Martina Renner
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Landesverrat: Innenministerium wusste nicht nur von Strafanzeigen gegen uns, sondern billigte sie sogar
Die gestrige Sitzung des Rechtausschusses. Bild: <a href="https://twitter.com/CarenLay">Caren Lay</a>. Landesverrat: Innenministerium wusste nicht nur von Strafanzeigen gegen uns, sondern billigte sie sogar Das Innenministerium wusste nicht nur frühzeitig von den Strafanzeigen, die zur Landesverrats-Affäre führten, sondern billigte sie aktiv. Während Innenminister und Verfassungsschutz-Chef dem Rechtsausschuss fernblieben, widersprachen sich Justizministerium und Ex-Generalbundesanwalt. Der Verfassungsschutz hat keine „nachrichtendienstlichen Beobachtungen“ zu unseren Personen durchgeführt.
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Landesverrat im Bundestag: Justizministerium rechtfertigt sich, Innenminister und Geheimdienstchef schwänzen
Landesverrat im Bundestag: Justizministerium rechtfertigt sich, Innenminister und Geheimdienstchef schwänzen Das Justizministerium schaltet auf Vorwärtsverteidigung und rechtfertigt seine Rolle und Handlungen in der Landesverrats-Affäre. Wir veröffentlichen einen Brief des Ministeriums an den Rechtsausschuss, der morgen dazu tagt. Im Gegensatz zu Justizminister Maas stehlen sich Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Präsident Maaßen aus der Verantwortung und schwänzen den Ausschuss.
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: Hans-Peter Uhl zu #Landesverrat: Journalisten und Whistleblower arbeiten Terroristen zu
Hans-Peter Uhl <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0 DE</a> By <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Billdohr">Billdohr</a> via Wikipedia : Hans-Peter Uhl zu #Landesverrat: Journalisten und Whistleblower arbeiten Terroristen zu „Kontrovers“, das politische Streitgespräch des DLF, lud zu seiner vergangenen Ausgabe unter anderem Hans-Peter Uhl ein. Der ehemalige Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innenpolitik des CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete diskutierte dabei äußerst kontrovers mit den Zuhörern und den geladenen Studiogästen Martina Renner (Linke) und Johannes Fechner (SPD). Hier eine kleine Zitatesammlung des stets gut gelaunten Bajuwaren, der nie um einen unpassenden Vergleich verlegen ist.
Die Forderungen von Frau Renner, den Rechtsausschuss einzuberufen, um den Sachverhalt des Vorwurfs des Landesverrats aufzuklären, kritisierte Uhl scharf. Auf die Frage von Kontrovers-Moderator Dirk-Oliver Heckmann, ob er die Aufklärung behindern wolle, sagte Uhl:
Mit Sicherheit nicht, was wir erlebt haben, sind schwerwiegende Vorgänge, die Fragen nach dem Funktionieren unseres Rechtsstaates aufwerfen, und die auch Fragen aufwerfen, wie gehen wir mit unseren Sicherheitsbehörden um, mit dem Verfassungsschutz, und da haben wir von Frau Renner von den Linken eine Kostprobe bekommen. Die Dinge sind in einem hohe Maße unklar und verwirrend. Herr Lammert hat vollkommen Recht: Solang so viele Fragen, die selbst Frau Renner für ungeklärt hält, offen sind, müssen wir nicht auf Kosten des Steuerzahlers für Millionen von Euro Abgeordnete zu einer Sondersitzung aus der ganzen Welt zurückrufen.
Auf weiteres Nachhaken des Moderators, ob das denn wirklich Millionen koste, fügte Uhl hinzu:
Natürlich, wenn der gesamte Rechtsausschuss zusammenkommen soll, wo auch immer die Mitglieder des Rechtsauschusses sind, das stellt sich dann hinterher heraus, das macht keinen Sinn! Aber Aufklärung muss natürlich sein, und zwar ganz anders, als Frau Renner sie sich vorstellt.
Des Weiteren glaubte Uhl nicht an die Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats. Zum Zeitpunkt der Sendung war zunächst nicht öffentlich bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Auf die Nachfrage, ob er die Einstellung der drei Verfahren erwartete, verteidigte Uhl die Verfahren als richtig. Er berief sich dabei auf das Gesetz und führte aus, dass hier kein Exempel statuiert werden sollte, sondern sich alle Beteiligten korrekt verhalten hätten. Seiner Ansicht nach könne man „noch zwölf weitere Gutachten“ (sic) einholen, diese würden dann auch nur zu den übrigen Akten hinzugefügt werden, seien also eine Stimme von vielen. Auch sieht Uhl eine „Umwertung der Werte“ (sic), wenn Ermittler sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie ihrer Tätigkeit nachgehen.
Uhl glaubt, dass durch die Veröffentlichung dieser Dokumente die Gefahr eine schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland entstanden sein könne. Diesen Fall sieht Uhl nach wie vor als gegeben an und führte deshalb aus:
Das […] ist der Fall, denn da müssen Sie in die Veröffentlichung der Netzpolitik gehen, und dann sehen Sie, dass dort seitenweise im Orginaltext dargestellt wird, wo die Schwachstellen der Bundesrepublik sind in der Ermittlung von Terrorgefahren, in der Ermittlung von Spionageangriffen auf Deutschland und dass man diesen Schwachstellen begegnen muss, indem man ganz dezidiert Personal für bestimmte Aufgaben, Methoden der Ermittlung und Erkenntnisgewinnung und auch Technik einschalten wird. Das heißt, wer jetzt zum Beispiel einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt vorhat, der IS, der weiß jetzt genau, was er verhindern muss, umgehen muss, dass er nicht vom Verfassungsschutz entdeckt wird.
Es empfiehlt sich, die Passage aufgrund des gesprochenen Wortes zweimal zu lesen, um zu erfassen, was Uhl da eigentlich sagt. Er behauptet – offenkundig ohne genaue Kenntnis unserer Veröffentlichungen –, dass wir direkt „Terroristen“, namentlich IS, zuarbeiten würden. Diese dreiste Unterstellung ist nicht nur unwahr, sondern würde in der Konsequenz bedeuten, dass über Methoden der Geheimdienste gar nicht mehr berichtet werden dürfte, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, man sei quasi „Terrorhelfer“. Das ist die Logik in der Welt des Hans-Peter Uhl.
Uhl bewertet es auch als „völlig unproblematisch“, dass der Verfassungsschutz Dinge einfach so als vertraulich oder geheim einstuft, um sie der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Ferner sprach er sich konsequent gegen einen Whistleblowerschutz aus und bezeichnete es als Zweiklassenjustiz, wenn Journalisten und ihre Quellen nicht für Landesverrat bestraft werden könnten. Auf den Hinweis Renners, Glenn Greenwald würde wohl angeklagt, wenn er in Deutschland leben würde, und der Anmerkung von Moderator Heckmann, dass Edward Snowden sich auch der Strafverfolgung entziehen müsse, entgegnete Uhl, dass dies ein sehr weites Thema sei und niemand danach frage, was Snowden den Regierungen von China und Russland so alles verraten habe. Es wiederholt sich die Argumentationslinie, Journalisten und Whistleblower seien im Grunde als Verräter anzusehen.
Als dann Martina Renner entgegnete, das sei Kalter-Krieg-Rhetorik, kam Uhl so richtig in Fahrt:
Uhl: Ja, Frau Renner. Die Linken wollten den Verfassungsschutz schon immer abschaffen, das ist bekannt, weil sie glauben, der Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland. Es ist grotesk. Nun zu ihrer eigentlichen Frage, wie kommt es, dass die Dinge bewertet werden, von der Behörde auf geheim oder vertraulich. Wer soll’s denn sonst tun als die Behörde, die das Papier produziert? Ob das dann hinterher richtig eingestuft wurde oder falsch, das kann doch in dem Gutachten in aller Ruhe nachträglich geklärt werden. Und auch die Anzeige wegen Geheimnisverrats macht ja noch keine Ermittlungen im Detail, das dann am nächsten Tag Telefone abgehört werden von Journalisten oder Abgeordneten, das is doch völlig überzogen, wie sie das hier darstellen.
Kontrovers: Das wissen wir noch nicht, ob es solche Abhöraktionen beispielsweise gegen diese beiden Blogger, Herrn Beckedahl und Herrn Meister, gegeben hat. Aber es ist auch nicht ausgeschlossen.
Uhl: Aber vorsorglich schon mal erregen über diese Frage!
Kontrovers: Aber es ist auch nicht ausgeschlossen, das wissen wir noch nicht.
Uhl: Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie Ihre Frau schlagen! Nichts ist ausgeschlossen auf dieser Welt.
Noch während der Sendung kam die Eilmeldung, dass die Ermittlungen eingestellt worden sind. Uhls Reaktion darauf war – wie zu erwarten – verhalten. Er verteidigte die Ermittlungen und zeigte sich zuversichtlich, dass alle an den Ermittlungen Beteiligten gute Gründe für ihr Vorgehen gehabt hättten:
Ich bin der Meinung und bleibe der Meinung, dass die Anzeige von Herrn Maaßen richtig war, weil ein Anfangsverdacht gegeben war. Wenn so eine Anzeige erstattet wird, muss nach dem Legalitätsprinzip die ermittelnde Behörde tätig werden. Diese Tätigkeit hat begonnen, und diese Tätigkeit wird jetzt eingestellt. Die Gründe für diese Einstellung werden wir im Rechtsausschuss erfahren, so wie wir auch die Gründe von Herrn Maaßen für die Anzeigenerstattung auch im Rechtsausschuss erfahren werden, und dann werden alle Beteiligten in unserem Rechtsstaat sich erklären, warum sie was getan und nicht getan haben. Ich hab damit überhaupt kein Problem, wenn am Schluss logisch und griffig begründet wird, dass man gegen Blogger hier nicht vorgehen will, und wenn ich diese Eilmeldung richtig verstanden habe, allerdings weiter ermitteln will, auf der Ebene der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.
Zum Schluss forderte der CSU-Mann noch die restlose Aufklärung, wie die entsprechenden Dokumente ihren Weg in die netzpolitik.org-Redaktion gefunden haben. Dies schließe alle ein, die Zugang zu den Dokumenten hatten, also auch Mitglieder des Vertrauensgremiums des Bundestages.
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Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>. Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.
