Digital Rights

  • : Bürgerrechts-Vorschläge für Parteiprogramme
    Bürgerrechts-Vorschläge für Parteiprogramme

    Patrick Breyer hat den Parteien einige Vorschläge als Formulierungshilfe für Wahlprogramme geschickt: Sicherheit in Freiheit – Vorschläge aus Sicht der Bürgerrechte. Darin enthalten sind 15 Vorschläge für das Bundestagswahlprogramm und fünf für das Europawahlprogramm. Alle haben die Leitlinie: „Wie kann man die gefährliche Aufrüstung der Staatsmacht und die fortschreitende Zerstörung unserer Grundrechte stoppen und gleichzeitig unsere Sicherheit besser gewährleisten als gegenwärtig?“

    Eine schöne Initiative.

    10. Februar 2009 1
  • : EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal
    EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal

    Der Europäische Gerichtshof hat heute das Urteil über die Rechtsmässigkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf EU-Ebene verkündet. Die Kurzversion aus der Pressemitteilung ist:

    „Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten ist auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt. Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.“

    Wichtiger Punkt in der Pressemitteilung:

    „Der Gerichtshof stellt zunächst klar, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.“

    Damit ist jetzt der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, über eine „eventuelle Verletzung“ der Grundrechte zu verhandeln.

    Am vergangenen Samstag hat Ralf das heutige Urteil im Deutschlandfunk schon mal bewertet: Mehr oder weniger Vorrat. (MP3)

    Über die Verhandlung hatten wir am 1. Juli berichtet: EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung.

    Pressespiegel:

    Futurezone: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung.
    Spiegel: EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab.
    Beck-Blog: EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage.
    AFP: EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung.
    Heise: Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung.
    Zeit: EuGH hält Vorratsdatenspeicherung für rechtens.
    Reuters: EuGH: EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung rechtens.
    Zeit: Kommentar: Bürokraten im Talar.

    Und hier ist die Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich.

    „Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand“, sagt Werner Hülsmann FIfF-Vorstandsmitglied und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt.“

    Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich zeigen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.“

    Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten: EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus.

    „Die heutige Entscheidung des EuGH betrifft lediglich die formelle Frage, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels Richtlinie geregelt werden durfte. Über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Regelungen hat der EuGH keine Aussage getroffen. Ich halte insofern eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiterhin für erforderlich, denn die anlass- und verdachtslose millionenfache Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten stellt einen schwerwiegenden, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.“ Entgegen der Ansicht der Kläger kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Richtlinie im überwiegendem Maß dem Funktionieren des Binnenmarktes diene und somit der Rechtsetzungsbefugnis der EG im Rahmen der so genannten „ersten Säule“ unterfalle.

    Pressemitteilung von Jan Korte, Linksfraktion: Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht weiter.

    „Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht und der EuGH, wie in den jüngsten Entscheidungen Karlsruhes zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich feststellen werden, dass die Vorratsdatenspeicherung eine eklatante Verletzung der Grund- und Bürgerrechte darstellt.“

    Jerzy Montag, Grüne-Fraktion: Letztes Wort zur Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht gesprochen.

    „Allerdings hat der Europäische Gerichtshof nur zu der Frage Stellung genommen, ob die Vorratsdatenspeicherung als eine europäische Wettbewerbsvorschrift angesehen werden kann. Eine bürgerrechtliche und rechtsstaatliche Bewertung der Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht verbunden. Wir bleiben deshalb dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtsstaatlich fragwürdig und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv.“

    Gisela Piltz, FDP-Bundestagsfraktion: EuGH räumt verfassungsrechtliche Vorbehalte gegenüber Vorratsdatenspeicherung nicht aus.

    „Die Vorratsdatenspeicherung bleibt auch nach der heutigen Entscheidung des EuGH auf dem Prüfstand. Der EuGH hat sich ausdrücklich nicht zur Frage der Grundrechtseingriffe durch die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Damit ist die Entscheidung gerade kein Präjudiz für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die erheblichen und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zum Gegenstand hat.“

    10. Februar 2009 20
  • : Youtube und die Zukunft des Urheberrechts
    Youtube und die Zukunft des Urheberrechts

    Professor Thomas Hoeren vom Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster erklärt in diesem 45 Minuten Video-Vortrag, wie das so mit Youtube und der Zukunft des Urheberrechtes ist.

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    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Schöne Einführung in das Thema.

    9. Februar 2009 9
  • : Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur
    Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur

    Gestern haben wir über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zur geplanten Netzzensur geschrieben, was einigen Medien schon vorlag. Da der Deutsche Bundestag anscheinend noch nicht in der Lage war, es selber zu publizieren, helfen wir gerne bei der Veröffentlichung: Hier ist das PDF.

    Das Gutachten ist wichtig für die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter. Beschäftigt Euch damit, verbreitet es und bloggt darüber! Die Pläne der Bundesregierung sind ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten.

    Der Bundesverband Digitaler Wirtschaft hat vor kurzem ein ähnliches Gutachten veröffentlicht: Rechtsgutachten zum „Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“. Das findet sich hier als PDF.

    Mehr Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.

    Zur besseren Lesbarkeit und Zitieren gibt es das Dokument hier auch nochmal als Plaintext. Rechtschreibfehler haben wir drin gelassen, die interessanten Parts sind fett markiert.

    Sperrverfügung gegen Internet-Provider
    – Ausarbeitung .aktualisierte Fassung-
    Günter Pursch und Verena Bär
    © 2009 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 010.2009

    ‑2-

    Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

    9. Februar 2009 62
  • : Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr
    Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr

    Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein Gutachten zum Thema Internetzensur im Kampf gegen die Kinderpornographie erstellt. Das wandert gerade durch die Medien, ist aber leider noch nicht veröffentlicht worden. (Wer es schon hat, kann es uns gerne zur Veröffentlichung schicken!)

    Keine Überraschung scheint das Ergebnis des Gutachtens zu sein, was wir hier schon seit Anfang der Debatte genauso sehen: Wirksam ist das nicht und es erinnert an das Vorbild China. Spiegel-Online brachte die Story gestern als erstes: Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Bundestags- Gutachten unwirksam.

    Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden. Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, „die an sich unbedenklich sind“. Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie „als besonders schwerwiegend angesehen werden“ müsse.

