freie meinungsäußerung
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Terrorismusbekämpfung: USA durchleuchten Soziale Medien nach terroristischen Bedrohungen aus dem Inland
Der Sturm auf das Kapitol war Auslöser für das Vorhaben des DHS. Terrorismusbekämpfung: USA durchleuchten Soziale Medien nach terroristischen Bedrohungen aus dem Inland Das US-Heimatschutzministerium setzt ein neues Warnsystem für die Bekämpfung terroristischer Bedrohungen in sozialen Medien ein, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und mindern. Bürgerrechtsgruppen fürchten Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit und kritisieren die Überwachung.
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Terrorismus im Netz: Eine Datenbank soll’s richten
Das "Global Internet Forum to Counter Terrorism" soll terroristische und extremistische Inhalte aus dem Netz filtern. Terrorismus im Netz: Eine Datenbank soll’s richten Uploadfilter samt einer zentralisierten Datenbank sollen terroristische und extremistische Inhalte aus dem Internet fegen. Eingerichtet nach Druck von Regierungen, aber betrieben von großen IT-Konzernen, könnte der Ansatz maßgeblich darüber entscheiden, was künftig im Netz gesagt werden darf.
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: Russland wirft Youtube vor, sich in innere Angelegenheiten einzumischen
Die russische Regierung will die Verbreitung solcher Bilder erschweren. (Symbolbild) : Russland wirft Youtube vor, sich in innere Angelegenheiten einzumischen In Moskau wird seit Wochen demonstriert, am Samstag waren bis zu 50.000 Demonstranten auf der Straße. Die russische Medienaufsichtsbehörde forderte Youtube am Tag danach auf, Videos von den Demonstrationen nicht weiter zu verbreiten.
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: Dominanz großer Tech-Monopole verhindern: UN-Bericht drängt auf stärkere Kontrolle von KI-Systemen
Künstliche Intelligenz greift in unser Leben ein. Wer steuert da eigentlich was? UN-Sonderberichterstatter Kaye wünscht sich mehr Transparenz von Firmen und Staaten : Dominanz großer Tech-Monopole verhindern: UN-Bericht drängt auf stärkere Kontrolle von KI-Systemen Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit warnt vor steigender Vermischung der Interessen von Regierungen mit denen von privaten Firmen. Denn Staaten lagern Überwachung und Zensur von Inhalten immer öfter an die großen Daten-Monopolisten aus.
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: Donald Trumps Twitterkonto ist ein öffentliches Forum
Donald Trump bei der Conservative Political Action Conference in Maryland. : Donald Trumps Twitterkonto ist ein öffentliches Forum Wenn der Präsident der Vereinigten Staaten unerwünschte Nutzer auf Twitter blockiert, handelt er rechtswidrig. Ein New Yorker Bezirksgericht urteilte, dass Trumps Social-Media-Team dadurch die Redefreiheit einschränke. Politikern wird es mit dem Urteil schwerer gemacht, ihre Kritiker aus Online-Debatten auszusperren.
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: Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt
Gemeinfreies Bild <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:L_Origine_du_Monde-Courbet-Orsay-cadre.jpg">Wikiemdia Commons</a> : Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt Das Berufungsgericht in Paris erklärte in der letzten Woche die französische Justiz generell für zuständig, sobald es auf Facebook zu Rechtsstreitigkeiten kommt – obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Kalifornien und eine Niederlassung in Irland hat.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks stimmen Nutzer einer Klausel zu, dass sie sich bei eventuellen Streitfällen der US-amerikanischen Gerichtbarkeit unterwerfen. Diese Klausel hat das französische Gericht jedoch nun für nichtig erklärt, da sie unfair und exzessiv sei:
15. Streitfälle
1. Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen, und du stimmst zu, dass du dich bei einem Prozess hinsichtlich aller derartigen Ansprüche der personenbezogenen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte unterwirfst.Anlass war die Zensur und Schließung des Kontos eines französischen Lehrers im Februar 2011. Sein Verbrechen: Er veröffentlichte das Kunstwerk Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet auf seiner Seite zusammen mit einem Link zu einem Dokumentarfilm auf Arte. Facebook nutzt schon seit längerem „Gemeinschaftsstandards“, um sich zum privaten Sittenwächter zu ernennen und in Europa vollkommen legale Meinungsäußerungen zu zensieren. Bilder, die Genitalien oder entblößte weibliche Brustwarzen darstellen, sind verboten.
Der Lehrer klagte daraufhin gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma habe seine Meinungsfreiheit verletzt und forderte 20.000 Euro Schadenersatz. Im März 2015 erklärte das Pariser Landgericht, dass nicht ein Gericht in Kalifornien sondern die französische Justiz zuständig sei. Facebook legte Widerspruch ein und verlor in der letzten Woche vor dem Berufungsgericht. Dieses Urteil wird sich nun in Frankreich auf alle US-amerikanischen Dienste mit ähnlichen Klauseln auswirken.