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: Wikileaks: Reaktionen auf den jüngsten Leak
: Wikileaks: Reaktionen auf den jüngsten Leak
Gestern Abend wurde auf der Enthüllungsplattform Wikileaks eine Liste mit Telefonnummern veröffentlicht, die von der NSA abgehört worden sein sollen. Die 56 Nummern enthaltende Liste enthält die Telefonnummern von hochrangigen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, allerdings auch schon zu Zeiten vor dem Regierungsumzug von Bonn nach Berlin. Dazu gab es Reaktionen von diversen Oppositionspolitikern und des NSA-Ausschuss-Vorsitzenden Patrick Sensburg, hier eine kleine Zusammenstellung. Jan Korte (LINKE) äußerte sich dazu:
„Langsam wird’s lächerlich. Die einzigen, die neben dem NSA-Untersuchungsausschuss Licht ins Dunkel bringen, sind Enthüllungsplattformen und Journalisten. Zur Belohnung werden die dann von Bundesbehörden auch noch verklagt. Auch die jahrzehntelange und vermutlich bis heute anhaltende Bespitzelung der eigenen Kommunikation hält die Bundesregierung nicht davon ab, weiter in Vasallentreue jegliche Aufklärung der Geheimdienstumtriebe zu behindern.
Konstantin von Notz (Grüne) spricht von einer Hochnotpeinlichkeit:
Die jüngsten Veröffentlichungen sind hochnotpeinlich für das Kanzleramt und Angela Merkel. Enthüllungsplattformen und investigative Journalisten führen Amt und Regierungschefin im Wochentakt vor. Dies ist auch das Ergebnis der anhaltenden Verweigerungshaltung der Kanzlerin.
Spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens im Sommer 2013 wusste man um die gravierenden Probleme. Statt diese anzugehen, hat man versucht, die Affäre zu vertuschen, abzumoderieren und einfach auszusitzen. Das rächt sich heute bitter.
Martina Renner (Linke) spricht davon, dass die Bundeskanzlerin Merkel endlich aufhören müsse, das Ausmaß der NSA-Spionage zu verharmlosen und zu vertuschen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel muss aufhören, das Ausmaß der NSA-Spionage zu vertuschen und zu verharmlosen. Wir werden eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses beantragen, bei der Bundesinnenminister de Maizière und Kanzleramtschef Altmaier uns erklären müssen, was die Bundesregierung jetzt unternimmt, um die Spionage unter Freunden zu beenden und wann der Untersuchungsausschuss endlich selbst Zugang zur umstrittenen Selektorenliste erhält
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert den Grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele so:
Der Generalbundesanwalt muss jetzt endlich ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen dieser Spionage einleiten. Er kann sich nicht mehr dahinter verstecken, dass es angeblich keinen ausreichenden Verdacht und keine Beweise gibt
Gegenüber dem Deutschlandfunk merkte Patrick Sensburg (CDU) an, vor dem Hintergrund der jüngsten Enthüllungen, dass deutsche Regierungsstellen und Politiker über Jahrzehnte ausspioniert worden sein könnten.
Ich glaube, wir sehen in diesen Tagen wieder, wie interessant doch die deutsche Politik für nachrichtendienstliche Ausspähung ist. Ich glaube, das politische Berlin steht im Zentrum vieler Nachrichtendienste. Wir liegen geografisch in der Mitte Europas, die transatlantischen Beziehungen sind intensiv. Ich glaube, wenn man schaut, wie weit diese Ausforschungen zurückgehen – und wir reden ja jetzt nur von den Amerikanern , dann kann man sich sicherlich vorstellen, dass Ende der 80er-Jahre, Anfang der 90er-Jahre in Zeiten der Wiedervereinigung, wie intensiv da die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten gewesen sein müssen.
Die Bundesregierung äußerte sich dazu so, dass sie keine Anhaltspunkte dazu habe. Hierbei stellt sich dann doch die Frage, was die Bundesregierung eigentlich noch dazu braucht?
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: Der digitale Überwachungsstaat – Quo vadis, Demokratie? Eine Zitatsammlung der Podiumsdiskussion
Quelle: Screenshot : Der digitale Überwachungsstaat – Quo vadis, Demokratie? Eine Zitatsammlung der Podiumsdiskussion Am Sonntag, den 7 Juni, fand im Haus der Kulturen der Welt in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Verhältnis von Überwachungsstaat und Demokratie statt. Auf dem Podium waren zu Gast: Martina Renner MdB (Linke), Konstantin von Notz MdB (Grüne), Thomas Drake, Daniel Ellsberg, Jesselyn Radack, Coleen Rowley und Peter Schaar. Der Videomitschnitt der Veranstaltung findet sich hier. Wir haben die wichtigsten Zitate zusammengetragen.
Coleen Rowley
Ich denke, es geht nicht einfach nur um Demokratie bzw. um das Nicht-Vorhandensein von Demokratie, denn alle müssten (zu solchen Aktionen) dafür informiert zustimmen. Doch wir werden von Menschen regiert, die es vorziehen, über Uninformierte zu regieren. Dafür gibt es einige Begriffe, aber man könnte es auch als eine De-facto-Diktatur bezeichnen.
De facto sind der Überwachungsstaat und der Kriegsstaat derselbe Staat.
Ich war in London und Oslo und hier, alle diese Staaten brauchen Whistleblower, wie auch den unabdingbaren Schutz von unabhängigem Journalismus.
Wenn Deutschland den USA bei Straftaten hilft, werden diese Straftaten auch zu deutschen Straftaten.
Thomas Drake
Die Bedrohung war derartig groß, obgleich der 11. September 2001 ein systemischer Fehler war, dass wir es für notwendig erachten, uns eine Art Notstandsgesetze zu erlauben.
Josef Foschepoth
Wir können in der heutigen Krise eine Struktur beobachten, die über siebzig Jahre gewachsen ist.
Große Koalitionen bewegen immer Großes, zumindest auf geheimdienstlichem Gebiet.
Nach jeder Geheimdienstkrise in der BRD wurde der jeweilige Dienst hinterher gestärkt. Das muss umgedreht werden.
Konstantin von Notz
Es gibt einen globalen Pakt, eben zwischen verschiedenen Ländern, globale Massenüberwachung zu organisieren.
Es ist eben so, dass aufgrund der Rechtslage, die der BND wohl für nicht mehr so passend hielt, unter bewusster Vorspiegelung falscher Tatsachen, der BND vor der G10-Kommission Genehmigungen erwirkt hat.
Wir haben es bisher nicht geschafft, mit demokratischen Mitteln die Totalität der Technik einzugrenzen.
(Bezugnehmend auf eine Äußerung der Kanzlerin, dass es nicht sein könne, dass Bürger ihre Daten selbst im Internet freigeben und der Staat keinen Zugriff darauf haben könne.)
Die Schlampigkeit, mit der man für zu wenig Datenschutz gesorgt hat, in den letzten zehn Jahren im Internet, in sozialen Netzwerken usw., das ist jetzt die Argumentationsgrundlage, warum auch der Staat sozusagen massenhaft auf diese Daten zugreifen kann.
Martina Renner
Nicht überwacht zu werden, ist ein Menschenrecht und kein Bürgerrecht.
Wir müssen Empörung organisieren.
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Angezapfte Glasfasern: BND und Kanzleramt verschweigen zehn weitere Operationen zur Internet-Überwachung
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Angezapfte Glasfasern: BND und Kanzleramt verschweigen zehn weitere Operationen zur Internet-Überwachung Der BND hört an mindestens zwölf Stellen massenhaft Internetkommunikation aus Glasfasern ab. Der Untersuchungsausschuss darf aber nur zwei längst eingestellte Operationen untersuchen. Abgeordnete kritisieren diese Informationspolitik – und fordern Einblick in „Monkeyshoulder“ und „Wharpdrive“.
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Audio-Mitschnitt: Was passiert im NSA-Untersuchungsausschuss?
Audio-Mitschnitt: Was passiert im NSA-Untersuchungsausschuss? Letzte Woche habe ich zusammen mit Martina Renner diskutiert: Was passiert im NSA-Untersuchungsausschuss?
Seit knapp einem Jahr tagt der sogenannte „NSA-Untersuchungsausschuss“. Das Gremium unter Vorsitz des Abgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) soll Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären. Es geht um die digitale Überwachung durch die Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten „Five Eyes“ (der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens und Neuseelands) von deutschen Bürgern, Firmen und Amtsträgern. Angestoßen wurde dieses Aufklärungsvorhaben durch die Enthüllungen von Edward Snowden.
Nun, nach über zwölf Sitzungen, ist es stiller geworden um diesen Ausschuss. Ein Grund für uns nachzufragen, was bis jetzt dort verhandelt wurde und wie wir aus diesen Enthüllungen zu einer Agenda gegen die praktizierte digitale Totalüberwachung kommen können.
Hierfür haben wir zwei ReferentInnen gewonnen, die von Anfang an diesen Bundestagsausschuss aktiv begleitet haben.
Davon gibt es jetzt einen Audio-Mitschnitt auf SoundCloud und bei uns (MP3).
Danke an Helle Panke und Felix Betzin für das Audio.
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: Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“
: Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“ Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.
Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:
„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.
Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):
Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.
1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“
Konstantin von Notz:
„Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“
2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?
Martina Renner:
„Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“
Konstantin von Notz:
„Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“
3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“
Konstantin von Notz:
„Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“
4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?
Martina Renner:
„Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“
Konstantin von Notz:
„Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“
Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!
Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.
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BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“
Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall. BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“ Der Spiegel berichtete am Wochenende:
Die Bundesregierung will eine umstrittene Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland nun doch auf eine rechtliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll womöglich noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:
Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.
Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.
SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.
Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:
Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.
Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.
Es wird mit uns
- keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
- unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen
Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G‑10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.
Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!
Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:
Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.
Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik.
Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.
Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.
Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.
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Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt
Kontrollieren den BND. (Symbolbild) Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt Der BND beschränkt sich beim Abhören von Internet-Verkehr nicht auf die vorgeschriebene Mengenbegrenzung von 20 Prozent. Das geht aus einem geheimen Prüfbericht des „Erfassungs- und Verarbeitungssystems“ hervor, den wir veröffentlichen. Abgeordnete sind „erschüttert“, dass das Gerät trotzdem zertifiziert wurde und fordern, die gesetzliche Lücke zu schließen.
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Operation Glotaic: Hat der BND eine Tarnfirma gegründet, um Milliarden Telefonate von MCI abzuschnorcheln?