    Heise liegt das Gutachten wohl auch schon vor: Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren

    Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes für gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die „Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können“, auch „Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind“. Damit würden „private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.“

    Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hielt in seinem Gutachten nur „punktuelle und begrenzt wirksame Maßnahmen“ für rechtlich möglich – dies sei jedoch lediglich symbolische Politik. Eine wirkungsvollere nationale Abschottung erfordere hingegen gesetzliche Neuregelungen. Hierfür sei eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte und Möglichkeiten zur „Territorialisierung des Internet“ in freiheitlichen Gesellschaften notwendig. Außerdem müssten alternative Schutzstrategien wie eine „regulierte Selbstregulierung“ diskutiert werden. Eine effektive Sperrpolitik gegen illegale Inhalte im Internet, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehe, sei jedenfalls „zum Scheitern verurteilt“.

    8. Februar 2009 11
  • : Neues aus der Rundfunkanstalt
    Neues aus der Rundfunkanstalt

    Die Bayrische Landesmedienanstalt sieht bekanntermassen Live-Streaming im Internet mit über 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten als genehmigungspflichtig an und ab 10.000 potenziellen gleichzeitigen Nutzern soll das dann regulativ wie ein Kabelsender behandelt werden. So schön und gut. Technisch wäre es für dieses Blog keine große Herausforderung, ein Live-Streaming anzubieten, was diesen Punkten entspricht. Sollten wir dann als sowas wie ein Kabelsender von den tradionellen Medienanstalten reguliert werden, von denen man in der Regel erwarten kann, dass diese das Internet noch nicht wirklich verstanden haben und in einer Medienpolitik von gestern leben?

    Tina Guenther argumentiert im Sozlog ausführlich in verschiedenen Punkten, warum die geplante Genehmigungspflicht überflüssig und kontraproduktiv für eine digitale Gesellschaft ist: Neues aus der Rundfunkanstalt. Oder: Vertrauen im Netz durch Überwachung?!

    1. Die geplante Genehmigungspflicht ist ein massiver Eingriff in das Bürgerrecht, den eigenen Glauben, das Gewissen und die Weltanschauung öffentlich zu artikulieren und zu verbreiten. Weshalb wird das Verteilen eines Flugblattes auf der Straße, das Sprechen mit einer Sprechtüte auf einer Demo als unproblematisch erachtet, das Live-Streamen ins Internet hingegen nicht? Weshalb dürfen Bürger ihre Nachrichten, ihren Glauben, Gewissen und Weltanschauung im Internet verbreiten, wenn das Bekenntnis in Form von Text, Photo, Podcast oder Video erfolgt, und sollen dann eine Genehmigung brauchen, wenn es live ins Internet gestreamt wird? Die sich beständig erweiternden Möglichkeiten der öffentlichen und teil-öffentlichen Meinungsfreiheit in der digitalen Welt dürfen nicht einem behördlichen Regulierungseifer geopfert werden. Zudem werden soziale Ungleichheiten verfestigt: Für den einen stellen € 5000 kein Problem dar, für den anderen ist derselbe Betrag eine unüberwindliche Hürde. Somit steht die geplante Genehmigungspflicht für Live-Streaming ins Internet auch mit dem Gleichheitsgrundsatz im Konflikt.

    Lesenswert!

    8. Februar 2009 1
  • : Google weiß, wo du bist
    Google weiß, wo du bist

    Ein sehr ausführlicher Artikel zu Googles Mobil-Strategien findet sich mit den richtigen Fragestellungen in der gedruckten Zeit und nun auch bei Zeit-Online: Google weiß, wo du bist.

    Aber was wird wozu? Was darf gespeichert, wann muss gelöscht werden? In welchem Land liegen die Daten überhaupt? Und welche Regeln gelten dort? Googles Rechenzentren und die darin gespeicherten Informationen stehen an vielen Orten der Welt, auch in den USA. Sie unterliegen dort somit dem Patriot Act, jenem Gesetz, das der Regierung weitreichende Überwachungsbefugnisse zur Terrorabwehr gibt. Google trägt zu dieser Undurchsichtigkeit bei, weil das Unternehmen gegenüber seinen Nutzern oft im Ungefähren darüber bleibt, was es mit den Daten wirklich anstellt. Als Trost bleibt: Bisher ist der Internetkonzern äußerst vorsichtig mit Daten umgegangen. Kein größerer Datenskandal hat sich in den vergangenen zehn Jahren in Mountain View ereignet – anders als bei manchem deutschen Konzern. Und insofern entwickelt sich Google zwar immer mehr zum Spion, ist aber bisher stets ein verschwiegener Spion geblieben.

    8. Februar 2009 2
  • : Deutsche Bahn vs. Netzpolitik – Was lernen wir daraus?
    Deutsche Bahn vs. Netzpolitik – Was lernen wir daraus?

    Da gerade die halbe deutsche Blogosphäre sich siegestrunken gegenseitig auf die Schultern klopft, sich ihrer kollektiven Stärke als unabhängige Kontrollinstanz versichert und die Demokratie als gerettet erklärt (schaut einfach in die Kommentare), möchte ich hier ein paar nüchternere Gedanken zum Ergebnis, seinen Gründen und der Bedeutung der ganzen Geschichte einwerfen. Mir scheint, dass bei aller Begeisterung für die Möglichkeiten der neuen Medien oft übersehen wird, was an diesem Fall substanziell das Besondere war. Und das hat Auswirkungen auf die Generalisierbarkeit. Es gilt, nicht das Medium mit dem Inhalt zu verwechseln, wenn man über Medienwirkungen reden will.

    Die Bahn und andere Gegner

    Den Fall kann man nämlich keineswegs verallgemeinern. Die Deutsche Bahn AG war ein extrem einfacher Gegner. Sie war durch die ganze Überwachungsaffäre ohnehin in der Öffentlichkeit schwer angezählt, und zusätzlich fiel die Abmahnung mit Gerüchten um eine Ablösung des Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn zusammen. Der entscheidende Grund für die Bahn, die Sache nicht weiter zu verfolgen, steht in dem Schreiben von Markus’ Anwälten:

    (…) enthalten wir uns an dieser Stelle weiterer Ausführungen zu den Ereignissen in Ihrem Unternehmen, die in den vergangenen Tagen und Wochen ans Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung würde dies aber wegen der Relevanz für die Abwägung der widerstreitenden Interessen selbstverständlich umfassend aufgearbeitet werden müssen.

