Digital Rights
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: Aktueller Stand gegen Softwarepatente
: Aktueller Stand gegen Softwarepatente Mario Behling hat für Perspektive89 auf dem 24C3 Andre Rebentisch und Benjamin Henrion vom FFII über den Kampf gegen Softwarepatente und den Einsatz für Offene Standards interviewt:
Das Interview ist auf englisch.
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: US-Regierung will Berufung bei Krypto-Freispruch
: US-Regierung will Berufung bei Krypto-Freispruch Heise berichtet: US-Regierung besteht auf Herausgabe eines Krypto-Passwortes.
Die US-Regierung hat Berufung gegen das Urteil eines Verwaltungsrichters in Vermont eingelegt, wonach ein Beschuldigter in einem Kinderpornograpie-Fall sein Passwort für die Verschlüsselungssoftware PGP (Pretty Good Privacy) nicht offenbaren muss. Dies berichten einstimmig die kanadische Zeitung National Post sowie die US-amerikanische Washington Post. US-Sicherheitsbehörden streben in der juristischen Auseinandersetzung demnach eine Grundsatzentscheidung an. Verbrecher und Terroristen würden verstärkt vergleichsweise günstige und leicht zu erwerbende Kryptoprodukte nutzen, erklärte ein FBI-Sprecher. Wenn es dabei allein um das Verstecken von Beweisen für eine Straftat gehe, sei ein „logischer und im Einklang mit der Verfassung stehender Weg über die Gerichte“ zu finden, Strafverfolgern Zugang zu den verschlüsselten Daten zu verschaffen.
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: Das Media Defender – Update
: Das Media Defender – Update Im September des vergangenen Jahres tauchten Geschäftsdaten der Firma Media Defender im Netz auf. Die Firma bietet u.a. den Service, im Auftrag von Rechteinhabern Tauschbörsen zu manipulieren, z.B. indem man gefakte Daten einstellt. Die gesamte E‑Mail-Kommunikation des Unternehmens wurde offengelegt und die Geschäftspraktiken transparent. Der Journalist Daniel Roth hat dem Jugendlichen hinterher recherchiert, der das getan hat, ihn getroffen und daraus eine spannende Story gemacht: The Pirates Can’t Be Stopped.
This teenager hacked into the outfit charged with protecting companies like Sony, Universal, and Activision from online piracy—the most daring exploit yet in the escalating war between fans and corporate giants. Guess which side is winning.
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: Digitale Wasserzeichen
: Digitale Wasserzeichen Tonspion verweist auf ein älteres Interview mit dem MP3-Erfinder Professor Brandenburg in der Frage zu den DRM-Alternativen: DRM ist tot, es lebe DRM! Es geht um digitale Wasserzeichen, die unerlaubtes vervielfältigen und in den Umlauf bringen untersagen sollen:
LWDRM versucht etwas ähnliches. Wie aus dem Presserecht bekannt: wenn ich etwas veröffentlichen will, dann muß ich darunter schreiben „verantwortlich im Sinne des Presserechtes“. Ähnlich dort – wenn ich Musik, elektronische Musik in ein Format bringen will, das ich weitergeben kann, dann muß ich elektronisch unterschreiben. Und, wenn das an der falschen Stelle wieder auftaucht, bin ich derjenige, der die kritischen Fragen zu beantworten oder eine Strafe zu zahlen hat. Das ist natürlich etwas, was entsprechend auch von der Rechtslage her abgesichert sein muß. Wo ich auch auf kritische Fragen bezüglich Schutz der Personenrechte und ähnliches aufpassen muß. Aber die Grundidee, daß damit Dinge, die im privaten Bereich passieren, qua Definition entzogen und möglich sind ohne Einschränkungen, und daß ich andererseits weiß, daß, sobald ich die Musik aus dem privaten Bereich herausgebe, das dann illegal ist und verfolgt werden und gefunden werden kann – das sollte eigentlich weithin akzeptabel sein.“
Meiner Meinung nach ist ein Grundproblem in der Argumentation die gewandelte Bedeutung von „privatem Bereich“ im digitalen Zeitalter. Früher war dies im analogen Bereich einfach: Privat war, was nicht auffiel, meist im persönlichen Umfeld passiert und auch durchaus räumlich begrenzt. Im digitalen Zeitalter haben wir geänderte Rahmenbedingungen: Das Leben spielt sich bei vielen auch online ab, Freunde sitzen über den Globus verteilt. Wenn man früher im privaten Rahmen Kollagen aus urheberrechtlich geschützten Werken erstellte, wurde dies nicht bestraft. Wenn man heute Mash-Ups (digitale Kollagen) macht und diese online zur Verfügung stellt, so gibt das Probleme. Und dies wird immer mehr von Bürgern gemacht werden. Die Antwort der Politik und der Lobbygruppen ist einfach: Verfolgen und bestrafen. Aber löst das die Probleme und ist das im Interesse unserer Gesellschaft? Meiner Meinung nach nicht. Das muss wieder legalisiert werden.