BND-Erfassungsstelle Rheinhausen, früher "Ionosphäreninstitut". Bild: <a href="https://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Bild%20Rheinhausen.jpg?__blob=publicationFile">BND</a>. Operation Glotaic: Hat der BND eine Tarnfirma gegründet, um Milliarden Telefonate von MCI abzuschnorcheln? Friedhelm Greis berichtet auf Golem: BND griff Daten offenbar über Tarnfirma ab
Für die sogenannte Operation Glotaic zwischen 2003 und 2006 wurden im nordrhein-westfälischen Hilden Daten abgegriffen. „Teile von MCI wussten nicht, was dort stattfindet“, sagte die Linke-Ausschussobfrau im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, am Dienstag in Berlin. Um zu verschleiern, dass die Daten zur BND-Außenstelle Rheinhausen weitergeleitet würden, sei offenbar eine Tarnfirma zwischengeschaltet worden, die sich möglicherweise als kommerzieller Provider oder Datenverarbeitungsunternehmen ausgegeben habe.
Bei Glotaic hat der BND in Rheinhausen jeden Tag rund eine Million Metadaten und hunderttausende Telefongespräche gespeichert und weitergeleitet, unter anderem an die CIA.
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: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update)
Zeigte sich nichtmal für Bilder: Zeuge R. U. vor dem Untersuchungsausschuss. : Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update) BND-Mitarbeiter müssen dem Untersuchungsausschuss eine lange Liste an Informationen verschweigen, zum Beispiel Angaben über laufende Vorgänge. Das geht aus der Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die Opposition kritisiert, dass der Öffentlichkeit so praktisch alle relevanten Informationen vorenthalten werden, die Regierungsparteien kündigen an, das Protokoll der geheimen Sitzung herabstufen zu wollen.
Letzte Woche haben zwei BND-Mitarbeiter vor dem „NSA“-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Die Zeugen waren nur mit Initialen benannt und hatten den bekannten Anwalt Johannes Eisenberg als Rechtsbeistand dabei. „R. U.“, Leiter des BND-Standorts Bad Aibling, sprach zwar im öffentlichen Teil der Anhörung, verweigerte aber dort über 50 Mal die Aussage unter dem Hinweis, dass eine Beantwortung nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Sein Mitarbeiter „J. Z.“ aus dem Sachbereich, in dem X‑Keyscore genutzt wird, ist hingegen gar nicht öffentlich aufgetreten und sagte nur in nicht-öffentlicher Sitzung aus.
Jetzt haben wir die „nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendienstes erhalten und veröffentlichen sie am Ende dieses Postings im Volltext. Darin verbietet der BND den Zeugen jegliche Aussagen zu folgenden Themen:
- „die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten“
- „Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses“ noch nicht „abgeschlossen waren“
- „Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind“
- „Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen“ (sic!)
- Informationen, die der „Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl)“ entgegenstehen
- „Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind“
- „Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des [BND] schließen lassen“
- „Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten“
Nur unter Ausschuss der Öffentlichkeit dürfen Angaben und Erklärungen gemacht werden,
- „die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind“
- „die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen“
- „die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen“.
Wenn die Zeugen begründen, warum sie Informationen nicht erteilen, müssen sie die schutzbedürftigen Inhalte auch in der Antwort schützen. Falls Zweifel bestehen, ob eine Aussage gemacht werden darf oder nicht, „sind diese Angaben zu unterlassen“.
Alles in allem also eher eine Nichtaussage-Genehmigung, bei der die Nichtantworten nicht mehr überraschen. Wir haben den Vorsitzenden und die Obleute der Fraktionen des Ausschusses gefragt, ob sie diese Aussagegenehmigung im Ganzen und die Einschränkungen im Einzelnen für gerechtfertigt halten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen. Hier die Antworten:
Der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU/CSU) sagte uns:
Die Einschränkung der Aussagegenehmigung ist nachvollziehbar, da die Zeugen weitgehend geheime Sachverhalte berichten sollen. Hierzu haben wir die Möglichkeit unsere Sitzungen als „geheim“ einzustufen. Die Zeugen können dann umfassend aussagen.
Die Bundesregierung muss dem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Verfügung stellen, die auch aussagen. Wenn Sie bestimmte Sachverhalte nur in nicht-öffentlicher Sitzung mitteilen lassen will, erfährt die Öffentlichkeit leider nicht unmittelbar von der Aussage. Entscheidend ist aber, dass der Ausschuss alle Fragen beantwortet bekommt.
Wir werden in den nächsten Wochen vermutlich viele Zeugen des BND und anderer Dienste hören. Der BND und auch andere Behörden werden erkennen, dass wir unsere Fragen so oft stellen werden, bis wir sie beantwortet bekommen. Gerade der zweite Zeuge am vergangenen Donnerstag hat aber umfassend ausgesagt und viele neue Erkenntnisse gebracht. Ich werde nun versuchen, das Protokoll der geheimen Sitzung herabzustufen, so dass die Aussage in den wesentlichen Teilen auch öffentlich wird.
Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/CSU, sagte uns:
Ihre Anfrage schildert die Aussagegenehmigungen und die davon aufgeworfenen Fragen nicht vollständig. Auch unsere Fraktion hat mit den ersten dem Ausschuss übermittelten Aussagegenehmigungen Probleme gesehen – alle Fraktionen gemeinsam haben diese Probleme angesprochen, in diesen Punkten wurde die Aussagegenehmigung geändert.
Die von Ihnen zitierten Stellen betreffen das in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen Übliche und für den BND als Dienstherrn rechtlich grundsätzlich auch Gebotene. Wenn öffentlich Bedienstete als Zeugen – welche Überlegung Ihre Fragen nahelegen – gar keine Aussagegenehmigung hätten, könnten Sie gar nicht aussagen.
Aus meiner Sicht haben die Befragungen der beiden Zeugen in der letzten Sitzung wichtige Aufschlüsse und Erkenntnisse und auch Ansatzpunkte für weitere Befragungen erbracht. Meine Konsequenz ist: wir werden daran weiterarbeiten. Vier Stunden Befragung eines Mitarbeiters des BND ohne herausgehobene Leitungsfunktion in öffentlicher Sitzung sind ein Erfolg für den Ausschuss, der nicht klein geredet werden sollte.
Wir haben im Untersuchungsausschuss sicher Probleme festgestellt mit ungerechtfertigten Unkenntlichmachungen in Akten. Die Aussagegenehmigungen dagegen stellen – mit der oben genannten, aber korrigierten Ausnahme – aus meiner Sicht kein Problem dar.
Christian Flisek, Obmann der SPD, sagte uns:
In der Praxis werden die Bedingungen der Aussagegenehmigungen im Zweifel eher großzügig zugunsten des Aufklärungsinteresses handhabt. Bspw. hätten die Zeugen aus dem BND eigentlich nicht zu der aktuell praktizierten Zusammenarbeit mit der NSA aussagen müssen, da dies bei strenger Lesart ein laufender Vorgang ist. Die wesentlichen Fragen der Ausschussmitglieder hierzu wurden dennoch, wenn auch größtenteils in geheimer Sitzung, beantwortet.
Das gesetzliche Leitbild des grundsätzlich verschwiegenen Beamten- und Behördenapparats steht in einem Spannungsverhältnis zur berechtigten Forderung nach mehr Transparenz des staatlichen Handelns und der öffentlichen Aufklärung mutmaßlicher Missstände durch einen Untersuchungsausschuss. Hier muss in jedem Einzelfall eine Abwägung stattfinden. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Aussagegenehmigung bestehen, kann diese notfalls auch gerichtlich überprüft werden.
In der Vernehmung der beiden ersten Zeugen aus dem BND gab es jedoch keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Beschränkung der Aussagegenehmigung. Vielmehr wurden alle Fragen des Untersuchungsausschusses beantwortet. Sensible und sicherheitsrelevante Fragen zur nachrichtendienstlichen Arbeitsweise konnten zwar nur in geheimer Sitzung erörtert werden, ich werde mich aber dafür einsetzen, dass das Protokoll alsbald und soweit wie rechtlich möglich herabgestuft und veröffentlicht wird.
Aus meiner Sicht war es ein Erfolg, dass wir den Dienststellenleiter aus Bad Aibling mehrere Stunden in öffentlicher Sitzung befragt haben. Dies zeigt, dass es sich lohnt hartnäckig zu bleiben und auf öffentliche Aufklärung zu drängen. Für den BND wäre es sicher angenehmer gewesen, wenn diese Befragung hinter verschlossenen Türen stattgefunden hätte.
Konstantin von Notz, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen, sagte uns:
Zunächst ist festzuhalten: Die Aussagegenehmigungen der BND-Zeugen sind, wie viele andere Dokumente auch, NfD eingestuft, so dass ich nicht über den konkreten Inhalt informieren darf. Gleiches gilt für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde aber ja bereits deutlich, wie sehr die vorliegende Aussagegenehmigung die Aufklärungsbemühungen des Parlaments erschwert hat. Sowohl der enge Zuschnitt der Aussagegenehmigung als auch ihre sehr kurzfristige Änderung im Vorfeld der Sitzung haben dazu geführt, dass der Öffentlichkeit praktisch alle relevanten Informationen zur Abhörstation in Bad Aibling und der Kooperation von deutschen und amerikanischen Diensten vorenthalten wurden.
Das Vorgehen der Bundesregierung, die Aussagegenehmigung möglichst eng zu fassen und die öffentliche Diskussion über die Vorgänge in Bad Aibling so zu erschweren, reiht sich nahtlos in das bisherige Agieren ein: Man hintertreibt die Aufklärung durch das Parlament, wo es nur geht. Das reicht von der Nicht-Ladung von Edward Snowden vor den Untersuchungsausschuss, über die Nicht- oder verspätete Zusendung von Akten, den weitreichenden Herausnahmen ganzer Akten-Teile, den umfangreichen Schwärzungen, den zahlreichen Einstufungen der übersandten Dokumente, der Versuch einer Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden bis eben zu den aus unserer Sicht zu eng gefassten Aussagegenehmigungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits bei zurückliegenden Untersuchungsausschüssen moniert hatte.
Kurz: Die Bundesregierung wird ihrer aus Artikel 44 GG abzuleitenden Verpflichtung, dem Ausschuss Amtshilfe zu leisten und bei seinen Aufklärungsbemühungen aktiv zu unterstützen, auch weiterhin nicht gerecht. Es scheint fast so, als läge sie es darauf an, dass wir ein weiteres Mal in Karlsruhe für unsere Rechte klagen. Insgesamt verfestigt sich das Bild einer Bundesregierung, die keinerlei Interesse daran hat, die bekannt gewordenen Überwachungspraktiken auf den Prüfstand zu stellen und ihre Verfassungskonformität nachzuweisen.
Martina Renner, Obfrau von Die Linke, konnte leider noch nicht antworten, ihre Aussage werden wir nachtragen, sobald wir sie haben.