    Es waren meines Erachtens keineswegs juristische Erwägungen, die die Bahn bewogen haben, die Sache nicht weiter zu verfolgen. Einerseits hatten sie eingesehen, dass der Zweck nicht mehr erreicht werden konnte, aber andererseits wollten sie vermeiden, dass die ganze schmutzige Wäsche der Mitarbeiter-Bespitzelung vor Gericht verhandelt wird, womöglich sogar durch mehrere Instanzen. Man kann sogar vermuten, dass die Bahn hier von politischer Ebene zurückgepfiffen wurde, da weder der SPD-Verkehrsminister noch die CDU-Kanzlerin ein Interesse an einem gerichtlichen Weiterköcheln der Affäre bis zur Bundestagswahl haben. Das ist aber keineswegs typisch für solche Abmahn-Fälle.

    Ein großes Unternehmen, das nicht gerade einen Skandal an der Backe hat, könnte wesentlich einfacher mit so einer Sache durchkommen als die Bahn in ihrer derzeitigen Situation. Da gibt es kein solches Medieninteresse, da gibt es keine so große Solidarisierung der Blogger, da gibt es keinen politischen Druck. Und ein kleiner Betrieb in einer Kleinstadt, der einen lokalen Blogger abmahnt, hätte andersherum auch nie diese Art von Aufmerksamkeit bekommen.

    Wichtig war hier eben auch, dass netzpolitik.org gut verlinkt ist und Markus über ein hervorragendes Netzwerk verfügt. Er sieht das übrigens genauso:

    “Wäre die Bahn gegen einen unbekannten Blogger vorgegangen (…), hätte die Sache vermutlich anders ausgesehen.“

    Der „Streisand-Effekt“

    Der Streisand-Effekt, der Heilmann-Effekt und der Bahn-Effekt (oder „Mehdorn ‑Effekt“, „Netzpolitik“-Effekt oder wie auch immer das jetzt ins kollektive Gedächtnis eingehen wird) haben eines gemeinsam: Versuche, Informationen auf dem Rechtswege aus dem Netz zu verbannen, sind massiv nach hinten losgegangen und haben nur die Aufmerksamkeit noch stärker darauf gerichtet. Dass das nicht immer so sein muss, habe ich oben schon dargelegt. Es funktioniert offenbar besonders gut bei einem mächtigen Gegner. Nur dann stellt sich der „David gegen Goliath“-Effekt ein.

    Der Streisand-Effekt, der Heilmann-Effekt und der Bahn-Effekt sind aber strukturell und moralisch drei völlig verschiedene Fälle. In der Sache Streisand vs. Pictopia.com konnte theoretisch ja jedermann die Fotos von ihrem Haus machen, er musste dazu nur dorthin fahren bzw. sich ein Flugzeug besorgen. Die Information, um die es ging, war also nicht wirklich geheim, sondern nur bis zur Veröffentlichung im Internet nicht global verfügbar. Man kann sich in der Bewertung trefflich darüber streiten, ob nicht auch Prominente ein Recht auf Privatsphäre haben. Mit ähnlichen Argumenten wie Barbara Streisand wird ja auch hierzulande manchmal gegen Google Earth und Google Street View protestiert.

    In der Sache Heilmann vs. Wikimedia ging es ebenfalls um Informationen über eine natürliche Person, nicht über ein Unternehmen. Vor allem ging es dabei aber um die Frage, ob der deutsche Verein Wikimedia e.V. überhaupt verantwortlich ist für die auf de.wikipedia.org gehosteten Seiten, ob ein Wiki-Betreiber verantwortlich ist für Einträge seiner Nutzer, und ob eine Sperrung einer ganzen Domain ein angemessenes Mittel ist, um Informationen richtig zu stellen. Bei allen drei Fragen lautete die Antwort natürlich „nein“.

    Diese Fragen standen bei Netzpolitik vs. Deutsche Bahn aber gar nicht zur Debatte. Hier ging es darum, ob eine identifizierbare Person, die selber etwas veröffentlicht hat, das momentan im öffentlichen Interesse steht, das Recht dazu hat. Dies zu bejahen fällt wesentlich einfacher als zu sagen, dass persönliche oder eventuell verzerrende Informationen über einen Menschen von Dritten ungefragt ins Netz gestellt werden sollten. Darüber hinaus hatte die Bahn hier von vornherein schlechte Karten, weil das Dokument ja nicht einmal von ihr stammte, sondern vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

    Es wird also in ähnlichen Fällen auch künftig darum gehen, im Einzelfall zu entscheiden, ob man ein Dokument oder andere Informationen veröffentlicht. Und es würde der Netzgemeinde gut tun, auch im Einzelfall zu entscheiden, ob man den „weil wir es können“-Reflex auspackt oder ob man die fragliche Information doch lieber nicht so breit streut. Es geht nämlich immer auch um die Frage, was da inhaltlich verbreitet wird, nicht nur darum, dass irgendwer versucht, die Verbreitung zu verhindern. Die alte Daumenregel des CCC stimmt dabei auch heute noch: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.“

    Die Bedeutung Sozialer Medien

    Soziale Medien waren für die Tatsache, dass das Dokument nicht mehr aus dem Netz zu verbannen war, nicht wirklich wichtig. Ähnliche Fälle gab es, seit es das World Wide Web gibt – wahrscheinlich schon vorher. Mir ist etwas Vergleichbares schon vor neun Jahren mit einem internen BMI-Dokument passiert. Da reichten ein paar Mails an ein paar Kollegen im Ausland (und an John Young, der mit Cryptome damals das war, was heute Wikileaks ist), um denen klar zu machen, dass der Fall für das Ministerium verloren war. Der Spruch von John Gilmore – „das Netz interpretiert Zensur als Fehler und routet herum“ – stammt ja nicht umsonst schon aus den neunziger Jahren.

