Digital Rights
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: BMI-Dokument zu Internet-Sperren
: BMI-Dokument zu Internet-Sperren Alvar FReude hat wieder ein internes Dokument des Bundesinnenministeriums zur Netzzensur bekommen und veröffentlicht: BMI-Interna zu Internet-Sperren.
Hier ist das ganze Dokument, wo der Grundrechtsrahmen abgesteckt wird und analysiert wird, wie man das am Besten machen könnte:
Aber zurück zur internen Stellungnahme des Innenministeriums:
In einer internen Notiz weist der Autor auf die Probleme der angedachten Verträge der Provider mit dem BKA in Zusammenhang mit § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz hin, um dann gleich die Frage zu stellen, ob man diese nicht „lieber verschweigen“ solle (Seite 7 unten im PDF). Der Grund dies zu verschweigen ist klar: jeder Internet-Nutzer müsste demnach schriftlich der Sperre zustimmen:
“ § 58 VwVfG
Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“
Es gibt also allen Grund, dies erstmal unter den Tisch kehren zu wollen …
Ähnlich Aufschlussreich ist auch die Begründung, warum ein Grundrechtseingriff durch eine AGB-Änderung weggewischt werden würde: Wenn der Kunde einwilligt, gebe es ja gar keinen Grundrechtseingriff. Ach so! Hier ist dem Autor wohl entgangen, dass überraschende AGB-Klauseln unwirksam sind. Und es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass eine AGB-Klausel, die das Blockieren der Wikipedia, der W3C-Webseite, von Technik-Blogs oder von in Deutschland gehosteten Webseiten erlaubt, überraschend ist.
Auch die Wegzauberei von Grundrechtseingriffen findet sich in dem Dokument.
Gänzlich hanebüchen wird es aber, wenn der Mensch aus dem Innenministerium behauptet, die Weiterleitung aller gesperrten Zugriffe auf einen BKA-Server sei kein Grundrechtseingriff. Schließlich sei es ja Massenkommunikation und der Nutzer habe zugestimmt. Abgesehen von den juristischen Scharmützeln vergisst der Autor, dass es sich da um beliebige Zugriffe auf die betreffenden Webseiten handeln kann: Ob der Nutzer ein Formular abschickt, einen Text anruft oder nur die Startseite ganz normal aufruft, ist im Vorfeld nicht kontrollierbar.
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: Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich
: Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich Bayern2-Radio hat ein Feature über „Access denied“ – Kontrolle und Zensur im Internet greifen um sich“ gesendet:
Für ihre Internetzensur stehen sie weltweit am Pranger: Diktaturen wie China, Nordkorea oder Kuba. Doch auch im Westen wird das Filtern von Online-Angeboten immer beliebter. Hauptargument: Der Kampf gegen Kinderpornographie.
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: Telekom-Paket: Netzneutralität unter Beschuss
: Telekom-Paket: Netzneutralität unter Beschuss In der EU tobt der Streit rund um das Telekom-Paket. Während es vor der ersten Lesung große Auseinandersetzungen über die Frage gab, ob Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen eingeführt wird, ist nun vor der zweiten Lesung der Kampf um die Netzneutralität entbrannt. Viele Telekommunikationsfirmen, vor allem aus den USA, stören sich an einer im EU-Parlament beschlossenen Formulierung, dass die Netzneutralität gewährleistet sein muss. AT&T laufen mit ihren Lobby-Söldnern im Moment Sturm und scheinen in den derzeitigen Verhandlungen schon eine Aufweichung erreicht zu haben.
Die International Herald Tribune berichtet aus US-Sicht auf die Debatte und hat u.a. mich in dem Artikel zitiert: U.S. lobbyists angle for influence in Europe’s Net neutrality debate.
As European lawmakers debate how to keep access to the Internet free and equal – so-called network neutrality – they are being bombarded, not unsurprisingly, by lobbyists. But the corporate envoys roaming the halls of Brussels, trying to make their case, more often than not do not represent the Continent’s myriad telecommunications and Internet companies, but rather those from the United States. As the reputation of Europe grows as the world’s technology regulator, representatives in a conflict that pits the AT&Ts and Verizons against the Googles and Yahoos are attempting to shape European law in the hopes that U.S. regulators will follow suit.
„The U.S. companies see the outcome of the fight in Europe as key,“ said Jeremie Zimmermann,a lobbyist for La Quadrature du Net,an Internet advocacy group based in Paris. „Each side is hoping to score points on the issue here so they can take it back to the States to influence the outcome there.“ Net neutrality, which La Quadrature supports, is a proposal backed by some free-speech advocates and Internet businesses that seeks to bar network operators from filtering Internet traffic. Operators say that basic traffic management is necessary to balance the soaring demand for bandwidth from video and popular Web sites.
Wie immer sind die regelmässigen Ausführungen von Monica Horten auf IPTegrity sehr interessant. Dort berichtet sie über weitere Versuche der britischen Regulierungsbehörde Ofcom, die Netzneutralität aufzuweichen: UK filters in the Wikpedia amendments. Dort hat man gleich noch die Definitionen aus der Wikipedia kopiert.