Zum Thema digitale Wasserzeichen gibt es auch noch offene Fragen wie z.B.:
* Was passiert mit einem Verbraucher, wenn man in einem Musikshop Musik legal kauft, auf dem MP3-Player kopiert, dieser geklaut wird und die Lieder in Tauchbörsen auftauchen?
* Wird ein Werk vielleicht durch ein Wasserzeichen zu stark verändert und verstösst das gegen das Urheberrecht?
* Leidet die Qualität unter Wasserzeichen?
* Können mit Wasserzeichen personenbezogene Daten ermittelt werden? Leidet dadurch die Privatsphäre der Käufer?
* Was passiert, wenn ich eine Privatkopie mache und eine® meiner Bekannten diese in eine Tauschbörse stellt ? (Danke Erlehmann)Da gibts sicherlich noch mehr offene Fragen…
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: Online-Umfrage zur Gesundheitskarte
: Online-Umfrage zur Gesundheitskarte Privatsphaere.org hat eine Online-Umfrage zur Gesundheitskarte gestartet:
Mit zunehmendem Altern der Gesellschaft sind explodierende Kosten im Gesundheitssystem zu erwarten. Wenn die eGK eingeführt ist wird die Schweigepflicht zwecks Beitragsstabilität wohl auch bei Dicken, Rauchern, Sportlern, Nichtsportlern, Weinliebhabern und weiteren Risikogruppen schnell gebrochen – über jedes dieser Risiken wird die zentrale Infrastruktur hinter der eGK im Detail Aufschluß geben. Besonders schlecht würden dabei natürlich chronisch Kranke oder auch die mit Gendefekten (und deren Nachkommen) dastehen.
privatsphaere.org will daher feststellen, welche Bedeutung die Menschen der Anonymität ihres persönlichen Krankheitsbildes beimessen und ob sie ihre Gesundheitsdaten zentral im Internet speichern lassen wollen. -
: Der trendy Geek-Sport in Hessen: Wahlbeobachter
: Der trendy Geek-Sport in Hessen: Wahlbeobachter Der neue Trendsport für Geeks ist die Wahlbeobachtung. In Hessen finden bekanntlich demnächst Wahlen statt und in einigen Kreisen werden dabei Wahlcomputer eingesetzt. Sollten die Gerichte dies nicht verhindern, werden für diese Kreise fleissige Wahlbeobachter gesucht. Wie das funktioniert, hat Mathias Schindler als Bericht von der Testwahl in Langen aufgeschrieben: Am bleiernen Faden – Teil 1. Hier gibts schöne Fotos dazu.
Und hier die Bitte, bzw. Aufforderung an Freiwillige in Hessen:
* Stellt euch als Wahlbeobachter in den hessischen Gemeinden mit Wahlcomputern zur Verfügung.
* Beobachtet den Aufbau und den Einsatz dieser Computer
* Dokumentiert Abweichungen von dem vorgegebenen Handbuch zum Einsatz dieser Computer und von den Vorgaben des Landeswahlleiters über die Sicherung der Computer
* Teilt Eure Beobachtungen mit anderen, publiziert sie.