    Soziale Medien haben aber dazu beigetragen, dass Markus massenhaft die virtuellen Daumen gedrückt wurden und er sich sehr schnell sicher sein konnte, dass er im Zweifelsfall über Spendengelder einen Prozess durch alle Instanzen durchstehen würde. Das ist allerdings eine Form von Stellvertreter-Politik. Direkte Solidarität hätte bedeutet, das Dokument selber zu veröffentlichen. Ich finde es heute, wo Online-Publizieren so viel einfacher geworden ist, eher beschämend, dass außer Wetterfrosch, Julia Seeliger, zwei grünen Abgeordneten sowie der Grünen Partei sich fast niemand nur wenige gefunden haben, das Dokument selber zu hosten (die anderen Links, die Google dazu aussspuckt, scheinen anonyme Upload-Plattformen zu sein). Julia Seeliger hat es sogar wieder offline genommen, und die Bundestagsabgeordneten sowie die Partei genießen juristische bzw. de facto politische Immunität. Wetter (update: und der Blogfürst und rotglut.org) waren also meines Wissens die Einzigen, die ernsthaft den Kopf hingehalten haben, um Markus zu helfen. Fast alle diese Beteiligten stammen aus dem persönlichen oder politischen Umfeld von Markus. Die gesamten anderen „Unterstützer“ haben sich offenbar auf Wikileaks oder Bittorrent verlassen. Das hält zwar im Zweifelsfall auch das Dokument verfügbar, aber es zeigt eben keine persönliche Solidarität.

    Soziale Medien waren in diesem Fall (wie auch bei Heilmann vs. Wikipedia) wichtig, um die Nachricht zu verbreiten, dass mit Rechtsmitteln interessante Informationen gelöscht werden sollen. Sie haben diese Nachricht per Aufmerksamkeitssteuerung schnell in die klassischen Online-Medien und dann auch in die Printmedien gebracht. Zentral waren hier m.E. aber nicht Microblogging-Systeme wie Twitter, sondern Aggregatoren wie Rivva. Erst durch diese wurde auf einen Blick klar, wie massiv das Thema in der Blogosphäre eingeschlagen hatte. Damit wurde es für die klassischen Medien schwer, es zu ignorieren. Allerdings kam als wichtiger Faktor wiederum dazu, um was es eigentlich ging. Der Bahn-Skandal war ja ohnehin ein großes Thema in den Medien, daher waren die klassischen Medien quasi gezwungen, die Meldung von der Abmahnung zu bringen. Das hätte in anderen Fällen auch ganz anders laufen können.

    Microblogging-Systeme wie Twitter haben diesen Prozess vor allem extrem beschleunigt. Lustig zu sehen war durchaus, wie manche Medien per Twitter pflichtschuldig versicherten, dass man schon einen Artikel in Arbeit habe. Die Beschleunigung war aber auch extern vorgegeben, da eben wie gesagt gleichzeitig die Gerüchte um Mehdorns Ablösung durch die Medien gingen. Das Thema war also auch so schon hoch erhitzt und beschleunigt. Das heißt im Umkehrschluss, dass in anderen Fällen auch ein noch so großer Twitter-Tsunami nicht unbedingt ein so schnelles Schwappen in die klassischen Massenmedien bewirken muss. Auch hier ist also entscheidend, worum es substanziell geht.

    Disclaimer

    Natürlich freue ich mich darüber, dass die Bahn so schnell aufgegeben hat. Natürlich war das eine extrem dumme Aktion von deren Rechtsabteilung. Natürlich gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse am Zugang zu solchen Dokumenten. Natürlich war das eine Lehre für alle Justiziare und PR-Abteilungen. Muss man das wirklich noch extra sagen? Määääh.

    Dieser Beitrag ist übrigens – unserer normalen Praxis bei Netzpolitik.org entsprechend – nicht mit Markus abgestimmt.

    Ich bin schon gespannt auf eure Reaktionen.

    6. Februar 2009 80
  • : Datenleck bei der Arbeitsagentur
    Datenleck bei der Arbeitsagentur

    Unglaublich: Stern.de berichtet, dass über einen Link auf einer Seite der Arbeitsagentur hunderte Daten von Arbeitslosen tagelang im Internet einsehbar waren: Sensible Daten im Internet verfügbar.

    Ordentlich notiert stand dort beispielsweise, dass Ursula R. keine feste Stelle suche, denn sie sei „psychisch nur mäßig belastbar“. Martina A. könne freitags immer schlecht – da müsse sie zur Lymphdrainage. Auch Bettina T. könne nicht immer arbeiten. Wegen einer „psychischen Erkrankung“ sei nur Teilzeit möglich, am besten am Nachmittag. Und bei Joachim S. sei die „Bewerbung von Rechtsschreibfehlern überhäuft“. Bei Vorstellungsgesprächen mache er außerdem „einen sehr ungepflegten Eindruck“, notierte der Bildungsträger. stern.de hat diese Namen für die Berichterstattung verändert. In der frei zugänglichen Datenbank im Internet waren sie jedoch vollständig ausgeschrieben. Der Status (Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II) und der Zielberuf (zum Beispiel: „alle frauenüblichen Helfertätigkeiten – keine Tätigkeiten mit Belastung für die Haut“) waren ebenfalls zu lesen. Dazu war die Kundennummer notiert, die von den Jobcentern oder Arbeitsagenturen vergeben wird und deutschlandweit gilt.

    An die Daten kam man wohl, indem man nach einer Stelle für Handelsfachwirte suchte. Der Link zu einer Stellenausschreibung der Kolping Berufshilfe führte direkt auf die Datenbank. Schuld war wohl ein „hausinterner Programmierfehler“, so der Geschäftsführer der Kolping Berufshilfe. Die Daten stammen nach Angaben von Stern.de von Empfängern von Sozialleistungen aus der Oberpfalz, die von der Arbeitsagentur der Kreisstadt Tirschenreuth und dem örtlichen Jobcenter zu Fortbildungen geschickt wurden.

    6. Februar 2009 9
  • : Deutsche Bahn AG gibt auf!
    Deutsche Bahn AG gibt auf!

    Widerstand ist zwecklos? Ganz im Gegenteil! Die Deutsche Bahn AG gibt auf und verzichtet auf weitere Konsequenzen gegen mich.

    Mathias Schindler hat bei der Pressestelle der Deutschen Bahn AG angerufen und bestätigt es bekommen, dass es „keine weiteren juristischen Schritte gegen “diesen Blogger”“ geben wird:

    Die Position der Deutschen Bahn (heute, Freitag 13:30 Uhr, sowas kann ja schnell anders sein mit den Positionen) lautet also wie folgt:

    * Die rechtliche Bewertung der Bahn ist unverändert, also “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen” durch die Veröffentlichung des Memos.

    * Man habe die Abmahnung als ein Mittel erachtet, um dieses Memo aus dem Netz zu bekommen.

    * Dieser Versuch ist ja nun offensichtlich gescheitert.

