Ich hatte ganz vergessen, die „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ der Deutschen Bahn – Abmahnung zu bloggen. Das hole ich hier mal nach:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Markus Beckedahl, (Adresse aus dem Impressum) erklärt gegenüber der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin:
Ich verpflichte mich:
1. es zukünftig zu unterlassen, den vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellten und in Kopie als Anlage beiliegenden Vermerk über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008 im Internet, insbesondere unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/, um Wortlaut, als pdf-Datei oder in sonstiger Weise ganz und/oder in Auszügen zu veröffentlichen und
2. bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziffer 1 eine von der Deutschen Bahn AG nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an die Deutsche Bahn AG zu zahlen, die im Streitfall vom zuständigen Landgericht der Höhe nach überprüft werden kann.
Ort, Datum
Das unterschreibe ich natürlich nicht und komme auch nicht den Forderungen nach.