Netzneutralität
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: Diskursanalyse zur Debatte um Netzneutralität
: Diskursanalyse zur Debatte um Netzneutralität Das Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen hat im Rahmen einer Kooperation mit dem Telekommunikationsunternehmen E‑Plus einen Bericht über „Der Diskurs zur Netzneutralität“ verfasst (PDF). In dem 56-seitigen Bericht gibt es Analysen zu den Diskursen in Deutschland, der EU, Frankreich, Niederlande und den USA, sowie einen Kurzüberblick, was in einigen anderen Staaten läuft.
Am Anfang des Berichtes wird Netzneutralität definiert und das ist recht gelungen:
Allerdings hat sich auch in der englischen Sprache oder den USA keine einheitliche Defini-tion durchgesetzt. Aus technischer Sicht, verlangt das Prinzip der Netzneutralität einen Verzicht auf Techniken der Datendiskriminierung und die Übermittlung von Daten im Internet „gemäss der ursprünglichen Architektur des Internets“, welche die Intelligenz anden Endpunkten des Netzwerks angesiedelt hat. Die Best-Effort-Regel des transmissioncontrol protocol (TCP), welches das ursprüngliche Internet dominiert, verzichtet – vereinfacht gesagt – auf die Priorisierung von Datenpaketen und transportiert Information stattdessen nach dem First-In/First-Out-Prinzip.
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: Netzneutralität: Wem gehört das Netz?
: Netzneutralität: Wem gehört das Netz? Die Sendung „IQ – Wissenschaft und Forschung“ auf Bayern2 hat die Debatte um Netzneutralität zusammengefasst: Wem gehört das Netz?
Sind im Internet alle „gleich“ oder sind manche „gleicher“? Längst ist eine Debatte entbrannt, wie neutral das Netz bleiben muss, um nicht zum Spielball ideologischer Interessen zu werden – aber auch Innovationen nicht zu gefährden.
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: Bundesregierung arbeitet weiter an Legalisierung der Drosselkom-Pläne
: Bundesregierung arbeitet weiter an Legalisierung der Drosselkom-Pläne
Vor einer Woche verkündete das Bundeswirtschaftsministerium, dass es doch nichts mit der noch für diese Legislaturperiode angekündigten Verordnung zur Netzneutralität wird und man den vorgelegten Entwurf nochmal überarbeiten würde. Der Entwurf wurde auf dem Höhepunkt der Debatte um die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom präsentiert, um Handlungsfähigkeit zu zeigen und das heiß diskutierte Thema aus dem Wahlkampf wieder raus zu bekommen. Das Motto war „Seht her, wir tun ja etwas“. Wir waren nicht so ganz glücklich über den vorgelegten Entwurf. Positiv betrachtet sahen wir wenigstens einen kleinen Schritt in die notwendige Richtung, nämlich eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu schaffen. Mit dieser ursprünglichen Verordnung in Kraft hätte man mal austesten können, ob das Instrument tatsächlich hilft, die zahlreichen aktuellen und zukünftigen Verletzungen der Netzneutralität zu verhindern. Und wenn nicht, würde der Bundesregierung einfach das Argument fehlen, um weiterhin eine gesetzliche Festschreibung im Telekommunikationsgesetz zu verhindern. Mehr wäre zumindest in dieser Legislaturperiode mit dem engen Zeitplan nicht drin gewesen. Aber daraus wird nichts mehr.
Auf einer Anhörung zur Netzneutralität im Wirtschaftsministerium im Juni war klar, dass die Pläne der Telekommunikationslobby bereits zu weit gingen. Mit Erfolg haben sie jetzt diesen Prozes in dieser Legislaturperiode blockiert und es gibt einen neuen Entwurf. Die Formulierungen klingen wie eine Legalisierung der Drosselkom-Pläne. Die Deutsche Telekom muss nur einfach allen die Möglichkeit geben, die Überholspur „Managed-Service“ zu kaufen („diskriminierungsfrei“) und alles ist super. Das kann es aber nicht sein. Unklar ist auch, inwiefern das Bundeswirtschaftsministerium nach der Wahl noch motiviert sein wird, sich mit der Netzneutralität zu beschäftigen, wie es rhetorisch immer wieder Politiker der Regierungsfraktionen und unser Bundeswirtschaftsminister versprochen haben.