Update: Jetzt ist auch die Antwort von Martina Renner da:
Für die inhaltliche Ausgestaltung einer Aussagegenehmigung – wie der von Ihnen bei Ihrer Anfrage übermittelten – gelten allgemein verfassungsrechtliche Grenzen. Anerkannt sind insoweit nach der Rechtsprechung des BVerfG u.a. der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung und innerhalb enger Grenzen auch das Staatswohl. Auch können Persönlichkeitsrechte Dritter und auch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (vgl. § 9 KWG) im EINZELFALL eine verfassungsrechtliche Einschränkung einer Aussagegenehmigung rechtfertigen. Dazu hat das BVerfG in seinem sogenannten BND-Urteil (BVerfGE 124, 78, 124 ff.) entschieden, dass Einschränkungen zu den Themen und Inhalten zulässiger Aussagen nicht pauschal und ohne substantiierte, auf die konkrete Fragestellung bezogene Begründung, weshalb einer der Einschränkungsgründe einschlägig sein soll, erfolgen dürfen. Die aussageerteilende Behörde, die eine solche Einschränkung vor nimmt, trifft vielmehr eine Begründungs- und Darlegungspflicht. Ohne entsprechende Begründungen und Darlegungen sind Einschränkungen einer Aussagegenehmigung unzulässig und die Berufung eines Zeugen hierauf mithin eine Aussageverweigerung.
Da die Aussagegenehmigung für den Einzelfall keine tragfähige Begründung enthielt und im Ergebnis auch für den Zeugen selbst gar nicht erkennbar war, wie weit die ihm erteilte Genehmigung reicht, stellt es sich jedenfalls auf den ersten Blick als eine Nicht-Aussagegenehmigung dar. Bezeichnenderweise versuchte die Bundesregierung anlässlich der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche dann die Angelegenheit in ein diskursives Monitoring zu verlagern, in dem die Zeugen letztlich immer wieder verunsichert schienen, ob sie eine Frage überhaupt und auch inwieweit beantworten dürfen und sich jeweils mit ihrem Rechtsbeistand und Regierungsvertretern beraten mussten. Es ist zu begrüßen, dass der Ausschussvorsitzende und andere Obleute auf diesem Wege mitteilen, sich für die Herabstufung des Sitzungsprotokolls einsetzen zu wollen. Allerdings führte dies schon in früheren Fällen dazu, dass die Öffentlichkeit ein mit Schwärzungen verstümmeltes Protokoll zu sehen bekam. Zumindest könnte die Öffentlichkeit dann einen weiteren Eindruck davon erhalten, mit welchen Schwierigkeiten der Ausschuss angesichts geschwärzter und vorenthaltener Akten und der Verhinderung der Vernehmung von Edward Snowden zu kämpfen hat und welches Maß an öffentlicher Aufklärung seitens der Verantwortlichen überhaupt ermöglicht wird.
Bei fortgesetzter Praxis drängt sich allerdings wie auch im Falle der massenhaften Aktenschwärzungen der Rechtsweg zum BVerfG auf, was allerdings zunächst keine Änderung der Praxis der Bundesregierung und ihrer Behörden bewirken dürfte. Zumal die Praxis der Aussagegenehmigungen und der Aktenschwärzungen bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen in Karlsruhe waren.
Im Ergebnis ist hier auch ein weiterer öffentlicher Druck erforderlich, der den Verantwortlichen auch vor Augen führt, dass die Menschen nicht gewillt sind, sich mit jeder billigen Erklärung zufrieden zu geben. Zumal solche Erklärungen naturgemäß mit größter Skepsis begegnet werden muss.
Hier die Aussagegenehmigung im Wortlaut (Hervorhebungen von uns):
Sehr geehrter Herr Z
der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat Sie mit Beschluss vom 11.09.2014 zu einer Zeugenvernehmung am 25.09.2014 geladen.
Hiermit wird ihnen gemäß § 67 Bundesbeamtengesetz die Genehmigung erteilt, als Zeuge auszusagen. Grundlage Ihrer Vernehmung ist der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 (Bundestags-Drucksache 18/843, Anl. 2) in Verbindung mit dem Beweisbeschluss Z‑40 vom 11.09.2014 (Anl. 3) sowie dem Beweisantrag (Ausschussdrucksache 190) vom 01.09.2014 (Anl. 4).
Bei Ihrer Vernehmung als Zeuge treten Sie gegenüber dem Untersuchungsausschuss zum Schutz Ihrer nachrichtendienstlichen Einsatzfähigkeit ausschließlich unter einem Arbeitsnamen auf. Um weiterhin operativ tätig sein zu können, treten Sie identitätswahrend ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung auf. Benannt wurden Sie im Vorfeld lediglich mit den Initialen Ihres Namens. Im Rahmen der Erfüllung des Beweisbeschlusses BND-10 hat der Bundesnachrichtendienst zudem erklärt, dass Sie die von Ihrer Zeugenladung betroffene Funktion wahrnehmen.
Für Ihre Zeugenaussage gelten im Übrigen die nachstehenden Maßgaben:
1. Von der Aussagegenehmigung ist die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten, nicht erfasst.
2. Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses bereits abgeschlossen waren. Sie ist beschränkt auf Ihre eigenen Wahrnehmungen, die Sie während Ihrer Tätigkeit als Angehöriger der Dienststelle 3D30 in Bad Aibling gemacht haben.
Zu Themen, die vom durch den Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 konkretisierten Untersuchungsgegenstand nicht umfasst sind, dürfen Sie keine Angaben machen.
3. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben über Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind, wenn nach den konkreten Umständen die Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiegt. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung können im Einzelfall insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung, Erörterungen im Kabinett oder ressortübergreifende und ‑interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen gehören.
4. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Greifen Angaben in Persönlichkeitsrechte und damit Grundrechte Dritter ein, sind sie nur zulässig, wenn in einer Abwägung nach den konkreten Umständen das Informationsinteresse des Parlamentes die betroffenen Grundrechte überwiegt.
5. Angaben und Erklärungen,
- die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind oder
- die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen oder
- die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen,
dürfen nur in nicht-öffentlicher Sitzung, erforderlichenfalls in Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, erfolgen. Sollten sich Ihrerseits Zweifel ergeben, ob die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind Sie gehalten, eine gestellte Frage zunächst nicht zu beantworten, sondern sich mit ihrem Rechtsbeistand sowie den bei der Vernehmung anwesenden Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramtes, abzustimmen.
6. Soweit nach Abwägung im Einzelfall die Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) aufgrund ganz besonderer Umstände einer Erörterung eines Sachverhalts im Rahmen der Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuss in Gänze oder in Teilen entgegensteht, dürfen zu diesem Sachverhalt keine Angaben und Erklärungen erfolgen. Hiervon umfasst sind im gegebenen Falle
- Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind (Methodenschutz). Würden diese Arbeitsweisen bekannt, wären die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zur operativen Informationsbeschaffung der Aufklärung durch fremde Mächte preisgegeben; gleichzeitig wäre Leib und Leben der eingesetzten Mitarbeiter gefährdet. Hierdurch wäre die Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes als geheimer Auslandsnachrichtendienst insgesamt beeinträchtigt.
- Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes schließen lassen (Quellenschutz). Würden diese Informationen bekannt, wären Leib und Leben der nachrichtendienstlichen Verbindungen („Quellen“) konkret gefährdet. Darüber hinaus würde dies eine konkrete und erhebliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes bedeuten.
- Informationen, die einen Bezug zu einem ausländischen Nachrichtendienst enthalten und über die der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann und die als Verschlusssache eingestuft oder erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind (AND-Material), oder sonstiges Material, bezüglich dessen der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann. Ein Bekanntwerden solcher Informationen würde einen Verstoß gegen die bestehenden Geheimschutzabkommen mit den betreffenden Staaten (USA, Vereinigtes Königreich, Australien) oder gegen sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen (Kanada, Neuseeland) bedeuten. Die Nichtbeachtung völkervertraglicher Vereinbarungen würde die internationale Kooperationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigen und gegebenenfalls andere Staaten dazu veranlassen, ihrerseits völkervertragliche Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland in Einzelfällen zu ignorieren und damit deutschen Interessen zu schaden. Im Rahmen der Aktenvorlage an den l. Untersuchungsausschuss ist die Bundesregierung mit den vorgenannten Staaten in ein Konsultationsverfahren eingetreten, um die Zustimmung zur Freigabe von Informationen an den Ausschuss zu erwirken. Diese Freigaben liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Das Staatswohl kann auch durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger militärischer, nachrichtendienstlicher oder nachrichtendienstlich gewonnener Informationen gefährdet werden. So sind etwa Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten, die konkret die Durchführung von militärischen Operationen oder den Schutz von eingesetztem Personal gefährden würden, von der Aussagegenehmigung ausgenommen.
7. Die Verweigerung der Aussage nach Maßgabe eines oder mehrerer der vorgenannten Gründe bedarf einer substantiierten Begründung gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch die Begründung nicht schutzbedürftige Inhalte preisgegeben werden.
8. Wenn und soweit bei ihrer Vernehmung Zweifel über die Zulässigkeit bestimmter Angaben nach den vorgenannten Maßgaben bestehen, sind diese Angaben zu unterlassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zur Klärung der Reichweite Ihrer Aussagegenehmigung zunächst eine Rücksprache mit Ihrer Dienststelle bzw. den Beauftragten der Bundesregierung sowie Ihrem Rechtsbeistand erforderlich ist.
Im Übrigen weise ich Sie auf die Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) hin, insbesondere §§ 23 ff. PUAG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. P
-
: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“
Die Sachverständigen Papier, Hoffmann-Riem und Bäcker bei ihrer Anhörung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“ Heute tagt der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag zum ersten Mal öffentlich. Als Sachverständige dienen die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker. Wir sitzen drin und bloggen live.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Aufzeichnung
- Stellungnahmen der Sachverständigen
- Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender
- Eingangsstatements
- Fragerunde 1:
- Vorsitzender: Sensburg, Bäcker, Hoffmann-Riem, Papier, Patrick Sensburg
- Linke: Martina Renner, André Hahn, Papier, Hoffmann-Riem, Bäcker
- SPD: Christian Flisek, Bäcker, Hoffmann-Riem, Papier
- Grüne: Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Papier, Hoffmann-Riem, Bäcker
- Union: Roderich Kiesewetter, Patrick Sensburg, Bäcker, Hoffmann-Riem, Papier, Hoffmann-Riem
- Fragerunde 2:
- Formalitäten, Vorsitzender
Vorbemerkungen
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.
Dargestellte: Abgeordnete und Sachverständige, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Aufzeichnung
Die Bundestag-Mediathek hat eine Aufzeichnung in Audio und Video: „Grundrechte wahren“.
