Kurzversion: Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV. Das macht (fast) allen Arbeit, aber selbst der Jugendschutz profitiert davon nicht. Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen. Nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der […]