Martina Renner
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: Neues IT-Sicherheitsgesetz: Internet-Anbieter dürften zukünftig nicht-definierte „Steuerdaten“ auswerten
Gegen Störungen mit Steuerdaten vorgehen - was auch immer das ist. (Symbolbild) : Neues IT-Sicherheitsgesetz: Internet-Anbieter dürften zukünftig nicht-definierte „Steuerdaten“ auswerten Internet-Anbieter bekommen mehr Möglichkeiten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und zu filtern. Das steht in einer Änderung des IT-Sicherheitsgesetzes, die der Bundestag heute beschließt. Nur zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes müssen EU-Vorgaben eingepflegt werden.
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: Müsste die Bundesregierung Snowden an die USA ausliefern? Sie prüft. Und prüft. Und prüft.
: Müsste die Bundesregierung Snowden an die USA ausliefern? Sie prüft. Und prüft. Und prüft. Die Bundesregierung verschleppt die Prüfung, ob Edward Snowden an die USA ausgeliefert werden müsste, sollte er nach Deutschland einreisen. Und selbst die Informationen, die in den letzten Jahren von den USA kamen, hält die Bundesregierung geheim – auf Bitten des US-Justizministeriums.
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: BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist
Minderheitenrechte reichen nicht, um sich gegen die Große Koalition zu stemmen - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/ghost_bear/9345921516/">ghost_bear</a> : BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist Der Bundesgerichtshof revidiert den Beschluss, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden in Deutschland anhören muss. Die Opposition im Ausschuss habe nicht das Recht, eine Einladung zu erzwingen. Dafür wären 25 Prozent aller Stimmen nötig.
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: BND hörte New York Times und BBC ab (Update)
Die BND-Abhörstation in Bad Aibling - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/novofotoo/12416463195/">novofotoo</a> : BND hörte New York Times und BBC ab (Update) Der Bundesnachrichtendienst soll laut einem Bericht des Spiegel-Magazins seit 1999 dutzende ausländische Journalisten und Redaktionen abgehört haben. Opposition und Journalisten-Vereinigungen bezeichnen die Überwachung als „Angriff auf die Pressefreiheit“ und fordern politische Konsequenzen.
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: Trotz breiter Kritik: Bundeskabinett beschließt massenhafte Durchsuchung von Flüchtlingshandys
Ein Jugendlicher nutzt sein Smartphone. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/pabak/13677439224/sizes/h/">Pabak Sarkar</a> : Trotz breiter Kritik: Bundeskabinett beschließt massenhafte Durchsuchung von Flüchtlingshandys Das Bundeskabinett hat den „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschlossen. Dieser wird nicht nur zur massenhaften Durchsuchung von Datenträgern von Geflüchteten führen, sondern deren Rechte generell weiter einschränken. Die Opposition, Datenschützer und NGOs kritisieren das Vorhaben scharf.
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: Nach Wikileaks-Veröffentlichungen: Sensburg fordert Konsequenzen für Ausschussarbeit
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/hfiguiere/11015406653/sizes/h/">Hub☺</a> : Nach Wikileaks-Veröffentlichungen: Sensburg fordert Konsequenzen für Ausschussarbeit Der jetzt online stehende 90 Gigabyte große Fundus an Dokumenten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss bietet der Öffentlichkeit erhellende Einblicke in Geheimdienstarbeit. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses könnte die Enthüllung jedoch erschweren.
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: Bundesregierung verweigert NSA-Untersuchungsausschuss Informationen zu Vorwürfen gegen Snowden
Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren. : Bundesregierung verweigert NSA-Untersuchungsausschuss Informationen zu Vorwürfen gegen Snowden Im Streit um die Aufnahme Edward Snowdens in Deutschland und eine Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss hält die Bundesregierung Informationen zurück. Sie habe mittlerweile ein Schreiben des US-Justizministeriums zu den Strafvorwürfen erhalten, dürfe es aber nicht weitergeben. Bald ist die Zeit für eine Anhörung Snowdens abgelaufen.
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: Hintertüren in Kameras: BND leistet Beihilfe zu NSA-Spionage
Die Firma NetBotz trat an Kunden im Hochsicherheitsbereich heran. Am Frankfurter Flughafen wurde die Technologie dann 2007 in einem Serverraum installiert. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/misteral/14199030065/sizes/l"> I_am_Allan</a> : Hintertüren in Kameras: BND leistet Beihilfe zu NSA-Spionage Schon seit 2005 wusste der deutsche Auslandsgeheimdienst, dass ein Hersteller von Hochsicherheitskameras Hintertüren für US-Geheimdienste in seiner Technik verbaut hatte. Die Information gab der BND aus Rücksicht auf die amerikanischen Partner nicht weiter – obwohl die Technologie des Herstellers im Frankfurter Flughafen verwendet wird.
