Vor einer Woche verkündete das Bundeswirtschaftsministerium, dass es doch nichts mit der noch für diese Legislaturperiode angekündigten Verordnung zur Netzneutralität wird und man den vorgelegten Entwurf nochmal überarbeiten würde. Der Entwurf wurde auf dem Höhepunkt der Debatte um die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom präsentiert, um Handlungsfähigkeit zu zeigen und das heiß diskutierte Thema aus dem Wahlkampf wieder raus zu bekommen. Das Motto war „Seht her, wir tun ja etwas“.
Wir waren nicht so ganz glücklich über den vorgelegten Entwurf. Positiv betrachtet sahen wir wenigstens einen kleinen Schritt in die notwendige Richtung, nämlich eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu schaffen. Mit dieser ursprünglichen Verordnung in Kraft hätte man mal austesten können, ob das Instrument tatsächlich hilft, die zahlreichen aktuellen und zukünftigen Verletzungen der Netzneutralität zu verhindern. Und wenn nicht, würde der Bundesregierung einfach das Argument fehlen, um weiterhin eine gesetzliche Festschreibung im Telekommunikationsgesetz zu verhindern. Mehr wäre zumindest in dieser Legislaturperiode mit dem engen Zeitplan nicht drin gewesen. Aber daraus wird nichts mehr.
Auf einer Anhörung zur Netzneutralität im Wirtschaftsministerium im Juni war klar, dass die Pläne der Telekommunikationslobby bereits zu weit gingen. Mit Erfolg haben sie jetzt diesen Prozes in dieser Legislaturperiode blockiert und es gibt einen neuen Entwurf. Die Formulierungen klingen wie eine Legalisierung der Drosselkom-Pläne. Die Deutsche Telekom muss nur einfach allen die Möglichkeit geben, die Überholspur „Managed-Service“ zu kaufen („diskriminierungsfrei“) und alles ist super. Das kann es aber nicht sein. Unklar ist auch, inwiefern das Bundeswirtschaftsministerium nach der Wahl noch motiviert sein wird, sich mit der Netzneutralität zu beschäftigen, wie es rhetorisch immer wieder Politiker der Regierungsfraktionen und unser Bundeswirtschaftsminister versprochen haben.
Wir analysieren noch den Entwurf und seine Formulierungen, inwiefern derzeit gängige Verletzungen der Netzneutralität damit verhindert werden könnten. Dazu gehören auch Mobilfunkverträge, die gewisse Dienste wie VoIP, P2P oder IM im KLeingedruckten der AGB verbieten. Sachdienliche Hinweise darauf werden gerne von uns in den Kommentaren oder den üblichen Wegen angenommen.
Hier ist eine Synopse und hier der neue Entwurf mit Stand vom 31.7.
Und hier findet Ihr die Positionen der fünf Fraktionen im Bundestag zum Thema.