Menschenrechte
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: Grünes Fachgespräch zu „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“
: Grünes Fachgespräch zu „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“ Heute fand im Bundestag ein Fachgespräch der Grünen Fraktion zum Thema „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“ statt. Eingeladen hatten die Abgeordneten Silke Stokar, Wolfgang Wieland und Jerzy Montag. Referenten waren vielfältig vorhanden, vom Chaos Computer Club über BKA-Chef Ziercke bis hin zu verschiedenen Professoren aus verschiedenen Bereichen. Hier sind mal meine ausführlichen Mitschriften der Diskussion, die ich schon weitgehend in Prosa-Text umgewandelt habe. Der Rest folgt vielleicht auch noch.
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: Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner
: Chaosradio am Mittwoch: Der Bundestrojaner Am kommenden Mittwoch, den 28.3. gibt es auf Fritz-Radio um 22 Uhr wieder ein dreistündiges Chaosradio. Thema diesmal ist „Der Bundestrojaner“. Im Studio sind Frank Rieger, Constanze Kurz und Andreas Bogk. Die Qualität der Telefonanrufer ist nicht planbar.
Die Sicherheitsbehörden möchten zu gern in den Computer von Verdächtigen hineinschauen dürfen – online, in Echtzeit und natürlich heimlich. Der sogenannte Bundestrojaner droht ein staatliches Schnüffelwerkzeug zu werden, das den Zugriff auf die intimsten Daten des Digitalbürgers ermöglichen soll. In der Folge wäre neben Mail‑, Chat‑, Audio- und Videoüberwachung mittels des ferngesteuerten Rechners auch Erpressungen durch das Einschleusen von gefälschten Beweisen auf die Platte des Bürgers möglich.
Chaosradio beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe, mögliche Abwehrmaßnahmen und wirft einen Blick in andere Länder, wo solches staatliches Cracking schon angewendet wird. Dabei werden wir versuchen, die häufigsten Fragen zum Thema zu beantworten: Was unterscheidet eigentlich die Online-Durchsuchung von einer normalen Hausdurchsuchung? Wie kann ich mich schützen? Hilft da mein Virenscanner? Hilft es, die Festplatte zu verschüsseln? Sind freie Betriebssysteme gegen den Bundestrojaner immun?
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: UNESCO-Gutachten zu ethischen Implikationen von neuen Technologien
: UNESCO-Gutachten zu ethischen Implikationen von neuen Technologien Die UNESCO hat in einem Gutachten die ethischen Implikationen von neuen Technologien wie RFID und Location Based Services untersucht. Spannende Lektüre: UNESCO publishes survey on ethical implications of emerging technologies.
What are the ethical implications of the semantic web, biometrics, radio-frequency identification, location-based services, mesh and ubiquitous networking, grid computing and other new computing technologies? A study just released by UNESCO analyses likely consequences of different technological choices.
[…]
In presenting results of this examination, the report first tells an introductory story of how the technologies covered relate to one another. Next, infoethics goals are presented. Then, for each technological trend surveyed, the report contains a short chapter drafted in lay terms to provide an overview of the relevant technology and to highlight ramifications and concerns. The report then summarizes this infoethics analysis and revisits the story of the emerging technologies. Finally, the report offers recommendations on ways to advance infoethics goals in anticipation of these oncoming technologies.
PDF mit 89 Seiten: Ethical implications of emerging technologies .
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: Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
: Netzpolitik-Interview: Sechs Jahre Free Software Foundation Europe
Vor sechs Jahren wurde die Free Software Foundation Europe (FSFE) gegründet, die zu meinen Lieblingsorganisationen zählt. Georg Greve, Präsidident der FSFE, hat mir mal für ein Netzpolitik-Interview einige Fragen zur Geschichte und Zweck der Organisation beantwortet. (Es gibt auch schon ein älteres Podcats-Interview mit Georg und unregelmässig schreibt er hier mit)Die amerikanische Free Software Foundation (FSF) ist seit Mitte der 80er Jahre aktiv. Wieso habt Ihr die FSFE gegründet?