    * Es wird keine gesonderte Mitteilung an die Presse zu diesem Thema geben, auch Markus Beckedahl wird nicht direkt darüber informiert werden, dass die Bahn ihn in dieser Sache nicht mehr behelligen wird.

    Vielen Dank für die Unterstützung! Und danke für die Glückwunsche. Es freut mich, dass ich zusammen mit Euch zeigen konnte, dass soziale Medien wie Blogs und Twitter eine gewisse Relevanz in Deutschland erreicht haben.

    Und diesmal sind die Online-Medien noch schneller mit der Berichterstattung. Hier ist ein Pressespiegel zum Ende der Geschichte:

    Futurezone: Deutsche Bahn gibt gegen Blogger klein bei.

    Focus.de: Bahn gibt Kampf gegen Weblog auf.

    Taz: Pressefreiheit auch für Blogger: Die Grundsatzfrage.

    Heise: Bahn geht nicht weiter gegen Blogger vor.

    Golem: Netzpolitik.org: Deutsche Bahn macht den Rückzieher.

    Spiegel-Online: Blogger setzt sich gegen Bahn durch.

    Horizont: Deutsche Bahn gibt nach Blog-Protesten gegen Abmahnung klein bei.

    Heise: Was war. Was wird.

    Deutschlandfunk: Bahn gegen Blogger. (MP3)

    Radio Fritz: TRB 115: 85 Songs, Juristerei, Sneakergirls. (MP3)

    Taz: Guter David, böser Goliath

    Dann kann ich ja jetzt mal meine Zeit wieder sinnvoller verwenden und die kommende re:publica’09 vorbereiten, unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft Anfang April in Berlin.

    Hier ist noch ein Video-Interview, was Wolfgang Noelke gestern mit mir gemacht hat. Da stand noch nicht fest, dass die Deutsche Bahn AG heute aufgibt:

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    Chronologie der Ereignisse:

    Samstag, 31.01.09: Das Memo zu der Rasterfahnung bei der Deutschen Bahn.

    Dienstag, 03.02.09: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung!

    Dienstag, 03.02.09: Die Welle nach der Abmahnung (Mit Pressespiegel).

    Donnerstag, 05.02.09: Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn.

    Freitag, 06.02.09: Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

    Freitag, 06.02.09: Die Antwort an die Deutsche Bahn. (Antwortschreiben unserer Anwälte)

    6. Februar 2009 189
  • : Die Antwort an die Deutsche Bahn
    Die Antwort an die Deutsche Bahn

    Unsere Antwort auf die Abmahnung der Deutschen Bahn AG wurde soeben von unseren Anwälten bei JBB gefaxt. Zur Dokumentation der Geschichte veröffentlichen wir den Text hier in voller Länge. Zum ausdrucken bietet sich auch dieses PDF an.

    Deutsche Bahn AG
    Rechtsabteilung (GRF)
    Herrn Rechtsanwalt (Name geschwärzt)
    Potsdamer Platz 2
    10785 Berlin

    Vorab per Telefax

    Berlin, 6. Februar 2009

    Beckedahl ./. Deutsche Bahn AG: netzpolitik.org

    Sehr geehrter Herr Kollege (Name geschwärzt),

    in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich Herrn Markus Beckedahl. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat uns eine Kopie Ihrer Abmahnung vom 3. Februar 2009 überreicht.

    Zu den von Ihnen erhobenen Forderungen ist Folgendes festzustellen:

    I.

    Die streitgegenständliche Veröffentlichung ist ein Protokoll eines leitenden Mitarbeiters des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Die in dem Dokument enthaltenen Informationen geben Aufschluss über gewisse Vorgänge in Ihrem Unternehmen, wie sie sich in den Augen der zuständigen Behörde abgespielt haben. Wie aus öffentlichen Äußerungen Ihres Unternehmens über die dem Dokument zugrundeliegende Untersuchung des BlnBDI ersichtlich wird, bestätigt auch die Deutsche Bahn AG Existenz und Inhalt des Protokolls.

    Die Einbindung des Protokolls in das Weblog unseres Mandanten stellt aus rechtlicher Sicht die Veröffentlichung einer wahren Tatsachenbehauptung dar, die den vollen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießt. Als Journalist kann unser Mandant darüber hinaus die besonderen Garantien der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Presse- und Rundfunkfreiheit für sich in Anspruch nehmen, die seine Veröffentlichung und insbesondere auch die der Veröffentlichung vorgelagerten Recherchetätigkeiten zusätzlich absichern. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung unseres Mandanten eine Angelegenheit behandelt, die die Öffentlichkeit wesentlich berührt. In Anwendung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu BVerfGE 85, 1, 16 – Bayer-Aktionäre) streitet für unseren Mandanten nach alledem die Vermutung der Zulässigkeit der freien Rede.

    Da wir aktuell nicht davon ausgehen, dass Sie den zugunsten unseres Mandanten bestehenden Grundrechtsschutz und die Öffentlichkeitsrelevanz der Veröffentlichung ernsthaft in Abrede stellen werden, enthalten wir uns an dieser Stelle weiterer Ausführungen zu den Ereignissen in Ihrem Unternehmen, die in den vergangenen Tagen und Wochen ans Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung würde dies aber wegen der Relevanz für die Abwägung der widerstreitenden Interessen selbstverständlich umfassend aufgearbeitet werden müssen.

    6. Februar 2009 43
  • : Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern
    Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern

    In der 24. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien des deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 12.02.2009 findet ein „Öffentliches Gespräch mit Sachverständigen über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten sowie Grenzen von Sperrungsverfügungen von Internetzugängen im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz, insbesondere dem Schutz vor Kinderpornographie im Netz“ (PDF) statt.

    Als Experten sind geladen:

      Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
      Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
      Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
      Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
      Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
      Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
      Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg

    Wer sich anmelden will:

    Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 10. Februar 2009 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anzumelden.
    Tel.: 030/227–34006, Fax: 030/227–36502, E‑Mail: kulturausschuss@bundestag.de
    Der Personalausweis ist bereitzuhalten.