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: Reaktionen auf den BND-Bericht der Datenschutzbeauftragten: „Kontrolle muss engmaschiger und umfassender werden“
Fassade der neuen BND-Zentrale in Berlin. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/96dpi/14052441833/sizes/o/">Andreas Levers</a> : Reaktionen auf den BND-Bericht der Datenschutzbeauftragten: „Kontrolle muss engmaschiger und umfassender werden“ PolitikerInnen aus Opposition und Koalition fordern Konsequenzen aus dem von uns veröffentlichten Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten über die massenhafte Überwachung in der Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Bad-Aibling. Die Bundesregierung will den Bericht trotz wiederholter Nachfrage nicht kommentieren.
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: Bundesregierung: Keine Ahnung, wie derzeit im Netz ermittelt wird – aber trotzdem neue Befugnisse fordern
Licht ins Darknet bringen - dabei ermitteln die Behörden schon längst, nur wie genau, wissen sie offiziell nichtmal selbst - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/marfis75/5994807443/in/photolist-9fSkeM-a8JXp2-fSjV3i-crnjUW-8MjU8Q">marfis75</a> : Bundesregierung: Keine Ahnung, wie derzeit im Netz ermittelt wird – aber trotzdem neue Befugnisse fordern Die Bundesregierung gibt an, nicht zu wissen, wie und wie häufig Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Co. im sogenannten Darknet und im Internet ermitteln. Angeblich gibt es keine Statistiken, nicht einmal zu richterlichen Anordnungen. Das hindert die Regierung nicht daran, mehr Überwachungsbefugnisse zu fordern.
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: Zeitleiste: Die unendliche Geschichte der Zeugenaussage Snowdens im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
Keine Alternative: Vernehmung Snowdens in Moskau per Videokonferenz - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/alanandanders/9158418266/in/photolist-eXihFd-f7HSjq-qesnvN-ih5Uje-qeskvW-qU1BEH-rbtmkR-p6YmpB-oPu4hV-qU3o9P-f2yN36-p4WiAN-f1PVXi-oPth4a-f31JfN-kow1PW-f1FAYH-fyJmmq-f31HaC-c1UTf-eJq7mP-fcxyD4-f1g3YV-f1ab86-hycuoV-jDmWyM-jDwSxd-f1wVTK-eVwJc1-eW92NN-jCcHBZ-f6b1He-s4oGCm-f31MfC-eVkiJK-f2LxgR-jCcRfV-hLZNQy-geR6rP-heGZkF-hDy3AJ-eV4m3N-mkTq88-eURUqX-eURVBZ-eURXBR-eV4hmG-eW93c5-eVwKeq-hDy2oo">Alan Lam</a> : Zeitleiste: Die unendliche Geschichte der Zeugenaussage Snowdens im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Immer das Gleiche: Die Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss stellt einen Antrag auf die Vernehmung Snowdens in Deutschland. Die Koalition lehnt ihn ab. Die Regierung gibt seit Monaten vor, zu prüfen, ob Snowden in Deutschland sicher wäre, will aber die USA nicht verärgern. Wir haben eine Übersicht erstellt.
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: Snowden-Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition geht vor den Bundesgerichtshof
Demonstranten fordern im August 2014 auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration den NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland zu holen. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/14897868538/in/photolist-oGttho-oYGmMF-oYGbrk-oYXEtg-hDy32N-oGtzMB-oGwc6v-oGtaHs-oGtrfh-hDyoTf-hDv6Ha-oGwSpP-nGAade-hDxKN4-nqoPa5-nJEyVB-nqoRC1-oGsQma-hDwtE2-nqoCfQ-oGt32L-fhYLPr-hDzaTp-oWZ8bA-oGwrou-oYXFAX-oYZaqQ-hDw35K-hDN5Ez-oYXDEn-hDNhso-hDNpcW-nqoAmD-nGRf8Y-nGT8Xi-hDNbeF-oYZ89A-hDv4fz-hDNHqh-hDvjaW-nqoQeE-nGTgRV-hDPye8-hDuGWD-nGFtPo-hDuYdF-nqoLgD-nGPU7C-oYGe3H-nqoNLj">Jakob Huber/Campact</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0-Lizenz</a> : Snowden-Vernehmung im NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition geht vor den Bundesgerichtshof Seit Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses wird um die Art und Weise der Vernehmung von Edward Snowden gerungen. Da sich Große Koalition und Bundesregierung weigern, eine Befragung von Snowden in Deutschland voranzubringen, gehen Grüne und Linke nun vor den Bundesgerichtshof.
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: Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das?
Beim Verfassungsschutz in Berlin-Treptow ist XKeyscore schon seit 2013 installiert, nur so zum Test - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz#/media/File:Verfassungsschutz_berlin.jpg">Wo st 01</a> : Überwachungssoftware XKeyscore und der Verfassungsschutz: Dürfen die das? Wir wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die NSA-Spionagesoftware XKeyscore besitzt. Wofür genau, das wissen wir nicht. Denn das BfV hat keine Berechtigung dafür, Massenüberwachung durchzuführen. Doch genau dafür ist XKeyscore da – es macht Daten aus Massenüberwachung durchsuchbar, seien es E‑Mails, Telefonate, Metadaten oder sonstige Kommunikationsprodukte.