* Unterstützt die Bürgerrechtsgruppen in Ihrer Aufklärung der Problematik von WahlcomputernEine Kontaktadresse für Freiwillige ist mathias Punkt schindler ADD gmail Punkt com.
Hier sind nochmal die Gemeinden, die in Hessen Wahlcomputer einsetzen:
* Niedernhausen
* Obertshausen
* Langen
* Bad Soden a.T.
* Lampertheim
* Alsbach-Hänlein
* Eppertshausen
* NiestetalSpread the Message!
Auch Telepolis berichtet jetzt über Hessen: Wahlgeräte oder Wahlhelfer?
Alle waren sie da – Vertreter von Rundfunk, TV und Presse, interessierte Wissenschaftler und nicht zuletzt eine Abordnung des Berliner Chaos Computer Club. Das Interesse am öffentlichen Testlauf elektronischer Wahlgeräte im hessischen Langen war groß. Die sonst eher unscheinbare Stadt südlich von Frankfurt machte zuletzt eher durch die Kreationen des Molekulargastronomen Juan Amador auf sich aufmerksam – doch nun gibt sich die Kommunalverwaltung ähnlich innovativ wie der hoch dekorierte Sternekoch. Denn Langen gewährt als eine von nur acht hessischen Städten und Gemeinden seinen Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, die Stimme zur Landtagswahl am 27. Januar an elektronischen Wahlgeräten abzugeben. Nach den zuletzt heftigen Vorwürfen hinsichtlich der Manipulations- und Fehleranfälligkeit solcher Maschinen war von der Landeswahlleitung eine Probewahl verordnet worden. Am 9. Januar traten daher im Langener Rathaus Wahlgerät und Wahlhelfer zum Zählwettbewerb an.
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: Chaos Communication Camp 2007 Documentation Video
: Chaos Communication Camp 2007 Documentation Video Das offizielle „Chaos Communication Camp 2007 Documentation Video“ ist endlich erschienen und kann beim ChaosTV als MP4 (450 MB) heruntergeladen werden.
Da der Chaosradio-Server gerade langsam ist, gibt es auch die Google-Video Alternative:
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: J!Cast 49: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
: J!Cast 49: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung Der J!Cast 49 behandelt die „Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung“:
Am 01.01.2008 ist das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten – doch nicht ganz ohne Gegenwehr. Schon am 31.12. lag eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag im Briefkasten des Bundesverfassungsgericht, weitere Verfassungsbeschwerden werden folgen. Insgesamt handelt es sich mit über 30.000 Beschwerdeführern um die größte Verfassungsbeschwerde der deutschen Geschichte. Einer der Hauptakteure ist Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , der auch schon zu diesem Thema promovierte. Zu den Aussichten der Verfassungsbeschwerde stand er Laura Dierking Rede und Antwort. Dabei erläuterte er die Möglichkeiten des Gerichts angesichts der Besonderheit, dass es sich bei der zugrundeliegenden Richtlinie um einen europäischen Rechtsakt handelt.
Hier ist die 20 MB grosse MP3.
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: Jackpot!
: Jackpot! Der Deutschlandfunk berichtete über den „Jackpot aus dem Wahlautomaten“:
In die Debatte um den Einsatz von Wahlcomputern kehrt keine Ruhe ein. Nachdem Ende vergangenen Jahres im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl der Digitale Wahlstift zurückgezogen wurde, hat der Chaos Computer Club jetzt mit Hilfe einer hessischen Wählerin einen Antrag beim Staatsgerichtshof gestellt, um den Einsatz von Wahlcomputern bei der Landtagswahl in zwei Wochen zu verhindern.
Hier ist die MP3 dazu.