Backup vom Video auf YouTube:
Backup vom Audio auf unserem Server.
Update: Auf unsere Anfrage hin gibt jetzt jetzt auch das offizielle stenografische Protokoll auf bundestag.de und auf unserem Server.
Stellungnahmen
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Ausschuss-Webseite. Wir spiegeln die auf unserem Server:
- Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem
- Prof. Dr. Matthias Bäcker, LL.M.
- Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender
Es sind keine Audio/Video/Bild-Aufzeichnungen gestattet, sonst drohen Ausschluss und ggf. Strafverfolgung.
$Begrüßung
$Danke
Hinweis an Sachverständige: bei Falschaussage oder Unvollständigkeit droht Freiheitsstrafe.
Eingangsstatements Sachverständige
Eingangsstatement: Hans-Jürgen Papier
Spähprogramme von NSA und Diensten ähneln der Vorratsdatenspeicherung: anlasslos, massenhaft..
daher Vorratsdatenspeicherung-Urteil Bundesverfassungsgericht relevant
für EU gilt entsprechendes: EuGH-Entscheidung
die geltenden Beschränkungen von Telekommunikationsgesetz und Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) sind im wesentlichen nur Eingriffe gegen individualisierbare Personen oder Anschlüsse, also gezielt
Ausnahme: BND nach G‑10-GesetzEine Erhebung und Speicherung von Daten auf Vorrat, die flächendeckend, vorsorglich und anlasslos ist, verstößt gegen deutsches Verfassungsrecht. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Das ist für Organe des Bundes nicht nur unmittelbar bindend, sondern man ist auch international verpflichtet, sich dafür einzusetzen. Eine anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist strikt untersagt. Ich bin gerne bereit, auf diese rigide und einschränkungslose Aussage zurückzukommen. Da eine Speicherung nicht erfolgen darf, fehlt auch jede Möglichkeit zum Abruf dieser Daten. Das gilt für Verbindungsdaten, aber natürlich erst Recht für Inhalte.
Deutsche Behörden sind an Grundrechte auch dann gebunden, wenn es die Grenzen der Bundesrepublik überragt
gilt uneingeschränkt für Deutsche im Ausland
[…]
wenn andere Dienste Daten über Deutsche an deutsche Dienste übermitteln, müssen diese ebenfalls deutschen Gesetzen entsprechenStaat muss grundrechtlichen Schutzpflichten durch hinreichende Vorkehrungen genügen
Verschärfung strafrechtlicher Sanktionierung von unberechtigter Überwachung und Datenweitergabe
gesetzliche Umstellung von Tatortprinzip auf Schutzprinzip: gilt auch für Taten im Ausland gegen Deutsche
dringende Empfehlung, das zu tun
verschärfte Vorschriften zur Datensicherung bei Telekommunikationsunternehmen
auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschland/EU, aber hier Dienste anbietenSchutzpflichten des Staates (Telekommunikationsgeheimnis, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und IT-Grundrecht) begründen eine staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer grundrechtswahrenden Telekommunikations-Infrastruktur
Eingangsstatement: Wolfgang Hoffmann-Riem
$Danke
Ich finde das Internet eine tolle Sache, ebenso die globale Kommunikation. Aber dieses Kommunikationssystem kann auch als Hort des Bösen wirken. Davor muss der Staat, das Recht schützen.
Hier vor allem Freiheitsschutz. deutsches Grundgesetz sehr gute Grundlage
aber: Grundrechte des Grundgesetzes sind noch aus der Post-Zeit, nicht im Internet-Zeitalter
Aufgabe für politische Akteure, das zu erneuern!Freiheitsschutz global denken und garantieren
Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche und nicht nur in Deutschland
GrundrechtsvoraussetzungsschutzRealisierung des Grundrechtsschutzes: Schutz vor Eingriffen. Schutz durch Umsetzung der Schutzaufträge
private Dritte und Dienste wie NSA sind nicht unmittelbar an deutsche Grundrechte gebunden. Heiẞt aber nicht, dass die irrelevant für diese wären.
Es ist Aufgabe deutscher Behörden, Verletzung der Grundrechte zu unterbinden.
Spionage ist nationalrechtlich verboten. Es gibt keinen Immunitätsschutz für Spionage.
Leider ist dieser Rechtsschutz kaum durchsetzbar.Britische Dienste sind an EU-Grundrechtecharta gebunden. Rechtsschutzmöglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Vertragsverletzungsverfahren nach EU-VerträgenVölkerrechtlich: Menschenrechtspakte. Leider nicht sehr wirksam.
Wirksamer Schutz bedarf globaler Vereinbarung. Schwer oder unmöglich. Deswegen: auch auf Bundes- und EU-Ebene
Soweit EU-Ebene nicht möglich ist (wegen Großbritannien) muss das nationalstaatlich passieren.
sehr löchriges Safe-Harbor muss korrigiert werden
SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) überprüfen
Freihandelsabkommen ohne Schutz vor Ausspähung geht nichtIT-Sicherheit, Verschlüsselungssysteme, innerdeutscher Telekommunikationsverkehr nur über deutsche Server, EU-Cloud/Schengen-Cloud (oder auch auf Deutschland beschränkt)
„staatlich-private Gefährdungspartnerschaften“ – dagegen muss vorgegangen werden
Dezentralisierung
Rückbau globaler Vernetzung für Telekommunikation mit Gefährdungspotential. Nicht Internet rückbauen, aber Wahlfreiheit
zu wichtiges Gut, kann nicht alleine Unternehmen anvertraut werden, ist auch staatliche Aufgabe.Eingangsstatement: Matthias Bäcker
$Danke
Ich weiß nicht, ob ich gegen Vollständigkeitsgebot verstoße. Ich bitte von Strafverfolgung abzusehen.
will mich auf deutsche Dienste konzentrieren
Glaubwürdigkeit, von anderen Reformen zu fordern, hängt auch vom eigenen Beispiel ab
1. „harmlos“: Erhebung von Telekommunikation im Einzelfall
Einzelfallbasierte Erhebung dient dazu, etwas von bestimmten Personen herauszufinden. Nicht anlasslos, großflächig
Auch diese vergleichsweise unproblematischen Regelungen gehen schon recht weit.
Verdacht, das Straftat geplant wird, reicht aus.
Überwachung schon bei diffuser Bedrohung möglich
der Katalog an sich beinhaltet schon Planung
man kann also bereits bei Planung von Planung einer Straftat überwachen
Beschaffung von Heizöl kann Straftat darstellen, wenn das für eine Bombe dient. Kann aber Vorbereitung von Vorbereitung von Straftat sein.2. „mittleres Niveau“: strategische Überwachung des BND (§ 5 G‑10-Gesetz)
BND darf bestimmte Übertragungswege internationaler Kommunikation anlasslos rastern, dann Treffern nachgehen
anlasslose strategische Rasterfahndung
Vorfeldaufklärung
Beschränkung vor 2001: nur „nicht-leitungsgebundene Kommunikation“, also Satelliten. Ist heute nicht mehr beschränkt
G‑10-Gesetz sagt, dass Telekommunikations-Überwachung sich auf maximal 20 Prozent der Übertragungskapazität beziehen darf, nicht des tatsächlichen Datenverkehrs
im Internet wird aber die Kapazität nicht erreicht. beim DE-CIX ist regelmäßige durchgehende Auslastung unter 20 Prozent: BND dürfte also komplett überwachenProblem: viele Kommunikationsdienste sind nicht mehr an Telekommunikationsanschlüsse gebunden. E‑Mail geht von jedem Telekommunikationsanschluss
insgesamt: Begrenzungswirkung der strategischen Überwachung fragwürdig, zweifelhaft, ob das rechtlichen Anforderungen genügt3. „schlimmster Teil“: Auslandsüberwachung des BND
strategische Überwachung gilt nur für Sachen, bei denen ein Kommunikationsteilnehmer im Ausland ist
Bundesregierung sagt, reine Auslandskommunikation (Afghane kommuniziert mit Afghanen in Afghanistan) hat keinen G‑10-Schutz
eigentlich keinerlei Grenze gesetzt
Grundgesetz schützt Auslandskommunikation nichtes gibt jedoch keinen Grund, warum Auslandskommunikation nicht unter Grundgesetz fallen sollte
nach gegenwärtigem Recht also unzulässig, behördliche Praxis ist rechtswidrigAndreas Pfitzmann sagte: „Nachrichtendienste kontrolliert man über Budgetierung.“ Als Verfassungsrechtler will ich das nicht wahrhaben.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg
1. Schutzbereich: Wovor schützt das IT-Grundrecht? Spähsoftware? Leitung-Abschnorcheln? Welche Rechtsverletzungen sehen sie da?
2. Souveränität: Wenn ausländische Dienste in Deutschland abhören, ist das eine Verletzung der deutschen Souveränität? Gibt es keine Möglichkeit, dass sich ausländische Dienste auf ihre Gesetze berufen? Oder dürfen ausländische Dienste sich auf BND- und G‑10-Gesetz berufen?
3. Welche Art von Abkommen könnten ausländischen Diensten erlauben, hier operativ tätig zu sein? Besteht die Möglichkeit von Einzelfall-Genehmigungen?
Bäcker
Schutzbereich, IT-Grundrecht
Wie weit reicht das eigengenutzte IT-System? Unterschied zwischen eigenem und anderen. Muss eine Zuordnung geben
IT-Grundrecht sagt nicht: das gesamte Internet ist mein.
nicht allgemein beantwortbar
Dienst mit Cloud-Zugriff (Textverarbeitung): da würde ich schon sagen, das ist auch ihr eigenes System: weil sie das als eigenes nutzen. Nicht technisch, aber rechtlich
Für Netzknoten gilt das nicht.Ob Spionage durch Auslandsdienste ein völkerrechtliches Delikt ist, ist nicht einfach zu sagen. Völkerrechtlicher Status eigenartig: weder richtig erlaubt, noch richtig verboten.
Hängt von Modalitäten des Zugriffs ab. Unterseekabel im Atlantik als der DE-CIX.
Wenn eine deutsche Stelle das duldet, ist das ein Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Grundlage bedarf.
Geheimabkommen, von denen ich nur in Foschepoths Buch lese, scheinen mir dem nicht zu genügen.Hoffmann-Riem
Zugriffe in der Distanz fallen in Schutzbereich von Artikel 10.
Bei Online-Durchsuchung Zugriff auf Endgeräte, damit hat sich Bundesverfassungsgericht befasst.