Wir analysieren noch den Entwurf und seine Formulierungen, inwiefern derzeit gängige Verletzungen der Netzneutralität damit verhindert werden könnten. Dazu gehören auch Mobilfunkverträge, die gewisse Dienste wie VoIP, P2P oder IM im KLeingedruckten der AGB verbieten. Sachdienliche Hinweise darauf werden gerne von uns in den Kommentaren oder den üblichen Wegen angenommen.
Hier ist eine Synopse und hier der neue Entwurf mit Stand vom 31.7.
Und hier findet Ihr die Positionen der fünf Fraktionen im Bundestag zum Thema.
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: USA: Google Fiber verbietet das Betreiben von eigenen Servern
: USA: Google Fiber verbietet das Betreiben von eigenen Servern Google hat sich in der Vergangenheit gerne als Verfechter der Netzneutralität präsentiert. Seit 2011 ist Google mit seinem Projekt Google Fiber aber nun auch selbst Internetprovider und scheint die Sache nun ein wenig anders zu sehen – jedenfalls was das eigene Projekt angeht. Google verbietet es nämlich seinen Kunden eigene Server über die von Google bereitgestellte Internetverbindung zu betreiben. Google gibt aber ab mit diesem Verbot keineswegs die Netzneutralität zu verletzten, wie Wired berichtet.
Die Regeln zur Netzneutralität der Federal Communication Commission (FCC) in den USA sind eigentlich kurz und eindeutig:
Fixed broadband providers may not block lawful content, applications, services, or non-harmful devices.
Ein potentieller Kunde von Google Fiber, Douglas McClendon, hat deshalb bereits 2012 eine Beschwerde bei der FCC eingereicht, worauf die FCC bis zum 29. Juli diesen Jahres eine Stellungnahme von Seiten Googles erwartete.In dieser Stellungnahme, die McClendon nun veröffentlicht hat, beteuert Google vollständig innerhalb der Regeln der Netzneutralität zu operieren:
Google Fiber’s server policy is an aspect of “reasonable network management” that the Open Internet Order and Rules specifically permit. Mr. McClendon appears to allege that Google Fiber’s server policy violates the prohibitions against “blocking” and/or “unreasonable discrimination.“ The Order, however, provides an exception in both instances for “reasonable network management.” As the Order explains, “[a] network management practice is reasonable if it is appropriate and tailored to achieving a legitimate network management purpose, taking into account the particular network architecture and technology of the broadband Internet access service.”
Google Fiber’s server policy is prototypical “reasonable network management,” with no discriminatory impact on any content, application, or service provider. The server policy has been established to account for the congestion management and network security needs of Google Fiber’s network architecture, particularly given that Google Fiber does not impose data caps on its users.
Wired vermutet hinter dem Verbot, eigene Server oder Dienste zu betreiben, rein wirtschaftliche Gründe. Wired geht davon aus, dass Google in naher Zukunft nicht nur Privatkunden- sondern auch Geschäftskundenverträge anbieten möchte, mit denen dann das Betreiben von eigenen Servern gestattet wird – selbstverständlich gegen einen Aufpreis. Rein technische Gründe scheinen auch nicht plausibel, bietet Google mit Fiber seinen Kunden doch Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde (1 GBit/s) an. Bei diesen Bandbreiten stellt das Betreiben von kleinen Servern zum Heimgebrauch keine Einschränkung dar.
Gleichzeitig geben Mitarbeiter von Google Fiber aber in den eigenen Foren an, niemanden wegen dem Betreiben eines Minecraft-Servers den Vertrag zu kündigen:
But in the Google Fiber forums, employees assure subscribers the rules aren’t meant to apply to Minecraft servers. And, in reality, Google Fiber probably won’t notice, let alone kick you off, for using a Slingbox or peer-to-peer software.
Call it net neutrality by the grace of cool Google employees.