Hierfür waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Freie Software ist ein globales Phänomen, in dem Europa eine zentrale Rolle spielt. Dabei hat sich die Gemeinschaft spürbar verändert. Sie ist stark gewachsen und viele Probleme sind politischer geworden. Diese Aufgaben sind durch eine einzelne Organisation kaum weltweit abzudecken, und darüberhinaus ist es wichtig, den Dialog mit einer Gesellschaft in ihrem kulturellen Kontext zu führen. Die politischen Stile in den USA und in Europa sind durchaus unterschiedlich, auch Kommunikation funktioniert anders. Der Versuch, mit einem Ansatz beide Gebiete abdecken zu wollen, kann also nur bedingt erfolgreich sein.
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: Telepolis-Serie: Zensur zwischen öffentlich und privat
: Telepolis-Serie: Zensur zwischen öffentlich und privat Telepolis hat eine sechsteilige Serie zu (Internet-)Zensur gestartet, die der Frage nachgeht: „Wer wacht über die Wächter?“
Zensur zwischen öffentlich und privat, Teil 1
Ist Zensur zu Anfang des 21. Jahrhunderts tatsächlich noch vorwiegend ein öffentlicher Eingriff oder dient sie in staatskorporatistischen Mischformen wie den „Selbstverwaltungsorganen“ nicht eher dazu, Produkten auch im Sinne großer Medienunternehmen den letzten kulturindustriellen Vereinheitlichungsschliff[1] zu verpassen? Und inwieweit nützt Zensur weniger schutzbedürftigen Verbrauchern (wie etwa Kindern) als Wettbewerbsinteressen – insbesondere wenn sie durch ursprünglich für andere Zwecke geschaffen Rechtsinstrumente wie das Urheber- das Marken- oder das Patentrecht ausgeübt wird?
[…]
Verschiedene Länder kriminalisieren und zensieren nämlich verschiedenste Inhalte. Homosexualität etwa wird in vielen Ländern schwer bestraft – in Deutschland ist sie nach Aussagen [extern] führender Politiker „gut so.“ Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kriminalisiert die Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts und die Leugnung des Holocaust, während in den USA Holocaustleugner zu Diskussionen in Schulen eingeladen werden[3] . Irland verbietet Informationen über britische Abtreibungskliniken, in Oklahoma gilt Volker Schlöndorffs Film Die Blechtrommel als Kinderpornographie und in Alabama ist seit April 1998 der Verkauf von Vibratoren gesetzlich untersagt.
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: Frankreich macht Gesetze gegen Citizen Journalism
: Frankreich macht Gesetze gegen Citizen Journalism Wenn man als „Nicht-Journalist“ in Frankreich die Polizei beim verprügeln von Bürgern sieht, darf man dies nicht filmen. Und auch keine Videos oder Bilder auf Webseiten veröffentlichen.
The French Constitutional Council has approved a law that criminalises the filming or broadcasting of acts of violence by people other than professional journalists. The law could lead to the imprisonment of eyewitnesses who film acts of police violence, or operators of websites publishing the images, one French civil liberties group warned today.
Wo kämen wir denn auch hin, wenn jeder Bürger einfach die Polizei beim misshandeln von Bürgern filmen würde? Beim britischen PCAdvisor gibt es als Beispiel den Fall von Rodney King, der vor 16 Jahren in Los Angeles verprügelt wurde, was von einem Hobby-Filmer mitgeschnitten wurde. Das würde in Frankreich jetzt Knast bedeuten. Und das veröffentlichen der Filme oder Bilder bis zu fünf Jahren Knast und eine Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro.
The government has also proposed a certification system for websites, blog hosters, mobile-phone operators and internet service providers, identifying them as government-approved sources of information if they adhere to certain rules. The journalists’ organisation Reporters Without Borders, which campaigns for a free press, has warned that such a system could lead to excessive self censorship as organisations worried about losing their certification suppress certain stories.
Hat jemand noch andere Quellen dazu?
Update: Einen Tag später findet sich was auf Heise und Telepolis dazu.
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: Neue Gesetze sind in Kraft getreten
: Neue Gesetze sind in Kraft getreten Heute ist der 1. März und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Anti-Terror-Datei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz offiziell erneuert, bzw. eingeführt worden.
c´ t Hintergrund: Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb.
Am 1. März 2007 startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.
Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im „Produktionsbetrieb“ zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-„Vorsorgedatei“ mit 1.018.815 Einträgen.