Es geht aber nicht nur um Schutzpflichten im engen Bereich des IT-Grundrechts. Im heutigen Zeitalter, wo alles im gleichen System transportiert wird, verschiedene Normen in der Gesamtheit betrachten. Für die Wahrung Schutzauftrags ist einzelne Rechtsquelle nicht so wichtig: Gesamtkonzeption.Ob die NSA das, was sie macht, nach US-Verfassung darf, ist umstritten. In keinem Fall kann NSA durch US-Ermächtigung die Erlaubnis bekommen, im deutschen Grundrechtsbereich Grundrechte zu verletzen. In Deutschland gibt es keine Ermächtigung dafür. Wenn man das wollte, müsste man das schaffen. Aber wenn, dann nur unter Gegenseitigkeit.
Papier
Stimme Vorrednern zu.
Schutzbereich: Jeder Schutz ist einzeln ausgeprägt, hat aber Ableitung aus Grundgesetz Art 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
IT-Grundrecht und Telekommunikationsgeheimnis gegeneinander abzugrenzen? Bei Trojaner-Entscheidung: Gewährleistungslücke.
Also haben wir ein spezielles, modernes „Computergrundrecht“ entwickelt.
Grenzbereich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Zielt zwar auf laufende Kommunikation ab, ist aber nur mit heimlichen Einbruch in IT-System möglich.
Quellen-TKÜ man nicht auf normale TKÜ stützen, weil man mit Einbruch in TK-System einen hohen Eingriff vornimmt.
Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur Inhalte der Telekommunikation, sondern auch die näheren Umstände. Das haben wir bei Vorratsdatenspeicherung-Urteil getan.
4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten schützt dagegen nur die Inhalte.Wenn deutsche Behörden Grundrechtsbeschränkungen durch ausländische Dienste dulden, dann sind diese Eingriffe den deutsche Behörden zuzurechnen und fallen unter deutschen Grundrechtsschutz. Auch wenn Gesetze anderer Staaten das anders sehen.
Patrick Sensburg
Verstehe ich das richtig? Es gibt Keine gesetzliche Grundlage für ausländische Dienste, in Deutschland Daten abzugreifen? Ja? Alle drei Sachverständigen nicken und sagen ja. Konsens.
Fragerunde 1: Linke
Martina Renner
$Danke.
1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Schutzpflichten auch durchzusetzen? Was gibt es für technische Möglichkeiten? Wenn es keine multilaterale Abkommen gibt, mit denen Massenüberwachung der Five Eyes eingeschränkt werden können, was bleibt dann?
2. Welche Gesetze stehen im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung? Sind private Auftragnehmer bei Ausübung der Aufgaben an Grundrechte gebunden, egal wo die technische Informationsbeschaffung stattfindet?
3. Gibt es Handlungsaufträge an die Bundesregierung? Lassen sich die Verhandlungen um No-Spy-Akkommen als solche Handlungen auffassen?
André Hahn
Bundesregierung muss also tätig werden. Wenn die NSA in Wiesbaden ein Gebäude baut: Muss sie das unterbinden?
Papier
Makel: Kann ich bekräftigen. Die Freiheitsrechte gelten. Wenn Informationen makelhaft erlangt worden sind, haftet dieser Makel auch den weiteren Verarbeitungsschritten dieser Informationen an. Verarbeitung, Weitergabe usw. sind jeweils selbstständige Eingriffe in Ausgangsproblem.
Wenn sich deutsche Behörden nicht an Behebung beteiligt haben, sie diese Daten aber nutzen, dann ist das genauso makelhaft.
Etwas plakativer: Ein Handeln deutscher Sicherheitsbehörden nach der Devise „Die ausländischen Dienste gehen zwar zu weit und greifen in Kernbestand unserer Verfassung ein, aber wenn das schon geschieht, müssen wir da auch mitmachen“ – das ist nicht haltbar, um das mal ganz klar zu sagen.
Also: Datenaustausch unterbinden. Ganz unpraktische Sicht der Dinge, aber verfassungsrechtliche Standards dürfen nicht umgangen werden.Gegen ausländische Dienste auf Bundesrepublik eingreifen? Ja! Aber: Deutschland ist föderal, ist Ländersache. Verletzung deutscher Gesetze sind eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden der Länder haben da einzugreifen. Das ist nicht nur Frage der Strafverfolgung, sondern auch des Sicherheitsrechts.
Schleyer-Entführung: Bei aller Schutzpflicht des Lebens ging es auch um Frage, auf die Forderung der Entführer nicht einzugehen, um keine weiteren Schritte zu ermutigen. Das erkennen wir Juristen nicht an.Zwischenansage Sensburg: Das Twittern von Bildern aus diesem Saal ist zu unterlassen. Es lässt sich übrigens leicht herausfinden, wo die Bilder herkommen.
Hoffmann-Riem
Dass drei Sachverständige das gleiche sagen, ist zwar dramaturgisch langweilig, aber politisch schon interessant.
Sie sind der Gesetzgeber. Sie haben sich zu überlegen, wie sie ihrem Schutzauftrag gerecht werden. Erstmal geht es um das „Ob“. Beim „Wie“ gibt es weiten Gestaltungsspielraum, das können wir ihnen jetzt nicht im Einzelfall ausarbeiten.
Wenn Vertrauen in Integrität und damit (soziale) Funktionsfähigkeit des Internets beschädigt ist, kann das sehr schlechte Auswirkungen haben, auch für die Wirtschaft.
Bäcker
Gefahrenabwehr: Angriff einer ausländischen Sicherheitsbehörde auf Informationsnetze ist technisch nichts anderes von Privaten. (außer Zielsetzung und Maßstab). Wenn ausländische Dienste Trojaner vertreiben oder Kabel abschnorcheln, muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) tätig werden und Warnungen aussprechen oder anders helfen. Wenn der BND erfahren sollte, dass es zu so etwas gekommen ist, besteht die Möglichkeit für BND, diese Erkenntnis an andere staatliche Stellen zu übermitteln. (Das geißele ich an anderer Stelle als verfassungswidrig, ist hier aber hilfreich.)
Fragerunde 1: SPD
Christian Flisek
$Danke.
Alles andere als langweilig. Sternstunde meiner parlamentarischen Tätigkeit. Bin aber auch neu.
Danke für Bezug zur Vorratsdatenspeicherung.Was bedeutet das jetzt konkret für einen Staatsbürger,der sich in Grundrechten verletzt fühlt? Wie konkretisieren sich die Schutzpflichten des Staates?
Europäische Perspektive, siehe GCHQ? Ab wann sind Grundrechtsverletzungen gerichtsfest nachweisbar?Wir stellen geheimdienstliche Tätigkeit ja nicht insgesamt in Frage. Ist es möglich, das überhaupt klar abzugrenzen? Ist die Unterscheidung von In- und Ausland heutzutage mit dem Internet nicht absurd?
Wenn ich meine E‑Mails über Google, Facebook oder irgendjemand anderes verschicke: Eine E‑Mail zu meiner Frau, von Berlin nach Passau, geht aber über ausländische Server. Darf da der BND mithören? Ist das Auslandsüberwachung?
Wir sind hier in Berlin-Mitte, nicht weit von den Botschaften unserer britischen und amerikanischen Freunde. Verletzen ausländische Dienste deutsches Recht, wenn sie aus Botschaftsgebäuden Kommunikation in Deutschland erfassen? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen?
Gibt es Schutzlücken im Grundgesetz, die angepasst werden könnten?
Bäcker
Grundgesetzänderung ist nicht nötig. Damit kann man gut arbeiten. Eine Änderung würde das im Zweifel weiter verkomplizieren.
Ist Mail von Berlin nach Deutschland über Ausland Auslandskommunikation? Nein, wenn beide Endpunkte in Deutschland sind. Der BND weiß aber nicht, wo die Frau die Mail abrufen wird, kann auch auf Auslandsreise sein. Wie will man das feststellen? Wie das gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Antworten auf kleine Anfragen sind immer nur in der Geheimschutzstelle. Wären sie in der letzten Legislaturperiode dabei gewesen, hätten sie ja mal nachgucken können.
Ob man strategische Fernmeldeaufklärung beibehalten kann, bedürfte einer grundsätzlichen Überlegung.
Hoffmann-Riem
Wir dürfen die Verantwortung nicht an die Bürger übertragen. Es ist wichtig, dass man die Verantwortung des Parlaments sieht.
Wenn die Abhöraktionen von Russland oder China ausgegangen wären, hätten wir längst Reaktionen. Das ist eine Frage der politischen Rücksichtnahme. Hier wird das Recht im politischen Kontext genutzt. Aus rechtlicher Sicht geht das nicht.
Der US-Botschafter lässt ja keine deutsche Stelle auf das Dach der Botschaft. Ist durch Völkerrecht abgesichert. Aber die Überwachung daraus ist nicht gedeckt und daher rechtswidrig. Auch Störsender oder so können das nicht bewältigen, muss rechtlich gelöst werden.
Grundrechtsnormen sind gelungenes Kernstück des Grundgesetzes und lebendes Recht.
Papier
Auslandsüberwachung des BND ist ja seine Aufgabe. Aber aus der Aufgabenstellung erfolgen noch nicht alle Eingriffsermächtigungen. Es geht nur, was ihnen normenklar und bereichsspezifisch erlaubt wurde.
Wenn Soldaten in Afghanistan Grundrechtseingriffe vornehmen, muss das nach deutschem Recht passieren. Ohne gesetzliche Ermächtigung darf niemand Grundrechtseingriffe vornehmen. Das ist ganz klar.Schutzpflichten: Bundesverfassungsgericht ist zurückhaltend, was Handlungspflichten angeht, weil man nicht in Handlungsspielraum des Gesetzgebers eingreifen will. Verfassungsverletzung durch Unterlassung geht aber nicht. Bundesverfassungsgericht aber bitte auch nicht mit Individualbeschwerden überfluten.
Erstinterpret der Verfassung ist das Parlament. Sie sind dafür verantwortlich. Sie können das nicht immer alles nach Karlsruhe schicken. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das nur auf spezifische Anträge tätig wird.Verfassungsergänzung: Im Bereich der Grundrechte sehe ich das wie meine Vorredner. Vorratsdatenspeicherung-Urteil ist eine Genugtuung, dass Grundgesetz-Auslegung modernisiert wird. Diskutabel: Ausdrückliche Verankerung staatlicher Gewährleistung eines technisch angemessen und sicheren Kommunikationssystem. Kein Post-Monopol, keine Abschottung. Aber Gewährleistungsverantwortung wie bei normalen Kommunikationsverkehr, das wäre schonmal überlegenswert. Da lohnt es sich, eine große Expertenkommission einzusetzen. Das ist eine Mammut-Aufgabe.