Die Antwort der Bundesregierung (Volltext aus dem PDF befreit unten) auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag bringt keinen Aufschluss darüber. Schon gar nicht für die Öffentlichkeit, denn große Teile der Antwort sind als GEHEIM eingestuft.
Testbetrieb seit 2013
Laut Bundesregierung läuft XKeyscore seit Ende September 2013 im Testbetrieb. Dieser Testbetrieb dauere weiterhin an. Was Testbetrieb bedeutet, ist unklar. Zu Beginn sei es um die generelle Funktionsfähigkeit von XKeyscore gegangen, derzeit prüfe man immer noch „verschiedenartige Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss“, sowie Anforderungen an die G10-Auswertung. Darüber, ob XKeyscore nach den Tests weiter eingesetzt werden soll, sei noch nicht entschieden.
Die für die Tests verwandten Daten seien Daten, die „zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden“. Für die Erhebung selbst nutze man XKeyscore nicht. Ob die Ergebnisse, die XKeyscore bezüglich der Testdaten liefert, genutzt werden, erfährt man nicht.
Perseus, Poseidon und ein Meer voller Daten
Die Erhebung selbst geschieht durch Perseus. Perseus kann eine Vielzahl von Kommunikationsarten erfassen: Sprache, Telefax, SMS, E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere. Mit der Auswertung tut es sich jedoch schwer. Passend, dass XKeyscore vom BfV Poseidon genannt wird. Der nämlich rettete in Überlieferungen der griechischen Mythologie Perseus vor dem Ertrinken – hier wohl vor dem Ertrinken im Meer massenhafter Überwachungsdaten.
Unterstützung vom BND
Der Auslandsgeheimdienst BND benutzt XKeyscore bereits seit längerem, unter anderem in Bad Aibling. Und er half ebenfalls dem BfV, XKeyscore einzuführen. Von Mai 2013 bis April 2015 saß ein Verbindungsbeamter des BND im BfV, um Mitarbeiter zu schulen.
Dieser Verbindungsbeamte, A. Sch., war auch bereits im NSA-Untersuchungsausschuss geladen. Wegen besonderen Identitätsschutzes wurde er jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
Weitere Testorte von XKeyscore waren Schöningen, wo die Software nach Angaben des ehemaligen Leiters „so gut wie gar nicht“ mehr eingesetzt wird. In Gablingen, einer weiteren Abhöranlage, waren auch Tests vorgesehen. Die Verweigerungshaltung des Leiters Alois Nöbauer im NSA-Untersuchungsausschuss verhinderte jedoch, dass aussagekräftige Details öffentlich wurden. Zuerst wollte er sich nicht einmal daran erinnern, was XKeyscore genau ist. Im späteren Verlauf gestand er ein, dass ein Test geplant war, aber man wohl „Glück gehabt“ habe, dass es nie in Betrieb ging.
Nichts aus den Snowden-Enthüllungen gelernt
Mit „Glück gehabt“ meinte er wohl, dass man damit einer Diskussion entging, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen zu XKeyscore aufkam. Dabei kam nämlich heraus, dass sich BND und BfV die Software mit Daten erkaufen. Im August 2015 veröffentlichten Kai Biermann und Yassin Musharabash zusätzlich auf Zeit Online den zugehörigen Vertrag, darin heißt es:
The BfV will: To the maximum extent possible share all data relevant to NSA’s mission.
In der Antwort der Bundesregierung klingt das anders. Man gebe Daten nur weiter, wenn die Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des G10-Gesetzes erfüllt seien. Das Problem: Kontrolliert werden diese Voraussetzungen durch das BfV allein, das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) war von Beginn an nur unzureichend informiert worden. So bemängelte PKGr-Mitglied Hans-Christian Ströbele, dass er wieder erst aus der Presse „von einem neuen Vertrag BfV/NSA und unerlaubter Weitergabe deutscher Daten“ erfahren habe.
Dass die Tests weiterlaufen zeigt, dass man nichts aus Snowden gelernt hat, so auch Fragestellerin Martina Renner:
Das BfV tut so, also hätte es die Enthüllungen von Edward Snowden nie gegeben und verschleiert wie gewohnt. Es ist absolut unglaubwürdig, dass eine reduzierte Form der NSA-Software XKeyscore jahrelang nur getestet wird. Hier stellen sich sofort neue Fragen: Mit welchen Daten wird getestet? Was passiert mit den Ergebnissen? Was bedeutet überhaupt ‚Test’?
Es mutet dreist an, dass die Regierung ihr Bedauern darüber äußert, dass „die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt“ sei. Dass so viel an die Öffentlichkeit gelangt, könne Nachteile für „die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten“ bedeuten. Reflexion über das eigene Handeln und die Verfassungsmäßigkeit desselben findet hier nicht statt.
Wie geht es weiter?
