Falls sich in den letzten Wochen jemand gefragt hat, wie und wann es beim JMStV weitergeht: Die Länder wollen Ende des Jahres beraten, ob und wann ein weiterer Anlauf unternommen werden soll. Soweit zumindest die Aussage von StS Martin Stadelmaier (Staatskanzlei RLP) in einer Anhörung vor dem hessischen Landtag Anfang Mai:
Die Länder sind dabei, die Situation zu sondieren. Es ist völlig klar, dass jetzt zunächst einmal viele Gespräche notwendig sind. […] Wir haben uns in der Ländergemeinschaft vorgenommen, bis zum Jahresende diese Sondierungen abzuschließen und sie dann mit wissenschaftlicher Begleitung auszuwerten. Die Federführung hat das Land Nordrhein-Westfalen. Wir werden am Ende des Jahres gemeinsam beraten, ob und wie wir einen Anlauf zu einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nehmen wollen. […] Die Länder sind nur gewillt, diese Frage anzugehen, wenn sich abzeichnet, dass unser Vorhaben in den 16 Landtagen mehrheitsfähig ist.
Tatsächlich gibt es zur Zeit beinahe jede Woche einen halbwegs offiziellen Termin, wo irgendwer, irgendwo mit irgendwem über den JMStV und seine Zukunft spricht. Sei es auf Einladung der Kommission für Jugendmedienschutz, selbstorganisiert wie beim JMStVCamp in Essen – oder, gleich nächste Woche wieder – auf dem Medienforum.NRW.
Gestern machte der medienpolitische Wanderzirkus (Das soll nicht abwertend klingen. Tatsächlich trifft man aber regelmäßig auf die gleichen Leute) in Wiesbaden Halt. Die Grünen im hessischen Landtag hatten in eben diesen zur Veranstaltung „Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz – Wie geht das?“ eingeladen.
Ich selber hatte das Vergnügen, in einem moderierten Workshop mit Friedemann Schindler (jugendschutz.net) und Otto Vollmers (juristischer Referent Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) über die „Technischen Möglichkeiten im Jugendmedienschutz“ (PDF) zu referieren (Übrigens direkt nach Christian „Mr. Topf“ Scholz, der sicher auch noch was zur Veranstaltungen schreiben wird, und parallel zu Alvar Freude).
Nun, was soll ich sagen? Besonders ergiebig fand ich die Debatte leider nicht, dafür war das Thema wohl zu komplex und die Zeit zu knapp. Letztendlich haben wir es geschafft, knapp eine Stunde weitgehend aneinander vorbeizureden. Bereits die Eingangsstatements bzw. Präsentationen (vor allem meine …) gerieten viel zu lang. Für die anschließende Debatte blieben gerade einmal 10 oder 15 Minuten. Wie auch immer: Falls sich jemand für die Folien interessiert, bitte, hier (PDF, 4,8MB):
Ich hatte 4 netzpolitische Kernprobleme, die ich unbedingt unterbringen wollte:
- Bereits der JMStV von 2003 sah Sperrverfügungen/Internetsperren vor. Die entsprechende Passage findet sich auch im Entwurf von 2010. Man kann es sehen und nennen, wie man will: Jede Sperrverfügung ist ein Schritt Richtung Zensurinfrastruktur. Die technische Grundlage ist ohnehin identisch.
- Ob Jugendschutzsoftware in der Grundeinstellung nicht gekennzeichnete Inhalte blockieren soll, wurde noch im Dezember 2010 kontrovers diskutiert. In einer Stellungnahme von Mai 2011 empfiehlt die KJM Anbietern von Jugendschutzprogrammen „in den Altersgruppen „12 bis unter 16 Jahre“ und „16 Jahre und älter“ Blacklist-Konzepte einzusetzen und nicht gekennzeichnete Inhalte standardmäßig frei zu schalten“. Parallel prüft die KJM, ob das Jugendschutzprogramm Eltern die Sperrung ungekennzeichneter Inhalte erlaubt.
- Die Regulierungsansätze des JMStV‑E orientieren sich an der Rundfunkwelt und werden dynamischen Webinhalten nicht gerecht. Das Konzept „Jugendschutzsoftware“ mag bei einem zentralen Familien-PC greifen, wird der Hardwarerealität Jugendlicher (Smartphone, eigene Rechner und Internetzugänge, Spielekonsolen (vgl. JIM-Studie)) aber nicht gerecht.
- Die Kombination aus einheitlicher Kennzeichnung, modular einbindbaren Filterlisten und einer Filterung auf Routerebene führt – technische konsequent fortgeführt/weitergedacht – zum Modell „Jugendschutz als Service“ auf Provider-/Netzwerkebene. Bereits bei einer Filterung auf Routerebene wäre zu diskutieren, ob und unter welchen Umständen die Einbindung einer nicht mehr nutzerautonomen „BKA-Liste“ mit „absolut unzulässigen Inhalten“ geboten wäre. Siehe Folie 15ff.
Ob ich alle Punkte unterbringen konnte? Schwierig, gerade Nummer 4 ist ja schon hart an der Verschwörungsdystopie ‚) Spaß gemacht hat es trotzdem. Ich bin ja ohnehin der Meinung, dass die Diskussionen abseits des Programms mitunter mehr bringen, als die eigentlichen Panels.
