere Stellen wollen diese eigens entwickelten Filterlisten aber nicht nutzen.
Ruft man als Bundesmitarbeiter die falschen Internetseiten auf, kann das Konsequenzen haben. Vergehen der missbräuchlichen Internetnutzung werden mit einer breiten Maßnahmenpalette von Missbilligungen über Abmahnungen bis hin zur außerordentlichen Kündigung geahndet. Dabei hätten jedoch laut Antwort der Regierung Filtersysteme nie eine Rolle gespielt. Laut Angaben der Bundesregierung werden die Internetverbindungen jedoch im Allgemeinen sowieso protokolliert. Darauf hatten wir auch in Zusammenhang der bundestagsinternen Vorratsdatenspeicherung bereits hingewiesen.
Aber zwischen der undurchsichtigen Filterpraxis finden sich auch amüsante Perlen der Unbeholfenheit, wie:
Es gibt keine Regelungen zum Umgang mit Internetinhalten, die eine der Bedeutungen des Wortes „fuck“ zum Inhalt haben.
Doch mittlerweile dürfte man sich recht sicher sein, dass zumindest dieser konkrete Term zugänglich ist. Denn sonst würde es mit dem Aufruf der hauseigenen Pressemitteilung und weiterer Berichterstattung zur Sache wohl eher schwierig.