Die Antworten lassen viele Fragen offen und viele Antworten im Geheimen. Umso spannender, dass der NSA-Untersuchungsausschuss sich in dieser Woche dem Thema widmen wird. Zu Gast ist unter anderem Doreen Delmdahl vom BfV, die Leiterin der „Arbeitsgruppe XKeyscore“. Renner kündigt an:
Wir werden nächste Woche mit den Vernehmungen von Zeugen aus dem BfV zu diesem Thema beginnen und genau diese Fragen stellen. Dann wird sich zeigen, wie weit die Arroganz des Geheimdienstes gegenüber dem Parlament trägt.
Denn: Sollte das BfV tatsächlich länger als drei Jahre brauchen, um festzustellen, ob eine Software gesetzeskonform einsetzbar ist, dann ist entweder im BfV was faul oder es ist Zeit, das Projekt als undurchführbar einzustellen.
Ich kann mir im Übrigen beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass die NSA keine Gegenleistung für das Tool XKeyscore erwartet. Es widerspräche allen bisherigen Erkenntnissen.
Volltext aus dem PDF befreit
Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Die Tests des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der Software xKeyscore
BT-Drucksache 18/7326
Vorbemerkung der Fragesteller:
Im August 2013 ließ die Bundesregierung, nachdem das Programm bzw. die Software xKeyscore durch die Snowden-Dokumente an die Öffentlichkeit geraten war, in der Antwort auf eine Kleine Anfrage dazu verlauten, dass „Gemäß den geltenden Regelungen des Artikel 10-Gesetzes (…) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen der Kommunikationsüberwachung nur Individualüberwachungsmaßnahmen durch(führt). Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur die Telekommunikation einzelner bestimmter Kennungen (wie bspw. Rufnummern) überwacht werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person, der diese Kennungen zugeordnet werden kann, in Verdacht steht, eine schwere Straftat (sogenannte Katalogstraftat) zu planen, zu begehen oder begangen zu haben. Die aus einer solchen Individualüberwachungsmaßnahme gewonnenen Kommunikationsdaten, werden zur weiteren Verdachtsaufklärung technisch aufbereitet, analysiert und ausgewertet. Zur verbesserten Aufbereitung, Analyse und Auswertung dieser aus einer Individualüberwachungsmaßnahme nach Artikel 10-Gesetz gewonnenen Daten testet das BfV gegenwärtig eine Variante der Software xKeyscore.“ (BT Drs. 17/14560). Über den Erhalt von xKeyscores hat das BfV der Bundesregierung am 22, Juli 2013 berichtet, über „erste Sondierungen“ wurde die Bundesregierung schon Anfang 2012, ein Jahr vorher also, unterrichtet. Seit dem 19. Juni 2013 „steht die Software zu Testzwecken zur Verfügung“ (ebda.). Inzwischen wurden zwar weitere Einzelheiten bekannt, die allerdings den genauen Umgang, die Funktion und die, auch rechtliche, Bedeutung der Software in der Anwendung des BfV nicht klarer machten.
Der Spiegel definiert das Programm folgendermaßen: „XKEYSCORE – Software, mit der Analysten Spähmöglichkeiten ausleuchten können, bevor das Ziel formal festgelegt wurde. Kann alle Kommunikationsinhalte abgreifen („full take“) und „sehr schnell“ Usernamen und Passwörter ausspionieren. xKeyscore kann alle Suchen automatisch nach drei Stunden wiederholen, was dem Analysten Spionage „nahezu in Echtzeit“ ermögliche“ (Spiegel-Online vom 18. Juni 2014). Diese Funktionsbeschreibung erklärt die oben zitierte gewundene Darstellung der Bundesregierung, wirft mehr als rechtliche Fragen an den realen Einsatz des Programms beim BfV auf und klärt nicht das besondere Interesse der US-amerikanischen NSA und des Bundesnachrichtendienstes (BND) an der Übernahme von xKeyscore durch das BfV.
Denn genau ein solches besonderes und dringendes Interesse wird aus Veröffentlichungen wie Zeit-Online vom 26.August 2015 deutlich, in denen von regelrechten Deals zwischen NSA und BND einerseits mit Vertretern bis zur obersten Ebene des BfV die Rede ist und zwar gemäß dem Motto „Software gegen Daten“. Im April 2013 sollen diese Verhandlungen mit einer Übereinkunft zwischen den drei beteiligten Diensten zur Überlassung des Programms an das BfV abgeschlossen worden sein. Damit ist aber der Stand der Verwendung des Programms durch das BfV keineswegs geklärt, denn am 29. Oktober 2015 antwortet die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Renner/Fraktion DIE LINKE. offensichtlich mit dem Textbaustein der eingangs zitierten Antwort vom August 2013: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz testet gegenwärtig eine Variante der Software XKeyscore, um ihren Mehrwert für einen möglichen späteren generellen und dauerhaften Einsatz bewerten zu können“ (BtDrs.18/06521).
Seit zweieinhalb Jahren testet das BfV also eine Software, über deren Verwendung nach langen Verhandlungen eine Übereinkunft getroffen wurde ohne dass die Bundesregierung den „Mehrwert“ derselben nennen kann oder will und bisher auch über die konkreten Gründe für eine derart lange Testphase schweigt.