Google ist in den USA auch nicht der einzige Anbieter der die Regeln zur Netzneutralität verletzt. Auch der Internetprovider Comcast gibt in seinen Nutzungsbestimmungen an bestimmte Server nicht zu erlauben, darunter „e‑mail, Web hosting, file sharing, and proxy services and servers.“
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: UK: „Pornofilter“ soll auch andere unliebsame Inhalte im Internet sperren
: UK: „Pornofilter“ soll auch andere unliebsame Inhalte im Internet sperren Anfang letzter Woche berichteten wir über die Pläne von David Cameron, in Großbritannien einen Filter für pornografische Inhalte im Internet einzuführen. Seitdem regte sich viel Kritik. Nicht nur, da der Filter standardmäßig gesetzt wird und der Nutzer einem Einsatz des Filters widersprechen muss. Auch da befürchtet wurde, die bereits vorhandene Filterpraktik könne mit wenig Aufwand auch auf andere Themengebiete ausgeweitet werden. Letzterer Befürchtung scheint sich nun schon nach knapp einer Woche zu bewahrheiten.
Wie die Open Rights Group berichtet, gibt es bereits jetzt Pläne, den „Pornofilter“ auszuweiten und somit weitere Teil des Internets unzugänglich zu machen. In einem kurzen Gespräch mit beteiligten Internetprovidern wurde der Open Rights Group bestätigt, dass davon ausgegangen werde, dass die Nutzer neben pornografischen Inhalten auch weitere Inhalte gesperrt haben möchten. Aus diesem Grund werden auch diese Inhalte in einer Voreinstellung aktiv blockiert, bis der Nutzer dagegen widerspricht. Die Open Rights Group hat ein Formular veröffentlicht, wie der Prozess zum aktivieren des „Pornofilters“ aussehen könnte und der die weiteren zu blockierenden Inhalte aufzeigt:
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: Unsere Sigint-Talks zu Netzneutralität und Funkzellenabfrage (Update)
: Unsere Sigint-Talks zu Netzneutralität und Funkzellenabfrage (Update) Anfang des Monats fand in Köln die Sigint statt, eine Konferenz des Chaos Computer Clubs. Einige der Vorträge sind bereits online bei Youtube zu finden, darunter unsere beiden zu Funkzellenabfrage und Netzneutralität, wo Andre und ich jeweils einen Überblick über die jeweilige politische Debatte geben. Die Videos werden demnächst sicher noch auf den üblichen anderen Kanälen anschaubar sein.
Der Kampf um die Netzneutralität – Is this the end of the internet as we know it?
Funkzellenabfrage – Die Mobilfunk-Rasterfahndung als Routinemaßnahme
Update: Die Mitschnitte gibt es auch ohne YouTube auf Servern des CCC, als MP3, OPUS, MP4 und WEBM.
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: FCC Studie: ‚Letzte Meile’ nicht zwangsläufig Flaschenhals für Datenverkehr
Quelle: www.samknows.com : FCC Studie: ‚Letzte Meile’ nicht zwangsläufig Flaschenhals für Datenverkehr In einer US Amerikanischen Studie, die den Datenverkehr in 16 ISP-Netzwerken von rund 10.000 Routern untersucht hat, wird dargelegt, dass die berühmte ‚letzte Meile’ vom ISP zum Kunden nicht notwendigerweise der Flaschenhals und somit die Ursache für ‚Datenstau’ (hohe Latenzen und langsame Übertragungsgeschwindigkeiten) sein muss.
2010 hat die amerikanische Federal Communications Commission (FCC) eine 4‑jährige Langzeitstudie gestartet, mit dem Ziel, ein besseres Verständnis bzgl. Ausbau, Geschwindigkeit und ‚Datenstau’ auf der ‚letzten Meile’ zu bekommen. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen SamKnows wurden dazu 10.000 Router in Unternehmen und privaten Haushalten installiert, die sich insgesamt auf 16 ISP-Netze verteilen. Die Router sind mit einer speziellen Firmware ausgestattet, die in regelmäßigen Abständen Latenz- und Datendurchsatz-Tests durchführt.