Heise: Neue Regeln für Telemedien in Kraft.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das umstrittene neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit dem Vorstoß im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG, PDF-Datei) das Medienrecht neu ordnen und entschlacken. Das TMG soll dabei direkt mit dem neuen, ebenfalls von heute an gültigen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung der neunten Änderung der Ländervereinbarung zusammenspielen.
„Durch den Wegfall der komplizierten Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten wird der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht“, warben Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gemeinsam für die Novelle. Zudem werde ein einheitlicheres Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien geschaffen. Die Länder würden mit der Reform ferner erste Schritte für die Vereinfachung der Aufsichtsstrukturen an streben.
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: Die Volkszählung war nichts dagegen
: Die Volkszählung war nichts dagegen In der heutigen Taz ist ein schönes Interview mit Constanze Kurz vom CCC zu den Online-Durchsuchungen: „Die Volkszählung war nichts dagegen“.
Müssten die Nutzer nicht einfach nur auf freie Programme umsteigen ?
Das wäre wünschenswert, aber die meisten Menschen tun sich schwer damit. Sie wollen nicht Stunden investieren, damit ihr PC sicher ist. Aber auch sie haben ein Recht darauf, etwa mit dem Internet Explorer von Microsoft zu surfen, ohne sich ständig Gedanken zu machen, dass ihnen der Staat dabei zusieht.
Das klingt schon wieder nach Science-Fiction. Glauben Sie denn wirklich, dass die Polizei den Trojaner flächendeckend verbreiten will, um notfalls jeden abhören zu können?
Solche Spekulationen führen zu nichts. Grundsätzlich haben die vergangenen Jahre aber eines gezeigt: Ist eine Überwachungstechnologie zugelassen, wird sie auch mehr und mehr angewandt. Die Zahl der Telefonüberwachungen hat sich von 1995 bis 2005 mehr als verfünffacht. Die Online-Überwachung ist das i‑Tüpfelchen auf einer Reihe von Maßnahmen, welche ein Mehr an Überwachung bedeuten und den Kernbereich des Privatlebens unmittelbar betreffen.
[Danke Mirjam]
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: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Cicero entschieden: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit.
Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich. Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.
Das Urteil findet sich hier.
Bei Spiegel-Online findet sich eine Chronik der Affäre.
Reporter ohne Grenzen haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht: ROG begrüßt Cicero-Urteil, fordert aber weitere Schritte.
„Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil die Pressefreiheit gestärkt.
Doch um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen, sind weitere Schritte erforderlich“, so Reporter ohne Grenzen (ROG). „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. „Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen,“ fordert ROG.
Tagesschau.de: Karlsruhe stärkt Pressefreiheit – „Cicero“-Razzia war verfassungswidrig.
Spiegel-Online: Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit.
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: WIPO mag weiterhin die Public Domain
: WIPO mag weiterhin die Public Domain Leichte Verbesserungen gibts bei der WIPO: WIPO künftig auch Wächterin der Wissensallmende.
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wird künftig nicht nur für den Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) sorgen. Sie soll auch die Auswirkungen dieses Schutzes auf die ärmeren Länder untersuchen und sich für eine reichhaltige „Public Domain“ einsetzen, also frei zugängliche Werke. Das haben die WIPO-Mitgliedsstaaten am späten Freitagabend bei einer Sitzung eines eigens eingesetzen Komitees entschieden, das der WIPO eine „entwicklungspolitische Agenda“ geben soll.
[…]
In gewisser Weise starte die WIPO in ein neues Jahrhundert ihrer Zeitrechnung und reagiere auf den wachsenden Reformdruck in Richtung einer besseren Balance bei der Politik zum geistigen Eigentum, schreibt James Love von der Organisation Knowledge Econogy International (KEI), zu der auch das Consumer Project for Technology (CPTech) gehört. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sprach von einer willkommenen Überraschung. Das verabschiedete Dokument sei eine machtvolle Bestätigung von Kernpunkten der von den „Friends of Development“ initiierten WIPO-Neuausrichtung. Noch während der Verhandlungen der vergangenen Woche hatten sich unter anderem Kolumbien, Italien und El Salvador skeptisch zur Betonung der Public Domain in den WIPO-Statuten geäußert. -
: Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen
: Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen Eine lange Jura-Lektüre ist bei Telepolis zu finden: Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.