Fragerunde 1: Grüne
Konstantin von Notz
$Danke
1. Schutzpflichten: Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fordern Maßnahmen für besseren Schutz der Privatsphäre, No-Spy-Abkommen: alles nicht umgesetzt. Was müssten wir als Parlament konkret tun, um zu handeln? Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien?
2. Anhaftender Makel: Es gibt doch einen Ringtausch der Dienste. Regierung sagt: „Wir sind darauf angewiesen.“ Dürfen wir darauf angewiesen sein? Darf diese Praxis fortbestehen?
Es scheint ja Abkommen zur Geheimdienst-Koordination zu geben: Können solche Abkommen, die massenhaft und anlasslos Daten abhören und austauschen, verfassungskonform zu sein?
Wie beurteilen sie den Umstand, dass solche Abkommen geheim gehalten und auch diesem Ausschuss nicht vorgelegt werden?3. Gutachten Bäcker: Sind Ausländer (z.B. Afghanen) vor dem BND besser geschützt als Deutsche vor der NSA?
4. 500 Millionen Telekommunikationsdaten sollen von BND an NSA monatlich geflossen sein, aus Bad Aibling. Nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Inhalte von Telefonie, SMS, E‑Mails: Nachdem, was sie vorgetragen haben: Wie bewerten sie dieses Vorgehen des BND rechtlich und verfassungsrechtlich?
Hans-Christian Ströbele
Ihnen ist klar, dass Sie einvernehmlich eine Grundtätigkeit des BND als verfassungswidrig erklärt haben. Muss man nicht völlig umdenken? Während wir hier sitzen, arbeiten ja alle genauso weiter.
Papier
Datenaustausch mit ausländischen Diensten: Methoden, die Mindeststandards der deutschen und europäischen Union eindeutig nicht genügen, sind eindeutig gesetzlich ausgeschlossen. Das ist auch durch Abkommen nicht zu regeln.
Eine Zuschreibung, dass Dienste nur gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, ist noch keine gesetzliche Ermächtigung.Andere EU-Staaten, etwa UK: Großbritannien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat (im Gegensatz zu EuGH) noch keine spezifischen Anforderungen zur Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten entwickelt. Bin mir aber ganz sicher, dass er ähnliche Grundsätze ableiten wird, wie es Bundesverfassungsgericht und EuGH getan haben. Großbritannien ist daran gebunden. Ich vermisse die Bereitschaft, von der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch zu machen. Es gibt das Recht einer Staatenbeschwerde vor dem EGMR.
Hoffmann-Riem
Was tun? Safe Harbor, SWIFT, TFTP, …: habe ich alles erwähnt. Ist politische Entscheidung. Geht nicht allein über Rechtsfragen.
Fragen nach dem Ringtausch zu beantworten setzt voraus, dass Sie das aufgeklärt haben. Ich kann das jetzt nicht abstrakt beantworten. Das was ich bisher gelesen habe, ist erschütternd dürftig. Ich kann mir vorstellen warum, es könnte ja aber auch sein, dass es nichts zu berichten gibt.
Bei der 500-Millionen-Frage wird mir immer gesagt, das sei eine Ente des Spiegel gewesen. Ich weiß es nicht. Sagen Sie es mir. Es müssen Fakten heran.
Bäcker
Hoffmann-Riem hat Recht. Es kommt darauf an, was passiert. Wir müssten mit Hypothesen arbeiten.
Was man sagen kann: Ringtausch und 500 Millionen Daten beruhen auf Auslandsaufklärung. Bei Eingriff nach G‑10-Gesetz gibt es einen jährlichen Bericht.
Da die gesamte Auslandsaufklärung rechtswidrig ist, Antwort auf ihre Zuspitzung, ob Afghane besser vor BND geschützt ist als Deutsche vor NSA: Wenn es nach Grundgesetz geht: ja. Wenn es nach Bundesregierung geht: nein.Fragerunde 1: Union
Roderich Kiesewetter
1. Wenn wir Soldaten entsenden, müssen wir die auch schützen, auch mit Aufklärung. Kosovo und andere Missionen sind nur deswegen erfolgreich, weil es auch Aufklärung gibt. Wie können wir also die Gesetze anpassen, damit wir unsere Soldaten weiter schützen können?
2. Gabriel fordert eine Kartellrechtliche Überprüfung von Google. Ist das durchsetzbar? Welche Initiativen müssen wir ergreifen?
Aufklärung von illegalen Datenzugriffen und Cyber-Angriffen ist ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht leistbar. Sie fordern gleichzeitig mehr Schutz und weniger nachrichtendienstliche Befugnisse? Wie lösen sie diesen Widerspruch?
G‑10-Gesetz ist doch umfassen überprüft. Muss Bundesverfassungsgericht erneut prüfen? Oder muss Gesetzgeber neu bearbeiten?
Patrick Sensburg
Mal angenommen, ein arabischer Nachrichtendienst hat Information, dass in einer Berliner S‑Bahn eine Bombe ist. Würden Sie sagen: Nein, wir wollen das nicht wissen? Ja oder nein? Der Fall ist übrigens sehr konkret.
Güterabwägung: Stehen Grundrechte gleich gegenüber? Oder gibt es auch eine Abwägung von Freiheit und Sicherheit?
Bäcker
Auslandsaufklärung ist nicht unzulässig an sich. Bin auch nicht dafür, Nachrichtendienste abzuschaffen. Das ist eine rechtliche Frage, keine grundrechtliche. Aber es ist keine Antwort, die Auslandsaufklärung in einem rechtsfreien Raum stattfinden zu lassen.
Annahme von Informationen anderer Dienste ist eine Einzelfallentscheidung. Klar gibt es eine Güterabwägung. Aber keine anlasslose, großflächige Anhäufung von Daten, in der Hoffnung, dass es mal etwas bringen könnte.
Internationaler Datenaustausch muss im Einzelfall abgewogen werden. Folter ist etwas anderes als gesetzliche Erlaubnisse für Vorbehalte.
Hoffmann-Riem
In Bezug auf Afghanistan habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich geantwortet. Ich zitiere das hier mal: […]
G‑10-Gesetz: Ich teile die Auffassung von Herrn Bäcker, dass es den Bedarf einer Überarbeitung gibt. Falls der Bundestag nicht bereit ist, könnte ein Viertel der Abgeordneten eine Normenkontrollklage anlegen. Dann könnte Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber besser: Bundestag.
Fall der Bombe in der Berliner S‑Bahn ist schwer zu beurteilen, weil man Details wissen muss. Man kann das nicht generell sagen. Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben ist das möglich. Das ist aber kein Blankoscheck.
Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit haben wir ausführlich diskutiert. In all unseren Entscheidungen dazu haben wir niemals den Freiheitsschutz absolut gesetzt. Natürlich kann ohne Sicherheit keine Freiheit garantiert werde, aber umgekehrt kann Freiheit nicht der Sicherheit geopfert werden. Selbstverständlich müssen wir abwägen. Aber konkret, nicht abstrakt.
Papier
Freiheit und Sicherheit hat am Bundesverfassungsgericht immer ganz zentrale Rolle gespielt. Wir haben ja nicht reihenweise Sicherheitsgesetze gekippt. Die Zielsetzungen haben wir oft anerkannt. Aber wenn Gesetze gescheitert, dann weil sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Sie waren unbestimmt und unverhältnismäßig, siehe Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Die Instrumente als solche sind nicht verworfen worden, aber die konkrete Ausgestaltung.
Das Gericht hat aber auch gesagt, dass die Freiheitsrechte nicht nur durch Übermaßverbot geschützt werden, sondern es gibt auch einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das ist der Menschenwürdekern der Freiheitsrechte. Wurde bei großem Lauschangriff entwickelt, bei TKÜ fortgeschrieben und auch bei Vorratsdatenspeicherung thematisiert.
Zwei Schranken des Bundesverfassungsgericht: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Abwägung) und Menschenwürdekern (absolut).Afghanistan: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sind Befugnisse da.
Frage nach der Bombe in der S‑Bahn: Fast eine Schicksalsfrage. Haben wir erstmals bei Folterverbot diskutiert. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Informationen unzulässig. Das gilt uneingeschränkt, für das Strafrecht. Zum Zwecke der konkreten Gefahrenabwehr dürfen die zuständigen Informationen durchaus zur Grundlage für weitere eigene Ermittlungen nutzen. Nicht in jedem Fal: nur wenn zentrale Schutzgüter bedroht sind und die Gefährdungslage konkret ist. Aber im Strafrecht ist ganz klar ein absolutes Verwendungsverbot.
Hoffmann-Riem
EuGH-Urteil zu Google in Spanien: Unternehmen müssen sich hierzulande an Gesetze halten, wenn sie hier Niederlassung haben oder Geschäfte machen.
Fragerunde 2: Linke
Martina Renner
Sitzen nur hier wegen Snowden: Whistleblowing. Könnte wirksamer Schutz vor Strafverfolgung dazu beitragen, das Verletzungen der Privatsphäre verhindert werden könnten? Was könnte Deutschland tun?
Papier
Als Verfassungsrechtler kann ich da wenig sagen. Wird man machen können, ist vermutlich auch sinnvoll. Auch in der Privatwirtschaft. Aber das ist keine Frage des Verfassungsrechts.
Hoffmann-Riem
Eine verfassungsrechtliche Pflicht sehe ich auch nicht. Eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit müsste man diskutieren. Gibt ja auch Sachen wir Kronzeugenregelung, allerdings nicht unumstritten. Kein verfassungsrechtliches Gebot, aber auch keine Pflicht, also wieder eine politische Abwägung.
Bäcker
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Fragerunde2 : Union
Roderich Kiesewetter
Wir haben keine weiteren Fragen.
$Danke
Möglicherweise haben wir weitere Fragen und werden Sie dann einladen.
Patrick Sensburg
Ich bin auch Teil der Fraktion und ich habe Fragen.
Ich komme aus dem Sauerland. Die Sauerland-Gruppe ist uns von der NSA mitgeteilt wurden. Das können sie bei der Wikipedia nachlesen. Die NSA hatte Mailverkehr zwischen Deutschland und Pakistan mitgehört. Nicht immer wird mitgeteilt, wie Informationen erworben wurden, auch auf Nachfrage. Wie soll also die Praxis aussehen?
Ich bin der Meinung, dass repressiv solche Informationen nicht genutzt werden können, aber präventiv ist es doch verfassungsrechtlich zwingend, diese Informationen zu nutzen. Sehen Sie also ein Verwertungsgebot oder können diese Informationen genutzt werden?Sehen Sie eine staatliche Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden? Sollen wir internationale Abkommen machen? Ist das Grundgesetz ausreichend oder muss etwas passieren? Wen sehen Sie in der Pflicht?