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: Anonym telefonieren mit Prepaid-SIM
: Anonym telefonieren mit Prepaid-SIM Philip Banse beschreibt, wie man in Deutschland noch anonym Prepaid-SIM Karten für Handies kaufen kann: Anonym telefonieren mit Prepaid-SIM. Das lustige ist: Er bezieht sich auf einen US-Podcast von „Off the Hook“ (MP3), die wiederum dies vom 24C3 berichten.
Die Ortel-Prepaid-Karten werden u.a. in E‑Plus-Läden verkauft. Bevor man die SIM-Karte nutzen kann, muss sie freigeschaltet werden. Das geschieht entweder per Online-Formular oder Telefon von einem Festnetzanschluss. Dabei werden Name, Vorname, Adresse, Geburtstag, Telefon- und SIM-Kartennummer abgefragt. Ein Besucher des 24C3 berichtet in Off the Hook, dass er falsche Angaben gemacht habe und anschließend telefonieren konnte. (Außerdem sind die Ortel-Tarife v.a. für Auslandsgespräche sehr günstig.) Wie Ortel die Angaben verifiziert, wollte mir eine Firmen-Sprecherin nicht sagen: “Das kommunizieren wir aus Sicherheitsgründen nicht.”
Update (Ralf, 12.1.2008): Der AK Vorrat bietet seit zwei Tagen eine Tauschbörse für Prepaid-Karten an:
Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld). Nach wenigen Tagen erhält man eine andere, ebenfalls mit 10 Euro aufgeladene Handykarte mitsamt Rufnummer und PIN-Code zurück gesandt. Mit dieser Karte kann man nun telefonieren, ohne dass die eigenen Personalien bei dem Anbieter gespeichert sind. Auch der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.
Das hilft recht sicher gegen eine Stammdatenabfrage (wer gehört zu welcher Telefonnummer) durch die Strafverfolger und Dienste, die auch ohne Richterbeschluss möglich ist. Gegen die Vorratsdatenspeicherung der Gesprächsdaten hilft es jedoch nur, wenn man auch ein nicht-registriertes Handy benutzt, denn dort wird auch die Gerätekennung (IMEI) gespeichert.
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: Virtuelle Bibliothek mit DRM
: Virtuelle Bibliothek mit DRM Das Deutschlandradio Kultur hat in seiner Sendung „Elektronische Welten“ über die „Virtuelle Bibliothek“ www.onleihe.de berichtet
Die Public Library im New Yorker Stadtteil Brooklyn hat 2005 als weltweit erste öffentliche Bibliothek damit begonnen, Medien als Download über das Internet zu verleihen. Seit einem halben Jahr gibt es das Angebot auch in Deutschland. Unter www.onleihe.de bieten die ersten zehn Stadtbibliotheken Teile ihres Bestands auch online an.
Allerdings werden die Medien mit DRM-Schutz versehen und sind laut FAQ auch nur mit Windows nutzbar. Das ist schade, denn so werden viele Nutzer ausgeschlossen. Man kann jetzt darüber diskutieren, ob es nicht besser ist, dass wenigstens einige Zugang zu einem solchen Service erhalten. Aber gleichzeitig sollte man sich auch mal den öffentlichen Auftrag der Bibliotheken anschauen. Und dazu gehört für mich ein diskriminierungsfreier Zugang für alle. Der ist mit Windows-DRM nicht gewährleistet.
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: Nachrichtenüberblick vom 10.01.2008
: Nachrichtenüberblick vom 10.01.2008 Futurezone: ICANN will Unabhängigkeit
Die Internet-Adressverwaltung ICANN plädiert in ihrem Zwischenbericht an das US-Handelsministerium für ihre endgültige Loslösung von der US-Regierung
Ethan Zuckerman: Digital activists find ways to help Kenya.
Heise: US-Telekommunikationsaufsicht untersucht Comcasts Filesharing-Blockade.