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: EU-Parlament will Bürger schützen
: EU-Parlament will Bürger schützen Das EU-Parlament hat heute den Antrag „Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen“ diskutiert und abgestimmt, der in der Version vom 7. Februar verlinkt ist. Es gab wohl noch kleine Änderungen an wenigen Punkten der Version. Die Futurezone weiss mehr: EU-Parlament will Bürger schützen.
So hält das EU-Parlament alle bisherigen von Rat, Kommission und Privatunternehmen in Aussicht genommenen Lösungen für „nicht ausreichend“, die Daten der EU-Bürger zu schützen.
[…]
Internationale Abkommen, die Weitergabe oder den Austausch von Daten betreffend, sind laut Auffassung des Parlaments unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des US-Kongresses auszuhandeln.
[…]
„Es dürfen wirklich nur diese Daten übermittelt werden, die für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig sind und E‑Mail-Adressen der Passagiere oder die Essensgewohnheiten an Board gehören bestimmt nicht dazu“, erklärt dazu der österreichische EU-Parlamentarier Harad Ettl [SPÖ] in einer Aussendung. -
: Die Politik von 24
: Die Politik von 24 Im NewYorker findet sich ein Artikel zur TV-Serie 24: Whatever it takes – The politics of the man behind “24.”
For all its fictional liberties, “24” depicts the fight against Islamist extremism much as the Bush Administration has defined it: as an all-consuming struggle for America’s survival that demands the toughest of tactics. Not long after September 11th, Vice-President Dick Cheney alluded vaguely to the fact that America must begin working through the “dark side” in countering terrorism. On “24,” the dark side is on full view. Surnow, who has jokingly called himself a “right-wing nut job,” shares his show’s hard-line perspective. Speaking of torture, he said, “Isn’t it obvious that if there was a nuke in New York City that was about to blow—or any other city in this country—that, even if you were going to go to jail, it would be the right thing to do?”
Ich finde die Serie sehr spannend. Andererseits ist es schon zu offensichtlich, dass mit der Handlung auch Politik betrieben wird, die nicht in meinem Interesse ist. Mit entsprechender Medienkompetenz kann man schon Fiktion und Realität auseinanderhalten. Aber wieviele der Zuschauer können das noch?
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: The Economics of Information Security
: The Economics of Information Security Ross Anderson und Tyler Moore haben ein zum Thema „The Economics of Information Security – A survey and open questions“ (PDF) veröffentlicht.
The economics of information security has recently become a thriving and fast moving discipline. As distributed systems are assembled from machines belonging to principals with divergent interests, we find incentives becoming as important to dependability as technical design is. The new field provides valuable insights not just into ‘security’ topics such as privacy, bugs, spam, and phishing, but into more general areas such as system dependability (the design of peer-to-peer systems and the optimal balance of effort by programmers and testers), policy (particularly digital rights management) and more general security questions (such as law-enforcement strategy).
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: Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?
: Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung? Telepolis hat ein Interview mit Sönke Hilbrans, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz zur BGH-Entscheidung über Online-Durchsuchungen: Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung.
Viele Politiker, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, interpretieren das Urteil in erster Linie als Aufforderung, jetzt so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die heimliche Internetüberwachung zu schaffen. Kann man die Entscheidung so lesen?
Sönke Hilbrans: Der Senat deutet immerhin an, dass er eine Online-Durchsuchung nicht für einen trivialen Eingriff hält. Und das ist auch richtig, weil sie heimlich ist, weil sie den Zugriff auf Kommunikationsinhalte ebenso erlaubt wie den Zugriff auf Daten, die nie für Dritte bestimmt gewesen sind. Das Vertrauen der Betroffenen in die Unverletzlichkeit ihrer Privatsphäre wird in einem Bereich in Frage gestellt, in dem sich die Betroffenen gerade nicht – wie im Telefon- oder Mailverkehr – der Hilfe von Providern bedienen oder sich sonst bewusst dem Risiko aussetzen, beobachtet zu werden. Der Gesetzgeber kann also bei seinem Versuch, die Maßnahme verfassungsgemäß zu regeln, durchaus erneut scheitern, wenn es ihm nur darum gehen sollte, jetzt schnell die fehlende Rechtsgrundlage für die heimliche online- Durchsuchung zu schaffen.