Bäcker
Natürlich gibt es schon immer Datenaustausch. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist das aber nicht befriedigend geklärt.
Vor allem ist das Nachrichtendienstrecht eine Rechtsmaterie, die sehr wenig geklärt ist. Aus nahe liegenen Gründen gibt es relativ wenige Gerichtsentscheidungen.
Eine Unterbelichtung in der juristischen Literatur. Hier betreten wir Neuland.S‑Bahn-Anschlag: Mit der Differenzierung von Herrn Papier kann ich gut leben.
Hoffmann-Riem
S‑Bahn-Anschlag: Differenzierung von präventiven und repressiven Maßnahmen ist sachgerecht. In Gefahrensituation wäre es im Polizeibereich nicht zu rechtfertigen, auf Hinweise nicht zu reagieren. Aber hier besteht Regelungsbedarf. Auch für die Geheimdienste.
Heute ist die räumliche Begrenzung von Grundrechten nicht mehr angemessen. Man sollte sich um internationale Abkommen bemühen, das besser zu regeln. Ich sage das vorsichtig, da man keinen Staat dazu zwingen kann. Aber vielleicht geht so etwas, zum Beispiel in Verhandlungen zu Freihandelszonen.
Novellierung § 87 f.
Papier
Es ist sicherlich sinnvoll, das Grundgesetz zu ergänzen. Ist über 60 Mal passiert, teilweise auch für Sachen, die auch mit einfachen Verordnungen oder Gesetzen gegangen wären (will keine Beispiele nennen, nenne aber zwei Beispiele).
Ich bin sonst kein Freund von Grundgesetzänderungen, aber hier sollte man das mal überlegen. Das ginge dann aber nur mit Expertise.Natürlich muss der deutsche Staat dafür Sorge tragen, dass deutsche Staatsbürger international über einen hinreichenden Menschenrechtsschutz verfügen.
Zur präventiven Verwendung von Daten, die einen Makel haben: Man muss schon sagen, dass der Datenaustausch mit ausländischen Diensten, die Mindeststandards von deutschen und EU-Recht eindeutig nicht genügen, zu entsprechenden rechtswidrigen Handlungen führen kann. Das gilt uneingeschränkt für Strafverfahren. Ich habe versucht, im Polizei- und Sicherheitsbereich eine Abwägung offen zu halten. Ein Erkenntnis- oder Wahrnehmungsverbot besteht nicht.
Fragerunde 2: Grüne
Hans-Christian Ströbele
NSA-Chef Alexander sagt: „Was regt ihr euch so auf? Das machen doch alle. Gerade auch die Deutschen.“ Deutsche Dienste sagen aber, dass sie Freunde nicht ausspionieren. Im Strafgesetzbuch und Verfassungsschutz-Gesetz gilt kein Unterschied für Freunde oder nicht. Kann man mit solchen Unterschieden auch unterschiedliche Regelungen treffen? Wer ausspäht und wer an diese Daten kommt?
Strategische Aufklärung: Wurde ja mit 20-Prozent-Hürde begründet. Und G‑10-Regelung sagt, dass Suchbegriffe von G‑10-Kommission genehmigt werden müssen. Ändert eine solche Einschränkung der Informations-Verwertung die Voraussetzung für den BND?
Halten sie es für sinnvoll, dass normale Auslands-TKÜ im Einzelfall genehmigt werden muss?
Papier
Ich teile ihre Auffassung nicht, dass der BND im Ausland alles tun darf. Bei Grundrechtseinriffen müssen gesetzliche Befugnisse vorhanden sein. Es gibt gesetzliche Grundlagen. Dass die nicht voraussetzlungslos sind: das gilt doch.
Ich bin mir nicht im Klaren, ob die gesetzlichen Regelungen über die strategische Überwachung erneuert/verfeinert werden müssten. Das kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.Befreundet oder nicht: Das ist eine politische Frage. Das Strafrecht unterscheidet nicht. Das sind politische Entscheidungen.
Hoffmann-Riem
„Freunde“ ist keine verfassungsrechtliche Kategorie.
Die G‑10-Kommission ist ja keine Pflicht für den Gesetzgeber. Das ist keine Lösung für alles.
Bäcker
Ich verstehe die Frage nach den Freunden so, ob es tragfähig ist, diese Entscheidung vorzunehmen. Das sehe ich schon, ich glaube Kriegsgefahr besteht aus Frankreich nicht.
Der Umstand, dass der BND tatsächlich nur wenig abhört, das kann so sein. Aber das ist eine Limitierung über Ethos und Budgetierung, nicht über das Recht. Das halte ich für unzureichend.
[Sensburg: Kurze Unterbrechung mit Formalitäten, weil namentliche Abstimmung im Plenum ist und der Ausschuss erst in 90 Minuten weitergehen soll. Nach kurzer Unterbrechung: geht doch weiter.]
Fragerunde 2: SPD
Welche Pflichten leiten sich für die Bundesregierung ab, unsere Arbeit im Ausschuss zu unterstützen? Gibt es eine juristische Pflicht, die Arbeit überhaupt zu unterstützen?
Bäcker
Eine grundrechtliche Schutzpflicht ist eröffnet.
Hoffmann-Riem
Es geht um die Frage zu den Aufgaben eines Untersuchungsausschusses. Welche Unterstützungspflichten hat eine Regierung gegenüber einem Ausschuss?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Regierung Sie nicht ausreichend unterstützt, dann sollten Sie über eine Klage nachdenken.Papier
Rechte eines Untersuchungsausschusses gegenüber der Bundesregierung. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Ausschussverweigerungsrecht anerkannt, aber nur in eng begrenzten Fällen. Zu allen großen Untersuchungsausschüssen, und dazu würde ich auch diesen zählen, gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Wenn Sie sich nicht hinreichend, vollständig und rechtzeitig informiert fühlen: klagen Sie.
Formalitäten, Vorsitzender
$Danke
$Formalitäten
$Abschied
[Auch von netzpolitik.org: Danke für’s Lesen.]
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: Auftrag der Bundesregierung: Gutachten zur Snowden-Befragung möglicherweise illegal
Verklagt erst Julian Assange, berät dann die Bundesregierung zu Edward Snowden: Aaron Watkins. : Auftrag der Bundesregierung: Gutachten zur Snowden-Befragung möglicherweise illegal Die Gutachten von britischen und amerikanischen Kanzleien zur Snowden-Befragung waren „überhaupt nicht zulässig“. Das sagte die linke Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss als Reaktion auf weitere Details. Die beiden Kanzleien waren schon vorher aufgefallen – als Reagan-Mitarbeiter beziehungsweise Assange-Gegner.
Vor zwei Wochen hatten wir die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung veröffentlicht. Vor allem das Gutachten einer amerikanischen Anwaltskanzlei, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA drohte, wurde kritisiert.
Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, hat mal eine schriftliche Frage an das Auswärtige Amt gestellt, wie viel der Steuerzahler für diese Gefälligkeitsgutachten zahlen musste. Die Antwort von Staatsministerin Maria Böhmer:
Für das Gutachten von Barrister Aaron Watkins hat die Kanzlei Matrix Chambers ein Honorar von 3.600 GBP (rund 4.370 Euro) in Rechnung gestellt. Eine Rechnung der Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. liegt der Bundesregierung noch nicht vor.
Auf die Frage, ob die Anwaltskanzleien bereits andere Aufträge von der Bundesregierung erhalten hatten, antwortete Böhmer:
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: Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)
Asyl für Snowden? Anklage für Abgeordnete. Sagen Juristen. Bild: <a href="https://shop.digitalcourage.de/thema/snowden">digitalcourage</a>. : Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates) Die Bundesregierung will eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindern. Zur Unterstützung hat sie ein Gutachten eingeholt, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA droht. Ein britisches Gutachten sieht keine Strafbarkeit der Abgeordneten. Die Opposition im Untersuchungsausschuss kritisiert das als „Gefälligkeitsgutachten“ und „Einschüchterungsversuch“.
Seit Mittwoch berichten Medien über Gutachten der Bundesregierung, mit dem diese eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindert. Leider wird immer nur in Auszügen berichtet. Wir haben jetzt alle drei „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Original-Dokumente erhalten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:
- Bericht der Bundesregierung (2. Mai 2014)
- Gutachten der US-Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. (21. April 2014)
- Gutachten der UK-Kanzlei Matrix Chambers
Hier die Zusammenfassungen:
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: NSA-Untersuchungsausschuss: Wie viel Aufklärung wird der Bundestag wagen?
: NSA-Untersuchungsausschuss: Wie viel Aufklärung wird der Bundestag wagen? Neben der Einsetzung des Ausschusses für digitale Agenda stand heute im Bundestag auch ein möglicher „NSA-Untersuchungsausschuss“ auf der Tagesordnung. Dabei standen zwei Anträge zur Debatte: Einer von den Regierungsparteien und einer von der Opposition.
Was soll im Mittelpunkt stehen?
Als erster Redner wies Hans-Christian Ströbele (B90/Grüne) darauf hin, dass es zumindest schonmal eine gute Nachricht sei, dass der Untersuchungsausschuss kommen werde, obwohl die CDU vor einiger Zeit noch behauptet habe es gäbe gar keinen Skandal. Bedauerlich sei, dass sich die Große Koalition nicht dem Antrag von Linken und Grünen angeschlossen habe, denn die zusätzlichen Punkte im Regierungsantrag dienten nicht der Aufklärung. Während im Oppositionsantrag die Frage im Mittelpunkt stehe, was man in Deutschland gewusst habe, rücke im Regierungsantrag die Frage in den Mittelpunkt, was die NSA gemacht habe. Ersteres sei im Bundestag gut untersuchbar, letzteres eher nicht. Es sei denn man holt Snowden und garantiert ihm einen sicheren Aufenthalt in Deutschland.
Thomas Silberhorn von der CSU meinte, es gehe um Nachrichtendienste anderer Staaten. Deswegen werde der Ausschuss Umwege machen müssen, um zuverlässige Aussagen zu Aktivitäten von amerikanischen und britischen Diensten machen zu können. Man spare im Regierungsantrag aber nicht mit unangenehmen Fragen in Bezug auf frühere Bundesregierungen und deutsche Dienste.
Auf die Zwischenfrage Ströbeles, warum denn dann überhaupt ein Gegenantrag eingebracht worden sei, meinte Silberhaar, der Untersuchungsgegenstand habe exakter definiert werden müssen, z.B. die Kontrollinstitutionen hätten ausdrücklich benannt werden müssen.