The UK government wants to cut out users rights to access Internet content, applications and services. Some of the information used to justify the change has been cut and pasted from the Wikipedia.
Von La Quadrature du Net gibt es eine Pressemitteilung: UK government pushes for discriminated Internet.
La Quadrature du Net publishes a document, drafted by the British Government, with amendments to the telecoms package1. This proposal would turn the Internet into a Cable-TV network. First, there is a proposal to introduce conditions of access, alluding to the Conditional Access Directive2 regulating that very market. It is a subcription-TV-like concept reading through the lines. Second, there is language which overrides the end-to-end principle of the Internet. The idea behind it is that the Internet provider shall be allowed to limit the number of websites users can access, in exchange for a lower fee. Who wants telcos-controlled sub-Internet in Europe?
Mehr dazu auch im iRights-Blog: Britische Regierung will Netzwerkneutralität in der EU kippen.
Dem Entwurf (PDF) zufolge sollen Internetnutzer in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang haben. Stattdessen will ihnen die britische Regierung nur noch ein Recht auf “Transparenz bei den Nutzungsbedingungen für den Zugang zu/die Nutzung von Anwendungen und Dienstleistungen sowie über die Politik [des Providers] hinsichtlich des Traffic-Managements” zugestehen. Mit anderen Worten: Der Internetprovider soll entscheiden, welchen Teil der Internets die Nutzer unter welchen Umständen in welchem Umfang und zu welchem Preis zu sehen bekommen. Die Musik- und Filmindustrien wären darüber sicher erfreut. Über freiwillige Vereinbarungen mit Internetprovidern könnten sie sich so die lästige illegale oder auch legale Konkurrenz vom Hals schaffen. Der Ausschluss von Peer-to-Peer-Protokollen wäre bei Umsetzung des britischen Vorschlags künftig genauso legitim wie die Blockade von Youtube, iTunes oder SourceForge.
Weiter berichtet Monica Horten, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament bei der Frage Netzneutralität womöglich umgefallen sind und die eigenen POsitionen aus der ersten Lesung aufweichen: Poisoned fish in the Trautmann report .
Unless the rapporteur puts in more time to consult widely and understand the issues fully, and to ensure that the requirements are correctly definined, this risks upsetting the economics of the ISP industry, which is built on peering arrangements. Worse still, it risks causing down-the-line economic damange to businesses large and small, which have invested in web and e‑commerce sites on the basis that they have unrestricted access to a global market. It stands to shrink, rather than grow, the Information Society and the digital economy. The only things that will grow is the telcos share of national television markets – as that is one of the drivers behind the „traffic management“ amendments. It is very disappointing, that Mrs Trautman has permitted them to get in, without having consulted more widely. Mrs Trautmann has a reputation for being ‘a good captain’.
Gut möglich, dass wir in den nächsten Wochen wieder eine massive europaweite Mobilisierung von Internetnutzern brauchen, die sich bei ihren Abgeordneten für Netzneutralität einsetzen. Wenn es tatsächlich vor der Europawahl zu der zweiten Lesung im Parlament kommt. Wenn nicht, dann kommt diese erst nach der Wahl.
Mehr Hintergrund bietet der Artikel „Wer möchte das Internet kontrollieren? „, wo ich von einer Netzneutralität-Anhörung in Brüssel gebloggt habe.
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: Aktion FSA – Aktionsbündnis Freiheit statt Angst
: Aktion FSA – Aktionsbündnis Freiheit statt Angst Dem einen oder anderen wird sicherlich schon aufgefallen sein, dass seit einigen Monaten ein „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst“ existiert. Dies hat schon des öfteren zu Missverständnissen geführt, was die „Aktion FSA“ (Kurzform) denn nun mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu tun hat. Wir haben uns hier immer zurück gehalten, das zu thematisieren, weil wir hofften, das freundlich zu lösen. Das ist leider komplett gescheitert. Und es sieht so aus, als ob dies weiterhin nicht zu lösen ist. Daher gibt es hier mal etwas Auflösung zum Sachverhalt, was das denn mit dem AK-Vorrat zu tun hat.
Die kurze Version ist: Gar nichts. Die lange Version ist etwas komplizierter.
Der Gründer des Aktionsbündnis Freiheit statt Angst, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, war mal im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv. Sein Stil wurde leider mehrheitlich als nicht besonders kooperativ angesehen, obwohl er sehr engagiert war. Dies führte zu regelmässigen Konflikten innerhalb des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um seine Person. Ihm schwebte ein andere Modell bürgerschaftlichen Engagemens vor und vor allem lag sein Interesse eher in einer hauptberuflichen Tätigkeit für die Bürgerrechtsbewegung. Nach der letzten Demonstration gegen Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung ist der Konflikt abermals massiv ausgebrochen und es fand sich keine Lösung mehr. Auf einem Koordinierungs-Treffen des AK-Vorrat wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass Ricardo-Cristof nicht mehr für den Arbeitskreis sprechen darf.