Ein erneuter Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist also wahrscheinlich?
Sönke Hilbrans: Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. Das ist ihm in letzter Zeit selten gelungen. So ist es gut möglich, dass ein solches Gesetz sich der verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen muss.
Ansonsten versucht Brigitte Zypries derzeit, ihrer Aufgabe als Justizministerin mal nachzukommen und einen Gegenpol zu Wolfgang Schäubles Überwachungsfantasien zu bilden: Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. „Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität“, sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.
Update: Vom Polizeikongress gibt es noch einen Anschlussartikel bei Heise: Online-Durchsuchung: „Tor für Hacker“ vs. „unerlässliches Werkzeug“.
Anders als bei der LKW-Maut, deren Daten zur Fahndung fertig vorliegen würden und nach Zypries durchaus von der Polizei genutzt werden sollten, lägen die Daten bei der Online-Durchsuchung nicht vor. Daher stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ganze Festplatten kopiert oder durchsucht werden. Außerdem sei die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr: „Wir kriegen mit dieser Maßnahme einen technischen Zielkonflikt, den jeder IT-Spezialist bestätigen kann. Wer ein Tor einbaut und durch dieses Tor in den PC geht, der hat auch ein Tor für Hacker eingebaut“, erklärte Zypries.
Spiegel: Die Mär vom „Bundestrojaner“
Das BKA arbeitet bereits an den technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Späh-Programmen. Experten zweifeln allerdings an deren Tauglichkeit in der Praxis.
Hier wird in der Zeit niedrigschwellig erklärt, wie Polizisten theoretisch auf Computer zugreifen könnten: Zugriff der Hacker.
Einen ausführlichen Pressespiegel zur BGH-Entscheidung gibt es hier.
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: Klassentreffen des Internet Governance Forum in Genf
: Klassentreffen des Internet Governance Forum in Genf In Genf findet gerade ein Nachfolgetreffen zum ersten Internet Governance Forum statt. Ralf ist vor Ort und ich hoffe, er findet noch Netz zum bloggen. Monika Ermert hat für Heise schon einen Übersichtsartikel verfasst: Widersprüchliche Konzepte für das Internet Governance Forum.
Die „Dynamic Coalition on Privacy“, unterstützt unter anderem von der französischen Regierung, Microsoft, Cisco und deutschen Datenschützern des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), vereinbarte, Thesenpapiere zu den Themen Datenschutz und Identität, Datenschutz und Entwicklungspolitik sowie Datenschutz und Meinungsfreiheit zu verfassen. Beim Treffen in Rio will man den Datenschutz in den globalen Netzen ganz oben auf der Agenda platzieren. Man wolle in den kommenden Monaten vor allem auch den Kontakt zu Regierungsvertretern aus dem Bereich innere Sicherheit suchen, erklärte Ralf Bendrath von der Universität Bremen, einer der Initiatoren der Koalition, die sich als eines der ersten erfolgreichen Projekte des IGF-Prozesses erweisen könnte.
Passend dazu schreibt Wolfgang Kleinwächter auf Telepolis über die Initiativen nach dem WSIS-Prozess: 2015 soll die Hälfte der Menschheit online sein.
Als im November 2005 in Tunis der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) beendet wurde, schien es zunächst so dass den beteiligten Akteuren die Luft ausgegangen war. Nachdem man sich darauf geeinigt hatte, bis zum Jahr 2015 die Hälfte der Menschheit online zu bringen und ein neues Internet Governance Forum (IGF) zu schaffen, zog erst einmal Ruhe ein. Nun aber kommt wieder Bewegung in den WSIS-Prozess. Es gibt immer mehr Baustellen, um mit konkreten Initiativen die Beschlüsse von Tunis umzusetzen.
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: Internet nach Turkmenistan?
: Internet nach Turkmenistan? Das Regime von Turkmenistan erlaubt wohl zukünftig, dass die staatliche Telefongesellschaft Internetcafes in dem Land errichten udn betreiben darf. Bisher sind diese verboten, ebenso wie eine private Internetnutzung zuhause: Internet statt Demokratie.