Die US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) geht zum ersten Mal offiziell einer Beschwerde wegen der Verletzung der Netzneutralität nach. Dürfen Netzbetreiber bestimmte Inhalte oder Dienste für ihre Kunden blockieren, lautet die Gretchenfrage. FCC-Chef Kevin Martin bestätigte gegenüber US-Journalisten am Rande der Consumer Electronics Show in Las Vegas, seine Behörde werde allen angezeigten Fällen nachgehen, in denen die Blockierung von Nutzern beklagt werde. Auslöser war die von der Nachrichtenagentur AP im vergangenen Jahr aufgedeckte Blockade von Filesharing-Datenverkehr beim Netzbetreiber Comcast.
Ars technica: FCC to investigate Comcast BitTorrent blocking.
Futurezone: Netzpartituren sorgen für Verstimmung
Die Schließung eines kanadischen Internet-Portals für gemeinfreie Partituren nach einer Klagsdrohung durch einen österreichischen Musikverlag sorgt für Verstimmung unter Musikliebhabern und wirft urheberrechtliche Fragen auf.
Golem: Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen.
Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internetzugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.
Die Online-Durchsuchung nur 10–12 Mal im Jahr einsetzen? Ja, klar. Vertrauen Sie der Union… Heise: CSU will Bundestrojaner auch gegen Kinderpornographie einsetzen.
Heise: Ärzteverband fordert Konsequenzen aus britischer Datenpannen-Serie.
Heise: AT&T erläutert geplanten Filteransatz gegen illegale Downloads.
AT&T‑Justiziar Jim Cicconi hat auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas Details zu den Plänen seines Unternehmens zur Unterbindung illegaler Downloads verraten. Laut einem Blog-Eintrag der New York Times soll ein Filteransatz vergleichbar zum gemeinsamen, heftig umstrittenen Vorgehen führender US-amerikanischer Medien- und Internet-Unternehmen gegen Copyright-Verletzungen auf Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten zum Einsatz kommen. Dabei stellen die kommerziellen Inhalteproduzenten den Betreibern der Web‑2.0‑Dienste Originalmaterial zur Verfügung. Daraus wird eine Art digitaler „Fingerabdruck“ erstellt und über die Filtersoftware mit Nutzerinhalten abgeglichen. Der große Unterschied ist aber, dass AT&T die Prüfung über den gesamten Internetverkehr der Kunden laufen lassen will und dabei vor allem Peer-2-Peer-Protokolle (P2P) im Visier hat.
Heise: Großbritannien plant Lockerung des Urheberrechts
Die britische Regierung schlägt eine Reihe von Modifikationen des geltenden Urheberrechts vor, durch die beispielsweise Privatnutzern erlaubt werden soll, private Kopien von rechtmäßig erworbenen CDs in einem anderen Format wie etwa MP3 zu erstellen. Durch die Gesetzesänderungen, die nun zunächst zur Diskussion stehen, sollen auch öffentliche Bibliotheken und Archive legale digitale Kopien wertvoller Bestände erstellen können, bevor sie verfallen oder die bisherige Speichertechnik veraltet ist. Schulen und Universtitäten sollen mit Hilfe digitaler Technik besseren Unterricht leisten können. Auch sind Ausnahmen für parodistische Zwecke geplant.
The Register: CD copying OK, DRM circumvention not OK.
Heise: Frankreich steht Revolution im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bevor.
Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy will Werbung im staatlichen Fernsehen künftig verbieten und fehlende Einnahmen unter anderem durch eine Steuer auf Mobiltelefone und Internetverbindungen ausgleichen. „Das staatliche Fernsehen muss Qualität und Zugang zur Kultur bieten und darf nicht nur nach kommerziellen Kriterien gestaltet werden“, sagte Sarkozy am heutigen Dienstag in Paris.
Heise: Kritik an der Evaluierung des Jugendmedienschutzsystems.
Die Analyse des komplizierten Systems des deutschen Jugendmedienschutzrechts sei bislang zu schlampig ausgefallen, meint eine Gruppe namhafter Juristen. In einem Artikel der Fachzeitschrift „MultiMedia und Recht“ kritisieren sie den jüngst vorgestellten Bericht des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg zur Evaluation des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und Jugendschutzgesetzes. Die Juristen stellen den Bericht als „defizitäre Defizitanalyse“ in Frage.