    Hier nochmal die Daten:

    Donnerstag, dem 12.02.2009, 15:30 Uhr,
    10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1, Sitzungssaal: 4.400, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus

    6. Februar 2009 3
  • : BpB veröffentlicht “Good copy, bad copy”
    BpB veröffentlicht “Good copy, bad copy”

    Die Urheberrechts-Dokumentation “Good copy, bad copy” wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung als DVD gepresst. Diese kann man sich für 6 Euro bestellen und erhält auch noch die beiden Bücher “Urheberrecht im Alltag” und “Wissen und Eigentum” als PDF dazu. Alternativ kann man sich auch einfach alles herunterladen, denn sowohl der Dokumentarfilm als auch die beiden Bücher stehen unter einer Creative Commons Lizenz. Kann ich alles nur empfehlen.

    [via]

    6. Februar 2009 1
  • : Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
    Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

    Ich hatte ganz vergessen, die „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ der Deutschen Bahn – Abmahnung zu bloggen. Das hole ich hier mal nach:

    Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

    Markus Beckedahl, (Adresse aus dem Impressum) erklärt gegenüber der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin:

    Ich verpflichte mich:

    1. es zukünftig zu unterlassen, den vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellten und in Kopie als Anlage beiliegenden Vermerk über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008 im Internet, insbesondere unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/, um Wortlaut, als pdf-Datei oder in sonstiger Weise ganz und/oder in Auszügen zu veröffentlichen und

    2. bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziffer 1 eine von der Deutschen Bahn AG nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an die Deutsche Bahn AG zu zahlen, die im Streitfall vom zuständigen Landgericht der Höhe nach überprüft werden kann.

    Ort, Datum

    Das unterschreibe ich natürlich nicht und komme auch nicht den Forderungen nach.

    6. Februar 2009 20
  • : Große Koalition im EU-Parlament für Internet-Filterungen
    Große Koalition im EU-Parlament für Internet-Filterungen

    Vergangene Woche fand in Berlin ein nicht-öffentliches Treffen des Bundesjustizministeriums bezüglich möglicher Urheberrechtsverletzungen mit Vertretern der Rechte-Industrie und der Provider statt. Noch am vergangenen Montag hatte Spreeblick ein Zitat unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries veröffentlicht, wo diese ihre Ablehnung bezüglich Internetsperrungen wegen Urheberrechtsverletzungen artikulierte. Soweit so gut. Meine Skepsis blieb, ob das auch die Linie der deutschen Sozialdemokraten ist.

    Und nun kommt raus, dass das EU-Parlament mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen Anfang März den „Bericht zur „Harmonisierung des Urheberrechts“ („Medina-Report“) ohne Möglichkeit zur Abänderung oder Diskussion abstimmen will. Tolle demokratische Prozesse. Und der Bericht mit Empfehlungen an den EU-Ministerrat hat es in sich: Dort finden sich Passagen, die die Filterung des Internet-Verkehrs voraussetzen und auch das Thema Internetsperrungen ist dabei. Das bedeutet einen unverhältnismässigen Eingriff in unsere Privatsphäre und die Überwachung des Internet-Verkehres.

    Vielleicht kann mir ja mal einer der deutschen Sozialdemokraten erklären, wie das zusammen passt. Schließlich ist ja jetzt Europa-Wahlkampf und da will man doch auch gewählt werden. Klingt nach der bewährten Taktik, alle strittigen Punkte einfach über die EU-Ebene nach Deutschland zu bringen, was man auch schon von der Vorratsdatenspeicherung kennt.

    Die Futurezone berichtet darüber: EU: Die Medienindustrie schlägt zurück.

    Die Formel der verpflichtenden „Kooperation“ von Internet-Providern mit den Rechteinhabern – also der Medienindustrie – findet sich da ebenso wieder wie eine Passage, die eine Filterung der Netzinhalte durch den Zugangsanbieter vorraussetzt. Die Aufforderung an die EU, das Instrumentarium bereitzustellen, mit dem sich Originale von Raubkopien unterscheiden ließen, impliziert eine Filterung des Verkehrs.[…] Zwar ist der Medina-Bericht nicht bindend, sondern stellt eine Empfehlung dar, doch würde das Parlament bei Verabschiedung in unveränderter Form dem Ministerrat Vorgangsweisen empfehlen, die jenen im Telekompaket derzeit enthaltenen widersprechen.

    5. Februar 2009 12
  • : Netzpolitik-Podcast 074: Netzneutralität
    Netzpolitik-Podcast 074: Netzneutralität

    Der Netzpolitik-Podcast Folge 074 ist ein Interview mit dem Forscher Simon Schlauri aus Zürich. Er habilitiert dort über Netzneutralität. Das ist eines der wichtigsten und gleichzeitig am wenigsten diskutierten netzpolitischen Themen der kommenden Jahre.

    Wenn man von Netzneutralität spricht, meint man in der Regel einen von den drei folgenden Fällen:

  • 1. Diskriminierungsfreier Zugang. Internet-Service-Betreiber sollen verpflichtet werden, Inhaltebetreiber nicht diskriminierend zu behandeln. Haben wirklich alle dieselben Zugangsrechte? Brauchen wir eine Informationspflicht? Darf man bestimmte Protokolle sperren oder drosseln?
  • 2. Doppelter Markt. Internet-Service-Betreiber wollen von Inhalteanbietern für den Zugang zum Kunden Geld haben. Gleichzeitig erhalten sie Geld von den Kunden für den Internetzugang.
  • 3. Netzwerkmanagement (Quality of Service). Hier geht es Gleichbehandlung von Datenströmen. Simon meint, diese Frage wäre eher ungefährlich für Innovation. Ich halte vor allem den Einsatz von Deep Packet Inspection als Technologie dafür sehr riskant. Insgesamt hab ich mir bei diesem Punkt noch keine abschließende Meinung gebildet. Das kann gerne in den Kommentaren diskutiert werden.
  • Wir vergleichen die Diskussion in den USA mit dem politischen Geschehen in Europa. Und diskutieren die einzelnen drei Punkte ausführlich aus. Dabei werden viele Beispiele genannt, damit man das komplexe Thema besser verstehen kann. Was bedeutet Netzneutralität für Innovation und die Offenheit des Internets? Ost sie in Gefahr? Wie kann man regulativ die Netzneutralität sichern? Und will man das?

    Das Interview ist ca. 30 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG auf dem Server.