Vorbemerkung:
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1, 2, 7, 15, 16, 18, 19 und 20 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Dies gilt auch für die finanziellen Ressourcen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Aufgabenerfüllung gern. § 10 a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nach einem geheimen Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt werden.Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und nachrichtendienstlichen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Nachrichtendienstbehörden gezogen werden. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen zu den Fragen 1, 2, 7, 18, 19 und 20 als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Venivaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft.
1. Welche Variante von xKeyscore wurde seit 2013 durch welche Abteilung des BfV getestet und von welchem Ausgangsprogramm – z.B. des BND oder der NSA – ist die dem BfV zur Verfügung stehende Softwareversion eine Variante und worin unterscheidet sie sich genau von der Ausgangsversion?
Es wird in Abteilung 3 des BfV eine Version der Software xKeyscore (XKS) getestet. Diese Softwareversion hat das BfV vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten. Die Software wird im BfV im Rahmen der Testaktivitäten zur Analyse von Kommunikationsdaten venrvendet, welche vom BfV zuvor rechtmäßig nach den Voraussetzungen des G10-Gesetzes erhoben wurden. Zur Erhebung von Daten wird die im BfV getestete Version nicht genutzt.
Hinsichtlich der Funktionsweise wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
2. Wann genau haben die Tests im BfV begonnen und welche Modifikationen wurden im Laufe der Jahre an der dem BfV zur Verfügung stehenden Variante von xKeyscore durch wen (BfV, NSA oder BND) vorgenommen?
Die Software wurde dem BfV Mitte des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt. Seither laufen Tests. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 69 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17l14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
3. War ursprünglich eine solange Testphase vorgesehen? Wenn nein, welche Probleme haben die lange Dauer erzwungen?
In einer sog. Proof of Concept-Testphase über sechs Monate vom 30. September 2013 bis 1. April 2014 sollte zunächst grob geprüft werden, welche Funktionalitäten die Software XKS besitzt und ob sich die bereitgestellte Software auf der vorgesehenen Hardware installieren lässt. Weitere zeitliche Vorgaben für den Testbetrieb wurden nicht gemacht.
Aufgrund verschiedenartiger Sicherheitserfordernisse, die eine im BfV eingesetzte Software erfüllen muss, sowie der Anforderungen an die G10-Auswertung dauert der Testbetrieb weiterhin an.
4. Gab es unterschiedliche, abgrenzbare oder definierbare Testphasen und wenn ja, welche Ziele wurden in den jeweiligen Phasen konkret verfolgt und mit welchen Ergebnissen wurden diese jeweils abgeschlossen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Es gab verschiedene Tests, die sich mit der eigentlichen Funktionsfähigkeit der Software, der allgemeinen Nutzung für die Auswertung/Analyse von G10-Kommunikationsdaten und auch dem Testen der Auswertung der verschiedenartigen im Rahmen von G10-Maßnahmen erlangten Daten befassten. Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsarchitektur gelegt, um dieses Programm ggf. innerhalb des BfV im Rahmen eines Netzes gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) zu venNenden. Entsprechende Sicherheitserfordernisse für den dauerhaften Betrieb in Netzen bedürfen eines intensiven Prüfverfahrens, das noch immer andauert.
5. Wann und durch welche Testergebnisse unterstützt wurde von wem über die grundsätzliche Verwendbarkeit von xKeyscore durch das BfV entschieden?
Über eine endgültige Verwendung im BfV wurde wegen noch andauernder Tests noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 73 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
6. Welche technischen Entwicklungen im oder für das BfV wurden/werden durch die Übernahme von xKeyscore hinfällig, worin genau besteht der „Mehrwert“ von dem die Bundesregierung in den zitierten Antworten spricht und welche Rolle spielt das BfV-eigene neue System Perseus?
Bei Perseus handelt es sich um die aktuelle TKÜ-Anlage des BfV, welche G1O-Kommunikation erfasst und decodiert.
XKS wird im Rahmen der G10-Auswertung zur Analyse von bereits erhobenen G10-Daten eingesetzt und ergänzt somit das dem BfV zur Verfügung stehende Instrumentarium zur Auswertung von nach G10 erhobenen Daten. Hierin besteht auch der Mehrwert. Konkrete technische Entwicklungen wurden durch die Bereitstellung nicht hinfällig.
7. Was wird derzeit mit welchen Daten und welchen Ergebnissen genau getestet, worin unterscheiden sich diese von denen im Jahr 2014 und worin unterscheidet sich die aktuelle Testphase von einem Regelbetrieb?
Bezüglich der Testbestandteile und Testdaten wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5 verwiesen. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
8. Worin besteht das besondere Interesse der NSA an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 wird verwiesen.
9. Worin besteht das besondere Interesse des BND an einer Verwendung von xKeyscore durch das BfV?
Der BND hat kein eigenes besonderes Interesse am Einsatz von XKS durch das BfV.