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: ULD: Praxistipps für den Datenschutz in der Schule
: ULD: Praxistipps für den Datenschutz in der Schule Heise: Praxistipps für den Datenschutz in der Schule.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein „Praxishandbuch Schuldatenschutz“ aufgelegt. Es gibt Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern Tipps, wie gesetzeskonform und funktional mit den personenbezogenen Informationen vor allem von Schülern sowie Eltern umgegangen werden kann und muss, heißt es in einer Mitteilung.
Bestellen kann man es hier:
Das Praxishandbuch berücksichtigt die aktuellen Änderungen des Schulgesetzes im Jahr 2007. Im Anhang werden auf den Datenschutz hin überprüfte Formulare abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Orientierung. Das Praxishandbuch ist sowohl als Nachschlagewerk wie auch als Fortbildungsunterstützung geeignet. Es kann unentgeltlich angefordert werden beim
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstr. 98, 24103 Kiel, Tel: 0431 988‑1210, Fax: ‑1223 -
: Datenschützer sind die Dinosaurier des technologischen Zeitalters?
: Datenschützer sind die Dinosaurier des technologischen Zeitalters? Eine diskussionswürdige These, die der Medienwissenschaftler und „Zukunftsforscher“ Bernd Flessner in einem Zeit-Interview vertritt: „Datenschutz ist antiquiert“
ZEIT online: Sind Datenschützer somit die Dinosaurier des technologischen Zeitalters?
Flessner: Sie sind hoffnungslos antiquiert. Sie bestätigen die These von Günther Anders von der Antiquiertheit des Menschen. Datenschutz ist ein aussterbendes Genre.
ZEIT online: Wir sollten also besser lernen, mit Überwachung zu leben?
Flessner: Ja. Denn sie findet auf jeden Fall statt. Wir sollten lernen, in einer Welt, in der die Observosphäre ein Teil der Technosphäre ist, zu leben und zu überleben. Einen Big Brother wird es auf keinen Fall geben, aber dafür sehr viele davon: Big Brothers are watching you, müsste es korrekt heißen. Und zu den Überwachern wird auch der Nachbar zählen. Wir alle werden uns in irgendeiner Form an dieser Observosphäre beteiligen, werden diese Technologie im Kleinen nutzen können.
[…]
ZEIT online: Bedeutet das nicht das Ende der Demokratie?
Flessner: Es ist auf jeden Fall einer ihrer vielen Totengräber. Demokratie wird zu einem Auslaufmodell. Und diejenigen, die eine solche Obersvosphäre schaffen, arbeiten an ihrem Untergang mit. Egal, wie sie das begründen, ob durch die Jagd auf Terroristen oder damit, dass unser Leben dadurch so viel bequemer wird.
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: SonyBMG bleibt doch bei DRM
: SonyBMG bleibt doch bei DRM SonyBMG ist echt lustig: Telemedicus berichtet über „SonyBMG: DRM-freie Musik nur mit Plastik-Karte“
SonyBMG hat nun die Details zum Verkauf von DRM-freier Musik bekannt gegeben. Demnach sollen Kunden Musik ohne Kopierschutz nicht einfach aus dem Internet herunterladen können. Die Konsumenten sollen in Elektronikmärkten Plastik-Karten mit speziellen Codes erwerben, die sog. „Platinum MusicPass“. Erst mit diesen Codes sollen die Musikstücke heruntergeladen werden können.
Die Begründung: Kunden wünschten ein physisches Produkt als Teil ihres Musik-Kaufes.
„We believe people want a physical product as part of their music purchase, and these cards speak directly to that desire — they have great graphics and a quality look and feel that will make them highly collectible.“
Das erinnert etwas an das Zitat des Universal-CEOs: „Wir haben niemand in der Firma, der sich mit Technik auskennt.“ Wahrscheinlich haben sie auch niemanden, der sich mit Verbraucher-Gewohnheiten auskennt?