    Auf europpäischer Ebene wird im Moment die Netzneutralität im Rahmen des EU-Telekom-Pakets diskutiert. Hier machen US-Telekommunikationsunternehmen wie AT&T massiv Lobbying in ihrem Sinne. Das ist nicht unbedingt das, was unsere Interessen als Bürger und Unternehmen in Europa unterstützt. Über die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Telekom-Paketes halten wir Euch hier im Blog auf dem Laufenden

  • : Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn
    Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn

    Die TAZ hat die Abmahnung durch die Deutsche Bahn auf die Titelseite genommen und zum Thema des Tages gemacht. In insgesamt drei Beiträgen inklusive dem Kommentar auf der Startseite geht es um die Geschichte. Danke für die Unterstützung.

    Kommentar: Ein Bahn-Chef von gestern.
    Interview mit dem Abgeordneten Anton Hofreiter: „Es gab weitere Fälle“.
    Brisantes Bahn-Memo: Hart bleiben gegen Mehdorn.

    Heute Morgen war ich auch Gast beim Deutschlandradio Kultur, um im Radiofeuilleton über den Fall zu sprechen.

    Goliath kann nicht gewinnen – Die Solidarisierungswelle für netzpolitik.org nach Abmahnung durch die Deutsche Bahn zeigt, wie das Web 2.0 die Öffentlichkeit verändert hat.

    Davon gibt es jetzt schon die MP3. Und hier ist das Transcript: „Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten“.

    Update:

    Unterstützung gibt es jetzt auch in einer Pressemitteilung des Deutschen Journalistenverbandes: DJV fordert von Bahn Transparenz.

    In dem Zusammenhang kritisierte Konken das Vorgehen der Bahn gegen den Betreiber des Internetportals netzpolitik.org. Dort war ein Sitzungsprotokoll der Bahn im Original veröffentlicht worden, in dem es um die Überwachungen ging. Das Verkehrsunternehmen drohte dem Portalbetreiber daraufhin mit rechtlichen Konsequenzen, wenn er das Dokument nicht unverzüglich entferne. „Angesichts der immensen gesellschaftlichen und politischen Bedeutung des Datenskandals gehörte das Papier in die Öffentlichkeit“, sagte Konken. In diesem Fall könne das Unternehmen nicht damit argumentieren, dass Sitzungsprotokolle aus Wettbewerbsgründen stets geheim seien. Wenn das Papier in einem engen Zusammenhang mit den Bespitzelungen bei der Bahn stehe, gebe es sogar ein Recht zum Vollzitat. „Im Zweifel hat das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und damit letztlich die Pressefreiheit Vorrang.“

    Und Stern.de berichtet auch: Bahn vs. Blogger – „Die müssen uns ernst nehmen“

  • : Die Welle nach der Abmahnung
    Die Welle nach der Abmahnung

    Jetzt ist es gerade etwas mehr als vier Stunden her, seitdem ich die Abmahnung der Deutschen Bahn AG gebloggt und getwittert habe. Und ich bin immer noch etwas erschlagen, von dem vielen positiven Feedback. Seit bald acht Jahren blogge ich jetzt abmahnfrei unter dieser Domain. Einige Dokumente hab ich in der Zeit auch veröffentlicht, die teilweise vorher auch schon durch die Medien geisterten, aber dort nur zitiert wurden. Ich veröffentliche diese Dokumente wie auch das interne Memo zur DB-Rasterfahndung, weil ich denke, dass sich jeder selbst eine Meinung bilden können sollte. Ich bin auch der Meinung, dass eine aufgeklärte Demokratie wie in unserem Lande das zulassen sollte. Und dieses Dokument ist für den öffentlichen Diskurs rund um die Überwachungsaffäre bei der Deutschen Bahn AG relevant.

    Ich bin mir bewusst, dass es auch andere Wege gibt, Dokumente öffentlich zu machen und verweise gerne auf mein Podcast-Interview mit Wikileaks.org. Ich hab es trotzdem hier online gestellt. Am Anfang war ich etwas verwundert, dass das Dokument kaum Interesse fand. Eine Handvoll Blogs berichteten darüber. Umso erstaunter war ich über die Abmahnung heute. Zumal diese parallel zu Medienberichten kam, wonach Mehdorn in der Affäre Fehler einräumte.

    Nun ist die Abmahnung da und das Feedback aus dem Netz ist überwältigend. Mir war bewusst, dass ich irgendwann mal Probleme bekommen könnte mit der Veröffentlichung eines Dokumentes. Aber mir war auch bewusst, dass ich dann Rückhalt bekomme, indem ich es öffentlich mache und transparent die Geschichte beschreibe. Das hat bisher besser geklappt, als ich es im Hinterkopf immer gedacht habe. Ich bin stolz auf Euch und Eure Hilfe dabei!

    Zum ersten Mal hab ich bewusst bemerkt, wieviele Follower ich bei Twitter habe, denn die Weiterleitungen meines Hilfe-Tweets hören gar nicht mehr auf. Und in der nächsten Welle kamen die Blog-Postings. Und innerhalb ganz weniger Stunden schwappt die Geschichte gerade in die Mainstream-Medien rüber. Und findet sich von Spiegel bis Heise auf immer mehr News-Seiten. Auch bekam ich schon Hilfsangebote aus den Reihen der Grünen, der FDP-Fraktion und der Linksfraktion, die das thematisieren wollen. Nur zu!

    Mittlerweile hab ich auch Rücksprache mit meinen Anwälten von JBB Berlin gehabt, die mich unterstützen werden. Thorsten Feldmann und sein Team helfen in juristischen Fällen auch dem Wikimedia e.V. und ich weiß mich da in guten Händen. Daher ist der Stand gerade der, dass ich das Dokument online lasse und die Unterlassungserklärung nicht unterzeichne. Das Dokument ist mittlerweile eh nicht mehr aus dem Netz zu nehmen, innerhalb kürzester Zeit wurde es u.a. bei Wikileaks, Pirate Bay und unzähligen anderen Stellen gespiegelt.

    Oftmals kam schon das Angebot, mich finanziell zu unterstützen, falls es zu einem Verfahren kommen sollte. Dafür bin ich dankbar und komme ggf. auf die Angebote zurück. Auch wenn ich hoffe, dass dieser Fall nicht eintreten wird. Denn einerseits habe ich andere Dinge zu tun, als mich mit einem Rechtsstreit zu beschäftigen und kann die Zeit durchaus sinnvoller nutzen und mich mit Netzpolitischen Themen beschäftigen. Andererseits kann man Geld auch sinnvoller für politische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden, um auf die Bedeutung von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter hinzuweisen.