Einen genauen Zeitplan gab der Sprecher nicht bekannt. Aber allein die Ankündigung gilt als Anzeichen eines vorsichtigen politischen Öffnungsprozesses, der nach dem Tod des autokratischen Gewaltherrschers Saparmurat Nijasow im vergangenen Dezember eingesetzt hat. Gurbanguly Berdymuchammedow, der Interimspräsident und voraussichtliche Sieger der Präsidentschaftswahl vom Sonntag, war mit dem Versprechen angetreten, mehr Bürgern des Landes Zugriff auf das Internet zu erlauben.
Mehr zur Situation in Turkmenistan gibt es bei den Reportern ohne Grenzen.
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: Die trojanische Kriegserklärung
: Die trojanische Kriegserklärung Die Taz hat einen grossartigen Artikel zum Bundestrojaner. In elf Punkten wird erklärt, wie das technisch funktionieren könnte, wer betroffen ist und was man dagegen machen kann: Die trojanische Kriegserklärung.
5. Ich will den Spitzeln wenigstens das Leben schwer machen. Geht das?
Ja. Am besten Sie beseitigen auf Ihrem Computer schleunigst die Windows-Monokultur.[…]
9. Meine WG teilt sich einen WLAN-Anschluss. Falls die Polizei meinen Mitbewohner verdächtigt, ist mein Computer dann auch dran?
Wahrscheinlich schon. Beim Provider ist nur ein Anschluss registriert und der würde auch infiltriert. „Vom Internet aus gesehen, haben Computer, die einen Anschluss benutzen, dieselbe Adresse“, sagt Christian Riedel, „also würde der Trojaner wohl in alle angeschlossenen Geräte hineingesetzt.“
11. Klingt wie übelste Science-Fiction. Offensichtlich hilft keine Technik wirklich dagegen. Was dann?
Wenn Sie sich schützen wollen, müssen Sie doch mal politisch aktiv werden. CCC-Fachmann Baumgart rät: „Das Einzige, was wirklich hilft, ist Druck auf die Abgeordneten im Bundestag zu machen, dass sie diesem umfassenden Angriff auf die Bürgerrechte nicht zustimmen.“
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: J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire
: J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire Der J!Cast-Podcast mit der Nummer 26 beschäftigt sich mit dem Thema „Media-bloed – Was darf Satire?“
Ein Blogger veröffentlicht auf seiner Seite eine bissige Parodie auf die agressive Werbung des Media-Markts und erntet damit prompt eine Abmahnung und schließlich eine einstweilige Verfügung des Gerichts.
Doch wird durch die Satire tatsächlich die Marke „MediaMarkt“ verunglimpft? Welche Rolle spielt dabei das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und welche Parallelen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht lebender Personen gibt es? Kann die agressive Werbung des MediaMarkts die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen?Gast der Sendung ist Rainer Utz, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und als neuer Mitarbeiter unterstützt ab jetzt Manfred Witzke den Podcast mit Hintergrundinformationen.
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: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen „aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten“ (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und „nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane“ stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus „einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung“ bestünden.
Hier ist die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig.
Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.
Die Wiefelpütz / Schäuble Fraktion wird jetzt sicherlich sofort kommunizieren, dass die Gesetze dahingehend geändert werden sollten, dass Online-Durchsuchungen doch irgendwie rechtens werden.
Vom Chaos Computer Club gibt es schon eine Pressemitteilung, die vor Verkündung des Urteils online gestellt wurde: BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern.
[…]„Der Staat darf sich nicht der Methoden Krimineller bedienen, um Straftaten aufzuklären“, erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling. „Tut er dies doch, stellt er sich auf die eine Stufe mit kriminellen Crackern und verliert somit den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit.“
Der verharmlosende Name „Online-Durchsuchung“ hat nichts mit einer Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozessordnung zu tun, bei der es ein nachvollziehbares Protokoll gibt und unabhängige Zeugen hinzugezogen werden können. Der duchsuchende Beamte sichert vor Ort nur Unterlagen und legt sie dem Staatsanwalt zur Bewertung vor. Anders bei der Online-Durchsuchung: der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur private Dateien an und liest die persönliche Kommunikation mit, sondern bleibt gleich als dauerhafter Lauscher auf dem Rechner präsent.