Le Monde gegenüber erklärte der Anwalt des Lehrers „dass dies ein Urteil ist, das Geschichte machen wird. Es wird Facebook dazu zwingen, die Klausel zu löschen und darüber hinaus alle amerikanischen Dienste, die sie benutzen.“ In den kommenden Monaten werden sich die Anhörungen wieder dem eigentlichen Inhalt der Klage zuwenden und über die Zensur und Löschungen von Facebook urteilen.
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: Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook?
Justizminister Heiko Maas. Lizenz: CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar : Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook? Letzte Woche kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an, dass er sich gerne mit Facebook über die Gemeinschaftsstandards des US-Unternehmens unterhalten wolle. Der Tagesspiegel berichtete, dass der Minister über die Art und Weise unzufrieden ist, wie Facebook mit rassistischen und fremdenfeindlichen Einträgen umgeht.
In einem Brief wies er Facebook darauf hin, dass das Soziale Netzwerk nach eigenen Angaben alle Hassbotschaften löscht, „in denen unter anderem Rasse, Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, schwere Behinderungen oder Krankheiten von Personen angegriffen würden“. Im Artikel des Tagesspiegels und andere die über seinen Brief berichten, ist jedoch ganz und gar nicht klar, um welche Art von Inhalten es ihm eigentlich geht.
Allgemeine Konfusion: Unerwünschte (aber legale) Inhalte vs. illegale Aktivitäten
Es scheint, als leide Heiko Maas an der weit verbreiteten Krankheit, die das Differenzierungsvermögen zwischen rechtswidrigen Einträgen und der legitimen Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Viel zu oft werden unerwünschte (aber legale) Inhalte und illegale Aktivitäten im Netz vermischt. Dies zeigte dann auch prompt die Antwort von Facebook auf seinen Brief, die das Thema Mobbing gleich mit in den Topf wirft: Eine Sprecherin erklärte, Facebook trage eine „besondere Verantwortung“ und arbeite „jeden Tag sehr hart daran, die Menschen auf Facebook vor Missbrauch, Hassrede und Mobbing zu schützen“.
In Deutschland fallen Hassreden unter den Tatbestand der Volksverhetzung (StGB, §130(1)), der dann erfüllt ist, wenn jemand zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zur Gewalt gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet werden. Beim Thema Mobbing sieht es jedoch anders aus, denn bislang ist beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand.
Die ZEIT erwähnte, dass Maas mehr „Eigeninitiative“ vom Unternehmen fordere – und dies ist mehr als bedenklich. Er bittet Facebook nun zu einem Gespräch in sein Ministerium, „um Möglichkeiten zu erörtern, die Effektivität und Transparenz ihrer Gemeinschaftsstandards zu verbessern“. Mehr Transparenz ist ja generell begrüßenswert, aber was meint er mit Effektivität? Ein Blick in die Grundchrechtecharta (Art. 52) genügt, um zu festzustellen, dass es äußert heikel ist, einem US-Unternehmen polizeiliche und richterliche Aufgaben sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen zu übergeben.
Viel zu häufig sperrt Facebook bereits Einträge oder ganze Konten, die hierzulande vollkommen legal sind – etwa aus der LGBT-Community oder weil sie zu viel (weibliche) Brust zeigen. So wurde 2012 das Facebook-Konto des New Yorkers vorübergehend gesperrt, da ein Cartoon mit zwei Pinselstrichen gegen die Gemeinschaftsstandards verstieß (nicht aber gegen deutsches Recht). Dasselbe Schicksal ereilte vor einigen Monaten Femen-Aktivistin Eloïse Bouton, als sie das Titelbild ihres Buchs „Confession d’une ex-Femen“ hochlud. Weiterhin gibt es bisher keine Strafen für die missbräuchliche Meldung von legitimen Einträgen – ein Problem unter dem Dissidenten weltweit leiden. Hinzu kommt, dass die Moderation der Inhalte auf Facebook nicht nur von Dublin aus, sondern immer häufiger von Arbeitskräften in Indien oder komplett automatisiert gehandhabt wird.
Willkürliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch US-Unternehmen
Heiko Maas hat Recht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist kein Raum, in dem US-Unternehmen willkürlich löschen und sperren können, was hierzulande unter die legale Meinungsäußerung fällt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die Zensuraktivitäten von Facebook bereits ein Problem sind. Jetzt darf nicht auf vermehrte außergerichtliche Aktivitäten und Prozesse ohne klare rechtliche Grundlage, Aufsicht und justizielle Kontrolle gepocht werden.
Eine weitere Frage könnte Maas dem Sozialen Netzwerk stellen: Warum verbietet Facebook illegales Verhalten noch einmal doppelt-gemoppelt durch die eigenen Gemeinschaftsstandards? Aber es wird noch komplizierter. Im WDR-Blog führt Dennis Horn drei Beispiele auf, die nach Facebook’s Gemeinschaftsstandards vollkommen OK wären, in Deutschland jedoch sehr wahrscheinlich rechtswidrig sind.