Dies führte erstmal dazu, dass er den AK Vorrat Berlin e.V. i.Gr. gründete, um sich von der existierenden AK Vorratsdatenspeicherung Ortsgruppe Berlin abzuspalten. Um die passende Anzahl an Unterstützer eines Vereins zusammen zu bekommen, musste seine Mutter noch mit in den Vorstand. Nun dürfte es offensichtlich sein, dass die Bezeichnung „AK Vorrat Berlin e.V..“ etwas irreführend sein kann und für Aussenstehende mit dem AK-Vorrat assoziert wird. Zumal Ricardo-Cristof im AK aktiv war und immer noch im politischen Berlin als Vertreter der Bürgerrechtsbewegung rumläuft, aber die Hintergründe mit Rücksicht auf eine Lösung nie wirklich offen kommuniziert wurden. Über den Namen wurden und werden auch schon Spenden gesammelt.
Die nächste Eskalationsstufe wurde dann erreicht, als Ricardo-Cristof mit seiner Handvoll Unterstützer auch noch das „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst e.V. i.Gr.“ aufmachte. Regelmäßige Leser werden sich erinnern, dass das „Bündnis Freiheit statt Angst“ zu den letzten Groß-Demonstrationen aufgerufen hat. Ganz schlau hat Ricardo-Cristof Remmert-Fontes nun auch noch für wohl sämtliche Wochenenden vor der Bundestagswahl die bekannte Demo-Route in Berlin mit Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor auf seine neue Splittergruppe angemeldet. Kooperativ zeigt er sich nicht, er besteht darauf, wieder der Demo-Leiter zu sein und alles über seine Gruppe laufen zu lassen. Die ganzen Organisationen rund um Digitale Bürgerrechte weigern sich deswegen, zusammen mit seinem Splitter-Bündnis (Was aus einer Handvoll Unterstützern besteht) eine Gross-Demonstration zu organisieren. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diskutiert derzeit mit den Bündnispartnern mögliche Alternativen.
Die Verwendung bekannter Namen des offenen Bündnis gegen die Vorratsdatenspeicherung und Überwachung in Deutschland wird von sehr vielen als (freundlich ausgedrückt) Privatisierung einer gemeinsamen Sache verstanden. Mir und vielen anderen fehlt jegliches Verständnis dafür. Ich habe gehofft, dass Ricardo-Cristof Remmert-Fontes & Co. von sich aus verstehen, dass dieses Verhalten nicht akzeptabel ist und sich einen anderen Namen suchen. Dagegen wäre ja nichts zu sagen. Vielfalt ist gut für die Sache und gerne können auch mehrere Organisationsformen miteinander konkurrieren im gemeinsamen Kampf gegen die zunehmende Überwachung in unserer Gesellschaft.
Leider haben wir gegen eine Wand geredet.
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: 1000 Interview-Videos unter freiester CC-Lizenz
: 1000 Interview-Videos unter freiester CC-Lizenz
Unter Uncensored Interview finden sich Interviews mit Musikern aller Genres, die unter dem Motto „because music begins with a point of view“ über Musik, Politik, Sex und andere Musiker-Sorgen reden dürfen. Über 1000 Videos wurden nun unter der tolerantesten verfügbaren CC-Lizenz, Attribution, bereitgestellt, die, unter Angabe der Quelle, die freie Weitergabe und Abwandlung der Inhalte erlaubt.Des Weiteren nutzt die Seite das CC+ Protokoll, das durch die Kombination von Creative Commons und einer kommerziellen Lizenz einen flexiblen Wechsel zwischen der freien Weitergabe und der kommerzeillen Nutzung von Inhalten ermöglichen soll.
Die Videos liegen im freien und offenen Ogg Theora-Format der Xiph.org Foundation vor und können hier angesehen und heruntergeladen werden. -
: Urheberrecht: Die Probleme von heute, beschrieben vor über 25 Jahren
: Urheberrecht: Die Probleme von heute, beschrieben vor über 25 Jahren Nerdcore ist gerade über das 1983 erschienene Buch „Electronic Life“ von Michael Crichton gestolpert. Vor allem zwei Seiten zum Thema Zukunft des Urheberrechts sind auch heute noch lesenswert: Crichton beschriebt mit verblüffender Genauigkeit die Probleme, die die Digitalisierung von Medien und das Entstehen von Austauschplattformen mit sich bringen werden.
Die Schöpfer eines Films, einer Komposition oder eines Computerprogramms werden bald nur noch zwei Existenzphasen ihres Werkes unterscheiden können: absolutes privates Eigentum während der Entwicklung und totales öffentliches Eigentum vom Augenblik der Freigabe an. Die Grenzlinie wird sehr scharf gezogen sein und der Verfasser sein gesamtes Honorar erhalten, sobald er sie überschreitet.
