Donald Trumps Twitterkonto ist ein öffentliches Forum

Wenn der Präsident der Vereinigten Staaten unerwünschte Nutzer auf Twitter blockiert, handelt er rechtswidrig. Ein New Yorker Bezirksgericht urteilte, dass Trumps Social-Media-Team dadurch die Redefreiheit einschränke. Politikern wird es mit dem Urteil schwerer gemacht, ihre Kritiker aus Online-Debatten auszusperren.

Donald Trump bei der Conservative Political Action Conference in Maryland. CC-BY-SA 2.0 Gage Skidmore

Gestern hat das Bundesbezirksgericht New York entschieden: Donald Trump und sein Social-Media-Team dürfen nicht willkürlich Nutzer auf Twitter blockieren. Im Sommer 2017 hatte eine Gruppe von Twitter-Nutzern Klage gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten eingereicht, nachdem er sie auf der Plattform blockiert hatte.

Blockiert Trump jemanden auf Twitter, kann der- oder diejenige nicht nur keine Nachrichten und Tweets mehr an Trump adressieren, sondern auch selbst über das eigene Konto keine Tweets mehr lesen, die Trump absetzt. Auch die Antworten und Reaktionen der Twitter-Community auf Trumps Äußerungen bleiben ihm verborgen, solange er oder sie eingeloggt ist.

Trumps Account ist ein „public forum“

Besonders dieses Vorenthalten von Informationen und das Ausschließen aus der Debatte verstoße gegen den ersten Verfassungszusatz, argumentierten die Kläger:

Trumps Account @realDonaldTrump ist eine Art digitale Stadthalle, in der der Präsident und seine Berater Neuigkeiten und Informationen in Form von Tweets an die Öffentlichkeit kommunizieren; und die Öffentlichkeit nutzt die Antwort-Funktion, um auf den Präsidenten und seine Berater zu reagieren und Ansichten auszutauschen.

Die freie Rede würde insofern eingeschränkt, dass Trump unliebsame Meinungen einfach aus den Diskussionen, die über seinen Account laufen, entfernt. Das jetzt verkündete Urteil folgte dieser Argumentation weitestgehend. Donald Trumps Account sei in der Tat ein öffentliches Forum und falle somit auch unter den ersten Verfassungszusatz. Kein Beamter, auch nicht der Präsident, heißt es weiter, dürfe Personen wegen ihrer Ansichten blockieren.

Das Knights First Amendment Institute der Columbia Universität, das die Kläger vertrat, begrüßte das Urteil:

Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden, da sie eine sorgfältige Anwendung der Kernprinzipien des ersten Verfassungszusatzes auf Regierungszensur auf einer neuen Kommunikationsplattform darstellt. Die Gewohnheit des Präsidenten, Kritiker auf Twitter zu blockieren, ist schädlich und verfassungswidrig und wir hoffen, dass diese Entscheidung dem ein Ende bereitet.

Auch die deutsche Polizei blockiert gern auf Twitter

Interessant ist das Urteil auch deswegen, weil das Problem in Deutschland nicht unbekannt ist: Hier gab es Kritik gegen die Social-Media-Accounts der Polizei, die kritische Nutzer auf Twitter blockierten. Ein Parlamentsgutachten hatte die Polizei für das Blockieren gerügt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte plant, gerichtlich gegen das Blockieren vorzugehen. Auch die Bundesministerien blockieren einzelne Nutzer nach Gutdünken.

Das Urteil der New Yorker Richterin legitimiert Twitter als Plattform der politischen Debatte. Die blockierten Inhalte seien „Rede über Dinge von öffentlichen Interesse“ (“speech on matters of public concern”). Zumindest in den USA dürfte das Urteil darüber hinaus als Präzedenzfall Wirkung zeigen. Die Argumente dafür, dass Twitter als Ort der öffentlichen politischen Diskussion dient, lassen sich problemlos auch auf andere soziale Netzwerke übertragen. Amtsinhaber in den USA werden in Zukunft in allen sozialen Netzwerken vorsichtiger mit dem Instrument des Blockierens umgehen müssen.

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2 Ergänzungen

  1. Hallo,werdet doch mal wach! Seit wann haben wir hier und in der Rest der Welt „Meinungsfreiheit „! Es steht doch fest, wenn irgendwas gegen den Strich der Politiker geht wird nicht nur geblockt sondern auch gelogen. .Ja, das dürfen die. Trump wurde nicht klar gewählt, er wurde aufgezwungen. Fragt euch doch einmal wer die Stimmen zur Wahl des Präsidenten gibt! !!Am Ende sicher nicht das Volk. Als Milliardär hätte er sich klar alles erkaufen können.

  2. Ich habe gerade festgestellt, dass ich auch von Trump blockiert werde, obwohl ich gar kein aktiver Twitter-Nutzer bin, hatte mich aber ein paar Mal (sachlich) kritisch geäußert. Gerade wollte ich Trumps Account @realDonaldTrump öffnen, da bekomme ich die Meldung „403 Forbidden: The server understood the request, but is refusing to fulfill it.“. Das kann ich gar nicht glauben, ich bin doch nur eine unwichtige Einzelperson aus Deutschland und der amerikanische Präsident blockiert mich? Ist das ein Witz?
    Über einen anderen Browser, der mich nicht automatisch in meinen Twitter-Account einloggt, geht es dann wieder.
    Unglaublich, ich kann es einfach nicht fassen.

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