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: Aus vier mach drei: Telefonica kauft e‑Plus
: Aus vier mach drei: Telefonica kauft e‑Plus Aus der Kategorie „Der Markt wird schon für Netzneutralität sorgen“: Telefonica Deutschland (O2) kauft E‑Plus.
Telefonica Deutschland, zu der O2 gehört, übernimmt vom niederländischen Telekomkonzern KPN dessen deutsche Tochter E‑Plus. Eben erst wurden überhaupt einmal die Verhandlungen bestätigt, nun sind die Details der Transaktion ausgemacht: KPN teilte am Dienstag mit, dass Telefonica Deutschland für E‑Plus 5 Milliarden Euro sowie 17,6 Prozent an eigenen Aktien zahlt.
Der Mobilfunkmarkt in Deutschland besteht dann demnächst nur noch aus drei Playern. Das wird sicher ganz viel Wettbewerb und tolle netzneutrale Angebote bringen.
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: UK: Regierung kündigt Pornofilter im Internet zum Schutz der Jugend an
: UK: Regierung kündigt Pornofilter im Internet zum Schutz der Jugend an Vor einem Monat berichteten wir bereits über einen geplanten Filter für pornographische Inhalte im Internet, welcher in Großbritannien durch die jeweiligen Internetprovider umgesetzt werden soll. Diese Pläne sind nun so weit fortgeschritten, dass David Cameron heute vor die Presse treten wird und den Filter vorstellen, wie der Guardian berichtet.
An den Fakten scheint sich seit Mitte Juni nichts mehr getan zu haben. Eingeführt werden soll der Filter für alle britischen Internetnutzer bis Ende nächsten Jahres – für Neukunden bereits zum Ende diesen Jahres. Der entscheidende Punkt ist, dass der Filter als Standard aktiv ist und nur durch explizites Eingreifen des Kunden deaktiviert werde kann, wie David Cameron noch einmal bestätigt:
By the end of this year, when someone sets up a new broadband account the settings to install family-friendly filters will be automatically selected. If you just click ’next’ or ‚enter’, then the filters are automatically on.
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: Deutsche Telekom verspricht uns Spotify-Deal, kann das aber nicht halten.
: Deutsche Telekom verspricht uns Spotify-Deal, kann das aber nicht halten. Anfang Juni fand im Bundeswirtschaftsministerium der vierte Fachdialog Netzneutralität statt. Ich sass seinerzeit auf einem Podium über „Die Sicht der Politik“, wo es zu einem kleinen Rededialog zwischen mir und Jan Kranke, dem Leiter Regulierungsstrategie und Ökonomie der Deutschen Telekom AG, kam. Auf mein Argument, dass der Spotify-Exklusivdeal im T‑Mobile-Netz meine Audio-Podcasts (und alle anderen Inhalteanbieter) diskriminieren würde, antwortete mir Franke, dass ich doch auch einen Deal mit der Deutschen Telekom abschließen könne.
Gesagt getan, das haben wir zumindest mal versucht. Wir haben die Deutsche Telekom angeschrieben, das Angebot erwähnt und darum gebeten, uns die versprochenen Preis- und Vertragsinformationen zuzuschicken, wie das genau gehen soll. Einen Monat später haben wir eine Antwort erhalten. Das geht natürlich nicht wie versprochen. Eine Überraschung, mit der niemand bei uns gerechnet hat. Schuld ist laut Deutsche Telekom die Politik und die öffentliche Debatte:
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: Vodafone darf Netzneutralitätsverletzungen nicht als grenzenloses Surfen bewerben
: Vodafone darf Netzneutralitätsverletzungen nicht als grenzenloses Surfen bewerben
Der Digitale Gesellschaft e.V. hatte im vergangenen November mit „Vodafail – Die Freiheit nehm ich Dir“ eine Online-Aktion gegen die Netzneutralitätsverletzungen bei Vodafone gestartet. Damals wurde kritisiert, dass Vodafone Mobilfunkverträge verkauft, die einen Internetanschluß suggerieren, tief im Kleingedruckten aber bestimmte Services verbieten. Besonders absurd ist das Verbot von „Peer-to-Peer-Kommunikation“. Wenn man sich informiert, was das genau bedeutet, erfährt man von Vodafone, dass damit Computer-zu-Computer-Verbindungen gemeint sind. Mit anderen Worten: Vodafone verkauft etwas als Internet, verbietet aber im Kleingedruckten die Internetnutzung.Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte daraufhin Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Kritisiert wurde die Bewerbung des Tarifes „RedM“ mit den Worten „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“. Das Landgericht Düsseldorf hat dem VZBV jetzt Recht gegeben (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19.07.2013 – 38 O 45/13): Urteil stoppt Vodafone-Werbung: Kein „grenzenloses“ Surfen.