10. Welche technischen, juristischen und politischen Probleme stehen der Übernahme in den Regelbetrieb im Weg?
Auf die verschiedenartigen technischen Sicherheitserfordernisse wurde bereits in den Antworten zu Frage 3 und 4 hingewiesen. Eine Netzintegration der Anwendung kann erst nach intensivem Prüfverfahren in Betracht gezogen werden.
Der gegenwärtig laufende Testbetrieb soll die Frage eines diesbezüglichen Bedarfs bzw. der technischen Möglichkeiten klären.
11. Welche personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Veränderungen/Entwicklungen im BfV sind seit Beginn der Tests von xKeyscore notwendig geworden, welche davon sind umgesetzt?
Für den Test der Software wurde dem BfV zeitweise ein BND-Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, der BfV-Personal an der Software schulen sollte. Das testende Personal muss über IT-Kenntnisse verfügen, die teilweise über allgemeine IT-Anwendungen hinausgehen. Für die Mitarbeiter wurde eine AG gegründet. Darüber hinaus waren für den Testbetrieb keine besonderen, personellen, qualifikatorischen und organisatorischen Änderungen erforderlich.
12. Aus welchen Gründen, mit welchem Status und welchen genauen Aufgaben arbeitet ein Verbindungsmann des BND in welcher Abteilung des BfV, wurde seine Stelle im BND neu besetzt und gehörte er zu den militärischen Mitarbeitern des BND?
Vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2015 war ein ziviler Mitarbeiter der Abteilung Technische Aufklärung des BND zur Abt.3 des BfV zum Betrieb und zur Anwendungsunterstützung von XKS abgeordnet. Seine Stelle im BND wurde nicht neu besetzt.
13. Welche Rolle haben die Veröffentlichungen über die NSA und das Programm xKeyscore für die interne Arbeit gespielt und welche Auswirkungen hatte die teilweise ja sehr scharfe öffentliche Kritik auf die interne und die Öffentlichkeitsarbeit?
Bei BfV und BND gingen die Veröffentlichungen über die NSA (National Security Agency) und das Programm XKS mit einer deutlich erhöhten Arbeitsbelastung einher. Die Medienberichterstattung hat vor Augen geführt, dass die Notwendigkeit der internationalen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit der Öffentlichkeit kaum bekannt ist. Die Veröffentlichung von mutmaßlichen NSA-Dokumenten durch Edward Snowden hat zu einem Anstieg an Presseanfragen geführt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Bekanntwerden von Arbeitsmethoden der internationalen Zusammenarbeit schadet, weil Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland sondern auch im Ausland zugänglich gemacht werden. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ergeben.
14. Von wem ging die allererste Überlegung, das erste Angebot bzw. die erste Nachfrage aus, das xKeyscore für das BfV zu verwenden?
Im Rahmen der kontinuierlichen internationalen Zusammenarbeit wurde dem BfV die Software XKS vorgestellt.
15. Welche haushalterischen Folgen hat die Übernahme von xKeyscores durch das BfV seit Beginn der Tests entfaltet (Bitte nach Jahr, Personal und sonstige Kosten aufführen)?
16. In welchen Titeln wurden im Jahr 2013 Kosten und/oder Projekte aufgeführt, die mit der Übernahme und den Tests von xKeyscore verbunden waren (bitte mit Titel und Höhe aufführen)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:
Die Ausgaben des BfV sind in einem geheimen Wirtschaftsplan gemäß § 10a BHO veranschlagt. Diesbezügliche Anfragen werden grundsätzlich nur gegenüber den hierfür zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags, dem Vertrauensgremium (gemäß § 10 a BHO) sowie dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Nachrichtendienste des Bundes beantwortet.
17. Inwieweit ist die Überlassung von xKeyscore an das BfV im Laufe der Verhandlungen und Tests an die Bedingung der Weitergabe von Daten an BND und NSA geknüpft, wie es die veröffentlichten Teile der „Terms of reference“ vom April 2013 (Zeit-Online vom 26.08.2015) nahelegen?
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das BfV erfolgt nur auf der Grundlage des § 19 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG), wenn die dort geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern es sich bei den Daten um Erkenntnisse aus G10-Maßnahmen bzw. um Erkenntnisse aus besonderen Auskunftsverlangen gemäß § 8a BVerfSchG handelt, müssen zusätzlich die Erfordernisse des § 4 G10 vorliegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 65 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD auf BT-Drs. 17/14560 vom 14. August 2013 verwiesen.
18. Inwiefern eröffnet die Verwendung von xKeyscore durch das BfV weitergehende Möglichkeiten der Datenweitergabe an BND und NSA als bisher und welche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind dafür nötig bzw. werden nötig werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Eine weitergehende Datenweitergabe erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
19. Wann und durch wen wurden das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses (VG) und die G10-Kommission über den Einsatz und die mit xKeyscore verbundenen Tests und Entwicklungen informiert?