Wie der Autor des Artikels treffend bemerkt, ist es für die Film- und Musikindustrie nicht gerade vorteilhaft, dass schon zu dieser Zeit so konkrete Überlegungen und auch Lösungsansätze durchdacht wurden. Der sinnlose Wettlauf mit dem technischen Fortschritt ist somit nicht nur ein gescheitertes Experiment, vielmehr wurde gegen besseres Wissen ein Machtkampf begonnen, dessen abstruse Auswirkungen wir wohl noch ein paar Jahre ertragen werden müssen.
Wer mehr Beispiele kennt, in denen schon früh auf die Sinnlosigkeit eines restriktiven Medienhandels hingewiesen wird, kann diese gern in den Kommentaren teilen.
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: Internet-Zensur in Deutschland gestoppt?
: Internet-Zensur in Deutschland gestoppt? Nach Berichten von Focus.de scheint die Bundesregierung die Arbeitsgruppe im Familienministerium mit den Providern ergebnislos aufgelöst zu haben: Der Traum von der Internetsperrung. Vielleicht war man auch genervt, dass nach jeder Sitzung die Protokolle an die Öffentlichkeit kamen. Nun hat sich auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet, was bisher immer von den CDU-geführten Gesprächen ausgeschlossen war. Das BMJ will das Vorhaben nun rechtlich prüfen lassen. Die Schnellpläne mit einer gewünschten AGB-Änderung könnten aber vom Tisch sein. Gesetzliche Veränderungen wird es vor der Bundestagwahl wohl nicht mehr geben.
Unklar ist noch, welchen Erfolg die Strategie der CDU-Minister haben wird, die von der Leyen und Schäuble einzeln bei den Chefs von Providern anrufen zu lassen, wie mir zu Ohren kam. Vodafone / Arcor ist ja bisher der einzige Provider, der sich für Internetzensur-Infrastrukturen ausgesprochen hat.
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: Das Programm der re:publica’09
: Das Programm der re:publica’09 Wir haben heute das Programm der kommenden „re:publica’09 – shift happens“ in einer Beta-Version veröffentlicht. Unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft findet vom 1. – 3. April in Berlin statt.
Stargäste sind u.a. Lawrence Lessig, Gründer von Creative Commons, der über die Remix-Gesellschaft sprechen wird, der kanadische Science-Fiction-Autor und Star-Blogger Cory Doctorow, sowie Anthony Volodkin von der Musikblog-Empfehlungsseite Hypemachine und moot, dem Shootingstar und Gründer von 4chan.org, der über Internet-Meme sprechen wird.
Desweitern wird US-Wissenschaftler John Kelly faszinierendes Kartenmaterial über die globalen Blogosphären zeigen und der Bundesbeauftragte Peter Schaar die “Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit” vorstellen.
Die ehemalige New Media Operations Managerin der Obama-Kampagne und Mitgründerin von DigiActive.org, Mary C. Joyce, wird zusammen mit Esra’a Al Shafei von MideastYouth.com über politische Kampagnen und soziales Engagement im Netz diskutieren.
Der deutsche Blog-Forscher Jan Schmidt wird die Ergebnisse einer neuen Studie zu “Jugendliche und Web 2.0″ präsentieren und der Schriftsteller Peter Glaser wird im Rahmen des Schwerpunktthemas “Internet & Ethik” in Kooperation mit der Aktion Mensch die Frage stellen, in welcher digitalen Gesellschaft wir leben wollen.
Und das sind noch nicht alle! Wir haben noch mehr Überraschungen von spannenden Rednern, die wir demnächst präsentieren.
Als weitere Kooperation entstand mit dem PrivacyOS-Projekt am zweiten Tag eine europäische Subkonferenz zum Thema Datenschutz. Das Programm der Unconference wird von den mehr als 100 europäischen Teilnehmern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden am Mittwoch gemeinsam entwickelt und ist am Donnerstag für alle Teilnehmer der re:publica’09 zugänglich.
Ein Schwerpunkt am Freitag wird das Thema “Politik 2.0″ sein. Aus verschiedenen nationalen wie globalen Perspektiven wird die Frage diskutiert, wie sich Politik durch das Internet verändert. Welche Rolle spielen politische Blogs in Deutschland? Entsteht eine europäische Öffentlichkeit im Netz? Wie nutzt die deutsche Politik das Internet und was können wir von Obama lernen? Wichtige Fragen also, auch über Superwahljahr 2009 hinaus.
Als Locations findet die re:publica’09 neben der traditionellen Kalkscheune erstmals auch in den glamourösen Räumen des geschichtsträchtigen Friedrichstadtpalastes.
Konferenzkarten gibt es, solange der Vorrat reicht, für Blogger zum Preis von 60 Euro, wenn ein re:publica-Banner in die eigene Site eingebunden wird. Reguläre Konferenz-Tickets kosten 80 Euro, Business-Tickets 150 Euro.
Die re:publica’09 wird von newthinking communications (netzpolitik.org) und Spreeblick organisiert. Die Konferenz findet 2009 zum dritten Mal statt. 2007 kamen 700 Teilnehmer, 2008 schon 950 und für dieses Jahr werden mehr als 1300 Teilnehmer erwartet.