Der vzbv hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich. Das Landgericht Düsseldorf hat heute die Auffassung des vzbv bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.
Das Urteil ist erfreulich, aber löst das Problem nicht. Wir brauchen eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, um solche Praktiken wirkungsvoll zu verhindern und nicht nur die irreführende Werbung bekämpfen zu können.
Vodafone verletzt dreist die Netzneutralität. Remix ihnen Deine Meinung.
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: Das Ende der Netzneutralität – EU stellt sich auf Seite der Telekom!
: Das Ende der Netzneutralität – EU stellt sich auf Seite der Telekom! „Was Geht Ab!?“ ist einer von mehreren neuen Kanälen des Youtube-Netzwerkes von Mediakraft. Der Kanal ist wohl für tagesaktuelle Nachrichten für die entsprechende Zielgruppe gedacht. Heute findet sich dort ein Video zum Thema Netzneutralität. Von inhaltlichen Fehlern abgesehen (Es gibt keinen EU-Beschluss zur Netzneutralität, sondern lediglich einen Verordnungsentwurf) ist es aber interessant, wie Frodo und LeFloid das Thema kommunizieren:
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: EU-Kommission rudert zurück und verspricht weiter Netzneutralität (Update)
: EU-Kommission rudert zurück und verspricht weiter Netzneutralität (Update) Update am Ende des Artikels mit Kommentierung des neuen Blogposts von Neelie Kroes, der wieder alles verändert.
Vergangene Woche haben wir den Entwurf einer Verordnung bekommen, die momentan von der EU-Kommission vorbereitet wird und womit noch in dieser Legislaturperiode Regeln für Netzneutralität aufgestellt werden sollen. Beim besten Willen waren wir leider außerstande, in diesem Entwurf irgendwas zu finden, was auch den kommunizierten Ansprüchen nahe kommen könnte. Insofern kommentierten wir den Verhandlungsstand mit „Neelie Kroes will keine Netzneutralität sichern, sondern bereitet deren Beerdigung vor.“
Seitdem ist etwas Bewegung in die Sache gekommen. Keine große Überraschung war, dass außer uns sonst niemand auch in diesem Entwurf eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität lesen konnte, wie sie EU-Kommissarin Neelie Kroes seit Jahren versprochen hat. Von Grüne („Fragen zu Grundrechten wie Informations- und Meinungsfreiheit werden als Regulierungsgrundlage für Netzneutralität überhaupt nicht in Betracht gezogen“) über SPD („Was sich zunächst liest wie ein Vorstoß zur Durchsetzung von Internetfreiheit und Netzneutralität ist jedoch mehr eine Mogelpackung“) bis zu unserem FDP-Wirtschaftsminister („Das, was wir gesehen haben, reicht uns in Bezug auf die Gewährleistung der Netzneutralität nicht aus“) hagelte es Kritik, dass Rhetorik und geplante Umsetzung nicht übereinstimmen. Vor allem letzteres überraschte uns dann doch etwas.
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: Durchsuchung der EU-Kommission: Hat die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um „Sender Pays“ durchzusetzen? (Updates)
: Durchsuchung der EU-Kommission: Hat die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um „Sender Pays“ durchzusetzen? (Updates) Die EU-Kommission hat mehrere Internet-Anbieter in Europa durchsucht, darunter auch die Deutsche Telekom. Den Anbietern wird vorgeworfen, Geld von einem amerikanischen Konkurrenten verlangt zu haben, weil der viele Daten gesendet hat. Wenn die Ermittlungen beweisen, dass die Unternehmen damit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, könnte das „Sender Pays“ Modell gestorben sein.