    Mal schauen, was die nächsten Tage bringen werden. Ich muss erstmal kurz durchatmen. Und überlege gerade, wie man das Thema und auch die Sache DFB vs. Jens Weinreich auf der re:publica Anfang April als Diskussionspunkt unterbringen kann.

    Mehr Infos:

    Julia Seeliger hat kurz nach Bekanntmachung der Abmahnung das erste Interview mit mir gemacht.
    Bei Carta finden sich zehn Gründe, warum die Bahn diesen publizistischen Konflikt mit Netzpolitik verlieren muss.

    Pressespiegel:

    DerWesten: Bahn geht gegen Berliner Blogger vor
    Golem: Bahn mahnt Netzpolitik.org ab.
    HNA: Deutsche Bahn mahnt Blogger ab und legt ein Lauffeuer.
    N24: Bahn mahnt Blogger ab.
    Heise: Bahn mahnt Blogger wegen angeblichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen ab.
    Horizont: Drohgebärde gegen Blogger wird für die Bahn zum Bumerang.
    Focus.de: Bahn geht gegen Weblog vor.
    Futurezone: Deutsche Bahn mahnt Netzpolitik.org ab.
    Zoomer: Bahn vs. Blogger: Nichts als Ärger.
    Augsburger Allgemeine: Deutsche Bahn mahnt Blogger ab.
    Spiegel: Blogger-David trotzt Bahn-Goliath.
    Taz: Hart bleiben gegen Mehdorn.
    Tagesspiegel: Bahn-Aufsichtsrat berät über Mehdorn.
    Taz: Kommentar: Ein Bahn-Chef von gestern.
    Taz: Interview mit dem Abgeordneten Anton Hofreiter: „Es gab weitere Fälle“.
    Taz: Brisantes Bahn-Memo: Hart bleiben gegen Mehdorn.
    Deutschlandradio Kultur: „Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten“. (MP3)
    Chip: Die Datenschutz-Doppelmoral der Deutschen Bahn.
    Freitag.de: Aus dem Gleis geraten.
    Stern.de: Bahn vs. Blogger – „Die müssen uns ernst nehmen“

    Update Mittwoch, 16:45 Uhr:

    Jetzt sind etwas mehr als 24 Stunden um. Nachdem die Onlineberichterstattung ihren vermutlichen Höhepunkt erreicht hat, steigen immer mehr traditionelle Medien ein. Die Geschichte wird morgen in einigen überregionalen Zeitungen erscheinen. Und beim Deutschlandradio Kultur bin ich morgen ab 9 Uhr in der Sendung zu hören.

    Mittlerweile gibt es auch konkrete Solidaritätsbekundungen aus der Politik. Von Seiten der Grünen haben die Bundestagsabgeordneten Toni Hofreiter und Volker Beck das Memo gespiegelt. Volker Beck hat heute auch eine mündliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt:

    Welche Vorschriften wurden danach im Einzelnen durch wen gegenüber wem verletzt), und welche Konsequenzen ziehen die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn bzw. als Eigentümer der Deutschen Bahn daraus?

    Bündnis 90/Die Grünen als Partei spiegeln das Memo nun auch und haben eine Meldung dazu veröffentlicht: Grüne solidarisieren sich mit netzpolitik.org.

    Auf Reaktionen der anderen Parteien und Fraktionen warte ich noch und verlinke gerne weitere Solidaritätsbekundungen. Hierzu hab ich gestern schon mit einem FDP-Bundestagsabgeordneten telefoniert, der auch was machen wollte.

    Spiegel-Online berichtet in einem dritten (!) Artikel heute Nachmittag über Reaktionen der Bahn-Pressestelle:

    Ein Sprecher der Bahn begründete das Vorgehen gegen Beckedahl auf SPIEGEL-ONLINE-Anfrage damit, dass es sich bei dem veröffentlichten Papier „nicht um ein abgestimmtes Protokoll der Unterredung“ handele, sondern um eine „Darstellung aus Sicht des Datenschutzbeauftragten“. Darin sei teilweise „die Faktenlage nicht korrekt wiedergegeben“. Gleichzeitig enthalte der Text Passagen, die man als „Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen“ einstufe. Weil Beckedahl der erste gewesen sei, der das vollständige Dokument öffentlich gemacht habe, sei die Abmahnung an ihn geschickt worden.

    Die Deutsche Bahn AG will den Druck wohl aufrecht erhalten. Freitag läuft die Frist der Abmahnung ab. Diese habe ich übrigens immer noch nicht mit der Post zugestellt bekommen. Bisher hab ich nur die gemailte PDF-Version.

    Mal schauen, was als nächstes kommt.

  • : Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung!
    Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung!

    Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

    Nun weiß ich nicht, wie die Chancen sind, mich vor Rechtstreitigkeiten mit dem Konzern zu schützen, bzw. ob ich Chancen habe, dagegen vorgehen zu können. Und bitte daher die mitlesenden Juristen um Rat.

    Ein Update steht hier!

    Hier ist der Text, der mir heute per PDF in einer Mail zuging:

    Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

    Sehr geehrter Herr Beckedahl,

    Sie sind Inhaber und Betreiber der Homepage www.netzpolitik.org.

    Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/ einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.

    Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.

    Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.

    Das Entfernen bzw. das bloße Unterlassen allein genügt nicht, um die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen und somit den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierfür bedarf es einer uneingeschränkten, unwideruflichen Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten versprochen wird.

    Wir fordern Sie hiermit auf, eine solche Erklärung bis zum 6. Februar abzugeben und uns zuzusenden. Eine Erklärung, die diesen Anforderungen genügt, haben wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt.

    Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, sind wir gehalten, den Anspruch unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.

    Mit freundlichen Grüßen

  • : Plündern und brandschatzen
    Plündern und brandschatzen

    Niclas Sarkozy begründet die französischen Urheberrechtsverschärfungen:

    „Musikalische Werke plündern, Filme plündern, literarische Werke plündern, weil das alles geht, ohne Respekt für den, der das geschrieben hat, der das komponiert hat, der das in Szene gesetzt hat, das ist Mord am Geschaffenen (…) ich bin nicht gewählt worden, damit man im Supermarkt stehlen darf.“ […] Wenn das Gesetz erstmal in Kraft sei, „dann kann das Internet endlich ein fantastischer Ort für die Kreativität und den Austausch sein und kein wilder Dschungel, wo es erlaubt ist, die Werke der Kreativen zu plündern.“

    Was für ein Schwachsinn.