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: Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt
: Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt Die auf Wikileaks aufgetauchte Sperrliste von kinderpornographischen Websites der dänischen Behörden ist nun [Korrektur: einem Blogger, der einen Beitrag des Blogs schutzalter verlinkte, welcher auf die Sperrliste verlinkte] in Form einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag zum Verhängnis geworden.
Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting „davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,“ und ferner ist es „ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat“ – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b. Udo Vetter hält diese Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker für „bemerkenswert“.
Annika Kremer schreibt dazu auf gulli.com:
Die auf Wikileaks verlinkte Kopie der Liste ist, wie es Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog ausdrückt „für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.“ Indirekte Links bedeutet in diesem Fall, dass auch der Link auf eine Seite, die wiederum die Sperrliste verlinkt, unter Umständen schon ein gewisses Risiko bedeutet. Was das in einem vernetzten Medium wie dem Internet bedeutet, kann sich jeder halbwegs erfahrene Nutzer desselben vorstellen.
Im Blog des Betroffenen ist nun zu erfahren, dass auch der Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Material erhoben wird:
Wie ich vorgestern durch eine polizeiliche Vorladung erfahren habe, wird nun auch gegen mich ermittelt, und war sogar wegen „Verbreitung von Kinderpornografie“. […]
Ich muss sagen, dass ich dem Ausgang dieser Sache recht gelassen entgegen sehe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich mich durch meinen Artikel strafbar gemacht haben könnte. Schlimm genug finde ich es allerdings, dass dieser Vorwurf überhaupt ernsthaft erhoben wird und im Raum steht. […]
Bemerkenswert ist es übrigens, dass ich bis jetzt noch keinen Appel oder gar eine Aufforderung erhalten habe, diese behauptete Verbreitung von Kinderpornografie einzustellen. Ich meine, einem Irren, der mit einem Messer andere Leute verletzt, würde man doch auch erstmal zurufen „hör auf damit“, ihm zureden, ihm drohen oder Gewalt gegen ihn einsetzen. Oder würde man ihn zu einer Anhörung einladen und ansonsten gewähren lassen?via @Annika_K
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: Urheberrecht und Verbrechen
: Urheberrecht und Verbrechen Die Futurezone hat ein sehr lesenswertes Interview mit Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, gemacht: Urheberrecht und Verbrechen.
ORF.at. Gleichzeitig drängen die Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie darauf, dass die Gangart gegen Urheberrechtsverletzungen verschärft wird.
Schmidbauer: Die Probleme für das Urheberrecht bestehen in erster Linie darin, dass die Verfolgung von Verstößen zunehmend schwieriger wird. Die Medienindustrie macht sich im Gegenzug für weitgehende Grundrechtseingriffe und Einschränkungen der Privatsphäre stark, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können. Ich halte das für eine gefährliche Sackgasse. Es kann nicht sein, dass plötzlich das Urheberrecht über das Strafrecht gestellt wird und Konsumenten kriminalisiert und überwacht werden, nur weil irgendjemand vielleicht irgendetwas kopieren könnte.
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: Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet
: Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet Patrick Breyer hat eine Stellungnahme zum Thema Datenschutzrechte im Telemediengesetz stärken geschrieben, die dem Deutschen Bundestag zugeschickt wurde. Hier ist die Pressemitteilung dazu:
Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet
Persönliche Daten von Kindern und Zeitungsinserenten im öffentlichen Internet, Werbemüll („Spam“), Datenklau („Phishing“) und Dauerüberwachung („Spyware“, „Tracking“) – noch nie waren Deutschlands 42 Mio. Internetnutzer so vielen Datenpannen und Missbrauchsfällen ausgesetzt wie in den letzten Monaten.
Neun Organisationen fordern vom Gesetzgeber nun ein mutiges Gegensteuern: Der Bundestag soll die Sammlung von Informationen über Internetnutzer auf ein Mindestmaß beschränken, verlangen der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der FifF, der FoeBuD, die Humanistische Union, das Netzwerk Neue Medien, das Netzwerk Recherche, der Virtuelle SPD-Ortsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Forderungspapier, das vergangene Woche dem Bundestag vorgelegt worden ist.
„Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden“, heißt es in der Stellungnahme.
„Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.“ Zur
Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens sei es dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Internetanbieter so wenige persönliche Nutzerdaten wie möglich sammeln und Nutzer über den
Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden können. Der Gesetzgeber wird zudem aufgefordert, für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet zu
sorgen.Konkret fordert die Stellungnahme die folgenden Gesetzesänderungen, um einen wirksamen Schutz der Internetnutzer vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel zu gewährleisten:
1. Erstreckung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Internetangeboten,
2. Weitergabe von Informationen über Internetnutzer an Behörden nur unter den Voraussetzungen, die für das Abhören von Telefonen gelten,
3. Schaffung von Rechtssicherheit durch Klarstellung, dass der gesetzliche Datenschutz auch für Internet-Protocol-Adressen gilt,
4. Verbot der Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers,
5. Information der Nutzer über die Dauer der Aufbewahrung von Aufzeichnungen über sie,
6. Stärkung des Rechts auf anonyme Internetnutzung durch ein wirksames Koppelungsverbot,
7. Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
8. Ablehnung des Vorschlags im Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“, Internetanbietern die verdachtslose, flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ zu gestatten.Wegen der vielen Fälle von Datenmissbrauch im Jahr 2008 sind inzwischen 80% der Bundesbürger „sehr besorgt“ um die Sicherheit ihrer Daten. Einer Umfrage aus dem Jahr 2007 zufolge befürchten 54% der Internetnutzer, dass ihre persönlichen Daten im Internet ungeschützt sind. 31% der Befragten haben schon häufiger auf eine Bestellung im Internet verzichtet, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollten. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung fordert eine Stärkung des gesetzlichen Datenschutzes.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat für Mittwoch Sachverständige eingeladen, um einen Vorschlag der FDP zur Änderung des Internetrechts zu diskutieren. In der Anhörung wird der Jurist Dr. Patrick Breyer die gemeinsamen Forderungen aus Sicht der Nutzer/innen vorstellen.
Das Forderungspapier zum Schutz von Internetnutzern wird unterstützt von:
1. Chaos Computer Club e.V. (www.ccc.de)
2. Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (www.datenschutzverein.de)
3. FoeBuD e.V. (www.foebud.org)
4. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (www.fiff.de)
5. Humanistische Union e.V. (www.humanistische-union.de)
6. Netzwerk Neue Medien e.V. (www.nnm-ev.de)
7. netzwerk recherche e.V. (www.netzwerkrecherche.de)
8. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de)
9. Virtueller Ortsverein der SPD (www.vov.de) -
: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie
: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie Im Januar erschien in den Niederlanden eine Studie zu den ökonomischen und kulturellen Effekten von File Sharing für Musik, Film und Games. Die Studie mit dem Titel ‚Ups en Downs’ liegt seit vergangenem Freitag auch in einer autorisierten Englischsprachigen Version vor: ‚Ups and Downs – Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games’ [pdf]. Ups and Downs ist das Resultat eines gemeinsamen Projects der wissenschaftlichen Forschungsinstitute TNO, SEO und de Institutes für Informationsrecht an der Universität von Amsterdam und wurde von den Niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft in Auftrag gegeben.
Inhaltlich kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss dass die ökonomischen und kulturellen Effekte des File-Sharings sowohl kurz- als auch langfristig positiv einzuschätzen sind:
The research shows that the economic implications of file sharing for welfare in the Netherlands are strongly positive in the short and long terms. File sharing provides consumers with access to a broad range of cultural products, which typically raises welfare. Conversely, the practice is believed to result in a decline in sales of CDs, DVDs and games. (Seite 3)
Zu dieser Einschätzung gelangen die Autoren nachdem sie den Umsatzverlusten der Musikindustrie von geschätzt 100 Millionen Euro pro Jahr ‚Wohlfahrtsgewinne’ von minimal 200 Millionen Euro gegenüberstellen. Nach Einschätzung der Autoren hat sich die Musikindustrie in der Vergangenheit zu wenig auf das Entwickeln neuer Einkommensquellen gerichtet, die die wegfallenden Erlöse aus dem Tonträgerverkauf ersetzen könnten. Generell gehen die Autoren davon aus, dass sich in Zukunft allein mit dem Verkauf von Musikaufnahmen keine profitablen Unternehmen mehr betreiben lassen:
That said, the new models still cater for music recordings but show that in the future the industry is not likely to be able to survive profitably on music recordings alone. (Seite 5)
Im Gegensatz zur Musikindustrie sehen die Autoren in den Bereichen Film und Games noch keine negativen Effekte von File-Sharing: Im Filmbereich sind die Erlöse konstant (und eher von der Qualität des Angebotes abhängig) und der Games Sektor zeigt noch immer hohe Wachstumsraten:
Whereas the size of the entertainment market as a whole is relatively constant, the share of music is declining gradually and the share of games is showing explosive growth. (Seite 6)
Dies legt den Schluss nahe dass die Einbrüche bei der Musikindustrie in erster Linie dadurch zu erklären sind, dass Konsumenten ihre ‚Entertainment-Euros’ inzwischen lieber für Filme und Games ausgeben. Im letzteren Fall kommen diese in der Form von Lizenzgebühren für in-game Musik teilweise auch der Musikindustrie zugute.
