Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Termine der Abschlusstournee!

Sticky: Wer meine Notiztabelle zum JMStV ergänzen kann oder Korrekturen hat:
Bitte in die Kommentare. Mail geht natürlich auch. Danke!

Ganze 50 Tage (handgezählt!) hat das Jahr 2010 noch. Deutlich weniger haben die Landesparlamente der deutschen Bundesländer, um den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – so der offiziellen Name des JMStV – abzusegnen, damit dieser am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Verweigert nur ein Parlament die Ratifizierung, wäre der Vertrag zunächst gescheitert. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber immer noch möglich!

Anbei die Termine der Abschlusstournee mit den Terminen der Abstimmungen. In vier fünf Parlamenten ist die Entscheidung bereits gefallen, drei zwei werden voraussichtlich noch im November entscheiden, 2 Termine sind für Anfang Dezember angesetzt. In den 7 verbleibenden Parlamenten wird die Entscheidung wohl erst in der dritten Dezemberwoche  fallen:

Gesetzentwurf angenommen:
09. September: Thüringen
05. Oktober: Niedersachsen
27. Oktober: Baden-Württemberg
10. November: Bremen
11. November: Sachsen-Anhalt

Entscheidung noch offen:
17. November: Rheinland-Pfalz
vsl. 24. November: Hamburg

vsl. 7./8. Dezember: Saarland (Anhörung am 02. Dezember)
vsl. 9. Dezember: Berlin
vsl. 14.-16. Dezember: Bayern, Brandenburg, Hessen
vsl. 14.-17. Dezember: Sachsen, Schleswig-Holstein
vsl. 15.-16. Dezember: Nordrhein-Westfalen
15. Dezember: Mecklenburg-Vorpommern

Vor allem im Saarland, in Berlin und in NRW dürfte es sich noch lohnen, den für den eigenen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten in einer Bürgersprechstunde oder in einem persönlichen Gespräch auf die zahlreichen Probleme des Staatsvertrags hinzuweisen. Kompakt gebündelte Argumente gibt es in der Stellungnahme des AK Zensur zum JMStV (PDF) oder in diesem Arguliner der Piratenpatei (PDF), den auch Nicht-Piraten herunterladen, ausdrucken und verwenden dürfen. Viel Erfolg!

6 Ergänzungen

  1. Die Kennzeichnung der Seiten ist doch nicht verpflichtend, oder habe ich da was falsch verstanden?
    Die ISP sind ebensowenig dazu angehalten bestimmte Seiten nicht mehr zu übertragen?
    Wird hier nicht gerade wieder mal das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet?
    Wenn somit Eltern die Sicherheit suggeriert wird, dass ihre armen, kleinen Kinder am Netz geschützt sind, dann begrüße ich diese Initiative.

  2. @moritz:

    Die Kennzeichnung der Seiten ist doch nicht verpflichtend, oder habe ich da was falsch verstanden?

    Sobald eine „Erziehungsbeeinträchtigung“ für 12-jährige Kinder vermutet werden kann, muss man als Anbieter handeln. Als Anbieter hast du dann drei Optionen: Kennzeichnung, „Sendezeitbeschränkung“ oder Zugangskontrolle.

    Siehe dazu auch die Stellungnahme des AK Zensur (PDF):

    „Die neuen Regelungen haben zur Folge, dass Millionen von Webseiten-Betreibern, Bloggern, Anbieter von Online-Projekten und Web 2.0-Diensten alle ihre Inhalte, die teilweise seit 15 Jahren online sind, auf potentiell für 12-jährige Kinder „erziehungsbeeinträchtigende“ durchforsten müssen.“

    Die ISP sind ebensowenig dazu angehalten bestimmte Seiten nicht mehr zu übertragen?

    Die für den Jugendmedienschutz in Deutschland zuständige KJM behält sich explizit vor „Sperrverfügungen“ zu erlassen, wenn Angebote nicht den Anforderungen des dt. Jugendschutzes entsprechen.

    Wird hier nicht gerade wieder mal das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet?

    Natürlich. Von den neuen Regelungen profitieren vor allem große und kommerzielle Anbieter.

    Wenn somit Eltern die Sicherheit suggeriert wird,

    Das ist eines der Probleme, es wird eben nur Sicherheit suggeriert. Deutlich wichtiger wäre Eltern klar zu machen, dass technische Lösungen nicht geeignet sind, soziale Probleme zu lösen. Erziehung ist eine Frage von Kommunikation, Respekt und Verantwortung. Nicht von Filtersoftware und Stoppschildern.

  3. Spinn ich jetzt? Wer ist das? Die Schill-Partei? Nein, „Die Linke“!?

    „Sollte es sich herausstellen, dass die freiwillige Selbstkontrolle nicht greift, wird es notwendig sein, dass es hier eine Kontrolle durch den Staat gibt. Also ein kontrollierbares Jugendmedienschutzgesetz. […] Drei Jahre […] ein Probelauf um zu sehen ob die freiwillige Selbstkontrolle Makulatur ist oder wirklich ernst genommen wird, [dass] liegt nicht nur bei den Familien sondern auch den Anbietern“.

    http://www.youtube.com/watch?v=bgtRLHaYyR4

    Ahhhhhhaaaa: Ein „kontrollierbares Gesetz“. Achso. Und: Wenn „die Anbieter“ nicht mitspielen, gibts nach drei Jahren…. ja was denn?

    Versuch einer Antwort: Dann gibts halt

    Ein „kontrollierbares Jugendschutzgesetz“ […) „des Staates“ (achso!), das dann „ernst genommen wird“. Klingt schon echt gruselig, was da so alles an Unsinn in einem unqualifizierten Redebeitrag so mitschwingt.

    Crazy Stuff, Weser-Linke!
    Ich wohne zum Glück nicht in Bremen, aber weiß vielleicht jemand, wo man die gesamte Debatte ansehen kann?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.