Die Methode ist nur mit dem heimlichen Durchwühlen der Wohnung in Abwesehnheit und ohne Wissen des Beschuldigten vergleichbar, was bei der Staatsicherheit der ehemaligen DDR tägliche Praxis war. Auch der vorgesehene Richtervorbehalt ändert nichts an der Schwere eines solchen Eingriffs. Wie man derzeit am praktisch ungeprüften Durchwinken von Abhöranträgen durch die Richterschaft sehen kann, schützt auch ein Richtervorbehalt nicht vor der ungezügelten Anwendung eines schweren Grundrechtseingriffs.
Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten „Bundes-Trojaners“ den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der „Große Lauschangriff“ vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die „Online-Durchsuchung“ geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Besonders kritisch ist, dass ein solcher Angriff auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem „durchsuchten“ Computer erlaubt. Beweismittel können per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bleibt im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichen bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen.[…]
Tagesschau.de: Online-Durchsuchungen unzulässig.
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste eine neue Regelung geschaffen werden.
Netzeitung: Heimliche Online-Fahndung ist unzulässig.
Im November war jedoch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu gegenteiliger Ansicht gelangt: Die Online-Durchsuchung sei keine übliche Maßnahme wie etwa Wohnungsdurchsuchungen, bei der der Verdächtigte der Maßnahme bewusst bewohnte. Was Deutschlands oberste Strafverfolgerin, Generalbundesanwältin Monika Harms, veranlasste, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Nach der Gerichtshofs- Entscheidung ist es nun eine Frage der Zeit, bis Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz im Sinne der BGH-Entscheidung entwerfen lassen wird, denn sein Interesse an dieser Fahndungsmethode ist groß. Geld für die Entwicklung von Hacker- Software ist im Bundeshaushalt bereits eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen.
Golem: BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Süddeutsche.de: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig.
Nach der Hebenstreits Entscheidung kann die Online-Durchsuchung auch nicht mit einer Telefonüberwachung verglichen werden, da laut Bundesverfassungsgericht bereits abgespeicherte Daten nicht mehr Teil der Telekommunikation sind. Dabei seien die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.
Da es folglich kein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen gebe, diese aber einen tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellten, könnten sie gegenwärtig nicht genehmigt werden.
Heise am Samstag: Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen.
Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für „schlimmer als den Großen Lauschangriff“, meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines „Kommissar Trojaner“ nach Schweizer Vorbild – sei ein „brutalerer Eingriff“ als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: „Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn.“
Gulli: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt.
Futurezone: Gericht bremst Polizei-Trojaner aus.
Reuters: BGH verwirft verdeckte Online-Durchsuchung als unzulässig.
ZDNet: BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen.
FTD: Bundesgerichtshof verbietet Online-Durchsuchungen.
Die Zeit: Big Brother gestoppt.
Stern: Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht zulässig.
Wolfang Schäuble hat mit einer Pressemitteilung reagiert: Bundesminister Schäuble fordert rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.
Spiegel-Online: Gericht verbietet staatliche PC-Spionage.
Technisch gesehen ist das polizeiliche Hacken bereits relativ einfach möglich. Durch eine unauffällige E‑Mail oder eine getarnte Internet-Site installiert die Polizei ein Schnüffel-Programm auf dem Rechner eines Verdächtigen. Ein solcher Trojaner verschickt dann jedes Mal, wenn der Rechner wieder online ist, die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. So bekommen die Fahnder nach und nach alle Daten, Adressen, E‑Mails und vieles mehr einfach und lautlos per E‑Mail ins Büro.
In der Realität gingen deutsche Polizisten bisher erst zweimal mit dem Bundes-Trojaner auf Jagd. So genehmigte das Amtsgericht Bonn den Cyber-Angriff auf Computer einer Phishing-Bande aus den USA, die Kreditkartennummern und Zugangsdaten von Internet-Usern stahlen. Gehackt wurden bei den Ermittlungen im Jahr 2006 allerdings nur zwischengeschaltete Computer, sogenannte Anonymisierungs-Rechner, aber eben kein privater Computer.
Netzeitung: Schäuble will polizeiliches Hacken erlauben.
Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er nannte das ablehnende Urteil des BGH «außerordentlich bedeutsam». Zugleich warnte der Innenpolitiker vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. «Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben», sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung «dringend erforderlich». Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.
Netzeitung: Experten warnen vor «Universität des Terrors».