Da bleibt nur der Hinweis:

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: Toonpool – Antiterror
: Toonpool – Antiterror Bei Toonpool.com gibt es viele nette Cartoons, wie z.B. dieses hier von ERL:

Sehr schön sind auch die Schäuble-Cartoons von Kostas:


[Danke an Torsten]
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: US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt
: US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt Golem: US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt
In einem Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat Ende des vergangenen Jahres ein US-Richter entschieden, dass der Angeklagte sich nicht durch Herausgabe des Kennworts zu den verschlüsselten Dateien selbst belasten muss. Davor sei er, so Richter Niedermeier in seinem Urteil, durch den fünften Zusatz zur US-Verfassung geschützt.
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: Immer schön die Konto-Daten preisgeben
: Immer schön die Konto-Daten preisgeben Der deutsche Inquirer über den „UK-Datenschwund: Das Eigentor eines TV-Stars“:
Als übertriebene Panikmache wollte ein TV-Moderator den Schwund von 25 Millionen Datensätze entlarven. Per Zeitungsannonce gab er seine Konto-Daten preis, um zu beweisen, dass nix passieren könne. Irrtum!
Nachdem 500
0Pfund von seinem Konto an eine NGO überwiesen wurde, musste der Moderator dann doch einlenken…Die Orginalstory steht beim Register: Clarkson’s ’steal my ID’ stunt backfires.
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: Auslandssender protestieren gegen Zensur
: Auslandssender protestieren gegen Zensur Die Chefs der fünf großen westlichen Auslandssender beklagen, dass immer mehr Länder die Arbeit von Journalisten behindern, Internet und Radio zensieren und blockieren: Auslandssender protestieren gegen Zensur.
Zum ersten Mal richten sich die fünf großen Auslandssender westlicher Staaten – der BBC World Service, die Deutsche Welle, Radio France International, Radio Netherlands Worldwide und Voice of America – mit einem gemeinsamen Appell direkt an die Politik: „Immer mehr Staaten versuchen, mit Störsendern das Radio zu behindern und das Internet zu blockieren und zensieren“, heißt es darin ungewöhnlich deutlich. Dazu kämen Einschränkungen der Medienfreiheit und Angriffe gegen Journalisten in vielen Gebieten.[…] Besonders beunruhigend seien darüber hinaus „die Versuche einiger Regierungen, durch Lizenzierungs- und Regulierungsmaßnahmen lokalen Partnersendern die Wiederausstrahlung unserer Hörfunk- und Fernsehprogramme zu erschweren oder zu verbieten“. Ungeachtet unterschiedlicher historischer Hintergründe, Aufträge und Erfahrungen seien sich die internationalen Sender einig in dem Ziel, wahrheitsgemäße und pluralistische Nachrichten und Informationen für Menschen weltweit anzubieten.
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: Spiegel-Online Portrait von Joseph Weizenbaum zum 85.
: Spiegel-Online Portrait von Joseph Weizenbaum zum 85. Spiegel-Online portraitiert Joseph Weizenbaum zu seinem 85. Geburtstag: Der zornige alte Mann der Informatik.
Weizenbaum zeigte sich damals entsetzt über die Wirkungen der Software und die grassierende Technikgläubigkeit unter den Kollegen. Er wurde daraufhin zum Häretiker seiner Zunft. Sein Credo ist der verantwortungsvolle Umgang mit Technologie. Jeder Wissenschaftler und Entwickler müsse sich fragen, welchem Zweck seine Erfindungen dienen und welche sozialen Konsequenzen sie haben. Dass das Internet als Militärtechnologie entwickelt wurde, vergessen für sein Empfinden viele viel zu schnell.
Update: Dank für den Kommentar. In der Süddeutschen Zeitung steht heute ein Kommentar von Joseph Weizenbaum: Wir gegen die Gier.
Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen.
Update: Auch bei Heise: Schwarzweiß hat viele Farben: Joe Weizenbaum zum 85. Geburtstag.