Auf Basis ihrer Erkenntnisse sprechen die Autoren einer Reihe von Empfehlungen aus. Eher versteckt wird dabei an einer Stelle für eine Kulturflatrate plädiert:
Rather than being each other’s natural enemies, ISPs and copyright holders could equally well become each other’s allies if they succeed in clinching innovative deals, such as jointly offering internet connections in combination with access to content. (Seite 114)
Zugleich wenden sich die Autoren deutlich gegen ein Verschärfung des Urheberrechtes (das downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken wird in den Niederlanden als Privatkopie betrachtet und ist damit legal) und der Instrumente zu dessen Durchsetzung. In diesem Zusammenhang stellen die Autoren klar, dass auch beim Einbeziehen von Internet Service Providern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen die rechtsstaatlichen Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit und der Schutz der Grundrechte gewährleistet werden müssen:
The law provides right holders with a range of enforcement measures, in particular with respect to unauthorised uploading on a commercial and large scale – preferably in line with, or after new business models have been developed, thus creating real alternatives. In the case of civil enforcement against large-scale uploaders, right holders and other parties in the distribution chain could join forces. This should not, however, be undertaken at the expense of the basic principles of justice such as proportionality, legal certainty and the protection of fundamental rights and procedural justice. Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. (Seite 125)
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: Netzpolitik-Podcast 075: Die Kulturflatrate
: Netzpolitik-Podcast 075: Die Kulturflatrate Der Netzpolitik-Podcast Folge 075 ist ein zweistündiges Gespräch mit dem Medienforscher Dr. Volker Grassmuck über die Kulturflatrate. Kaum ein Thema ist derzeit umstrittener als die Kulturflatrate. Die einen sehen es als die einzig machbare Alternative, um das Wettrüsten im Kampf um das Urheberrecht durch Risikotechnologien wie Netzfilter und DRM zu beenden und die Offenheit des Internets zu erhalten.- Für die anderen ist es eine Zwangsabgabe und/oder die Einführung des Kommunismus. Dabei gibt es viele Vorurteile und Missverständnisse, was die Kulturflatrate sein soll.
In dem langen Gespräch gehe ich mit Volker Grassmuck auf viele Vorteile und Missverständnisse ein. Er erzählt, was die Idee ist, welche Probleme damit gelöst werden könnten und vor allem wie man das technisch lösen kann. Für das Interview hab ich vorher auf Twitter nach möglichen Fragen gefragt und diese haben wir alle in das Gespräch aufgenommen. Insofern ist der Podcast fast schon ein Referenzmedium zur Debatte rund um die Kulturflatrate geworden.
Wie wird der Schlüssel errechnet? Wer bekommt das ganze Geld? Welche Probleme löst die Kulturflatrate, welche Probleme kann auch die Kulturflatrate nicht lösen? Wollen wir als Gesellschaft Kultur fördern? Sollen Tauschbörsen weiterhin bekämpft und eine ganze Generation kriminalisiert werden? Ist das nicht alles eine GEZ oder Zwangssteuer? Sind überhaupt noch Geschäftsmodelle wie iTunes oder Musikflatrates möglich? Ist die Kulturflatrate auch die Rettung für Journalismus und werden damit auch Blogs vergütet? Wer zieht das Geld ein und verteilt es? Wie gehen wir mit neuen Kulturproduktionsformen wie freien Communities um? Gefährdet die Kulturflatrate den Datenschutz und die Netzneutralität?
Diese und viele andere Fragen werden beantwortet. Ich hoffe, dass man mit dem Podcast ein wenig die gesellschaftliche Debatte entfachen kann, die dringend notwendig ist, Alternativen zum Wettrüsten und dem Abbau von Grundrechten im Netz zu schaffen. Letztere sind durch eine immer stärkere Verfolgung von Urheberrechtsdelikten in Gefahr, wie vor allem die Diskussionen auf europäischer Ebene zeigen. Und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte, wie man zukünftig Kultur fördern will. Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein, der dies unterstützt: Kompensation ohne Kontrolle und dabei die gesellschaftlichen und technologischen Realitäten akzeptieren: Das nicht-kommerzielle Teilen von Kultur legalisieren und die Künstler dabei vergüten.
Hier ist die MP3 und hier die OGG.
Im Netzpolitik-Wiki hab ich eine neue Seite „Kulturflatrate-FAQ“ angelegt. Wer Lust hat, kann gerne die Fragen und Antworten aus dem Gespräch in das Wiki packen.
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: 12. Fassung: Kompendium zu Internetrecht
: 12. Fassung: Kompendium zu Internetrecht Professor Thomas Hoeren vom Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster hat eine aktualisierte Fassung des Skripts Internetrecht veröffentlicht, wie Heise berichtet:
In der nunmehr zwölften Version des Kompendiums wurden nach Angaben des Autors über 200 neue Urteile eingearbeitet sowie die neue Gesetzeslage berücksichtigt. Auch mit der aktuellen Debatte über neue Richtlinien und Gesetze – etwa in Sachen Datenschutz oder Internet-Haftung – beschäftigt sich der Text. Darüber hinaus wurde das Skript um neue Phänomene wie Phishing ergänzt und überholte Themenfelder wie Dialer gestrichen.