Die Europäische Kommission hat heute bestätigt, dass sie „unangemeldete Kontrollen“ bei Internet-Providern durchgeführt hat. Die Deutsche Telekom bestätigte mittlerweile, dass auch sie durchsucht wurde – in Zusammenarbeit der Kommission mit dem Bundeskartellamt. Weitere Betroffene sind die Anbieter Orange aus Frankreich und Telefónica aus Spanien.
Die Pressemitteilung der Kommission spricht von „Bedenken, dass die Unternehmen das EU-Wettbewerbsrecht verletzt haben könnten, dass den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet“. Hier wird auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwiesen.
Zum Inhalt sagt die Kommission nur vague:
Internet players interconnect with each other through a combination of wholesale services to cover all possible Internet destinations. Internet connectivity allows market players (e.g. content providers) to connect to the Internet so as to be able to provide their services or products at the retail level. This service is crucial for the functioning of the Internet and for end users’ ability to reach Internet content with the necessary quality of service, irrespective of the location of the provider.
Laut der französischen Tageszeitung Le Figaro (NSA Translate) geht es um Peering-Abkommen (unsere Übersetzung):
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: Neelie Kroes will keine Netzneutralität sichern, sondern bereitet deren Beerdigung vor.
: Neelie Kroes will keine Netzneutralität sichern, sondern bereitet deren Beerdigung vor. „Neelie Kroes will Netzneutralität per Gesetz schützen“ textete die EU-Kommission Anfang Juni in einer Pressemitteilung und in vielen Medien konnte man diese Message anschließend lesen. Wir waren skeptisch, weil wir seit einigen Jahren immer wieder dasselbe von Neelie Kroes hören. Da heißt es dann, dass Netzneutralität wichtig sei und sie irgendwann auch mal was tun werde. Mit etwas Einblick für die Debatte war es immer einfach, die Rhetorik in den Zwischentöne ihrer Reden als ebensolche zu entlarven. Aber wir wollten auch abwarten, was sie tatsächlich abliefert.
Seit heute kursiert ein Verordnungs-Vorschlag von Neelie Kroes zur Netzneutralität und Reform des Roaming-Systems, den wir hier exklusiv veröffentlichen: („Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL laying down measures to complete the European single market for electronic communications and to achieve a Connected Continent“). Dieser befindet sich im Moment in der sog. Interservice-Konsultation innerhalb der Kommission. Das heißt, er ist noch nicht offiziell, aber man kann die Linie sehen. Und da finden wir wenig Netzneutralität. Dieser Verordnungs-Vorschlag dürfte alles legalisieren, was derzeit in deutschen Netzen an Verstössen gegen die Netzneutralität stattfindet:
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: Rede im Parlament: Neelie Kroes verspricht, Netzneutralität zu garantieren. Und „Premium Services“ zu erlauben. m(
: Rede im Parlament: Neelie Kroes verspricht, Netzneutralität zu garantieren. Und „Premium Services“ zu erlauben. m( Die Netzneutralität wird gewahrt, trotzdem „Premium Services“ erlaubt. Das kündigte EU-Kommissarin Neelie Kroes gestern in einer Rede an. Damit folgt sie komplett der Telekom-Argumentation, dass man ja neben „echtem“ Internet noch eine extra Leitung einführen kann, die man einfach nicht Internet nennt.
Neelie Kroes ist als EU-Kommissarin für die Digitale Agenda unter anderem verantwortlich für Netzneutralität. Dazu verspricht sie seit Jahren, dass irgendwas passiert und hält gerne Reden. Das hat sie gestern im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments mal wieder getan. Ein Auszug aus der Rede mit dem Titel „Einen vernetzten Kontinent aufbauen“:
Third, our citizens need to enjoy fair rights and a fair deal – across the Union.
Including the right to net neutrality.
Blocking or throttling services isn’t just unfair and annoying for users – it’s a death sentence for innovators too.
