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US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt

  • Markus Beckedahl

Golem: US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt

In einem Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat Ende des vergangenen Jahres ein US-Richter entschieden, dass der Angeklagte sich nicht durch Herausgabe des Kennworts zu den verschlüsselten Dateien selbst belasten muss. Davor sei er, so Richter Niedermeier in seinem Urteil, durch den fünften Zusatz zur US-Verfassung geschützt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt“


  1. […] netzpolitik.org ff. (In einem Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat Ende des vergangenen Jahres ein US-Richter entschieden, dass der Angeklagte sich nicht durch Herausgabe des Kennworts zu den verschlüsselten Dateien selbst belasten muss.) […]


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