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: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage
: Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage Der bereits als PDF beim Chaos Computer Club publizierte BKA-Vertragsentwurf zur Netzsperrung kursiert nun auch in einer Neuauflage, zu finden etwa bei Datenschutzbeauftragter Online oder im ODEM.blog. Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zu Kinderporno-Sperren, die am vergangenen Freitag ergebnislos vertagt worden war, war dieser neue Vertragsentwurf aber offensichtlich kein Thema gewesen, vielmehr ging es dem Familienministerium darum, die Netzsperren ohne gesetzliche Grundlage Basis möglichst schnell durchzusetzen:
Das Familienministerium setzt weiterhin auf eine „freiwillige“ Sperrung durch die Provider. Dass diese bei einem solchen Unfug und aufgrund der ungeklärten Haftungsfragen und eventueller strafrechtlicher Relevanz ohne gesetzliche Grundlage nicht wirklich mitmachen wollen, ist nachvollziehbar.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung der Telekom. Laut Dr. Annette Niederfranke, die für das Familienministerium an dem Treffen teilnahm, fand vergangenen Dienstag ein Gespräch zwischen Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und René Obermann von der Telekom statt, bei der dieser „umgedreht“ worden sei.
Laut Teilnehmerberichten von der Arbeitskreissitzung am Freitag verlangt die Telekom aber weiterhin ein klares politisches Signal, dass ein Gesetz kommen wird sowie eine schriftliche Erklärung vom Familien‑, Innen‑, Wirtschafts- und Justizministerium, dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.
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: USA: Comcast, Bittorrent und Netzneutralität
: USA: Comcast, Bittorrent und Netzneutralität Etwas Einblick in die US-Debatte rund um Netzneutralität bietet dieser Berkman-Podcast: Comcast, BitTorrent, and Network Neutrality.
Chris Riley, Policy Counsel at Free Press, gives a brief history of the Comcast proceeding and other net neutrality legal efforts, and then dives into a substantive policy discussion of present and future Congressional and Commission net neutrality proceedings.
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: Herdict – Verletzung der Netzneutralität visualisieren
: Herdict – Verletzung der Netzneutralität visualisieren Herdict ist ein neues Projekt vom Berkman Center for Internet & Society an der Harvard University. Mit Hilfe der Plattform soll eine Verletzung der Netzneutralität visualisiert werden: Nutzer können dort eintragen, wenn sie auf bestimmte Seiten nicht drauf kommen. Und dann kann man kollaborativ schauen, ob es ein lokales Problem ist oder andere auch betroffen sind.
Herdict is a project of the Berkman Center for Internet & Society at Harvard University. Herdict is a portmanteau of ‚herd’ and ‚verdict’ and seeks to show the verdict of the users (the herd). Herdict Web seeks to gain insight into what users around the world are experiencing in terms of web accessibility; or in other words, determine the herdict.
Wenn Euch mal Euer Provider den Zugang zu bestimmten Seiten versperrt, dann könnt Ihr das bei Herdict eintragen.
Hier gibt es auch eine MP3 dazu.
Und ein Youtube Video gibt es auch:
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: Internet filtering: 2008 in review
: Internet filtering: 2008 in review Die OpenNet Initiative hat einen kleinen Jahresrückblick auf globale Internetzensur-Massnahmen für das Jahr 2008 veröffentlicht: Internet filtering: 2008 in review. Die Flash-Animation ist zwar etwas unübersichtlich zu lesen, aber trotzdem interessant.
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: Chaos Computer Club: SIGINT 2009 in Köln
: Chaos Computer Club: SIGINT 2009 in Köln Eine sehr sinnvolle Sache, wo die gesellschaftlichen Themen auf dem 25. Chaos Communication Congress leider etwas zu kurz kamen:
Vom 22. bis 24. Mai veranstaltet der Chaos Computer Club die SIGINT 2009 Konferenz in Köln. Im Gegensatz zum jährlichen CCCongress in Berlin legt die SIGINT den Schwerpunkt mehr auf die gesellschaftspolitischen Forderungen einer internationalen Hackergemeinde, aber auch auf die gemeinsamen Standortfindung mit unseren Bündnispartnern und Gleichgesinnten. Noch bis Ende März läuft der Call for Participation, zugesagt haben aber schon Referenten aus den unterschiedlichsten Bereichen der Netzpolitik und ‑kultur, zu Themen wie der Webstrategie von Greenpeace, Videoüberwachung in Rumänien oder paranoiden Maschinen. Weitere Beiträge sind weiterhin erwünscht!
An den drei Tagen der Konferenz geht es um die aktuellen Tendenzen der Überwachung und Kontrolle, um Sicherheitslücken und Schabernack und um die Zukunft von allem. SIGINT findet im Komed im Kölner Mediapark statt. Die Konferenz ist neben dem Congress im Dezember der Fixpunkt in der ersten Jahreshälfte für chaoskompatible Netzbewohner und Interessierte.
Wer sich mit zunehmender Überwachung und gleichzeitig immer kritischeren Sicherheitsmängeln nicht wohl fühlt, wer sich mit anderen über Möglichkeiten und Aussichten austauschen will, ist auf der SIGINT richtig und kann sich in Diskussionen und Workshops weiterbilden und einbringen.
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: Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert
: Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert.
Die passenden Kommentare zu dem Text, der den Namen Gutachten nicht wirklich verdient hat, könnt ihr bei Alvar lesen.