So I will guarantee net neutrality.
With more transparency, so you know what’s in your contract. Making it easier to switch providers.
Allowing the new premium services which so many new services rely on – from cloud computing to eHealth.
And I will end anticompetitive blocking and throttling, for every citizen, on every network, on every device.
Internet growth depends on openness and innovation: I will provide an absolute safeguard.Es zeugt schon von ganz schönem Realitätsverlust, erst anzukündigen, Netzneutralität zu garantieren und im übernächsten Satz „premium services“ zu erlauben, also das genaue Gegenteil von Netzneutralität. Wir brauchen nur einen „premium service“: Das Internet.
(Mal abgesehen davon, sollte die Cloud seit PRISM eh tot sein. Und wer sich freiwillig über das Internet operieren lassen will, hat wohl ganz andere Gesundheitsprobleme.)
Auf CommentNeelie.eu kann man ihr einen Kommentar dazu hinterlassen.
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: Bundesrat fordert EU auf, Netzneutralität zu sichern
: Bundesrat fordert EU auf, Netzneutralität zu sichern Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zum EU-„Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte“ beschlossen und darin Netzneutralität gefordert.
Der Bundesrat sieht in der Netzneutralität und der Gewährleistung offener Netze in allen Verbreitungstechniken eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit und Medienpluralismus in Europa. Die relevanten Richtlinien sollten dahingehend überprüft werden, ob es geboten ist, Netzbetreiber, Plattformanbieter und Endgerätehersteller zu einer diskriminierungsfreien Verbreitung audiovisueller Inhalte zu verpflichten und das Ziel umfassender Interoperabilität von Hybridfernsehen anzustreben.
Wie immer gilt: Der Teufel steckt natürlich im Detail, wie man „diskriminierungsfrei“ definiert.
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: EU-Parlament fordert wieder einmal Netzneutralität (diesmal im Rahmen von Connected-TV)
: EU-Parlament fordert wieder einmal Netzneutralität (diesmal im Rahmen von Connected-TV) In einem Bericht zum Thema „Connected TV“ (2012/2300(INI) von der Berichterstatterin Petra Kammerevert hat das EU-Parlament heute wieder einmal die EU-Kommission aufgefordert, endlich „EU-Vorschriften vorzuschlagen, mit denen die Netzneutralität garantiert wird“.
Konkret zu Netzneutralität stehen diese Punkte im Bericht:
Das Europäische Parlament…
2. ist der Auffassung, dass bei regulatorischen Maßnahmen für Plattformbetreiber darauf geachtet werden muss, einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Plattformen zu gewährleisten, um Rundfunkveranstaltern und anderen, oftmals auch kleineren, Anbietern eine gleichberechtigte Marktteilnahme zu ermöglichen;
[.…]
31. fordert die Kommission auf, rechtsverbindlich sicherzustellen, dass Datenpakete durch Netzbetreiber bei der Übertragung vom Sender zum Empfänger grundsätzlich gleich zu behandeln sind, also durch den Netzbetreiber keine Prioritisierung z. B. nach Herkunft, Inhalt, Anwendungsart oder Nutzerentgelt erfolgt, da dies das Ziel des fairen Zugangs zu Diensten für alle, Datenschutzbestimmungen, das Verbot von Datenmanipulation, den Grundsatz der Integrität von Inhalten sowie das Ziel der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen konterkarieren könnte;
[.…]
33. fordert die Kommission auf, EU-Vorschriften vorzuschlagen, mit denen die Netzneutralität garantiert wird; -
: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 26
CC BY NC SA by <a href="http://www.flickr.com/photos/trebow/6132300039/"> John Jones</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 26 Die wichtigsten netzpolitischen Themen der vergangenen Woche im Rückblick:
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Internes Dokument belegt: Innenministerium gibt fast 150.000 Euro für Staatstrojaner FinFisher/FinSpy aus
Für den international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy geben Innenministerium und Bundeskriminalamt 147.166,11 Euro aus. Das bestätigt das Ministerium in einem ehemals geheimen Dokument, das wir an dieser Stelle veröffentlichen. [Zum Artikel]
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