Der Vorgang, um mutmaßlich illegale Inhalten und Posts sperren zu lassen, müsste in der Praxis viel besser getrennt sein von Prozessen für das Sperren von Inhalten, die den Gemeinschaftsstandard oder die AGBs eines Providers verletzen. Für Nutzer muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob sie beschuldigt werden gegen AGBs oder ob sie gegen das Gesetz verstoßen. Was weiterhin fehlt sind fairere Prozesse, wie zum Beispiel Notifikationen an den Nutzer und die Möglichkeit für einen Widerspruch vor der Sperrung eines Posts oder Accounts. Weiterhin muss ein Recht auf Wiedergutmachung her, sobald fälschlicherweise gelöscht oder gesperrt wurde.
Das eigentliche Problem: Effektive Strafverfolgung von rechten Terroristen
Sollte es sich bei der Forderung von Heiko Maas nun aber um klar illegale Einträge handeln, dann ist Facebook bereits rechtlich nach Kenntnisnahme des Inhalts zur Löschung verpflichtet. Es ist genau wie in der analogen Welt: Jeder kann Strafanzeige stellen, denn dann sind Polizei und Gerichte dazu gezwungen, zu ermitteln. Anstatt einfach nur mehr Engagement von Facebook zu fordern, wäre es also umso wichtiger zu erfahren, wie Maas die Ermittlung und Verfolgung der Täter plant und wie bereits geltendes Rechts durchgesetzt wird – nicht zuletzt um so zu verhindern, dass Inhalte überall an vielen verschiedenen Stellen immer wieder hochgeladen werden.
Patrick Beuth schreibt vollkommen richtig, dass Justizminister Maas nicht so tun sollte, als könne Facebook die Hasstiraden gegen Flüchtlinge im Netz alleine stoppen. Leider wird bereits viel zu oft von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder anderen Providern erwartet, dass sie darüber urteilen, ob Inhalte gegen Zivil- oder Strafrecht verstoßen ohne dass die Strafverfolgung hinterher kommt. Der Innenpolitische Sprecher der Bundesfraktion Volker Beck bestätigte in einem Statement, dass zu oft „fast keine keine Anstrengungen zur Ermittlung der Täter“ unternommen würden. Und genau das ist das eigentliche Problem.
Was wir brauchen, ist eine Analyse von bereits existierenden Ansätzen und Best Practices für das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, ohne dass Grundrechte verletzt werden. Wenn Maas eine wirklich sinnvolle Lösung finden möchte, sollte er daher nicht nur ein Gespräch mit Facebook führen, sondern direkt auch Justizbehörden, Nutzer und Bürgerrechtler mit an den Tisch setzen – damit ein solcher Ansatz erarbeitet werden und Zensur durch willkürliche Aktivitäten eines US-Unternehmens verhindert werden können.
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: Gerichtsurteil: Wikipedia in Italien nicht haftbar für konkrete Inhalte
: Gerichtsurteil: Wikipedia in Italien nicht haftbar für konkrete Inhalte
Wie die Wikimedia Foundation gestern mitteilte, hat die Wikipedia in Italien einen wichtigen gerichtlichen Sieg errungen. Das seit vier Jahren laufende Gerichtsverfahren um 20 Millionen Euro beschäftigte sich mit der Frage, ob die Wikipedia haftbar ist für angeblich diffamierende Aussagen über den italienischen Politiker Antonio Angelucci (in der italienischen Version). Am 9. Juli wurde nun vom Roman Civil Tribunal entschieden: Nein. Wikipedia ist nicht haftbar und nicht rechtlich verantwortlich für Inhalte, die ihre Nutzer frei einstellen und bearbeiten können. Es handle sich nicht um einen Inhalteanbieter oder gar ein Online Journal, wie die Kläger forderten, sondern um einen Hosting-Anbieter. Im Unterschied zu einem Inhalteanbieter ist dieser nur dann haftbar, wenn er von unpassenden Inhalten Meldung erhält und diese dann nicht löscht. Das Gericht wendete hier die generellen Prinzipien der Richtlinie über Elektronischen Handel der EU an (2000/31/EG), auch wenn Wikipedia als nicht europäisches Unternehmen nicht direkt darunter fällt.Freude über dieses Urteil ist auch deswegen angebracht, da es über den einzelnen Fall hinausgeht, da Wikipedias Stand in Italien zum ersten Mal vollständig beurteilt wird. Darüber hinaus kann es besseren Schutz freier Meinungsäußerung in Italien nach sich ziehen.
Ein Aspekt freilich sorgt noch für Verwunderung, auf den auch die Wikimedia Foundation vor Gericht hinwies: Jeder kann bei Wikipedia Artikel bearbeiten. Angelucci hätte seinen eigenen einfach selbst ändern und die ihn störenden Aspekte entfernen können.