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Rechtsgrundlage für das Ausspionieren von Computern über das Internet zu schaffen. «Ich hoffe, dass die Politik schnell arbeitet. Ansonsten haben wir einen Freifahrtschein für Kriminelle – für eine unabsehbar lange Zeit», sagte der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Betrug seien Computer-Durchsuchungen notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Für Terroristen sei das Internet zur «Universität des Terrors» geworden.
de.internet.com: Koalition plant schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung.
„Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben“, sagte Bosbach. Die Entscheidung sei „richtig und wichtig“ für das Gesetzgebungsverfahren, das die Koalition nun „zügig, aber ohne Hektik“ angehen müsse, erklärte Wiefelspütz. Dabei müsse auch genau definiert werden, was der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sei, der nicht angetastet werde dürfe, forderte der SPD-Politiker.
Futurezone: Internet „Universität des Terrors“.
Tagesschau um 12 Uhr: Karl-Dieter Möller zur Problematik bei der Online-Durchsuchung. (RealMedia und WMV-Streaming)
Tagesschau.de: ARD-Rechtsexperte zum BGH-Beschluss – „Online-Durchsuchungen wären kein Dammbruch“.
tagesschau.de: Welche Grundlagen müssten denn geschaffen werden, damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble seine Pläne zur Online-Durchsuchung umsetzen kann?
Möller: Im Augenblick kann man zwar noch nichts genaues sagen. Aber die Politiker und der Bundesinnenminister können sich sicherlich an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur heimlichen Wohnraumüberwachung oder zur Überwachung der Telekommunikation orientieren, wenn sie die heimliche Online-Durchsuchung durchsetzen wollen. Das Verfassungsgericht hat hohe Hürden für die Überwachung des Wohnraums und der Telekommunikation aufgestellt. So ist eine Überwachung an bestimmte schwere Straftatbestände gebunden. Auch ist beispielsweise geregelt, wann eine solche Maßnahme abgebrochen werden muss, wann ein Betroffener über eine Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und wie er sich rechtlich wehren kann. All dieses müsste man auch bei einem Gesetzesvorhaben für die Online-Durchsuchung in die Überlegungen miteinbeziehen müssen.
Die Grünen: Computer ist kein rechtsfreier Raum
Süddeutsche Zeitung: Der große Hacker-Angriff
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
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Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz
Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte der BDZV am 5. Februar 2007 in Berlin. Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die Bundesregierung, dieses Grundrecht umfassend zu beachten, wenn sie – wie der Bundesinnenminister bereits angekündigt hat – nun eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Online-Durchsuchung schaffen will.
Das Urteil des höchsten Fachgerichts sei umso wichtiger, als die Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, betonte der BDZV. Der BGH mache damit einmal mehr deutlich, dass er gewillt sei, den Strafverfolgungsbehörden auf die Finger zu sehen, wenn es um mögliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, stellt einen gravierenden Eingriff in dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht dar. Es ist zu befürchten, dass die Maßnahme auch private Inhalte des Computers, wie etwa Arztrechnungen oder höchstpersönliche Aufzeichnungen, erfasst, die ähnlich sensibel sind wie vertrauliche Unterhaltungen oder Tagebucheinträge. Der von Verfassungs wegen zu gewährleistende Kernbereich privater Lebensgestaltung muss daher auch hier geschützt bleiben.
Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?
Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und der aus meiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen rate ich davon ab, das Projekt Online-Durchsuchungen weiter zu verfolgen.
Spiegel-Online: Schäuble will BGH-Urteil mit neuem Gesetz kontern
Wolfgang Schäuble gibt nicht auf. Nach dem BGH-Urteil gegen heimliche Computer-Überwachung strebt der Innenminister eine schnelle Gesetzesänderung an, damit Fahnder auf Rechnern spionieren dürfen. Die Opposition lobt hingegen das Urteil.
Heise: SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen.
Telepolis: Verdeckter Zugriff auf Festplatten.
The Register: German police Trojan tactics verboten
Die Welt: SPD hält nicht viel von Online-Durchsuchungen
Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren, erläuterte Zypries. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man die Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung. „Da darf ich die Tagebücher ja auch nicht lesen“, sagte die Ministerin.
Heise: Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben.
Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). „Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden.“