Das BfV hat das PKGr und die G10-Kommission vor Beginn der Tests von XKS unterrichtet. Seitdem wurden die genannten Gremien anlassbezogen weiter über den Stand informiert. Im Übrigen wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
20. Welche anderen Mitgliedstaaten (MS) der EU testen seit wann xKeyscore bzw. setzen das Programm seit wann im Regelbetrieb ein?
Es wird auf den als GEHEIM eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen.
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: Irrtum oder Lüge? Fehler der Bundesregierung bei Beantwortung von Fragen zur NSA-Spionage
Die NSA spioniert nicht gegen deutsche und europäische Ziele? Leider falsch. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/kalleboo/2240834096">kalleboo</a> : Irrtum oder Lüge? Fehler der Bundesregierung bei Beantwortung von Fragen zur NSA-Spionage In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 14. Januar wies Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung von sechs Parlamentarischen Anfragen Fehler eingeräumt hat. Renner hatte im November zwei Mal nachgefragt, inwieweit Parlamentarische Fragen unter Einbeziehung der Selektoren-Ablehnungslisten revidiert und für falsch erklärt werden müssen. Kurt Graulich hatte diese Listen als Sonderbeauftragter der Bundesregierung eingesehen und ein umstrittenes Gutachten verfasst.
Die Bundesregierung hatte immer wieder behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse dazu vor, dass US-Geheimdienste deutsche und europäische Ziele ausspionieren. Glaubwürdig waren diese Behauptungen schon lange nicht mehr.
So wurde mittlerweile eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Juli 2013 widerlegt. Damals – so wie im September 2013 erneut – behauptete die Regierung:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu angeblichen Ausspähungsversuchen US-amerikanischer Dienste gegen deutsche bzw. EU-Institutionen oder diplomatische Vertretungen vor.
Im Selektorenbericht Graulichs finden sich allein 957 Selektoren, die Mailadressen von EU-Institutionen zuordenbar sind. Dazu kommen 135 Telefonieselektoren. Regierungen und andere staatliche Stellen in der EU sind mit 23.643 Internetselektoren, 206 Telefonieselektoren und 102 im Bericht nicht näher spezifizierten Selektoren vertreten.
Andere Arten der Spionage sind in diese Aufzählung noch gar nicht einbezogen. So berichtete etwa Spiegel Online im Juni 2013 auf Grundlage von Snowden-Dokumenten, dass die NSA EU-Botschaften verwanzt habe.
Im August 2013 wurde behauptet, es gebe keine Hinweise, dass in Deutschland Daten ausgespäht würden. In Graulichs Bericht finden sich 4.971 Internet- und 54 Telefonieselektoren, die deutschen natürlichen und juristischen Personen zuzuordnen sind. Auch von Spionageoperationen gegen deutsche Ministerien, Botschaften und sonstige Vertretungen wollte man im September 2013 nichts wissen. Der Grünenabgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte damals anlässlich der Berichterstattung über NSA-Spionage gegen diplomatische Vertretungen in Frankreich, Italien und Griechenland eine Schriftliche Anfrage an die Regierung gerichtet. Damals wurde darauf verwiesen, dass man sowohl beim Bundesamt für Verfassungsschutz als auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Prüfungen vorgenommen habe bzw. vornehme, die zu keinen belastbaren und sicherheitskritischen Erkenntnissen geführt hätten.
Zwei weitere falsche Antworten auf Anfragen stammen aus dem Dezember 2013. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen sind längst nicht die einzigen Fehlbehauptungen. In Pressestatements hatte man immer wieder beteuert, dass es keine Überwachungsaffäre gebe und im NSA-Ausschuss verteidigte sich schon so mancher Zeuge damit, dass man keinen Anlass gehabt habe, daran zu zweifeln, dass sich die USA auf deutschem Boden an deutsches Recht hielten – allen Medienveröffentlichungen der letzten zweieinhalb Jahre zum Trotz.
Fraglich ist, inwieweit der Bundesregierung entgegen ihrer Behauptungen bewusst war, wie weit die Spionage der USA reicht und wie sehr der BND tatkräftig dabei mithalf. Laut Medienberichten wusste das Bundeskanzleramt seit 2006 von NSA-Selektoren, die sich gegen europäische Ziele – die Firmen EADS und Eurocopter – richteten und die vom BND 2005 und 2006 entdeckt wurden. Im BND hatte man die Funde damals offensichtlich nicht als Grund gesehen, die Selektoren systematisch nach weiteren Verstößen gegen gemeinsame Vereinbarungen zu untersuchen.
Es fällt auch auf, dass die Antworten auf Renners Anfrage sehr unkonkret sind. Klaus-Dieter Fritsche, Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, gibt keine vollständigen Antworten. Zwar verweist er auf die Drucksachen der falsch beantworteten Fragen, eine vollständige Aufzählung der Fehler unterbleibt. Es wird exemplarisch verwiesen, alle Antworten sind ähnlich aufgebaut wie diese:
Vgl. bspw. Teil 3, I.2. a) (S. 130ff) des Abschlussberichtes der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich.
Martina Renner, die Fragestellerin kritisiert die Ungenauigkeit der Antwort und das Verhalten der Regierung:
Der Umgang von Geheimdienstkoordinator Fritsche mit meinen Fragen illustriert sehr gut, wie perfide sich die Regierung sich bei diesem Riesen-BND-Skandal aus der Affäre zu ziehen versucht. Mit einer Presseerklärung der Bundesregierung im April wurde uns signalisiert, dass es ein Problem gab, dass dieses Problem erkannt wurde und jetzt gelöst wird. Ganz transparent und selbstkritisch. Wir hören hier förmlich Herrn Schindler zu uns sprechen.
Wenn die Öffentlichkeit nicht ganz so genau hinschaut, hinter den verschlossenen Türen des Ausschusses, spricht Herr Fritsche zu uns und dann klingt es ganz anders: Hier gibt es kein Problem, und ansonsten ist jede weitere Nachfrage fast schon eine Gefährdung der nationalen Sicherheit.
Die Bundesregierung hatte selbst, ganz ohne Not, erklärt, dass sie die Antworten auf verschiedene parlamentarische Fragen überprüfen muss. Ihr Geheimdienstkoordinator sagt nun durch die Blume, ich solle mir bitte schön selbst zusammen suchen, was damit gemeint sein könnte. Seine ‚Antworten’ sind eine Unverschämtheit dem Parlament gegenüber, die ich im Übrigen nicht hinnehmen werde. Natürlich muss die Bundesregierung uns mitteilen, wenn sie im Nachhinein feststellt, dass sie uns falsche Informationen gegeben hat. Wir sind hier im Kern des Auftrags des Untersuchungsausschusses: was wusste die Bundesregierung das Agieren des BND, und wenn sie von rechtswidrigen Vorgängen wusste, warum hat sie es
nicht unterbunden? Wer im Kanzleramt wusste von der Spionage gegen EADS, gegen deutsche Diplomaten und UNICEF? Das ist nicht bequem, aber es muss auf den Tisch. -
: Rechtsanwalt Eisenberg will mehr Rederecht im NSA-Untersuchungsausschuss, Vorsitzender erteilt Abfuhr
Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im <a href="http://www.tagesschau.de/inland/bnd-nsa-103.html">ARD-Morgenmagazin</a> : Rechtsanwalt Eisenberg will mehr Rederecht im NSA-Untersuchungsausschuss, Vorsitzender erteilt Abfuhr Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vertritt im NSA-Untersuchungsausschuss viele der BND-Zeug*innen. Er ist für seine Zwischenrufe bekannt und hat schon manchesmal die Abgeordneten an den Rande der Weißglut getrieben, wenn er sich angemaßt hat, zu bestimmen, was zum Untersuchungsgegenstand oder ‑zeitpunkt gehört und wann seine Zeug*innen sich erinnern können oder nicht.
Nun ist der Konflikt weiter eskaliert. Eisenberg richtete zwei Schreiben an die Abgeordneten. Panorama berichtet:
Darin behauptet er, seine Mandanten würden mit Aussagen konfrontiert, die sie nie gemacht hätten. Die Abgeordneten stellten Fragen, die nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt seien. Auch würden die Aussagen der BND-Zeugen als sinnentleert verhöhnt. Vor allen Dingen fordert Eisenberg ein deutlich umfassenderes Rederecht für ihn, den rechtlichen Beistand.
Veröffentlich wurde auch die Antwort des Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg:
Wegen Ihrer zahlreichen Zwischenrufe fühlen Sie sich zu Unrecht zur Ordnung gerufen. Seien Sie daran erinnert, dass dem rechtlichen Beistand eines Zeugen selbst kein Rede- oder Antragsrecht zusteht. Schon gar nicht ist es dem rechtlichen Beistand gestattet, ohne Worterteilung Zwischenrufe zu tätigen oder sonst das Wort zu ergreifen. Es ist aber geübte Praxis – auch in diesem Untersuchungsausschuss, auf ausdrückliche Bitte der Zeugin oder des Zeugen dem rechtlichen Beistand das Wort zu erteilen.
Durch die Dreistigkeit, Rederecht zu fordern, wird klar, dass Eisenberg den NSA-Untersuchungsausschuss nicht zuletzt für seine persönliche Profilierung nutzt. Es ist außerdem fraglich, ob es mit einem Rechtsbeistand für eine Vielzahl von BND-Zeug*innen gewahrt werden kann, dass die Zeug*innen nicht durch die Kenntnis früherer Aussagen beeinflusst werden. Das merkten auch Ausschussmitglieder immer wieder an, vor allem Martina Renner, die Eisenberg während der Ausschusssitzungen mehrfach kritisierte.
Dass Eisenberg unter diesen Umständen noch mehr fordert, als ihm zusteht, ist eine Vermessenheit, die daran zweifeln lässt, wie tragbar er für eine solche Aufgabe ist. Denn die Aufklärung mit erinnerungsschwachen BND-Zeug*innen ist bereit ohne einen solchen Anwalt schwer genug.